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DE19740115A1 - Steckverbindung zwischen zwei Bauteilen - Google Patents

Steckverbindung zwischen zwei Bauteilen

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Publication number
DE19740115A1
DE19740115A1 DE1997140115 DE19740115A DE19740115A1 DE 19740115 A1 DE19740115 A1 DE 19740115A1 DE 1997140115 DE1997140115 DE 1997140115 DE 19740115 A DE19740115 A DE 19740115A DE 19740115 A1 DE19740115 A1 DE 19740115A1
Authority
DE
Germany
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plug
receiving body
spring clip
plug connection
legs
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1997140115
Other languages
English (en)
Inventor
Walter Ullrich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mahle Behr GmbH and Co KG
Original Assignee
Behr GmbH and Co KG
Mahle Behr GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by Behr GmbH and Co KG, Mahle Behr GmbH and Co KG filed Critical Behr GmbH and Co KG
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Publication of DE19740115A1 publication Critical patent/DE19740115A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L37/00Couplings of the quick-acting type
    • F16L37/08Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members
    • F16L37/084Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members combined with automatic locking

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Quick-Acting Or Multi-Walled Pipe Joints (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Steckverbindung zwischen zwei insbesondere schlauch- oder rohrförmigen Bauteilen mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
Bei einer derartigen Steckverbindung wird ein beispielsweise mit einem Rohr oder dergleichen verbundener Stecker in eine Muffe eingesteckt, die ihrer­ seits mit einem Schlauch oder dergleichen verbunden sein kann, wobei die­ se Steckverbindung durch zusätzliche Sicherungsmittel gesichert werden kann. Auf diese Art und Weise kann beispielsweise in einem Kraftfahrzeug ein Heizkörperrohr an einen Heizkörper einer Klimatisierungsanlage ange­ schlossen werden. Es ist selbstverständlich, daß die Muffe und/oder der Stecker ohne Anbindung an ein Rohr oder dgl. an einem Aggregat, Modul, Gehäuse oder dgl. angebracht sein kann.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Steck­ verbindung der eingangs genannten Art eine zweckmäßige Ausgestaltung anzugeben, die auf einfache Weise maschinell und manuell montierbar und insbesondere manuell demontierbar ist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß mit einer Steckverbindung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hierbei wird durch eine radiale Verbrei­ terung des Steckers und durch entsprechend angeordnete Ausnehmungen in der Muffe über eine Federklammer, deren Schenkel durch die Ausneh­ mungen in das Innere der Muffe eindringen und dort die radiale Erweiterung des Steckers hinter- bzw. übergreifen, eine formschlüssige Sicherung der Steckverbindung erzielt. Dabei ist die zur Sicherung verwendete Feder­ klammer relativ einfach einführbar und ebenso leicht wieder entfernbar, so daß sich die Steckverbindung auf einfache Weise sowohl maschinell als auch manuell montieren und zumindest manuell demontieren läßt.
Die Montage bzw. Demontage läßt sich auch bei relativ engen Raumver­ hältnissen durchführen, so daß beispielsweise bei einem bereits in einem Kraftfahrzeug montierten Heizkörper die zugehörigen Heizrohre einfach an­ schließen lassen. Insbesondere bei einer Fließbandmontage können mit Hilfe der erfindungsgemäßen Steckverbindung Einzelkomponenten ohne aufwendige Verbindungsverfahren, wie z. B. Verlöten, zu Baugruppen oder zu komplexen Einheiten zusammengesetzt werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steckverbindung mit den Merkmalen des Anspruches 5 erleichtert die Einführung der Feder­ klammer und somit die Montage der Steckverbindung.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen Steckverbindung weist die Merkmale des Anspruches 6 auf. Eine auf die Steckverbindung entgegen der Einsteckrichtung aufgebrachte Zugkraft hat zur Folge, daß die Schenkel der Federklammer zunächst in Richtung der Zugkraft angetrieben sind, dabei bewirken die in ihren Endbereichen geneigt verlaufenden Schlitze eine Zwangsführung der Schenkel in Richtung auf den Steckkörper. Diese Führung arbeitet somit einer radial nach außen gerichte­ ten Verdrängung der Schenkel der Federklammer durch den Wulst entgegen und verursacht dadurch eine Verstärkung der Sicherungswirkung der Feder­ klammer.
