DE19713561C1 - Elektrisches Bremssystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Betreiben eines elektrischen Bremssystems für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Elektrisches Bremssystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Betreiben eines elektrischen Bremssystems für ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Bremssystem für ein
Kraftfahrzeug, das enthält:
- - einen Bremssignalgeber, mit dem eine Gesamtbremskraft vorgebbar ist,
- - jeweils eine Radbremse für jedes Rad des Kraftfahrzeuges, mit der eine Einzelbremskraft an dem ihr zugeordneten Rad des Kraftfahrzeuges erzeugbar ist,
- - mindestens eine Zentraleinheit, in der eine vorgegebene Gesamtbremskraft in Einzelbremskräfte aufteilbar ist, die dann an die Radbremsen weitergeleitet werden,
- - eine Einrichtung, mit der die Temperatur mindestens einer der Radbremsen meßbar ist.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Betreiben
eines elektrischen Bremssystems für ein Kraftfahrzeug.
In jüngster Zeit sind elektrische Bremssysteme für
Kraftfahrzeuge vom Brake-by-wire-Typ entwickelt worden, wie
sie beispielsweise aus der DE 40 22 671 A1 bekannt sind. Wird
in dem elektrischen Bremssystem von dem Fahrer des
Kraftfahrzeuges eine Fußkraft auf das Bremspedal ausgeübt, so
wird der durch diese Fußkraft kundgegebene Bremswunsch von
einem Bremssignalgeber in ein elektrisches Signal umgewandelt,
das die gewünschte Gesamtbremskraft repräsentiert.
Das elektrische Signal wird an eine Zentraleinheit weitergeleitet
und die durch das Signal vorgegebene Gesamtbremskraft wird in
der Zentraleinheit in Einzelbremskräfte aufgeteilt. Von der
Zentraleinheit werden wiederum elektrische Signale, die die
Einzelbremskräfte repräsentieren, an sogenannte
Bremsaktuatoren weitergeleitet, von denen jeweils einer einer
Radbremse des Kraftfahrzeuges zugeordnet ist.
In den Bremsaktuatoren werden in Folge der Zuleitung der elektrischen
Signale z. B. Elektromotoren in Gang gesetzt, die wiederum eine
Zuspannvorrichtung in Bewegung versetzen, und in Folge dieser
Bewegung werden die Bremsbeläge der Radbremse an eine
Bremstrommel bzw. an eine Bremsscheibe angepreßt, wodurch an
dem entsprechenden Rad letztendlich die Einzelbremskraft
erzeugt wird.
Bei elektrischen Bremssystemen, wie sie beispielsweise aus dieser
DE 40 22 671 A1 bekannt sind, kommt es durch das Anpressen der
Bremsbeläge an eine Bremstrommel bzw. an eine Bremsscheibe zu
einer Wärmeentwicklung in den Radbremsen, die unter extremen
Bedingungen, beispielsweise bei einer Paßabfahrt, zu dem
sogenannten Fading führen kann (als Fading bezeichnet man den
Abfall des Wirkungsgrades einer Radbremse durch deren starke
Erhitzung). Bei Radbremsen, die mit einer Bremstrommel
bestückt sind, ist das Fading auf eine Ausdehnung der
Bremstrommel zurückzuführen, wohingegen es bei Radbremsen, die
mit einer Bremsscheibe bestückt sind, auf die Abnahme des
Reibungsbeiwertes zwischen den Bremsbelägen und der
Bremsscheibe zurückzuführen ist.
Damit ein elektrisches Bremssystem auch bei Fading noch sicher betrieben
werden kann, werden die Bremsaktuatoren so ausgelegt, daß mit ihnen auch
bei auftretendem Fading noch eine Blockierung des Rades, dem
sie zugeordnet sind, herbeigeführt werden kann. Es ist dennoch
offensichtlich, daß durch Fading die Sicherheit des
Kraftfahrzeuges eingeschränkt ist.
