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DE19747081C2 - Tischeinrichtungen für einen Kraftfahrzeugsitz - Google Patents

Tischeinrichtungen für einen Kraftfahrzeugsitz

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DE19747081C2
DE19747081C2 DE19747081A DE19747081A DE19747081C2 DE 19747081 C2 DE19747081 C2 DE 19747081C2 DE 19747081 A DE19747081 A DE 19747081A DE 19747081 A DE19747081 A DE 19747081A DE 19747081 C2 DE19747081 C2 DE 19747081C2
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NOELLER PETER RAINER
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60N3/001Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of tables or trays
    • B60N3/002Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of tables or trays of trays

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Passenger Equipment (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Tischeinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Personen, die beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind, nutzen zunehmend tragbare Computer, deren Leistungs­ vermögen sich in letzter Zeit wesentlich gesteigert hat.
Daraus ergeben sich viele Anwendungsmöglichkeiten. Trag­ bare Computer können immer größere Teile der Büroorgani­ sation übernehmen, so dass Kundenlisten, Adressenlisten, Telefonnummerlisten, Materialisten, Auftragslisten und dergleichen ständig bequem abrufbar sind. Diese Daten kön­ nen auch während einer Autofahrt von Interesse sein. Dar­ über hinaus sind mit der Verfügbarkeit von CD-ROM-Laufwer­ ken bei tragbaren Computern auch Straßenkarten abrufbar, die die Orientierung des betreffenden Autofahrers wesent­ lich erleichtern können.
Außerdem sind Zusatzmodule für tragbare Computer be­ kannt geworden, die den Empfang von GPS-Signalen und somit eine sehr genaue Positionsbestimmung mit dem GPS-System ermöglichen. Diese Zusatzmodule enthalten Empfänger zum gleichzeitigen Empfang mehrerer Satellitensignale, anhand derer die Positionsbestimmung vorgenommen wird. Enthält ein tragbarer Computer solche GPS-Module muss er, soll er während der Fahrt benutzt werden, so positioniert sein, dass er die Satellitensignale empfangen kann. Darüber hin­ aus muss der Bildschirm von dem Fahrer bequem einsehbar sein, so dass dessen Aufmerksamkeit für die Verkehrssitua­ tion wenigstmöglich beeinträchtigt wird.
Die Lagerung von tragbaren Computern in Kraftfahr­ zeugen muss aus Gründen der Verkehrssicherheit möglichst so erfolgen, dass auch bei scharfem Bremsen oder sonstigen mit größeren Beschleunigungen oder Verzögerungen verbunde­ nen Fahrsituationen, keine unkontrollierten Bewegungen des tragbaren Computers oder anderer während der Fahrt benutz­ ter Gegenstände auftreten.
Aus dem Stand der Technik sind Vorrichtungen zur La­ gerung von Gegenständen auf dem Beifahrersitz bekannt. Bspw. offenbart das DE 94 17 823 U1 eine Vorrichtung für den Bordservice von Kraftfahrzeugen. Diese weist eine soge­ nannte Sicherheitsbox auf, die mehrere nach oben offene Fächer aufweist. An ihrer Unterseite ist die Sicherheits­ box mit einem Ausgleichssockel versehen, der der Sitzkon­ tur angepasst ist. Zur Befestigung der Sicherheitsbox auf dem Beifahrersitz dient in erster Linie der Sicherheits­ gurt. Dieser ist als Dreipunktgurt ausgeführt, und weist somit einen für den Oberkörper eines Beifahrers vorgesehe­ nen Abschnitt, sowie einen für dessen Becken vorgesehenen Abschnitt auf. Beide Abschnitte sind um die Vorderseite der Sicherheitsbox herumgeführt, um diese gegen die Lehnen des Beifahrersitzes zu drücken. Um die Sicherheitsbox auf der Sitzfläche zu halten, sind seitliche Spanngurte vor­ gesehen, die mit Haken unter die Seiten des Beifahrersit­ zes greifen.
