DE19740115A1 - Steckverbindung zwischen zwei Bauteilen - Google Patents
Steckverbindung zwischen zwei BauteilenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Steckverbindung zwischen zwei insbesondere
schlauch- oder rohrförmigen Bauteilen mit den Merkmalen des Oberbegriffes
des Anspruches 1.
Bei einer derartigen Steckverbindung wird ein beispielsweise mit einem Rohr
oder dergleichen verbundener Stecker in eine Muffe eingesteckt, die ihrer
seits mit einem Schlauch oder dergleichen verbunden sein kann, wobei die
se Steckverbindung durch zusätzliche Sicherungsmittel gesichert werden
kann. Auf diese Art und Weise kann beispielsweise in einem Kraftfahrzeug
ein Heizkörperrohr an einen Heizkörper einer Klimatisierungsanlage ange
schlossen werden. Es ist selbstverständlich, daß die Muffe und/oder der
Stecker ohne Anbindung an ein Rohr oder dgl. an einem Aggregat, Modul,
Gehäuse oder dgl. angebracht sein kann.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Steck
verbindung der eingangs genannten Art eine zweckmäßige Ausgestaltung
anzugeben, die auf einfache Weise maschinell und manuell montierbar und
insbesondere manuell demontierbar ist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß mit einer Steckverbindung mit den
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hierbei wird durch eine radiale Verbrei
terung des Steckers und durch entsprechend angeordnete Ausnehmungen
in der Muffe über eine Federklammer, deren Schenkel durch die Ausneh
mungen in das Innere der Muffe eindringen und dort die radiale Erweiterung
des Steckers hinter- bzw. übergreifen, eine formschlüssige Sicherung der
Steckverbindung erzielt. Dabei ist die zur Sicherung verwendete Feder
klammer relativ einfach einführbar und ebenso leicht wieder entfernbar, so
daß sich die Steckverbindung auf einfache Weise sowohl maschinell als
auch manuell montieren und zumindest manuell demontieren läßt.
Die Montage bzw. Demontage läßt sich auch bei relativ engen Raumver
hältnissen durchführen, so daß beispielsweise bei einem bereits in einem
Kraftfahrzeug montierten Heizkörper die zugehörigen Heizrohre einfach an
schließen lassen. Insbesondere bei einer Fließbandmontage können mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Steckverbindung Einzelkomponenten ohne
aufwendige Verbindungsverfahren, wie z. B. Verlöten, zu Baugruppen oder
zu komplexen Einheiten zusammengesetzt werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steckverbindung
mit den Merkmalen des Anspruches 5 erleichtert die Einführung der Feder
klammer und somit die Montage der Steckverbindung.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen
Steckverbindung weist die Merkmale des Anspruches 6 auf. Eine auf die
Steckverbindung entgegen der Einsteckrichtung aufgebrachte Zugkraft hat
zur Folge, daß die Schenkel der Federklammer zunächst in Richtung der
Zugkraft angetrieben sind, dabei bewirken die in ihren Endbereichen geneigt
verlaufenden Schlitze eine Zwangsführung der Schenkel in Richtung auf den
Steckkörper. Diese Führung arbeitet somit einer radial nach außen gerichte
ten Verdrängung der Schenkel der Federklammer durch den Wulst entgegen
und verursacht dadurch eine Verstärkung der Sicherungswirkung der Feder
klammer.
Bei einer andern vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Steckverbindung mit den Merkmalen des Anspruches 8 wird ebenfalls eine
erhöhte Sicherheit der Steckverbindung bezüglich darauf aufgebrachter
Zugkräfte erzielt. Dabei bewirken die in der Ebene der Öffnungen verblei
benden Wandungsbereiche, die die Schenkel der Federklammer seitlich
einfassen, daß die Schenkel durch den Wulst maximal bis zur Anlage an
diese Wandungsbereiche radial nach außen verdrängt werden können. Es
ist selbstverständlich, daß dabei die verbleibende Überdeckung der Schen
kel bezüglich des Wulstes ausreichend groß ist, um ein Herausziehen des
Steckers aus der Muffe wirksam zu verhindern.