Bei einer andern vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steckverbindung mit den Merkmalen des Anspruches 8 wird ebenfalls eine erhöhte Sicherheit der Steckverbindung bezüglich darauf aufgebrachter Zugkräfte erzielt. Dabei bewirken die in der Ebene der Öffnungen verblei­ benden Wandungsbereiche, die die Schenkel der Federklammer seitlich einfassen, daß die Schenkel durch den Wulst maximal bis zur Anlage an diese Wandungsbereiche radial nach außen verdrängt werden können. Es ist selbstverständlich, daß dabei die verbleibende Überdeckung der Schen­ kel bezüglich des Wulstes ausreichend groß ist, um ein Herausziehen des Steckers aus der Muffe wirksam zu verhindern.
Bei einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Steckverbindung mit den Merkmalen des Anspruches 10 erfolgt durch die besondere Formgebung der Federklammer beim Einschieben der Federklammer in die Öffnungen bzw. Ausnehmungen ein Einrasten der Federklammer am Wandungsbereich des Aufnahmekörpers, wodurch für die Federklammer eine optimale Position vorgegeben werden kann und gleichzeitig eine verlierungsfreie Anbindung der Federklammer an den Aufnahmekörper erzielbar ist.
Auch bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform mit den Merkmalen des Anspruches 11 wird eine optimale Positionierung der Federklammer - in diesem Fall am Steckkörper - erreicht. Darüber hinaus bewirkt die spezielle Formgebung der Schenkel der Federklammer einen Formschluß über eine möglichst große Anlagefläche, wodurch besonders hohe Kräfte übertragbar sind.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Steckverbindung weist die Merkmale des Anspruches 12 auf. Mit Hilfe dieser Maßnahme wird eine Führung beim Einstecken und eine Zentrierung des Steckers in der Muffe erreicht.
Mit Hilfe einer Ausgestaltung mit den Merkmalen des Anspruches 14 wird die Montage der erfindungsgemäßen Steckverbindung zusätzlich erleichtert, da keine spezielle Einbringrichtung für die Federklammer beachtet werden muß.
Weitere wesentliche Merkmale und wichtige Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen, den Zeichnungen und aus der nachfolgenden anhand der Zeichnungen erstellten Figurenbeschreibung bevorzugter Ausführungsbei­ spiele. Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine Seitenansicht auf eine Muffe der erfindungsgemä­ ßen Steckverbindung mit einer Ausnehmung in deren Aufnahmekörper,
Fig. 2 eine Seitenansicht entsprechend Pfeil II in Fig. 1 auf die Muffe aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Detailansicht auf den mit III gekennzeichneten Be­ reich in Fig. 2,
Fig. 4 eine Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Steck­ verbindung mit der Muffe aus den Fig. 1 bis 3 und einem darin eingesteckten Stecker,
Fig. 5 eine Draufsicht entsprechend dem Pfeil V in Fig. 4 auf die Steckverbindung nach der Erfindung,
Fig. 6 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil VI in Fig. 5, wobei zur besseren Veranschaulichung der Stecker nicht dargestellt ist,
Fig. 7 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil VII in Fig. 5 auf eine Federklammer der erfindungsgemäßen Steck­ verbindung,
Fig. 8 eine Draufsicht wie in Fig. 5 auf die erfindungsgemäße Steckverbindung, jedoch mit einer anderen Ausführungs­ form für die Federklammer,
Fig. 9 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil IX in Fig. 8, wobei zur besseren Veranschaulichung der Stecker nicht dargestellt ist,
Fig. 10 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil X in Fig. 8 auf die dort verwendete Federklammer,
Fig. 11 eine Seitenansicht wie in Fig. 4 auf eine Variante der erfindungsgemäßen Steckverbindung, wobei zur besse­ ren Veranschaulichung der Stecker nicht dargestellt ist,
Fig. 12 eine Draufsicht entsprechend dem Pfeil XII in Fig. 11 auf die dort gezeigte Variante der Steckverbindung und
Fig. 13 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil XIII in Fig. 12 auf die dort gezeigte Variante der Steckverbindung nach der Erfindung.
