Die Erfindung betrifft einen Torsionsschwingungsdämpfer, vorzugsweise zur
Anordnung zwischen einem Motor und einer anzutreibenden Welle, der ein
Eingangsteil und ein Ausgangsteil besitzt, die entgegen des durch wenigstens ein
Federelement erzeugten Verdrehwiderstandes relativ zueinander um eine
Drehachse verdrehbar sind.
Die Erfindung betrifft insbesondere Torsionsschwingungsdämpfer, wie sie
beispielsweise durch die US-PS 1,997,021 oder die US-PS 1,541,748
vorgeschlagen worden sind, bei denen Federelemente eingesetzt werden, die um
die Drehachse des Torsionsschwingungsdämpfers gelegte Windungen bzw.
elastische Arme aufweisen. Derartige Federelemente ermöglichen einen
begrenzten Verdrehwinkel zwischen dem Eingangsteil und dem Ausgangsteil des
Torsionsschwingungsdämpfers, da deren Endbereiche mit diesen Teilen
formschlüssig verbunden sind.
Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, Torsionsschwingungs
dämpfer der vorerwähnten Art bezüglich deren Standfestigkeit als auch deren
Isolationsvermögens für Drehschwingungen zu verbessern. Weiterhin sollen die
erfindungsgemäßen Torsionsschwingungsdämpfer einen einfachen Aufbau
aufweisen sowie eine kostengünstige Montage bzw. Herstellung gewährleisten.
Gemäß der Erfindung wird dies bei einem Torsionsschwingungsdämpfer der
eingangs genannten Art dadurch erzielt, daß das zwischen dem Eingangsteil und
Ausgangsteil vorgesehene Federelement wenigstens einen länglichen, sich um
die Drehachse erstreckenden, elastisch verformbaren, zumindest in radialer
Richtung auf Biegung beanspruchbaren Arm aufweist, wobei dieses Federelement
weiterhin mit wenigstens einem der Teile über einen durch radiale Verspannung
des Armes erzeugten Reibungseingriff drehverbunden ist. Durch eine derartige
Ausgestaltung kann über den Reibungseingriff das zwischen dem Eingangsteil
und dem Ausgangsteil übertragbare Reibmoment zumindest für eine
Relativverdrehungsrichtung zwischen diesen Teilen, vorzugsweise für die bei
Schubbetrieb auftretende Relativverdrehung zwischen den Teilen, begrenzt
werden. Die Ausbildung des Federelementes kann jedoch auch derart erfolgen,
daß auch bei Zugbetrieb zwischen dem Eingangsteil und dem Ausgangsteil das
übertragbare Drehmoment auf ein bestimmtes Niveau begrenzt wird.
Die erfindungsgemäße Konstruktion hat den Vorteil, daß die extrem hohen
Beanspruchungen, welche beim Stand der Technik in den Anlenkungsbereichen
des Federelementes mit dem Eingangsteil bzw. dem Ausgangsteil auftreten, nicht
vorhanden sind bzw. erheblich reduziert werden können, da zumindest in eine
Relativverdrehrichtung zwischen den beiden Teilen ein Durchrutschen ab einem
bestimmten Momentniveau ermöglicht ist. Das zwischen den beiden Teilen
übertragbare Drehmoment ist also abhängig vom radialen Verspannungszustand
des elastisch verformbaren Armes des Federelementes. Diese radiale
Verspannung ist abhängig von dem zwischen dem Eingangsteil und dem
Ausgangsteil anstehenden Drehmoment, dem Drehmomentübertragungssinn
zwischen den beiden Bauteilen und dem Wickelsinn bzw. Biegungssinn des
elastisch verformbaren Armes. Weiterhin wird das zwischen den beiden Teilen
übertragbare Drehmoment durch die auf das Federelement, insbesondere dessen
elastisch verformbaren Arm einwirkende Fliehkraft beeinflußt.
In vorteilhafter Weise kann ein Federelement verwendet werden, das wenigstens
einen spiralartig verlaufenden Arm aufweist. Dieser spiralartige Arm kann gegen
eine am Eingangsteil oder Ausgangsteil vorgesehene ringförmige Fläche
verspannt sein, wodurch ein entsprechender Reibschluß bzw. Kraftschluß
entsteht. Sofern ein spiralartiges Federelement mit mehreren Windungen zum
Einsatz kommt, kann zumindest die radial äußere Windung und/oder die radial
innere Windung gegen eine ringförmige bzw. zylindrische Fläche verspannt sein,
welche vom Eingangsteil und/oder vom Ausgangsteil getragen ist.
Das Federelement kann auch durch eine sich um die Achse des Torsions
schwingungsdämpfers erstreckende in axialer Richtung gewundene Biegefeder
bzw. Drehfeder gebildet sein. Bei einer derartigen Feder sind die einzelnen
Windungen axial hintereinander angeordnet und überdecken sich in radialer
Richtung. Beim Einsatz einer derartigen Feder kann zumindest eine Endwindung
gegen eine ringförmige bzw. zylindrische Fläche radial verspannt sein, welche am
Eingangsteil und/oder am Ausgangsteil vorgesehen ist. Zweckmäßig kann es
auch sein, wenn das Federelement an seinen beiden axialen Enden wenigstens
eine Endwindung aufweist, die radial gegen eine Abstützfläche am Eingangsteil
und/oder Ausgangsteil verspannt ist. Es können jedoch zumindest an einem
axialen Ende eines derartigen Federelementes auch mehrere Endwindungen, z. B.
zwei, radial verspannt sein. Bei einer derartigen Ausgestaltung können die
zwischen den verspannten Endwindungen gegebenenfalls vorhandenen
Zwischenwindungen zumindest ein radiales Spiel gegenüber den ihnen
benachbarten Bauteilen aufweisen, so daß sie je nach Drehrichtung sich im
Durchmesser vergrößern oder verkleinern können, wodurch eine Verdrehung
entgegen der dadurch erzeugten Federung zwischen dem Eingangsteil und dem
Ausgangsteil ermöglicht ist. Diese Relativverdrehung kann zumindest in eine
Relativverdrehrichtung zwischen den beiden Bauteilen durch Anlage der
Zwischenwindungen an wenigstens einem Bauteil des Eingangsteils und/oder des
Ausgangsteils begrenzt werden, so daß dann zwischen dem Eingangsteil und
dem Ausgangsteil eine unnachgiebige drehfeste Verbindung vorhanden ist. Es
kann aber auch durch entsprechende Abstimmung der Anzahl von Windungen ein
Durchrutschen ab einem bestimmten Drehmoment ermöglicht werden. Die
vorerwähnte Funktion des Federelementes ist vorzugsweise bei Zugbetrieb
zwischen dem Eingangsteil und dem Ausgangsteil gegeben. Bei Schubbetrieb ist
es im Gegenteil vorteilhaft, wenn die radial vorgespannten Windungen
tendenzmäßig sich von der Abstützfläche lösen, so daß also die radiale
Verspannung bzw. der Anlage- bzw. Umschlingungswinkel der entsprechenden
Windungen abnimmt, wodurch ein Durchrutschen zwischen dem Eingangsteil und
dem Ausgangsteil ermöglicht wird. Eine ähnliche Wirkungsweise kann durch
entsprechende Ausbildung und Anordnung einer spiralartigen Feder, wie sie
bereits weiter oben beschrieben wurde, erzielt werden.
Die Federelemente bzw. die elastisch verformbaren Arme können verschiedene
Querschnitte aufweisen. So können diese Querschnitte z. B. rechteckig, rund oder
oval sein.
Drehfedern, also Federn, bei denen die Windungen bzw. der elastische Arm über
die Längserstreckung auf Biegung beansprucht werden bzw. wird, sind beispiels
weise in der DIN 2088 beschrieben.
Für den Aufbau und die Funktion des Torsionsschwingungsdämpfers kann es
besonders vorteilhaft sein, wenn wenigstens zwei Federelemente vorhanden sind,
wobei diese Federelemente in bezug aufeinander um die Drehachse des
Torsionsschwingungsdämpfers derart zueinander versetzt angeordnet sind, daß
der Torsionsschwingungsdämpfer praktisch keine Unwucht aufweist.
Um zumindest bei Zugbetrieb ein ausreichend hohes Drehmoment zwischen dem
Eingangsteil und dem Ausgangsteil des Torsionsschwingungsdämpfers
übertragen zu können, ist es zweckmäßig, wenn der wenigstens eine Arm des
wenigstens einen Federelementes sich um die Achse zumindest über 90°
erstreckt. Vorteilhaft kann es sein, wenn dieser Winkel größer ist und einen Wert
zwischen 180 und 540° aufweist. Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn dieser
Winkel in der Größenordnung zwischen 400 und 500° liegt, vorzugsweise einen
Wert in der Größenordnung von 450° aufweist. Der vorerwähnte Winkel entspricht
demjenigen Winkel, über den der Arm bzw. die dem Arm entsprechende Windung
in radialer Richtung gegen eine Abstützfläche eines Bauteiles verspannt ist, sich
also an dieser radial abstützt. Die vorerwähnten Winkelgrößen sind insbesondere
bei Federelementen vorteilhaft, die als ebenes bzw. scheibenförmiges Element
ausgebildet sind, wobei sich der Arm bzw. der windungsartige Federbereich des
Federelementes spiralartig oder bogenartig um die Drehachse des Torsions
schwingungsdämpfers erstrecken kann. Bei Federelementen mit einer Vielzahl
von axial hintereinander angeordneten Windungen kann der Umschlingungs
winkel der in radialer Richtung verspannt eingebauten Windungen auch größer
sein als die vorerwähnten Winkelwerte. So können z. B. zwei, drei oder mehr
Windungen in radialer Richtung gegen eine vom Eingangsteil und/oder vom
Ausgangsteil des Torsionsschwingungsdämpfers getragene Abstützfläche radial
verspannt sein.
Die erfindungsgemäß ausgebildeten Torsionsschwingungsdämpfer können in
vorteilhafter Weise als Bindeglied zwischen den beiden relativ zueinander
verdrehbaren Schwungrädern eines sogenannten geteilten Schwungrades
verwendet werden. Das geteilte Schwungrad kann ein erstes mit der Abtriebswelle
eines Motors verbindbares Schwungrad sowie ein zweites über eine
Reibungskupplung mit der Eingangswelle eines Getriebes verbindbares
Schwungrad besitzen. Die relative Verdrehbarkeit zwischen den beiden
Schwungrädern kann mittels einer Wälzlagerung gewährleistet werden. Für den
Einsatz in Kraftfahrzeugen kann es besonders vorteilhaft sein, wenn der
Torsionsschwingungsdämpfer derart ausgebildet ist, daß im Drehmomentfluß vom
Motor zur anzutreibenden Welle betrachtet, also bei Zugbetrieb, das wenigstens
eine Federelement den Reibungseingriff verstärkt, wohingegen bei Schubbetrieb
der Reibungseingriff zumindest verringert wird. Diese Wirkungsweise kann durch
entsprechende Auswahl des Erstreckungssinnes des elastischen Armes in bezug
auf den Antriebsdrehsinn des Motors bewirkt werden. Diese Wirkungsweise ist im
Zusammenhang mit der Figurenbeschreibung näher erläutert. Zweckmäßig kann
es sein, wenn das Federelement derart ausgebildet und angeordnet bzw.
eingebaut ist, daß es bei Schubbetrieb freilaufähnlich zwischen dem Ausgangsteil
und dem Eingangsteil des Torsionsschwingungsdämpfers bzw. zwischen der
anzutreibenden Welle und dem Motor wirkt. Durch entsprechende Auswahl der
Länge des wenigstens einen radial verspannten Armes bzw. der winkelmäßigen
Erstreckung der gegen eine Abstützfläche radial verspannten Windungsabschnitte
des wenigstens einen Federelementes kann auch erzielt werden, daß beim
Auftreten eines unzulässig hohen Drehmomentes im Zugbetrieb ein
Durchrutschen zwischen dem Eingangsteil und dem Ausgangsteil des
Torsionsschwingungsdämpfers auftritt.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn bei Zugbetrieb, also im Drehmomentfluß vom
Motor zur anzutreibenden Welle betrachtet, das Federelement bzw. dessen Arme
oder Windungen zumindest beim Auftreten eines bestimmten
Drehmomentniveaus gegen eine radiale Abstützfläche auflaufen, das bedeutet,
gegen diese Abstützfläche aufgrund des einwirkenden Drehmomentes gedrückt
werden. Bei Armen bzw. Windungen, die sich an einer zylindrischen, radial
äußeren Fläche abstützen, erfolgt dies durch die Neigung der Arme bzw.