Bei einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Steckverbindung mit den
Merkmalen des Anspruches 10 erfolgt durch die besondere Formgebung der
Federklammer beim Einschieben der Federklammer in die Öffnungen bzw.
Ausnehmungen ein Einrasten der Federklammer am Wandungsbereich des
Aufnahmekörpers, wodurch für die Federklammer eine optimale Position
vorgegeben werden kann und gleichzeitig eine verlierungsfreie Anbindung
der Federklammer an den Aufnahmekörper erzielbar ist.
Auch bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform mit den Merkmalen
des Anspruches 11 wird eine optimale Positionierung der Federklammer - in
diesem Fall am Steckkörper - erreicht. Darüber hinaus bewirkt die spezielle
Formgebung der Schenkel der Federklammer einen Formschluß über eine
möglichst große Anlagefläche, wodurch besonders hohe Kräfte übertragbar
sind.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Steckverbindung weist die Merkmale des Anspruches 12 auf. Mit Hilfe dieser
Maßnahme wird eine Führung beim Einstecken und eine Zentrierung des
Steckers in der Muffe erreicht.
Mit Hilfe einer Ausgestaltung mit den Merkmalen des Anspruches 14 wird die
Montage der erfindungsgemäßen Steckverbindung zusätzlich erleichtert, da
keine spezielle Einbringrichtung für die Federklammer beachtet werden muß.
Weitere wesentliche Merkmale und wichtige Vorteile ergeben sich aus den
Unteransprüchen, den Zeichnungen und aus der nachfolgenden anhand der
Zeichnungen erstellten Figurenbeschreibung bevorzugter Ausführungsbei
spiele. Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine Seitenansicht auf eine Muffe der erfindungsgemä
ßen Steckverbindung mit einer Ausnehmung in deren
Aufnahmekörper,
Fig. 2 eine Seitenansicht entsprechend Pfeil II in Fig. 1 auf die
Muffe aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Detailansicht auf den mit III gekennzeichneten Be
reich in Fig. 2,
Fig. 4 eine Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Steck
verbindung mit der Muffe aus den Fig. 1 bis 3 und einem
darin eingesteckten Stecker,
Fig. 5 eine Draufsicht entsprechend dem Pfeil V in Fig. 4 auf
die Steckverbindung nach der Erfindung,
Fig. 6 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil VI in Fig. 5,
wobei zur besseren Veranschaulichung der Stecker nicht
dargestellt ist,
Fig. 7 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil VII in Fig. 5
auf eine Federklammer der erfindungsgemäßen Steck
verbindung,
Fig. 8 eine Draufsicht wie in Fig. 5 auf die erfindungsgemäße
Steckverbindung, jedoch mit einer anderen Ausführungs
form für die Federklammer,
Fig. 9 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil IX in Fig. 8,
wobei zur besseren Veranschaulichung der Stecker nicht
dargestellt ist,
Fig. 10 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil X in Fig. 8
auf die dort verwendete Federklammer,
Fig. 11 eine Seitenansicht wie in Fig. 4 auf eine Variante der
erfindungsgemäßen Steckverbindung, wobei zur besse
ren Veranschaulichung der Stecker nicht dargestellt ist,
Fig. 12 eine Draufsicht entsprechend dem Pfeil XII in Fig. 11 auf
die dort gezeigte Variante der Steckverbindung und
Fig. 13 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil XIII in Fig. 12
auf die dort gezeigte Variante der Steckverbindung nach
der Erfindung.
Entsprechend Fig. 1 besteht eine Muffe 1 einer erfindungsgemäßen Steck
verbindung im wesentlichen aus einem zylindrischen Aufnahmekörper 2, der
an einem seiner axialen Enden mit einem Schlauch oder Rohr 3 verbunden
ist. In der zylindrischen Wandung des Aufnahmekörpers 2 sind zwei schlitz
förmige Ausnehmungen 4 ausgespart, von denen in der Darstellung in Fig. 1
jedoch nur eine sichtbar ist. Diese Ausnehmung 4 - im folgenden als Schlitz
4 bezeichnet - verläuft quer zur Längsachse und in Umfangsrichtung des
Aufnahmekörpers 2. Zwischen seinen in Umfangsrichtung liegenden Seiten
ist der Schlitz 4 in axialer Richtung des Aufnahmekörpers 2 verbreitert aus
gebildet.
