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DE19730319B4 - Multiplex-Kommunikationseinrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Multiplex-Kommunikationseinrichtung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE19730319B4 DE19730319A DE19730319A DE19730319B4 DE 19730319 B4 DE19730319 B4 DE 19730319B4 DE 19730319 A DE19730319 A DE 19730319A DE 19730319 A DE19730319 A DE 19730319A DE 19730319 B4 DE19730319 B4 DE 19730319B4
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Germany
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central control
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Akira Furukawa Tozuka
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Abstract

Multiplex-Kommunikationseinrichtung für ein Fahrzeug, umfassend:
– eine in einem Fahrzeug befindliche gemeinsame Busleitung (3);
– mehrere an die gemeinsame Busleitung (3) angeschlossene Zentralsteuereinheiten (2, 4, 5), die jeweils Information gemäß einem ersten Informationsprotokoll senden; und
– eine Informationssammel-Steuereinheit (1), die über einen einfacheren us (8) an mindestens eine (2) der Zentralsteuereinheiten (2, 4, 5)angeschlossen ist und Information gemäß einem zweiten, von dem ersten Informationsprotokoll verschiedenen Informationsprotokoll zwischen der mindestens einen Zentralsteuereinheit (2) und mindestens einem wahlweise vorgesehenen zusätzlichen Steuerelement (11) überträgt,
dadurch gekennzeichnet, dass
das zusätzliche Steuerelement einige von verschiedenen Bedienschaltern (11-1, 11-2... 11-N) aufweist, die an einem Kraftfahrzeuglenkrad angeordnet sind,
und daß mehrere Schalter (12-1 bis 12-M) in der mindestens einen Zentralsteuereinheit (2) vorgesehen sind, wobei die Schalter (12-1 bis 12-M) an ein Schnittstellenmodul (7) gekoppelt sind, das die Schaltstellungsinformation der Schalter (12-1 bis 12-M) und über den einfacheren Bus (8) übertragene Codedaten gemäß dem ersten Informationsprotokoll umsetzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Multiplex-Kommunikationseinrichtung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei einem üblichen Kraftfahrzeug befinden sich am Lenkrad oder in der Nähe der Lenksäule ein oder mehrere Schalter zum Bedienen und Steu ern verschiedener Mechanismen oder Einrichtungen. Der Fahrer kann gesteuerte Mechanismen oder Einrichtungen, die verteilt in einem Kraftfahrzeug angeordnet sind, durch Bedienen dieser Schalter beim Fahren in oder außer Betrieb setzen. Die gesteuerten Mechanismen einerseits und die Bedienschalter andererseits sind an mehrere zentrale Steuereinheiten angeschlossen, und die Information wird über eine Busleitung übertragen, die zwischen den zentralen Steuereinheiten verläuft. Wenn einige der Bedienschalter, die zum Beispiel am Lenkrad angeordnet sind, vom Fahrer betätigt werden, so werden für die Betriebszustände der Schalter kennzeichnende Betriebssignale kollektiv an die zentrale Steuereinheit geliefert, die ebenfalls am Lenkrad angeordnet ist. Die gesammelten Betriebssignale werden von der am Lenkrad befindlichen zentralen Steuereinheit zu einer oder mehreren zentralen Steuereinheiten übertragen, die im übrigen Bereich des Fahrzeugs verteilt angeordnet sind, und zwar über eine gemeinsame Busleitung, welche die zentralen Steuereinheiten untereinander verbindet. Die zentralen Steuereinheiten, welche die Betriebssignale empfangen, führen die gewünschten Steueroperationen bei den entsprechenden gesteuerten Einrichtungen aus, abhängig von Art und Inhalt der Betätigungssignale. Beispielsweise offenbart die japa nische Patent-Offenlegungsschrift 221322/1993 eine Kraftfahrzeug-Multiplex-Kommunikationseinrichtung, die eine derartige Steuerung ausführt.
  • Die Multiplex-Kommunikationseinrichtung nach der erwähnten japanischen Patent-Offenlegungsschrift 221322/1993 besitzt eine elektrische und mechanische Drehübertragungseinrichtung, ein erstes Schnittstellenmodul (zentrale Steuereinheit), die an dem Lenkrad eines Kraftfahrzeugs angeordnet und mit mehreren Bedienschaltern verbunden ist, und die von einer Mikrosteuerung gesteuert wird, ein zweites Schnittstellenmodul (zentrale Steuereinheit oder Zentralsteuereinheit), die auf der Seite der Kraftfahrzeugkarosserie angeordnet und mit Hilfe einer Mikrosteuerung gesteuert wird, und eine Busleitung, welche das erste und das zweite Schnittstellenmodul miteinander verbindet. Zwischen der Lenkrad-Seite und der Kraftfahrzeugkarosserie-Seite wird auf bidirektionaler Weise Information in dem Code für das CAN-BUS-System kontinuierlich ausgetauscht.
