DE19653963C2 - Brandschutz-Kabelgehäuse - Google Patents
Brandschutz-KabelgehäuseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein insbesondere zur Abschottung von
Wand- oder Deckendurchbrüchen für Kabel, Rohre und derglei
chen bestimmtes Brandschutz-Kabelgehäuse mit den Merkmalen
des Oberbegriffes des Anspruches 1.
Ein Brandschutz-Kabelgehäuse der genannten Art ist aus der
DE 41 31 151 C1 bekannt und weist bei großer Wärme bzw. im
Brandfall expandierendes Brandschutzmittel auf. Dieses
Brandschutzmittel befindet sich im Inneren eines von einem
Gehäuse gebildeten Kabelkanal. Jeweils stirnseitig angeord
nete, deckelartige Abdeckelemente dienen zum Verschließen
des in einem Wanddurchbruch angeordneten Kabelkanals und
sind mit Hilfe von scharnierartigen Gelenkvorrichtungen an
einer ein Deckenelement des Kabelkanales bildenden Deck
wand schwenkbar befestigt. Die Abdeckelemente lassen sich
daher in eine Stellung. "Auf" und in eine Stellung "Zu" ver
schwenken und in der Stellung "Offen" mit Hilfe von Magne
ten fixieren.
Ein weiteres Brandschutz-Kabelgehäuse zur Abschottung von
Wand- oder Deckendurchbrüchen ist aus der DE-85 15 724 U1
bekannt und umfaßt ein Blechgehäuse und jeweils stirnsei
tig einsetzbare Deckel. Ferner sind jeweils kabelseitig bei
großer Wärme bzw. im Brandfall expandierende Brandschutz
mittel vorgesehen.
Die FR 24 25 518 A1 und die US 3 338 599 betreffen schließ
lich noch stirnseitig grundsätzlich offene Kabelkanäle gro
ßer Länge, in die Kabel und Rohre von oben eingelegt wer
den können. Hierzu läßt sich jeweils die Oberseite der im
Querschnitt annähernd U-förmigen Kabelkanäle öffnen, so daß
sie dann von oben her zugänglich sind. Kabel und Rohre wer
den daher nicht in Längsrichtung durch den Kabelkanal gezo
gen, sondern unmittelbar von oben eingelegt.
Der Kabelkanal nach der FR 24 25 518 A1 weist ein Decken
element auf, das längs seiner einen Kante schwenkbar gela
gert ist und mit seiner anderen Längskante verriegelbar
ist.
Der aus der US 3 338 599 bekannte Kabelkanal kann über sei
ne gesamte Länge geöffnet werden, wozu mit Gelenken verse
hene Teile vorgesehen sind. An diesen Teile wiederum sind
die Boden-, Deck- bzw. Seitenteile befestigt und liegen
über ihre Länge nur lose aneinander an bzw. übergreifen
sich L-förmig mit kurzen Randleisten. Für besondere Brand
schutz-Situationen ist der aus der US 3 338 599 bekannte
Kabelkanal nicht bestimmt.
Der Erfindung liegt gegenüber den eingangs genannten Brand
schutz-Kabelgehäusen die Aufgabe zugrunde, das stirnseitig
angeordnete Abdeckelement besonders montagefreundlich zu
gestalten und sicherzustellen, daß es zum Beispiel während
der Bauzeit nicht verlorengehen kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung mit den Merk
malen des kennzeichnenden Teiles des Anspruches 1 vor, daß
das Scharnier ein Filmscharnier ist und daß das Abdeckele
ment einen Haltestreifen sowie eine Klappe und zwischen
Haltestreifen und Klappe das Filmscharnier aufweist.
Die eigentliche Klappe gibt im geöffneten Zustand nicht den
gesamten lichten Querschnitt des Kabelkanals frei. Dies ist
auch nicht erforderlich, da sich jeweils Brandschutzmittel
oben und unten sowie an den Wänden des Kabelkanals befin
det. Daher ist es möglich, das Abdeckelement als Klappe be
sonders zweckmäßig zu gestalten, wozu das Abdeckelement aus
einem Haltestreifen und der Klappe und dem dazwischen be
findlichen Filmscharnier besteht. Eine sehr einfache und
kostengünstige Lösung liegt somit vor.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist das Abdeck
element zusammen mit dem Filmscharnier am Gehäuse beliebig
lösbar und befestigbar. Dies erhöht die Montagefreundlich
keit.
Zur lösbaren Befestigung des Abdeckelementes mit dem Film
scharnier dient ein doppelseitig lösbares, gehäuseseitig
fixierbares Klebeband, das dem Haltestreifen zugeordnet
ist. Ein derartiges Klebeband genügt den Anforderungen
vollkommen. Dies gilt schon deswegen, weil das Abdeckele
ment mit seinem Scharnier und seiner Klappe im Brandfall
keine entscheidende Funktion besitzt. Sie dienen nur op
tischen Zwecken und haben eine Bedeutung in Verbindung mit
dem Schalldurchgang, nicht jedoch im Brandfall.