Windungen sich in radialer Richtung aufzustellen bzw. im Durchmesser zu ver
größern. Sofern die Arme bzw. Windungen radial nach innen gegen eine
zylindrische Fläche verspannt sind, kann eine Vergrößerung des übertragbaren
Drehmomentes, z. B. bei Zugbetrieb, durch Aufwickeln der Windungen auf der
Fläche bzw. durch eine tendenzmäßige radiale Verringerung des Abstandes der
Arme bzw. der Windungen in bezug auf die Rotationsachse erfolgen.
Sofern das Federelement keine bzw. praktisch keine Federung in Umfangs
richtung besitzt, also zwischen dem Eingangsteil und Ausgangsteil des
Torsionsschwingungsdämpfers praktisch keine Relativverdrehung entgegen einer
Federwirkung ermöglicht, kann es zweckmäßig sein, wenn zusätzlich zumindest
ein drehelastischer Dämpfer in Serie mit dem Federelement geschaltet ist. Dieser
drehelastische Dämpfer kann in vorteilhafter Weise in Tangential- bzw.
Umfangsrichtung angeordnete Schraubenfedern aufweisen, welche bei einer
Relativverdrehung zwischen dem Eingangsteil und dem Ausgangsteil komprimiert
werden. Im Drehmomentfluß vom Motor zur anzutreibenden Welle betrachtet,
kann das Federelement dem drehelastischen Dämpfer vorgeschaltet oder aber
auch nachgeschaltet sein. Zweckmäßig ist es, wenn der drehelastische Dämpfer
wenigstens für den Lastbetrieb des Motors ausgelegt ist. Es kann jedoch auch ein
drehelastischer Dämpfer Verwendung finden, der einen sogenannten
Leerlaufdämpfer bzw. eine sogenannte Leerlaufstufe aufweist.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn im Drehmomentübertragungsweg zwischen
Motor und anzutreibender Welle das Federelement derart vorgesehen ist, daß es
zumindest bei Schubbetrieb und bei Überschreitung eines bestimmten Momentes
als Drehmomentbegrenzer bzw. Rutschkupplung wirksam ist. Dadurch kann
beispielsweise ein Aufschaukeln des Antriebsstranges eines Kraftfahrzeuges bei
plötzlicher Gaswegnahme, also bei plötzlichem Übergang von Zugbetrieb in
Schubbetrieb vermieden werden.
Der Arm bzw. die radial verspannten Windungen des Federelementes können in
vorteilhafter Weise auf einem dornartigen bzw. einem hülsenartigen Bereich
geführt sein.
Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn der Torsionsschwingungsdämpfer
derart ausgelegt ist, daß bei Schubbeanspruchung eine Übertragungskapazität
bezüglich des Drehmomentes in der Größenordnung zwischen 50 und 200 Nm,
vorzugsweise zwischen 80 und 150 Nm gewährleistet ist. Dieser Wert ist
abhängig vom Einsatzfall bzw. von der Motorcharakteristik. Besonders
zweckmäßig kann es sein, wenn die Drehmomentübertragungskapazität für
Schubbeanspruchung derart bemessen ist, daß zumindest ein Anlassen des
Motors durch Anschieben des Fahrzeuges möglich ist. Falls aus schwingungs
technischen Gründen ein derartiger Wert nicht realisiert werden kann, kann es
zweckmäßig sein, wenn eine zusätzliche Vorkehrung zwischen dem Eingangsteil
und dem Ausgangsteil bzw. zwischen den beiden Schwungrädern vorgesehen
wird, die ein Anlassen des Motors durch Anschieben des Fahrzeuges ermöglicht.
Anhand der Fig. 1 bis 19 sei die Erfindung näher erläutert.
Dabei zeigen
Fig. 1 ein geteiltes Schwungrad mit einem entsprechend der Erfindung
ausgebildeten Torsionsschwingungsdämpfer,
Fig. 2 und 3 eine mögliche Ausführungsvariante eines Federelementes zur
Realisierung der Erfindung,
Fig. 4 eine Drehverbindung zwischen einem Ende des Federelementes
gemäß den Fig. 2 und 3 und einem weiteren Bauteil,
Fig. 5, 6 und 8 weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten von erfindungsgemäßen
Torsionsschwingungsdämpfern,
Fig. 7 eine Ausführungsvariante eines Federelementes, welches z. B. bei
einer Ausführungsform gemäß Fig. 6 einsetzbar ist,
Fig. 9 bis 12 weitere Ausführungsformen bzw. Einsatzmöglichkeiten von
erfindungsgemäß ausgestalteten Torsionsschwingungsdämpfern,
Fig. 13 ein Federelement, das zumindest in ähnlicher Form z. B. bei einer
Ausgestaltung gemäß Fig. 9 oder 10 einsetzbar ist,
Fig. 14 bis 19 weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten von erfindungsgemäßen
Torsionsschwingungsdämpfern, wobei die Fig. 17 und 19 die
Federelemente der Ausführungsformen gemäß den Fig. 16
und 18 entsprechend der Ansichtrichtung A zeigen.
Das in Fig. 1 gezeigte geteilte Schwungrad 1 besitzt ein mit der Abtriebswelle,
wie der Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine, verbindbares Primärschwungrad 2
und ein gegenüber diesem über eine Lagerung 3 zur Drehachse 4 konzentrisch
gelagertes Sekundärschwungrad 5. Das Sekundärschwungrad 5 trägt eine
Reibungskupplung 6. Zwischen der Druckplatte 7 und der ein Bestandteil des
Sekundärschwungrades 5 bildenden Gegendruckplatte 8 sind die Reibbeläge 9
einer Kupplungsscheibe 10 einspannbar. Die Gegendruckplatte 8 trägt radial
außen einen radial sich erstreckenden hülsenförmigen Bereich 11, welcher zur
Fixierung der Reibungskupplung 6 über ihren Deckel 12 dient. Zwischen der
Druckplatte 7 und dem Deckel 12 ist eine Tellerfeder 13 verspannt, welche in
einer Schwenklagerung 14 am Deckel 12 nach Art eines zweiarmigen Hebels
verschwenkbar gelagert ist und mit einem radial äußeren Bereich die Druckplatte 7
in Richtung der Gegendruckplatte 8 axial beaufschlagt. Die Reibungskupplung 6
ist über die als Betätigungshebel dienenden Tellerfederzungen 15 betätigbar.
Der Kupplungsdeckel 12 ist mit dem durch ein Blechformteil gebildeten
hülsenförmigen Bereich 11 über wenigstens ein Koppelelement 16 in Form eines
Drahtringes verbunden. Bezüglich der möglichen Ausgestaltung derartiger
Verbindungen wird auf die DE-OS 44 20 934 verwiesen.
Zwischen dem Primärschwungrad 2 und dem Sekundärschwungrad 5 ist ein
drehelastischer Dämpfer 17 angeordnet, der eine sogenannte gewundene
Biegefeder 18 aufweist. Derartige Federn 18 werden auch als Drehfedern
bezeichnet, und zwar weil deren Windungen 19 in Drehrichtung um die Achse 4
bei einer Relativverdrehung zwischen den beiden Schwungrädern 2, 5
beansprucht werden. In axialer Richtung der Drehachse 4 betrachtet, wird also
eine derartige Feder 18 zwischen ihren beiden axialen Endbereichen auf
Verdrehung bzw. Torsion beansprucht, wodurch eine Biegebeanspruchung der
Windungen erfolgt, und zwar hauptsächlich in Längserstreckung derselben, also
über ihren Verlauf in Umfangsrichtung um die Achse 4.
Die Feder 18 kann durch Wickeln eines im Querschnitt rechteckigen Drahtes bzw.
Flachbandes gebildet werden. In vorteilhafter Weise kann jedoch eine derartige
Feder 18 aus einem hülsenförmigen Körper hergestellt werden, welcher in
einzelne Windungen aufgeteilt wird. Letzteres kann beispielsweise durch
Aufspalten eines derartigen hülsenförmigen Körpers erfolgen, wobei dieses
Aufspalten durch Auftrennung des hülsenförmigen Körpers in Umfangsrichtung
mittels eines Werkzeuges, das gleichzeitig in axialer Richtung des hülsenförmigen
Körpers zur Bildung der einzelnen Windungen verlagert wird, erfolgen kann. Die
einzelnen Windungen können also nach Art eines Schälvorganges hergestellt
werden.
Das dargestellte Primärschwungrad 2 ist als Fließpreßteil oder Schmiedeteil
hergestellt. Dieses Primärschwungrad kann jedoch, wie dies noch im
Zusammenhang mit anderen Ausführungsformen erläutert wird, auch als
Blechkonstruktion bzw. aus einer kombinierten Blech-Massivteil-Konstruktion
hergestellt werden. So kann beispielsweise der radial innere flanschartige
dünnwandige Bereich als ringförmiges Blechteil hergestellt werden und der radial
äußere massive Bereich durch ein Guß- oder ein Schmiedeteil oder ein gefaltetes
Blechteil mit größerer Dicke gebildet sein, wobei die einzelnen Bauteile, z. B. über
Nietverbindungen oder Schweißverbindungen miteinander verbunden sein
können.
Die zwischen den beiden Teilschwungrädern 2, 5 wirksame Feder 18 stützt sich
einerseits an einem Bauteil 20 und andererseits an einem Bauteil 21 ab, wodurch
eine Drehmomentübertragung mittels der Feder 18 zwischen den beiden
Bauteilen 20 und 21 ermöglicht ist.
Das ringförmige Bauteil 20 hat einen radial verlaufenden scheibenförmigen
Bereich 22, der radial außen und radial innen in einen axialen ringförmigen Ansatz 23
bzw. 24 übergeht. Der radial innere Ansatz 24 bildet einen Sitz 25 für das
Wälzlager 26 der Lagerung 3.
Der radial äußere Ansatz 23 übergreift axial mehrere Windungen 19 der um die
Drehachse 4 angeordneten Feder 18. Der scheibenförmige Bereich 22 besitzt
Ausnehmungen 27, die mit Ausnehmungen 28 des radial inneren scheibenför
migen Bereiches 29 des Primärschwungrades 2 axial fluchten, so daß durch die
Ausnehmungen 27, 28 Schrauben 30 zur Befestigung an der Abtriebswelle eines
Motors hindurchgeführt werden können. Auf dem äußeren Lagerring 26a des
Wälzlagers 26 ist das Bauteil 21 über einen axialen Ansatz 31, der das Lager 26
umgreift, zentriert. Der axiale Ansatz 31 ist an dem aus Blech hergestellten Bauteil
21 radial innen angeformt. Der sich an den axialen Ansatz 31 anschließende
radial nach außen hin verlaufende scheibenartige Bereich 32 geht radial außen in
einen axialen Ansatz 33 über, welcher Windungen 19 der Feder 18 übergreift. An
seinem dem Primärschwungrad 2 zugewandten Ende geht der axiale Ansatz 33 in
einen nach radial außen hin verlaufenden ringförmigen Bereich 34 über, an dem
die Gegendruckplatte 8 des Sekundärschwungrades 5 befestigt ist, und zwar im
vorliegenden Falle durch Nietverbindungen 35. Der ringförmige Bereich 34 ist
axial angeordnet zwischen dem radial inneren Bereich der Gegendruckplatte 8
und dem scheibenförmigen Bereich 29 des Primärschwungrades 2.
In Fig. 2 ist eine Feder 18 im entspannten Zustand und in Fig. 3 im montierten,
also axial verspanntem Zustand, dargestellt, wobei eine solche Feder 18 je nach
Anwendungsfall mehr oder weniger Windungen 19 aufweisen kann. Durch
Variation der Anzahl von Windungen können die in diesen auftretenden
Spannungen und elastischen Verformungen sowie der mögliche maximale
Verdrehwinkel zwischen dem Eingangsteil und dem Ausgangsteil eines mit einer
solchen Feder ausgerüsteten Dämpfers beeinflußt werden. Die in den Fig. 2
und 3 dargestellte Feder 18 weicht gegenüber der in Fig. 1 dargestellten Feder
etwas ab, da sie eine geringere Anzahl von Windungen aufweist. Bezüglich der
allgemeinen Ausgestaltung und der Funktion ist jedoch diese Feder mit der Feder
18 gemäß Fig. 1 vergleichbar.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist die Feder 18 derart ausgebildet, daß im
entspannten Zustand derselben zumindest an einem Ende wenigstens zwei
Windungen 19a aneinander liegen bzw. zumindest im wesentlichen unmittelbar
benachbart sind, wohingegen die zwischen diesen Endwindungen 19a
vorgesehenen Windungen 19b eine wesentlich größere Steigung in Richtung der
Achse 4 aufweisen.
