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DE19706560A1 - Ringschloß zum Sichern von beweglichen Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen Fahrzeuge - Google Patents

Ringschloß zum Sichern von beweglichen Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen Fahrzeuge

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Publication number
DE19706560A1
DE19706560A1 DE19706560A DE19706560A DE19706560A1 DE 19706560 A1 DE19706560 A1 DE 19706560A1 DE 19706560 A DE19706560 A DE 19706560A DE 19706560 A DE19706560 A DE 19706560A DE 19706560 A1 DE19706560 A1 DE 19706560A1
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lock
locking
plug
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ring
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62HCYCLE STANDS; SUPPORTS OR HOLDERS FOR PARKING OR STORING CYCLES; APPLIANCES PREVENTING OR INDICATING UNAUTHORIZED USE OR THEFT OF CYCLES; LOCKS INTEGRAL WITH CYCLES; DEVICES FOR LEARNING TO RIDE CYCLES
    • B62H5/00Appliances preventing or indicating unauthorised use or theft of cycles; Locks integral with cycles
    • B62H5/003Appliances preventing or indicating unauthorised use or theft of cycles; Locks integral with cycles using chains or cables
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B67/00Padlocks; Details thereof
    • E05B67/003Chain, wire or cable locks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Quick-Acting Or Multi-Walled Pipe Joints (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Ringschloß nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 2.
Ringschlösser der vorliegenden Art gibt es in zwei unterschiedlichen Grundarten.
Bei der ersten Art handelt es sich um ein sogenanntes freies Ringschloß, das im wesentlichen aus dem Sicherungskörper in Form eines flexiblen Bandes oder Seiles, z. B. elastisch biegsamen Stahlseiles, oder einer Kette sowie einem Schloßkörper am einen Ende des Sicherungskörpers und einem darin einsteckbaren Steckzapfen am anderen Ende des Sicherungskörpers besteht. Bei einem solchen freien Ringschloß kann ein elastisch biegbarer Sicherungskörper in unterschiedlicher Ausgestaltung vorgesehen sein. Es ist möglich den Sicherungskörper durch ein elastisch biegbares Band oder Seil, z. B. Stahllitze, zu bilden, das zu einer in einer Ebene erstreckenden Ringform biegen läßt, wobei eine sich in der Ringebene erstreckende Rückbiegekraft entsteht. Bei einer anderen Ausgestaltung ist der Sicherungskörper durch ein elastisch biegbares Band oder Seil gebildet, das wendelförmig geformt ist. Bei dieser Ausgestaltung entsteht beim Biegen in die Ringform zwar ebenfalls eine Rückbiegekraft, diese ist jedoch bezüglich der Ringform unbestimmt und kann verschiedene Richtungen einnehmen. Desweiteren gibt es freie Ringschlösser mit sehr langen Bändern oder Seilen, bei denen sich aufgrund der großen Länge eine Rückbiegekraft kaum einstellt.
Die zweite Art umfaßt ein Ringschloß, das im Bereich seines Schloßkörpers oder eines Anbauteils desselben am anzuschließenden Gegenstand, z. B. ein Fahrrad, dauerhaft befestigt ist, z. B. durch Schrauben. Ein Ringschloß dieser zweiten Art wird hauptsächlich mit einem langen biegbaren Band oder Seil ausgebildet, wobei es in Wendelform oder ohne Wendelform ausgestaltet sein kann.
Während bei der zweiten Art die Halterung des Ringschlosses aufgrund seiner Befestigung immer gewährleistet ist, ist bei der ersten Art das freie Ringschloß während seines Nichtgebrauchs zu deponieren. Hierzu ist es üblich, das Ringschloß z. B. in einer Tasche aufzubewahren oder am anzuschließenden Gegenstand vorübergehend anzuschließen und dadurch zu halten, bei einem Fahrrad z. B. durch Umringung der Sattelstange.
Es ist ein Ringschloß der ersten Art bekannt geworden, bei dem der Schloßriegel beim Einstecken des Steckzapfens in die Steckausnehmung aus seiner Verriegelungsstellung gegen eine Federkraft verdrängt wird und hinter der Verriegelungsfläche oder -kante am Steckzapfen selbsttätig in seine Verriegelungsstellung einrastet.
Ein Ringschloß dieser Art ist vermutlich auch in der US,A,4028916 beschrieben. Dieses bekannte Ringschloß kann vermutlich ohne Schlüssel verschlossen werden. Zum Verschließen ist der Steckzapfen am freien Ende des Sicherungskörpers in die Steckausnehmung so weit einzustecken, daß der Schloßriegel, der beim Einstecken gegen eine Federkraft aus seiner Verriegelungsstellung verdrängt wird, selbsttätig hinter der Verriegelungsfläche oder -kante am Steckzapfen einrastet.
Diesem bekannten Ringschloß ist ferner eine Verrastungsvorrichtung zum vorrübergehenden Halten des Steckzapfens in einer Bereitschaftsstellung zugeordnet, die ein Steckloch in einem Anbauteil des Schloßkörpers aufweist, in das der Steckzapfen so einsteckbar ist, daß die Verriegelungsfläche oder -kante am Steckzapfen den Lochrand des Stecklochs hintergreift. Aufgrund der vorhandenen elastischen Biegespannung im wendelförmig geformten flexiblen Sicherungskörper ist in der Bereitschaftsstellung eine Verrastung und Halterung des Steckzapfens gewährleistet, z. B. während der Benutzung des zugehörigen Fahrrads. Bei dieser bekannten Ausgestaltung ist die Verrastung in verschiedenen Stellungen des Steckzapfens gewährleistet, da der Lochrand des Stecklochs ein ringförmiges Verrastungselement bildet. Zum Anschließen des Fahrrads am Zielort bedarf es dann lediglich der Entnahme des Steckzapfens aus dem Steckloch, der Umschlingung eines Sicherungsgegenstandes mit dem flexiblen Sicherungskörper und des Einsteckens des Steckzapfens in die Verriegelungs-Steckausnehmung im Schloß, wobei dieses selbsttätig verriegelt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Ringschloß der vorbeschriebenen Arten so auszugestalten, daß eine einfache und/oder kleine und/oder kompakte und/oder kostengünstige und/oder funktionssichere Bauweise erreicht wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 oder 2 gelöst. Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach Anspruch 1 ist die Verrastungsvorrichtung in die Verriegelungs-Steckausnehmung integriert. Hierdurch wird nicht nur eine kleinere und kompaktere Bauweise erreicht, sondern die Bauweise wird auch wesentlich vereinfacht, weil eine besondere Verrastungs-Steckausnehmung nicht erforderlich ist, da die Verriegelungs-Steckausnehmung diese Funktion erfüllt. Es wird auch eine einfachere Handhabung des Ringschlosses erreicht, da aufgrund der kleineren und kompakteren Bauweise die Handhabung sowohl beim Schließen und Öffnen als auch beim Anschließen eines Gegenstandes einfacher und leichter ist.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach Anspruch 2 ist die Verrastungsvorrichtung an einer Köppel des Schloßkörpers ausgebildet. Es werden mehrere Möglichkeiten aufgezeigt, wie auch hierbei eine kleine und kompakte sowie einfache Bauweise erreicht wird.
