DE19730911A1 - Kopfstütze insbesondere für einen Fahrzeugsitz - Google Patents
Kopfstütze insbesondere für einen FahrzeugsitzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kopfstütze insbes. für einen
Fahrzeugsitz, die mittels einer Verbindungseinrichtung mit der
Rückenlehne des Fahrzeugsitzes höhenverstellbar verbunden ist,
wobei die Rückenlehne eine Führungseinrichtung für die
Verbindungseinrichtung aufweist.
Bei solchen bekannten Kopfstützen sind die
Verbindungseinrichtung und die zugehörige Führungseinrichtung
entweder derartig gestaltet, daß die Kopfstütze in bezug auf
die Rückenlehne ohne weiteres schrittweise hochstellbar und
absenkbar ist, oder daß die Kopfstütze nur schrittweise
hochbewegbar ist und zum Absenken der Kopfstütze eine
Betätigungseinrichtung betätigt werden muß. Diese
Betätigungseinrichtung ist bei bekannten Kopfstützen an der an
der Rückenlehne vorgesehenen Führungseinrichtung angebracht.
Zum Absenken der Kopfstütze ist es also notwendig, sowohl das
der Rückenlehne bzw. der an die Rückenlehne vorgesehenen
Führungseinrichtung zugeordnete Betätigungsorgan zu betätigen
als gleichzeitig auch die Kopfstütze abzusenken. Das ist unter
Bedienungsgesichtspunkten als Mangel anzusehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kopfstütze der
eingangs genannten Art zu schaffen, die einen vergleichsweise
hohen Bedienungskomfort besitzt, wobei gleichzeitig in der
jeweiligen Höheneinstellung der Kopfstütze eine ausgezeichnete
Crash-Sicherheit gewährleistet wird.
Diese Aufgabe wird bei einer Kopfstütze der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Führungseinrichtung
mit voneinander beabstandeten Rastelementen ausgebildet ist,
und daß die Verbindungseinrichtung ein federbelastetes
Rastorgan aufweist, das mit einem Antriebselement verbunden
ist, das sich in die Verbindungseinrichtung hineinerstreckt und
das mittels einer an der Kopfstütze angeordneten
Betätigungseinrichtung zur Freigabe des Rastorganes von dem
jeweiligen Rastelement der Führungseinrichtung betätigbar ist.
Durch eine solche Ausbildung der erfindungsgemäßen Kopfstütze
ergibt sich der Vorteil, daß zum wunschgemäßen Absenken der
Kopfstütze aus einer beliebigen Höheneinstellung nur die an der
Kopfstütze angeordnete Betätigungseinrichtung betätigt zu
werden braucht, um das federbelastete Rastorgan mit Hilfe des
mit der Betätigungseinrichtung und mit dem Rastorgan
wirkverbundenen Antriebselementes von dem entsprechenden
Rastelement der Führungseinrichtung freizugeben, so daß die
Kopfstütze dann ohne weiteres kraftsparend wunschgemäß
abgesenkt werden kann. Wie ohne weiteres klar ist, ist ein
solches Absenken der Kopfstütze also mit hohem
Bedienungskomfort einfach möglich, weil nicht an der Kopfstütze
und gleichzeitig an der Führungseinrichtung manipuliert werden
muß, um die entsprechende Arretierung aufzuheben. Ein weiterer
erheblicher Vorteil der erfindungsgemäßen Kopfstütze besteht in
ihrer ausgezeichneten Crash-Sicherheit, d. h. bei einem Crash
auftretende Beschleunigungskräfte lösen keine ungewollte
Absenkung der Kopfstütze aus.
Um die Kopfstütze ohne weiteres, d. h. ohne eine Betätigung der
Betätigungseinrichtung von der Rückenlehne schrittweise
hochbewegen zu können - ein Absenken der Kopfstütze ohne eine
Betätigung der Betätigungseinrichtung jedoch zuverlässig zu
verhindern - sind den Rastelementen der Führungseinrichtung
zweckmäßigerweise Ratschenorgane zugeordnet. Entlang diesen
Ratschenorganen kann das federbelastete Rastorgan also wohl
beim Hochheben der Kopfstütze von der Rückenlehne weg
entsprechend nachgeben, ein Absenken der Kopfstütze zur
Rückenlehne hin ist jedoch durch das federbelastete Rastorgan
nicht bzw. nur möglich, wenn das federbelastete Rastorgan durch
Betätigung der an der Kopfstütze vorgesehenen
Betätigungseinrichtung mittels des dazwischen vorgesehenen
Antriebselementes von dem jeweiligen Rastelement freigegeben
wird.