Der Sicherheitsgurt greift bezüglich der Fahrtrich­ tung des Fahrzeuges vor dem Schwerpunkt der Sicherheitsbox an dieser an. Bei Vollbremsungen oder starken Bremsmanö­ vern kann die Sicherheitsbox deshalb ein Kippmoment entwi­ ckeln. Hebt die Sicherheitsbox dabei von der Sitzfläche ab und kippt etwas an, können darin befindliche Gegenstände nach vorn herausrutschen.
Demgemäß ist die bekannte Sicherheitsbox nicht zur Aufnahme eines relativ empfindlichen, tragbaren Computers vorgesehen oder geeignet.
Der mit der Sicherheitsbox versehene Sitz muss meist in eine rückwärtige Position verschoben werden, weil die Auszugslänge des Sicherheitsgurts beschränkt ist. Dies kann die Zugänglichkeit der Sicherheitsbox beeinträchti­ gen.
Eine ähnliche, allerdings als Tragtasche ausgebildete Einrichtung zur Lagerung von Gegenständen auf dem Beifah­ rersitz ist aus der GB 2262511 A bekannt. Die Einrichtung ist wie ein Koffer aufklappbar ausgebildet. In dem Innen­ raum sind Fächere zur Aufnahme von Gegenständen ausgebil­ det. Die Befestigung auf dem Beifahrersitz erfolgt mittels des Dreipunktgurts in der Nähe der zwischen Sitzlehne und Sitzfläche ausgebildeten Fuge, indem der Gurt in haken­ artige Aufnahmen eingelegt wird.
Zur Aufnahme von Computern ist die Tragtasche nicht vorgesehen.
Aus der Gebrauchsmusterschrift DE 295 09 240 U1 ist eine nach Art eines Regals ausgebildete Aufnahmeeinrich­ tung für CD-Spieler, Laptop-Computer, Akten und ähnliche Dinge bekannt. Die Aufnahmeeinrichtung ist auf dem Beifah­ rersitz eines Kraftfahrzeug aufzusetzen und dort mittels des vorhandenen Sicherheitsgurts zu befestigen.
Durch die regalartige Ausbildung ist die Zugänglich­ keit der aufgenommenen Geräte eingeschränkt.
Aus der Gebrauchsmusterschrift DE 91 13 078 U1 ist ein Kofferhalter für den Beifahrersitz bekannt. Der Kofferhal­ ter weist eine auf der Sitzfläche aufzusetzende Aus­ gleichsunterlage mit im wesentlichen ebener Oberseite zur Auflage eines Koffers auf. Die Ausgleichunterlage wird mit dem vorhandenen Sicherheitsgurt an dem Sitz befestigt. Am Rand der von der Oberseite gebildeten Auflagefläche sind hakenartige Halteeinrichtungen zur formschlüssigen Festle­ gung des Koffers vorgesehen. Außerdem wurde ins Auge ge­ fasst, auf der Auflagefläche tragbare Computer zu betrei­ ben und dazu eine Steckdose vorzusehen.
Auch aus der DE 196 44 802 A1 ist eine Vorrichtung zur Befestigung eines Handkoffers auf einem Sitz bekannt. Die­ se weist ein auf den Sitz aufzusetzendes Untergestell auf, auf dem eine Tischplatte befestigt ist. Das Untergestell ist mit hakenartigen Ösen versehen, durch die der vorhan­ dene Sicherheitsgurt zu ziehen ist, um das Untergestell an dem Sitz zu befestigen.
Die Tischplatte ist an ihrem Rand mit Klemmeinrich­ tungen zur rutschsicheren Festlegung des Handkoffers ver­ sehen.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Tischeinrichtung für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, die als Schreib- und Computertisch dienen kann.