Entsprechend Fig. 1 besteht eine Muffe 1 einer erfindungsgemäßen Steck­ verbindung im wesentlichen aus einem zylindrischen Aufnahmekörper 2, der an einem seiner axialen Enden mit einem Schlauch oder Rohr 3 verbunden ist. In der zylindrischen Wandung des Aufnahmekörpers 2 sind zwei schlitz­ förmige Ausnehmungen 4 ausgespart, von denen in der Darstellung in Fig. 1 jedoch nur eine sichtbar ist. Diese Ausnehmung 4 - im folgenden als Schlitz 4 bezeichnet - verläuft quer zur Längsachse und in Umfangsrichtung des Aufnahmekörpers 2. Zwischen seinen in Umfangsrichtung liegenden Seiten ist der Schlitz 4 in axialer Richtung des Aufnahmekörpers 2 verbreitert aus­ gebildet.
Eine andere Seitenansicht entsprechend dem Pfeil II in Fig. 1 auf die Muffe 1 ist in Fig. 2 wiedergegeben. Demnach sind die Schlitze 4 in dieser Ansicht etwa trichterförmig ausgebildet, was sich durch die in Richtung auf die in Umfangsrichtung des Aufnahmekörpers 2 liegenden Enden bzw. Endberei­ che 5 abnehmende Schlitzbreite ergibt. Die Schlitze 4 sind spiegelsymme­ trisch zu einer durch die Längsachse des Aufnahmekörpers 2 und senkrecht zur Zeichnungsebene der Fig. 2 verlaufenden Längsmittelebene des Auf­ nahmekörpers 2 ausgebildet, wobei die Schlitze 4 in einer Ebene 6 liegen, die senkrecht zur Längsachse des Aufnahmekörpers 2 verläuft.
Ein Detail III aus Fig. 2 ist in Fig. 3 mit vergrößertem Maßstab wiedergege­ ben. Dabei wird deutlich, daß der Endbereich 5 jedes Schlitzes 4 bzw. die diesen Endbereich 5 in axialer Richtung des Aufnahmekörpers 2 begrenzen­ den Längsseiten 7 des Schlitzes 4 einen gegenüber der Ebene 6 der Schlit­ ze 4 um einen Winkel α geneigten Verlauf aufweisen. Dieser Winkel α ist vorzugsweise aus einem Bereich von 2° bis 5° gewählt.
Entsprechend Fig. 4 ist in die Muffe 1 bzw. in den Aufnahmekörper 2 der Muffe 1 ein Stecker 8 eingesteckt, der im wesentlichen aus einem zylindri­ schen Steckkörper 9 besteht. Dieser Steckkörper 9 ist an einem seiner axia­ len Enden mit einem nicht dargestellten Schlauch oder Rohr oder derglei­ chen verbunden. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, wenn die Muffe 1 und/oder der Stecker 8 anstatt an einen Schlauch, ein Rohr oder dergleichen direkt an ein Gehäuse oder dergleichen angeschlossen bzw. damit verbunden sind.
Am Steckkörper 9 ist ein radial nach außen abstehender ringförmig umlau­ fender Wulst 10 ausgebildet. Für die beim Einstecken des Steckers 8 in die Muffe 1 axial vorausgehende Seite des Wulstes 10 ist im Inneren des Auf­ nahmekörpers 2 eine erste kreisringförmige Sitzfläche 11 ausgebildet, auf der der Wulst 10 bei in die Muffe 1 eingestecktem Stecker 8 etwa kreislinien­ förmig zur Anlage kommt. Die Sitzfläche 11 wird entsprechend dem Ausfüh­ rungsbeispiel in Fig. 4 dadurch ausgebildet, daß die Wandung des Aufnah­ mekörpers 2 im Bereich der Sitzfläche 11 eine Stufe mit reduziertem Innen­ durchmesser aufweist. An der Innenkante dieser Stufe kann der Wulst bei­ spielsweise im Bereich seiner Krümmung am Aufnahmekörper 2 bzw. an dessen Wandung zur Anlage kommen.
