DE19733175A1 - Mehrschichtiges Formular mit integrierter, herauslösbarer Selbstklebe-Etikette und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Mehrschichtiges Formular mit integrierter, herauslösbarer Selbstklebe-Etikette und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein mehrschichtiges Formular
mit integrierter, herauslösbarer Selbstklebe-Etikette, wobei
eine erste Schicht mittels eines Haftklebers mit einer zweiten
Schicht verklebt, aus der ersten Schicht die Etikette
ausgestanzt und auf der zweiten Schicht, auf den Bereich der
Etikette begrenzt und von dem Haftkleber flächenmäßig überragt,
eine Trennbeschichtung vorgesehen ist.
Die Erfindung betrifft auch Verfahren zur Herstellung eines
derartigen Formulars.
Aus der US 5,271,787 ist ein Formular der eingangs genannten Art
bekannt, bei welchem die zweite Schicht flächenmäßig wesentlich
kleiner als die erste Schicht und damit gerade nur so groß
ausgebildet ist, wie es für ihren Zweck, die ausgestanzte
Etikette in der Formularebene zu halten, erforderlich ist.
Hierdurch wird vor allem Material für die zweite Schicht
eingespart. Nachteilig bei dieser Anordnung ist jedoch, daß das
Formular im Bereich der Etikette eine größere Dicke aufweist
und dadurch bei der Verarbeitung des Formulars in Druckern, vor
allem in Blatt-Laserdruckern oder dergleichen, Probleme
auftreten können. Bei der Herstellung des bekannten Formulars
wird auf eine laufende Materialbahn, von welcher die zweite
Schicht bildende Materialstücke abgelängt werden, zunächst die
Trennbeschichtung und nachfolgend auf diese der Haftkleber naß
aufgebracht. Die derart beschichteten Materialstücke werden
nachfolgend einzeln auf eine weitere, im fertigen Formular die
erste Schicht bildende Materialbahn aufgespendet. Als Letztes
werden die Etiketten durch Anstanzen ausgestanzt.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein mehrschichtiges
Formular mit integrierter, herauslösbarer Selbstklebe-Etikette
anzugeben, welches im Bereich der Etikette keine Verdickung
aufweist und welches einfach und rationell herzustellen ist.
Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch ein Formular,
wie es im Patentanspruch 1 angegeben ist. Das Formular ist
demnach dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite
Schicht gleich groß sind.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Formulars ist zunächst darin
zu sehen, daß es im Formular keine Dickenunterschiede zwischen
Stellen mit und ohne Etikette gibt. Die auf den Bereich der
Etikette beschränkte Trennbeschichtung, z. B. eine
Silikonisierung, kann mit einer Dicke von nur 1-2 nm ausgeführt
werden, was zu vernachlässigen ist. Die dadurch erreichte
Stapelbarkeit entspricht einem Material ohne Etikette, was
insbesondere in empfindlichen Blattlasern von höchster Bedeutung
ist.
Die Festigkeit und Planlage des Formulars ist einem solchen aus
einschichtigem Monomaterial überlegen. Als Material für das
Formular bzw. seine beiden Schichten kommt insbesondere Papier,
für die zweite Schicht jedoch auch eine Folie in Frage. Zum
Ausgleich der Doppellagigkeit des Formulars können die beiden
Schichten mit geringerem Flächengewicht ausgeführt werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Formular sind die beiden Schichten
außerhalb des Etikettenbereichs direkt miteinander verklebt,
ohne daß dort eine die Verklebung schwächende Trennbeschichtung
vorhanden wäre. Die Verklebung der beiden Schichten ist weiter
vorzugsweise voll flächig.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, rationelle
Verfahren zur Herstellung von mehrschichtigen Formularen mit
integrierter, herauslösbarer Selbstklebe-Etikette anzugeben.
Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch Verfahren mit
den in den Patentansprüchen 4, 5 oder 6 angegebenen Merkmalen.