Weitere Merkmale der Erfindung gehen aus Unteransprüchen
hervor.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbei
spieles, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher be
schrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1: eine perspektivische Ansicht eines Brand
schutz-Kabelgehäuses mit einem zugehörigen,
deckelartigen Abdeckelement;
Fig. 2: in größerem Maßstab die Einzelheit Z aus Fig.
1;
Fig. 3: in größerem Maßstab sowie abgeschnitten einen
Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1 und
Fig. 4: in größerem Maßstab eine Einzelheit aus Fig.
1.
Ein Brandschutz-Kabelgehäuse 1 zur Abschottung von Wand-
oder Deckendurchbrüchen für Kabel, Rohre und dergleichen
umfaßt ein zum Beispiel metallisches Gehäuse 2 mit einem
Kabelkanal 3 und ist innen mit Brandschutzmittel in Ge
stalt von Brandschutzpackungen 4, 5, 6 bzw. 7 ausgekleidet.
Die Brandschutzpackungen 4 bis 7 liegen mit Gehrungsflächen
8 aneinander. Mindestens die oben quer liegende Brand
schutzpackung 6 weist stirnseitig eine Randfläche 9 auf,
die senkrecht zur Hauptachse des Gehäuses 2 steht.
Zum Verschließen einer jeden bzw. von mindestens einer
Stirnseite 10 des Gehäuses 2 dient ein deckelartiges Ab
deckelement 11. Es besteht aus einem Haltestreifen 12 und
einer Klappe 13 und ist vorzugsweise plattenförmig.
Ferner ist mindestens ein Scharnier 14 für das Abdeckele
ment 11 vorgesehen.
Gemäß dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel weist
das Abdeckelement 11 das Scharnier 14 auf. Das Scharnier
14 ist ferner ein Filmscharnier und befindest sich gemäß
Ausführungsbeispiel zwischen dem Haltestreifen 12 und der
Klappe 13 des Abdeckelementes 11.
Schließlich ist das Abdeckelement 11 gemäß Ausführungsbei
spiel im Bereich seines Haltestreifens 12 mit Hilfe eines
doppelseitigen, lösbaren Klebebandes 15 gehäuseseitig fi
xierbar. Dazu ist das Klebeband 15 mit seiner einen Ober
fläche 16 an der gehäuseseitig liegenden Seite des Halte
streifens 12 und mit seiner anderen Oberfläche 17 an der
Randfläche 9 der oberen Brandschutzpackung 6 befestigbar.
Schließlich ist vorgesehen, daß das Abdeckelement 11 aus
einem Werkstoff derart besteht, daß mindestens eine Aus
nehmung 1ß in das Abdeckelement 11 einschneidbar ist.
Zweckmäßig ist es ferner, wenn das Abdeckelement 11 aus
durchsichtigem Werkstoff besteht.
Den verschiedenen, an das Abdeckelement 11 gestellten An
forderungen wird der zu verwendende Werkstoff dann am
ehesten gerecht, wenn es aus Kunststoff besteht.
Schließlich ist auch noch mindestens ein Element vorgese
hen, mit dessen Hilfe die Klappe 13 in einer geöffneten
Stellung gehalten werden kann. Das Element ist zweckmäßi
gerweise gehäuseseitig angeordnet und vorzugsweise eine
verstellbare bzw. umbiegbare Haltelasche 19. Ihre Lage und
Anordnung sind derart gewählt, daß sie sich bei befestig
tem Abdeckelement 11 nur wenig unterhalb des Scharnieres
14 bzw. des Filmscharnieres befindet, so daß die Klappe 13
nicht in die Schließposition schwenken kann und zwangswei
se in einer geöffneten bzw. in einer schräg gerichteten
Öffnungsposition gehalten wird. In einem derartigen, in
Fig. 1 nicht dargestellten Fall ragt die Haltelasche 19 ho
rizontal in die Gehäuseöffnung 20 und verhindert dadurch,
daß die Klappe 13 in ihre Schließlage schwenken kann.
Die Haltelasche 19 zum Offenhalten der Klappe 13 ist vor
zugsweise nicht nur gehäuseseitig, sondern auch einstückig
mit dem Gehäuse 2 verbunden.
Zur Bildung der Haltelasche 19 dienen zwei Schlitze 21, die
sich in einem an der Stirnseite 10 des Gehäuses 2 einwärts
gefalteten Randstreifen 22 an mindestens einer seitlichen,
zum Beispiel aus Blech bestehenden Gehäusewand 23 befinden.
