DE19706560A1 - Ringschloß zum Sichern von beweglichen Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen Fahrzeuge - Google Patents
Ringschloß zum Sichern von beweglichen Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Ringschloß nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 2.
Ringschlösser der vorliegenden Art gibt es in zwei
unterschiedlichen Grundarten.
Bei der ersten Art handelt es sich um ein sogenanntes
freies Ringschloß, das im wesentlichen aus dem
Sicherungskörper in Form eines flexiblen Bandes oder
Seiles, z. B. elastisch biegsamen Stahlseiles, oder einer
Kette sowie einem Schloßkörper am einen Ende des
Sicherungskörpers und einem darin einsteckbaren
Steckzapfen am anderen Ende des Sicherungskörpers besteht.
Bei einem solchen freien Ringschloß kann ein elastisch
biegbarer Sicherungskörper in unterschiedlicher
Ausgestaltung vorgesehen sein. Es ist möglich den
Sicherungskörper durch ein elastisch biegbares Band oder
Seil, z. B. Stahllitze, zu bilden, das zu einer in einer
Ebene erstreckenden Ringform biegen läßt, wobei eine sich
in der Ringebene erstreckende Rückbiegekraft entsteht. Bei
einer anderen Ausgestaltung ist der Sicherungskörper durch
ein elastisch biegbares Band oder Seil gebildet, das
wendelförmig geformt ist. Bei dieser Ausgestaltung
entsteht beim Biegen in die Ringform zwar ebenfalls eine
Rückbiegekraft, diese ist jedoch bezüglich der Ringform
unbestimmt und kann verschiedene Richtungen einnehmen.
Desweiteren gibt es freie Ringschlösser mit sehr langen
Bändern oder Seilen, bei denen sich aufgrund der großen
Länge eine Rückbiegekraft kaum einstellt.
Die zweite Art umfaßt ein Ringschloß, das im Bereich
seines Schloßkörpers oder eines Anbauteils desselben am
anzuschließenden Gegenstand, z. B. ein Fahrrad, dauerhaft
befestigt ist, z. B. durch Schrauben. Ein Ringschloß dieser
zweiten Art wird hauptsächlich mit einem langen biegbaren
Band oder Seil ausgebildet, wobei es in Wendelform oder
ohne Wendelform ausgestaltet sein kann.
Während bei der zweiten Art die Halterung des
Ringschlosses aufgrund seiner Befestigung immer
gewährleistet ist, ist bei der ersten Art das freie
Ringschloß während seines Nichtgebrauchs zu deponieren.
Hierzu ist es üblich, das Ringschloß z. B. in einer Tasche
aufzubewahren oder am anzuschließenden Gegenstand
vorübergehend anzuschließen und dadurch zu halten, bei
einem Fahrrad z. B. durch Umringung der Sattelstange.
Es ist ein Ringschloß der ersten Art bekannt geworden, bei
dem der Schloßriegel beim Einstecken des Steckzapfens in
die Steckausnehmung aus seiner Verriegelungsstellung gegen
eine Federkraft verdrängt wird und hinter der
Verriegelungsfläche oder -kante am Steckzapfen selbsttätig
in seine Verriegelungsstellung einrastet.
Ein Ringschloß dieser Art ist vermutlich auch in der
US,A,4028916 beschrieben. Dieses bekannte Ringschloß kann
vermutlich ohne Schlüssel verschlossen werden. Zum
Verschließen ist der Steckzapfen am freien Ende des
Sicherungskörpers in die Steckausnehmung so weit
einzustecken, daß der Schloßriegel, der beim Einstecken
gegen eine Federkraft aus seiner Verriegelungsstellung
verdrängt wird, selbsttätig hinter der Verriegelungsfläche
oder -kante am Steckzapfen einrastet.
Diesem bekannten Ringschloß ist ferner eine
Verrastungsvorrichtung zum vorrübergehenden Halten des
Steckzapfens in einer Bereitschaftsstellung zugeordnet,
die ein Steckloch in einem Anbauteil des Schloßkörpers
aufweist, in das der Steckzapfen so einsteckbar ist, daß
die Verriegelungsfläche oder -kante am Steckzapfen den
Lochrand des Stecklochs hintergreift. Aufgrund der
vorhandenen elastischen Biegespannung im wendelförmig
geformten flexiblen Sicherungskörper ist in der
Bereitschaftsstellung eine Verrastung und Halterung des
Steckzapfens gewährleistet, z. B. während der Benutzung des
zugehörigen Fahrrads. Bei dieser bekannten Ausgestaltung
ist die Verrastung in verschiedenen Stellungen des
Steckzapfens gewährleistet, da der Lochrand des Stecklochs
ein ringförmiges Verrastungselement bildet. Zum
Anschließen des Fahrrads am Zielort bedarf es dann
lediglich der Entnahme des Steckzapfens aus dem Steckloch,
der Umschlingung eines Sicherungsgegenstandes mit dem
flexiblen Sicherungskörper und des Einsteckens des
Steckzapfens in die Verriegelungs-Steckausnehmung im
Schloß, wobei dieses selbsttätig verriegelt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Ringschloß
der vorbeschriebenen Arten so auszugestalten, daß eine
einfache und/oder kleine und/oder kompakte und/oder
kostengünstige und/oder funktionssichere Bauweise erreicht
wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 oder
2 gelöst. Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach
Anspruch 1 ist die Verrastungsvorrichtung in die
Verriegelungs-Steckausnehmung integriert. Hierdurch wird
nicht nur eine kleinere und kompaktere Bauweise erreicht,
sondern die Bauweise wird auch wesentlich vereinfacht,
weil eine besondere Verrastungs-Steckausnehmung nicht
erforderlich ist, da die Verriegelungs-Steckausnehmung
diese Funktion erfüllt. Es wird auch eine einfachere
Handhabung des Ringschlosses erreicht, da aufgrund der
kleineren und kompakteren Bauweise die Handhabung sowohl
beim Schließen und Öffnen als auch beim Anschließen eines
Gegenstandes einfacher und leichter ist.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach Anspruch 2
ist die Verrastungsvorrichtung an einer Köppel des
Schloßkörpers ausgebildet. Es werden mehrere Möglichkeiten
aufgezeigt, wie auch hierbei eine kleine und kompakte
sowie einfache Bauweise erreicht wird.
Weitere Vorteile, die durch beide erfindungsgemäßen
Lösungen erreicht werden, ist eine einfachere und
schnellere Fertigung, wovon nicht nur die Herstellung der
Bauteile, sondern auch deren Montage in vorteilhafter
Weise beeinflußt ist.
Ein weiterer Vorteil, der bei beiden erfindungsgemäßen
Lösungen realisierbar ist, besteht darin, daß dann, wenn
die Verrastungsvorrichtung in die Verriegelungs-Steck
ausnehmung integriert ist, es kaum erkennbar ist, ob
der Sicherungskörper verriegelt oder nur verrastet ist.