Weitere Vorteile, die durch beide erfindungsgemäßen Lösungen erreicht werden, ist eine einfachere und schnellere Fertigung, wovon nicht nur die Herstellung der Bauteile, sondern auch deren Montage in vorteilhafter Weise beeinflußt ist.
Ein weiterer Vorteil, der bei beiden erfindungsgemäßen Lösungen realisierbar ist, besteht darin, daß dann, wenn die Verrastungsvorrichtung in die Verriegelungs-Steck­ ausnehmung integriert ist, es kaum erkennbar ist, ob der Sicherungskörper verriegelt oder nur verrastet ist.
Die Gefahr, daß ein nur verrasteter Sicherungskörper als solcher erkannt und nach Lösung durch Öffnung der Verrastung entwendet wird, ist gering.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die zu den vorgenannten Lösungsmerkmalen beitragen und außerdem zu vorteilhaften Formgestaltungen des Ringschlosses bei guter Raumausnutzung führen.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand von vorteilhaften Ausgestaltungen und Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Ringschloß im axialen Schnitt;
Fig. 2 eine Einzelheit des Ringschlosses im axialen Schnitt und in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 einen Schloßkörper im axialen Schnitt eines Ringschlosses in abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 4 einen Schloßkörper im axialen Schnitt eines Ringschlosses in weiter abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 5 einen Schloßkörper im axialen Schnitt eines Ringschlosses in weiter abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 6 einen der Einzelheit gemäß Fig. 2 entsprechenden Schnitt eines Ringschlosses in weiter abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 7 die Ausgestaltung nach Fig. 6 in der Unteransicht;
Fig. 8 eine Feder als vorgefertigtes Stanzteil in Form einer flachen Platine;
Fig. 9 einen Schloßkörper im axialen Schnitt eines Ringschlosses in weiter abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 10 einen Schloßkörper in der Seitenansicht, teilweise geschnitten, eines Ringschlosses in weiter abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 11 wesentliche Teile des Ringschlosses nach Fig. 10 in vergrößerter Darstellung;
Fig. 12 den Schloßkörper eines Ringschlosses in weiter abgewandelter Ausgestaltung in der Seiten­ ansicht;
Fig. 13 den Teilschnitt XIII-XIII in Fig. 12;
Fig. 14 den Schloßkörper eines weiter abgewandelten Ringschlosses in der Seitenansicht, teilweise geschnitten;
Fig. 15 den Schloßkörper nach Fig. 14 in der Unteran­ sicht;
Fig. 16 den Schloßkörper eines weiter abgewandelten Ringschlosses in der Seitenansicht;
Fig. 17 eine erfindungsgemäße Verrastungsvorrichtung für ein Ringschloß in weiter abgewandelter Ausge­ staltung;
Fig. 18 die Verrastungsvorrichtung nach Fig. 17 in der Unteransicht und in weiter abgewandelter Ausge­ staltung;
Fig. 19 den Schloßkörper eines weiter abgewandelten Ringschlosses in der Seitenansicht, teilweise geschnitten;
Fig. 20 den Schloßkörper eines weiter abgewandelten Ringschlosses in der Seitenansicht, teilweise geschnitten.
Die Hauptteile des Kabel- oder Ringschlosses 1 sind ein langgestreckter Sicherungskörper 2, eine Schließvorrichtung 3 mit einem am einen Ende des Sicherungskörpers 2 angeordneten Schloß 4 und einem am anderen Ende des Sicherungskörpers 2 angeordneten Anschlußteil 5 und eine in die Schließvorrichtung 3 integrierte Haltevorrichtung in Form einer Verrastungsvorrichtung 6 zum lösbaren Verbinden der Enden des Sicherungskörpers 2 aneinander unabhängig von der Schließvorrichtung 3 oder vom Schloß 4.
Der Sicherungskörper 2 besteht aus einem im Querschnitt runden Band 7 aus flexiblem, elastisch biegbarem Material, z. B. einem Bündel Stahldrähten, so daß er aus einer sich etwa gerade oder U-förmig erstreckenden entspannten Ausgangsform gegen eine Rückbiegekraft F zu einer Ringform biegbar ist. Bei der Ausgestaltung nach Fig. 1 erstreckt sich dabei der Sicherungskörper 2 in der Ebene E der Ringform, im Gegensatz zu solchen bekannten Kabelschlössern, bei denen der Sicherungskörper 2 eine wendelförmig gewickelte Form aufweist und in dieser wendelförmig gewickelten Form zu einer Ringform biegbar ist. Der Sicherungskörper 2 kann mit einer Schutzhülle 2a umgeben sein, z. B. einem Schlauch aus Kunststoff.
Das Schloß 4 ist in einen bezüglich des Sicherungskörpers 2 kopfförmig verdickten Schloßkörper 8, vorzugsweise prismatischer Form, integriert, der fest mit dem einen Ende des Bandes 7 verbunden ist und eine sich vorzugsweise quer zur Längsachse des Sicherungskörpers 2 erstreckende Steckausnehmung 9 in Form eines Sacklochs aufweist, in die ein am anderen Ende des Bandes 7, insbesondere koaxial, befestigter, das Anschlußteil 5 bildender Steckzapfen 11 vorzugsweise runder Querschnittsform mit etwas Bewegungsspiel einsteckbar ist. Das Schloß 4 weist einen Schloßriegel 12 auf, der beim Einstecken des Steckzapfens 11 in die Steckausnehmung 9 aus einer in die Steckausnehmung 9 hineinragenden und dabei vorzugsweise an einem Anschlag anliegenden Verriegelungsstellung gegen eine Federkraft in eine Freigabestellung verdrängt wird und hinter einer Riegelkante oder -fläche 13 am Steckzapfen 11 selbsttätig einrastet. Zum Verdrängen des Schloßriegels 12 können an der Außenseite des Schloßriegels 12 und/oder am freien Ende des Steckzapfens 11 jeweils eine Schrägfläche 12a oder Rundung 11a vorgesehen sein oder umgekehrt.
Der quer zur Mittelachse 10 der Steckausnehmung 9 beweglich gelagerte Schloßriegel 12 befindet sich bezüglich der Ausnehmungsöffnung 9a in oder vorzugsweise hinter der Längsmittelachse 14 des Sicherungskörpers 2 und/oder des Schloßkörpers 8. Hierdurch ergibt sich viel Anordnungsraum für einen Schloßmechanismus. Der Schloßriegel 12 kann zum einen diametral oder sekantial hinter oder zum anderen im Längenbereich und sekantial oder tangential zu einem sogenannten Kern 4a eines Schließzylinders angeordnet sein, wobei die Drehachse 4b des Kerns 4a gemäß Fig. 1 quer zur Ringebene E des Ringschlosses 1 angeordnet ist. Der Kern 4a kann jedoch auch in der Ringebene E angeordnet sein, wobei seine Schlüssellochöffnung auf der der Steckausnehmung 9 abgewandten Seite angeordnet ist. Der Kern 4a kann auch axial angeordnet sein, wobei seine Schlüssellochöffnung dem Sicherungskörper 2 abgewandt ist.