Normalerweise und in der Schließposition liegt die Haltela
sche 19 fluchtend in der Ebene des Randstreifens 22. Um die
Klappe 13 in der Öffnungsposition zu halten, wird die Hal
telasche 19 um 90° aus der fluchtenden Lage in die Gehäu
seöffnung 20 zum Beispiel gebogen und später wieder zu
rückgebogen, wenn die Klappe 13 geschlossen werden soll.
In der Schließstellung der Haltelasche 19 ist die Klappe
13 beliebig in Richtung des Pfeiles a in Fig. 1 verschwenk
bar.
Der zweite Pfeil b in Fig. 1 zeigt die Montagerichtung für
das Abdeckelement 11. Das doppelseitig wirkende Klebeband
15 kann entweder zunächst an den Randstreifen 12 und sodann
zusammen mit dem Abdeckelement 11 am Gehäuse 2 oder zu
nächst an der Randfläche 9 der Brandschutzpackung 6 befe
stigt werde, woraufhin das Abdeckelement 11 an seiner zwei
ten, klebewirksamen Oberfläche 16 befestigt wird. Aufgrund
der zweckmäßigerweise vorgesehenen Klebeeigenschaften läßt
sich das Abdeckelement 11 auch wieder von dem Klebeband 15
bzw. von dem Gehäuse 2 lösen, wodurch zugleich auch das
Scharnier 14 vom Gehäuse 2 gelöst wird.
Sobald der Einbau von Kabeln und/oder Rohren erfolgt ist
und die Klappe 13 in ihre Schließposition in der Gehäuse
öffnung 20 geklappt ist, wird sie an ihrem Umfang mit Hilfe
eines dauerelastischen, vorzugsweise abspritzbaren Dicht
stoffes 24 (Fig. 3) rauchdicht mit dem Gehäuse 2 verbunden.
Es versteht sich schließlich, daß die Erfindung nicht auf
das in den Figur konkret dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt ist und auch noch Abwandlungen vorgenommen wer
den können, ohne daß dadurch der Erfindungsgedanke verlas
sen wird.
Claims (13)
1. Brandschutz-Kabelgehäuse (1), insbesondere zur Abschot
tung von Wand- oder Deckendurchbrüchen für Kabel, Rohre
und dergleichen mit bei großer Wärme bzw. im Brandfall
expandierendem Brandschutzmittel und mit mindestens ei
nem Kabelkanal (3) sowie mit einem Gehäuse (2), das an
mindestens einer Stirnseite (10) ein Scharnier (14) für
ein deckelartiges Abdeckelement (11) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier (14) ein Filmscharnier ist und
daß das Abdeckelement (11) einen Haltestreifen (12) so wie eine Klappe (13) und zwischen Haltestreifen (12) und Klappe (13) das Filmscharnier aufweist.
dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier (14) ein Filmscharnier ist und
daß das Abdeckelement (11) einen Haltestreifen (12) so wie eine Klappe (13) und zwischen Haltestreifen (12) und Klappe (13) das Filmscharnier aufweist.
2. Kabelgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Abdeckelement (11) zusammen mit dem Filmschar
nier am Gehäuse (2) beliebig lösbar und befestigbar
ist.
3. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckele
ment (11) mit dem Filmscharnier mit Hilfe eines doppel
seitigen, lösbaren Klebebandes (15) gehäuseseitig fi
xierbar ist.
4. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das doppelsei
tig lösbare Klebeband (15) dem Haltestreifen (12) des
Abdeckelementes (11) zugeordnet ist.
5. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Werkstoff für das
Abdeckelement (11) derart, daß mindestens eine Ausneh
mung (18) in das Abdeckelement (11) einschneidbar ist.
6. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckele
ment (11) aus durchsichtigem Werkstoff besteht.
7. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckele
ment (11) aus Kunststoff besteht.
8. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckele
ment (11) mit seiner Klappe (13) stirnseitig in eine
Gehäuseöffnung (20) einschwenkbar und randseitig so
wie zusammen mit dem Gehäuse (2) derart bemessen ist,
daß es mit einem dauerelastischen Dichtstoff (24) in
der Gehäuseöffnung (20) rauchdicht befestigbar ist.
9. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckele
ment (11) plattenförmig ist.
10. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein
Element vorgesehen ist, mit dessen Hilfe die Klappe
(13) in einer geöffneten Stellung fixierbar ist.
11. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element ge
häuseseitig vorgesehen ist.
12. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element eine
Haltelasche (19) ist, die einstückig mit dem Gehäuse
(2) verbunden ist.
13. Kabelgehäuse nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltelasche
(19) durch zwei Schlitze (21) in einem stirnseitig am
Gehäuse (2) einwärts gefalteten Randstreifen (20) ge
bildet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19653963A DE19653963C2 (de) | 1996-10-28 | 1996-12-21 | Brandschutz-Kabelgehäuse |
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