Die Gefahr, daß ein nur verrasteter Sicherungskörper als
solcher erkannt und nach Lösung durch Öffnung der
Verrastung entwendet wird, ist gering.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die zu den
vorgenannten Lösungsmerkmalen beitragen und außerdem zu
vorteilhaften Formgestaltungen des Ringschlosses bei guter
Raumausnutzung führen.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie
erzielbare Vorteile anhand von vorteilhaften
Ausgestaltungen und Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Ringschloß im axialen
Schnitt;
Fig. 2 eine Einzelheit des Ringschlosses im axialen
Schnitt und in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 einen Schloßkörper im axialen Schnitt eines
Ringschlosses in abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 4 einen Schloßkörper im axialen Schnitt eines
Ringschlosses in weiter abgewandelter
Ausgestaltung;
Fig. 5 einen Schloßkörper im axialen Schnitt eines
Ringschlosses in weiter abgewandelter
Ausgestaltung;
Fig. 6 einen der Einzelheit gemäß Fig. 2 entsprechenden
Schnitt eines Ringschlosses in weiter
abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 7 die Ausgestaltung nach Fig. 6 in der
Unteransicht;
Fig. 8 eine Feder als vorgefertigtes Stanzteil in Form
einer flachen Platine;
Fig. 9 einen Schloßkörper im axialen Schnitt eines
Ringschlosses in weiter abgewandelter
Ausgestaltung;
Fig. 10 einen Schloßkörper in der Seitenansicht,
teilweise geschnitten, eines Ringschlosses in
weiter abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 11 wesentliche Teile des Ringschlosses nach Fig. 10
in vergrößerter Darstellung;
Fig. 12 den Schloßkörper eines Ringschlosses in weiter
abgewandelter Ausgestaltung in der Seiten
ansicht;
Fig. 13 den Teilschnitt XIII-XIII in Fig. 12;
Fig. 14 den Schloßkörper eines weiter abgewandelten
Ringschlosses in der Seitenansicht, teilweise
geschnitten;
Fig. 15 den Schloßkörper nach Fig. 14 in der Unteran
sicht;
Fig. 16 den Schloßkörper eines weiter abgewandelten
Ringschlosses in der Seitenansicht;
Fig. 17 eine erfindungsgemäße Verrastungsvorrichtung für
ein Ringschloß in weiter abgewandelter Ausge
staltung;
Fig. 18 die Verrastungsvorrichtung nach Fig. 17 in der
Unteransicht und in weiter abgewandelter Ausge
staltung;
Fig. 19 den Schloßkörper eines weiter abgewandelten
Ringschlosses in der Seitenansicht, teilweise
geschnitten;
Fig. 20 den Schloßkörper eines weiter abgewandelten
Ringschlosses in der Seitenansicht, teilweise
geschnitten.
Die Hauptteile des Kabel- oder Ringschlosses 1 sind ein
langgestreckter Sicherungskörper 2, eine
Schließvorrichtung 3 mit einem am einen Ende des
Sicherungskörpers 2 angeordneten Schloß 4 und einem am
anderen Ende des Sicherungskörpers 2 angeordneten
Anschlußteil 5 und eine in die Schließvorrichtung 3
integrierte Haltevorrichtung in Form einer
Verrastungsvorrichtung 6 zum lösbaren Verbinden der Enden
des Sicherungskörpers 2 aneinander unabhängig von der
Schließvorrichtung 3 oder vom Schloß 4.
Der Sicherungskörper 2 besteht aus einem im Querschnitt
runden Band 7 aus flexiblem, elastisch biegbarem Material,
z. B. einem Bündel Stahldrähten, so daß er aus einer sich
etwa gerade oder U-förmig erstreckenden entspannten
Ausgangsform gegen eine Rückbiegekraft F zu einer Ringform
biegbar ist. Bei der Ausgestaltung nach Fig. 1 erstreckt
sich dabei der Sicherungskörper 2 in der Ebene E der
Ringform, im Gegensatz zu solchen bekannten
Kabelschlössern, bei denen der Sicherungskörper 2 eine
wendelförmig gewickelte Form aufweist und in dieser
wendelförmig gewickelten Form zu einer Ringform biegbar
ist. Der Sicherungskörper 2 kann mit einer Schutzhülle 2a
umgeben sein, z. B. einem Schlauch aus Kunststoff.
Das Schloß 4 ist in einen bezüglich des Sicherungskörpers
2 kopfförmig verdickten Schloßkörper 8, vorzugsweise
prismatischer Form, integriert, der fest mit dem einen
Ende des Bandes 7 verbunden ist und eine sich vorzugsweise
quer zur Längsachse des Sicherungskörpers 2 erstreckende
Steckausnehmung 9 in Form eines Sacklochs aufweist, in die
ein am anderen Ende des Bandes 7, insbesondere koaxial,
befestigter, das Anschlußteil 5 bildender Steckzapfen 11
vorzugsweise runder Querschnittsform mit etwas
Bewegungsspiel einsteckbar ist. Das Schloß 4 weist einen
Schloßriegel 12 auf, der beim Einstecken des Steckzapfens
11 in die Steckausnehmung 9 aus einer in die
Steckausnehmung 9 hineinragenden und dabei vorzugsweise an
einem Anschlag anliegenden Verriegelungsstellung gegen
eine Federkraft in eine Freigabestellung verdrängt wird
und hinter einer Riegelkante oder -fläche 13 am
Steckzapfen 11 selbsttätig einrastet. Zum Verdrängen des
Schloßriegels 12 können an der Außenseite des
Schloßriegels 12 und/oder am freien Ende des Steckzapfens
11 jeweils eine Schrägfläche 12a oder Rundung 11a
vorgesehen sein oder umgekehrt.
Der quer zur Mittelachse 10 der Steckausnehmung 9
beweglich gelagerte Schloßriegel 12 befindet sich
bezüglich der Ausnehmungsöffnung 9a in oder vorzugsweise
hinter der Längsmittelachse 14 des Sicherungskörpers 2
und/oder des Schloßkörpers 8. Hierdurch ergibt sich viel
Anordnungsraum für einen Schloßmechanismus. Der
Schloßriegel 12 kann zum einen diametral oder sekantial
hinter oder zum anderen im Längenbereich und sekantial
oder tangential zu einem sogenannten Kern 4a eines
Schließzylinders angeordnet sein, wobei die Drehachse 4b
des Kerns 4a gemäß Fig. 1 quer zur Ringebene E des
Ringschlosses 1 angeordnet ist. Der Kern 4a kann jedoch
auch in der Ringebene E angeordnet sein, wobei seine
Schlüssellochöffnung auf der der Steckausnehmung 9
abgewandten Seite angeordnet ist. Der Kern 4a kann auch
axial angeordnet sein, wobei seine Schlüssellochöffnung
dem Sicherungskörper 2 abgewandt ist.