  • Die Wahl eines Kraftfahrzeugs durch einen Kunden erfolgt gemäß dessen persönlichen Bedürfnissen und Wünschen. Dementsprechend spiegeln sich die Bedürfnisse und Wünsche des Käufers eines Kraftfahrzeugs in der Bedienausrüstung, den Zubehörteilen und dergleichen ebenso wider wie in einem aus einer großen Vielfalt von Kraftfahrzeug-Typen ausgewählten Typ. Außerdem ist es übliche Praxis, ein Kraftfahrzeug mit unterschiedlichsten Arten von Ausstattungen und Zubehörteilen auszurüsten, oder bereits fertiggestellte Kraftfahrzeuge durch zusätzlich eingebaute Ausstattungselemente oder ausgetauschte Ausstattungsteile zu ergänzen oder umzurüsten; hierdurch hat der Benutzer des Fahrzeugs die Möglichkeit, auch nach erfolgter Auslieferung des Fahrzeugs dieses auf seine speziellen Bedürfnisse und Wünsche abzustimmen. Auch im Zuge der Fertigung von Kraftfahrzeugen können verschiedenste Zubehör- und Ausstattungselemente entsprechend dem jeweiligen Kundenwunsch eingebaut oder weggelassen werden. Eine solche unterschiedliche Ausstattung kann auch von Hersteller für unterschiedliche Fahrzeugtypen festgelegt werden. In einer solchen Situation kann z. B. bei der Ausstattung eines Lenkrads ein Airbag-System sofort bei der Fertigung des Kraftfahrzeugs eingebaut werden, oder es können Vorbereitungen für einen nachträglichen Einbau eines Airbag-Systems getroffen werden. Außerdem sind verschiedene Bedienschalter für zu betätigende Einrichtungen des Fahrzeugs zu montieren, abhängig von den jeweiligen Spezifikationen und den entsprechenden Kundenwünschen. Die Multiplex-Kommunikationsvorrichtung, wie sie in der erwähnten japanischen Patent-Offenlegungsschrift 221322/1993 offenbart ist, und auch andere bekannte Kommunikationseinrichtungen leiden an dem Problem, daß die Anzahl von Bedienschaltern, die an einem Lenkrad oder um das Lenkrad herum gruppiert werden, beschränkt ist durch die Anzahl von Eingangsanschlüssen der angeschlossenen Schnittstellenmodulen (zentralen Steuereinheiten) und durch die Schaltsteuerkapazität der Schnittstellenmodulen.
  • Für die Multiplex-Kommunikation in Kraftfahrzeugen wird üblicherweise ein Bussystem mit hoher Übertragungskapazität verwendet, beispielsweise der oben angesprochene CAN-BUS, um Signale mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit übertragen zu können. Allerdings ist in einem solchen System eine eine zentrale Steuereinheit bildende zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) notwendigerweise ein umfangreiches und teures Bauelement, da eine große Anzahl von Signalen verarbeitet werden muß. Wenn außerdem eine Vielfalt von Eingabeeinrichtungen und Schaltsteuereinheiten entsprechend der Anzahl von Schaltanschlüssen der Eingabeeinrichtungen zur Anpassung an eine Vielzahl von Bedienschaltern vorbereitet werden muß, wie es oben erläutert wurde, bedeutet dies erhöhte Fertigungskosten der gesamten Anlage.
  • Bei der Fahrzeug-Multiplexkommunikation wird eine Anzahl von zentralen Steuereinheiten, d. h. CPUs, verwendet. Wenn mehrere verschiedene CPUs entsprechend den jeweils benötigten Funktionen vorbereitet werden, sind die Fertigungskosten der Kommunikationsanlage beträchtlich hoch, und die Verwaltung der Teile wird kompliziert. Aus diesen sowie weiteren Gründen wird üblicherweise eine Hochleistungs-CPU gemein sam für verschiedene Funktionen eingesetzt. Eine solche CPU hat natürlich einen hohen Preis.
  • Eine Einrichtung zum Prüfen der Leistungsfähigkeit der Anlage unter Verwendung des CAN-BUS ist umfangreich und teuer. Allerdings muß man eine solche Einrichtung zum Prüfen der Leistungsfähigkeit einsetzen, bevor das Lenkrad und andere Teile des Kraftfahrzeugs montiert werden. Dies bedeutet entsprechend hohe Kosten für die Fertigungsanlage.
  • Es gibt noch weitere Probleme bei der Multiplex-Kommunikationseinrichtung für Fahrzeuge gemäß der erwähnten japanischen Patent-Offenlegungsschrift 221322/1993 sowie bei weiteren bekannten Kommunikationseinrichtungen. Wenn eine Mehrzahl von Bedienschaltern (zusätzliche Steuerelemente) um ein Lenkrad herum angeordnet wird, entsprechend den Bedürfnissen und Wünschen eines Kunden, so steigt die Anzahl von Signalen dementsprechend an, und Signale von den Bedienschaltern werden über die gemeinsame Busleitung gemeinsam mit üblichen Steuersignalen zum Steuern und Betätigen von gesteuerten Einheiten auf der Seite der Karosserie übertragen, oder aber zusammen mit dringlichen Steuersignalen, wie sie z. B. zum Steuern des Betriebs eines Motors benötigt werden. In dieser Situation besteht die Möglichkeit, daß die Übertragung eines dringlichen Signals verzögert wird. Nimmt man als Beispiel Signale zum Steuern des Motors oder einer Bremsanlage, so ist ersichtlich, daß eine solche Verzögerung unerwünscht oder gar nicht hinnehmbar ist.
  • In Übereinstimmung mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zeigt die DE 43 22 249 A1 eine Multiplex-Kommunikationseinrichtung, bei der mehrere Sensor-Schaltelemente an einen einfachen Bus angeschlossen sind, der seinerseits über einen Busmaster an einen Hauptbus gekoppelt ist. Es gibt weitere Steuereinrichtungen, die direkt mit dem Hauptbus verbunden sind. Von diesem Konzept eines relativ einfachen Busses und eines (Hochleistungs-)Hauptbusses wird auch bei der vorliegenden Erfindung Gebrauch gemacht.
  • Die DE 37 30 468 A1 zeigt ein Bordnetz für Kraftfahrzeuge, bei dem ein Subsystem mit einer Sternstruktur an einen Bus gekoppelt ist, an den weitere Subsysteme oder Einzelsteuervorrichtungen angeschlossen sind.
  • Bei dem oben beschriebenen Stand der Technik besteht das Problem, über den einfacheren Bus übertragene Daten so aufzubereiten, dass die Daten über den Hauptbus oder gemeinsamen Bus übertragen werden können. Hierzu schafft die Erfindung eine Lösung.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Multiplex-Kommunikationseinrichtung der genannten Art anzugeben, bei der die Übertragungsrate von Information über den gemeinsamen Bus auf eine vorbestimmte Rate festgelegt ist, ohne daß dabei aber die Anzahl möglicher zusätzlicher Steuerelemente beschränkt wird.
  • Um diese Aufgabe zu lösen, schafft die vorliegende Erfindung eine Multiplex-Kommunikationseinrichtung gemäß Anspruch 1.
  • Selbst wenn eine Mehrzahl von Steuerelementen in dem Fahrzeug vorhanden ist, werden diese mit der oben erläuterten Multiplex-Kommunikationseinrichtung kollektiv an die Informationssammelsteuereinheit angeschlossen, und Schaltinformationen, die in Daten eines einfacheren Busformats codiert sind, werden über die einfachere Busleitung der entsprechenden zentralen Steuereinheit zugeleitet. Deshalb lassen sich die Anzahl von in die zentrale Steuereinheit eingegebenen Signalen und die Anzahl von Eingangsleitungen der zentralen Steuereinheit wirksam reduzieren, ungeachtet der Anzahl zusätzlicher Steuerelemente.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Bei der in dieser Weise ausgestalteten Multiplex-Kommunikationseinrichtung ist in einem Kraftfahrzeug eine beliebige Anzahl zusätzlicher Steuerelemente vorhanden, und diese Steuerelemente sind kollektiv an die Informationssammelsteuereinheit angeschlossen. Die Informationssammelsteuereinheit ihrerseits ist über den vergleichsweise einfachen Bus an die entsprechende zentrale Steuereinheit gekoppelt. Selbst wenn also die Anzahl zusätzlicher Steuerelemente beliebig ausgewählt wird, läßt sich die Anzahl von an die zentrale Steuereinheit angeschlossenen Signalleitungen auf eine Anzahl beschränken, die beträchtlich kleiner ist als die Anzahl zusätzlicher Steuerelemente. Hierdurch wird vermieden, daß die Kapazität der zentralen Steuereinheit die Anzahl möglicher zusätzlicher Steuerelemente beschränkt.
  • Wenn bei der Multiplex-Kommunikationseinrichtung gemäß obiger Beschreibung die Anzahl zusätzlicher Steuerelemente beliebig ausgewählt ist, läßt sich dennoch die zusätzliche Information, die von diesen zusätzlichen Steuerelementen abgegeben wird, umfassend in Daten codieren, die dem Format eines einfacheren Busses entsprechen. Die Codierung erfolgt in der Informationssammelsteuereinheit, bevor die codierte Information zu der zentralen Steuereinheit übertragen wird. Das Problem der gleichzeitigen Übertragung einer großen Anzahl zusätzlicher Informationselemente über den gemeinsamen Bus ist damit gelöst; denn eine Übertragungsverzögerung für dringliche Steuerinformation, die über den gemeinsamen Bus übertragen wird, wird verhindert.
  • Außerdem lassen sich die Spezifikationen einer Anzahl von CPUs, die jeweils als zentrale Steuereinheit dienen, vereinfachen. Dementsprechend lassen sich die Fertigungskosten der Einrichtung verringern. Außerdem kann mit einer einfacheren Prüfvorrichtung gearbeitet werden, um die Tauglichkeit und Funktionstüchtigkeit der einzelnen Bauteile zu prüfen.
  • Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Blockdiagramm einer Multiplex-Kommunikationseinrichtung für ein Kraftfahrzeug gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ein Flußdiagramm der von einer Informationssammelsteuereinheit ausgeführten Schalterinformations-Sammelverarbeitung; und
  • 3 ein Flußdiagramm einer von einer zentralen Steuereinheit ausgeführten Schalterinformations-Sammelverarbeitung.
  • 1 zeigt anhand eines Blockdiagramms schematisch den Aufbau einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Multiplex-Kommunikationseinrichtung für ein Kraftfahrzeug.
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, wird die Multiplex-Kommunikationseinrichtung für ein Fahrzeug gebildet durch eine Informationssammelsteuereinheit 1, die sich an einem Lenkrad eines Kraftfahrzeugs befindet, eine zentrale Steuereinheit 2, die sich in der Nähe einer Lenksäule befindet, eine gemeinsame Busleitung 3, die in dem Kraftfahrzeug verlegt ist, und an die die zentrale Steuereinheit 2 angeschlossen ist, eine zweite und eine dritte zentrale Steuereinheit 4 bzw. 5, die so wie die zentrale Steuereinheit 2 eine gemeinsame Busleitung 3 angeschlosen ist, und eine einfachere Busleitung 8, die im folgenden näher erläutert werden wird. Die Informationssammelsteuereinheit 1 enthält ein erstes Schnittstellenmodul 6 und eine zusätzliche Schaltermatrix 11. Die zentrale Steuereinheit 2 besitzt ein zweites Schnittstellenmodul 7, eine Bussteuerung für einen gemeinsamen Bus (CAN-BUS), einen Sendeempfänger 10 für den gemeinsamen Bus (CAN-BUS), und eine eingebaute Schaltermatrix 12. Außerdem ist die einfachere Busleitung 8 zwischen dem ersten Schnittstellenmodul 6 und dem zweiten Schnittstellenmodul 7 verlegt.
  • Innerhalb der Informationssammelsteuereinheit 1 wird die zusätzliche Schaltmatrix 11 aus einer Kombination von Schaltern 11-1, 11-2, 11-3... 11-N gebildet, die zu Fahrzeugausstattungsteilen oder -zubehörteilen gehören, z. B. zu einer Audioanlage, einem Reisehilfssystem, einer Fahrzeug-Navigationsanlage und dergleichen, und die optional entsprechend einem Kundenwunsch montierbar sind. Die Schaltermatrix 11 ist an einem Lenkrad-Pralltopf oder an einem Teil in der Nähe davon angeordnet. Jeder der Schalter 11-1 bis 11-N ist an das erste Schnittstellenmodul 6 angeschlossen. Das erste Schnittstellenmodul 6 bildet Codedaten entsprechend einem vorbestimmten Informationsprotokoll (einem einfacheren Bussystem) aus der Schalterinformation, die die Bedienzustände der Schalter 11-1 bis 11-N der Schaltermatrix 11 kennzeichnet, und es sendet die Daten auf die einfachere Busleitung 8.
  • Innerhalb der zentralen Steuereinheit 2 wird die eingebaute Schaltermatrix 12 aus einer Kombination von Schaltern 12-1, 12-2, 12-3... 12-N gebildet, die zu gesteuerten üblichen Ausstattungsteilen des Fahrzeugs gehören, z. B. einem Scheibenwischer, einer Wisch-Wasch-Einrichtung oder eines Blinkers. Die eingebaute Schaltmatrix 12 ist üblicherweise zu einer kombinierten Schaltereinheit zusammengefaßt, die an der Lenksäule angebracht ist. Jeder der Schalter 12-1 bis 12-N ist an das zweite Schnittstellenmodul 7 und an die CAN-BUS-Steuerung 9 angeschlossen. Das zweite Schnittstellenmodul 7 wandelt Schalterinformation bezüglich der Bedienzustände der Schalter 12-1 bis 12-N und die über die einfachere Busleitung 8 kommenden Codedaten nach Maßgabe eines Informationsprotokolls (entsprechend einem gemeinsamen Bussystem, vorzugsweise einem CAN-BUS-System) in solche Daten um, die sich für die Übertragung über die gemeinsame Busleitung 3 eignen, und es liefert die umgewandelten Daten an die nachgeordnete Bussteuerung 9. Die Bussteuerung 9 für den gemeinsamen Bus steuert die von dem zweiten Schnittstellenmodul 7 gelieferte Information bezüglich des zeitlichen Übertragungsablaufs und dergleichen, bildet eine Informationssequenz und liefert diese Informationssequenz an den Bus-Sendeempfänger 10. Der für den gemeinsamen Bus ausgelegte Sendeempfänger 10 sendet die Informationssequenz von der Bussteuerung 9 auf die gemeinsame Busleitung 3 in der Funktion einer Schnittstelle.
  • Bei dieser Ausführungsform handelt es sich bei dem CAN-BUS-System um einen Multimaster-Kommunikationssteuerbus, es gestattet eine protokollgemäße Hochgeschwindigkeitsübertragung bei 1 Mbps, und es ist für diverse Hochleistungskommunikation ausgelegt. Das CAN-BUS-System beinhaltet verschiedene Codes als Datenformate, beispielsweise einen Erkennungscode und einen Fehlerkorrekturcode. Natürlich besitzt das diesen Bus verwaltende Schnittstellenmodul Verarbeitungsabschnitte, die in der Lage sind, derartige unterschiedliche Codes zu verarbeiten, außerdem beinhaltet es eine Reihe von Funktionen entsprechend den unterschiedlichen Operationen, beispielsweise eine Sendebestätigung und eine Empfangsbestätigung. Der Umfang der Schnittstelle ist beträchtlich groß.
  • Andererseits handelt es sich bei dem einfacheren Bussystem um ein Master-Slave-Kommunikationssystem, welches lediglich eine minimale Anzahl von Codes aufweist, beispielsweise ein Start-Bit und ein Paritäts-Bit außer dem Steuerdaten-Feld. Dieser einfachere Bus sendet zyklisch Bits in Form solcher Kommunikationscodes. Deshalb reicht eine klein bemessene Schnittstelle für diesen einfacheren Bus aus.
  • Beispielsweise erfolgt die Übertragung von Codedaten unter Verwendung des einfachen Busses entsprechend dem Kommunikationsverfahren, welches das Busformat des Multiplex-Kommunikationssystems verwendet, welches in der japanischen Patentanmeldung 301613/1995 der Anmelderin offenbart ist. Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Nachrichtenübermittlung zwischen zwei beliebigen Knotenterminals (Steuereinheiten) unter Verwendung von Daten, die mittels variabler Pulsbreitenmodulation (VPWM) moduliert sind. Bei diesem Multiplex-Kommunikationssystem wandelt jedes der miteinander kommunizierenden Knotenterminals externe Steuerdaten um in Daten für eine serielle periphere Schnittstelle (SPI = serial peripheral interface), um anschließend diese Daten in VPWM-Daten umzusetzen und die umgesetzten Daten auf die Busleitung zu geben. Das die VPWM-Daten von der Busleitung empfangende Knotenterminal wandelt die VPWM-Daten um in SPI-Daten, anschließend in Daten der ursprünglichen Form.
  • Für die Verbindung zwischen dem zweiten Schnittstellenmodul 7 und dem ersten Schnittstellenmodul 6 läßt sich ein Steckverbinder anstelle einer nicht steckbaren Verbindungseinrichtung verwenden, damit das erste Schnittstellenmodul 6 lösbar mit dem zweiten Schnittstellenmodul 7 gekoppelt werden kann. Auch für die Verbindung zwischen dem ersten Schnittstellenmodul 6 und den mehreren Schaltern 11-1 bis 11-N kann ein Steckverbinder anstelle einer unlösbaren Verbindungsanordnung verwendet werden, damit die Schalter 11-1 bis 11-N lösbar an das erste Schnittstellenmodul 6 gekoppelt werden können.
  • 2 ist ein Flußdiagramm der Schalterinformations-Sammelverarbeitung, die von der Informationssammelsteuereinheit 1 ausgeführt wird. 3 ist ein Flußdiagramm der Schalterinformations-Sammelverarbeitung, die von der zentralen Steuereinheit 2 ausgeführt wird.
  • Anhand der in den 2 und 3 dargestellten Flußdiagramme soll im folgenden die Arbeitsweise des erfindungsgemäßen Multiplex-Kommunikationssystems für Kraftfahrzeuge erläutert werden.
  • Die Arbeitsweise der Informationssammelsteuereinheit 1 soll anhand der 2 als erstes beschrieben werden.
  • Wenn das Betriebsprogramm der Informationssammelsteuereinheit 1 gestartet wird, ermittelt das erste Schnittstellenmodul 6 im Schritt S1, ob die zugeteilte Zykluszeit für das Aufnehmen der Schalterinformation gekommen ist. Wenn festgestellt wird, daß die zugewiesene Zykluszeit ansteht (JA), geht der Prozeß zum Schritt S2. Wird festgestellt, daß die zugeordnete Zykluszeit noch nicht gekommen ist (NEIN), wird der Schritt S1 wiederholt.
  • Im Schritt S2 liest das erste Schnittstellenmodul 6 Schalterinformation, d. h. den Zustand geöffneter/geschlossener Schalter der Schalter 11-1 bis 11-N aus.
  • Im Schritt S3 fragt das erste Schnittstellenmodul 6 ab, ob die Schalterinformation über den geöffneten geschlossenen Schalterzustand von sämtlichen Schaltern 11-1 bis 11-N gelesen ist. Wird festgestellt, daß der geöffnete/geschlossene Schalterzustand für sämtliche Schalter gelesen wurde (JA), geht der Prozeß weiter zum nächsten Schritt S4. Wird festgestellt, daß die Schalterinformation über den geöffneten/geschlossenen Schalterzustand noch nicht für sämtliche Schalter gelesen wurde (NEIN), so geht der Prozeß zum früheren Schritt S2 zurück, um diesen Schritt S2 zu wiederholen.
  • Im Schritt S4 bildet das erste Schnittstellenmodul 6 eine Informationssequenz (Schalterinformationssequenz) entsprechend einem ersten Informationsprotokoll (für das einfachere Bussystem) auf der Grundlage der gelesenen Schalterinformation.
  • Im Schritt S5 ermittelt das erste Schnittstellenmodul 6, ob die Bildung der Informationssequenz (Schalterinformationssequenz) entsprechend dem ersten Informationsprotokoll abgeschlossen ist. Wird festgestellt, daß die Bildung der Informationssequenz (Schalterinformationssequenz) beendet ist (JA), geht der Prozeß weiter zum nächsten Schritt S6. Wird festgestellt, daß die Bildung der Informationssequenz noch nicht beendet ist (NEIN), so kehrt der Prozeß zu dem vorausgehenden Schritt S4 zurück, um ihn zu wiederholen.
  • Im Schritt S6 ermittelt das erste Schnittstellenmodul 6, ob die Zeit gekommen ist, zu der die Informationssequenz übertragen werden kann. Wird festgestellt, daß die Übertragungszeit gekommen ist (JA), geht der Prozeß zum nächsten Schritt S7. Wird festgestellt, daß die Sendezeit noch nicht gekommen ist (NEIN), so geht der Prozeß zum Schritt S9.
  • Im Schritt S7 sendet das erste Schnittstellenmodul 6 die Informationssequenz (Schalterinformationssequenz) zu dem zweiten Schnittstellenmodul 7.
  • Im Schritt S8 ermittelt das erste Schnittstellenmodul 6, ob das Übertragen der Informationssequenz (Schalterinformationssequenz) zu dem zweiten Schnittstellenmodul 7 abgeschlossen ist. Wird festgestellt, daß das Senden der Informationssequenz abgeschlossen ist (JA), kehrt der Prozeß zurück zum Schritt S1, um die Verarbeitung beginnend mit dem Schritt S1 zu wiederholen. Wird festgestellt, daß das Senden der Informationssequenz noch nicht abgeschlossen ist (NEIN), wird der Schritt S8 wiederholt.
  • Im Schritt S9 wartet das erste Schnittstellenmodul 6 die Zeit zum Senden der Informationssequenz in einem Bereitschaftszustand ab.
  • Im Schritt S10 stellt das erste Schnittstellenmodul 6 fest, ob die Zeit zum Senden der Informationssequenz vorbei ist (Zeitaus). Wenn festgestellt wird, daß die Übertragungszeit vorbei ist (JA), kehrt der Prozeß wieder zum Schritt S1 zurück, um dort beginnend die Verarbeitung zu wiederholen. Wenn festgestellt wird, daß die Übertragungszeit noch nicht verstrichen ist (NEIN), wird die Verarbeitung des Schritts S10 wiederholt.
  • Als nächstes soll anhand der 3 die Arbeitsweise der Zentralsteuereinheit 2 erläutert werden.
  • Wenn das die zentrale Steuereinheit 2 betreibende Programm gestartet wird, ermittelt das zweite Schnittstellenmodul 7 in einem Schritt S11, ob eine Informationssequenz (Schalterinformationssequenz) über die einfachere Busleitung 8 übertragen und empfangen wurde. Wird festgestellt, daß eine Schalterinformationssequenz empfangen wurde (JA), geht der Prozeß weiter zum Schritt S12. Wird festgestellt, daß keine Informationssequenz empfangen wurde (NEIN), so ist dieser Prozeß abgeschlossen.
  • Im Schritt S12 nimmt das zweite Schnittstellenmodul 7 eine Zwischenspeicherung der empfangenen Schalterinformationssequenz in einem internen Speicher vor.
  • In einem Schritt S13 ermittelt das zweite Schnittstellenmodul 7, ob die Schalterinformationssequenz, die in dem internen Speicher zwischengespeichert wurde, ausschließlich aus Rauschen besteht. Wird festgestellt, daß die Informationssequenz nur aus Rauschen besteht (JA), so geht der Schritt zurück zum vorausgehenden Schritt S12, um von dort ausgehend den Vorgang zu wiederholen. Wenn festgestellt wird, daß die Schalterinformationssequenz nicht ausschließlich aus Rauschen besteht (NEIN), so geht der Prozeß weiter zu einem Schritt S14.
  • Im Schritt S14 fragt das zweite Schnittstellenmodul 7, ob Schalterinformation, die besagt, ob der jeweilige Schalter geöffnet/geschlossen ist, für sämtliche der Schalter 12-1 bis 12M ebenso gelesen wurde wie die empfangene Schalterinformationssequenz. Wird festgestellt, daß von sämtlichen Schaltern Schalterinformationselemente gelesen wurden (JA), geht der Prozeß weiter zum Schritt S15. Wird ermittelt, daß Schalterinformationselemente noch nicht von sämtlichen Schaltern gelesen wurden (NEIN), so kehrt der Prozeß zurück zum vorhergehenden Schritt S12, um dort beginnend den Bearbeitungsvorgang zu wiederholen.
  • Im Schritt S15 bildet das zweite Schnittstellenmodul 7 eine neue Informationssequenz (Schalterinformationssequenz) entsprechend einem zweiten Informationsprotokoll (gemäß dem einfacheren Bussystem) auf der Basis der empfangenen Informationssequenz und sämtlicher Schalterinformationselemente (die erhaltene Information wird in eine neue Informationssequenz umgewandelt).
  • Im Schritt S16 ermittelt das zweite Schnittstellenmodul 7, ob die Bildung der Informationssequenz (der durch Umwandlung gebildeten neuen Informationssequenz) gemäß dem zweiten Informationsprotokoll abgeschlossen ist. Wird festgestellt, daß die Bildung der neuen Informationssequenz (Schalterinformationssequenz durch Umsetzung) abgeschlossen ist (JA), geht der Prozeß weiter zum nächsten Schritt 517. Wird festgestellt, daß die Bildung der neuen Informationssequenz noch nicht abge schlossen ist (NEIN), kehrt der Prozeß zu dem vorhergehenden Schritt S15 zurück, um den Schritt zu wiederholen.
  • Im Schritt S17 speichert das zweite Schnittstellenmodul 7 die neu gebildete (umgesetzte) Informationssequenz in einem internen Speicher. Bei diesem Schritt endet der Betriebsprozeß.
  • Anschließend wird die in dem internen Speicher abgespeicherte neue Informationssequenz unter der Steuerung durch die Bussteuerung 9 mit einem vorbestimmten zeitlichen Ablauf ausgelesen, um in Daten des Formats des gemeinsamen Busses umgewandelt zu werden. Diese Daten werden über den Bus-Sendeempfänger 10 auf die gemeinsame Busleitung 3 gesendet.
  • Die über die gemeinsame Busleitung 3 gesendete Informationssequenz (Schalterinformationssequenz) wird einer gesteuerten Einrichtung, die der Informationssequenz entspricht, über die anderen Zentralsteuereinheiten zugeführt, beispielsweise der zweiten und der dritten Zentralsteuereinheit 4 und 5, um vorbestimmte Steuerfunktionen der gesteuerten Einrichtung wahrzunehmen.
  • Die Übertragung der Informationssequenz über den gemeinsamen Bus 3 ist nicht nur eine Übertragung von der Zentralsteuereinheit 2 zu anderen Zentralsteuereinheiten, beispielsweise der zweiten und der dritten Zentralsteuereinheit 4 und 5, sondern ist auch eine Übertragung von anderen Zentralsteuereinheiten, beispielsweise der zweiten und/oder der dritten Zentralsteuereinheit 4 und 5 zu der Zentralsteuereinheit 2. Überflüssig zu erwähnen, daß Informationssequenzen möglicherweise auch nur zwischen anderen Zentralsteuereinheiten, beispielsweise zwischen den Zentralsteuereinheiten 4 und 5 übertragen werden können.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die spezielle, oben beschriebene Multiplex-Kommunikationseinrichtung für Kraftfahrzeuge beschränkt. Die Erfindung kann in gleicher Weise auch auf die Kommunikation zwischen in einem Kraftfahrzeug eingebauten Audioeinheiten angewendet werden.
  • In diesem Fall beispielsweise wäre dann die Zentralsteuereinheit 2 ausgestattet mit einem Verstärker mit Tuner und Kassettendeck, und wäre an den gemeinsamen Bus 3 und außerdem über den einfacheren Bus 8 an das Schnittstellenmodul 6 angeschlossen, welches die Informationssammelsteuereinheit 1 bildet, während ein Entzerrer, ein CD-Player, ein Minidisk-(MD-)Player, ein CD-Wechsler, MD-Wechsler, eine digitale Audioplatte (DAD) oder ein Player für eine digitale Audio- oder Videoplatte (DAD) an das Schnittstellenmodul 6 angeschlossen wären.
  • Wenn bei einer Multiplex-Kommunikationseinrichtung, wie sie oben als Ausführungsform der Erfindung dargestellt wurde, eine beliebige Anzahl zusätzlicher Steuerelemente in einem Kraftfahrzeug vorgesehen ist, entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Benutzers, so wird Schalterinformation von den zusätzlichen Steuerelementen über den einfacheren Bus auf die entsprechende Zentralsteuereinheit übertragen. Selbst wenn also die Anzahl zusätzlicher Steuerelemente beliebig ausgewählt wird, läßt sich die Anzahl von Signal-(Eingangs-)Leitungen, die an die Zentralsteuereinheit angeschlossen sind, auf eine Anzahl begrenzen, die hinreichend kleiner ist als die Anzahl zusätzlicher Steuerelemente. Auf diese Weise wird eine Beschränkung der Anzahl zusätzlicher möglicher Steuerelemente aufgrund der begrenzten Kapazität der Zentralsteuereinheit vermieden.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform der Multiplex-Kommunikationseinrichtung wird zusätzliche Information, die von den zusätzlichen Steuerelementen geliefert wird, umfassend in Daten des einfacheren Busformats in der Informationssammelsteuereinheit umgesetzt, auch wenn die Anzahl zusätzlicher Steuerelemente beliebig ausgewählt wird. Das Problem der gleichzeitigen Übertragung einer großen Anzahl zusätzlicher Informationselemente über den gemeinsamen Bus ist also gelöst, eine Verzögerung der Übertragung dringlicher Steuerinformation über den gemeinsamen Bus wird vermieden.
  • Außerdem lassen sich die Spezifikationen einer Anzahl von CPUs, die jeweils als Zentralsteuereinheit 2 dienen, vereinfachen, so daß die Herstellungskosten der Einrichtung verringert werden. Außerdem kann ein einfacheres Prüfgerät dazu benutzt werden, die Leistungsfähigkeit der Bauteile zu prüfen.
  • Die erfindungsgemäße Multiplex-Kommunikationseinrichtung wurde in Verbindung mit und für ein Kraftfahrzeug beschrieben, bei dem die Informationssammelsteuereinheit 1 und die Zentralsteuereinheit 2 sich in der Nähe des Lenkrads befinden. Allerdings ist die Erfindung nicht auf einen solchen speziellen Anwendungsfall beschränkt. Sie kann auch angewendet werden bei irgendeinem anderen Fahrzeug, welches in gewisser Weise Kraftfahrzeugen ähnelt. Natürlich können die Informationssammeleinheit 1 und die Zentralsteuereinheit 2 bei einem anderen Fahrzeugtyp an anderen geeigneten Stellen des Fahrzeugs angeordnet sein.

Claims (2)

  1. Multiplex-Kommunikationseinrichtung für ein Fahrzeug, umfassend: – eine in einem Fahrzeug befindliche gemeinsame Busleitung (3); – mehrere an die gemeinsame Busleitung (3) angeschlossene Zentralsteuereinheiten (2, 4, 5), die jeweils Information gemäß einem ersten Informationsprotokoll senden; und – eine Informationssammel-Steuereinheit (1), die über einen einfacheren us (8) an mindestens eine (2) der Zentralsteuereinheiten (2, 4, 5) angeschlossen ist und Information gemäß einem zweiten, von dem ersten Informationsprotokoll verschiedenen Informationsprotokoll zwischen der mindestens einen Zentralsteuereinheit (2) und mindestens einem wahlweise vorgesehenen zusätzlichen Steuerelement (11) überträgt, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Steuerelement einige von verschiedenen Bedienschaltern (11-1, 11-2... 11-N) aufweist, die an einem Kraftfahrzeuglenkrad angeordnet sind, und daß mehrere Schalter (12-1 bis 12-M) in der mindestens einen Zentralsteuereinheit (2) vorgesehen sind, wobei die Schalter (12-1 bis 12-M) an ein Schnittstellenmodul (7) gekoppelt sind, das die Schaltstellungsinformation der Schalter (12-1 bis 12-M) und über den einfacheren Bus (8) übertragene Codedaten gemäß dem ersten Informationsprotokoll umsetzt.
  2. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, bei der mindestens eine der Verbindungen zwischen der Informationssammel-Steuereinheit (1) und dem zusätzlichen Steuerelement sowie der Verbindung zwischen der Informationssammel-Steuereinheit und einer der Zentralsteuereinheiten derart beschaffen ist, dass die Informationssammel-Steuereinheit und das zusätzliche Steuerelement oder eine der Zentralsteuereinheiten lösbar miteinander gekoppelt sind.
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