Das Verfahren nach Anspruch 4 ist dadurch gekennzeichnet, daß
eine erste, einseitig mit einem Haftkleber beschichtete
Materialbahn mit einer zweiten, gleich großen Materialbahn
laminiert wird, welche einseitig in lediglich lokal begrenzten
Bereichen eine Trennbeschichtung trägt und daß aus der mit dem
Haftkleber beschichteten ersten Materialbahn die Etiketten
jeweils im Bereich der Trennbeschichtung der zweiten
Materialbahn durch Anstanzen des Laminats ausgestanzt werden.
Das Aufbringen der Trennbeschichtung auf die zweite Schicht bzw.
des Haftklebers auf die erste Schicht kann hierbei off-line in
vorgängigen separaten Durchläufen oder auch in-line in demselben
Durchgang mit dem Laminieren erfolgen. Das Aufbringen der
Trennbeschichtung, z. B. einer Silikoniserung, erfolgt naß mit
anschließender sofortiger Aushärtung nach bekannten Verfahren.
Der Haftkleber kann ebenfalls naß oder, als Transferkleber,
auch "trocken" via einen mit einen Hilfsträger appliziert
werden. Der Hilfsträger fällt hierbei allerdings als Abfall an.
Bei dem Verfahren nach Anspruch 5 werden die Etiketten aus einer
ersten Materialbahn unter Belassung von Stanzstegen ausgestanzt,
bevor diese mit einem Haftkleber beschichtet wird. Ansonsten
entspricht das Verfahren dem von Anspruch 4.
Das Verfahren nach Anspruch 6 ist dadurch gekennzeichnet, daß
aus einer ersten Materialbahn die Etiketten vollständig ohne
Belassung von Stanzstegen ausgestanzt werden, daß die erste
Materialbahn nachfolgend mit einer zweiten, gleich großen
Materialbahn laminiert wird, welche einseitig lokal begrenzt im
Bereich der Etiketten jeweils eine Trennbeschichtung sowie über
dieser und diese flächenmäßig überragend eine
Haftkleberbeschichtung trägt, und daß die Etiketten in der
ersten Materialbahn fixiert werden, bis ihre Fixierung durch
zweite Materialbahn übernommen wird. Trenn- und
Haftkleberbeschichtung sind hier gemeinsam auf der zweiten
Materialbahn aufgebracht. Dieses Verfahren hat den Vorteil daß
es einerseits das von der Maschineneinstellung her kritische
Ans tanzen im Laminat wie beim Verfahren gemäß Anspruch 4
vermeidet, andererseits aber auch Stanzstege wie beim Verfahren
gemäß Anspruch 5, welche das Herauslösen der Etikette aus dem
Formular erschweren und an der herausgelösten Etikette in
taktiler Hinsicht stören. Wegen weiterer Einzelheiten kann auf
die WO 95/05281 verweisen werden.
Für den Auftrag der Trennbeschichtung und des Haftklebers
bestehen bei den Verfahren gemäß Anspruch 5 und 6 wieder die
vorerwähnten Möglichkeiten.
Bei allen drei Verfahren kann an Stelle von zwei separaten
Materialbahnen eine einzige doppeltbreite Materialbahn verwendet
werden, deren beide Hälften zusammengefaltet und miteinander
laminiert werden. Dies hat den Vorteil, daß die spätere Rück- und
Vorderseits des Formulars vor dem Zusammenfalten auf der
gleichen Seite der doppeltbreiten Materialbahn liegen und
deshalb gleichzeitig in demselben Durchlauf bedruckt werden
können. In diesem Durchlauf können natürlich auch die weiteren
erfindungsgemäßen Verfahrensschritte ausgeführt werden, so das
das Formular komplett in einem einzigen Durchlauf einer einzigen
Materialbahn fertiggestellt werden kann.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
im Zusammenhang mit der Zeichnung näher erläutert werden. Es
zeigen:
Fig. 1 unter a) bis c) ein erfindungsgemäßes Formular in
Aufsicht sowie im Schnitt;
Fig. 2 ein erstes bevorzugtes Verfahren zur Herstellung des
Formulars von Fig. 1;
Fig. 3. ein zweites Verfahren zur Herstellung des Formulars
von Fig. 1; und
Fig. 4 ein drittes Verfahren zur Herstellung des Formulars
von Fig. 1.