Der Schloßriegel 12 ist ein insbesondere runder Stift, der
in einer Riegelausnehmung, insbesondere Riegelbohrung 12b,
verschiebbar gelagert ist. Eine Riegelfeder 15 kann hinter
dem Schloßriegel 12 in der Riegelausnehmung angeordnet
und durch einen Verschlußstopfen begrenzt sein. Bei der
vorbeschriebenen Ausgestaltung kann der Schloßriegel 12
durch einen exzentrischen Nocken 16 am Kern 4a
entriegelbar sein und zwar durch ein Drehen des Kerns 4a
mittels eines in sein Schlüsselloch 4c eingesteckten
Schlüssels in die Entriegelungsrichtung.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 1 und 3 erstreckt sich der
Schloßriegel 12 diametral oder sekantial an der inneren
Stirnseite des Kerns 4a, wobei ein exzentrischer
stirnseitiger Nocken 16 am Kern 4a in eine
Riegelausnehmung 12c im Schloßriegel 12 einfaßt. Wenn der
Nocken 16 mit dem in den Kern 4a eingesteckten Schlüssel
gegen die der Steckausnehmung 9 abgewandte Seitenfläche
12d und darüberhinaus bewegt wird, wird der Schloßriegel
12 in seine Entriegelungsstellung mitgenommen. Dabei ist
die Riegelausnehmung 12c so lang bemessen, daß in der
Ausgangsdrehstellung des Kerns 4a der Schloßriegel 12 beim
Einstecken des Steckzapfens 11 in seine Freigabestellung
bewegbar ist. Dabei kann der vorzugsweise segmentförmig
ausgebildete Nocken 16 durch Kontakt zwischen seiner
Stirnfläche und der Grundfläche der Riegelausnehmung 12c
eine Drehsicherung für den Schloßriegel 12 bilden.
Die Ausgestaltung nach Fig. 4, bei der gleiche oder
vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen
sind, unterscheidet sich von der vorbeschriebenen
Ausgestaltung dadurch, daß der Schloßriegel 12 sich
sekantial oder tangential im Längenbereich des Kerns 4a
befindet, wobei ein durch eine Ausnehmung gebildeter oder
radial vorstehender Nocken 16 mit der Seitenfläche 12d des
Kerns 4a zusammenwirkt, wobei der Nocken 16 zur der
Steckausnehmung 9 abgewandten Seite hin weist, und wobei
die Kernbohrung und die Riegelausnehmung sich
überschneiden oder einen radialen Abstand voneinander
aufweisen können.
Bei einer Anordnung der Drehachse des Kerns 4a etwa in
oder parallel zur Längsmittelachse 14 oder Ringebene E
gemäß Fig. 5, bei der gleiche oder vergleichbare Teile
ebenfalls mit gleichen Bezugszahlen versehen sind, kann
die Antriebsverbindung zwischen dem Kern 4 und dem
Schloßriegel 12 durch einen Nocken 16 mit einer in
Umfangsrichtung verlaufenden Schräg- oder Kurvenfläche 4d
am Kern 4a gebildet sein, die mit der Seitenfläche 12d des
Schloßriegels 12 zu seiner Verschiebung in seine
Freigabestellung zusammenwirkt.
Bei allen Ausgestaltungen kann der Nocken 16 einen
Anschlag für den Schloßriegel 12 bilden, wodurch das Maß
begrenzt ist, mit dem der Schloßriegel 12 in die
Steckausnehmung 9 hineinragt. Ein solcher Anschlag kann
auch anders ausgebildet sein.
Die dem Schloßriegel 12 gegenüberliegende
Verriegelungskante oder radiale Verriegelungsfläche 13 am
Steckzapfen 11 ist durch eine Riegelausnehmung 13a in
einer solchen Größe gebildet, daß der Schloßriegel 12
darin einfallen kann. Sie kann durch eine Nut oder
sekantiale Nut oder Ringnut im Steckzapfen 11 oder einen
radialen Vorsprung am Steckzapfen 11 gebildet sein.
Die Verrastungsvorrichtung 6 weist einen Rastnocken 6a in
der Steckausnehmung 9 und eine damit zusammenwirkende
Verrastungskante oder -fläche 6b am Steckzapfen 11 auf,
die durch eine Nut, oder sekantiale Nut oder Ringnut
gebildet sein kann. Der einteilig geformte oder
spanabhebend gebildete oder als separates Bauteil
hergestellte und montierte Rastnocken 6a befindet sich auf
der Seite der Steckausnehmung 9, zu der hin die
Rückbiegekraft F gerichtet ist, nämlich in der Ringebene E
auf der dem freien Ende des Schloßkörpers 8 zugewandten
Seite der Steckausnehmung 9. Bei der vorliegenden
Ausgestaltung befindet sich auch der Schloßriegel 12 auf
dieser Seite der Steckausnehmung 9 in Einsteckrichtung
hinter dem ebenfalls auf dieser Seite angeordneten
Rastnocken 6a.
Die dem Rastnocken 6a gegenüberliegende Verrastungskante
oder -fläche 6b ist vorzugsweise durch die
Verriegelungskante oder -fläche 13 gebildet, so daß eine
besondere Verrastungskante oder -fläche 6b nicht
erforderlich ist.
Der Rastnocken 6a ist außerdem dem Schloßriegel 12 in der
Einsteckrichtung vorgeordnet. Das heißt, er weist einen
zur Ausnehmungsöffnung 9a gerichteten Abstand vom
Schloßriegel 12 auf, der geringer ist als der Abstand des
Schloßriegels 12 von der Ausnehmungsöffnung 9a. Der
Abstand der Riegel- und Rastnase voneinander ist mit a
bezeichnet.
Dem Rastnocken 6a gegenüberliegend ist in der
Steckausnehmung 9 ein Freiraum 9b angeordnet, der so groß
bemessen ist, daß der Steckzapfen 11 beim Einstecken dem
Rastnocken 6 im den Rastnocken 6a einschließenden Bereich
9.1 seitlich ausweichen kann und in eine den Rastnocken 6a
mit seiner Rastkante oder -fläche 6b hintergreifende
Stellung bewegbar ist. Vom inneren Ende des Freiraums 9b
erstreckt sich die Steckausnehmung 9 in ihrer eigentlichen
bzw. in ihrer kleineren oder in ihrer in die Richtung der
Rückbiegekraft F versetzten Querschnittsform weiter nach
innen bis hinter den Schloßriegel 12, wobei die
Steckausnehmung 9 den eingesteckten Steckzapfen 11 quer
mit einem geringen Bewegungsspiel umschließt. Die dem
Rastnocken 6a gegenüberliegende Grundfläche 9c des
Freiraums 9b kann eingangsseitig so schräg oder gerundet
oder etwa achsparallel zur Ausnehmungsöffnung 9a hin
verlaufen, daß sich eine runde oder in der Ringebene E
längliche Form für die Ausnehmungsöffnung 9a ergibt, die
die seitliche Bewegung des Steckzapfens 11 um den
Rastnocken 6a herum in den Freiraum 9b hinein ermöglicht.
Am oder im Steckzapfen 11 ist der Rastkante oder -fläche
6b eine Verlängerung 13b der Riegelausnehmung 13a in
einer solchen etwa parallel zur Achse des Steckzapfens 11
gerichteten Länge vorgeordnet, daß der Steckzapfen 11 aus
seiner Verrastungsstellung in seine Verriegelungsstellung
geschoben werden kann und der Rastnocken 6a in der
Verlängerung 13b nach hinten wandern kann und Freiraum
hat. Die Verlängerung 13b kann ebenfalls durch eine
Längsnut, Quernut bzw. sekantiale Nut oder Ringnut oder
durch einen radialen Vorsprung gebildet sein. Die
geringste Länge b der Summe aus der Länge der
Riegelausnehmung 13a und der Länge der Verlängerung 13b
ergibt sich aus der Summe der wirksamen
Querschnittsabmessungen c und d des Schloßriegels 12 und
des Rastnockens 6a sowie des Abstands e dazwischen.