Der Schloßriegel 12 ist ein insbesondere runder Stift, der in einer Riegelausnehmung, insbesondere Riegelbohrung 12b, verschiebbar gelagert ist. Eine Riegelfeder 15 kann hinter dem Schloßriegel 12 in der Riegelausnehmung angeordnet und durch einen Verschlußstopfen begrenzt sein. Bei der vorbeschriebenen Ausgestaltung kann der Schloßriegel 12 durch einen exzentrischen Nocken 16 am Kern 4a entriegelbar sein und zwar durch ein Drehen des Kerns 4a mittels eines in sein Schlüsselloch 4c eingesteckten Schlüssels in die Entriegelungsrichtung.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 1 und 3 erstreckt sich der Schloßriegel 12 diametral oder sekantial an der inneren Stirnseite des Kerns 4a, wobei ein exzentrischer stirnseitiger Nocken 16 am Kern 4a in eine Riegelausnehmung 12c im Schloßriegel 12 einfaßt. Wenn der Nocken 16 mit dem in den Kern 4a eingesteckten Schlüssel gegen die der Steckausnehmung 9 abgewandte Seitenfläche 12d und darüberhinaus bewegt wird, wird der Schloßriegel 12 in seine Entriegelungsstellung mitgenommen. Dabei ist die Riegelausnehmung 12c so lang bemessen, daß in der Ausgangsdrehstellung des Kerns 4a der Schloßriegel 12 beim Einstecken des Steckzapfens 11 in seine Freigabestellung bewegbar ist. Dabei kann der vorzugsweise segmentförmig ausgebildete Nocken 16 durch Kontakt zwischen seiner Stirnfläche und der Grundfläche der Riegelausnehmung 12c eine Drehsicherung für den Schloßriegel 12 bilden.
Die Ausgestaltung nach Fig. 4, bei der gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich von der vorbeschriebenen Ausgestaltung dadurch, daß der Schloßriegel 12 sich sekantial oder tangential im Längenbereich des Kerns 4a befindet, wobei ein durch eine Ausnehmung gebildeter oder radial vorstehender Nocken 16 mit der Seitenfläche 12d des Kerns 4a zusammenwirkt, wobei der Nocken 16 zur der Steckausnehmung 9 abgewandten Seite hin weist, und wobei die Kernbohrung und die Riegelausnehmung sich überschneiden oder einen radialen Abstand voneinander aufweisen können.
Bei einer Anordnung der Drehachse des Kerns 4a etwa in oder parallel zur Längsmittelachse 14 oder Ringebene E gemäß Fig. 5, bei der gleiche oder vergleichbare Teile ebenfalls mit gleichen Bezugszahlen versehen sind, kann die Antriebsverbindung zwischen dem Kern 4 und dem Schloßriegel 12 durch einen Nocken 16 mit einer in Umfangsrichtung verlaufenden Schräg- oder Kurvenfläche 4d am Kern 4a gebildet sein, die mit der Seitenfläche 12d des Schloßriegels 12 zu seiner Verschiebung in seine Freigabestellung zusammenwirkt.
Bei allen Ausgestaltungen kann der Nocken 16 einen Anschlag für den Schloßriegel 12 bilden, wodurch das Maß begrenzt ist, mit dem der Schloßriegel 12 in die Steckausnehmung 9 hineinragt. Ein solcher Anschlag kann auch anders ausgebildet sein.
Die dem Schloßriegel 12 gegenüberliegende Verriegelungskante oder radiale Verriegelungsfläche 13 am Steckzapfen 11 ist durch eine Riegelausnehmung 13a in einer solchen Größe gebildet, daß der Schloßriegel 12 darin einfallen kann. Sie kann durch eine Nut oder sekantiale Nut oder Ringnut im Steckzapfen 11 oder einen radialen Vorsprung am Steckzapfen 11 gebildet sein.
Die Verrastungsvorrichtung 6 weist einen Rastnocken 6a in der Steckausnehmung 9 und eine damit zusammenwirkende Verrastungskante oder -fläche 6b am Steckzapfen 11 auf, die durch eine Nut, oder sekantiale Nut oder Ringnut gebildet sein kann. Der einteilig geformte oder spanabhebend gebildete oder als separates Bauteil hergestellte und montierte Rastnocken 6a befindet sich auf der Seite der Steckausnehmung 9, zu der hin die Rückbiegekraft F gerichtet ist, nämlich in der Ringebene E auf der dem freien Ende des Schloßkörpers 8 zugewandten Seite der Steckausnehmung 9. Bei der vorliegenden Ausgestaltung befindet sich auch der Schloßriegel 12 auf dieser Seite der Steckausnehmung 9 in Einsteckrichtung hinter dem ebenfalls auf dieser Seite angeordneten Rastnocken 6a.
Die dem Rastnocken 6a gegenüberliegende Verrastungskante oder -fläche 6b ist vorzugsweise durch die Verriegelungskante oder -fläche 13 gebildet, so daß eine besondere Verrastungskante oder -fläche 6b nicht erforderlich ist.
Der Rastnocken 6a ist außerdem dem Schloßriegel 12 in der Einsteckrichtung vorgeordnet. Das heißt, er weist einen zur Ausnehmungsöffnung 9a gerichteten Abstand vom Schloßriegel 12 auf, der geringer ist als der Abstand des Schloßriegels 12 von der Ausnehmungsöffnung 9a. Der Abstand der Riegel- und Rastnase voneinander ist mit a bezeichnet.
Dem Rastnocken 6a gegenüberliegend ist in der Steckausnehmung 9 ein Freiraum 9b angeordnet, der so groß bemessen ist, daß der Steckzapfen 11 beim Einstecken dem Rastnocken 6 im den Rastnocken 6a einschließenden Bereich 9.1 seitlich ausweichen kann und in eine den Rastnocken 6a mit seiner Rastkante oder -fläche 6b hintergreifende Stellung bewegbar ist. Vom inneren Ende des Freiraums 9b erstreckt sich die Steckausnehmung 9 in ihrer eigentlichen bzw. in ihrer kleineren oder in ihrer in die Richtung der Rückbiegekraft F versetzten Querschnittsform weiter nach innen bis hinter den Schloßriegel 12, wobei die Steckausnehmung 9 den eingesteckten Steckzapfen 11 quer mit einem geringen Bewegungsspiel umschließt. Die dem Rastnocken 6a gegenüberliegende Grundfläche 9c des Freiraums 9b kann eingangsseitig so schräg oder gerundet oder etwa achsparallel zur Ausnehmungsöffnung 9a hin verlaufen, daß sich eine runde oder in der Ringebene E längliche Form für die Ausnehmungsöffnung 9a ergibt, die die seitliche Bewegung des Steckzapfens 11 um den Rastnocken 6a herum in den Freiraum 9b hinein ermöglicht.