Eine andere Seitenansicht entsprechend dem Pfeil II in Fig. 1 auf die Muffe 1
ist in Fig. 2 wiedergegeben. Demnach sind die Schlitze 4 in dieser Ansicht
etwa trichterförmig ausgebildet, was sich durch die in Richtung auf die in
Umfangsrichtung des Aufnahmekörpers 2 liegenden Enden bzw. Endberei
che 5 abnehmende Schlitzbreite ergibt. Die Schlitze 4 sind spiegelsymme
trisch zu einer durch die Längsachse des Aufnahmekörpers 2 und senkrecht
zur Zeichnungsebene der Fig. 2 verlaufenden Längsmittelebene des Auf
nahmekörpers 2 ausgebildet, wobei die Schlitze 4 in einer Ebene 6 liegen,
die senkrecht zur Längsachse des Aufnahmekörpers 2 verläuft.
Ein Detail III aus Fig. 2 ist in Fig. 3 mit vergrößertem Maßstab wiedergege
ben. Dabei wird deutlich, daß der Endbereich 5 jedes Schlitzes 4 bzw. die
diesen Endbereich 5 in axialer Richtung des Aufnahmekörpers 2 begrenzen
den Längsseiten 7 des Schlitzes 4 einen gegenüber der Ebene 6 der Schlit
ze 4 um einen Winkel α geneigten Verlauf aufweisen. Dieser Winkel α ist
vorzugsweise aus einem Bereich von 2° bis 5° gewählt.
Entsprechend Fig. 4 ist in die Muffe 1 bzw. in den Aufnahmekörper 2 der
Muffe 1 ein Stecker 8 eingesteckt, der im wesentlichen aus einem zylindri
schen Steckkörper 9 besteht. Dieser Steckkörper 9 ist an einem seiner axia
len Enden mit einem nicht dargestellten Schlauch oder Rohr oder derglei
chen verbunden. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, wenn die
Muffe 1 und/oder der Stecker 8 anstatt an einen Schlauch, ein Rohr oder
dergleichen direkt an ein Gehäuse oder dergleichen angeschlossen bzw.
damit verbunden sind.
Am Steckkörper 9 ist ein radial nach außen abstehender ringförmig umlau
fender Wulst 10 ausgebildet. Für die beim Einstecken des Steckers 8 in die
Muffe 1 axial vorausgehende Seite des Wulstes 10 ist im Inneren des Auf
nahmekörpers 2 eine erste kreisringförmige Sitzfläche 11 ausgebildet, auf
der der Wulst 10 bei in die Muffe 1 eingestecktem Stecker 8 etwa kreislinien
förmig zur Anlage kommt. Die Sitzfläche 11 wird entsprechend dem Ausfüh
rungsbeispiel in Fig. 4 dadurch ausgebildet, daß die Wandung des Aufnah
mekörpers 2 im Bereich der Sitzfläche 11 eine Stufe mit reduziertem Innen
durchmesser aufweist. An der Innenkante dieser Stufe kann der Wulst bei
spielsweise im Bereich seiner Krümmung am Aufnahmekörper 2 bzw. an
dessen Wandung zur Anlage kommen.