Folglich gilt:
b = oder < c + d + e
Im folgenden wird ein Handhabungsbeispiel für das
Ringschloß 1 beschrieben. Für einen Transport oder eine
Fahrt des zu sichernden Gegenstands, z. B. ein Fahrrad, von
A nach B wird das Ringschloß 1 im verrasteten Zustand
deponiert, wobei es eine kleine Größe einnimmt. Dabei kann
es in einer Tasche oder in einer ein Teil, z. B. die
Sattelstange, des Gegenstandes umringenden Position
deponiert werden. Zum Verrasten wird der Steckzapfen 11 in
die Steckausnehmung 9 soweit eingeführt, daß die Rastkante
oder -fläche 13 unter Ausnutzung der Rückbiegekraft F
hinter dem Rastnocken 6a verrastet. Dabei kann die innere,
sich quer oder schräg oder gerundet zur Längsmittelachse
10 erstreckende Fläche des Freiraums 9b als Führungsfläche
9d dienen. Die Verrastungskräfte sind so groß bemessen,
daß zum einen die Verrastung handhabungsfreundlich
herbeigeführt und wieder gelöst werden kann und zum
anderen die Verrastungskräfte ausreichen, um eine
unbeabsichtigte Lösung der Verrastung, z. B. während der
Fahrt von A nach B, zu vermeiden. Diese vorübergehende
Verbindung der Enden des Sicherungskörpers 2 erfolgt ohne
Schlüsselbenutzung. Am Zielort B kann dann die Verrastung
des Ringschlosses 1 manuell ebenfalls ohne
Schlüsselbenutzung geöffnet werden. Hierzu läßt sich in
handhabungsfreundlicher Weise durch Biegen des
elastischen Bandes 7 entgegen der Rückbiegekraft F und
gemeinsames Umringen des oder eines Teils des Gegenstandes
und eines Anschlußgegenstandes, z. B. ein Pfahl, sowie
Bewegen des Steckzapfens 11 in die Steckausnehmung 9, der
Gegenstand anschließen. Hierzu bedarf es lediglich des
Einsteckens des Steckzapfens 11 in die Steckausnehmung 9
über die Verrastungsstellung hinaus bis in die
Verriegelungsstellung, in der der Schloßriegel 12
selbsttätig hinter der Rastkante oder -fläche 6b
verriegelt. Auch dies erfolgt handhabungsfreundlich und
schnell ohne Schlüsselbenutzung. Eines Schlüssels bedarf
dann lediglich zum Öffnen des Schlosses 4 für eine nächste
Fahrt bzw. einen nächsten Transport des Fahrrads bzw.
Gegenstandes.
Eine der Steckausnehmungsöffnung 9a zugewandte
Anlaufschräge 6c oder -rundung am Rastnocken 6a kann den
Freiraumbedarf verringern und die Führung beim Einstecken
des Steckzapfens 11 erleichtern.
Der im Querschnitt vorzugsweise runde Rastnocken 6a kann
durch ein Einsatzstück gebildet sein, das in einen nach
außen ausmündenden Kanal oder eine Bohrung 6d von außen
eingesetzt und befestigt ist, z. B. durch Pressen oder
Kleben.
Die Ausgestaltung nach Fig. 6, bei der gleiche oder
ähnliche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind,
unterscheidet sich von der vorbeschriebenen Ausgestaltung
dadurch, daß das Band 7 nicht elastisch sondern plastisch
biegbar oder durch eine Kette 17 gebildet ist, so daß es
an einer Rückbiegekraft F fehlt, und daß eine Feder 18
vorgesehen ist, die den Steckzapfen 11 aus seiner im
Freiraum 9b befindlichen Zwischenstellung in seine
Verrastungsstellung vorspannt und nur so stark bemessen
ist, daß zum einen der Steckzapfen 11 manuell gegen ihre
Federkraft in den Freiraum 9b schiebbar und wieder
herausdrückbar und -ziehbar ist und zum anderen eine
unbeabsichtigte Lösung der Verrastung, z. B. während der
Fahrt, verhindert ist.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Feder 18
formschlüssig in der Steckausnehmung 9 gehalten und durch
einen Federschenkel 18a, insbesondere Blattfederschenkel,
gebildet, der mit einer Federbasis 18b verbunden ist, die
formschlüssig in der Steckausnehmung 9 gehalten ist. Die
Federbasis 18b ist mit halbkreisbogenförmig gekrümmten
Seitenbögen 18c in Form einer mit einem Schlitz 18d längs
geschlitzten Hülse vorgefertigt, deren Querschnittsform so
mit Übermaß an die Querschnittsform der Steckausnehmung 9
und den Freiraum 9b im vorderen Bereich angepaßt ist, daß
die Feder 15 im etwas zusammengedrückten Zustand in die
Ausnehmungsöffnung 9a einführbar ist und dann nach ihrer
elastischen Weitung am Rastnocken 6a und/oder am konkaven
Grund 9c des Freiraums 9b axial und in Umfangsrichtung
formschlüssig gehalten ist. Der Federschenkel 18a ist mit
zwei einander entgegengesetzten Anlauframpen 18e, 18f
abgewinkelt oder gerundet geformt, um ein Verhaken beim
Ein- oder Ausschieben des Steckzapfens 11 zu vermeiden. Im
Bereich der Feder 18 ist die Querschnittsgröße der
Steckausnehmung 9 und des Freiraums 9b unter
Berücksichtigung der Dicke der Feder 18 bzw. ihrer Basis
18b größer auszubilden, damit der Steckzapfen 11 innerhalb
der Federbasis 18b mit Bewegungsspiel einsteckbar ist. Bei
der vorliegenden Ausgestaltung ist die Steckausnehmung 9
einschließlich des Freiraums 9b im Bereich des Rastnockens
6a entsprechend der axialen Länge und der Wanddicke der
Feder 18 im Querschnitt vergrößert, so daß die
Innenwandung der Federbasis 18b mit der Innenwandung der
Steckausnehmung 9 und vorzugsweise auch des Freiraums 9b
etwa abschließt. Die Steckausnehmungserweiterung kann
bezüglich der Längsmittelachse 10 koaxial oder zum
Freiraum 9b hin versetzt und z. B. prismatisch sein, hier
in der Form eines Langlochs gemäß Fig. 7.
Zur axialen Sicherung der Feder 18 kann diese in ihrer
Basis 18b bzw. in einem Seitenbogen 18c ein der
Querschnittsform des Rastnockens 6a entsprechendes Loch
18g aufweisen, mit dem sie auf dem Rastnocken 6a sitzt,
wobei der Rastnocken 6a nach innen vorragt. Beim
Einschieben der Feder 18 ist der Seitenbogen mit dem Loch
18g entsprechend einzubiegen. Der Abstand oder Schlitz 18d
zwischen den hier ungleich langen Seitenbögen 18c ist
entsprechend breit zu bemessen.