Am oder im Steckzapfen 11 ist der Rastkante oder -fläche 6b eine Verlängerung 13b der Riegelausnehmung 13a in einer solchen etwa parallel zur Achse des Steckzapfens 11 gerichteten Länge vorgeordnet, daß der Steckzapfen 11 aus seiner Verrastungsstellung in seine Verriegelungsstellung geschoben werden kann und der Rastnocken 6a in der Verlängerung 13b nach hinten wandern kann und Freiraum hat. Die Verlängerung 13b kann ebenfalls durch eine Längsnut, Quernut bzw. sekantiale Nut oder Ringnut oder durch einen radialen Vorsprung gebildet sein. Die geringste Länge b der Summe aus der Länge der Riegelausnehmung 13a und der Länge der Verlängerung 13b ergibt sich aus der Summe der wirksamen Querschnittsabmessungen c und d des Schloßriegels 12 und des Rastnockens 6a sowie des Abstands e dazwischen. Folglich gilt:
b = oder < c + d + e
Im folgenden wird ein Handhabungsbeispiel für das Ringschloß 1 beschrieben. Für einen Transport oder eine Fahrt des zu sichernden Gegenstands, z. B. ein Fahrrad, von A nach B wird das Ringschloß 1 im verrasteten Zustand deponiert, wobei es eine kleine Größe einnimmt. Dabei kann es in einer Tasche oder in einer ein Teil, z. B. die Sattelstange, des Gegenstandes umringenden Position deponiert werden. Zum Verrasten wird der Steckzapfen 11 in die Steckausnehmung 9 soweit eingeführt, daß die Rastkante oder -fläche 13 unter Ausnutzung der Rückbiegekraft F hinter dem Rastnocken 6a verrastet. Dabei kann die innere, sich quer oder schräg oder gerundet zur Längsmittelachse 10 erstreckende Fläche des Freiraums 9b als Führungsfläche 9d dienen. Die Verrastungskräfte sind so groß bemessen, daß zum einen die Verrastung handhabungsfreundlich herbeigeführt und wieder gelöst werden kann und zum anderen die Verrastungskräfte ausreichen, um eine unbeabsichtigte Lösung der Verrastung, z. B. während der Fahrt von A nach B, zu vermeiden. Diese vorübergehende Verbindung der Enden des Sicherungskörpers 2 erfolgt ohne Schlüsselbenutzung. Am Zielort B kann dann die Verrastung des Ringschlosses 1 manuell ebenfalls ohne Schlüsselbenutzung geöffnet werden. Hierzu läßt sich in handhabungsfreundlicher Weise durch Biegen des elastischen Bandes 7 entgegen der Rückbiegekraft F und gemeinsames Umringen des oder eines Teils des Gegenstandes und eines Anschlußgegenstandes, z. B. ein Pfahl, sowie Bewegen des Steckzapfens 11 in die Steckausnehmung 9, der Gegenstand anschließen. Hierzu bedarf es lediglich des Einsteckens des Steckzapfens 11 in die Steckausnehmung 9 über die Verrastungsstellung hinaus bis in die Verriegelungsstellung, in der der Schloßriegel 12 selbsttätig hinter der Rastkante oder -fläche 6b verriegelt. Auch dies erfolgt handhabungsfreundlich und schnell ohne Schlüsselbenutzung. Eines Schlüssels bedarf dann lediglich zum Öffnen des Schlosses 4 für eine nächste Fahrt bzw. einen nächsten Transport des Fahrrads bzw. Gegenstandes.
Eine der Steckausnehmungsöffnung 9a zugewandte Anlaufschräge 6c oder -rundung am Rastnocken 6a kann den Freiraumbedarf verringern und die Führung beim Einstecken des Steckzapfens 11 erleichtern.
Der im Querschnitt vorzugsweise runde Rastnocken 6a kann durch ein Einsatzstück gebildet sein, das in einen nach außen ausmündenden Kanal oder eine Bohrung 6d von außen eingesetzt und befestigt ist, z. B. durch Pressen oder Kleben.
Die Ausgestaltung nach Fig. 6, bei der gleiche oder ähnliche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich von der vorbeschriebenen Ausgestaltung dadurch, daß das Band 7 nicht elastisch sondern plastisch biegbar oder durch eine Kette 17 gebildet ist, so daß es an einer Rückbiegekraft F fehlt, und daß eine Feder 18 vorgesehen ist, die den Steckzapfen 11 aus seiner im Freiraum 9b befindlichen Zwischenstellung in seine Verrastungsstellung vorspannt und nur so stark bemessen ist, daß zum einen der Steckzapfen 11 manuell gegen ihre Federkraft in den Freiraum 9b schiebbar und wieder herausdrückbar und -ziehbar ist und zum anderen eine unbeabsichtigte Lösung der Verrastung, z. B. während der Fahrt, verhindert ist.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Feder 18 formschlüssig in der Steckausnehmung 9 gehalten und durch einen Federschenkel 18a, insbesondere Blattfederschenkel, gebildet, der mit einer Federbasis 18b verbunden ist, die formschlüssig in der Steckausnehmung 9 gehalten ist. Die Federbasis 18b ist mit halbkreisbogenförmig gekrümmten Seitenbögen 18c in Form einer mit einem Schlitz 18d längs geschlitzten Hülse vorgefertigt, deren Querschnittsform so mit Übermaß an die Querschnittsform der Steckausnehmung 9 und den Freiraum 9b im vorderen Bereich angepaßt ist, daß die Feder 15 im etwas zusammengedrückten Zustand in die Ausnehmungsöffnung 9a einführbar ist und dann nach ihrer elastischen Weitung am Rastnocken 6a und/oder am konkaven Grund 9c des Freiraums 9b axial und in Umfangsrichtung formschlüssig gehalten ist. Der Federschenkel 18a ist mit zwei einander entgegengesetzten Anlauframpen 18e, 18f abgewinkelt oder gerundet geformt, um ein Verhaken beim Ein- oder Ausschieben des Steckzapfens 11 zu vermeiden. Im Bereich der Feder 18 ist die Querschnittsgröße der Steckausnehmung 9 und des Freiraums 9b unter Berücksichtigung der Dicke der Feder 18 bzw. ihrer Basis 18b größer auszubilden, damit der Steckzapfen 11 innerhalb der Federbasis 18b mit Bewegungsspiel einsteckbar ist. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist die Steckausnehmung 9 einschließlich des Freiraums 9b im Bereich des Rastnockens 6a entsprechend der axialen Länge und der Wanddicke der Feder 18 im Querschnitt vergrößert, so daß die Innenwandung der Federbasis 18b mit der Innenwandung der Steckausnehmung 9 und vorzugsweise auch des Freiraums 9b etwa abschließt. Die Steckausnehmungserweiterung kann bezüglich der Längsmittelachse 10 koaxial oder zum Freiraum 9b hin versetzt und z. B. prismatisch sein, hier in der Form eines Langlochs gemäß Fig. 7.
