DE19652857A1 - Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer Stelleinrichtung mit mindestens einer langgestreckten, translatorisch und/oder rotatorisch verstellbaren Funktionseinheit einer Streichanlage - Google Patents
Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer Stelleinrichtung mit mindestens einer langgestreckten, translatorisch und/oder rotatorisch verstellbaren Funktionseinheit einer StreichanlageInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von
mindestens einer Stelleinrichtung mit mindestens einem
langgestreckten, translatorisch und/oder rotatorisch
verstellbaren Funktionseinheit einer Streichanlage.
In Streichanlagen, wie etwa Papier- oder
Papierveredelungsmaschinen, werden laufende Materialbahnen,
beispielsweise aus Papier, Karton oder einem Textilwerkstoff,
mittels eines geeigneten Auftragwerkes ein- oder beidseitig
mit einer oder mehreren Schichten eines flüssigen oder
pastösen Auftragmediums, zum Beispiel Farbe, Stärke,
Imprägnierflüssigkeit oder dergleichen, versehen. Zur
Herstellung einer möglichst gleichmäßigen und exakten
Beschichtung umfassen derartige Streichanlagen, insbesondere
deren Auftragswerke, im wesentlichen über die gesamte
Materialbahnbreite reichende, langgestreckte
Funktionseinheiten, die zur direkten oder indirekten
Manipulation des Auftragmediums beziehungsweise zur
Einstellung und/oder Korrektur eines gewünschten
Längs- und/oder Querprofils der Beschichtung dienen und mittels
geeigneter Stelleinrichtungen translatorisch und/oder
rotatorisch verstellbar sind. Als Stelleinrichtungen finden
zum Beispiel mechanische, elektrische, elektromagnetische,
magnetische, magnetostriktive, piezoelektrische,
pneumatische, hydraulische Stellglieder oder Aktuatoren usw.
Anwendung, die zweckmäßigerweise in einen Regelkreis oder
eine Kontrolleinrichtung eingebunden werden. Bei einer
langgestreckten Funktionseinheit kann es sich je nach
Ausführung der Streichanlage beispielsweise um eine
verstellbare Lippe eines Freistrahldüsenauftragwerks, die
verstellbaren Wände einer Auftragskammer, ein verstellbares
Rakelelement, wie etwa eine Rakelklinge, ein Rollrakelelement
und dergleichen, eine verstellbare Rakelelementhalterung,
eine verstellbare Andrückleiste oder um ein verstellbares
Umlenkblech usw. handeln. Funktionseinheiten dieser Art sind
üblicherweise gleichmäßig über im wesentlichen die gesamte
Maschinenbreite oder aber zonenweise unterschiedlich
einstellbar.
Bei den genannten Streichanlagen hat es sich in der Praxis
gezeigt, daß bei der Montage der Stelleinrichtung und der
Funktionseinheit infolge stets vorhandener
Fertigungstoleranzen sowie Versatz- oder Winkelfehler
Ungenauigkeiten auftreten, die später nicht oder nur durch
einen unverhältnismäßig hohen Regelaufwand ausgeglichen
werden können. Im laufenden Betrieb der Streichanlage
resultieren aus den vorhergenannten Gegebenheiten des
weiteren Stellungenauigkeiten und ein schädliches Verspannen
der Stelleinrichtung und/oder der Funktionseinheit, die sich
wiederum nicht nur negativ auf die Qualität des erzeugten
Auftrags auswirken, sondern auch zu einer Beeinträchtigung
der Funktion, Präzision und Lebensdauer dieser Komponenten
führen. Diese nachteiligen Einflüsse sind im Betrieb von
häufig verwendeten rotatorisch verstellbaren
Funktionseinheiten selbst bei geringen Fertigungstoleranzen
und einer genauen Montage besonders ausgeprägt. Des weiteren
hat es sich gezeigt, daß das Einrichten der Stellglieder und
der Funktionseinheit sowie deren Verbindung und erforderliche
gegenseitige Abstimmung recht zeit- und kostenintensiv ist
und aufgrund der zuvor geschilderten Umstände auch nicht
immer zum gewünschten Ergebnis führt bzw. führen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine geeignete
Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer
Stelleinrichtung mit mindestens einem langgestreckten,
translatorisch und/oder rotatorisch verstellbaren
Funktionseinheit einer Streichanlage zu schaffen, welche die
zuvor geschilderten Nachteile möglichst weitgehend vermeidet
und die eine einfache, effektive und präzise Anbindung der
Stelleinrichtung an die Funktionseinheit gewährleistet und
somit zur Herstellung eines qualitativ hochwertigen Auftrags
beiträgt.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine erfindungsgemäße
Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Diese Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer
Stelleinrichtung mit mindestens einer langgestreckten,
translatorisch und/oder rotatorisch verstellbaren
Funktionseinheit einer Streichanlage, umfaßt wenigstens eine
Kupplungseinrichtung, welche die Stelleinrichtung und das
langgestreckte Funktionselement spielfrei miteinander
verbindet, wobei zwischen der Kupplungseinrichtung und der
Stelleinrichtung und/oder zwischen der Kupplungseinrichtung
und der langgestreckten Funktionseinheit wenigstens ein in
mindestens einer zur Längserstreckung der langgestreckten
Funktionseinheit im wesentlichen parallelen Achse
biegeelastisch ausgestaltetes und in Bezug auf die
Stellrichtung der Stelleinrichtung im wesentlichen zug- und
druckfestes Kraftübertragungselement angeordnet ist.