Diese Aufgabe wird mit einer Tischeinrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
Die Tischeinrichtung weist ein Grundgestell auf, an dessen Oberseite eine flache und im Wesentlichen ebene Tischplatte gehalten ist. Diese ist an der Oberseite eines Grundgestells ausgebildet und somit deutlich höher als die Sitzfläche des Beifahrersitzes. Sie nimmt vorzugsweise die gesamte Oberseite des Grundgestells ein und ragt randsei­ tig über dieses hinaus. Die Höhe des Grundgestells ist dabei vorzugsweise so bemessen, dass ein auf der Tisch­ platte angeordneter, tragbarer Computer mit seinem Bild­ schirm etwa in Höhe des Armaturenbretts gehalten ist. Da­ mit ist es möglich, den Computer in dem Blickfeld des Fah­ rers oder zumindest nahe dem Blickfeld des Fahrers anzu­ ordnen, so dass ein Blick zu dem Bildschirm des Computers den Fahrer möglichst wenig ablenkt.
Zur Sicherung des Computers am Platz, können geeig­ nete Sicherungsmittel, wie bspw. in Öffnungen der Tisch­ platte einzusteckende Steckbolzen, vorgesehen werden.
Die Tischeinrichtung weist sowohl von dem Dreipunkt­ gurt unabhängige Verbindungsmittel zur Sicherung der Ti­ scheinrichtung an der Lehne, als auch Aufnahmemittel zur Aufnahme des Beckenstrangs des Dreipunktgurts auf. Durch die Sicherung an der Lehne durch ein vom Sicherheitsgurt unabhängiges Befestigungsmittel wird erreicht, dass beim starken Verzögern des Fahrzeugs keine Momente auftreten können, die dazu neigen, die Tischeinrichtung nach vorn zu kippen. Der Schwerpunkt der Tischeinrichtung liegt vor der Lehne und somit in Fahrtrichtung vor den Verbindungsmit­ teln, die das Grundgestell mit der Lehne verbinden. Diese greifen vorzugsweise an der lehnenseitigen Seite des Grundgestells an.
Zusätzlich nutzt die Tischeinrichtung einen einzelnen Strang des Dreipunktgurts, nämlich den zur Fixierung des Beckens eines Beifahrers vorgesehenen Strang, dazu, das Grundgestell der Tischeinrichtung auf die Sitzfläche zu drücken. Entsprechende Aufnahmemittel für den betreffenden Strang des Dreipunktgurtes sind vorzugsweise an dem leh­ nenseitigen Ende des Grundgestells angeordnet. Der andere zur Sicherung des Oberkörpers einen Beifahrers vorgesehene Strang liegt ungenutzt an der Lehne des Sitzes. Die Aus­ zuglänge des Gurts ist dadurch minimal, wodurch der die Tischeinrichtung tragende Sitz in seine weitest vorn lie­ gende Position verschoben werden kann, ohne dass der Gurt diese Bewegung begrenzen würde. Damit kann der auf der Tischplatte angeordnete Computer sehr nahe an das Armatu­ renbrett herangefahren werden. Dies gestattet nicht nur ein bequemes Einsehen seines Schirms, sondern ermöglicht auch eine Anordnung an einem Ort, der sich besonders gut zum Empfang von Satellitensignalen (GPS-Signalen) eignet.
Außerdem wird dadurch eine gute Platznutzung in dem Innenraum des Personenkraftwagens erreicht. Ist der Bei­ fahrersitz ganz oder zumindest weit nach vorn geschoben, ist im Fond reichlich Platz für Taschen und Gepäck vorhan­ den.
Darüber hinaus ist die Montage der Tischeinrichtung an dem Sitz eines Kraftfahrzeugs sehr einfach durchführ­ bar. Dies insbesondere, weil der Dreipunktgurt nicht um die Tischeinrichtung herum gespannt, sondern lediglich an der Sitzlehne entlang geführt werden muss. Hierbei erweist es sich als vorteilhaft, dass der obere, zur Sicherung des Oberkörpers eines Beifahrers vorgesehene Gurt den Zugang zu der Tischeinrichtung von der Beifahrertür her nicht versperrt.