Durch die axiale Vorspannung der Feder 18 beim Einbau in einen Tor
sionsschwingungsdämpfer 17 gemäß Fig. 1 erfolgt ein Reibeingriff zwischen den
axialen Endwindungen einer solchen Feder 18 und den mit diesen
zusammenwirkenden Abstützflächen der Bauteile 21, 22, so daß bereits aufgrund
dieses Reibungseingriffes ein Drehmoment zwischen den beiden Bauteilen 21, 22
übertragen werden kann.
Der Außendurchmesser der einzelnen Windungen 19 kann, wie in Fig. 2 und 3
gezeigt, gleich sein. Besonders vorteilhaft kann es jedoch sein, wenn, wie in Fig.
1 dargestellt, zumindest einige der zwischen den Endwindungen 19a bzw.
zwischen den in den Endbereichen der Feder 18 aneinander liegenden
Windungen 19a vorgesehenen Windungen 19b einen kleineren Durchmesser
aufweisen als diese Endwindungen bzw. diese auch im entspannten Zustand der
Feder 18 aneinander liegenden Windungen. Die Windungen mit kleinerem
Außendurchmesser können dabei alle zumindest annähernd den gleichen Außen
durchmesser besitzen oder - zur axialen Mitte einer Feder 18 hin betrachtet -
einen stufenweise oder allmählich abnehmenden Durchmesser aufweisen, wie
z. B. die in Fig. 1 gezeigte Feder 18.
Es können auch gewundene Biegefedern 18 Verwendung finden, bei denen die
Windungen über die gesamte Länge praktisch die gleiche Steigung besitzen, also
die Endwindungen praktisch die gleiche Steigungen aufweisen, wie die zwischen
diesen vorgesehenen Windungen.
Die in Fig. 1 dargestellte Feder 18 ist derart eingebaut, daß zumindest an beiden
Enden zumindest eine Endwindung 19a, vorzugsweise mehrere, z. B. zwei
Endwindungen 19a, radial vorgespannt ist bzw. sind, so daß diese Windungen
19a an den entsprechenden axialen Ansätzen 23, 33 mit Reibschluß anliegen. Je
nach Anwendungsfall kann an einem Endbereich der Feder 18 der Reibschluß
auch größer sein als an dem anderen Endbereich, wobei hierfür die Anzahl der
radial vorgespannten Windungen bzw. die Vorspannung der Windungen
entsprechend variiert bzw. angepaßt werden kann. Weiterhin kann der
Kraftschluß bzw. Reibschluß zwischen der Feder 18 und den Bauteilen 21, 22
durch entsprechende Materialauswahl für die die axialen Ansätze 23, 33 bildenden
Bauteile bzw. durch entsprechende Beschichtung der sich in Kontakt befindenden
bzw. kommenden Flächen variiert werden.
Weiterhin können die Endwindungen 19a am einen Ende der Feder 18 einen
größeren Durchmesser aufweisen als die Endwindungen am anderen Ende dieser
Feder 18, so daß bereits aufgrund des unterschiedlichen Durchmessers, selbst
bei gleicher radialer Vorspannkraft der entsprechenden Windungen, verschiedene
Reibmomente übertragen werden können, und zwar im Bereich des größeren
Durchmessers auch ein größeres Reibmoment.
Die Koppelung der Feder 18 mit dem als Eingangsteil dienenden Bauteil 21 oder
dem als Ausgangsteil dienenden Bauteil 22 kann jedoch auch über einen
Formschluß erfolgen, so daß dann die Feder 18 lediglich mit einem der Bauteile
21, 22 nur kraftschlüssig bzw. reibschlüssig bezüglich der Drehmoment
übertragung verbunden ist.
Die vorerwähnte formschlüssige Verbindung zwischen einer Endwindung 19a und
der Feder 18 und einem der Bauteile 21 bzw. 22 kann, wie in Fig. 4 dargestellt,
erfolgen, und zwar indem der Endbereich 19c der entsprechenden Endwindung
19a in axialer Richtung abgewinkelt wird und in einen Schlitz bzw. eine Aufnahme
36 des entsprechenden Bauteils 21 bzw. 22 eingreift. Die Einhängung der Feder 18
kann jedoch auch in einer anderen Art und Weise erfolgen. So könnte der
entsprechende Endbereich einer Windung 19a auch mit dem entsprechenden
Bauteil, z. B. 21, vernietet sein, wobei vorzugsweise die Nietstelle auch als Gelenk
ausgelegt ist, so daß eine gewisse Schwenkbewegung des entsprechenden
Endbereiches der Feder 18 gegenüber der Befestigungsstelle gewährleistet wird.
Bei der Ausgestaltungsform gemäß Fig. 1 können die Endwindungen 19a der
Feder 18 einen Außendurchmesser besitzen, der je nach Anwendungsfall 1 bis
4 mm größer ist als der Innendurchmesser der mit diesen zusammenwirkenden
Innenflächen der axialen Ansätze 23, 33. Zumindest an einem Ende der Feder 18
kann dieser Durchmesserunterschied jedoch auch kleiner oder größer sein.
Bei einer Relativverdrehung zwischen den beiden Schwungrädern 2, 5 bzw. den
beiden Bauteilen 21, 22 verhält sich die Feder 18 wie folgt:
Im Drehmomentfluß vom Primärschwungrad 2 zum Sekundärschwungrad 5 hin
betrachtet und bei Zugbetrieb, also bei Drehmomenteinleitung in das
Primärschwungrad 2, werden aufgrund des definierten Einbaus der Feder 18 die
Windungen auf Biegung beansprucht, wobei die Windungen dazu neigen, sich
radial nach außen hin zu erweitern, also sich im Durchmesser zu vergrößern, so
daß auch die zunächst nicht an den Ansätzen 23, 33 anliegenden Windungen all
mählich sich an diesen Ansätzen 23, 33 radial abstützen bzw. dort zur Anlage
kommen. Dadurch erhöht sich die Federsteifigkeit der Feder 18 allmählich. Dies
ist darauf zurückzuführen, daß die freie Federungslänge bzw. die freie Federwin
dungslänge durch allmähliches Abstützen der einzelnen Windungen 19b an den
entsprechenden Innenflächen der Ansätze 23, 33 verkürzt wird. Sobald alle
Windungen 19 der Feder 18 sich radial außen abstützen, ist praktisch keine
Federung bei Zugbetrieb mehr vorhanden. Die einzelnen Windungen 19 sind mit
den mit diesen zusammenwirkenden Bauteilen 21, 22 entsprechend ihrer radialen
Vorspannung reibschlüssig verbunden.
Durch entsprechende Abstimmung der Anzahl von Windungen, welche mit dem
axialen Ansatz 23 und/oder 33 zusammenwirken, kann das bei Zugbetrieb
maximal übertragbare Moment - unter Berücksichtigung eines bestimmten
Toleranzfeldes - auf eine bestimmte Größe eingestellt werden, so daß bei
Überschreitung im Zugbetrieb eines maximal zulässigen Drehmomentes ein
Durchrutschen der Windungen gegenüber dem entsprechenden Bauteil 23 und/oder
33 erfolgen kann. Der drehelastische Dämpfer 17 kann jedoch für den
Zugbetrieb auch selbsthemmend ausgelegt werden, so daß kein Durchrutschen
zwischen den Teilen 20, 21, also keine Momentenbegrenzung durch den
drehelastischen Dämpfer 17 erfolgen kann. Sofern der drehelastische Dämpfer 17
auch für den Zugbetrieb als Drehmomentbegrenzer dienen soll, kann dieser derart
ausgelegt werden, daß er ein Mehrfaches des Motormomentes übertragen kann,
z. B. das Zwei- oder Dreifache des maximalen Motormomentes. Dieser Wert kann
jedoch auch kleiner oder größer sein.
Anstatt nur einer Feder 18 können auch zumindest zwei ähnlich ausgebildete
Federn 18 Verwendung finden, deren Windungen um die Achse 4 ineinander
gedreht sind, so daß praktisch ein einziger mehrlagiger Energiespeicher entsteht.
Bei einer derartigen Konstruktion müssen die Abmessungen und die Anzahl der
Windungen der einzelnen Federn auf den vorhandenen Einbauraum abgestimmt
werden.
Die Lagerung 3 muß derart konzipiert sein, daß diese die aufgrund der
Verspannung der Feder 18 auf das Primärschwungrad 2 und das Sekundär
schwungrad 5 einwirkenden Axialkräfte abfangen kann. Die eventuell zwischen
den beiden Bauteilen 21, 22 bzw. den beiden Schwungrädern 2, 5 auftretenden
axialen Spreizkräfte müssen also durch das Lager 3 abgefangen werden und
dieses Lager muß derart gesichert sein, daß ein Abziehen von den Lagersitzen
25, 31 nicht auftritt. Die axiale Sicherung des Lagers # kann, beispielsweise wie in
der deutschen Patentanmeldung 195 32 463 beschrieben, erfolgen.
Es können jedoch auch zusätzliche Bauteile zur Sicherung des Lagers verwendet
werden, wie z. B. Sicherungsringe oder Verstemmungen.
Bei Schubbetrieb, also in den Zuständen, in denen die mit dem Primärschwungrad
2 verbundene Brennkraftmaschine das Fahrzeug verzögert, also als Bremse wirkt,
wird die Feder 18 derart beansprucht, daß sich der Durchmesser deren
Windungen 19 verringert. Die Verkleinerung des Durchmessers der Windungen
19 in radialer Richtung erfolgt dabei zunächst im Bereich der freiliegenden
Federwindungen 19b bzw. der nicht mit radialer Vorspannung an einem Bauteil
sich abstützenden Zwischenwindungen 19b, welche sich zwischen den radial
vorgespannten Endwindungen 19a befinden. Durch diese
Durchmesserreduzierung der Windungen 19b wird auf die vorgespannten
Windungen 19a eine Kraft erzeugt, die zunächst die radiale Vorspannkraft der
Endwindungen 19a allmählich reduziert, wodurch das übertragbare Reibmoment
bzw. Rutschmoment ebenfalls reduziert wird. Zusätzlich wird dadurch zumindest
tendenzmäßig auch eine Durchmesserreduzierung der vorgespannten
Windungen 19a eingeleitet, wodurch zumindest tendenzmäßig der
Umschlingungswinkel dieser mit Vorspannung an den Ansätzen 23, 33
anliegenden Windungen allmählich reduziert wird und infolgedessen das
übertragbare Reibmoment bzw. Rutschmoment ebenfalls abnimmt. Sobald das
anliegende bzw. zu übertragende Drehmoment bzw. Schubmoment das von der
Feder 18 übertragbare Reibmoment überschreitet, erfolgt ein Durchrutschen
zwischen der Feder 18 und wenigstens einem der beiden Bauteile 21, 22.
Das vorbeschriebene Durchrutschen erfolgt auch in solchen Betriebszuständen,
bei denen Drehschwingungen mit sehr hohen Spitzenmomenten auftreten, wie
dies z. B. der Fall sein kann beim Vorhandensein eines Resonanzzustandes. Ein
derartiger Zustand kann beispielsweise beim Anlassen und/oder beim Abstellen
der Brennkraftmaschine auftreten.
Das Drehmoment, welches zwischen den beiden Schwungrädern 2, 5 durch die
Feder 18 übertragen werden kann, ist drehzahlabhängig. Die auf die Windungen
19a und gegebenenfalls 19b einwirkende Fliehkraft bewirkt, daß mit zunehmender
Drehzahl der Reibschluß zwischen den Gegenreibflächen der Teile 21, 22 und den
sich an diesen abstützenden Windungen 19a und gegebenenfalls 19b vergrößert
wird, wodurch das übertragbare Moment zwischen den beiden Bauteilen 21, 22 bei
Zugbetrieb und/oder bei Schubbetrieb vergrößert wird.