Je nach Ausführungsform der Vorrichtung kann das
biegeelastische Kraftübertragungselement also zwischen der
Kupplungseinrichtung und der Funktionseinheit, zwischen der
Stelleinrichtung und der Kupplungseinrichtung oder sowohl
zwischen der Kupplungseinrichtung und der Funktionseinheit
als auch zwischen der Stelleinrichtung und der
Kupplungseinrichtung positioniert sein. Im letztgenannten
Fall sind ergo zwei biegeelastische Kraftübertragungselemente
mit einer dazwischenliegenden Kupplungseinrichtung
vorgesehen. Vorzugsweise ist jedem einzelnen Stellglied der
Stelleinrichtung eine separate Kupplungseinrichtung und ein
separates biegeelastisches Kraftübertragungselement
zugeordnet. Ebenso ist es jedoch denkbar, mehreren
Stellgliedern eine gemeinsame Kupplungseinrichtung und/oder
ein gemeinsames biegeelastisches Kraftübertragungselement
zuzuordnen. Die einzelnen Komponenten der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind über geeignete Befestigungsmittel
miteinander verbunden. Auf einige besondere
Ausführungsvarianten dieser Befestigungsmittel wird
nachfolgend noch detaillierter eingegangen. Bei dem
wenigstens einen biegeelastischen Kraftübertragungselement
handelt es sich vorzugsweise um ein aus einem
Elastomerwerkstoff, einem Faserverbundwerkstoff, einem
federnden Metallwerkstoff oder dergleichen hergestelltes
Bauteil mit einer der oben genannten Lage der mindestens
einen Biegeachse und demzufolge Biegerichtung angepaßten
Querschnittsform. Hierbei kann das biegeelastische
Kraftübertragungselement entweder als einstückiges
Integralbauteil oder aber als ein aus mehreren
Einzelkomponenten zusammengesetztes Differentialbauteil
gefertigt sein. Bei der letztgenannten Variante kann das
Kraftübertragungselement im Sinne der Erfindung durchaus auch
im wesentlichen starre Konstruktionselemente umfassen, die in
Zusammenwirkung mit einem oder mehreren elastischen bzw.
federnden Einzelteilen die besagten biegeelastischen
Eigenschaften gewährleisten. Die Kupplungseinrichtung der
Vorrichtung ist bevorzugt als Schnellkupplung ausgestaltet,
beispielsweise in Gestalt einer formschlüssigen Klemm-,
Steck-, Schiebe-/Steck-, Rast- oder Schraubverbindung. In
Bezug auf die Stellrichtung, d. h. die Kraftwirkungs- bzw.
Kraftübertragungsrichtung der Stelleinrichtung sind die
Materialeigenschaften, d. h. insbesondere die Zug- und
Druckfestigkeit sowie Elastizität des biegeelastischen
Kraftübertragungselementes sowie der diesem Teil zugeordneten
Vorrichtungskomponenten so gewählt, daß die Wirkung der
Stelleinrichtung nicht wesentlich verändert wird.
Schließlich besitzt das biegeelastische
Kraftübertragungselement bevorzugt auch einen in einer zur
Längserstreckung der Funktionseinheit im wesentlichen
parallelen Richtung zusätzlichen Freiheitsgrad, der durch
eine geeignete Formgestaltung oder Materialauswahl des
Kraftübertragungselements erzielbar ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gestattet auf vorteilhafte
Art und Weise bereits bei der Montage der Stelleinrichtung
und der Funktionseinheit die Herstellung einer spielfreien
und präzisen Verbindung zwischen diesen beiden Komponenten,
da das besondere, biegeelastische Kraftübertragungselement,
das mit der Stell- und Kupplungseinrichtung sowie der
Funktionseinheit zusammenwirkt, Fertigungstoleranzen sowie
etwaige Einbauungenauigkeiten einfach und effektiv und ohne
negative Auswirkungen auf die miteinander korrespondieren
Einzelteile ausgleicht. Die durch die Federwirkung des
biegeelastischen Kraftübertragungselementes auf die
angeschlossenen Vorrichtungskomponenten wirkenden
Reaktionskräfte sind infolge der konstruktiv vorgegeben
Biegeachse, die im wesentlichen parallel zur Längserstreckung
der Funktionseinheit verläuft, vernachlässigbar gering.