Die Feder 18 läßt sich in einfacher und kostengünstiger
Weise durch Stanzen und Biegen aus einer Platine P gemäß
Fig. 8 herstellen, wobei die Breite des Schlitzes 18d
zwischen den Seitenbögen 18c beim Biegen der Federbasis
18b in eine hülsenförmige Form so groß zu bemessen ist,
daß beim Einschieben der Feder 18 in die Steckausnehmung
9 die Seitenbögen 18c zusammengedrückt werden können und
sich in der Steckausnehmung 9 und im Freiraum 9b gegen
deren Innenwandung spannen können. Anstelle einer
kraftschlüssigen oder formschlüssigen Fixierung kann die
Federbasis auch eingeklebt werden. Fig. 8 zeigt die
Platine P in der Draufsicht. Der die Federbasis 18b in
gestreckter Länge einwärts oder auswärts überragende
Federschenkel 18a ist durch Schnitte 18h aus der
Federbasis 18b freigeschnitten, die sich über einen Teil
von deren Abmessung erstrecken.
Es ist im Rahmen der Erfindung möglich und vorteilhaft,
den Verrastungsvorrichtungsteil 6.1, der dem
Schloßkörper 8 zugeordnet ist und den
Steckausnehmungsabschnitt 9.1 mit einem Rastnocken 6a an
der angegebenen Seite sowie gegenüberliegend den
Freiraum 9b aufweist, an einer an den Schloßkörper 12
aufsetzbaren und daran befestigbaren Kappe 25
auszubilden. Bei der Ausgestaltung nach Fig. 9, bei der
gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen
Bezugszeichen versehen sind, ist eine hülsenförmige
Kappe 25 mit einer der Querschnittsform und -größe des
Schloßkörpers 8 entsprechenden Querschnittsform und
-größe auf dem Schloßkörper 8 insbesondere im Bereich der
Steckausnehmung 9 angeordnet, vorzugsweise in
topfförmiger Form axial von einem Ende her aufgeschoben.
Dabei kann der Sicherungskörper 2 oder ein
Verbindungsstück 8a des Schloßkörpers 8 eine Bodenwand
der Kappe 25 in einem Loch durchfassen (nicht
dargestellt) oder die Kappe 25 kann vom freien Ende des
Schloßkörpers 8 her aufgesteckt sein, wobei sie mit
einer Bodenwand 26 oder einem Innenrand an der freien
Stirnseite des Schloßkörpers 8 anliegen kann. Zur
axialen Fixierung der Kappe 25 können an deren
Hülsenkörper nach innen vorspringende, vorzugsweise an
dessen freien Rand angeordnete Verrastungsnasen 27
angeformt sein, die beim Aufstecken der Kappe 25
elastisch in Rastausnehmungen einrasten, z. B. hinter das
zugehörige Ende des Schloßkörpers 8. Anstelle von
Verrastungsnasen 27 kann auch ein ringförmiger
Verrastungswulst vorgesehen sein, der in eine Ringnut
einfaßt oder das Ende des Schloßkörpers 8 hintergreift.
Wenn die Querschnittsform des Schloßkörpers 8 rund ist,
ist es vorteilhaft, zwischen dem Schloßkörper 8 und der
Kappe 25 eine Drehsicherung anzuordnen, die z. B. durch
eine Ausnehmung am Schloßkörper 8 und und einen darin
einfassenden Vorsprung an der Kappe 25 gebildet sein
kann. Wenn die Kappe 25 sich im Bereich der
Steckausnehmung 9 und/oder des Kerns 4a befindet, ist in
ihr in Flucht dazu jeweils ein Loch 28, 29 zum
Durchstecken des Steckzapfens 11 oder Schlüssels
vorzusehen.
Der Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1 kann bezüglich
der Steckausnehmung 9 vorzugsweise längs der Mittelachse
14 oder quer dazu versetzt sein. Bei dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist der
Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1 koaxial zur
Steckausnehmung 9 in der Kappe 25 angeordnet. Wenn die
betreffende Dicke der Kappe 25 geringer ist als die für
den Steckausnehmungsabschnitt 9.1 erforderliche Tiefe,
ist an der Kappe 25 ein entsprechend großer Ansatz 25a
in Form einer Wandverdickung oder Buchse 31 angeformt,
der den zugehörigen Abschnitt 9.1 der Steckausnehmung 9
und den Freiraum 9b aufweist. Der Rastnocken 6a ist in
den Verrastungsvorrichtungsabschnitt 9.1 vorragend
einteilig angeformt. Die Abmessungen a, b, c, d, e gelten
auch für die Ausführungsbeispiele mit Kappe 25. Der
Freiraum 9b endet innen in der Kappe 25. Es bedarf am
Schloßkörper 8 keiner Formveränderung. Das
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 eignet sich für einen
elastisch biegbaren Sicherungskörper 2, der die
Rückbiegekraft F erzeugt.
Die Kappe 25 ist ein einteiliges Bauteil, das
vorzugsweise aus Kunststoff besteht und durch Spritz
formen hergestellt ist.
Für einen Sicherungskörper 2, der plastisch biegbar ist
oder durch eine Kette oder durch ein elastisch biegbares
Seil wendelförmiger Form gebildet ist, kann eine den
Steckzapfen 11 gegen den Rastnocken 6a beaufschlagende
Feder 18, z. B. gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6
und 7, im Steckausnehmungsabschnitt 9.1 angeordnet
werden.
Die Ausführungsbeispiele nach Fig. 10 bis 13, bei denen
gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen
Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich von den
vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen dadurch, daß der
Rastnocken 6a nicht starr sondern zwischen einer
Verrastungsstellung und einer Freigabestellung
elastisch nachgebig ausgebildet oder elastisch beweglich
gelagert ist.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist der Rastnocken 6a
vorzugsweise durch einen Stift oder eine Kugel 35
gebildet, die in einem sich quer zur Steckausnehmung 9
oder zum Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1
erstreckenden Kanal oder Bohrung 6d verschiebbar
gelagert ist. Ein Anschlag 36, der die
Verrastungsbewegung in den
Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1 hinein begrenzt,
kann durch eine Querschnittsverjüngung des Kanals bzw.
der Bohrung 32 im Übergangsbereich zur Steck- bzw.
Verrastungsausnehmung 9, 9.1 gebildet sein. Ein solcher
Anschlag 36 kann ohne besondere Herstellung bei der
Herstellung des Kanals bzw. der Bohrung 6d gebildet
sein, z. B. dadurch, daß ein Bohrer zur Herstellung der
Bohrung 6d von außen nur so weit in das Material
eingesenkt wird, daß ein vom Bohrer nicht beseitigter
Materialrest im Übergangsbereich zwischen der Bohrung 6d
und dem Verrastungsausnehmungsabschnitt 9.1 verbleibt.