Zur axialen Sicherung der Feder 18 kann diese in ihrer Basis 18b bzw. in einem Seitenbogen 18c ein der Querschnittsform des Rastnockens 6a entsprechendes Loch 18g aufweisen, mit dem sie auf dem Rastnocken 6a sitzt, wobei der Rastnocken 6a nach innen vorragt. Beim Einschieben der Feder 18 ist der Seitenbogen mit dem Loch 18g entsprechend einzubiegen. Der Abstand oder Schlitz 18d zwischen den hier ungleich langen Seitenbögen 18c ist entsprechend breit zu bemessen.
Die Feder 18 läßt sich in einfacher und kostengünstiger Weise durch Stanzen und Biegen aus einer Platine P gemäß Fig. 8 herstellen, wobei die Breite des Schlitzes 18d zwischen den Seitenbögen 18c beim Biegen der Federbasis 18b in eine hülsenförmige Form so groß zu bemessen ist, daß beim Einschieben der Feder 18 in die Steckausnehmung 9 die Seitenbögen 18c zusammengedrückt werden können und sich in der Steckausnehmung 9 und im Freiraum 9b gegen deren Innenwandung spannen können. Anstelle einer kraftschlüssigen oder formschlüssigen Fixierung kann die Federbasis auch eingeklebt werden. Fig. 8 zeigt die Platine P in der Draufsicht. Der die Federbasis 18b in gestreckter Länge einwärts oder auswärts überragende Federschenkel 18a ist durch Schnitte 18h aus der Federbasis 18b freigeschnitten, die sich über einen Teil von deren Abmessung erstrecken.
Es ist im Rahmen der Erfindung möglich und vorteilhaft, den Verrastungsvorrichtungsteil 6.1, der dem Schloßkörper 8 zugeordnet ist und den Steckausnehmungsabschnitt 9.1 mit einem Rastnocken 6a an der angegebenen Seite sowie gegenüberliegend den Freiraum 9b aufweist, an einer an den Schloßkörper 12 aufsetzbaren und daran befestigbaren Kappe 25 auszubilden. Bei der Ausgestaltung nach Fig. 9, bei der gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist eine hülsenförmige Kappe 25 mit einer der Querschnittsform und -größe des Schloßkörpers 8 entsprechenden Querschnittsform und -größe auf dem Schloßkörper 8 insbesondere im Bereich der Steckausnehmung 9 angeordnet, vorzugsweise in topfförmiger Form axial von einem Ende her aufgeschoben. Dabei kann der Sicherungskörper 2 oder ein Verbindungsstück 8a des Schloßkörpers 8 eine Bodenwand der Kappe 25 in einem Loch durchfassen (nicht dargestellt) oder die Kappe 25 kann vom freien Ende des Schloßkörpers 8 her aufgesteckt sein, wobei sie mit einer Bodenwand 26 oder einem Innenrand an der freien Stirnseite des Schloßkörpers 8 anliegen kann. Zur axialen Fixierung der Kappe 25 können an deren Hülsenkörper nach innen vorspringende, vorzugsweise an dessen freien Rand angeordnete Verrastungsnasen 27 angeformt sein, die beim Aufstecken der Kappe 25 elastisch in Rastausnehmungen einrasten, z. B. hinter das zugehörige Ende des Schloßkörpers 8. Anstelle von Verrastungsnasen 27 kann auch ein ringförmiger Verrastungswulst vorgesehen sein, der in eine Ringnut einfaßt oder das Ende des Schloßkörpers 8 hintergreift. Wenn die Querschnittsform des Schloßkörpers 8 rund ist, ist es vorteilhaft, zwischen dem Schloßkörper 8 und der Kappe 25 eine Drehsicherung anzuordnen, die z. B. durch eine Ausnehmung am Schloßkörper 8 und und einen darin einfassenden Vorsprung an der Kappe 25 gebildet sein kann. Wenn die Kappe 25 sich im Bereich der Steckausnehmung 9 und/oder des Kerns 4a befindet, ist in ihr in Flucht dazu jeweils ein Loch 28, 29 zum Durchstecken des Steckzapfens 11 oder Schlüssels vorzusehen.
Der Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1 kann bezüglich der Steckausnehmung 9 vorzugsweise längs der Mittelachse 14 oder quer dazu versetzt sein. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist der Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1 koaxial zur Steckausnehmung 9 in der Kappe 25 angeordnet. Wenn die betreffende Dicke der Kappe 25 geringer ist als die für den Steckausnehmungsabschnitt 9.1 erforderliche Tiefe, ist an der Kappe 25 ein entsprechend großer Ansatz 25a in Form einer Wandverdickung oder Buchse 31 angeformt, der den zugehörigen Abschnitt 9.1 der Steckausnehmung 9 und den Freiraum 9b aufweist. Der Rastnocken 6a ist in den Verrastungsvorrichtungsabschnitt 9.1 vorragend einteilig angeformt. Die Abmessungen a, b, c, d, e gelten auch für die Ausführungsbeispiele mit Kappe 25. Der Freiraum 9b endet innen in der Kappe 25. Es bedarf am Schloßkörper 8 keiner Formveränderung. Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 eignet sich für einen elastisch biegbaren Sicherungskörper 2, der die Rückbiegekraft F erzeugt.
Die Kappe 25 ist ein einteiliges Bauteil, das vorzugsweise aus Kunststoff besteht und durch Spritz­ formen hergestellt ist.
Für einen Sicherungskörper 2, der plastisch biegbar ist oder durch eine Kette oder durch ein elastisch biegbares Seil wendelförmiger Form gebildet ist, kann eine den Steckzapfen 11 gegen den Rastnocken 6a beaufschlagende Feder 18, z. B. gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 und 7, im Steckausnehmungsabschnitt 9.1 angeordnet werden.