Bei Ausführungsformen von Drehmomentübertragungseinrichtungen bzw.
geteilten Schwungrädern 1, bei denen das durch die Reibverbindung der
Federwindungen 19a übertragbare Drehmoment bei Drehzahl Null bzw. bei
Anlaßdrehzahl der Brennkraftmaschine zu gering ist, um ein Anschieben bzw.
Anschleppen des Fahrzeuges zu ermöglichen, und zwar, weil das Anschlepp
moment des Motors größer ist als das von der Feder 18 übertragbare Moment, ist
es vorteilhaft, wenn eine weitere Vorrichtung 37 wirkungsmäßig zwischen den
beiden Teilschwungrädern 2, 5 vorgesehen ist, die das zwischen diesen beiden
Teilschwungrädern übertragbare Moment auf ein Niveau anhebt, das höher ist als
das Anschleppmoment der Brennkraftmaschine. Bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 1 umfaßt diese Vorrichtung 37 eine Dreh- bzw. Biegefeder 38. Bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel ist diese Feder 38 durch Wickeln eines im
Querschnitt runden Federdrahtes hergestellt. Die Feder 38 arbeitet nach dem
gleichen Prinzip wie die Feder 18, jedoch im umgekehrten Drehsinn, das bedeutet
also, daß bezüglich einer Relativverdrehung zwischen den beiden Teil
schwungrädern 2, 5 die Sperrichtung der Feder 38 gegenüber der der Feder 18
verschieden ist. Die einzelnen Windungen 39 der Feder 38 sind um eine
zylindrische Fläche 40 gelegt, welche am Sekundärschwungrad 5 vorgesehen ist.
Die Fläche 40 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel von dem
hülsenförmigen Verbindungsteil 11, welches den Kupplungsdeckel 12 mit der
Gegendruckplatte 8 verbindet, gebildet. Die Windungen 39 liegen mit einer
gewissen radialen Vorspannung an der Fläche 40 an. Hierfür besitzen die
Windungen 39 im nicht verbauten Zustand der Feder 38 einen entsprechend
kleineren Innendurchmesser als der Außendurchmesser der Fläche 40.
Die Feder 38 besitzt einen Endbereich 41, der mit dem Primärschwungrad 2
drehfest verbunden ist. Der Endbereich 41 ist durch einen axial abgewinkelten
Endabschnitt der Feder 38 gebildet, welcher in eine Aufnahme bzw. in ein Loch 42
eingreift. Das andere Ende der Feder 38 ist frei, also nicht eingehängt, so daß
dieses gegenüber dem Sekundärschwungrad 5 verdrehbar ist. Durch einen
derartigen Einbau der Feder 38 wird gewährleistet, daß in Schubrichtung, also bei
Einleitung eines Drehmomentes über die Kupplungsscheibe 10, die Feder 38
gegen die Fläche 40 aufläuft, wodurch eine Verstärkung des zwischen den beiden
Schwungrädern 2, 5 übertragbaren Momentes bewirkt wird und das zum Anlassen
der mit dem Schwungrad 2 verbundenen Brennkraftmaschine erforderliche
Moment übertragen werden kann.
Die radiale Vorspannung der einzelnen Windungen 39 ist derart bemessen, daß
infolge der auf diese einwirkenden Fliehkraft die Sperrwirkung bzw.
Drehmomentverstärkung der Feder 38 ab einer bestimmten Drehzahl aufgehoben
wird. Zweckmäßig ist es, wenn die Drehzahl bzw. der Drehzahlbereich, bei der
bzw. in dem die Wirkung der Feder 38 aufgehoben wird, unterhalb der
Leerlaufdrehzahl liegt, wobei es zweckmäßig sein kann, wenn die Sperrwirkung
der Feder 38 kurz vor dem Erreichen der Leerlaufdrehzahl vollständig aufgehoben
ist. Für manche Anwendungsfälle kann es jedoch auch zweckmäßig sein, wenn
die Wirkung der Feder 38 erst bei Erreichen der Leerlaufdrehzahl oder oberhalb
der Leerlaufdrehzahl vollständig aufgehoben wird.
Die durch die Feder 38 bewirkte Erhöhung des zwischen den beiden
Schwungrädern 2, 5 durch Reibung übertragbaren Drehmomentes nimmt mit
zunehmender Drehzahl allmählich ab, das bedeutet also, daß die Wirkung der
Feder 38 über einen Drehzahlbereich allmählich aufgehoben wird. Es findet also
keine abrupte bzw. plötzliche Aufhebung des zwischen der Feder 38 und der
Fläche 40 vorhandenen Reibmomentes statt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel können sich die einzelnen Windungen
39 der Feder 38 an einer radial außerhalb derselben vorgesehenen Fläche 43
radial abstützen. Die Fläche 43 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel am
Primärschwungrad 2 im Bereich eines radialen Einstiches vorgesehen.
Unterhalb der Freigabedrehzahl, also der Drehzahl, ab der die Feder 38 kein
Reibmoment mehr erzeugt, bewirken die Windungen 39 eine zusätzliche
Reibungshysterese. Diese Hysterese wirkt sich bei den weitaus meisten
Anwendungsfällen positiv aus, da sie beim Anlassen und/oder beim Abstellen des
Motors in dem Drehzahlbereich, in dem normalerweise eine Resonanz auftreten
würde, diese unterdrücken kann.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 5 hat eine ähnliche Wirkungsweise wie
diejenige gemäß Fig. 1. Es ist wiederum ein Primärschwungrad 102 und ein
Sekundärschwungrad 105 vorgesehen, zwischen denen ein drehelastischer
Dämpfer 117 angeordnet ist. Der drehelastische Dämpfer 117 besitzt wiederum
eine um die Rotationsachse 104 des geteilten Schwungrades 101 angeordnete
Feder 118, deren Windungen 119 in ähnlicher bzw. gleicher Weise wie diejenigen
der Feder 18 gemäß Fig. 1 oder 2, 3 beansprucht und wirksam sind.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 wurde jedoch die Abstützung der Feder
118 bzw. deren Endwindungen 119a in bezug auf die Schwungräder 102 und 105
umgekehrt, das bedeutet also, daß sich die linke Endwindung 119a an einem mit
dem Sekundärschwungrad 105 fest verbundenen scheibenartigen Bauteil 144
abstützt und sich die rechte Endwindung 119a an einem am Primärschwungrad
102 axial befestigten ringförmigen Bauteil 145 abstützt. Die kräftemäßigen
Wechselwirkungen zwischen der Feder 118 und dem Primär- sowie
Sekundärschwungrad wurden also bei Fig. 5 gegenüber den bei Fig. 1
vorhandenen entsprechenden Wechselwirkungen umgekehrt. Dadurch wird
vermieden, daß die aufgrund einer Durchmesseränderung der Federwindungen
119 auftretenden Axialkräfte, welche auf die Bauteile 144 und 145 einwirken, ein
Abschieben des Wälzlagers 126 von den Lagersitzen 125, 131 bewirken. Aus
Fig. 5 ist erkennbar, daß die eventuell durch die Feder 118 auf die Bauteile
144, 145 ausgeübten Axialkräfte aufgrund der axialen Anlenkung bzw. Abstützung
dieser Bauteile 144, 145 an den entsprechend zugeordneten Schwungrädern
102, 105, ein axiales Zusammenziehen der Schwungräder 102, 105 bewirken, wo
durch das Lager 126 axial auf die entsprechenden Lagersitze 125, 131 der
Schwungräder 102, 105 gedrückt werden. Axialkräfte, welche die beiden Bauteile
144, 145 axial auseinanderspreizen würden, können infolge einer Durch
messerreduzierung der Windungen 119 erzeugt werden, da eine derartige
Durchmesserreduzierung bewirkt, daß die Feder 118, in Achsrichtung 104
betrachtet, länger wird. Um eine einwandfreie Verformung der Windungen 119 zu
gewährleisten bzw. um eine definierte Hysterese zu bewirken können die
seitlichen Flächen der Windungen 119 mit einem entsprechenden Material, wie
z. B. Teflon, beschichtet sein. Anstatt einer Beschichtung können auch Zwischen
lagen zur Anwendung kommen. Zweckmäßig kann es auch sein, durch
entsprechende Materialauswahl für die Beschichtung bzw. für die Zwischenlagen
die Reibungshysterese, welche aufgrund der zwischen den einzelnen Windungen
auftretenden Relativbewegungen entsteht, zu erhöhen.
Die Lagerung zwischen den beiden Schwungrädern 102, 105 erfolgt in ähnlicher
Weise wie bei Fig. 1 über einerseits einen ringförmigen Axialansatz 124, welcher
vom Primärschwungrad 102 getragen wird und andererseits über ein ringförmiges
Bauteil 121, das Bestandteil des Sekundärschwungrades 5 ist und radial außen
mit der Gegendruckplatte 108 fest verbunden ist. Das scheibenförmige Bauteil
144 und das ringförmige Bauteil 121 sind über die gleichen Befestigungsmittel
135, wie Nietverbindungen, mit der Gegendruckplatte 108 fest verbunden. Die
beiden Bauteile 121 und 144 bilden eine kastenförmige Aufnahme bzw.
begrenzen einen ringförmigen Raum, in dem die Feder 118 aufgenommen ist. Das
ringförmige Bauteil 145 greift von radial innen her in den durch die
Bauteile 121, 144 begrenzten Raum 146 hinein. Der Raum 146 kann zumindest radial nach
außen hin dicht ausgebildet werden, so daß in diesem gegebenenfalls ein
Schmiermittel, wie z. B. Fett, vorgesehen werden kann. Dadurch kann einerseits
eine Schmierung zwischen den einzelnen Windungen 119 bewirkt werden und
andererseits eine viskose Dämpfung. Falls erforderlich, kann der Raum 146 auch
nach radial innen hin abgedichtet werden. Hierfür können beispielsweise Dichtun
gen zwischen dem Bauteil 144 und der Primärschwungmasse 2 sowie zwischen
den Bauteilen 145, 121 vorgesehen werden.
Die Feder 118 hat auf der rechten Seite eine Endwindung 119a, welche mit
radialer Vorspannung innerhalb eines am äußeren Bereich des ringförmigen
Bauteiles 145 vorgesehenen axialen Ansatzes 145a aufgenommen ist. Auf der
linken Seite hat die Feder 118 ebenfalls eine Endwindung 119a, die innerhalb
eines axialen Vorsprunges 144a des scheibenartigen Bauteils 144 aufgenommen
ist. Die linke Endwindung 119a kann mit einer vorbestimmten radialen
Vorspannung im axialen Vorsprung 144a aufgenommen sein und/oder eine
formschlüssige Drehverbindung mit dem Bauteil 144 aufweisen, welche ähnlich
ausgebildet sein kann, wie dies im Zusammenhang mit der Feder 18 sowie den
Fig. 1 und 4 beschrieben wurde.
Bei Zugbeanspruchung verdrehen sich die beiden Schwungräder 102, 105 derart,
daß die zwischen den Endwindungen 119a vorgesehenen Zwischenwindungen
119b im Durchmesser größer werden, wobei mit zunehmender Verdrehung die
einzelnen Windungen 119b allmählich an einer radial außen vorgesehenen
Abstützfläche, die von einem axialen Ansatz 133 des Bauteiles 121 gebildet wird,
zur Anlage kommen. Nach Anlage der Windungen 119b an dem axialen Ansatz
133 wirkt die Feder 118 in ähnlicher Weise wie die Feder 18 gemäß Fig. 1. Sie
kann also die Relativverdrehung zwischen den beiden Schwungrädern 102, 105
bei Zugbetrieb beenden und gegebenenfalls durch Zusammenwirken mit den
anderen Bauteilen als Drehmomentbegrenzer dienen, um unzulässig hohe
Drehmomentspitzen bei Zugbetrieb zu kappen. Dadurch werden also diese
Drehmomentspitzen erst gar nicht an den Antriebsstrang bzw. das Getriebe
weitergeleitet.