An diese die Sitzfläche 11 ausbildende Stufe schließt ein kurzer axialer Be
reich an, der durch eine zweite Stufe im Aufnahmekörper 2 begrenzt ist. Da
bei bewirkt auch diese zweite Stufe eine Reduzierung des Innendurchmes
sers des Aufnahmekörpers 2, so daß sich zwischen dem auf der Sitzfläche
11 aufliegenden Wulst 10 und der zweiten Stufe ein Ringraum 12 ausbildet,
der eine ringförmige zweite Sitzfläche 25 enthält und zur Aufnahme eines
Dichtringes 13, z. B. eines O-Ringes, dient. Der Dichtring 13 kommt bei in die
Muffe 1 eingestecktem Stecker 8 etwa axial am Wulst 10 und etwa radial an
einem den Steckkörper 9 im Anschluß an den Wulst 10 in Einsteckrichtung
axial verlängernden zylindrischen Fortsatz 14 zur Anlage. Auf diese Weise
wird eine besonders wirksame Abdichtung zwischen dem Steckkörper 9 und
dem Aufnahmekörper 2 erzielt.
Der vorgenannte Fortsatz 14 bewirkt einerseits eine geführte Bewegung
während des Einsteck- und Ausziehvorganges des Steckers 8 und sorgt an
dererseits für eine Zentrierung des Steckkörpers 9 im Aufnahmekörper 2,
wodurch eine möglichst gleichmäßige Anlage des Wulstes 10 auf seiner
Sitzfläche 11 und somit eine sichere Abdichtung durch den Dichtring 13 er
zielbar ist.
Zur Sicherung des in die Muffe 1 eingesteckten Steckers 8 ist eine etwa U-
förmig ausgebildete Federklammer 15 vorgesehen, deren Schenkel 16 je
weils in einen der Schlitze 4 eindringen und auf der dem Fortsatz 14 abge
wandten Seite nur am Wulst 10 oder am Wulst 10 und am Steckkörper 9 zur
Anlage kommen. Auf diese Weise wird der Wulst 10 und somit der Stecker 9
axial zwischen den Schenkeln 16 und der Sitzfläche 11 formschlüssig am
Aufnahmekörper 2 gehalten. Eine die beiden Schenkel 16 der Federklammer
15 verbindende Basis 17 ist in Form eines eingerollten Bügels ausgebildet,
wobei ein den axial freien Enden 18 der Schenkel 16 zugewandter Bereich
19 der Basis 17 etwa parallel zur Längsachse der Muffe 1 bzw. senkrecht zu
einer Ebene verläuft, in der die Schenkel 16 liegen, und sich zwischen den
Schenkeln 16 hindurch erstreckt.
Aufgrund der erfindungsgemäß vorgeschlagenen, um den Winkel α gegen
über der Ebene 6 der Schlitze 4 geneigten Endbereiche 5 der Schlitze 4 wird
die Federklammer 15 in ihrer Sicherungswirkung gegenüber dem Stecker 8
unterstützt. Bei einer in Ausziehrichtung des Steckers 8 wirkenden Zugkraft
werden die Schenkel 16 über den Wulst 10 in Richtung dieser Zugkraft ange
trieben. Wenn in der Normallage der Schenkel 16 im Schlitz 4 die Schenkel
16 im Endbereich 5 nicht am entsprechend Fig. 3 abgerundeten Ende des
Endbereiches 5 zur Anlage kommen, wirken die Längsseiten 7 des Endbe
reiches 5 wie eine Kulissenführung und drängen, schon bei einer geringfügi
gen Axialbewegung des Steckers 8 in Auszugsrichtung, die Schenkel 16 ge
gen den Steckkörper 9 und bewirken dadurch eine Verstärkung der form
schlüssigen Sicherung des Steckers 8 in der Muffe 1 durch die Federklam
mer 15.
Um eine sichere Abdichtung der Steckverbindung gewährleisten zu können,
ist die Ebene 6 der Schlitze 4 bezüglich der Sitzfläche 11 derart axial beab
standet, daß über die eingebrachte Federklammer 15 bzw. über deren
Schenkel 16 eine Vorspannung des Wulstes 10 in seine Sitzfläche 11 und
gegen die Dichtung 13 ausgeübt wird. Dazu wird während der Montage bei
spielsweise der Steckkörper 9 soweit in den Aufnahmekörper 2 hineinge
drückt, bis die Schenkel 16 an einem etwa radial verlaufenden Bereich des
Wulstes 10 übergreifend einschnappen oder einrasten.