Zweckmäßig ist es, wenn bei der erfindungsgemäßen Kopfstütze
das Antriebselement mit seinem distalen Endabschnitt am
federnden Rastorgan angreift. Dabei kann der distale
Endabschnitt des Antriebselementes im Anschluß an eine
Anlagefläche für das Rastorgan mit einer ersten Keil- bzw.
Schrägfläche zum Freigeben des Rastorgans von dem jeweiligen
Rastelement ausgebildet sein. Diese erste Schrägfläche ist
dabei zweckmäßigerweise derartig gestaltet bzw. dimensioniert,
daß eine reibungsbedingte Selbsthemmung vermieden wird.
Der distale Endabschnitt des Antriebselementes kann im Anschluß
an die erste Schrägfläche mit einer zweiten Schrägfläche
größeren Neigungswinkels zur Freigabe des Rastorgans von einem
Demontage-Endanschlag der Führungseinrichtung ausgebildet sein.
Durch eine solche Ausbildung ist es möglich, die Kopfstütze im
Bedarfsfall von der Rückenlehne überhaupt zu entfernen. Durch
geeignete Dimensionierung der zweiten Schrägfläche ist es zum
Zwecke einer solchen Demontage der Kopfstütze von der
Rückenlehne jedoch erforderlich, auf die Betätigungseinrichtung
eine entsprechend große Kraft auszuüben. Diese besagte große
Kraft ist wesentlich größer als der normale Kraftaufwand zum
Freigeben d. h. Zurückziehen des federnden Rastorganes von dem
jeweiligen Rastelement der Führungseinrichtung, so daß eine
ungewollte bzw. unbeabsichtigte Demontage der Kopfstütze beim
Betätigen der Betätigungseinrichtung zuverlässig verhindert
wird.
Das Antriebselement kann von einer Stange gebildet sein, die im
Inneren der von einem Rohr gebildeten Verbindungseinrichtung
vorgesehen ist. Zur Gewichtsreduktion kann die besagte Stange
auch hohl ausgebildet sein.
Das federnde Rastorgan kann im Rohr an einem Lagerorgan
anliegen und radial verstellbeweglich sein. Das Lagerorgan
erstreckt sich zweckmäßigerweise in Querrichtung des Rohres und
ist im Rohr festgelegt. Das Lagerorgan ist zur Aufnahme
entsprechender Kräfte geeignet, wenn die an der Kopfstütze
vorgesehene Betätigungseinrichtung betätigt wird, um das
Antriebselement zur Betätigung des federnden Rastorganes zu
aktivieren.
Die Betätigungseinrichtung weist vorzugsweise einen an der
Kopfstütze vorgesehenen Betätigungsknopf auf, der mit einer in
der Kopfstütze gelagerten Betätigungsstange verbunden sein
kann, die an ihrem vom Betätigungsknopf entfernten Endabschnitt
mit einer Keilfläche ausgebildet ist, die am proximalen Ende
des Antriebselementes anliegt. Selbstverständlich ist es auch
möglich, das proximale Ende des Antriebselementes mit einer
solchen Keilfläche zu gestalten.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles wesentlicher Einzelheiten
der erfindungsgemäßen Kopfstütze insbes. für einen
Fahrzeugsitz. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Schnittdarstellung abschnittweise eine
Rückenlehne und eine Kopfstütze, die mittels einer
Verbindungseinrichtung miteinander verbunden sind,
wobei die Kopfstütze schrittweise höhenverstellbar
ist,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Details II in
Fig. 1, und
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Schnittlinie III-III in
Fig. 2.
Fig. 1 zeigt abschnittweise geschnitten eine Rückenlehne 10
sowie eine Kopfstütze 12 eines Fahrzeugsitzes. Die Kopfstütze
12 ist mittels einer Verbindungseinrichtung 14 mit der
Rückenlehne 10 des Fahrzeugsitzes höhenverstellbar verbunden.
Zu diesem Zwecke ist die Rückenlehne 10 mit einer
Führungseinrichtung 16 versehen, die zur linearen Führung der
von der Kopfstütze 12 wegstehenden Verbindungseinrichtung 14
vorgesehen ist.
Die Führungseinrichtung 16 weist eine Führungshülse 18 auf, die
oberseitig mittels eines Kragenelementes 20 abgeschlossen ist.