Bei Schubbeanspruchung werden die beiden Schwungräder 102, 105 derart relativ
zueinander verdreht, daß zunächst die Windungen 119b über ihre
Längserstreckung in Umfangsrichtung verbogen werden, wodurch deren
Durchmesser kleiner wird. Über die Windungen 119b werden auch die
Endwindungen 119a beansprucht, so daß auch diese sich tendenzmäßig im
Durchmesser verkleinern, wodurch die radiale Vorspannung der Endwindungen
119a gegen die radialen Abstützbereiche 144a, 145a abnimmt, so daß ein
Durchrutschen zumindest der rechten Endwindung 119a erfolgen kann. Sofern die
linke Endwindung 119a keine formschlüssige Verbindung mit dem Bauteil 144
aufweist, kann auch diese Endwindung gegenüber dem Bauteil 144
durchrutschen. Es kann jeweils nur diejenige Endwindung 119a durchrutschen,
welche das kleinere Reibmoment erzeugt. Bei Schubbetrieb wirkt also die Feder
118, ähnlich wie dies im Zusammenhang mit der Feder 18 gemäß Fig. 1
beschrieben wurde, als Freilauf. Durch die Feder 118 wird also gewährleistet, daß
bei Zugbetrieb ein hohes Drehmoment, welches zumindest oberhalb des
nominalen Motordrehmomentes liegt, vorzugsweise das Zwei- bis Dreifache
desselben beträgt, übertragen werden kann, wohingegen die Feder 118 bei
Schubbetrieb ein geringeres Drehmoment, das wesentlich unterhalb des vom
Motor abgegebenen Nominaldrehmomentes liegen kann, übertragen kann. Wie
bereits erwähnt, kann das über die Feder 118 übertragbare Drehmoment bei
Schubbetrieb derart gering sein, daß diese durch Zusammenwirken mit den
übrigen Bauteilen praktisch als Freilaufvorrichtung wirkt.
Es kann jedoch zweckmäßig sein, wenn auch bei Schubbeanspruchung das von
der Feder 118 erzeugte Reibmoment bzw. Rutschmoment ausreicht, um die
Brennkraftmaschine anzulassen, so daß dann keine Vorrichtung 37 gemäß Fig.
1 erforderlich ist. Ansonsten ist auch bei einer Ausführungsform gemäß Fig. 5
eine Vorrichtung, z. B. 37, wie sie in Verbindung mit Fig. 1 beschrieben wurde,
vorzusehen.
Das geteilte Schwungrad 101 besitzt eine Hystereseeinrichtung bzw. eine im
Verdrehwinkel begrenzte Rutschkupplung 147, die ab einem bestimmten
Drehmoment zur Wirkung kommt und in Reihe geschaltet ist mit dem die Feder
118 aufweisenden drehelastischen Dämpfer 117.
Die Hystereseeinrichtung 147 ist wirkungsmäßig zwischen dem ringförmigen
Bauteil 145, welches praktisch das Eingangsteil für den drehelastischen Dämpfer
117 bildet, und dem Primärschwungrad 102 angeordnet. Die Hystereseeinrichtung 147
umfaßt einen Reibring 148, der eingespannt ist zwischen einem vom Bauteil
145 getragenen Beaufschlagungsbereich 149 und einem fest mit dem
Schwungrad 102 verbundenen Abstützbereich 150. Der Beaufschlagungsbereich
149 und der Abstützbereich 150 sind kegelstumpfartig ausgebildet und der
Reibring 148 ist an diese Formgebung angepaßt.
Der Beaufschlagungsbereich 149 ist über axiale Verbindungsstege 151 mit dem
radialen Abschnitt 152 des ringförmigen Bauteiles 145 verbunden. Der
Abstützbereich 150 ist von einem Bauteil 153 gebildet, das radial außen
anschließend an den Abstützbereich 150 Zungen 154 aufweist, die in
Umfangsrichtung betrachtet mit Spiel zwischen die Stege 151 eingreifen. Das
Bauteil 153 hat einen radial inneren scheibenartigen Bereich 155, über den es
gegenüber dem Schwungrad 102 zentrisch positioniert und befestigt ist. Nach
Montage des geteilten Schwungrades 101 an der Antriebswelle einer
Brennkraftmaschine gewährleisten die Befestigungsschrauben 130 eine
einwandfreie starre Verbindung zwischen den Bauteilen 102, 120 und 153, welche
zur Aufnahme der Schrauben 130 in axialer Richtung fluchtende Ausnehmungen
aufweisen.
Der Beaufschlagungsbereich 149 bzw. das ringförmige Bauteil 145 wird zumindest
durch einen Kraftspeicher 156 nach rechts beaufschlagt, wodurch der Reibring
148 zwischen den Bereichen 149, 150 axial eingespannt wird. Der Kraftspeicher
156 ist durch eine Tellerfeder gebildet, die zwischen radialen Bereichen des
Primärschwungrades 102 und dem diesem benachbarten Endbereich des
ringförmigen Bauteils 145 eingespannt ist. Das von der als Rutschkupplung mit
begrenztem Verdrehwinkel bzw. Drehmomentbegrenzungseinrichtung wirksame
Hystereseeinrichtung 147 übertragbare Drehmoment ist auch abhängig von der
durch die Feder 118 zwischen den Bauteilen 121, 145 erzeugten axialen
Verspannkraft, welche sich zu der von der Tellerfeder 156 erzeugten axialen Kraft
addiert. Die Feder 118 kann, wie dies bereits im Zusammenhang mit der Feder 18
gemäß den Fig. 1 bis 3 beschrieben wurde, eine axiale Grundvorspannung
besitzen, welche einerseits über die Lagerung 126 und andererseits über die
Hystereseeinrichtung 147 abgefangen wird. Wenn bei einer Relativverdrehung
zwischen den beiden Schwungrädern 102, 105 die Feder 118 aufgrund der in sie
eingebrachten Spannungen die Tendenz hat, sich zu verlängern, nimmt die auf
die Hystereseeinrichtung 147 einwirkende Axialkraft zu, so daß das durch diese
erzeugte Rutschmoment größer wird.
Bei einer Relativverdrehung zwischen den beiden Schwungrädern 102, 105 wird
zunächst die Feder 118 auf ein Moment verspannt, das dem vorhandenen
Durchrutschmoment der Hystereseeinrichtung 147 entspricht. Sobald das
übertragbare Moment der Hystereseeinrichtung 147 überschritten wird, rutscht
diese durch, und zwar solange, bis das vorhandene Verdrehspiel zwischen den
Stegen 151 und den Zungen 154 aufgebraucht ist, also die Zungen 154 an den
Stegen 151 zur Anlage kommen. Dadurch wird das Bauteil 145 drehstarr mit dem
Schwungrad 102 verbunden, so daß bei Fortsetzung der Relativverdrehung
zwischen den beiden Schwungrädern 102, 105 in die gleiche Richtung die Feder
118 weiter verspannt wird und das zwischen den beiden Schwungrädern 102, 105
anstehende Drehmoment entsprechend zunimmt. Diese Zunahme des zwischen
den beiden Schwungrädern 102, 105 übertragbaren Drehmomentes findet solange
statt, bis entweder bei Schubbetrieb das von der Feder 118 übertragene
Drehmoment ein Niveau erreicht, das ein Durchrutschen der Feder bewirkt oder
aber bei Zugbetrieb die Feder 118 radial auf Block geht, und zwar durch Anlage
der Windungen 119b an dem Abstützbereich 133. Die Feder 118 wirkt also
ähnlich bzw. genauso wie die Feder 18 gemäß Fig. 1.
Das in Fig. 6 dargestellte geteilte Schwungrad 201 besitzt ein Primärschwungrad
202, das im wesentlichen aus einem äußeren, den Anlasserzahnkranz tragenden
Schwungmassenkörper 257 und einem mit diesem fest verbundenen
scheibenartigen Bauteil 258 besteht. Das scheibenartige Bauteil 258 ist radial
außen mit dem Schwungmassenkörper 257 verbunden und radial innen über
Schrauben 230 mit der Abtriebswelle einer Brennkraftmaschine verbindbar. Das
Sekundärschwungrad 205 trägt in ähnlicher Weise wie dies in Verbindung mit
Fig. 1 beschrieben wurde, eine Reibungskupplung 206. Zwischen den beiden
Schwungrädern 202 und 205 ist ein drehelastischer Dämpfer 217, der in
Umfangsrichtung komprimierbare Energiespeicher in Form von Schraubenfedern
259 aufweist sowie eine mit dem drehelastischen Dämpfer 217 in Reihe
geschaltete Rutschkupplung 260 wirksam.
Die zumindest bei Schubbetrieb und bei Überschreitung eines bestimmten
Momentes durchrutschende, also das zwischen den beiden Schwung
rädern 202, 205 übertragbare Moment begrenzende Kupplung 260 umfaßt scheiben
förmige Federkörper 261, von denen einer in Fig. 7 in Ansicht dargestellt ist.
Wie aus Fig. 7 hervorgeht, besitzt der scheibenförmige Federkörper 261 einen
ringförmigen Bereich 262, von dem radial nach innen hin weisende Ausleger bzw.
Arme 263 ausgehen, welche Ausschnitte bzw. Fenster 264 begrenzen, die über
den Umfang des ringförmigen Bereiches 262 betrachtet, zwischen den Auslegern
263 angeordnet sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel laufen die
Ausleger 263 radial nach innen hin frei aus. Diese Ausleger 263 könnten jedoch
auch radial innen über einen ringförmigen Bereich miteinander verbunden sein, so
daß dann das Bauteil 261 in den an die Fenster 264 angrenzenden Bereichen
eine größere Stabilität bzw. Steifigkeit besitzen würde.
Ausgehend vom radial äußeren Rand 265 des in sich geschlossenen ringförmigen
Bereiches 262 erstreckt sich ein elastisch verformbarer Arm 266, der sich über ca.
450° in Umfangsrichtung, also um die Achse 204, erstreckt. Der Arm 266 verläuft
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel spiralartig, wobei ausgehend von der
Wurzelzone 267 die radiale Breite des Armes 266, zumindest über Teilbereiche
seiner Erstreckung, zum freien Ende 268 hin abnimmt. Das radial innere Ende 269
des Armes 266 mündet in die Wurzelzone 267, die ihrerseits wiederum übergeht
in den ringförmigen Bereich 262. Die Wurzelzone 267 liegt bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel radial außerhalb eines Auslegers 263.
Der sich um den ringförmigen Bereich 262 erstreckende elastisch verformbare
Arm 266 ist gegenüber diesem Bereich 262 durch einen Spalt 270 getrennt, wobei
dieser Spalt 270 im unverspannten Zustand des Federkörpers 261 und über seine
Längserstreckung betrachtet, Bereiche unterschiedlicher Breite aufweisen kann,
wie dies aus Fig. 7 zu entnehmen ist. Der Spalt 270 ist derart ausgebildet, daß
eine radiale Verspannung und somit eine radiale Verringerung der Abmessung
des Armes 266 über die Gesamtlänge betrachtet möglich ist. Dadurch kann dieser
Arm 266 mit radialer Vorspannung in der Rutschkupplung 260 aufgenommen
werden. Da der Federkörper 261 flach ausgebildet ist und aus verhältnismäßig
dünnem Material besteht, kann dieser in einfacher Weise durch Stanzen
hergestellt werden. Gegebenenfalls kann ein solcher Federkörper 261 auch
mittels Laserstrahl ausgeschnitten werden.
Der in radialer Richtung und in Umfangsrichtung elastisch verformbare Arm 266 ist
ausgehend von der Wurzelzone 267 und über seine Längserstreckung betrachtet
im Querschnitt bzw. in radialer Richtung derart bemessen, daß eine einwandfreie
elastische Verformbarkeit des Armes 266 gewährleistet ist, so daß insbesondere
praktisch keine seitliche Ausknickung, auch in Teilbereichen des Armes 266
auftritt. Der Arm 266 soll also nach spannungstechnischen Aspekten ausgelegt
werden, wobei über die Länge des Armes 266 betrachtet, die
Biegebeanspruchung zumindest annähernd gleich bleiben soll. Bei dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 verläuft der elastische Arm 266 ausgehend
von der Wurzelzone 267 spiralartig nach außen.
Wie aus Fig. 6 zu entnehmen ist, sind drei axial aufeinander geschichtete
scheibenförmige Federkörper 261 vorgesehen, wobei die einzelnen Arme 266 in
einer am Sekundärschwungrad vorgesehenen Aufnahme 271 radial verspannt
aufgenommen sind. Die Aufnahme 271 ist durch eine an der Gegendruckplatte
207 vorgesehene axiale Abstufung 272 gebildet, die eine ringförmige Aufnahme
für die elastisch verformbaren Arme 266 begrenzt. Zwischen der axialen
Abstufung 272 und den elastischen Armen 266 ist ein ringförmiges im Querschnitt
winkelförmig ausgebildetes Bauteil 273 vorgesehen, welches aus einem
verschleißfesten Material besteht. Das Bauteil 273 kann beispielsweise aus Metall
hergestellt sein, welches gehärtet ist und gegebenenfalls mit einer zumindest über
einen Teil der Lebensdauer den Verschleiß reduzierenden Beschichtung
versehen sein kann. Der axial verlaufende Schenkel 274 des Bauteils 273
übergreift die radial äußeren Randbereiche der elastisch verformbaren Arme 266.