Die Ausführungsbeispiele nach Fig. 10 bis 13, bei denen gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich von den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen dadurch, daß der Rastnocken 6a nicht starr sondern zwischen einer Verrastungsstellung und einer Freigabestellung elastisch nachgebig ausgebildet oder elastisch beweglich gelagert ist.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist der Rastnocken 6a vorzugsweise durch einen Stift oder eine Kugel 35 gebildet, die in einem sich quer zur Steckausnehmung 9 oder zum Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1 erstreckenden Kanal oder Bohrung 6d verschiebbar gelagert ist. Ein Anschlag 36, der die Verrastungsbewegung in den Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1 hinein begrenzt, kann durch eine Querschnittsverjüngung des Kanals bzw. der Bohrung 32 im Übergangsbereich zur Steck- bzw. Verrastungsausnehmung 9, 9.1 gebildet sein. Ein solcher Anschlag 36 kann ohne besondere Herstellung bei der Herstellung des Kanals bzw. der Bohrung 6d gebildet sein, z. B. dadurch, daß ein Bohrer zur Herstellung der Bohrung 6d von außen nur so weit in das Material eingesenkt wird, daß ein vom Bohrer nicht beseitigter Materialrest im Übergangsbereich zwischen der Bohrung 6d und dem Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1 verbleibt. Die Federkraft kann durch eine Feder, hier eine Druckfeder 37, aufgebracht werden, die im Kanal 6d angeordnet und an ihrem dem Rastnocken 6a abgewandten Ende an einem geeigneten Widerlager abgestützt ist, hier ein Verschlußstopfen 38 für den Kanal oder die Bohrung 6d.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 12 und 13, bei dem gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszahlen versehen sind, ist der vorzugsweise dem Schloßkörper 8 zugeordnete Verrastungsvorrichtungsteil 6.1 durch eine - gemäß Fig. 12 dem Schloßriegel 12 in Einschubrichtung vorgeordnete - Innenumfangsnut 41 und eine darin eingesetzte Ringfeder 42 gebildet, die eine runde Querschnittsform oder am Innenumfang eine gerundete Querschnittsform oder am Innenumfang beidseitig Anlaufschrägen aufweist. Die Ringfeder 42 ist von endlicher Bauweise, daß heißt, sie weist zwei Enden auf, die einen kleinen Abstand voneinander aufweisen oder sich überlappen können, so daß die Ringfeder 42 elastisch geweitet werden kann und sich auch wieder zusammenziehen kann. Im entspannten Zustand ist der Innendurchmesser d1 der Ringfeder 42 etwas kleiner bemessen, als der Durchmesser D2 des Steckzapfens 11, und der Außendurchmesser D1 der Ringfeder 42 größer als der Durchmesser der Steckausnehmung 9, wobei die Ringfeder 42 in Ringnuten 40, 41 in der Steckausnehmung 9 und im Steckzapfen 11 eintaucht. Beim Einstecken des Steckzapfens 11 wird somit die Ringfeder 42 etwas geweitet. Dies ist möglich, weil der Durchmesser D der Innennut 41 gleich oder etwas größer bemessen ist als der Außendurchmesser D1 der geweiteten Ringfeder 42. Wie bei den anderen Ausführungsbeispielen ist auch hier der Kraftaufwand, der zum Überdrücken der Feder bzw. Ringfeder 42 beim Einstecken und beim Herausziehen des Steckzapfens 19 erforderlich ist, so groß bemessen, daß er zum einen vom Benutzer leicht aufgebracht werden kann und zum anderen ein ungewolltes Lösen bzw. Herausziehen verhindert.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 14 bis 19 ist der dem Schloßkörper 8 zugeordnete Verrastungsvorrichtungsteil 6.1 ebenfalls an einem den Schloßkörper 8 oder ein Anbauteil desselben in Form eines Ringes umgebenden und darauf sitzenden Bauteil, insbesondere an einer Kappe 25, angeordnet. Dabei kann eine Verrastungs-Steckausnehmung 46 in dem Bauteil oder der Kappe 25 selbst oder in einem Ansatz 25a des Bauteils bzw. der Kappe 25 angeordnet sein. Die Verrastungs-Steckausnehmung 46 oder der Ansatz kann koaxial zur Riegel-Steckausnehmung 9 oder dazu in Umfangsrichtung des Schloßkörpers 8 versetzt oder längs der Längsmittelachse 14 versetzt angeordnet sein.
Bei den Ausgestaltungen nach den Fig. 14 bis 19, bei denen gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist die Halte- bzw. Steckausnehmung 46 durch eine Ausnehmungsvergrößerung 47 hinterschnitten, in die eine Halte- oder Rastnase am Steckzapfen 11 so einführbar ist, daß die Rastnase die durch den Ausnehmungsrand gebildeten Halte- bzw. Rastschultern 48 hintergreift. Die Steckausnehmung 46 und die Ausnehmungsvergrößerung 47 münden in einer der Richtung der Rückbiegekraft F etwa entgegengesetzten Richtung frei aus, oder sie münden in dieser Richtung in eine entsprechend vergrößerte Einstecköffnung 49 (Fig. 16), in die die Rastnase mit großem Bewegungsspiel einsteckbar ist. Gemäß Fig. 14 und 15 kann die Steckausnehmung 46 ein in oder parallel zur Ringebene E erstreckender Schlitz sein. Diese Ausgestaltung eignet sich bei einem sich in der Ringebene E erstreckenden und elastisch biegbaren Sicherungskörper 2, der die immer in der Ringebene E wirksame Rückbiegekraft F aufbringt.
Wenn der die Steckausnehmung 46 enthaltende Wandabschnitt 51 aus einem bei einem Schlitz elastisch biegbaren oder bei einem Loch (Fig. 17, 18) elastisch dehnbarem bzw. aufweitbarem Material besteht, kann eine Steckausnehmung 46 vorgesehen sein, die in ihrer Größe kleiner bemessen ist als die Querschnittsgröße der Rastnase am Anschlußteil 5, so daß die Rastnase mit einem verhältnismäßig kleinen manuellen Kraftaufwand in eine solche Steckausnehmung 46 eindrückbar ist, wobei der Rand der Steckausnehmung 46 ausbiegt oder geweitet wird und im Bereich des verjüngten Halses der Rastnase selbsttätig wieder zurückbiegt bzw. sich verengt, wodurch der Hintergriff bzw. die Verrastung gewährleistet ist. Bei einer solchen Ausgestaltung bedarf es keiner Ausmündung der Steckausnehmung 46. Zur Lösung dieser Rastverbindung ist die Rastnase mit einer verhältnismäßig kleinen manuellen Zugkraft aus der Steckausnehmung 46 herausziehbar, wobei die Verrastung überdrückt wird. Bei dieser Ausgestaltung wird die Verrastungs-Federkraft von dem einen Verrastungsteil, hier dem Ausnehmungsrand, aufgebracht, so daß es der Rückbiegekraft F nicht bedarf. Diese Ausgestaltung eignet sich deshalb für plastisch flexible, z. B. durch eine Kette gebildete, Sicherungskörper 2 oder einen zwar elastisch biegbaren jedoch wendelförmig geformten Sicherungskörper 2, bei dem die Rückbiegekraft je nach Stellung in unterschiedliche Richtungen gerichtet sein kann.
Vorzugsweise ist die Rastnase durch die Riegelkante 13 bzw. die Riegelausnehmung 13a und somit durch den Kopf des Steckzapfens 11 gebildet, so daß es keiner besonderen Rastnase bedarf. Die Querschnittsabmessung der Steckausnehmung 46 ist kleiner als die Querschnittsabmessung der Rastnase oder die Querschnittsabmessung ist an den durch eine Quernut oder Ringnut gebildeten Hals 11b in etwa angepaßt. Auch diese Ausgestaltung bildet eine lösbare Verrastungsvorrichtung 6 bzw. jeweils ein einstückiges Verrastungsvorrichtungsteil 6.1, 6.2.