Die Federkraft kann durch eine Feder, hier eine
Druckfeder 37, aufgebracht werden, die im Kanal 6d
angeordnet und an ihrem dem Rastnocken 6a abgewandten
Ende an einem geeigneten Widerlager abgestützt ist, hier
ein Verschlußstopfen 38 für den Kanal oder die Bohrung
6d.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 12 und 13, bei dem
gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen
Bezugszahlen versehen sind, ist der vorzugsweise dem
Schloßkörper 8 zugeordnete Verrastungsvorrichtungsteil
6.1 durch eine - gemäß Fig. 12 dem Schloßriegel 12 in
Einschubrichtung vorgeordnete - Innenumfangsnut 41 und
eine darin eingesetzte Ringfeder 42 gebildet, die eine
runde Querschnittsform oder am Innenumfang eine
gerundete Querschnittsform oder am Innenumfang
beidseitig Anlaufschrägen aufweist. Die Ringfeder 42 ist
von endlicher Bauweise, daß heißt, sie weist zwei Enden
auf, die einen kleinen Abstand voneinander aufweisen
oder sich überlappen können, so daß die Ringfeder 42
elastisch geweitet werden kann und sich auch wieder
zusammenziehen kann. Im entspannten Zustand ist der
Innendurchmesser d1 der Ringfeder 42 etwas kleiner
bemessen, als der Durchmesser D2 des Steckzapfens 11,
und der Außendurchmesser D1 der Ringfeder 42 größer als
der Durchmesser der Steckausnehmung 9, wobei die
Ringfeder 42 in Ringnuten 40, 41 in der Steckausnehmung
9 und im Steckzapfen 11 eintaucht. Beim Einstecken des
Steckzapfens 11 wird somit die Ringfeder 42 etwas
geweitet. Dies ist möglich, weil der Durchmesser D der
Innennut 41 gleich oder etwas größer bemessen ist als
der Außendurchmesser D1 der geweiteten Ringfeder 42. Wie
bei den anderen Ausführungsbeispielen ist auch hier der
Kraftaufwand, der zum Überdrücken der Feder bzw.
Ringfeder 42 beim Einstecken und beim Herausziehen des
Steckzapfens 19 erforderlich ist, so groß bemessen, daß
er zum einen vom Benutzer leicht aufgebracht werden kann
und zum anderen ein ungewolltes Lösen bzw. Herausziehen
verhindert.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 14 bis 19
ist der dem Schloßkörper 8 zugeordnete
Verrastungsvorrichtungsteil 6.1 ebenfalls an einem den
Schloßkörper 8 oder ein Anbauteil desselben in Form
eines Ringes umgebenden und darauf sitzenden Bauteil,
insbesondere an einer Kappe 25, angeordnet. Dabei kann
eine Verrastungs-Steckausnehmung 46 in dem Bauteil oder
der Kappe 25 selbst oder in einem Ansatz 25a des
Bauteils bzw. der Kappe 25 angeordnet sein. Die
Verrastungs-Steckausnehmung 46 oder der Ansatz kann
koaxial zur Riegel-Steckausnehmung 9 oder dazu in
Umfangsrichtung des Schloßkörpers 8 versetzt oder längs
der Längsmittelachse 14 versetzt angeordnet sein.
Bei den Ausgestaltungen nach den Fig. 14 bis 19, bei
denen gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen
Bezugszeichen versehen sind, ist die Halte- bzw.
Steckausnehmung 46 durch eine Ausnehmungsvergrößerung 47
hinterschnitten, in die eine Halte- oder Rastnase am
Steckzapfen 11 so einführbar ist, daß die Rastnase die
durch den Ausnehmungsrand gebildeten Halte- bzw.
Rastschultern 48 hintergreift. Die Steckausnehmung 46
und die Ausnehmungsvergrößerung 47 münden in einer der
Richtung der Rückbiegekraft F etwa entgegengesetzten
Richtung frei aus, oder sie münden in dieser Richtung in
eine entsprechend vergrößerte Einstecköffnung 49
(Fig. 16), in die die Rastnase mit großem Bewegungsspiel
einsteckbar ist. Gemäß Fig. 14 und 15 kann die
Steckausnehmung 46 ein in oder parallel zur Ringebene E
erstreckender Schlitz sein. Diese Ausgestaltung eignet
sich bei einem sich in der Ringebene E erstreckenden
und elastisch biegbaren Sicherungskörper 2, der die
immer in der Ringebene E wirksame Rückbiegekraft F
aufbringt.
Wenn der die Steckausnehmung 46 enthaltende
Wandabschnitt 51 aus einem bei einem Schlitz elastisch
biegbaren oder bei einem Loch (Fig. 17, 18) elastisch
dehnbarem bzw. aufweitbarem Material besteht, kann eine
Steckausnehmung 46 vorgesehen sein, die in ihrer Größe
kleiner bemessen ist als die Querschnittsgröße der
Rastnase am Anschlußteil 5, so daß die Rastnase mit
einem verhältnismäßig kleinen manuellen Kraftaufwand in
eine solche Steckausnehmung 46 eindrückbar ist, wobei
der Rand der Steckausnehmung 46 ausbiegt oder geweitet
wird und im Bereich des verjüngten Halses der Rastnase
selbsttätig wieder zurückbiegt bzw. sich verengt,
wodurch der Hintergriff bzw. die Verrastung
gewährleistet ist. Bei einer solchen Ausgestaltung
bedarf es keiner Ausmündung der Steckausnehmung 46. Zur
Lösung dieser Rastverbindung ist die Rastnase mit einer
verhältnismäßig kleinen manuellen Zugkraft aus der
Steckausnehmung 46 herausziehbar, wobei die Verrastung
überdrückt wird. Bei dieser Ausgestaltung wird die
Verrastungs-Federkraft von dem einen Verrastungsteil,
hier dem Ausnehmungsrand, aufgebracht, so daß es der
Rückbiegekraft F nicht bedarf. Diese Ausgestaltung
eignet sich deshalb für plastisch flexible, z. B. durch
eine Kette gebildete, Sicherungskörper 2 oder einen zwar
elastisch biegbaren jedoch wendelförmig geformten
Sicherungskörper 2, bei dem die Rückbiegekraft je nach
Stellung in unterschiedliche Richtungen gerichtet sein
kann.
Vorzugsweise ist die Rastnase durch die Riegelkante 13
bzw. die Riegelausnehmung 13a und somit durch den Kopf
des Steckzapfens 11 gebildet, so daß es keiner
besonderen Rastnase bedarf. Die Querschnittsabmessung
der Steckausnehmung 46 ist kleiner als die
Querschnittsabmessung der Rastnase oder die
Querschnittsabmessung ist an den durch eine Quernut oder
Ringnut gebildeten Hals 11b in etwa angepaßt. Auch
diese Ausgestaltung bildet eine lösbare
Verrastungsvorrichtung 6 bzw. jeweils ein einstückiges
Verrastungsvorrichtungsteil 6.1, 6.2.
Bei den Ausgestaltungen gemäß Fig. 9 und 14 bis 19 ist
der Verrastungsvorrichtungsteil 6.1, einstückig am
Schloßkörper 12, hier an der Kappe 45, ausgebildet.
Diese Ausgestaltung ist besonders einfach und
preisgünstig, weil es keines zweiten Teils dieses
Verrastungsvorrichtungsteils 6.1 bedarf, wie z. B. einer
besonderen Feder der Fall ist.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 14 und 15 ist ein
hohler Ansatz 25a an der Kappe 25 vorgesehen, in dessen
dem Schloßkörper 8 abgewandten Wandabschnitt 51 die
Steckausnehmung 46 in Form eines Schlitzes ausgebildet
ist, der in der dem freien Ende abgewandten
Längsrichtung offen ist. Dieser Ansatz 25a erstreckt
sich in der Längsrichtung nur über eine Teillänge des
Schloßkörpers 8 bzw. der Kappe 25, wobei der Ansatz 25a
sich neben der Riegel-Steckausnehmung 9 befindet.