An dem radial verlaufenden Schenkel 275 des Bauteiles 273 stützt sich der Arm
266 des rechten Federkörpers 261 axial ab. Die aneinanderliegenden
Federkörper 261 sind in der Aufnahme 271 in axialer Richtung gegeneinander
verspannt aufgenommen. Hierfür ist ein elastisches Element 276 vorgesehen, wel
ches unter Zwischenlegung einer Anpreßscheibe 277 zumindest Teilbereiche der
elastisch verformbaren Arme 266 axial verspannt. Durch die Verspannung der
scheibenförmigen Federkörper zwischen dem radialen Bereich 275 und der
Anpreßscheibe 277 kann ein Grundreibmoment eingestellt werden, welches durch
die Rutschkupplung 260 übertragbar ist. Die drei scheibenförmigen Federkörner
261 sind in Umfangsrichtung um die Achse 204 derart versetzt angeordnet, daß
ein praktisch unwuchtfreier Aufbau gewährleistet ist. Im vorliegenden Falle sind
die drei Federkörper 261 derart eingebaut, daß sie mit ihren elastischen Armen
266 in die gleiche Umfangsrichtung weisen und in bezug aufeinander um 120°
versetzt montiert sind.
Die Federn 259 sind in Aufnahmen in Form von Fenstern vorgesehen, welche
einerseits in dem scheibenartigen Bauteil 258 und andererseits in einem weiteren
scheibenartigen Bauteil 278, welches mit dem Bauteil 258 drehfest verbunden ist,
eingebracht sind. Die scheibenartigen Bauteile 258 und 278 besitzen axial
beabstandete Bereiche, welche einen Freiraum 279 begrenzen, in dem die
scheibenförmigen Federkörper 261 von radial außen her eintauchen. Die axial
zwischen den beiden Bauteilen 258, 278 aufgenommenen Ausleger 263 der
Federkörper 261 bilden Beaufschlagungsbereiche für die Schraubenfedern 259.
Die Schraubenfedern 259 sind also in den durch die Federkörper gebildeten
Ausschnitte bzw. Fenster 264 aufgenommen.
Die in radialer Richtung elastisch verspannten Arme 266 der Federkörper 261
funktionieren in ähnlicher Weise wie die Endwindungen 19a bzw. 119a der Feder
18 bzw. 118. Durch Auflaufen und Ablaufen der Windungen 266 bzw. der sich in
Umfangsrichtung erstreckenden elastischen Arme 266 gegenüber der durch den
axialen Schenkel 274 gebildeten radialen Abstützfläche wird das von der
Rutschkupplung 260 übertragbare Reibmoment bzw. Drehmoment erhöht oder
verringert, und zwar in ähnlicher Weise wie dies im Zusammenhang mit den
Endwindungen 19a bzw. 119a beschrieben wurde. Die scheibenförmigen
Federkörper 261 sind also in das geteilte Schwungrad 201 derart eingebaut, daß
bei Zugbetrieb, also bei Einleitung eines Antriebmomentes in das
Primärschwungrad 202, die radiale Verspannkraft der Arme 266 bzw. der
Umschlingungswinkel dieser Arme 266 infolge des auf die Federkörper 261
einwirkenden Drehmomentes vergrößert wird, wodurch die Drehmomentkapazität
der Rutschkupplung 260 erhöht wird. Es erfolgt also eine Selbstverstärkung. Bei
Schubbetrieb, also bei Einleitung eines Drehmomentes in das
Sekundärschwungrad 205, werden die elastischen Arme 266 derart beansprucht,
daß deren radiale Vorspannung gegen den axialen Schenkel 274 abnimmt,
wodurch die Drehmomentkapazität der Rutschkupplung 260 verringert wird. Bei
ausreichend hohem Drehmoment und Schubbetrieb tendieren die elastischen
Arme 266 ihren Anlagewinkel in bezug auf die durch den radialen Schenkel 275
gebildete Abstützfläche zu reduzieren, wodurch eine zusätzliche Reduzierung der
Drehmomentkapazität der Rutschkupplung erfolgt. Die elastischen Arme 266
wirken ähnlich wie eine Bandbremse. Dem durch die radiale Verspannung der
Arme 266 erzeugten Reibmoment ist das durch die axiale Verspannung der
scheibenförmigen Federkörper mittels des elastischen Elementes 276 erzeugten
Grundreibmoment überlagert. Die axiale Verspannung der elastischen Arme 266
hat weiterhin den Vorteil, daß diese Arme sich nicht tellerfederartig aufstellen bzw.
seitlich ausknicken können. Weiterhin wird dadurch eine Reibungshysterese
zwischen den einzelnen Armen 266, welche aufgrund der versetzten Anordnung
sich relativ zueinander bewegen können, erzeugt. Zwischen den Armen 266 kann
Gleit- bzw. Reibmaterial in Form von Zwischenlagen vorgesehen werden oder die
Arme können entsprechend beschichtet werden. Aufgrund der Ausgestaltung der
Arme 266 haben diese selbst eine gewisse Elastizität in Umfangsrichtung, so daß
sie eine begrenzte elastische Verdrehung zwischen den beiden Schwungrädern
202 und 205 zumindest bei Schubbeanspruchung ermöglichen. Diese Verdrehung
ist jedoch im Verhältnis zu der durch den in Serie geschalteten drehelastischen
Dämpfer 217 mit Schraubenfedern 259 gering.
Bei Zugbetrieb ist das durch die Rutschkupplung 260 übertragbare Moment
ausreichend, um den drehelastischen Dämpfer 217 auf Block zu beanspruchen.
Ähnlich wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist auch bei dem geteilten
Schwungrad 201 eine Vorrichtung 237 vorgesehen, welche die beiden
Schwungräder 202 und 205 bei stillstehender Brennkraftmaschine derart
miteinander verbindet, daß diese durch Anschieben des Fahrzeuges gestartet
werden kann.
Der scheibenförmige Federkörper 261 gemäß Fig. 7 hat lediglich einen elastisch
verformbaren Arm 266, wobei dieser sich zumindest über 180° um die Achse 204
erstrecken sollte. Ein derartiger Federkörper 261 kann jedoch auch mehrere Arme,
z. B. zwei oder drei, aufweisen, die ausgehend von einem ringförmigen Bereich
262 sich in Umfangsrichtung erstrecken und entsprechend versetzt sind. So
können z. B. zwei diametral gegenüberliegende Arme vorgesehen werden, die sich
praktisch über 180° in die gleiche Drehrichtung um die Achse 204 erstrecken
können. Bei Anordnung von drei Armen müssen diese entsprechend verkürzt
werden. Die jeweiligen Arme müssen dabei derart ausgebildet sein, daß sie in
radialer Richtung verspannt und in einer Aufnahme, z. B. 271 gemäß Fig. 6,
aufgenommen werden können.
Aus der vorangegangenen Beschreibung geht hervor, daß die Arme 266 bei
Schubbetrieb freilaufähnlich wirken, so daß die Rutschkupplung 260 bei
Vorhandensein eines bestimmten Schubmomentes ähnlich wie eine Über
holkupplung zwischen den beiden Schwungrädern 205, 202 wirkt.
Die zwischen den beiden Schwungrädern 202, 205 vorgesehene Wälzlagerung
226 ist ähnlich angeordnet, wie dies in Verbindung mit den Fig. 1 und 5
beschrieben wurde.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 8 hat einen ähnlichen Aufbau und
Funktionsweise wie diejenige gemäß Fig. 6. Sie unterscheidet sich im
wesentlichen dadurch, daß das Bauteil 320, welches das Wälzlager 326
aufnimmt, radial außerhalb der Schrauben 330 nach außen hin verlängert ist, um
einen scheibenförmigen Bereich 322 zu bilden, welcher zur Beaufschlagung der
Federn 359 herangezogen wird. Hierfür sind in dem scheibenförmigen Bereich
322 entsprechende Fenster vorgesehen, in denen diese Federn 359
aufgenommen sind. Das Bauteil 320 ist radial außen mit dem ringförmigen Bauteil
358 über Nietverbindungen 335 fest verbunden. Das Bauteil 358 hat die gleiche
Funktion wie das Bauteil 258 gemäß Fig. 6. Das mit dem Bauteil 278
vergleichbare Bauteil 378 besitzt radial außen axial verlaufende Ausleger 380, die
sich durch Spalte bzw. Schlitze 370 der scheibenförmigen Federkörper 361
erstrecken. Die Ausleger 380 sind mit dem scheibenförmigen Bauteil 358 fest
verbunden. Die Ausleger 380 können in den Spalten bzw. Schlitzen 370 derart
angeordnet sein, daß sie bei Schubbetrieb an dem geschlossenen Ende
wenigstens eines Schlitzes 370 zur Anlage kommen, so daß dann eine
formschlüssige Mitnahme des bzw. der mit wenigstens einem Ausleger 380
zusammenwirkenden Federkörper 361 erfolgt.
Bei den Ausführungsformen gemäß den Fig. 6 und 8 ist die asymmetrisch
wirkende Drehmomentbegrenzungsvorrichtung 260, 360 - im Drehmomentfluß vom
Motor zum Getriebe hin betrachtet - dem drehelastischen Dämpfer 217, 317
nachgeschaltet.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 9 ist im Drehmomentfluß vom Motor zum
Getriebe hin betrachtet, also vom Primärschwungrad 402 zum Sekun
därschwungrad 405, die durch die Federelemente 461 gebildete Drehmo
mentbegrenzungsvorrichtung 460 dem drehelastischen Dämpfer 417
vorgeschaltet. Die als Rutschkupplung ausgebildete Drehmomentbegren
zungsvorrichtung 460 ist also auf dem Primärschwungrad 402 angeordnet. Die
Federelemente 461 können ähnlich wie die Federelemente 261 gemäß Fig. 7
ausgebildet sein, wobei sie jedoch keine radial nach innen weisenden Ausleger
besitzen. Bei einer derartigen Ausgestaltung liegen die einzelnen scheibenartigen
Federelemente axial aufeinander, befinden sich also in verschiedenen Ebenen,
wie dies z. B. auch der Fall ist bei den Fig. 6 und 8. Zur Befestigung derartiger
Federelemente bzw. Federkörper können im Bereich des ringförmigen
Grundkörpers, von dem aus die elastischen Arme ausgehen, Ausnehmungen
vorgesehen werden, über die die scheibenförmigen Federkörper mit dem
flanschartigen Bauteil 422, z. B. über Nietverbindungen, drehfest verbunden
werden können. Die scheibenförmigen Federkörper 461 können jedoch auch
entsprechend der Fig. 13 ausgebildet werden. Bei einer derartigen Ausbildung
besteht der Befestigungsbereich 463 lediglich aus einem segmentförmigen
Abschnitt, dessen winkelmäßige Erstreckung bzw. Länge um die Drehachse 404
derart bemessen ist, daß mehrere Befestigungsbereiche 463 hintereinander auf
einem Kreis Platz finden. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 9 sind drei
scheibenförmige Federkörper 461 vorgesehen, welche um die Drehachse 404
derart zueinander versetzt sind, daß die Befestigungsbereiche 463, in
Umfangsrichtung betrachtet, gleichmäßig verteilt sind, wodurch auch die
Entstehung einer Unwucht vermieden wird. Durch eine Ausgestaltung gemäß
Fig. 13 können die Befestigungsbereiche 463 alle in einer zur Drehachse 404
senkrecht verlaufenden Ebene angeordnet bzw. befestigt werden. Bei
Verwendung von drei Federkörpern 461 kann also der mittlere der drei
Federkörper 461 am Flanschteil 422 über Nietverbindungen 435 - in axialer
Richtung betrachtet - unverspannt, also praktisch eben, montiert werden. Die
beidseits des mittleren scheibenförmigen Federkörpers 461 vorgesehenen
Federkörper 461 sind, in axialer Richtung betrachtet, geringfügig verspannt, da
deren Befestigungsbereiche 463 um die Materialdicke des mittleren
Federscheibenkörpers 461 gegenüber dem entsprechenden elastisch
verformbaren Arm 466 axial versetzt sind. Die sich in Umfangsrichtung
erstreckenden elastischen Arme 466 sind in radialer Richtung gegen eine am
Primärschwungrad 402 vorgesehene axial verlaufende ringförmige Fläche 474
verspannt, welche von einem Blechformteil 476 gebildet ist. Das Blechformteil 476
ist mit dem scheibenartigen Trägerblech 458 verbunden. Das Trägerblech 458
dient zur Befestigung des geteilten Schwungrades 401 mit der Abtriebswelle eines
Motors. Radial außen trägt das Blech 458 ein Schwungmassenkörper 457 sowie
einen Anlasserzahnkranz. Der Schwungmassenkörper 457 ist ringförmig ausgebil
det und durch Falten von Blechmaterial hergestellt.
Das mit den scheibenförmigen Federkörpern 461 drehfest verbundene
flanschartige Bauteil 422 bildet das Eingangsteil des drehelastischen Dämpfer
417. Die mit den in Umfangsrichtung drehelastischen Federn in Form von
Schraubenfedern 417 zusammenwirkenden Bereiche 422a sind axial zwischen
zwei beabstandeten Seitenscheiben 478, 479 aufgenommen. Das flanschartige
Bauteil 422 sowie die beiden Seitenscheiben 478, 479 besitzen entsprechend
ausgebildete Fenster bzw. Ausschnitte zur Aufnahme der Federn 417. Die
Seitenscheiben 478, 479 sind mit dem Sekundärschwungrad 405 drehfest
verbunden. Die Lagerung zwischen den beiden Schwungrädern 402, 405 erfolgt in
ähnlicher Weise wie dies mit den bereits beschriebenen Ausführungsformen
geschildert wurde, über ein Wälzlager 426.
Durch die Anlenkung der Befestigungsbereiche 463 der scheibenförmigen
Federelemente 461 auf gleicher axialer Höhe werden die scheibenförmigen
Federelemente 461 axial gegeneinander verspannt, wodurch sie eine axiale
Stabilität erhalten und ein axiales Kippen bzw. Aufstellen nach Art einer
Tellerfeder vermieden werden kann. Eine solche Verformung der scheiben
förmigen Federelemente 461 wird bei der Ausführungsform gemäß Fig. 9
zusätzlich durch das Blechformteil 476 vermieden, welches in Verbindung mit dem
Bauteil 458 eine ringförmige Aufnahme für die elastisch verformbaren Arme 466
bildet. Ähnlich wie dies im Zusammenhang mit dem ringförmigen Bauteil 276
gemäß Fig. 6 beschrieben wurde, kann auch das ringförmige Bauteil 476 mit
seinem radial inneren ringförmigen Bereich 476a die elastisch verformbaren Arme
466 gegen das Bauteil 458 verspannen, wodurch ein Grundreibmoment erzeugt
werden kann.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 10 sind die einzelnen Federschwingen
bzw. elastisch verformbaren Arme 566, ähnlich wie dies im Zusammenhang mit
Fig. 9 beschrieben wurde, in Umfangsrichtung versetzt und axial verspannt,
wobei hier die beschriebene axiale Stabilisierung durch den axialen Versatz der
elastisch verformbaren Arme 566 gegenüber den Befestigungsbereichen 563
erforderlich ist, da die elastisch verformbaren Arme 566 lediglich auf einer Seite,
nämlich der rechten Seite, axial abgestützt sind.
Im Drehmomentfluß vom Motor zum Getriebe hin betrachtet, ist bei der
Ausführungsform gemäß Fig. 10 die durch die scheibenförmigen Federkörper
561 gebildete Drehmomentbegrenzungseinrichtung bzw. Rutschkupplung 560
dem Schraubenfedern aufweisenden drehelastischen Dämpfer 517
nachgeschaltet. Die Schraubenfedern 559 sind in einer zumindest teilweise mit
einem Schmiermittel gefüllten Kammer 581 aufgenommen, die durch zwei das
Primärschwungrad 502 bildende, aus Blech hergestellte Bauteile 557, 558
begrenzt ist. Die Bauteile 557, 558 besitzen Ausbuchtungen, in denen die Federn
559 aufgenommen und geführt sind. Radial innen dient das ringförmige Bauteil
558 zur Befestigung des geteilten Schwungrades 501 an der Abtriebswelle eines
Motors. Das Ausgangsteil des drehelastischen Dämpfers 517 ist durch ein
flanschartiges Bauteil 522 gebildet, das sich von radial innen her in den Raum 581
hineinerstreckt und mit Beaufschlagungsbereichen 522a die Federn 559
komprimieren kann. Das flanschartige Bauteil 522 bildet gleichzeitig die
ringförmige Abstützfläche 574 für die in radialer Richtung an dieser Fläche 574 mit
Vorspannung anliegenden elastisch verformbaren Arme 566. Die
Befestigungsbereiche 563 der scheibenförmigen Federkörper 561 sind über
Nietverbindungen 535 mit dem Sekundärschwungrad 505 fest verbunden.
Das Sekundärschwungrad 505 bzw. die Gegendruckplatte 508 trägt eine
Reibungskupplung 506, zwischen deren Druckplatte 507 und der Gegen
druckplatte 508 die Reibbeläge einer Kupplungsscheibe 510 einspannbar sind.
Zwischen den beiden Schwungrädern 502 und 505 ist weiterhin eine Hysterese-
bzw. verschleppte Reibungseinrichtung 582 vorgesehen, deren Wirkung parallel
sowohl zum drehelastischen Dämpfer 517 als auch zur
Drehmomentbegrenzungsvorrichtung 560 geschaltet ist. Die beiden
Schwungräder 502, 505 sind über eine Lagerung 526 in ähnlicher Weise wie bei
den vorangegangenen Ausführungsformen zueinander verdrehbar gelagert.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 10 können die Befestigungsstellen 583 an
dem Sekundärschwungrad 505 bzw. der Gegendruckplatte 508 für die
Befestigungsbereiche 563 in axialer Richtung derart angeordnet werden, daß die
Federelemente 561 eine axiale Vorspannung aufweisen, welche bewirkt, daß der
radial innere ringförmige Bereich 584 des flanschförmigen Bauteils 522 axial
eingespannt ist zwischen den elastisch verformbaren Armen 566 und einem
radialen Bereich 585 der Gegendruckplatte 508. Dadurch kann ein zusätzliches
Reibmoment erzeugt werden, das zumindest bei Schubbetrieb und
durchrutschender Einrichtung 560 erhalten bleibt. Weiterhin kann dadurch das
flanschartige Bauteil 522 in axialer Richtung genau positioniert bzw. gehaltert
werden, was für die den Raum 581 radial nach innen hin verschließenden
Dichtungen 586, 587 vorteilhaft ist. Die Dichtungen 586, 587 sind beidseits des
flanschartigen Bauteils 522 vorgesehen und sind zwischen diesem und dem ihnen
jeweils benachbarten Bauteil 557 bzw. 558 verspannt.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 11 ist lediglich ein scheibenförmiger
Federkörper 661 vorhanden, der sprialfederartig bzw. ähnlich einer radial
elastisch verformbaren Schwinge ausgebildet sein kann. Zwischen den beiden
relativ zueinander verdrehbaren Schwungräder 602, 605 ist ähnlich wie bei der
Ausführungsform gemäß Fig. 10 ein drehelastischer Dämpfer 617 sowie eine mit
diesem in Reihe geschaltete zumindest im Schubbetrieb als
Drehmomentbegrenzungsvorrichtung bzw. Rutschkupplung wirksame Einrichtung
660 vorgesehen. Das Federelement 661 der Einrichtung 660 ist ähnlich wirksam
wie der elastisch verformbare Arm 266 eines scheibenförmigen Federkörpers 261.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 12 ist der um die Drehachse 704 sich
erstreckende in radialer Richtung elastisch verformbare Arm 766 einstückig mit
dem flanschartigen Bauteil 722 ausgebildet, welches das Eingangsteil für den
drehelastischen Dämpfer 717 bildet. Der drehelastische Dämpfer 717 ist zwischen
den beiden Schwungrädern 702 und 705 in ähnlicher Weise angeordnet, wie dies
in Verbindung mit dem drehelastischen Dämpfer 417 gemäß Fig. 9 beschrieben
wurde. Der in radialer Richtung vorgespannt eingebaute elastische Arm 766 hat
radial außen zumindest über Teilbereiche seiner Erstreckung in Umfangsrichtung
axiale Ansätze 766a, die aufgrund der auf das Zweimassenschwungrad 701
einwirkenden Fliehkraft mit zunehmender Drehzahl das von der
Drehmomentbegrenzungseinrichtung 760 übertragbare Drehmoment vergrößern.
Bei der in Fig. 14 dargestellten Ausführungsform eines geteilten Schwungrades
801 ist der prinzipielle Aufbau weitgehend identisch mit dem des geteilten
Schwungrades 1 gemäß Fig. 1.
Der wesentliche Unterschied des geteilten Schwungrades 801 gegenüber
demjenigen gemäß Fig. 1 besteht darin, daß die zwischen den beiden
Schwungrädern 802, 805 vorgesehene Torsionsdämpfeinrichtung bzw.
Drehmomentbegrenzungseinrichtung 817 ein Federelement 818 aufweist, welches
aus zwei gewundenen Biegefedern 818a und 818b besteht. Die einander
benachbarten Endwindungen der beiden Biegefedern 818a, 818b sind miteinander
drehfest verbunden, und zwar im dargestellten Ausführungsbeispiel über eine
Nietverbindung 880. Zumindest eine Endwindung 819a des Federelementes 818
ist in ähnlicher Weise radial gegen einen ringförmigen Ansatz 823, 833 verspannt,
wie dies in Verbindung mit Fig. 1 beschrieben wurde. Die beiden Biegefedern
818a, 818b sind derart angeordnet, daß sie um die Rotationsachse 804 des
geteilten Schwungrades 801 betrachtet, gegensinnig wirksam sind. Die
Windungen der beiden Biegefedern 818a, 818b verlaufen ausgehend von den
einander benachbarten Endwindungen bzw. ausgehend von der
Befestigungsstelle 880 in entgegengesetzten Drehrichtungen, und zwar derart,
daß die Windungen der Biegefeder 818b in die vom Motor auf das Primär
schwungrad 802 übertragene Drehrichtung verlaufen, wohingegen die Windungen
der Biegefeder 818a entgegen der vom Motor auf das Primärschwungrad 802
übertragene Drehrichtung verlaufen. Dadurch wird bei Zugbetrieb zwischen den
beiden Schwungrädern 802, 805 das von der Biegefeder 818a übertragbare
Drehmoment vergrößert, und zwar durch radiales Aufweiten der Windungen,
wohingegen das von der Biegefeder 818b übertragbare Drehmoment durch
Verringerung der Vorspannung der Windungen reduziert werden kann. Die Feder
818a hat also in bezug auf den ringförmigen Ansatz 823 die gleiche
Wirkungsweise wie die Feder 18 in bezug auf den ringförmigen Ansatz 23. Auch
wirken die zwischen den Endwindungen der Feder 818a vorgesehenen
Windungen als drehelastische Verbindung zwischen den beiden Schwungrädern
802, 805. Die Biegefeder 818b ist in radialer Richtung gegen den axialen Ansatz
833 derart verspannt, daß bei Zugbetrieb zwischen den beiden Schwungrädern
802, 805 ein definiertes Höchstdrehmoment übertragen werden kann, bevor ein
Durchrutschen erfolgt. Dieses Höchstdrehmoment liegt auf jeden Fall höher als
das maximale Drehmoment des das Primärschwungrad 802 antreibenden Motors,
vorzugsweise beträgt dieses Höchstdrehmoment das 1,5 bis 3fache des
nominalen Motordrehmomentes.
Zwischen den beiden Schwungrädern 902, 905 gemäß Fig. 15 ist ein
drehelastischer Dämpfer 917 vorgesehen, der gleichzeitig als Drehmomentbe
grenzer zumindest bei Schubbeanspruchung des geteilten Schwungrades 901
wirksam ist. Der Dämpfer 917 ist ähnlich ausgebildet und wirksam wie der
Dämpfer 17 gemäß Fig. 1. Gegenüber einer Ausführungsform entsprechend
Fig. 1 besitzt die Ausführungsform gemäß Fig. 15 eine zusätzliche
Hystereseeinrichtung 947. Die Hystereseeinrichtung 947 besitzt einen Reibring
948. Der Reibring 948 ist axial eingespannt zwischen einem ringförmigen radialen
Bereich 951 eines mit dem Primärschwungrad 902 fest verbundenen
Blechbauteils 952 und einer Scheibe 953, die von einer Tellerfeder 954 beauf
schlagt wird. Zur Ansteuerung des Reibringes 948 ist ein hülsenförmiges Bauteil
955 vorgesehen, das mit dem linken Endbereich mit dem Reibring 948 und mit
dem rechten Endbereich mit der rechten Endwindung 919a der Biegefeder 918
drehverbunden ist. Zwischen der rechten Endwindung 919a und dem
hülsenförmigen Bauteil 955 ist eine formschlüssige Verbindung 956 vorgesehen.
Bei einer Relativverdrehung zwischen den beiden Schwungrädern 902, 905 sind
die Windungen der Biegefeder 918 in ähnlicher Weise wie die der Feder 18
gemäß der Fig. 1 wirksam. Dem durch die Biegefeder 918 zwischen den beiden
Schwungrädern 902, 905 erzeugten elastischen Verdrehwiderstand wird die von
der Hystereseeinrichtung 947 erzeugte Reibung überlagert. Die formschlüssige
Verbindung 956 kann mit Verdrehspiel ausgebildet sein, so daß die
Hystereseeinrichtung 947 eine sogenannte verschleppte Reibung erzeugen kann.
Aufgrund des erwähnten Verdrehspieles erzeugt die Hystereseeinrichtung 947 bei
einer Drehsinnumkehrung zwischen den beiden Schwungrädern 902, 905 über
einen bestimmten Verdrehwinkel zunächst keine Reibung.
Bei dem in den Fig. 16 und 17 dargestellten Ausführungsbeispiel eines
geteilten Schwungrades 1001 ist zwischen den beiden Schwungrädern 1002, 1005
eine Dämpfungseinrichtung 1017 vorgesehen, welche eine Spiralfeder 1018
aufweist. Die Spiralfeder 1018 ist durch Wickeln eines Drahtes mit im
wesentlichen rechteckigem Querschnitt gebildet. Der radial innere Endabschnitt
1018a der Spiralfeder 1018 ist drehfest mit dem Primärschwungrad 1002
verbunden. Hierfür greift der abgewinkelte bzw. abgebogene Endbereich 1018a in
einen radialen Ausschnitt 1080 eines mit dem Primärschwungrad 1002 drehfest
verbundenen ringförmigen Bauteils 1020. Der radial äußere Endbereich 1018b
der Spiralfeder 1018 ist mit einem ringförmigen Bauteil 1081, das Bestandteil einer
Rutschkupplung bzw. Drehmomentbegrenzungseinrichtung ist, drehfest
verbunden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt dies durch einen
Formschluß 1082. Der über den Umfang offene Federring 1081 ist in einer am
Sekundärschwungrad 1005 vorgesehenen Aufnahme 1083 angeordnet. Die
Aufnahme 1083 bildet eine zylindrische Fläche 1084, gegen welche der Federring
1081 radial verspannt ist. Der Federring 1081 besitzt also im nicht verspannten
Zustand eine größere radiale äußere Erstreckung bzw. einen größeren
Außendurchmesser. Im entspannten Zustand kann der Ring 1081 eine vom
idealen Kreis abweichende Form besitzen, und zwar zur Optimierung der über die
Länge des Ringes 1081 auftretenden Spannungen. Bei dem dargestellten Aus
führungsbeispiel besitzt der Ring 1081 über seine Erstreckung in Umfangsrichtung
den gleichen Querschnitt. Es kann jedoch auch ein Ring 1081 zum Einsatz
kommen, der über seine Längserstreckung einen sich verändernden Querschnitt
aufweist, wobei die Querschnittsveränderung ebenfalls nach
spannungstechnischen Aspekten ausgelegt sein kann.
Das zwischen dem radial verspannten Federring 1081 und dem Sekun
därschwungrad 1005 übertragbare Drehmoment kann durch Anordnung einer
Zwischenschicht 1085 aus z. B. Reibmaterial oder Gleitmaterial moduliert werden.
Die Zwischenschicht 1085 kann durch Aufspritzen oder Aufkleben eines
entsprechenden Materials auf die Außenkontur der Ringfeder 1081 und/oder der
Fläche 1084 gebildet sein. Durch die zumindest auf den Ring 1081 einwirkende
Fliehkraft wird das über diesen Ring 1081 auf das Sekundärschwungrad 1005
übertragbare Drehmoment mit zunehmender Drehzahl vergrößert. Die radiale
Vorspannung des Ringes 1081 ist derart bemessen und die Verbindung 1082,
über die die Drehmomentübertragung zwischen der Spiralfeder 1018 und dem
Ring 1081 erfolgt, ist derart angeordnet, daß bei einer Drehmomenteinleitung in
das Primärschwungrad 1002, also bei Zugbetrieb stets das volle Drehmoment des
das Primärschwungrad 1002 antreibenden Motors übertragen werden kann. Bei
Schubbetrieb, also bei Verzögerung eines Fahrzeuges über den Motor, ermöglicht
die Ringfeder 1081 ab einem bestimmten Drehmoment, welches unterhalb des
Nominaldrehmomentes des Antriebsmotors liegt, ein Durchrutschen bzw.
Verdrehen zwischen den beiden Schwungrädern 1002, 1005. Das über den
Federring 1081 übertragbare Drehmoment in Zugrichtung und Schubrichtung ist
abhängig von der Lage der Verbindung 1082 in bezug auf den Endbereich 1086
des Ringes 1081. Das Ende 1086 zeigt entgegen der Drehrichtung B des Motors.
Je näher die Verbindungsstelle 1082 zum Ende 1086 hin verlagert wird, um so
größer ist die Verstärkungswirkung bezüglich des übertragbaren Drehmomentes
bei Zugbetrieb, wobei bei Schubbetrieb das über die Ringfeder 1081 übertragbare
Drehmoment entsprechend abnimmt. Die Zunahme des über die Ringfeder 1081
übertragbaren Drehmomentes bei Zugbetrieb beruht darauf, daß durch
Verlagerung der Verbindungsstelle 1082 zum Endbereich 1086 hin der in
Zugrichtung wirksame Umschlingungswinkel des Ringes 1081 in bezug auf die
Fläche 1084 vergrößert wird. Bei Anordnung der Verbindungsstelle 1082 im
Endbereich 1086 beträgt dieser Umschlingungswinkel praktisch 360°. In Schubrichtung ist jedoch dann kein Verstärkungseffekt mehr vorhanden. Der
Federring 1081 wirkt also in ähnlicher Weise wie die radial verspannten
Endwindungen 19a der Feder 18 gemäß Fig. 1. Die Spiralfeder 1018 übernimmt
die Funktion der drehelastischen Verbindung zwischen den beiden
Schwungrädern 1002, 1005, also diejenige Funktion, welche bei einer
Ausgestaltung gemäß Fig. 1 die Zwischenwindungen 19b übernehmen.
Bei einer Drehmomenteinleitung durch den Motor in das Primärschwungrad 1002
erfolgt die Drehmomenteinleitung in die Spiralfeder 1018 über ihren Endbereich
1018a. Wie aus Fig. 17 erkennbar ist, tendieren die Windungen 1019 der
Spiralfeder 1018 sich im Durchmesser zu vergrößern, wodurch eine zusätzliche
Radialkraft von der äußeren Windung der Feder 1018 auf den Ring 1081
ausgeübt wird, die das von diesem Ring 1081 übertragbare Drehmoment
vergrößert. Die Ausgestaltung gemäß den Fig. 16 und 17 hat den Vorteil, daß
kein Verschleiß durch Reibung an der Spiralfeder 1018 entsteht und praktisch
auch keine Wärmeeinleitung beim Durchrutschen des Ringes 1081 in die
Spiralfeder 1018 erfolgt.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 18 und 19 ist zwischen den beiden
Schwungrädern 1102, 1105 eine gleichzeitig als Drehmomentbegren
zungsvorrichtung ausgebildete drehelastische Dämpfungsvorrichtung 1117
vorgesehen. Die Dämpfungsvorrichtung 1117 umfaßt zwei Spiralfedern 1118 und
1180, die in ähnlicher Weise, wie dies im Zusammenhang mit der Spiralfeder
1018 beschrieben wurde, mit einem mit dem Sekundärschwungrad 1105
drehfesten Bauteil 1120, über ihren radial inneren Endbereichen 1118a, 1180a
drehfest verbunden sind. Die beiden Spiralfedern 1118 und 1180 sind gleich
ausgebildet, um die Rotationsachse 1104 jedoch um 180° versetzt angeordnet,
wodurch eine praktisch unwuchtfreie Konstruktion gegeben ist. Die Windungen
1119 und 1181 der beiden Federn 1118, 1180 sind - in Achsrichtung 1104
betrachtet - ineinandergeschachtelt, so daß die Windungen beider Federn 1118
und 1180 in radialer Richtung gesehen, übereinander angeordnet sind. Die
Federn 1118 und 1180 sind in radialer Richtung vorgespannt, innerhalb eines
axialen Ansatzes 1182 der Primärschwungrades 1102 aufgenommen. Radial
außen besitzen die Spiralfedern 1118 und 1180 Bereiche 1183, 1184, die sich
unter Zwischenlegung eines Reibmaterials bzw. Reibbelages 1185 an dem
zylindrischen Bereich 1182 abstützen. Die radial äußeren Endbereiche 1183 und
1184 können jedoch auch unmittelbar mit dem axialen Ansatz 1182 in Reibkontakt
stehen.
Die Endbereiche 1183 und 1184 sind derart ausgebildet, daß im verspannten
Zustand der Federn 1118, 1180 diese Bereiche 1183, 1184 eine flächige Anlage
mit dem Reibbelag 1185 oder falls dieser nicht vorhanden ist, mit dem axialen
Ansatz 1182 aufweisen.
Da die Reibverbindung zwischen den Spiralfedern 1118 und 1180 mit dem
Primärschwungrad 1102 erfolgt, verlaufen die Windungen 1119, 1180, ausgehend
von dem radial inneren Endbereich 1118a bzw. 1180a in die entgegengesetzte
Drehrichtung gegenüber den Windungen 1019 der Feder 1018 gemäß den
Fig. 16 und 17. Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 16 und 17 ist
nämlich die Reibverbindung zwischen der Spiralfeder 1018 und dem
Sekundärschwungrad 1005 vorgesehen.
Wie aus den Fig. 18 und 19 sowie der vorangegangenen Beschreibung
hervorgeht, wirken die Spiralfedern 1118, 1180 bei Zugbetrieb, also bei Einleitung
eines Drehmomentes durch den Motor in das Primärschwungrad 1102,
drehmomentverstärkend, da dann die einzelnen Windungen 1119 bzw. 1181 dazu
tendieren, sich im Durchmesser zu vergrößern. Bei Schubbetrieb wirken die
Spiralfedern 1118, 1180 freilaufähnlich bzw. rutschen ab einem bestimmten
Drehmoment gegenüber dem Primärschwungrad 1102 durch. Dieses bestimmte
Drehmoment ist abhängig von der radialen Verspannung der Spiralfedern
1119, 1180 und der auf die Windungen 1119, 1181 einwirkenden Fliehkraft.
Die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvor
schläge ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Die
Anmelderin behält sich vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung und/oder
Zeichnungen offenbarte Merkmale zu beanspruchen.
In Unteransprüchen verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere
Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des
jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung
eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rück
bezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Die Erfindung ist auch nicht auf die Ausführungsbeispiele der Beschreibung
beschränkt. Vielmehr sind im Rahmen der Erfindung zahlreiche Abänderungen
und Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten, Elemente und Kom
binationen und/oder Materialien, die zum Beispiel durch Kombination oder
Abwandlung von einzelnen in Verbindung mit den in der allgemeinen
Beschreibung und Ausführungsformen sowie den Ansprüchen beschriebenen und
in den Zeichnungen enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen oder Verfahrens
schritten erfinderisch sind und durch kombinierbare Merkmale zu einem neuen
Gegenstand oder zu neuen Verfahrensschritten bzw. Verfahrensschrittfolgen
führen, auch soweit sie Herstell-, Prüf- und Arbeitsverfahren
betreffen.