Aus diesem Grunde wird in der DE 40 22 671 A1 bereits
vorgeschlagen, den einzelnen Radbremsen Sensoren zuzuordnen,
die die Temperatur der Radbremsen messen. Die von den Sensoren
gemessenen Temperaturen werden ständig an die Zentraleinheit
weitergeleitet und dort ausgewertet. Stellt die Zentraleinheit
fest, daß eine der Radbremsen eine zu hohe Temperatur
aufweist, so wird diese überhitzte Radbremse bei einem
nachfolgenden Bremsvorgang weniger stark beaufschlagt, so daß
infolgedessen dort weniger Reibungswärme entsteht. Ein
derartiges Vorgehen ist ohne weiteres dann möglich, wenn nur
eine der Radbremsen überhitzt ist, es wird jedoch dann
schwierig, wenn alle Radbremsen überhitzt sind, da eine
geringere Beaufschlagung aller Radbremsen des Kraftfahrzeuges
zwangsläufig zu einer Abnahme der erzeugbaren Gesamtbremskraft
führt.
Wird also bei einem Bremsvorgang von einem Kraftfahrzeugfahrer
eine hohe Gesamtbremskraft angefordert und
sind alle Radbremsen des Kraftfahrzeuges erhitzt, so kann
diese hohe Gesamtbremskraft nicht eingesteuert bzw.
eingeregelt werden, wodurch die Sicherheit des Kraftfahrzeuges
beeinträchtigt ist. Darüber hinaus kann bei einem derartigen
Vorgehen eine merkliche Abkühlung der Radbremsen nicht
erreicht werden, da an den Radbremsen immer noch Reibungswärme
entsteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bremsanlage zu
schaffen, die so gesteuert bzw. geregelt ist, daß eine
Abkühlung von aufgeheizten Radbremsen bei gleichzeitiger hoher
Sicherheit des Kraftfahrzeuges wirkungsvoll möglich ist.
Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Betreiben eines derartigen elektrischen Bremssystems zu
schaffen.
Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruchs 1 und durch die kennzeichnenden Merkmale des
nebengeordneten Patentanspruchs 4 gelöst.
Zur Durchführung des Verfahrens ist es ausreichend, wenn die
Temperatur an einer der Radbremsen gemessen wird. In diesem
Fall wird die Temperatur vorzugsweise an einer der Radbremsen
der Vorderachse gemessen, da die Radbremsen der Vorderachse
bei einem Bremsvorgang üblicherweise mit einer stärkeren
Einzelbremskraft beaufschlagt werden als die
Hinterachsbremsen, um ein frühzeitiges Blockieren der
Hinterachsräder möglichst zu vermeiden.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung wird die
Temperatur jedoch an jeder Radbremse des Kraftfahrzeuges
gemessen und in der Zentraleinheit wird aus den gemessenen
Temperaturen ein Temperaturmittelwert gebildet, der mit dem
vorgegebenen Temperaturgrenzwert verglichen wird.
Der Grundgedanke der Erfindung ist darin zu sehen, daß bei
erhitzten Radbremsen (also oberhalb des Temperaturgrenzwertes)
die von einem Kraftfahrzeugfahrer vorgegebene Gesamtbremskraft
dadurch erzeugt wird, daß einzelne Räder des Kraftfahrzeuges
über einen bestimmten Zeitraum blockiert werden, wohingegen
die übrigen Räder des Kraftfahrzeuges (weitgehend) ungebremst
bleiben. Die Zeitspanne, in der die einzelnen Räder des
Kraftfahrzeuges blockiert werden, wird so eingestellt, daß
sich im zeitlichen Mittel die von dem Kraftfahrzeugfahrer
angeforderte Gesamtbremskraft ergibt.
Die Erfindung macht es
sich zunutze, daß in einem elektrischen Bremssystem mit Hilfe
der Bremsaktuatoren an den einzelnen Radbremsen auf einfache
Art und Weise genau vorgegebene Einzelbremskräfte eingesteuert
bzw. eingeregelt werden können.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile sind insbesondere
darin zu sehen, daß eine Abkühlung der überhitzten Radbremsen
effektiv herbeigeführt wird, da durch das Blockieren einzelner
Räder ein Großteil der Bremsleistung nicht mehr an der
Radbremse selbst, sondern am Kontaktpunkt Reifen/Fahrbahn
entsteht.
Somit ist sowohl eine geringere Aufheizung der Radbremsen, an
denen gebremst wird einerseits, als auch eine Abkühlung der Radbremsen,
an denen nicht gebremst wird andererseits, effektiv gegeben.
Trotz der effektiven Abkühlung der einzelnen Radbremsen bleibt die
Sicherheit des Kraftfahrzeuges weitgehend erhalten, da die vom
Kraftfahrzeugfahrer angeforderte Gesamtbremskraft auch bei
erhitzten Bremsen dann noch erzeugt werden kann, wenn diese
recht hoch ist.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß der
Kraftfahrzeugfahrer durch das Blockieren der einzelnen
Räder bei einem Bremsvorgang darauf aufmerksam wird,
daß die Radbremsen überhitzt sind. Eine gesonderte Warnanzeige
für überhitzte Radbremsen ist dementsprechend nicht
notwendig.
Die erfindungsgemäße Problemstellung ist im Stand der Technik bekannt, doch
werden dort andere Lösungswege
beschritten. So erfolgt nach der DE 35 02 049 A1 eine variable, von der Temperatur
der Einzelbremse abhängige Bremskraftverteilung bis zum Erreichen eines
Schwellenwertes der Temperatur, oberhalb dem dann alle Räder voll
gebremst werden. Durch die EP 0 713 814 A1 wiederum ist es bekannt,
die Bremsen der Räder eines Fahrzeuges im Bremsvorgang ständig
individuell pulsmoduliert anzusteuern.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist nach Anspruch 2
von der Zentraleinheit das Abschalten eines
Antiblockiersystems, das das Kraftfahrzeug ggf. enthält,
oberhalb des vorgegebenen Temperaturgrenzwertes veranlaßbar.
Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, daß die
bei einem Bremsvorgang mit überhitzten Bremsen blockierenden
Räder von dem Antiblockiersystem nicht freigestellt werden, so
daß auch bei Kraftfahrzeugen, die mit einem Antiblockiersystem
bestückt sind, die vom Kraftfahrzeugfahrer angeforderte
Gesamtbremskraft erzeugt werden kann.
Gemäß einer weiteren Weiterbildung der Erfindung
liegt der vorgegebene Temperaturgrenzwert oberhalb einer
Temperatur, bei der ein Fading der Radbremsen einsetzt. Der
Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, daß, nicht
unmittelbar bei einsetzendem Fading in der Zentraleinheit auf
den weiteren Verteilungsalgorithmus umgeschaltet wird, so daß
auch in diesem Fall das Kraftfahrzeug gemäß dem Standardalgo
rithmus gebremst wird. Somit bleibt bei dieser Weiterbildung
auch im einsetzenden Fading der übliche "Bremskomfort" für
den Kraftfahrzeugfahrer noch erhalten.
Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrensanspruchs
wird das Blockieren eines Rades bei
Betreiben des elektrischen Bremssystems oberhalb des
Temperaturgrenzwertes dadurch herbeigeführt, daß in dem der
Radbremse zugeordneten Bremsaktuator die Zuspannkraft solange
erhöht wird, bis ein dem Rad zugeordneter Sensor, z. B. ein
Drehzahlsensor, das Blockieren des Rades anzeigt.
Gemäß dieser Weiterbildung wird vorteilhafterweise insbesondere dann
verfahren, wenn das Kraftfahrzeug an jedem Rad ohnehin bereits
über die genannten Sensoren verfügt, wie es beispielsweise bei
Kraftfahrzeugen mit einem Antiblockiersystem der Fall ist. Der
Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, daß von den
Bremsaktuatoren nur diejenige Zuspannkraft erzeugt zu werden
braucht, die minimal für die Herbeiführung des Blockieren des
Rades notwendig ist, so daß gegebenenfalls die Batterien, aus denen
elektrische Bremsaktuatoren die Energie für die Erzeugung der
Zuspannkräfte "beziehen", geschont werden.
Weitere Vorteile und ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
werden im Zusammenhang mit den nachstehenden Figuren
erläutert, darin zeigt:
Fig. 1 ein elektrisches Bremssystem in schematischer
Darstellung,
Fig. 2 ein Diagramm,
Fig. 3 ein Diagramm.
Fig. 1 zeigt in stark schematisierter Darstellung ein
elektrisches Bremssystem, wobei nur die für die folgenden
Erläuterungen notwendigen Bestandteile gezeigt sind. Das
elektrische Bremssystem enthält ein Bremspedal 2, durch dessen
Betätigung ein Kraftfahrzeugfahrer seinen Bremswunsch kund
gibt. In dem Bremssignalgeber 4 wird ein elektrisches Signal
generiert, das der durch den Bremswunsch vorgegebenen
Gesamtbremskraft entspricht. Dieses elektrische Signal wird
über die Signalleitung 6 vom Bremssignalgeber 4 an die
Zentraleinheit 8 weitergeleitet. In der Zentraleinheit 8 wird
die gewünschte Gesamtbremskraft gemäß einem
Verteilungsalgorithmus in Einzelbremskräfte aufgeteilt, wobei
für jedes Rad 14 des Kraftfahrzeuges eine gesonderte
Einzelbremskraft generiert wird. Die erzeugten
Einzelbremskräfte werden wiederum über Signalleitungen von der
Zentraleinheit 8 zu den entsprechenden Bremsaktuatoren 10 der
Radbremsen 20 weitergeleitet. Nachdem ein Bremsaktuator die zu
ihm gehörige Einzelbremskraft erhalten hat, wird in ihm, z. B.
mit Hilfe eines Elektromotors, eine Zuspannvorrichtung
betätigt, mit der die Bremsbeläge der Radbremse 20
beispielsweise gegen eine Bremsscheibe 12 gepreßt werden, so
daß an dem dazugehörigen Rad 14 des Kraftfahrzeuges eine
entsprechende Einzelbremskraft erzeugt wird. Der
Verteilungsalgorithmus, gemäß dem die gewünschte
Gesamtbremskraft in Einzelbremskräfte aufgeteilt wird, ist
abhängig von der Temperatur der Radbremsen und es wird im
folgenden erläutert, unter welchen Umständen auf welchen
Verteilungsalgorithmus zugegriffen wird.
Mit Hilfe der Temperatursensoren 16 wird die Temperatur der
Bremsscheiben 12 bzw. der Radbremsen 20 gemessen und die
gemessenen Temperaturen werden über Signalleitungen an die
Zentraleinheit 8 weitergeleitet. Dort wird aus den gemessenen
Temperaturen ein Mittelwert gebildet, der mit einem in der
Zentraleinheit 8 gespeicherten Temperaturgrenzwert verglichen
wird. Ist der bestimmte Mittelwert kleiner oder gleich dem
vorgegebenen Temperaturgrenzwert, so wird die Gesamtbremskraft
gemäß einem ersten Standardverteilungsalgorithmus in der
Zentraleinheit 8 in Einzelbremskräfte aufgeteilt. Bei dem
Standardverteilungsalgorithmus handelt es sich um einen
Algorithmus, mit dessen Hilfe die vom Fahrer angeforderte
Bremskraft unter Berücksichtigung der Fahrzeugkinematik auf
die einzelnen Räder des Kraftfahrzeuges verteilt und
eingestellt wird. Wird in der Zentraleinheit bei dem Vergleich
jedoch festgestellt, daß der Mittelwert größer als der
vorgegebene Temperaturgrenzwert ist, so wird die
Gesamtbremskraft in der Zentraleinheit 8 gemäß einem zweiten
Verteilungsalgorithmus in pulsweitenmodulierte
Einzelbremskräfte aufgeteilt und ein gegebenenfalls
vorhandenes Antiblockiersystem abgeschaltet. Anhand der
Diagramme der Fig. 2 und 3 wird nunmehr erläutert, wie der
zeitliche Verlauf der pulsweitenmodulierten Einzelbremskräfte
bei einer vorgegebenen Gesamtbremskraft aussieht. Die
gezeigten zeitlichen Verläufe der pulsweitenmodulierten
Einzelbremskräfte werden jeweils von der Zentraleinheit 8
gesteuert.
Bei den Diagrammen gemäß der Fig. 2 wird davon ausgegangen,
daß der Kraftfahrzeugfahrer bei einem Bremsvorgang eine
Gesamtbremskraft vorgibt, die 20% der maximal erzeugbaren
Gesamtbremskraft entspricht (als maximal zu erzeugende
Gesamtbremskraft ist diejenige Bremskraft zu verstehen, die
vorliegt, wenn sämtliche Räder des Kraftfahrzeuges
gleichzeitig blockieren). Gemäß dem Diagramm nach Fig. 2a
werden die 20% der maximalen Gesamtbremskraft dadurch erzeugt,
daß an jedem Rad vorne recht, vorne links, hinten rechts,
hinten links des Kraftfahrzeuges im Mittel 20% der maximalen
Einzelbremskraft erzeugt werden (unter maximaler
Einzelbremskraft an einem Rad des Kraftfahrzeuges ist
diejenige Einzelbremskraft zu verstehen, die zu einem
Blockieren des einzelnen Rades führt, was einer
Einzelbremskraft von 100% entspricht). Die 20% der maximalen
Einzelbremskraft werden an jedem Rad des Kraftfahrzeuges
dadurch erzeugt, daß das Rad des Kraftfahrzeuges über 20% der
Zeit, die der Bremsvorgang dauert, blockiert wird, während das
Rad über die restlichen 80% der Zeit weitgehend ungebremst
bleibt. Der genaue Verlauf für die Einzelbremskräfte der
einzelnen Räder des Kraftfahrzeuges ist dem Diagramm gemäß
Fig. 2a zu entnehmen, in dem für jedes Rad des
Kraftfahrzeuges die Einzelbremskraft über der Zeit aufgetragen
ist. Dem Diagramm ist zu entnehmen, daß bei einem
Bremsvorgang, der bei t = 0 beginnt und bei t = t0 endet,
nie zwei Räder des Kraftfahrzeuges gleichzeitig blockieren.
Das Diagramm gemäß der Fig. 2b zeigt ebenfalls den Verlauf
der Einzelbremskräfte über der Zeit, wobei auch hier wiederum
davon ausgegangen wird, daß von dem Kraftfahrzeugfahrer 20%
des maximalen Gesamtbremskraft vorgegeben wird. Die
Einzelbremskräfte werden bei dem gezeigten Beispiel jedoch
nicht gleichmäßig auf die einzelnen Räder des Kraftfahrzeuges
aufgeteilt, sondern es werden vielmehr an den Vorderrädern des
Kraftfahrzeuges im Durchschnitt 30% der maximalen Einzelbrems
kraft eingesteuert bzw. eingeregelt und an den Hinterrädern
des Kraftfahrzeuges im Durchschnitt 10% der maximalen
Einzelbremskraft (offensichtlich ergibt sich bei einer
derartigen Aufteilung der Einzelbremskräfte auf die einzelnen
Räder des Kraftfahrzeuges wiederum eine durchschnittliche
Gesamtbremskraft von 20% der maximalen Gesamtbremskraft). Auch
bei dieser Aufteilung der Einzelbremskräfte ist es so, daß nie
zwei Räder des Kraftfahrzeuges gleichzeitig blockieren.
Darüber hinaus ist dem Diagramm gemäß Fig. 2b zu entnehmen,
daß die "Blockierzeiten" an den Hinterachsrädern nur bei 10%
der gesamten Dauer des Bremsvorganges liegen, so daß die
Hinterachsräder jeweils nur sehr kurzzeitig blockiert sind.
Einer gefährlichen langzeitigen Blockierung der
Hinterachsräder des Kraftfahrzeuges, die zu einer Unkontrol
lierbarkeit des Kraftfahrzeuges führen könnte, ist also
wirksam vorgebeugt.
In dem Diagramm gemäß Fig. 3a wird davon ausgegangen, daß der
Kraftfahrzeugfahrer bei einem Bremsvorgang 40% der maximalen
Gesamtbremskraft vorgibt, die auf die einzelnen Räder des
Kraftfahrzeuges zu verteilen sind. Dem Diagramm gemäß Fig. 3
ist zu entnehmen, daß an jedem Rad des Kraftfahrzeuges im
Durchschnitt 40% der maximalen Einzelbremskraft eingesteuert
bzw. eingeregelt werden, was dadurch geschieht, daß jedes
einzelne Rad des Kraftfahrzeuges während 40% der Zeit des
Bremsvorganges blockiert wird, wohingegen es 60% der Zeit des
Bremsvorganges weitgehend ungebremst bleibt.
Bei dem Diagramm gemäß Fig. 3b wird wiederum davon
ausgegangen, daß vom Kraftfahrzeugfahrer 40% der maximalen
Gesamtbremskraft vorgegeben werden. Diese 40% der maximalen
Gesamtbremskraft werden dadurch erzeugt, daß an den Rädern der
Vorderachse des Kraftfahrzeuges z. B. jeweils im Durchschnitt
50% der maximalen Einzelbremskräfte erzeugt werden, wohingegen
an den Rädern der Hinterachse jeweils z. B. 30% der maximalen
Einzelbremskraft erzeugt werden. Durch eine derartige
Aufteilung der Einzelbremskräfte kann ein langzeitiges und
gleichzeitiges Blockieren der Hinterachsräder wirksam
verhindert werden.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel wird die Umdrehung eines jeden
Rades des Kraftfahrzeuges mit einem Drehzahlsensor 18
überwacht und ein Blockieren dieses Rades wird dadurch
herbeigeführt, daß durch die Zuspannvorrichtung eines
Bremsaktuators 10 die Zuspannkraft solange erhöht wird, bis
von dem Drehzahlsensor 18 der Stillstand registriert wird und
dieser Stillstand über eine Signalleitung der Zentraleinheit 8
gemeldet wird. Die Zuspannkraft wird dann nicht weiter erhöht.
Claims (6)
1. Elektrisches Bremssystem für ein Kraftfahrzeug, das
enthält:
- - einen Bremssignalgeber (4), mit dem eine Gesamtbremskraft vorgebbar ist,
- - jeweils eine Radbremse (20) für jedes Rad (14) des Kraftfahrzeuges, mit der eine Einzelbremskraft an dem hier zugeordneten Rad (14) des Kraftfahrzeuges erzeug bar ist,
- - mindestens eine Zentraleinheit (8), in der eine vorgegebene Gesamtbremskraft in Einzelbremskräfte aufteilbar ist, die dann an die Radbremsen (20) weitergeleitet werden,
- - eine Einrichtung (16), mit der die Temperatur
mindestens einer der Radbremsen (20) meßbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß - - in die Zentraleinheit (8) die von der Temperatur meßvorrichtung (16) bestimmte Temperatur eingebbar ist,
- - in der Zentraleinheit (8) ein vorgegebener Temperatur grenzwert gespeichert ist, mit dem die bestimmte Temperatur vergleichbar ist,
- - in der Zentraleinheit (8) ein erster Standardverteilungsalgorithmus gespeichert ist, gemäß dem eine vorgegebene Gesamtbremskraft in Einzelbremskräfte aufgeteilt wird, wenn die bestimmte Temperatur kleiner oder gleich dem vorgegebenen Temperaturgrenzwert ist,
- - in der Zentraleinheit ein zweiter Verteilungsalgorithmus gespeichert ist, gemäß dem eine vorgegebene Gesamtbremskraft in pulsweitenmodulierte Einzelbremskräfte aufgeteilt wird, wenn die bestimmte Temperatur größer als der vorgegebene Temperaturgrenz wert ist,
- - wobei die pulsweitenmodulierten Einzelbremskräfte an den Radbremsen (20) derart einstellbar sind, daß die den Radbremsen (20) zugeordneten Räder (14) entweder vollständig bzw. nahezu blockieren oder vollständig bzw. nahezu unge bremst bleiben.
2. Elektrisches Bremssystem für ein Kraftfahrzeug nach
Anspruch l, dadurch gekennzeichnet, daß von der
Zentraleinheit (8) das Abschalten eines Antiblockier
systems, das das Kraftfahrzeug ggf. enthält, veranlaßbar
ist, wenn die bestimmte Temperatur oberhalb des vorgege
benen Temperaturgrenzwertes liegt.
3. Elektrisches Bremssystem für ein Kraftfahrzeug nach einem
der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
vorgegebene Temperaturgrenzwert oberhalb einer Temperatur
liegt, bei der ein Fading der Radbremsen (20) einsetzt.
4. Verfahren zum Betreiben eines elektrischen Bremssystems für
ein Kraftfahrzeug, das enthält:
- - einen Bremssignalgeber (4), mit dem eine Gesamtbremskraft vorgebbar ist,
- - jeweils eine Radbremse (20) für jedes Rad (14) des Kraftfahrzeuges, mit der eine Einzelbremskraft an dem ihr zugeordneten Rad (14) des Kraftfahrzeuges erzeugbar ist,
- - mindestens eine Zentraleinheit (8), in der eine vorgegebene Gesamtbremskraft in Einzelbremskräfte aufteilbar ist, die dann an die Radbremsen (20) weiter geleitet werden,
- - eine Einrichtung (16), mit der die Temperatur
mindestens einer der Radbremsen meßbar ist
dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur von mindestens einer der Radbremsen (20) gemessen wird und bis zu einem vorgegebenen Temperatur grenzwert wie folgt verfahren wird:
mit dem Bremssignalgeber (4) wird eine Gesamtbremskraft vorgegeben - - die Gesamtbremskraft wird gemäß einem Standardverteilungsalgorithmus in Einzelbremskräfte aufgeteilt,
- - die Einzelbremskräfte werden an den entsprechenden
Radbremsen eingestellt
wohingegen bei Überschreiten des Temperaturgrenzwertes wie folgt verfahren wird: - - mit dem Bremssignalgeber (4) wird eine Gesamt bremskraft vorgegeben,
- - die Gesamtbremskraft wird gemäß einem zweiten Verteilungsalgorithmus in pulsweitenmodulierte Einzelbremskräfte aufgeteilt,
- - die pulsweitenmodulierten Einzelbremskräfte werden so an den einzelnen Radbremsen eingestellt, daß die den Radbremsen (20) zugeordneten Rädern (14) entweder vollständig bzw. nahezu blockieren oder vollständig bzw. nahezu ungebremst bleiben.
5. Verfahren zum Betreiben eines elektrischen Bremssystems für
ein Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß bei Überschreiten des Temperaturgrenzwertes ein Anti
blockiersystem, das das Kraftfahrzeug ggf. enthält, abge
schaltet wird.
6. Verfahren zum Betreiben eines elektrischen Bremssystems
nach einem der Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Blockieren eines Rades (14) dadurch herbeigeführt
wird, daß in einem einer Radbremse (20) zugeordneten Brems
aktuator (10) die Zuspannkraft solange erhöht wird, bis ein
dem Rad (14) zugeordneter Sensor, z. B. Drehzahlsensor (18),
das Blockieren des Rades (14) anzeigt.
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DE1997113561 Expired - Lifetime DE19713561C1 (de) | 1997-04-02 | 1997-04-02 | Elektrisches Bremssystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Betreiben eines elektrischen Bremssystems für ein Kraftfahrzeug |
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DE (1) | DE19713561C1 (de) |
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