Bei den Ausgestaltungen gemäß Fig. 9 und 14 bis 19 ist der Verrastungsvorrichtungsteil 6.1, einstückig am Schloßkörper 12, hier an der Kappe 45, ausgebildet. Diese Ausgestaltung ist besonders einfach und preisgünstig, weil es keines zweiten Teils dieses Verrastungsvorrichtungsteils 6.1 bedarf, wie z. B. einer besonderen Feder der Fall ist.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 14 und 15 ist ein hohler Ansatz 25a an der Kappe 25 vorgesehen, in dessen dem Schloßkörper 8 abgewandten Wandabschnitt 51 die Steckausnehmung 46 in Form eines Schlitzes ausgebildet ist, der in der dem freien Ende abgewandten Längsrichtung offen ist. Dieser Ansatz 25a erstreckt sich in der Längsrichtung nur über eine Teillänge des Schloßkörpers 8 bzw. der Kappe 25, wobei der Ansatz 25a sich neben der Riegel-Steckausnehmung 9 befindet.
Der Hohlraum des Ansatzes 25a ist durch eine bezüglich der Steckausnehmung 46 vergrößerte und eine Hinterschneidung bildende Ausnehmungsvergrößerung 47 gebildet, die in die gleiche Richtung (der Richtung der Rückbiegekraft F entgegen gerichtet) frei ausmündet. Wie die Fig. 14 und 15 zeigen, ist der Ansatz 25a vorzugsweise in allen drei Dimensionen kleiner bemessen als der Schloßkörper 8 bzw. die Kappe 25.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 16 ist die vorbeschriebene Variante mit der schlüssellochförmigen Einstecköffnung 49 dargestellt, wobei sie in einem das freie Ende des Schloßkörpers 8 überragenden oder davon abstehenden einfachen, sich quer zur Ringebene E erstreckenden oder hohlzylindrischen Wandabschnitt 51 der Kappe 25 angeordnet ist. Bei dieser Ausgestaltung ist es vorteilhaft, wenn die Einstecköffnung 49 nahe an der Stirnfläche des Schloßkörpers 8 oder der Bodenwand 26 angeordnet ist, wodurch nicht nur eine kurze Bauweise erreicht wird, sondern auch eine Anschlagwirkung für die Herauszieh-Stellung des Steckzapfens 11 erreicht wird, in der der Steckzapfen 11 ohne zu Verhaken herausgezogen werden kann.
Die Einstecköffnung 49 ist um ein deutliches Bewegungsspiel größer bemessen, vorzugsweise um etwa 2 bis 4 mm, als der Steckzapfen 11. Die Steckausnehmung 46 schließt sich insbesondere schlitzförmig an die Einstecköffnung 49 an und zwar zum freien Ende des Schloßkörpers 8 hin bzw. etwa in Richtung der Rückbiegekraft F. Das Anschlagende der Steckausnehmung 46 ist vorzugsweise gerundet, insbesondere in Anpassung an den Hals des Steckzapfens 11.
Die Knopflochverbindung mit der elastisch aufweitbaren Steckausnehmung 46 gemäß Fig. 17 und 18 kann ebenfalls in einem Wandabschnitt 51 in Form einer Verlängerung der Kappe 25 angeordnet sein, z. B. anstelle der Steckausnehmungskombination 46, 49. Wie Fig. 18 zeigt, kann zur Vergrößerung der Flexibilität der Rand 46a der Steckausnehmung 46 zickzackförmig ausgebildet sein oder mit radialen Schlitzen 46b oder Schnittfugen ausgebildet sein.
Gemäß Fig. 19 ist eine bezüglich dem Kopf des Steckzapfens 11 verjüngte und elastisch aufweitbare Steckausnehmung 46 koaxial zur Verriegelungs-Ausnehmung 9 in der Kappe 25, hier in ihrer Umfangswand, angeordnet. Der Steckzapfen 11 befindet sich in seiner angedeuteten Verrastungsstellung, in der seine Verrastungskante 6b oder -fläche, die hier auch die Riegelkante oder -fläche 13 bildet, den Ausnehmungsrand 46a hintergreift. Beim Einstecken und Herausziehen des Steckzapfens 11 wird der Ausnehmungsrand 46a mit einem verhältnismäßig geringen manuellen Kraftaufwand je nach Ausbildung elastisch geweitet oder gebogen (Fig. 17, 18). Um beim Einstecken des Steckzapfens 11 eine Überlastung des Ausnehmungsrandes 46a zu vermeiden, ist es vorteilhaft, direkt dahinter einen Ringfreiraum 9e vorzusehen, hier am Rand der Steckausnehmung 9, wobei ein Kantenbruch des Randes angeordnet sein kann.
Bei den Ausgestaltungen nach den Fig. 14 bis 19 ist die Dicke des die Steckausnehmung 46 enthaltenden Wandabschnitts 51 gleich oder kleiner zu bemessen als die Rastausnehmung, die vorzugsweise zugleich die Riegelausnehmung 13a am Steckzapfen 11 ist.
Es ist auch beim Vorhandensein eines Rastnockens 6a, der beweglich (Fig. 10 bis 13) oder nachgebig (Fig. 17 bis 19) ist, aus Gründen einer geringeren Beanspruchung und leichteren Handhabung vorteilhaft, die Rastausnehmung 6b und vorzugsweise zugleich auch Riegelausnehmung 13a mit einer solchen Breite b auszubilden, daß sie im Bewegungsbereich zwischen der Verriegelungsstellung und der Raststellung einen Bewegungsfreiraum für den Rastnocken 6a bzw. die Kugel, die Feder 42 oder den Ausnehmungsrand 46a bildet. Um beim Einstecken des Steckzapfens 11 ein Verhaken der inneren Begrenzungsfläche der Rastausnehmung 13b mit dem Steckausnehmungsrand zu vermeiden, ist die Begrenzungsfläche konisch oder gerundet ausgebildet. Außerdem ist es vorteilhaft, die Rastausnehmung 13a, 13b so lang zu bemessen, daß in der Verriegelungsstellung des Steckzapfens 11 die Begrenzungsfläche sich außerhalb der Steckausnehmung 9.1 befindet.
Bei einem elastisch aufweitbaren Ausnehmungsrand 46a ist der Randbereich oder die Kappe 25 insgesamt aus einem entsprechend elastischen Material herzustellen.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 20, bei der gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, weist die Kappe 25 koatioal mit der Steckausnehmung 9 eine Verrastungsvorrichtung mit einer Ringfeder 42 im Sinne der Ausgestaltung gemäß den Fig. 12 und 13 auf, die vorzugsweise in einer Buchse 31 angeordnet ist.