Entsprechend Fig. 5 sind bei einer Draufsicht gemäß dem Pfeil V in Fig. 4,
bei der zur besseren Veranschaulichung der oberhalb der Ebene 6 der
Schlitze 4 liegende Bereich des Aufnahmekörpers 2 weggeschnitten ist, die
Schenkel 16 der Federklammer 15 in einem mittleren Bereich 26 bogenför
mig ausgebildet und an den Umfang des Steckkörpers 9 angepaßt. Dadurch
ergibt sich einerseits eine große Anlagefläche am Steckkörper 9 und am
Wulst 10 und andererseits eine Sicherung der Federklammer 15 in dieser
Stellung, insbesondere dann, wenn die Schenkel 16 der Federklammer 15
durch den Steckkörper 9 aufgeweitet und aufgrund der Elastizität des für die
Federklammer 15 verwendeten Werkstoffes, z. B. Federstahl, aufeinander zu
vorgespannt sind. Darüber hinaus weisen die Schenkel 16 zusätzliche Aus
wölbungen 20 auf, die einen etwa in der Ebene 6 der Schlitze 4 verbleiben
den ersten Teilbereich 21 der Wandung des Aufnahmekörpers 2 in Um
fangsrichtung seitlich einfassen. Auf diese Weise wird eine zusätzliche Posi
tionierung und Sicherung der Federklammer 15 gewährleistet. Die freien En
den 18 der Schenkel 16 können dabei in Umfangsrichtung seitlich an einem
zweiten etwa in der Ebene 6 der Schlitze verbleibenden Wandungsbereich
22 an liegen.
Entsprechend Fig. 6, die eine Ansicht in Richtung des Pfeiles VI in Fig. 5 auf
die Ausführungsform aus Fig. 5 wiedergibt, bei der jedoch zur besseren Ver
anschaulichung der Stecker 8 nicht dargestellt ist, sind die Enden 18 der
Schenkel 16 abgewinkelt und verlaufen im wesentlichen parallel zur Längs
achse des Aufnahmekörpers 2. Dabei können die Schenkelenden 18 wie im
Ausführungsbeispiel der Fig. 6 in entgegengesetzten Richtungen oder aber
gleichgesinnt abgewinkelt sein.
Fig. 7 stellt eine Ansicht der Federklammer 15 aus dem Ausführungsbeispiel
der Fig. 5 oder 6 entsprechend dem Pfeil VII der Fig. 5 dar. Zur Herstellung
einer derartigen Federklammer 15 wird beispielsweise ein Draht aus Feder
stahl verwendet, der mit Hilfe mehrerer Biegevorgänge in die dargestellte
Form gebracht wird.
Die Fig. 8, 9 und 10 entsprechen den Fig. 5, 6 und 7, wobei jedoch zur
Sicherung der erfindungsgemäßen Steckverbindung eine Federklammer 15
mit andersartig geformten Schenkelenden 18' verwendet wird. Die Enden 18'
der Schenkel 16 der dort gezeigten Federklammer 15 sind radial nach außen
gebogen und verlaufen somit etwa in der Ebene 6 der Schlitze 4.
In den Fig. 11, 12 und 13 wird eine andere Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Steckverbindung dargestellt, bei der entsprechend Fig. 12 die
Ausnehmungen als Durchgangsöffnungen 24 ausgebildet sind, die ebenfalls
in einer Ebene 6 liegen. Dabei verbleiben etwa in der Ebene 6 der Durch
gangsöffnungen 24 neben den Wandungsbereichen 21 und 22 zusätzliche
Wandungsbereiche 23, die die Schenkel 16 seitlich radial von außen zumin
dest teilweise einschließen.
Zur Sicherung der Steckverbindung werden die Schenkel 16 der Feder
klammer 15 durch die Durchgangsöffnungen 24 durch den Aufnahmekörper
2 quer zu dessen Längsachse durchgesteckt. Dabei übergreifen die Schen
kel 16 den Wulst 10 des Steckkörpers 9 und bilden wiederum die form
schlüssige Sicherung aus. Durch die seitlich der Schenkel 16 angeordneten
Wandungsbereiche 23 können die Schenkel 16 der Federklammer 15 nicht
mehr soweit auseinander gebogen werden, daß sich der Wulst 10 innerhalb
des Aufnahmekörpers 2 axial an diesen vorbei bewegen könnte. Dies wird
insbesondere dadurch unterstützt, daß die freien Enden 18'' in dieser Aus
führungsform der Federklammer 15 etwa um 180° umgebogen sind und sich
soweit in die Durchgangsöffnungen 24 hinein erstrecken, bis sich eine Über
deckung durch die Wandungsbereiche 23 ergibt. Dabei liegen die Endberei
che 18'' mit den Schenkeln 16 der Federklammer 15 etwa in einer Ebene,
nämlich in der Ebene 6 der Durchgangsöffnungen 24.
Die Wandungsbereiche 23 sind bezüglich der übrigen Wandung des Auf
nahmekörpers 2 radial nach außen gewölbt, was in der in Fig. 13 wiederge
gebenen Ansicht entsprechend dem Pfeil XIII in Fig. 12 besonders deutlich
erkennbar ist. Auf diese Weise können die durch die umgebogenen Enden
18'' bereichsweise verbreiterten Schenkel 16 durch die so verbreiterten
Durchgangsöffnungen 24 durchgesteckt werden.
Bei der in den Fig. 11, 12 und 13 wiedergegebenen Ausführungsform sind
die Ausnehmungen in dem Aufnahmekörper 2 durch die insbesondere ge
wölbt ausgebildeten Wandungsbereiche 23 nach außen abgedeckt, so daß
sich insgesamt eine im wesentlichen geschlossene Außenkontur ergibt, die
einer Verschmutzung entgegenwirkt.
Claims (14)
1. Steckverbindung zwischen zwei insbesondere schlauch- oder rohr
förmigen Bauteilen mit einer dem einen Bauteil zugeordneten Muffe,
die einen zylindrischen Aufnahmekörper aufweist, in den ein zylindri
scher Steckkörper eines dem anderen Bauteil zugeordneten Steckers
einsteckbar ist, wobei Sicherungsmittel vorgesehen sind, die den ein
gesteckten Stecker in der Muffe sichern,
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- - der Steckkörper (9) weist im Bereich seines axial freien Endes ei nen radial nach außen abstehenden ringförmig umlaufenden Wulst (10) auf,
- - im Inneren des Aufnahmekörpers (2) ist eine ringförmige Sitzfläche (11) vorgesehen, auf der der Wulst (10) des eingesteckten Stec kers (8) etwa kreislinienförmig aufliegt,
- - im Aufnahmekörper (2) sind zwischen dessen axial freien Ende und der Sitzfläche (11) Öffnungen (4; 24) vorgesehen, die etwa in einer axialen Ebene (6) des Aufnahmekörpers (2) liegen,
- - die Sicherungsmittel sind aus einer etwa U-förmigen Federklammer (15) gebildet, deren Schenkel (16) in die Öffnungen (4; 24) einführ bar sind und bei eingestecktem Stecker (8) am Wulst (10) auf des sen der Sitzfläche (11) abgewandten Seite axial zur Anlage kom men.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Öffnungen zwei sich gegenüberliegende Schlitze (4) vorgese
hen sind, die sich in Umfangsrichtung des Aufnahmekörpers (2) er
strecken, wobei die etwa in der Ebene (6) der Schlitze (4) verbleiben
den Wandungsbereiche (21, 22) des Aufnahmekörpers (2) zwischen
den Schenkeln (16) der in den Aufnahmekörper (2) eingebrachten
Federklammer (15) liegen und von diesen seitlich eingefaßt sind.
3. Steckverbindung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die freien Enden (18) der Schenkel (16) der Federklammer (15)
etwa rechtwinklig abgewinkelt oder umgebogen sind und bei in die
Muffe (2) eingebrachter Federklammer (15) etwa parallel zur Längs
achse der Muffe (2) verlaufen.
4. Steckverbindung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die axial freien Enden (18) der Schenkel (16) der Federklammer
(15) etwa rechtwinklig abgewinkelt oder umgebogen sind und bei in
den Aufnahmekörper (2) eingebrachter Federklammer (15) etwa in
der Ebene (6) der Schlitze (4) liegen.
5. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Schlitz (4) zwischen seinen in Umfangsrichtung des Auf
nahmekörpers (2) liegenden Endbereichen (5) bezüglich der Längs
achse des Aufnahmekörpers (2) einen axial vergrößerten Bereich
aufweist.
6. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Schlitz (4) zumindest in seinen Endbereichen (5) bezüglich
der Ebene (6), in der die Schlitze (4) liegen, entlang des Umfanges
des Aufnahmekörpers (2) in Richtung auf das offene Ende des Auf
nahmekörpers (2) hin geneigt verläuft.
7. Steckverbindung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Neigung der Schlitzendbereiche (5) bezüglich der Ebene (6)
in der die Schlitze (4) liegen, etwa 2° bis 5° beträgt.
8. Steckverbindung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungen als zwei den Aufnahmekörper (2) spiegelsymme
trisch zu einer seiner Längsebenen quer durchdringende Durch
gangsöffnungen (24) ausgebildet sind, wobei die durch die Durch
gangsöffnungen (24) durchgesteckten Schenkel (16) der in die Muffe
(1) eingebrachten Federklammer (15) bezüglich des Aufnahmekör
pers (2) zumindest teilweise radial außen von Bereichen (23) der
Wandung des Aufnahmekörpers (2) seitlich eingefaßt sind.
9. Steckverbindung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die die Schenkel (16) seitlich einfassenden Wandungsbereiche
(23) bezüglich ihrer axialen Erstreckung radial nach außen gewölbt
ausgebildet sind.
10. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Schenkeln (16) der Federklammer (15) sich gegenüber
liegende Bereiche (20) ausgebildet sind, die mit einem der verblei
benden Wandungsbereiche (21) in der Ebene (6), in der die Öffnun
gen (4; 24) angeordnet sind, unter Ausbildung einer verlierungsfreien
Positionierung der Federklammer (25) in der Steckverbindung zu
sammenwirken.
11. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Schenkeln (16) der Federklammer (15) sich gegenüber
liegende Bereiche (26) ausgebildet sind, die mit einer an den Außen
radius des Steckkörpers (3) angepaßten Wölbung am Steckkörper (9)
anliegen, wenn die Steckverbindung mit der Federklammer (15) gesi
chert ist.
12. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steckkörper (9) an seinem axial freien Ende mit einem an den
Wulst (10) angrenzenden zylindrischen Fortsatz (14) axial verlängert
ist.
13. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Inneren des Aufnahmekörpers (2) eine ringförmige Sitzfläche
(25) für einen Dichtring (13) vorgesehen ist, der bei in die Muffe (1)
eingestecktem Stecker (8) an der dem freien Ende des Steckkörpers
(9) zugewandten Seite des Wulstes (10) und/oder am zylindrischen
Fortsatz (14) des Steckkörpers (9) abdichtend anliegt.
14. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufnahmekörper (2) in dem die Öffnungen (4; 24) enthalten
den axialen Abschnitt derart spiegelsymmetrisch ausgebildet ist, daß
die Schenkel (16) der Federklammer (15) sowohl in einer ersten
Richtung, als auch in einer dazu entgegengesetzten zweiten Richtung
in die Öffnungen (4; 24) einbringbar sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997140115 DE19740115A1 (de) | 1997-09-12 | 1997-09-12 | Steckverbindung zwischen zwei Bauteilen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997140115 DE19740115A1 (de) | 1997-09-12 | 1997-09-12 | Steckverbindung zwischen zwei Bauteilen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19740115A1 true DE19740115A1 (de) | 1999-03-18 |
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ID=7842138
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1997140115 Withdrawn DE19740115A1 (de) | 1997-09-12 | 1997-09-12 | Steckverbindung zwischen zwei Bauteilen |
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Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19740115A1 (de) |
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