DE19702543B4 - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Klappen-
oder Türanordnung
an einem Kraftfahrzeug mit
– einer Öffnung als Klappen- oder Türöffnung im Fahrzeugaufbau,
– einer zugeordneten Abdeckung als Klappe oder Tür, die über Scharniere gehalten ist,
– Funktionseinheiten und Zuleitungen im Bereich der Öffnung und/oder an der Klappe bzw. der Tür,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Umfang (18) der Klappen- oder Türöffnung ein umlaufender Halterahmen (10, 21) angebracht ist, der Montageträger für die Scharniere (16, 19) einer Klappe (2) oder Tür und für wenigstens eine Zuleitung und/oder Funktionseinheit (3, 4, 6, 8, 9) ist.
– einer Öffnung als Klappen- oder Türöffnung im Fahrzeugaufbau,
– einer zugeordneten Abdeckung als Klappe oder Tür, die über Scharniere gehalten ist,
– Funktionseinheiten und Zuleitungen im Bereich der Öffnung und/oder an der Klappe bzw. der Tür,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Umfang (18) der Klappen- oder Türöffnung ein umlaufender Halterahmen (10, 21) angebracht ist, der Montageträger für die Scharniere (16, 19) einer Klappe (2) oder Tür und für wenigstens eine Zuleitung und/oder Funktionseinheit (3, 4, 6, 8, 9) ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Bei einem allgemein bekannten, herkömmlichen Aufbau eines Kraftfahrzeugs sind in der Fahrzeugkarosserie Öffnungen für Klappen und Türen vorgesehen, die am Umfang durch Rahmenkonstruktionen ausgesteift sind. Türen und Klappen sind dabei unmittelbar über Scharniere mit diesen Rahmen verbunden. Heckklappen sind beispielsweise an einem hinteren, oberen Dachquerträger angelenkt; vordere Türen sind unmittelbar über Scharniere an einem vorderen Türpfosten schwenkbar gehalten. Klappen- oder Türrahmen enthalten zudem abgestufte Falze, in die die Klappen und Türen mit entsprechend zugeordneten Falzen eingreifen. Dadurch liegen die Klappen und Türen bündig anschließend in den umgebenden Flächen. In den Verfalzungen sind zudem die Klappen- oder Türdichtungen enthalten. Zwischen den sichtbaren Rändern der Rahmen und der Klappen und Türen liegen gleichmäßige Fugen, die erforderlich sind, damit die Bauteile nicht aneinander anliegen und scheuern und zudem als Designmerkmale verwendet werden.
- Bei modernen Kraftfahrzeugen liegen im Bereich der Klappen- oder Türöffnungen sowie in den Klappen und Türen selbst eine Mehrzahl von Funktionseinheiten und Zuleitungen. Beispielsweise sind dies bei Heckklappen die Scharniere, Klappendichtungen, Elektroleitungen für die Kennzeichenbeleuchtungen, die Blinker und Rückleuchten, ein Heckscheibenwischer und die dazu erforderlichen Elektroleitungen, Pneumatik- und Hydraulikleitungen für eine Zentralverriegelung und Leitungen für die Reinigungsflüssigkeit für die Heckscheibe. Weiter sind Teile der Türverriegelung angebracht sowie Gasfedern zwischen der Heckklappe und dem Karosserieaufbau. Diese Funktionseinheiten und Funktionsgruppen werden beim herkömmlichen Aufbau im wesentlichen erst am Endmontageband eingebaut. Dabei unterliegen diese Einbauten der aufwendigen Logistik für die Endmontage. Vormontagen sind nicht oder nur in geringem Umfang möglich.
- Zudem erfordern große Türöffnungen und eine große Heckklappenöffnung aufwendige Aussteifungen, um insbesondere die erforderliche Verwindungssteifigkeit eines Fahrzeugaufbaus zu erhalten.
- Aus der
DE 42 31 567 C2 ist ein Anhänger für Kraftfahrzeuge bekannt, der als Grundelement eine fahrbare Bodenschale aufweist. In dieser Ausführung steht ein offener Anhänger zur Verfügung. Mit einer Mehrzahl weiterer unterschiedlicher Aufbauelemente können nach einem Baukastenprinzip verschiedene Aufbauten mit unterschiedlichen Abmessungen und für unterschiedliche Nutzungen hergestellt werden. Insbesondere stehen als Aufbauelemente Dach-, Seiten-, sowie Front- und Heckteile zur Verfügung. Damit können geschlossene Anhänger als Wohnanhänger, Arbeitsanhänger oder dergleichen aufgebaut werden, wobei auch Heckteile mit Türen und Fenstern einsetzbar sind. - Das Heckteil besteht hier im wesentlichen aus einer vertikal anbringbaren Abschlußplatte mit einem zur Anhängermitte weisenden Kragen aus Dach- und Wandelementen, die mit anschließenden Dach- und Wandelementen verbunden werden. Dieser Kragen endet an der Oberseite der Bodenwanne und ist an den dortigen Längsrändern über T-Schienenstücke in entsprechende Aufnehmungen einschiebbar Die gegenseitige Verbindung und Befestigung der Aufbauteile erfolgt über Seile und Zuganker.