Claims (14)

1. Ringschloß (1) zum Sichern von beweglichen Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen Fahrzeuge, mit
  • - einem langgestreckten, zu einer Ringform und wieder zurück bewegbaren bzw. verformbaren Sicherungskörper (2, Kette 17),
  • - einer Schließvorrichtung (3) mit einem Schloß (4) und einem damit betätigbaren Schloßriegel (12) in einem Schloßkörper (8), der mit dem einen Ende des Sicherungskörpers (2) verbunden ist,
  • - und einem mit dem Schloßriegel (12) verbindbaren Anschlußteil (5) in Form eines Steckzapfens (11) am anderen Ende des Sicherungskörpers (2),
  • - wobei das Schloß (4) eine Verriegelungs-Steck­ ausnehmung (9) aufweist, in die der Steckzapfen (11) einsteckbar und durch den Schloßriegel (12) verriegelbar ist,
  • - wobei der Schloßriegel (12) beim Einstecken des Steckzapfens (11) in die Verriegelungs-Steckausnehmung (9) gegen die Kraft einer Feder (15) aus seiner Verriegelungsstellung in eine Freigabestellung verdrängt wird, selbsttätig hinter eine Verriegelungskante (13) am Steckzapfen einfällt und zum Öffnen der Schließvorrichtung (3) durch eine Betätigung des Schlosses (4) in seine Freigabestellung bewegbar ist,
  • - wobei das Ringschloß (1) eine Verrastungs­ vorrichtung (6) mit einer dem Schloßkörper (8) zugeordneten Verrastungs-Steckausnehmung (9.1) aufweist, in die der Steckzapfen (11) einsteckbar und mit einer Rastausnehmung (13a, 13b) an einem Rastnocken (6a) verrastbar ist,
  • - und wobei der Steckzapfen (11) durch die Kraft einer Feder in seine Raststellung am Rastnocken (6a) beaufschlagt ist,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß der Rastnocken (6a) in der Verriegelungs-Steck­ ausnehmung (9) angeordnet ist,
    daß der Rastnocken (6a) in einem zur Steckausnehmungsöffnung (9a) hingerichteten Abstand (c, e) vom Schloßriegel (12) angeordnet ist und daß die Länge (b) der Rastausnehmung (13a, 13b) gleich oder größer ist als der über den Schloßriegel (12) und den Rastnocken (6a) gemessene wirksame Abstand (c, e, d).
2. Ringschloß (1) zum Sichern von beweglichen Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen Fahrzeuge, mit
  • - einem langgestreckten, zu einer Ringform und wieder zurück bewegbaren bzw. verformbaren Sicherungskörper (2, Kette 17),
  • - einer Schließvorrichtung (3) mit einem Schloß (4) und einem damit betätigbaren Schloßriegel (12) in einem Schloßkörper (8), der mit dem einen Ende des Sicherungskörpers (2) verbunden ist,
  • - und einem mit dem Schloßriegel (12) verbindbaren Anschlußteil (5) in Form eines Steckzapfens (11) am anderen Ende des Sicherungskörpers (2),
  • - wobei das Schloß (4) eine Verriegelungs-Steck­ ausnehmung (9) aufweist, in die der Steckzapfen (11) einsteckbar und durch den Schloßriegel (12) verriegelbar ist,
  • - wobei der Schloßriegel (12) beim Einstecken des Steckzapfens (11) in die Verriegelungs-Steckausnehmung (9) gegen die Kraft einer Feder (15) aus seiner Verriegelungsstellung in eine Freigabestellung verdrängt wird, selbsttätig hinter eine Verriegelungskante (13) am Steckzapfen einfällt und zum Öffnen der Schließvorrichtung (3) durch eine Betätigung des Schlosses (4) in seine Freigabestellung bewegbar ist,
  • - wobei das Ringschloß (1) eine Verrastungs­ vorrichtung (6) mit einer dem Schloßkörper (8) zugeordneten Verrastungs-Steckausnehmung (9.1) aufweist, in die der Steckzapfen (11) einsteckbar und mit einer Rastausnehmung (13a, 13b) an einem Rastnocken (6a) verrastbar ist,
  • - und wobei der Steckzapfen (11) durch die Kraft einer Feder in seine Raststellung am Rastnocken (6a) beaufschlagt ist,
    dadurch gekennzeichnet, daß der dem Schloßkörper (8) zugeordnete Verrastungsvor­ richtungsteil (6.1) der Verrastungsvorrichtung (6) an einer Kappe (25) des Schloßkörpers (8) ausgebildet ist.
3. Ringschloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verrastungsvorrichtungsteil (6.1) einteilig an der Kappe (25) ausgebildet ist, insbesondere angeformt ist.
4. Ringschloß nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (25) aus Kunststoff besteht.
5. Ringschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (25) eine topfförmige Form aufweist und auf den Schloßkörper (8) aufgeschoben ist, insbesondere längs dessen Mittelachse (14).
6. Ringschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (25) auf dem Schloßkörper (8) verrastet ist.
7. Ringschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verrastungs-Steckausnehmung (9.1) in einer Flucht mit der Verriegelungs-Steckausnehmung (9) angeordnet ist.
8. Ringschloß nach einem der vorherigen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastnocken (6a) zwischen seiner Raststellung und einer Freigabestellung beweglich gehalten oder gelagert ist und durch die Kraft einer Feder in seine Raststellung beaufschlagt ist.
9. Ringschloß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastnocken (6a) durch eine Kugel oder durch eine geteilte Ringfeder (42) gebildet ist.
10. Ringschloß nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastnocken (6a) starr in der Verrastungs-Steck­ ausnehmung (9.1) angeordnet ist und dem Rastnocken (6a) gegenüberliegend ein Freiraum (9b) in der Verrastungs-Steckausnehmung (9.1) angeordnet ist, der ein Einschieben den Steckzapfens (11) um den Rastnocken (6a) herum gewährleistet.
11. Ringschloß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungskörper (2) plastisch oder elastisch biegbar ist und z. B. durch eine Kette oder ein Seil gebildet ist, das sich in der Ringebene (E) des Ringschlosses (1) erstreckt oder wendelförmig geformt ist.
12. Ringschloß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastnocken (6a) auf der Seite der Verrastungs-Steck­ ausnehmung (9.1) angeordnet ist, zu der hin eine Rückbiegekraft (F) beim Biegen des Sicherungskörpers (2) in die Ringform weist. Es wird auch eine einfachere Handhabung des Ringschlosses erreicht, da aufgrund der kleineren und kompakteren Bauweise die Handhabung sowohl beim Schließen und Öffnen als auch beim Anschließen eines Gegenstandes einfacher und leichter ist.
13. Ringschloß nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die den Steckzapfen (11) in die Verrastungsstellung beaufschlagende Feder (18) in der Verrastungs-Steck­ ausnehmung (9.1) angeordnet ist.
14. Ringschloß nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es ein freies Ringschloß ist oder daß sein Schloßkörper (8) Befestigungselemente für einen Träger (Fahrradrahmen) aufweist.
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