Der Hohlraum des Ansatzes 25a ist durch eine bezüglich
der Steckausnehmung 46 vergrößerte und eine
Hinterschneidung bildende Ausnehmungsvergrößerung 47
gebildet, die in die gleiche Richtung (der Richtung der
Rückbiegekraft F entgegen gerichtet) frei ausmündet. Wie
die Fig. 14 und 15 zeigen, ist der Ansatz 25a
vorzugsweise in allen drei Dimensionen kleiner bemessen
als der Schloßkörper 8 bzw. die Kappe 25.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 16 ist die
vorbeschriebene Variante mit der schlüssellochförmigen
Einstecköffnung 49 dargestellt, wobei sie in einem das
freie Ende des Schloßkörpers 8 überragenden oder davon
abstehenden einfachen, sich quer zur Ringebene E
erstreckenden oder hohlzylindrischen Wandabschnitt 51
der Kappe 25 angeordnet ist. Bei dieser Ausgestaltung
ist es vorteilhaft, wenn die Einstecköffnung 49 nahe an
der Stirnfläche des Schloßkörpers 8 oder der Bodenwand
26 angeordnet ist, wodurch nicht nur eine kurze Bauweise
erreicht wird, sondern auch eine Anschlagwirkung für die
Herauszieh-Stellung des Steckzapfens 11 erreicht wird,
in der der Steckzapfen 11 ohne zu Verhaken
herausgezogen werden kann.
Die Einstecköffnung 49 ist um ein deutliches
Bewegungsspiel größer bemessen, vorzugsweise um etwa 2
bis 4 mm, als der Steckzapfen 11. Die Steckausnehmung 46
schließt sich insbesondere schlitzförmig an die
Einstecköffnung 49 an und zwar zum freien Ende des
Schloßkörpers 8 hin bzw. etwa in Richtung der
Rückbiegekraft F. Das Anschlagende der Steckausnehmung
46 ist vorzugsweise gerundet, insbesondere in Anpassung
an den Hals des Steckzapfens 11.
Die Knopflochverbindung mit der elastisch aufweitbaren
Steckausnehmung 46 gemäß Fig. 17 und 18 kann ebenfalls
in einem Wandabschnitt 51 in Form einer Verlängerung
der Kappe 25 angeordnet sein, z. B. anstelle der
Steckausnehmungskombination 46, 49. Wie Fig. 18 zeigt,
kann zur Vergrößerung der Flexibilität der Rand 46a der
Steckausnehmung 46 zickzackförmig ausgebildet sein oder
mit radialen Schlitzen 46b oder Schnittfugen ausgebildet
sein.
Gemäß Fig. 19 ist eine bezüglich dem Kopf des
Steckzapfens 11 verjüngte und elastisch aufweitbare
Steckausnehmung 46 koaxial zur Verriegelungs-Ausnehmung
9 in der Kappe 25, hier in ihrer Umfangswand,
angeordnet. Der Steckzapfen 11 befindet sich in seiner
angedeuteten Verrastungsstellung, in der seine
Verrastungskante 6b oder -fläche, die hier auch die
Riegelkante oder -fläche 13 bildet, den Ausnehmungsrand
46a hintergreift. Beim Einstecken und Herausziehen des
Steckzapfens 11 wird der Ausnehmungsrand 46a mit einem
verhältnismäßig geringen manuellen Kraftaufwand je nach
Ausbildung elastisch geweitet oder gebogen (Fig. 17, 18).
Um beim Einstecken des Steckzapfens 11 eine Überlastung
des Ausnehmungsrandes 46a zu vermeiden, ist es
vorteilhaft, direkt dahinter einen Ringfreiraum 9e
vorzusehen, hier am Rand der Steckausnehmung 9, wobei
ein Kantenbruch des Randes angeordnet sein kann.
Bei den Ausgestaltungen nach den Fig. 14 bis 19 ist die
Dicke des die Steckausnehmung 46 enthaltenden
Wandabschnitts 51 gleich oder kleiner zu bemessen als
die Rastausnehmung, die vorzugsweise zugleich die
Riegelausnehmung 13a am Steckzapfen 11 ist.
Es ist auch beim Vorhandensein eines Rastnockens 6a, der
beweglich (Fig. 10 bis 13) oder nachgebig (Fig. 17 bis 19)
ist, aus Gründen einer geringeren Beanspruchung und
leichteren Handhabung vorteilhaft, die Rastausnehmung 6b
und vorzugsweise zugleich auch Riegelausnehmung 13a mit
einer solchen Breite b auszubilden, daß sie im
Bewegungsbereich zwischen der Verriegelungsstellung und
der Raststellung einen Bewegungsfreiraum für den
Rastnocken 6a bzw. die Kugel, die Feder 42 oder den
Ausnehmungsrand 46a bildet. Um beim Einstecken des
Steckzapfens 11 ein Verhaken der inneren
Begrenzungsfläche der Rastausnehmung 13b mit dem
Steckausnehmungsrand zu vermeiden, ist die
Begrenzungsfläche konisch oder gerundet ausgebildet.
Außerdem ist es vorteilhaft, die Rastausnehmung 13a, 13b
so lang zu bemessen, daß in der Verriegelungsstellung
des Steckzapfens 11 die Begrenzungsfläche sich außerhalb
der Steckausnehmung 9.1 befindet.
Bei einem elastisch aufweitbaren Ausnehmungsrand 46a ist
der Randbereich oder die Kappe 25 insgesamt aus einem
entsprechend elastischen Material herzustellen.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 20, bei der gleiche oder
vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen
sind, weist die Kappe 25 koatioal mit der
Steckausnehmung 9 eine Verrastungsvorrichtung mit einer
Ringfeder 42 im Sinne der Ausgestaltung gemäß den Fig.
12 und 13 auf, die vorzugsweise in einer Buchse 31
angeordnet ist.
Claims (14)
1. Ringschloß (1) zum Sichern von beweglichen
Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen
Fahrzeuge, mit
- - einem langgestreckten, zu einer Ringform und wieder zurück bewegbaren bzw. verformbaren Sicherungskörper (2, Kette 17),
- - einer Schließvorrichtung (3) mit einem Schloß (4) und einem damit betätigbaren Schloßriegel (12) in einem Schloßkörper (8), der mit dem einen Ende des Sicherungskörpers (2) verbunden ist,
- - und einem mit dem Schloßriegel (12) verbindbaren Anschlußteil (5) in Form eines Steckzapfens (11) am anderen Ende des Sicherungskörpers (2),
- - wobei das Schloß (4) eine Verriegelungs-Steck ausnehmung (9) aufweist, in die der Steckzapfen (11) einsteckbar und durch den Schloßriegel (12) verriegelbar ist,
- - wobei der Schloßriegel (12) beim Einstecken des Steckzapfens (11) in die Verriegelungs-Steckausnehmung (9) gegen die Kraft einer Feder (15) aus seiner Verriegelungsstellung in eine Freigabestellung verdrängt wird, selbsttätig hinter eine Verriegelungskante (13) am Steckzapfen einfällt und zum Öffnen der Schließvorrichtung (3) durch eine Betätigung des Schlosses (4) in seine Freigabestellung bewegbar ist,
- - wobei das Ringschloß (1) eine Verrastungs vorrichtung (6) mit einer dem Schloßkörper (8) zugeordneten Verrastungs-Steckausnehmung (9.1) aufweist, in die der Steckzapfen (11) einsteckbar und mit einer Rastausnehmung (13a, 13b) an einem Rastnocken (6a) verrastbar ist,
- - und wobei der Steckzapfen (11) durch die Kraft
einer Feder in seine Raststellung am Rastnocken (6a)
beaufschlagt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rastnocken (6a) in der Verriegelungs-Steck ausnehmung (9) angeordnet ist,
daß der Rastnocken (6a) in einem zur Steckausnehmungsöffnung (9a) hingerichteten Abstand (c, e) vom Schloßriegel (12) angeordnet ist und daß die Länge (b) der Rastausnehmung (13a, 13b) gleich oder größer ist als der über den Schloßriegel (12) und den Rastnocken (6a) gemessene wirksame Abstand (c, e, d).