- Ein solcher Aufbau eines Heckteils mit einem Kragen aus Seitenwandteilen in Verbindung mit einer Anschlußbefestigung über Zuganker ist für moderne Kraftfahrzeuge, insbesondere für Personenwagen ersichtlich nicht geeignet.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug so weiterzubilden, daß kostengünstige Vormontagen bei hohem Integrationsgrad möglich sind.
- Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Gemäß Anspruch 1 ist am Umfang der Klappen- oder Türöffnung ein geschlossen umlaufender Halterahmen angebracht, der Montageträger für die Scharniere und wenigstens eine Zuleitung und/oder Funktionseinheit ist. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird der Halterahmen durch ein vollständig geschlossenes Profil gebildet.
- Der Halterahmen stellt ein Bauteil mit hohem Integrationsgrad dar, der mit Funktionseinheiten bzw. Funktionsgruppen vormontierbar ist und als Klappen- bzw. Tür-Modul an der zugeordneten Karosserieöffnung befestigbar ist.
- Ein solches Modul kann erst relativ spät bei der Endmontage angebracht werden. Solange ein solches Modul noch nicht am Karosserieaufbau befestigt ist, wird die Zugänglichkeit des Fahrzeuginnenraums während des Montageprozesses verbessert. Der geschlossen umlaufende Halterahmen erhöht zudem auf einfache Weise die Verwindungssteifigkeit des Karosserieaufbaus.
- Der Halterahmen kann vorteilhaft mit Zuleitungen, Funktionseinheiten und Funktionsgruppen vor der Anbringung am Fahrzeugaufbau komplett vormontiert werden, wobei auch die Klappe bzw. Tür selbst am Halterahmen vormontiert werden kann. Es wird damit ein komplettes Klappenmodul oder Türmodul geschaffen, das lediglich auf den offenen Karosseriebereich aufgelegt und dort befestigt werden muß. Zweckmäßig werden die an einem Modul vormontierten Funktionseinheiten und ihre Anschlußleitungen über Trennstecker zur übrigen Karosserie hin weiterverbunden. Dies ermöglicht eine schnelle, kostengünstige Herstellung und Montage. Ein solches Modul kann auch komplett von einem Zulieferer hergestellt und angeliefert werden. In einem als Hohlprofilteil ausgeführten Halterahmen ist vorzugweise wenigstens ein Hohlraum als befüll- und entleerbarer Behälter ausgebildet. Die Montage eines gesonderten Behälters – beispielsweise für Scheibenreinigungsflüssigkeit – kann somit entfallen. Dadurch wird auch Bauraum eingespart.
- Ein solches Modul kann bei einer Karosseriereparatur ggf. auch schnell wieder abgenommen und erforderlichenfalls komplett ausgetauscht werden.
- Am Halterahmen sind als Funktionseinheiten und Funktionsgruppen vorteilhaft die Scharniere für die Klappe oder Tür angebracht sowie das gesamte Abdichtungssystem zwischen Klappe oder Tür gegen den Halterahmen.
- Weiter sind die elektrischen Anlagen innerhalb des Halterahmens und/oder der Klappe oder Tür verlegt, insbesondere Elektroleitungen für Heckscheibenwischer und Beleuchtungen, wie z. B. für die Kennzeichenbeleuchtung, die Rückleuchten und die Blinker.
- Weiter werden vorteilhaft Hydraulikleitungen oder Pneumatikleitungen für Zentralverriegelungen oder Reinigungsflüssigkeiten entsprechend verlegt. Dazu können am Halterahmen Anschlüsse und Zuleitungen angeformt oder aufgesteckt sein.
- Zweckmäßig sind am Halterahmen auch Teile der Schließeinrichtungen, wie ein Drehfallenschloß und zugeordnete Haltebügel angebracht und vormontiert. Ebenso können Gasfedern bzw. Türsteller zwischen Halterahmen und zugeordneten Klappen oder Türen vormontiert werden.
- Grundsätzlich kann jede Türöffnung eines Fahrzeugaufbaus mit einem vorbeschriebenen Tür-Modul abgedeckt werden. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung eines Heckklappen-Moduls, das sich über das gesamte Fahrzeugheck erstreckt und dort aufgelegt und befestigt wird. Die Anlageflächen können dabei einfach eben ausgeführt sein.
- Die Anlageflächen können aber auch für beliebige gegenseitige Anlageflächen profiliert mit Halteflanschen ausgeführt sein.
- Wenn die Klappe oder Tür den gesamten Halterahmen abdeckt, bildet die Klappe oder Tür ggf. zusammen mit Leuchten die Fuge zur anschließenden Fahrzeugkarosserie. Damit kann ein bisher übliches Design an den Fugen weiter realisiert werden, d. h. der erfindungsgemäße Halterahmen fällt im verbauten Zustand am Fahrzeug nicht auf.
- Der Halterahmen kann aus Stahlblech insbesondere als mehrteiliger Hohlkammerträger oder einteilig aus einen Aluminiumlegierung oder aus Kunststoff hergestellt sein, so daß hierzu die günstigste Herstellung unabhängig vom übrigen Karosserieaufbau wählbar ist. Der Halterahmen wird zweckmäßig durch Kleben und/oder Schrauben und/oder Nieten mit dem Fahrzeugaufbau verbunden.
- Zur dauerhaften Abdichtung der Anlageflächen zwischen Halterahmen und dem Fahrzeugaufbau können in an sich bekannter Weise Dichtraupen, am Halterahmen angespritzte Elastomere oder ein eingelegtes Dichtungsband verwendet werden. Vorteilhaft sind dabei zur Aufnahme und Halterung umlaufende Sicken und/oder Stehflansche an den Anlageflächen vorgesehen.
- Im Halterahmen eines Heckklappen-Moduls können zudem Ausschnitte für die Rückleuchten für einen einfachen Lampenwechsel vorgesehen sein.
- Anhand einen Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 : eine perspektivische Darstellung eines fertigmontierten Heckklappen-Moduls, -
2 : ein Fahrzeugheck zur Anbringung des Heckklappen-Moduls nach1 , -
3 : einen Halterahmen des Heckklappen-Moduls, -
4 : einen Schnitt entlang der Linie A-A aus1 , und -
5 : einen schematisierten Schnitt entlang der Linie B-B aus1 . - In
1 ist ein Heckklappen-Modul1 schräg von hinten gezeigt mit einer nach oben aufschwenkbaren Heckklappe2 , Rückleuchten3 und einem Stoßfänger4 . An der Heckklappe2 sind eine Heckscheibe5 mit einem Heckscheibenwischer6 , ein Kennzeichenfeld7 mit Kennzeichenbeleuchtung8 und ein Heckklappenschloß9 angebracht. - Die Heckklappe
2 und der Stoßfänger4 sind auf einem Halterahmen10 montiert, wie er in3 dargestellt ist. Aus der Ansicht nach1 ist zu erkennen, daß der Halterahmen10 von der geschlossenen Heckklappe von hinten her voll abgedeckt und damit im fertig montierten Zustand am Fahrzeug nicht sichtbar ist. - Der Halterahmen
10 ist hier aus einem geschlossenen Profilteil gebildet, verläuft umlaufend geschlossen entsprechend der Kontur des Fahrzeughecks11 und erstreckt sich über das gesamte Fahrzeugheck11 . Die Anlagefläche12 am Fahrzeugheck11 und die Anlagefläche13 am Halterahmen10 sind eben ausgeführt. Im Halterahmen10 sind Ausschnitte27 für die Rückleuchten3 angebracht. Zur Anbringung und Befestigung wird das vollständig montierte Heckklappen-Modul1 mit dem Halterahmen10 am Fahrzeugheck11 aufgelegt und dort mit Schraubverbindungen14 und ggf. einer Verklebung befestigt. - Im Schnitt nach
4 ist der obere Fensterholm15 der Heckklappe2 zu erkennen, der über ein Scharnier16 mit dem oberen Querträger17 des Halterahmens10 schwenkbar verbunden ist. Der Querträger17 ist mit einem Rahmenteil18 des anschließenden Karosserieaufbaus verschraubt. - In der vergrößerten, schematisierten Schnittdarstellung nach
5 ist ein Scharnier19 zwischen einem Teil20 der Heckklappe2 und einem vertikalen Seitenträger21 des Halterahmens10 dargestellt. An der Anlagefläche12 am Fahrzeugheck11 und der Anlagefläche13 am Seitenträger21 sind umlaufende Aufnahmesicken22 und23 eingeformt, die einander gegenüberliegen und zwischen sich ein Elastomer24 zur Abdichtung halten. - Zudem ist zwischen dem Heckklappenteil
20 und dem Seitenträger21 des Halterahmens10 eine herkömmliche Gummidichtung25 eingesetzt, die entweder mit dem Halterahmen10 oder der Heckklappe2 beispielsweise durch Verklebung oder durch Klemmverbindungen an Stehflanschen fest verbunden sein kann. - Wie aus den
4 und5 ersichtlich, wird der Halterahmen10 von der Heckklappe2 im montierten Zustand voll abgedeckt, so daß entsprechend einem herkömmlichen Aufbau nur eine Fuge26 zwischen der Heckklappe und dem anschließenden Karosserieaufbau sichtbar ist.
Claims (13)
- Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug mit – einer Öffnung als Klappen- oder Türöffnung im Fahrzeugaufbau, – einer zugeordneten Abdeckung als Klappe oder Tür, die über Scharniere gehalten ist, – Funktionseinheiten und Zuleitungen im Bereich der Öffnung und/oder an der Klappe bzw. der Tür, dadurch gekennzeichnet, daß am Umfang (
18 ) der Klappen- oder Türöffnung ein umlaufender Halterahmen (10 ,21 ) angebracht ist, der Montageträger für die Scharniere (16 ,19 ) einer Klappe (2 ) oder Tür und für wenigstens eine Zuleitung und/oder Funktionseinheit (3 ,4 ,6 ,8 ,9 ) ist. - Klappen- oder Türanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterahmen (
10 ,21 ) durch ein geschlossenes Profil gebildet ist. - Klappen- oder Türanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die am Halterahmen (
10 ,21 ) angebrachten Zuleitungen und/oder Funktionseinheiten Scharniere (16 ,19 ), und/oder Klappen- bzw. Türdichtungen (26 ), und/oder Elektroleitungen für Scheibenwischer (6 ) und/oder Beleuchtungen, wie Kennzeichenbeleuchtung (8 ), Blinker- und Rückleuchten (3 ), und/oder Pneumatik- und/oder Hydraulikleitungen für eine Zentralverriegelung und/oder Reinigungsflüssigkeit für Scheiben (5 ), und/oder angeformte und/oder aufgesteckte Anschlüsse für Zuleitungen, und/oder Teile einer Türschließung (9 ), wie ein Drehfallenschloß oder ein Haltebügel, und/oder Gasfedern zwischen Klappe (2 ) und Halterahmen (10 ,21 ) sind. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterahmen (
10 ,21 ) mit den Zuleitungen und/oder Funktionseinheiten vor der Anbringung am Fahrzeugaufbau komplett vormontiert ist. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Klappe (
2 ) bzw. Tür am Halterahmen (10 ,21 ) vormontiert ist. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein vormontiertes Heckklappen-Modul (
1 ) hergestellt ist, das sich über das gesamte Fahrzeugheck (11 ) des Fahrzeugaufbaus erstreckt. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (
12 ) des Öffnungsumfangs am Fahrzeugaufbau und die zugeordnete Anlagefläche (13 ) des Halterahmens (10 ,21 ) eben ausgeführt sind. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Öffnungsumfangs und/oder der Anlagefläche (
13 ) des Halterahmens (10 ,21 ) Halteprofile als Halteflansche angebracht sind. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (
2 ) bzw. Tür den gesamten Halterahmen (10 ,21 ) abdeckt. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterahmen (
10 ,21 ) mehrteilig aus Stahl oder einteilig aus einer Aluminiumlegierung oder Kunststoff hergestellt ist und der Halterahmen (10 ,21 ) durch Kleben und/oder Schrauben (14 ) und/oder Nieten mit dem Fahrzeugaufbau verbunden ist. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einer der gegenseitigen Anlageflächen (
12 ,13 ) am Fahrzeugaufbau und am Halterahmen (10 ,21 ) umlaufende Sicken (22 ,23 ) zur Aufnahme einer Dichtraupe und/oder eines am Halterahmen (10 ,21 ) angespritzten Elastomers (24 ) und/oder eines Dichtungsbandes eingeformt sind. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Halterahmen (
10 ,21 ) eines Heckklappen-Moduls (1 ) Ausschnitte (27 ) für Rückleuchten (3 ) angebracht sind. - Klappen- oder Türanordnung an einem Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Hohlraum des Halterahmens (
10 ,21 ) als befüll- und entleerbarer Flüssigkeitsbehälter ausgebildet ist.
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