Die Führungshülse 18 ist mit voneinander beabstandeten
Rastelementen 22 ausgebildet, von welchen einige aus Fig. 2
besonders deutlich ersichtlich sind. Die Rastelemente 22 sind
durch Ratschenorgane 24 festgelegt, die von Laschen 26 aus dem
Material der Führungshülse 18 gebildet sind. Die Laschen 26
sind aus der Führungshülse 18 nach oben in deren Inneres 28
gebogen, so daß sich an der Oberseite jeder Lasche 26 ein
zugehöriges Rastelement 22 ergibt.
Die Verbindungseinrichtung 14 ist von einem Rohr 30 gebildet,
das von der Kopfstütze 12 nach unten wegsteht. In das Rohr 30
erstreckt sich eine Antriebseinrichtung 32 hinein, die von
einer Stange 34 gebildet ist. Die Stange 34 ist an ihrem
distalen Endabschnitt 36 unten mit einer Anlagefläche 38 (sh.
insbes. Fig. 2) für ein Rastorgan 40, mit einer oberseitig an
die Anlagefläche 38 anschließenden ersten Schrägfläche 42 und
mit einer oberseitig an die erste Schrägfläche 42
anschließenden zweiten Schrägfläche 44 ausgebildet. Die erste
Schrägfläche 42 schließt mit der Längsmittellinie 46 der Stange
34 der Antriebseinrichtung 32 einen bestimmten ersten Winkel
und die zweite Schrägfläche 44 schließt mit der besagten
Längsmittellinie 46 einen bestimmten zweiten Winkel ein, der
größer ist als der erste Winkel.
Wie insbes. auch aus Fig. 3 ersichtlich ist, liegt das
Rastorgan 40 in der normalen Ruhestellung der
Antriebseinrichtung 32 mit einer Rückenfläche 48 federnd an der
Anlagefläche 38 der Stange 34 der Antriebseinrichtung 32 an. Zu
diesem Zwecke ist zwischen dem Rastorgan 40 und dem Rohr 30 der
Verbindungseinrichtung 14 ein Federelement 50 vorgesehen. Das
Federelement 50 ist bspw. als passend gebogene Blattfeder
ausgebildet.
Das Rastorgan 40 liegt an einem im Rohr 30 angebrachten
Lagerorgan 50 an. Das Lagerorgan 50 ist im Rohr 30 befestigt,
es überspannt das Rohr 30 in dessen Innerem 52. Das Lagerorgan
50 ist mit einem Durchgangsloch 54 ausgebildet, durch das sich
der distale Endabschnitt 36 der Stange 34 mit der unterseitigen
Anlagefläche 38 hindurcherstreckt.
Das Rastorgan 40 ist mit einem zentralen Loch 56 ausgebildet,
durch das sich der besagte unterseitige Endabschnitt der Stange
34 hindurcherstreckt. Das Loch 56 weist eine derartig lichte
radiale Weite auf, daß bei einer Betätigung der Stange 34 nach
unten, wobei die erste Schrägfläche 42 an der Rückenfläche 48
zur Anlage kommt, das Rastorgan 40 in radialer Richtung auf dem
Lagerorgan 50 von der in den Fig. 2 und 3 gezeichneten
Raststellung in eine vom jeweiligen Rastelement 22
freigegebene, nach rechts verschobene Freigabestellung
verstellt wird, um die Kopfstütze 12 in Bezug auf die
Rückenlehne 10 nach unten verstellen zu können. Zur Betätigung
der Stange 34 der Antriebseinrichtung 32 wird ein an der
Kopfstütze 12 vorgesehener Betätigungsknopf 58 betätigt, d. h.
gedrückt. Mit dem Betätigungsknopf 58 ist eine
Betätigungsstange 60 verbunden, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist,
die sich bspw. durch eine in der Kopfstütze 12 vorgesehene
Führungshülse 62 erstreckt. Der vom Betätigungsknopf 58
entfernte Endabschnitt 64 der Betätigungsstange 60 ist mit
einer Keilfläche 66 ausgebildet, die am oberseitigen, d. h.
proximalen Ende 68 der Stange 34 der Antriebseinrichtung 32
anliegt. Wird der Betätigungsknopf 58 gedrückt, so wird die
Stange 32 zur Freigabe des Rastorganes 40 von dem jeweiligen
Rastelement 22 nach unten bewegt. Dabei wird gleichzeitig ein
Federelement 70 mechanisch gespannt, das als
Schraubendruckfeder ausgebildet ist und das am distalen
Endabschnitt 36 der Stange 34 zwischen einem an der Stange 34
ausgebildeten Anlagebund 72 und dem Lagerorgan 50 vorgesehen
ist. Wird der Betätigungsknopf 58 wieder freigelassen, so kann
sich das Federelement 70 wieder entspannen.
Die Fig. 1 verdeutlicht desweiteren in der Nachbarschaft des
oberseitigen Kragenelementes 20 einen Demontage-Endanschlag 74,
durch den verhindert wird, daß bei einer normalen Betätigung
des Betätigungsknopfes 58 die Kopfstütze 12 von der Rückenlehne
10 entfernt wird. Zum Entfernen der Kopfstütze 12 von der
Rückenlehne 10 ist es erforderlich, den Betätigungsknopf 58 so
weit einzudrücken, daß die zweite Schrägfläche 44 an der
Rückenfläche 48 des Rastorganes 40 zur Anlage kommt und das
Rastorgan 40 so weit zurückverstellt wird, daß die Kopfstütze
12 mit ihrer Verbindungseinrichtung 14, d. h. mit dem Rohr 30
aus der Führungseinrichtung 16 herausbewegt werden kann.
Wenn oben von einer Rückenlehne 10 die Rede ist, so heißt das,
daß es sich direkt und unmittelbar um eine Rückenlehne 10 oder
um einen Zwischenkörper handeln kann, wie er in den
Patentanmeldungen 197. . . (unsere Akte 33.900) bzw. 197. . .
(unsere Akte 33.902) beschrieben worden ist.
Claims (8)
1. Kopfstütze insbes. für einen Fahrzeugsitz, die mittels
einer Verbindungseinrichtung (14) mit der Rückenlehne
(10) des Fahrzeugsitzes höhenverstellbar verbunden ist,
wobei die Rückenlehne (10) eine Führungseinrichtung (16)
für die Verbindungseinrichtung (12) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungseinrichtung (16) mit voneinander
beabstandeten Rastelementen (22) ausgebildet ist, und daß
die Verbindungseinrichtung (14) ein federbelastetes
Rastorgan (40) aufweist, das mit einem Antriebselement
(32) verbunden ist, das sich in die
Verbindungseinrichtung (14) hineinerstreckt und das
mittels einer an der Kopfstütze (12) angeordneten
Betätigungseinrichtung (58, 60) zur Freigabe des
Rastorganes (40) von dem jeweiligen Rastelement (22) der
Führungseinrichtung (16) betätigbar ist.
2. Kopfstütze nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß den Rastelementen (22) der Führungseinrichtung (16)
Ratschenorgane (24) zugeordnet sind.
3. Kopfstütze nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Antriebselement (32) mit seinem distalen
Endabschnitt (36) am federnden Rastorgan (40) angreift.
4. Kopfstütze nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der distale Endabschnitt (36) des Antriebselementes
(32) im Anschluß an eine unterseitige Anlagefläche (38)
für das Rastorgan (40) mit einer ersten Schrägfläche (42)
zum Freigeben des Rastorgans (40) von dem jeweiligen
Rastelement (22) ausgebildet ist.
5. Kopfstütze nach Anspruch 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der distale Endabschnitt (36) des Antriebselementes
(32) im Anschluß an die erste Schrägfläche (42) mit einer
zweiten Schrägfläche (44) größeren Neigungswinkels zum
Freigeben des Rastorganes von einem Demontage-Endanschlag
(74) der Führungseinrichtung (16) ausgebildet ist.
6. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Antriebselement (32) von einer Stange (34)
gebildet ist, die im Inneren der von einem Rohr (30)
gebildeten Verbindungseinrichtung (14) vorgesehen ist.
7. Kopfstütze nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das federnde Rastorgan (40) im Rohr (30) an einem
Lagerorgan (50) anliegt und radial verstellbeweglich ist.
8. Kopfstütze nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung einen an der Kopfstütze
(12) vorgesehenen Betätigungsknopf (58) aufweist, der mit
einer in der Kopfstütze (12) gelagerten Betätigungsstange
(60) verbunden ist, die an ihrem vom Betätigungsknopf
(58) entfernten Endabschnitt (64) mit einer Keilfläche
(66) ausgebildet ist, die am proximalen Ende (68) des
Antriebselementes (32) anliegt.
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