Vorteilhafterweise greift auch der Beckenabschnitt des Dreipunktgurts bezüglich der Fahrtrichtung hinter dem Schwerpunkt der Tischeinrichtung an dieser an. Sollte bspw. das Verbindungsmittel, das die Tischeinrichtung an der Lehne hält, nicht ganz fest sein oder nachgeben, oder sollte die Lehne selbst etwas nachgeben, kann der Becken­ abschnitt des Gurts einen Teil der Haltefunktion überneh­ men, ohne dass die Tischeinrichtung nach vorn kippt.
Ist das Aufnahmemittel für den Beckenabschnitt des Dreipunktgurts durch nach oben offene Haken gebildet, kann der Dreipunktgurt besonders einfach befestigt werden.
Das Verbindungsmittel zur Befestigung der Tischein­ richtung an dem Beifahrersitz, bzw. dessen Lehne ist vor­ zugsweise ein Gurt, der mit einer einfach zu bedienenden Schnalle ausgestattet ist. Diese ist hinter der Sitzlehne zu schließen. Der Gurt ist vorzugsweise unelastisch, was auch wenn ein gewisses Spiel verbleibt eine sichere Befe­ stigung der Tischeinrichtung ergibt.
Zur Sicherheit kann ein weiteres Verbindungsmittel vorgesehen sein, das die Vorderseite der Tischeinrichtung an dem Beifahrersitz sichert. Dieses Verbindungsmittel kann bspw. durch einfache elastische Bänder gebildet sein, die endseitig Haken tragen. Diese sind unter die Vorder­ kante des Sitzes zu führen und dort zu befestigen. Zwar sind sie beim Bremsen und Beschleunigen weitgehend funk­ tionslos, jedoch sichern sie die Tischeinrichtung an der Sitzfläche, was insbesondere bei welliger Fahrbahn von Bedeutung sein kann.
Die Anordnung der zusätzlichen Verbindungsmittel an der Vorderseite der Tischeinrichtung hat den Vorteil, dass der Abstand zu unter dem Sitz vorhandenen Befestigungs­ punkten nicht zu groß wird. Diese sind zumeist an der, oder in der Nähe der vorderen Sitzkante zu finden.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform überragt die Tischplatte sowohl das Grundgestell als auch die Sitzflä­ che, bezüglich der Fahrtrichtung des Fahrzeugs nach vorn. Damit kann ein tragbarer Computer besonders nahe an dem Armaturenbrett und der Windschutzscheibe angeordnet wer­ den. Dies ist wegen der ergonomischen Anordnung und wegen der Empfangsbedingungen der Satellitensignale von Vorteil.
Eine besonders gute Sicherungswirkung des Laptops auf der Tischeinrichtung wird erreicht, wenn die Tischplatte zusätzlich etwas zu der Sitzlehne hin geneigt angeordnet ist. Bei einem starken Bremsvorgang wird der tragbare Com­ puter von den Steckbolzen dagegen gesichert, nach vorn gegen das Armaturenbrett zu rutschen. Der Anstieg zu dem Armaturenbrett hin bewirkt darüber hinaus, dass der Compu­ ter an die Tischplatte angedrückt wird. Somit entsteht kein Kippmoment, das den Computer von der Tischplatte ab­ heben und gegen das Armaturenbrett schleudern könnte. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Bremsmanöver, die dazu führen können, dass das Fahrzeug sich nach vorn neigt. Die Neigung der Tischplatte zu der Sitzlehne ist vorzugsweise größer als die größte anzunehmende Neigung des Fahrzeugs nach vorn (Bergabfahrt und Bremsvorgang berücksichtigt).
Unterhalb der Tischplatte können weitere elektroni­ sche Geräte wie bspw. ein Drucker oder sonstige Utensilien angeordnet werden.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten von Ausführungs­ formen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen und ergeben sich aus der Zeichnung sowie der zugehörigen Beschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Beifahrersitz eines Kraftfahrzeugs mit einer darauf positionierten erfindungsgemäßen Tischein­ richtung, in schematisierter Perspektivdarstellung.
Fig. 2 die Tischeinrichtung nach Fig. 1, in einer schematisierten Explosionsdarstellung, aus einer anderen Perspektive.
In Fig. 1 ist aufs äußerste schematisiert und ledig­ lich ausschnittsweise ein Kraftfahrzeug 1 angedeutet, in dessen Innenraum ein Beifahrersitz 2 mit einer darauf an­ geordneten Tischeinrichtung 3 vorgesehen ist. Die Tischeinrichtung 3 wird im Wesentlichen durch ein Grundge­ stell und einer an diesem gehaltene Tischplatte 5 gebil­ det. Das bspw. aus Fig. 2 ersichtliche Grundgestell 4 ist bspw. durch einen Rahmen aus Profilmaterialabschnitten gebildet. Es ist im Wesentlichen quaderförmig. Seine Un­ terseite 7 ist einer an dem Beifahrersitz 2 ausgebildeten Sitzfläche 8 zugewandt und liegt auf dieser auf. Zum Aus­ gleich der Neigung der Sitzfläche 8, weist das Grundge­ stell 4 an seiner der Lehne 9 des Beifahrersitzes 2 zu­ gewandten Seite 11 Streben 12, 13 auf, die sich in Verti­ kalrichtung über die Unterseite des Grundgestells 4 hinaus erstrecken. Die unteren stirnseitigen Enden der Streben 12, 13 weisen Aufstandsflächen für die Sitzfläche 8 auf. Entsprechende an einer Vorderseite 14 des Grundgestells 4 angeordnete Streben 15, 16 entsprechen in ihrer Länge der Höhe des Grundgestells 4 und sind entsprechend kürzer als die Streben 12, 13.
Insgesamt ist das Grundgestell 4 derart ausgebildet, dass die Tischplatte 5 ein Gefälle auf die Lehne 9 hin aufweist. Das Gefälle entspricht einem Neigungswinkel, der größer ist, als ein Neigungswinkel, den handelsübliche Personenwagen beim scharfen Bremsen aufweisen. Der Nei­ gungswinkel der Tischplatte 5 ist letztlich derart bemes­ sen, dass die Tischplatte 5 auch bei einer Vollbremsung noch eine wenigstens geringe Neigung nach hinten, d. h. zu der Lehne 9 hin aufweist.
Das Grundgestell 5 ist an seiner hinteren Seite 11 mit einem Gurt 17 versehen, dessen Enden 18, 19 mittels einer Schnalle 20 miteinander verbindbar sind. Diese ist hinter der Lehne 9 des Beifahrersitzes 2 zu schließen und hält das Grundgestell 4 an der Lehne 9. Der Gurt 17 bildet somit ein Verbindungs- oder Befestigungsmittel für die Tischeinrichtung 3.
Zur weiteren Fixierung der Tischeinrichtung 3 ist das Grundgestell 4 mit einem Aufnahmemittel 22 für einen Strang 23 eines in dem Kraftfahrzeug 1 vorgesehenen, und dem Beifahrersitz 2 zugeordneten Dreipunktgurts 24 verse­ hen. Der Strang 23 des Dreipunktgurts 24 erstreckt sich von einer bodenseitigen Halterung her über den Sitz bis zu einer an der anderen Seite neben dem Sitz angeordneten Falle oder Gurtbefestigungseinrichtung 25. Ein weiterer Strang 26 des Dreipunktgurts 24 dient bestimmungsgemäß der Sicherung des Oberkörpers eines Beifahrers. Bei der Verwendung zur Sicherung der Tischeinrichtung 3 liegt er funktionslos an der Lehne 9 an.
Das Aufnahmemittel wird durch zwei sich hakenartig nach oben erstreckende Abschnitte 28, 29 gebildet, hinter die der Strang 23 greifen kann. Sie erstrecken sich frei ausragend von einer unteren Querschiene 31 des Grundge­ stells 4 vertikal nach oben. Der Strang 23 des Dreipunkt­ gurts 24 kann wegen der offenen Bauweise des Grundgestells 4 leicht an die Abschnitte 28, 29 angelegt werden.
Zur zusätzlichen Befestigung der Tischeinrichtung 3 an der Sitzfläche 8 können an der Vorderseite 14 des Grundgestells 4 weitere Verbindungsmittel wie bspw. Gummi­ bänder 32, 33 vorgesehen sein. Diese sind mit jeweils ei­ nem Ende mit dem Grundgestell 4 verbunden. An ihrem freien Ende sind sie mit einem Haken 34, 35 versehen, der an Öff­ nungen oder Schienen unterhalb des Beifahrersitzes 2 be­ festigbar ist.
Das Grundgestell 4 ist im Hinblick auf herkömmliche und gebräuchliche Sitzflächenneigungen und Fahrzeugneigun­ gen beim scharfen Bremsen so ausgelegt, dass die fest mit dem Grundgestell 4 verbundene Tischplatte 5 sowohl während der Fahrt als auch bei einem scharfen Bremsmanöver wenigs­ tens leicht nach vorn ansteigend gehalten ist. Damit wird ein Herunterschleudern von auf der Tischplatte 5 gelager­ ten Gegenständen, wie bspw. einem Laptop oder ein Notebook 37, vermieden. Dieses ist zusätzlich durch Sicherungsmit­ tel am Platz gehalten. Diese können bspw. durch Steckbol­ zen 38 gebildet sein, die in entsprechende Öffnungen 39 der Tischplatte 5 eingesteckt sind. Jeweils zwei Steckbol­ zen 38 sind dabei an einer Ecke des Notebooks 37 angeord­ net, wobei zur Anpassung an unterschiedliche Typen und Baugrößen durchaus ein gewisses Spiel vorhanden sein kann.
Die Tischplatte 5 überragt sowohl das Grundgestell 4 als auch den Beifahrersitz 2 nach vorn, so dass der trag­ bare Computer oder Laptop 37 in Betrieb nahe bei einem in dem Kraftfahrzeug 1 vorgesehenen Armaturenbrett 41 etwa auf dessen Höhe angeordnet und gehalten sein kann. Sein Tastatur und sein Bildschirm liegen dabei in dem oder nahe bei dem Blickfeld des Fahrers. Außerdem ist die Position günstig für den Empfang von GPS-Signalen.
Die insoweit beschriebene Tischeinrichtung 3 wird wie folgt verwendet:
Zur Befestigung auf einem Beifahrersitz wird die Ti­ scheinrichtung 3 zunächst auf der Sitzfläche 8 aufgesetzt. Der Dreipunktgurt 24 wird ausgezogen und der Strang 23 wird über die Abschnitte 28, 29 des Grundgestells 4 ge­ legt, wonach der Dreipunktgurt 24 an der Gurtfalle 25 ge­ sichert wird. Zur Befestigung der Tischeinrichtung 3 an dem Beifahrersitz 2 ist es nun erforderlich, den Gurt 17 zu schließen, was hinter der Lehne 19 erfolgt. Bedarfs­ weise können noch die Haken 34, 35 unter dem Beifahrersitz 2 befestigt werden. Schließlich wird die Position des Bei­ fahrersitzes so eingestellt, dass die Tischplatte 5 nahe bei dem Armaturenbrett 41 steht. Die Tischeinrichtung 3 ist nun fertig montiert. Zur Sicherung des Laptops 37 kön­ nen noch die Steckbolzen 38 in die Öffnungen 39 eingesetzt werden.
Eine Tischeinrichtung 3 für den Beifahrersitz 2 eines Kraftfahrzeugs 1, weist als Befestigungseinrichtung einen um die Lehne 9 herum zu legenden Gurt 17 auf. Zusätzlich ist ein Aufnahmemittel 22 für einen Strang 23 des Drei­ punktgurts 24 vorgesehen. Das Aufnahmemittel 22 ist be­ züglich der Fahrtrichtung des Fahrzeugs hinter dem Schwer­ punkt der Tischeinrichtung 3 angeordnet, was ein Kippen der Tischeinrichtung 3 um eine Querachse bei scharfen Bremsmanövern wirksam verhindert wird.

Claims (19)

1. Tischeinrichtung (3) für einen Kraftfahrzeugsitz, insbesondere den Beifahrersitz eines Personenwagens,
mit einem Grundgestell (4), das eine Unterseite (7), mit der es auf die Sitzfläche (8) des Sitzes (2) aufsetz­ bar ist, und eine Oberseite aufweist,
mit einer Tischplatte (5), die mit dem Grundgestell (4) verbunden und an dessen Oberseite angeordnet ist und die mit Sicherungsmitteln (38) für auf die Tischplatte (5) aufzulegende Gegenstände (37) versehen ist,
mit einem an dem Grundgestell (4) vorgesehenen Aufnahmemittel (22), das zur Aufnahme nur eines Strangs (23) eines Dreipunktgurts (24) ausgebildet sind, der an der Lehne (9) entlang gespannt ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Sicherungsmittel (38) durch Steckbolzen (38) gebildet sind, die in in der Tischplatte (5) vorgesehene Öffnungen (39) einführbar sind.
2. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Grundgestell (4) eine der Lehne (9) zugewandte Seite (11) aufweist, an der das Aufnahmemittel (22) angeordnet sind.
3. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Aufnahmemittel (22) bezüglich der Vorwärts-Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges (1) in einer Position angeordnet ist, die hinter dem Schwerpunkt der Tischeinrichtung (3) angeordnet ist.
4. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Aufnahmemittel (22) wenigstens einsei­ tig vorzugsweise nach oben offene Aufnahmeräume aufweist, in die der eine Strang (23) des Dreipunktgurts (24) ein­ legbar ist.
5. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Aufnahmemittel (22) wenigstens den der Lehne (9) zugewandten Teil der Tischeinrichtung (3) gegen eine Bewegung vertikal nach oben sichert.
6. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Aufnahmemittel (22) durch nach oben offene Haken gebildet ist.
7. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Aufnahmemittel (22) zur Aufnahme des als Beckengurt dienenden Strangs (23) des Dreipunktgurts (24) ausgebildet ist.
8. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass Verbindungsmittel (17) vorgesehen sind, mit denen das Grundgestell (4) der Tischeinrichtung (3) mit einer an dem Sitz (2) vorhandenen Lehne (9) verbindbar ist, und dass das Verbindungsmittel (17) zur Befestigung der Tischeinrichtung (3) an der Lehne (9) ein Gurt ist.
9. Tischeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Gurt (17) eine hinter der Lehne (9) zu schliessende Verbindungseinrichtung (20) aufweist.
10. Tischeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der Gurt unelastisch ausgebildet ist.
11. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Grundgestell (4) mit einem weiteren Verbindungsmittel (32, 33) versehen ist, das zur Verbin­ dung des Sitzes (2) mit dem Grundgestell (4) eingerichtet ist.
12. Tischeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Verbindungsmittel (32, 33) wenigstens ein elastisches Zugmittel aufweist, das mit einem Ende an dem Grundgestell (4) verbunden und an seinem davon abliegenden Ende mit jeweils einem Haken (34, 35) versehen ist.
13. Tischeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel derart angeordnet ist, dass der Haken (34, 35) vorderseitig unter den Sitz (2) führbar und dort befestigbar ist.
14. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Tischplatte (5) durchgehend ausge­ bildet ist.
15. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Tischplatte (5) das Grundgestell (4) an seiner Vorderseite überragt.
16. Tischeinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (5) die Sitzfläche (8) nach vorn überragt.
17. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Tischplatte (5) abnehmbar ausge­ bildet ist.
18. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Grundgestell (4) derart ausgebildet ist, dass die Tischplatte (5) zu der Lehne (9) hin geneigt ist, wenn die Tischeinrichtung (3) in dem Kraftfahrzeug (1) montiert ist.
19. Tischeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Grundgestell (4) unterhalb der Tischplatte (5) ein Aufnahmefach für einen Drucker oder anderweitiges elektronisches Gerät aufweist.
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