2. Ringschloß (1) zum Sichern von beweglichen
Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen
Fahrzeuge, mit
- - einem langgestreckten, zu einer Ringform und wieder zurück bewegbaren bzw. verformbaren Sicherungskörper (2, Kette 17),
- - einer Schließvorrichtung (3) mit einem Schloß (4) und einem damit betätigbaren Schloßriegel (12) in einem Schloßkörper (8), der mit dem einen Ende des Sicherungskörpers (2) verbunden ist,
- - und einem mit dem Schloßriegel (12) verbindbaren Anschlußteil (5) in Form eines Steckzapfens (11) am anderen Ende des Sicherungskörpers (2),
- - wobei das Schloß (4) eine Verriegelungs-Steck ausnehmung (9) aufweist, in die der Steckzapfen (11) einsteckbar und durch den Schloßriegel (12) verriegelbar ist,
- - wobei der Schloßriegel (12) beim Einstecken des Steckzapfens (11) in die Verriegelungs-Steckausnehmung (9) gegen die Kraft einer Feder (15) aus seiner Verriegelungsstellung in eine Freigabestellung verdrängt wird, selbsttätig hinter eine Verriegelungskante (13) am Steckzapfen einfällt und zum Öffnen der Schließvorrichtung (3) durch eine Betätigung des Schlosses (4) in seine Freigabestellung bewegbar ist,
- - wobei das Ringschloß (1) eine Verrastungs vorrichtung (6) mit einer dem Schloßkörper (8) zugeordneten Verrastungs-Steckausnehmung (9.1) aufweist, in die der Steckzapfen (11) einsteckbar und mit einer Rastausnehmung (13a, 13b) an einem Rastnocken (6a) verrastbar ist,
- - und wobei der Steckzapfen (11) durch die Kraft
einer Feder in seine Raststellung am Rastnocken (6a)
beaufschlagt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der dem Schloßkörper (8) zugeordnete Verrastungsvor richtungsteil (6.1) der Verrastungsvorrichtung (6) an einer Kappe (25) des Schloßkörpers (8) ausgebildet ist.
3. Ringschloß nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verrastungsvorrichtungsteil (6.1) einteilig an
der Kappe (25) ausgebildet ist, insbesondere angeformt
ist.
4. Ringschloß nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (25) aus Kunststoff besteht.
5. Ringschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (25) eine topfförmige Form aufweist und
auf den Schloßkörper (8) aufgeschoben ist, insbesondere
längs dessen Mittelachse (14).
6. Ringschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (25) auf dem Schloßkörper (8) verrastet
ist.
7. Ringschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verrastungs-Steckausnehmung (9.1) in einer
Flucht mit der Verriegelungs-Steckausnehmung (9)
angeordnet ist.
8. Ringschloß nach einem der vorherigen Ansprü
che,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rastnocken (6a) zwischen seiner Raststellung und
einer Freigabestellung beweglich gehalten oder gelagert
ist und durch die Kraft einer Feder in seine
Raststellung beaufschlagt ist.
9. Ringschloß nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rastnocken (6a) durch eine Kugel oder durch eine
geteilte Ringfeder (42) gebildet ist.
10. Ringschloß nach einem der vorherigen Ansprüche
1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rastnocken (6a) starr in der Verrastungs-Steck
ausnehmung (9.1) angeordnet ist und dem Rastnocken
(6a) gegenüberliegend ein Freiraum (9b) in der
Verrastungs-Steckausnehmung (9.1) angeordnet ist, der
ein Einschieben den Steckzapfens (11) um den Rastnocken
(6a) herum gewährleistet.
11. Ringschloß nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Sicherungskörper (2) plastisch oder elastisch
biegbar ist und z. B. durch eine Kette oder ein Seil
gebildet ist, das sich in der Ringebene (E) des
Ringschlosses (1) erstreckt oder wendelförmig geformt
ist.
12. Ringschloß nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rastnocken (6a) auf der Seite der Verrastungs-Steck
ausnehmung (9.1) angeordnet ist, zu der hin eine
Rückbiegekraft (F) beim Biegen des Sicherungskörpers (2)
in die Ringform weist. Es wird auch eine einfachere
Handhabung des Ringschlosses erreicht, da aufgrund der
kleineren und kompakteren Bauweise die Handhabung sowohl
beim Schließen und Öffnen als auch beim Anschließen
eines Gegenstandes einfacher und leichter ist.
13. Ringschloß nach einem der vorherigen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die den Steckzapfen (11) in die Verrastungsstellung
beaufschlagende Feder (18) in der Verrastungs-Steck
ausnehmung (9.1) angeordnet ist.
14. Ringschloß nach einem der vorherigen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß es ein freies Ringschloß ist oder daß sein
Schloßkörper (8) Befestigungselemente für einen Träger
(Fahrradrahmen) aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19706560A DE19706560A1 (de) | 1996-07-09 | 1997-02-19 | Ringschloß zum Sichern von beweglichen Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen Fahrzeuge |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29622692 | 1996-07-09 | ||
DE19706560A DE19706560A1 (de) | 1996-07-09 | 1997-02-19 | Ringschloß zum Sichern von beweglichen Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen Fahrzeuge |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19706560A1 true DE19706560A1 (de) | 1998-07-30 |
Family
ID=8033928
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19706560A Withdrawn DE19706560A1 (de) | 1996-07-09 | 1997-02-19 | Ringschloß zum Sichern von beweglichen Gegenständen, insbesondere Zweirädern oder dergleichen Fahrzeuge |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19706560A1 (de) |
Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE10341783A1 (de) * | 2003-09-10 | 2005-04-28 | Bremicker Soehne Kg A | Halterung zur Befestigung eines Zubehörteils an einem Zweirad |
EP2154055A3 (de) * | 2008-07-31 | 2011-05-18 | RIXEN & KAUL GmbH | Ringschloss und Seilschloss |
CN108374610A (zh) * | 2018-02-01 | 2018-08-07 | 上海芯安信息科技有限公司 | 锁具 |
US20230243188A1 (en) * | 2022-02-02 | 2023-08-03 | ABUS August Bremicker Sõhne KG | Bolt lock |
US11746567B2 (en) | 2014-06-12 | 2023-09-05 | Schlage Lock Company Llc | Hoop lock with dual locking |
-
1997
- 1997-02-19 DE DE19706560A patent/DE19706560A1/de not_active Withdrawn
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |