DE19706639C2 - Innenzahnradmaschine, insbesondere Innenzahnradpumpe - Google Patents
Innenzahnradmaschine, insbesondere InnenzahnradpumpeInfo
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- F04C—ROTARY-PISTON, OR OSCILLATING-PISTON, POSITIVE-DISPLACEMENT MACHINES FOR LIQUIDS; ROTARY-PISTON, OR OSCILLATING-PISTON, POSITIVE-DISPLACEMENT PUMPS
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- F04C2/08—Rotary-piston machines or pumps of intermeshing-engagement type, i.e. with engagement of co-operating members similar to that of toothed gearing
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- F04C2/101—Rotary-piston machines or pumps of intermeshing-engagement type, i.e. with engagement of co-operating members similar to that of toothed gearing of internal-axis type with the outer member having more teeth or tooth-equivalents, e.g. rollers, than the inner member with a crescent-shaped filler element, located between the inner and outer intermeshing members
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Description
Die Maschine betrifft eine Innenzahnradmaschine,
insbesondere Innenzahnradpumpe, mit den Merkmalen gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei einer bekannten Innenzahnradmaschine dieser Art (DE 29
54 546 C2) weisen die von der Trennfläche des Füllstückes
ausgehenden Ausnehmungen Schrägflächen auf, die keilförmig
zueinander stehen und in die selbe Richtung, nämlich von
der Druckseite zur Saugseite hin, weisen. An diesen
Schrägflächen liegt jeweils eine Dichtwalze an, die durch
eine Blattfeder belastet ist, um hierdurch sowie im Betrieb
unter dem auf die Dichtwalze wirkenden Druck die
Füllstückteile zu spreizen und an die Zahnköpfe von Ritzel
bzw. Hohlrad anzulegen. Die Blattfeder ist zwischen der
Dichtwalze und einer Abstützfläche aufgespannt, die in dem
von den Ausnehmungen der Füllstückteile gebildeten
Trennflächenraum vorgesehen ist.
Die in dem Trennflächenraum des Füllstücks untergebrachte
Blattfeder ist zwangsläufig sehr klein und muß daher mit
hoher Präzision hergestellt und eingebaut werden, um eine
einigermaßen exakt vorbestimmte Federkraft auf die
Dichtwalze auszuüben. Das ist aufwendig und daher teuer und
je nach dem Zusammentreffen der Toleranzabmessungen der
Blattfeder und des Trennflächenraums kann dennoch ein
Schwanken der auf die Dichtwalze ausgeübten Federkraft
nicht vermieden werden.
Aus diesem Grund ist es bereits bekannt, ein die Dichtwalze
belastendes Federelement mit einem Befestigungsabschnitt an
einer der axial an dem Füllstück anliegenden Gehäuse
wandungen bzw. Axialplatten zu fixieren (DE 43 36 966 A1).
Von dem Befestigungsabschnitt steht ein annähernd
achsparallel orientierter Federabschnitt ab, der an der
Dichtwalze anliegt und in diesem Zustand entsprechend
vorgespannt ist. Diese bekannte Lösung erlaubt zwar eine
einfachere und daher billigere Herstellung der die
Dichtwalze belastenden Feder. Jedoch wird der Herstellungs-
und Montageaufwand der Innenzahnradmaschine nicht
wesentlich verringert, weil zur Erzielung einer weitgehend
reproduzierbar gleichen Federbelastung an der Dichtwalze
die zur Aufnahme des Befestigungsabschnitts der Feder in
dem Gehäuse bzw. in der Axialplatte vorgesehene Bohrung
sehr exakt positioniert sein muß. Auch erweist sich die
Demontage und Montage der Feder bei Reparaturarbeiten
schwierig.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine
Innenzahnradmaschine der beschriebenen Art zu schaffen, die
bezüglich der Federanordnung und -ausbildung zur
Beaufschlagung der jeweils zugeordneten Dichtwalze
einfacher und daher kostengünstiger ausgebildet ist und
außerdem eine einfache Feinabstimmung der Federlast
erlaubt.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Ausgestaltung gemäß dem
Patentanspruch 1.
Die erfindungsgemäße Wahl einer haarnadelförmigen Feder,
die mit ihren beiden Schenkeln an der Dichtwalze einerseits
und an der Abstützfläche im Trennflächenraum andererseits
anliegt und mit ihrem gekrümmten Ende in einen Freiraum der
Gehäusewand bzw. einer Axialplatte ragt, erlaubt es, die
durch den Trennflächenraum aufgezwungene Größenbeschränkung
zu vermeiden und im Vergleich erheblich größere
Federabmessungen zu verwirklichen. So kann die
haarnadelförmige Feder eine Länge aufweisen, die axial
erheblich über das Füllstück hinaus und in den Freiraum
hineinragt, wodurch eine reproduzierbar gleichmäßige
Federkennlinie einfacher erzielbar ist. Zwar benötigt auch
die erfindungsgemäße Lösung eine den Freiraum bildende
Bohrung im Gehäuse bzw. in einer Axialplatte, jedoch kommt
es auf eine genaue Positionierung des Freiraums nicht an,
weil dadurch nur Platz für das Federende geschaffen werden
muß. Der Freiraum ist daher nur grob auf die
Federabmessungen abgestimmt; die Position der Feder ist
ausschließlich durch die Dichtwalze und die Abstützfläche
im Füllstück selbst definiert.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind die
Füllstückteile bezüglich einer die Ritzelachse enthaltenden
Radialebene symmetrisch geformt und in entsprechend
symmetrisch angeordneten Trennflächenräumen sind
federbelastete Dichtwalzen aufgenommen. Dem entsprechen
auch symmetrisch angeordnete Freiräume zur Unterbringung
der Federenden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung sind die
Füllstückteile jeweils gesondert an einem Füllstückstift
abgestützt, der an gegenüberliegenden Seiten zu radial
gerichteten Gleitflächen abgeflacht ist und in eine in
Längsmitte der Füllstückteile befindliche Axialnut
eingreift. Die seitlichen Abflachungen des Füllstückstifts
gewährleisten eine begrenzte radiale Verschiebbarkeit der
Füllstückteile, die der Nachführung im Laufe des
Verschleißes an den Zahnköpfen und/oder am Füllstück dient.
Um die dem gleichen Zweck dienende Schwenkbarkeit der
Füllstückteile um den jeweils zugeordneten Füllstückstift
zu bewirken, kann dieser drehbar im Gehäuse gelagert sein.
Hierzu ist der Füllstückstift entweder seiner Lagerbohrung
entsprechend zylindrisch geformt oder weist nach einer
kostengünstigeren Gestaltung einen im wesentlichen
quadratischen Querschnitt auf, der an den Kanten angefast
ist. Die Anfasungen ergeben die drehbare Lagerung in der
zugeordneten Gehäusebohrung.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachfolgend anhand
der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. In den
Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Stirnansicht der Laufgruppe einer
erfindungsgemäßen Innenzahnradpumpe, wobei das Gehäuse der
Übersichtlichkeit halber weggelassen ist;
Fig. 2 einen Teilschnitt längs der Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 eine zu Fig. 1 analoge Darstellung der Laufgruppe
einer modifizierten Ausführungsform;
Fig. 4 einen Teilschnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 3,
und
Fig. 5 Stirn- und Seitenansicht eines Füllstückstifts,
der bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3, 4 eingesetzt ist.
Die in Fig. 1 dargestellte Laufgruppe einer
erfindungsgemäßen Innenzahnradpumpe besteht im wesentlichen
aus einem Hohlrad 1, einem mit dem Hohlrad 1 kämmenden
Ritzel 2 und einem in dem Freiraum zwischen dem Hohlrad 1
und dem Ritzel 2 angeordneten Füllstück, das im ganzen mit
3 bezeichnet ist. Das Hohlrad 1 ist in herkömmlicher Weise
in einem Gehäuse 4 umlaufend gelagert, dessen axiale
Gehäuseteile dichtend an den Axialflächen von Hohlrad 1,
Ritzel 2 und Füllstück 3 anliegen. Da der entsprechende
Aufbau hinreichend bekannt ist, bedarf es hier keiner ins
einzelne gehenden Erläuterung davon.
Das Füllstück 3 ist durch eine angenähert in
Umfangsrichtung verlaufende Trennfläche in zwei
Füllstückteile 30, 31 geteilt, von denen das radial innere
Füllstückteil 30 an den Zahnköpfen des Ritzels 2 und das
radial äußere Füllstückteil 31 an den Zahnköpfen des
Hohlrads 1 anliegt. Das Füllstück 3 und damit dessen
Füllstückteile 30, 31 sind symmetrisch zu einer die Achse
des Ritzels 2 enthaltenden Radialebene A gestaltet und
bilden symmetrisch angeordnete, gleich gestaltete
Trennflächenräume 32. Im Bereich jedes Trennflächenraums 32
haben die Füllstückteile 30, 31 je eine Schrägfläche 34,
35, die keilförmig zueinander stehen und zu der
Symmetrieebene A hinweisen. An den Schrägflächen 34, 35
liegt jeweils eine Dichtwalze 36 an, die durch eine
haarnadelförmige Feder 37 an die Schrägflächen 34, 35
angedrückt wird.
Die haarnadelförmige Feder 37 besteht aus einem
entsprechend gebogenen Streifen Flachmaterial. Ihre
Federschenkel sind annähernd achsparallel zu der Achse des
Ritzels 2 und des Hohlrads 1 gerichtet und liegen
einerseits an der Dichtwalze 36, andererseits an einer
Schulter 38 des radial äußeren Füllstückteils 31 an. Die
Schulter 38 bildet somit für die Feder 37 eine
Abstützfläche in dem Trennflächenraum 32. Das
haarnadelförmig gebogene Ende 39 der Feder 37 ist in einem
Freiraum 40 des Gehäuses 4 aufgenommen (Fig. 2). Der
Freiraum 40 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel eine
Bohrung, deren Querschnitt hinreichend groß ist, um
einerseits das gebogene Federende frei aufnehmen zu können,
andererseits auch geringfügige Bewegungen des Füllstücks 3
ohne einen Kontakt der Feder mit der Bohrungswand
zuzulassen.
Die Füllstückteile 30, 31 sind schwenkbar und radial
verschiebbar durch einen Füllstückstift 5 gelagert. Der
Füllstückstift 5 ist mit einem zylindrischen Ende in einer
zugeordneten Lagerbohrung des Gehäuses 4 drehbar
aufgenommen und weist an seiner dem Füllstück zugewendeten
Stirnfläche eine auf beiden Seiten flache Rippe 51 auf, die
in eine entsprechende Nut an den axialen Flanken der
Füllstückteile 30, 31 eingreift. Die an sich bekannte
Lagerung des Füllstückstifts 5 im Gehäuse 4 ergibt die
Schwenkbarkeit, die Aufnahme der flachen Rippe 51 des
Füllstückstifts 5 in der entsprechenden Nut der
Füllstückteile 30, 31 die begrenzte radiale
Verschiebbarkeit der Füllstückteile.
Die Ausführungsform gemäß den Fig. 3 bis 5 unterscheidet
sich von der zuvor beschriebenen nur dadurch, daß die
Füllstückteile 30', 31' nicht an einem gemeinsamen
Füllstückstift gelagert sind, sondern jeweils gesondert an
einem eigenen Füllstückstift 52, 53. Die beiden
Füllstückstifte 52, 53 haben einen im wesentlichen
quadratischen Querschnitt, dessen Ecken zu Anfasungen 54
gerundet sind, so daß genauer genommen ein achteckiger
Querschnitt vorliegt (Fig. 5). Beide Füllstückstifte 52, 53
sind drehbar in Bohrungen 55, 56 des Gehäuses 4'
aufgenommen (Fig. 4). Mit ihren dem Füllstück 3'
zugewendeten Ende ragen sie in entsprechende Nuten 51' der
beiden Füllstückteile und halten diese radial verschiebbar
analog zu der Gestaltung in dem Ausführungsbeispiel gemäß
den Fig. 1 und 2.
Claims (6)
1. Innenzahnradmaschine, insbesondere Innenzahnradpumpe,
mit einem Gehäuse (4, 4'), einem in dem Gehäuse
umlaufenden innenverzahnten Hohlrad (1, 1'), einem
damit in Eingriff stehenden außenverzahnten Ritzel
(2, 2') und einem in dem Raum zwischen Hohlrad und
Ritzel angeordneten Füllstück (3, 3'), das durch eine
sich etwa in Umfangsrichtung erstreckende Trennfläche
in zwei Füllstückteile (30, 31; 30', 31') unterteilt
ist, wobei in den Füllstückteilen von der Trennfläche
ausgehende, einander jeweils gegenüberliegende
Ausnehmungen eine achsparallele Schrägfläche (34, 35)
aufweisen und die Schrägflächen keilförmig zueinander
stehen und wobei in dem von den Ausnehmungen
gebildeten Trennflächenraum (32) eine Dichtwalze (36)
beweglich angeordnet und durch den Flüssigkeitsdruck
sowie mittels einer zwischen der Dichtwalze und einer
Abstützfläche (38) des Trennflächenraums
aufgespannten Feder (37) gegen die Schrägflächen
gedrückt wird und die Füllstückteile
auseinanderspreizt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder (37) haarnadelförmig gekrümmt ist, mit
ihren Schenkeln annähernd achsparallel an der
Dichtwalze (36) bzw. an der Abstützfläche (38)
anliegt und mit ihrem gebogenen Ende (39) in einen
Freiraum (40) des Gehäuses (4) bzw. einer an dem
Füllstück anliegenden Axialplatte hineinragt.
2. Innenzahnradmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß auch mindestens eines der dem gebogenen Federende
(39) gegenüber liegenden Federenden in einen
zugeordneten Freiraum des Gehäuses bzw. einer
Axialplatte hineinragt.
3. Innenzahnradmaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Füllstück (3) bezüglich einer die Ritzelachse
enthaltenden Radialebene (A) symmetrisch geformt ist
und in symmetrisch angeordneten Trennflächenräumen
(32) federbelastete Dichtwalzen (36) enthält, deren
Federn (37) Freiräume (40) zugeordnet sind.
4. Innenzahnradmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Füllstückteile an einem Füllstückstift
(50,51) drehbar und radial verschiebbar abgestützt
sind.
5. Innenzahnradmaschine nach den Ansprüchen 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Füllstückteile (30', 31') jeweils gesondert an
einem Füllstückstift (52, 53) abgestützt sind, der an
gegenüberliegenden Seiten zu radial gerichteten
Gleitflächen abgeflacht ist und in eine Axialnut
(51') jedes Füllstückteils eingreift.
6. Innenzahnradmaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Füllstückstift (52, 53) einen im
wesentlichen quadratischen Querschnitt hat und seine
Kanten angefast sind.
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