An diese die Sitzfläche 11 ausbildende Stufe schließt ein kurzer axialer Be­ reich an, der durch eine zweite Stufe im Aufnahmekörper 2 begrenzt ist. Da­ bei bewirkt auch diese zweite Stufe eine Reduzierung des Innendurchmes­ sers des Aufnahmekörpers 2, so daß sich zwischen dem auf der Sitzfläche 11 aufliegenden Wulst 10 und der zweiten Stufe ein Ringraum 12 ausbildet, der eine ringförmige zweite Sitzfläche 25 enthält und zur Aufnahme eines Dichtringes 13, z. B. eines O-Ringes, dient. Der Dichtring 13 kommt bei in die Muffe 1 eingestecktem Stecker 8 etwa axial am Wulst 10 und etwa radial an einem den Steckkörper 9 im Anschluß an den Wulst 10 in Einsteckrichtung axial verlängernden zylindrischen Fortsatz 14 zur Anlage. Auf diese Weise wird eine besonders wirksame Abdichtung zwischen dem Steckkörper 9 und dem Aufnahmekörper 2 erzielt.
Der vorgenannte Fortsatz 14 bewirkt einerseits eine geführte Bewegung während des Einsteck- und Ausziehvorganges des Steckers 8 und sorgt an­ dererseits für eine Zentrierung des Steckkörpers 9 im Aufnahmekörper 2, wodurch eine möglichst gleichmäßige Anlage des Wulstes 10 auf seiner Sitzfläche 11 und somit eine sichere Abdichtung durch den Dichtring 13 er­ zielbar ist.
Zur Sicherung des in die Muffe 1 eingesteckten Steckers 8 ist eine etwa U- förmig ausgebildete Federklammer 15 vorgesehen, deren Schenkel 16 je­ weils in einen der Schlitze 4 eindringen und auf der dem Fortsatz 14 abge­ wandten Seite nur am Wulst 10 oder am Wulst 10 und am Steckkörper 9 zur Anlage kommen. Auf diese Weise wird der Wulst 10 und somit der Stecker 9 axial zwischen den Schenkeln 16 und der Sitzfläche 11 formschlüssig am Aufnahmekörper 2 gehalten. Eine die beiden Schenkel 16 der Federklammer 15 verbindende Basis 17 ist in Form eines eingerollten Bügels ausgebildet, wobei ein den axial freien Enden 18 der Schenkel 16 zugewandter Bereich 19 der Basis 17 etwa parallel zur Längsachse der Muffe 1 bzw. senkrecht zu einer Ebene verläuft, in der die Schenkel 16 liegen, und sich zwischen den Schenkeln 16 hindurch erstreckt.
Aufgrund der erfindungsgemäß vorgeschlagenen, um den Winkel α gegen­ über der Ebene 6 der Schlitze 4 geneigten Endbereiche 5 der Schlitze 4 wird die Federklammer 15 in ihrer Sicherungswirkung gegenüber dem Stecker 8 unterstützt. Bei einer in Ausziehrichtung des Steckers 8 wirkenden Zugkraft werden die Schenkel 16 über den Wulst 10 in Richtung dieser Zugkraft ange­ trieben. Wenn in der Normallage der Schenkel 16 im Schlitz 4 die Schenkel 16 im Endbereich 5 nicht am entsprechend Fig. 3 abgerundeten Ende des Endbereiches 5 zur Anlage kommen, wirken die Längsseiten 7 des Endbe­ reiches 5 wie eine Kulissenführung und drängen, schon bei einer geringfügi­ gen Axialbewegung des Steckers 8 in Auszugsrichtung, die Schenkel 16 ge­ gen den Steckkörper 9 und bewirken dadurch eine Verstärkung der form­ schlüssigen Sicherung des Steckers 8 in der Muffe 1 durch die Federklam­ mer 15.
Um eine sichere Abdichtung der Steckverbindung gewährleisten zu können, ist die Ebene 6 der Schlitze 4 bezüglich der Sitzfläche 11 derart axial beab­ standet, daß über die eingebrachte Federklammer 15 bzw. über deren Schenkel 16 eine Vorspannung des Wulstes 10 in seine Sitzfläche 11 und gegen die Dichtung 13 ausgeübt wird. Dazu wird während der Montage bei­ spielsweise der Steckkörper 9 soweit in den Aufnahmekörper 2 hineinge­ drückt, bis die Schenkel 16 an einem etwa radial verlaufenden Bereich des Wulstes 10 übergreifend einschnappen oder einrasten.
Entsprechend Fig. 5 sind bei einer Draufsicht gemäß dem Pfeil V in Fig. 4, bei der zur besseren Veranschaulichung der oberhalb der Ebene 6 der Schlitze 4 liegende Bereich des Aufnahmekörpers 2 weggeschnitten ist, die Schenkel 16 der Federklammer 15 in einem mittleren Bereich 26 bogenför­ mig ausgebildet und an den Umfang des Steckkörpers 9 angepaßt. Dadurch ergibt sich einerseits eine große Anlagefläche am Steckkörper 9 und am Wulst 10 und andererseits eine Sicherung der Federklammer 15 in dieser Stellung, insbesondere dann, wenn die Schenkel 16 der Federklammer 15 durch den Steckkörper 9 aufgeweitet und aufgrund der Elastizität des für die Federklammer 15 verwendeten Werkstoffes, z. B. Federstahl, aufeinander zu vorgespannt sind. Darüber hinaus weisen die Schenkel 16 zusätzliche Aus­ wölbungen 20 auf, die einen etwa in der Ebene 6 der Schlitze 4 verbleiben­ den ersten Teilbereich 21 der Wandung des Aufnahmekörpers 2 in Um­ fangsrichtung seitlich einfassen. Auf diese Weise wird eine zusätzliche Posi­ tionierung und Sicherung der Federklammer 15 gewährleistet. Die freien En­ den 18 der Schenkel 16 können dabei in Umfangsrichtung seitlich an einem zweiten etwa in der Ebene 6 der Schlitze verbleibenden Wandungsbereich 22 an liegen.
Entsprechend Fig. 6, die eine Ansicht in Richtung des Pfeiles VI in Fig. 5 auf die Ausführungsform aus Fig. 5 wiedergibt, bei der jedoch zur besseren Ver­ anschaulichung der Stecker 8 nicht dargestellt ist, sind die Enden 18 der Schenkel 16 abgewinkelt und verlaufen im wesentlichen parallel zur Längs­ achse des Aufnahmekörpers 2. Dabei können die Schenkelenden 18 wie im Ausführungsbeispiel der Fig. 6 in entgegengesetzten Richtungen oder aber gleichgesinnt abgewinkelt sein.
Fig. 7 stellt eine Ansicht der Federklammer 15 aus dem Ausführungsbeispiel der Fig. 5 oder 6 entsprechend dem Pfeil VII der Fig. 5 dar. Zur Herstellung einer derartigen Federklammer 15 wird beispielsweise ein Draht aus Feder­ stahl verwendet, der mit Hilfe mehrerer Biegevorgänge in die dargestellte Form gebracht wird.
Die Fig. 8, 9 und 10 entsprechen den Fig. 5, 6 und 7, wobei jedoch zur Sicherung der erfindungsgemäßen Steckverbindung eine Federklammer 15 mit andersartig geformten Schenkelenden 18' verwendet wird. Die Enden 18' der Schenkel 16 der dort gezeigten Federklammer 15 sind radial nach außen gebogen und verlaufen somit etwa in der Ebene 6 der Schlitze 4.
In den Fig. 11, 12 und 13 wird eine andere Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Steckverbindung dargestellt, bei der entsprechend Fig. 12 die Ausnehmungen als Durchgangsöffnungen 24 ausgebildet sind, die ebenfalls in einer Ebene 6 liegen. Dabei verbleiben etwa in der Ebene 6 der Durch­ gangsöffnungen 24 neben den Wandungsbereichen 21 und 22 zusätzliche Wandungsbereiche 23, die die Schenkel 16 seitlich radial von außen zumin­ dest teilweise einschließen.
Zur Sicherung der Steckverbindung werden die Schenkel 16 der Feder­ klammer 15 durch die Durchgangsöffnungen 24 durch den Aufnahmekörper 2 quer zu dessen Längsachse durchgesteckt. Dabei übergreifen die Schen­ kel 16 den Wulst 10 des Steckkörpers 9 und bilden wiederum die form­ schlüssige Sicherung aus. Durch die seitlich der Schenkel 16 angeordneten Wandungsbereiche 23 können die Schenkel 16 der Federklammer 15 nicht mehr soweit auseinander gebogen werden, daß sich der Wulst 10 innerhalb des Aufnahmekörpers 2 axial an diesen vorbei bewegen könnte. Dies wird insbesondere dadurch unterstützt, daß die freien Enden 18'' in dieser Aus­ führungsform der Federklammer 15 etwa um 180° umgebogen sind und sich soweit in die Durchgangsöffnungen 24 hinein erstrecken, bis sich eine Über­ deckung durch die Wandungsbereiche 23 ergibt. Dabei liegen die Endberei­ che 18'' mit den Schenkeln 16 der Federklammer 15 etwa in einer Ebene, nämlich in der Ebene 6 der Durchgangsöffnungen 24.
Die Wandungsbereiche 23 sind bezüglich der übrigen Wandung des Auf­ nahmekörpers 2 radial nach außen gewölbt, was in der in Fig. 13 wiederge­ gebenen Ansicht entsprechend dem Pfeil XIII in Fig. 12 besonders deutlich erkennbar ist. Auf diese Weise können die durch die umgebogenen Enden 18'' bereichsweise verbreiterten Schenkel 16 durch die so verbreiterten Durchgangsöffnungen 24 durchgesteckt werden.
Bei der in den Fig. 11, 12 und 13 wiedergegebenen Ausführungsform sind die Ausnehmungen in dem Aufnahmekörper 2 durch die insbesondere ge­ wölbt ausgebildeten Wandungsbereiche 23 nach außen abgedeckt, so daß sich insgesamt eine im wesentlichen geschlossene Außenkontur ergibt, die einer Verschmutzung entgegenwirkt.

Claims (14)

1. Steckverbindung zwischen zwei insbesondere schlauch- oder rohr­ förmigen Bauteilen mit einer dem einen Bauteil zugeordneten Muffe, die einen zylindrischen Aufnahmekörper aufweist, in den ein zylindri­ scher Steckkörper eines dem anderen Bauteil zugeordneten Steckers einsteckbar ist, wobei Sicherungsmittel vorgesehen sind, die den ein­ gesteckten Stecker in der Muffe sichern, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • - der Steckkörper (9) weist im Bereich seines axial freien Endes ei­ nen radial nach außen abstehenden ringförmig umlaufenden Wulst (10) auf,
  • - im Inneren des Aufnahmekörpers (2) ist eine ringförmige Sitzfläche (11) vorgesehen, auf der der Wulst (10) des eingesteckten Stec­ kers (8) etwa kreislinienförmig aufliegt,
  • - im Aufnahmekörper (2) sind zwischen dessen axial freien Ende und der Sitzfläche (11) Öffnungen (4; 24) vorgesehen, die etwa in einer axialen Ebene (6) des Aufnahmekörpers (2) liegen,
  • - die Sicherungsmittel sind aus einer etwa U-förmigen Federklammer (15) gebildet, deren Schenkel (16) in die Öffnungen (4; 24) einführ­ bar sind und bei eingestecktem Stecker (8) am Wulst (10) auf des­ sen der Sitzfläche (11) abgewandten Seite axial zur Anlage kom­ men.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Öffnungen zwei sich gegenüberliegende Schlitze (4) vorgese­ hen sind, die sich in Umfangsrichtung des Aufnahmekörpers (2) er­ strecken, wobei die etwa in der Ebene (6) der Schlitze (4) verbleiben­ den Wandungsbereiche (21, 22) des Aufnahmekörpers (2) zwischen den Schenkeln (16) der in den Aufnahmekörper (2) eingebrachten Federklammer (15) liegen und von diesen seitlich eingefaßt sind.
3. Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (18) der Schenkel (16) der Federklammer (15) etwa rechtwinklig abgewinkelt oder umgebogen sind und bei in die Muffe (2) eingebrachter Federklammer (15) etwa parallel zur Längs­ achse der Muffe (2) verlaufen.
4. Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die axial freien Enden (18) der Schenkel (16) der Federklammer (15) etwa rechtwinklig abgewinkelt oder umgebogen sind und bei in den Aufnahmekörper (2) eingebrachter Federklammer (15) etwa in der Ebene (6) der Schlitze (4) liegen.
5. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schlitz (4) zwischen seinen in Umfangsrichtung des Auf­ nahmekörpers (2) liegenden Endbereichen (5) bezüglich der Längs­ achse des Aufnahmekörpers (2) einen axial vergrößerten Bereich aufweist.
6. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schlitz (4) zumindest in seinen Endbereichen (5) bezüglich der Ebene (6), in der die Schlitze (4) liegen, entlang des Umfanges des Aufnahmekörpers (2) in Richtung auf das offene Ende des Auf­ nahmekörpers (2) hin geneigt verläuft.
7. Steckverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung der Schlitzendbereiche (5) bezüglich der Ebene (6) in der die Schlitze (4) liegen, etwa 2° bis 5° beträgt.
8. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen als zwei den Aufnahmekörper (2) spiegelsymme­ trisch zu einer seiner Längsebenen quer durchdringende Durch­ gangsöffnungen (24) ausgebildet sind, wobei die durch die Durch­ gangsöffnungen (24) durchgesteckten Schenkel (16) der in die Muffe (1) eingebrachten Federklammer (15) bezüglich des Aufnahmekör­ pers (2) zumindest teilweise radial außen von Bereichen (23) der Wandung des Aufnahmekörpers (2) seitlich eingefaßt sind.
9. Steckverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die die Schenkel (16) seitlich einfassenden Wandungsbereiche (23) bezüglich ihrer axialen Erstreckung radial nach außen gewölbt ausgebildet sind.
10. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Schenkeln (16) der Federklammer (15) sich gegenüber­ liegende Bereiche (20) ausgebildet sind, die mit einem der verblei­ benden Wandungsbereiche (21) in der Ebene (6), in der die Öffnun­ gen (4; 24) angeordnet sind, unter Ausbildung einer verlierungsfreien Positionierung der Federklammer (25) in der Steckverbindung zu­ sammenwirken.
11. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Schenkeln (16) der Federklammer (15) sich gegenüber­ liegende Bereiche (26) ausgebildet sind, die mit einer an den Außen­ radius des Steckkörpers (3) angepaßten Wölbung am Steckkörper (9) anliegen, wenn die Steckverbindung mit der Federklammer (15) gesi­ chert ist.
12. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckkörper (9) an seinem axial freien Ende mit einem an den Wulst (10) angrenzenden zylindrischen Fortsatz (14) axial verlängert ist.
13. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren des Aufnahmekörpers (2) eine ringförmige Sitzfläche (25) für einen Dichtring (13) vorgesehen ist, der bei in die Muffe (1) eingestecktem Stecker (8) an der dem freien Ende des Steckkörpers (9) zugewandten Seite des Wulstes (10) und/oder am zylindrischen Fortsatz (14) des Steckkörpers (9) abdichtend anliegt.
14. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmekörper (2) in dem die Öffnungen (4; 24) enthalten­ den axialen Abschnitt derart spiegelsymmetrisch ausgebildet ist, daß die Schenkel (16) der Federklammer (15) sowohl in einer ersten Richtung, als auch in einer dazu entgegengesetzten zweiten Richtung in die Öffnungen (4; 24) einbringbar sind.
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