Fig. 1 zeigt unter a) ein mit einer Randlochung versehenes
Formular 1 mit einer aus diesem heraustrennbaren Etikette 2. Wie
sich in der geschnittenen Darstellung unter b) (Schnitt A-A in
Fig. 1a) ersehen läßt, ist das Formular 1 doppellagig aus zwei
gleich großen Schichten 3 und 4 jeweils aus einem
Papiermaterial aufgebaut, welche vermittels eines Haftklebers 5
vollflächig miteinander verklebt sind. Im Bereich der Etikette 2
und diese etwas überragend ist zusätzlich auf der Schicht 4 eine
Trennbeschichtung 6 vorgesehen, durch welche es möglich ist, die
durch einen umlaufenden Stanzschnitt 7 erzeugte Etikette 2 aus
dem Formular 1 herauszulösen. Der Haftkleber 5 weist am
Papiermaterial der Schicht 3 eine stärkere Haftung auf als auf
der Trennbeschichtung 6 und geht demzufolge zusammen mit der
Etikette 2 bei deren Herauslösung aus dem Formular mit, wie dies
Fig. 1c) zeigt. Die herausgelöste Etikette 2 ist dadurch
selbstklebend und kann an anderer Stelle erneut angeklebt
werden. Die im Formular 1 freigelegte Oberfläche ist dagegen
nicht-klebend.
Das Formular von Fig. 1 läßt sich, wie dies Fig. 2 zeigt, mit
besonderem Vorteil aus einer Materialbahn 8 herstellen, welche
die doppelte Breite der beiden Formularschichten 3 und 4
aufweist. Die doppeltbreite Materialbahn 8 ist auf ihrer einen
Seite 9 bedruckt (Zahlen 1 und 2) und wird bei Position P1 auf
ihrer anderen Seite 10 zur einen Hälfte 11, d. h. bis zu ihrer
Mittellinie 13 mit Haftkleber 5 beschichtet. Auf ihrer anderen
Hälfte 12 jenseits der Mittellinie 13 wird in lokal begrenzten
Bereichen, die der Position der Etiketten 2 in den fertigen
Formularen 1 entsprechen, eine Trennbeschichtung 6, z. B. eine
Silikonisierung, aufgebracht. Bei Position P2 wird die
Materialbahn 8 entlang ihrer Mittellinie 13 zusammengefaltet und
ihre beiden Hälften 11 und 12 miteinander verklebt bzw.
laminiert. Bei Position P3 werden die Etiketten 2 durch
Anstanzen ausgestanzt, wobei der Stanzschnitt 7 ohne Belassung
von Stanzstegen vollumlaufend ausgeführt werden kann. Er darf
jedoch nur durch die Hälfte 11 hindurch bis in die Tiefe der
Haftkleberschicht 5 ausgeführt werden. Bei Position P4 werden
die Formulare durch einfaches Ablängen schließlich vereinzelt.
Es könnte hier auch lediglich eine Perforationslinie gestanzt
und die Formulare im Zick-Zack abgelegt werden.
Der wesentliche Vorteil des vorbeschiebenen Verfahrens liegt in
der gleichzeitigen Bedruckbarkeit der Formular-Vorderseite und
der Formular-Rückseite im gleichen Durchlauf wie die
Formularherstellung, da die Formular-Vorderseite und die
Formular-Rückseite vor dem Falten und Laminieren auf derselben
Seite 9 der doppeltbreiten Materialbahn 8 liegen.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Verfahren werden zwei separate
Materialbahnen 14 und 15, die im Formular 1 die Schichten 3 und
4 bilden, bei Position P5 zusammenlaminiert. Bei Position P6
werden, ausschließlich in der Materialbahn 14, die Etiketten
ausgestanzt, was maschinentechnisch wesentlich einfacher als das
vorbeschriebene Anstanzen im Laminat ist. Allerdings müssen
hierbei Stanzstege oder dergleichen belassen werden, damit die
Etiketten in der Materialbahn 14 verbleiben und nicht aus dieser
herausfallen. Bei Position P7 wird der Haftkleber 6 aufgebracht
und zwar trocken als Transferkleber vermittels einer
Hilfsträgerbahn 16, die nachfolgend wieder abgezogen wird. Bei
Position P8 wird die Trennbeschichtung 6 selektiv, d. h. lokal
begrenzt auf die Position der späteren Etiketten 2, naß
aufgebracht und sofort ausgehärtet. Bei Position P9 wird die
laminierte Materialbahn abgelängt oder mit einer Perforation
versehen.
Fig. 4 zeigt schließlich noch eine Verfahrensvariante, bei
welcher ebenfalls vor dem Laminieren gestanzt wird, bei welcher
aber auch Stanzstege vermieden werden können. Bei diesem
Verfahren läuft eine Materialbahn 17 bei Position P10 zwischen
einem Stanzzylinder 18 und einem Gegenstandszylinder 19 durch,
wobei die Etiketten 2 komplett ausgestanzt werden, so daß sie
keinerlei Verbindung mehr mit der Materialbahn 18 aufweisen.
Eine zweite Materialbahn 20 wird bei Position P11 selektiv, d. h.
lokal begrenzt auf die Position der späteren Etiketten 2, naß
aufgebracht und sofort ausgehärtet. Bei Position P12 wird
Haftkleber auf die gleiche Materialbahn 20 ebenfalls naß
aufgetragen und sofort getrocknet. Die so beschichtete
Materialbahn 20 wird nachfolgend mit der Materialbahn 1? bei
Position P13 laminiert. Damit die vollständig ausgestanzten
Etiketten 2 bis zum Laminieren mit der haftkleberbeschichteten
Materialbahn 20 in der Materialbahn 17 verbleiben und nicht
herausfallen, werden sie auf dem Stanzzylinder 18 fixiert, was
elektrostatisch oder vakuumtechnisch erfolgen kann. Bei Position
P14 wird die laminierte Materialbahn wie in den vorangegangenen
Beispielen abgelängt oder mit einer Perforation versehen.
Bei allen vorbeschriebenen Verfahren erfolgt der
Haftkleberauftrag bevorzugt vollflächig, worunter jedoch auch
ein Muster wie das in Fig. 2 dargestellte Punkt- oder
Streifenmuster verstanden werden soll, sofern sich dieses im
wesentlichen über die gesamte Hälfte 11 der Materialbahn
erstreckt. Für manche Anwendungen könnte es jedoch auch
ausreichen, Haftkleber lediglich im Bereich der Etiketten sowie
angrenzend an diese und ggf. zusätzlich begrenzt auf den
Randbereich der späteren Formulare vorzusehen.
Claims (13)
1. Mehrschichtiges Formular (1) mit integrierter,
herauslösbarer Selbstklebe-Etikette (2), wobei eine erste
Schicht (3) mittels eines Haftklebers (5) mit einer zweiten
Schicht (4) verklebt, aus der ersten Schicht (3) die Etikette
(2) ausgestanzt und auf der zweiten Schicht (4), im wesentlichen
auf den Bereich der Etikette (2) begrenzt und von dem Haftkleber
(5) flächenmäßig überragt, eine Trennbeschichtung (6)
vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet daß die erste (3) und die
zweite Schicht (4) gleich groß sind.
2. Mehrschichtiges Formular nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste (3) und die zweite Schicht (4) im
wesentlichen voll flächig miteinander verklebt sind, wobei der
Haftkleber (5) jedoch auch in einem Muster, insbesondere einem
Punkt oder einem Streifenmuster, aufgetragen sein kann.
3. Mehrschichtiges Formular nach einem der Ansprüche 1-2,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schichten (3, 4) durch
eine einzige, doppeltbreite und zusammengefaltete Schicht
gebildet werden.
4. Verfahren zur Herstellung von mehrschichtigen
Formularen (1) mit integrierter, herauslösbarer Selbstklebe-
Etikette (2), dadurch gekennzeichnet, daß eine erste, einseitig
mit einem Haftkleber (5) beschichtete Materialbahn (8/11), mit
einer zweiten, gleich großen Materialbahn (8/12) laminiert
wird, welche einseitig in lediglich lokal begrenzten Bereichen
eine Trennbeschichtung (6) trägt und daß aus der mit dem
Haftkleber (5) beschichteten ersten Materialbahn (8/11) die
Etiketten (2) jeweils im Bereich der Trennbeschichtung (6) der
zweiten Materialbahn durch Anstanzen des Laminats ausgestanzt
werden.
5. Verfahren zur Herstellung von mehrschichtigen
Formularen (1) mit integrierter, herauslösbarer Selbstklebe-
Etikette (1), dadurch gekennzeichnet, daß aus einer ersten
Materialbahn (14) die Etiketten (2) unter Belassung von
Stanzstegen ausgestanzt werden, die erste Materialbahn (14)
nachfolgend mit einem Haftkleber (5/16) beschichtet und
anschließend mit einer zweiten, gleich großen Materialbahn
(15) laminiert wird, welche einseitig lokal begrenzt im Bereich
der Etiketten (2) jeweils eine Trennbeschichtung (6) trägt.
6. Verfahren zur Herstellung von mehrschichtigen
Formularen (1) mit integrierter, herauslösbarer Selbstklebe-
Etikette (2), dadurch gekennzeichnet, daß aus einer ersten
Materialbahn (17) die Etiketten (2) vollständig ohne Belassung
von Stanzstegen ausgestanzt werden, daß die erste Materialbahn
(17) nachfolgend mit einer zweiten, gleich großen Materialbahn
(20) laminiert wird, welche einseitig lokal begrenzt im Bereich
der Etiketten jeweils eine Trennbeschichtung (6) sowie über
dieser und diese flächenmäßig überragend eine
Haftkleberbeschichtung (5) trägt, und daß die Etiketten (2) in
der ersten Materialbahn (17) fixiert werden, bis ihre Fixierung
durch die haftkleberbeschichtete zweite Materialbahn (20)
übernommen wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Materialbahn (8/11, 14) in
demselben Durchlauf, in dem das Laminieren erfolgt, mit dem
Haftkleber (5) beschichtet wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Materialbahn (8/12, 15) in
demselben Durchlauf, in dem das Laminieren erfolgt, mit der
Trennbeschichtung (6) versehen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Materialbahn (20) in demselben Durchlauf, in dem
das Laminieren erfolgt, mit der Trenn- (6) und der
Haftkleberbeschichtung (5) versehen wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 4-9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Haftkleber (5) naß oder, als
Transferkleber, mittels einer Hilfsträgerbahn (16) aufgebracht
wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 4-10, dadurch
gekennzeichnet, daß für die erste (8/11) und die zweite
Materialbahn (8/12) eine einzige, doppeltbreite Materialbahn (8)
verwendet und die beiden Hälften (8/11, 8/12) zusammengefaltet
und laminiert werden.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die doppeltbreite Materialbahn (8) in demselben Durchlauf,
in dem sie zusammengefaltet und laminiert wird, auch bedruckt
wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 4-12, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste (8/11, 14, 17) und die zweite
Materialbahn (8/12, 15, 20) im wesentlichen vollflächig
miteinander verklebt werden, wobei der Haftkleber (5) jedoch
auch in einem Muster, insbesondere einem Punkt- oder einem
Streifenmuster, aufgetragen sein kann.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
CH196196 | 1996-08-09 |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19733175A1 true DE19733175A1 (de) | 1998-02-12 |
Family
ID=4222656
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1997133175 Withdrawn DE19733175A1 (de) | 1996-08-09 | 1997-07-31 | Mehrschichtiges Formular mit integrierter, herauslösbarer Selbstklebe-Etikette und Verfahren zu seiner Herstellung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19733175A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE20211405U1 (de) | 2002-07-11 | 2002-09-19 | Promaxx Innovative PC Print Media GmbH, 81925 München | Bedruckbarer Verbund mit einem Trägerbogen |
-
1997
- 1997-07-31 DE DE1997133175 patent/DE19733175A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE20211405U1 (de) | 2002-07-11 | 2002-09-19 | Promaxx Innovative PC Print Media GmbH, 81925 München | Bedruckbarer Verbund mit einem Trägerbogen |
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