Gleichzeitig ist das biegeelastische Kraftübertragungselement
aber, wie bereits oben erwähnt, in Bezug auf die
Stellrichtung der Stelleinrichtung steif genug, um die von
der Stelleinrichtung ausgehenden Zug- oder Druckkräfte
wirkungsvoll auf die Funktionseinheit zu übertragen und diese
zu betätigen.
Auch im laufenden Betrieb gleicht das biegeelastische
Kraftübertragungselement etwaige, durch eine Verstellung, wie
beispielsweise ein Verschwenken der langgestreckten
Funktionseinheit entstehende Winkeländerungen bzw. einen
daraus resultierenden Höhenversatz zwischen der
Stelleinrichtung und dem Angriffspunkt der Stellkraft an der
Funktionseinheit effektiv aus, ohne daß sich dabei
unerwünschte schädliche Spannungen an den miteinander
verbundenen Bauteilen aufbauen können. Dies ist besonders der
Funktion, Stellgenauigkeit und Lebensdauer der
Stelleinrichtung und der Funktionseinheit zuträglich. Des
weiteren erleichtert die erfindungsgemäße Vorrichtung
aufgrund ihrer zuvor beschriebenen Eigenschaften die
Montagearbeiten bei der Installation der Stelleinrichtung und
der Funktionseinheiten, da bisher erforderlich zeit- und
kostenintensive Einricht- und Abstimmarbeiten entfallen.
Schließlich läßt sich aufgrund der mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung erzielbaren Erhöhung der Präzision und
Reproduzierbarkeit der Verstellbewegungen der
Stelleinrichtung und der Funktionseinheit auch der
Regelaufwand für die Streichanlage reduzieren. Es ist an
dieser Stelle anzumerken, daß infolge des biegeelastischen
Kraftübertragungselementes zwar eine geringfügige Änderung
des Verstellweges auftritt, diese Änderung bei gegebenen
Vorrichtungsparametern aber exakt zu bestimmen ist und
demzufolge entsprechend berücksichtigt werden kann.
Gemäß einem vorteilhaften Ausgestaltungsmerkmal der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, daß das
biegeelastische Kraftübertragungselement lösbar oder unlösbar
mit der Kupplungseinrichtung und/oder der Stelleinrichtung
und/oder der langgestreckten Funktionseinheit verbunden ist.
Je nach Verbindungsart kann somit eine bereits vorgefertigte
Montagekomponente und ein hoher Standardisierungsgrad erzielt
werden. Dies führt nicht nur zu einer Vereinfachung der
Montage, sondern trägt auch zur Reduzierung der Gesamtkosten
einer mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestatteten
Streichanlage bei.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird des weiteren
gelöst durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit den
Merkmalen des Anspruchs 3.
Diese Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer
Stelleinrichtung mit mindestens einem langgestreckten,
translatorisch und/oder rotatorisch verstellbaren
Funktionseinheit einer Streichanlage umfaßt wenigstens eine
die Stelleinrichtung und die langgestreckte Funktionseinheit
spielfrei miteinander verbindende Kupplungseinrichtung, die
als ein in mindestens einer zur Längserstreckung der
langgestreckten Funktionseinheit im wesentlichen parallelen
Achse biegeelastisches und in bezug auf die Stellrichtung der
Stelleinrichtung im wesentlichen zug- und druckfestes
Kraftübertragungselement ausgebildet ist. Damit übernimmt die
Kupplungseinrichtung selbst die Funktion des zuvor im
Zusammenhang mit dem Anspruch 1 beschriebenen
biegeelastischen Kraftübertragungselementes. Die an der
Kupplungseinrichtung befestigten Teile oder Abschnitte der
Stelleinrichtung und/oder Funktionseinheit können daher
grundsätzlich als starre Bauteile ausgeführt sein. Ebenso ist
es jedoch möglich weitere biegeelastische Elemente im Sinne
des Anspruchs 1 an die biegeelastische Kupplungseinrichtung
anzuschließen. Diese Vorrichtung besitzt die bereits im
Zusammenhang mit der Vorrichtung nach Anspruch 1 im Detail
erläuterten Vorteile.
Wie bereits oben erwähnt, kann sowohl jedem einzelnen
Stellglied der Stelleinrichtung eine separate
Kupplungseinrichtung und ein separates biegeelastisches
Kraftübertragungselement, das als Kupplungseinrichtung selbst
ausgestaltet sein kann, zugeordnet als auch mehreren
Stellgliedern eine gemeinsame Kupplungseinrichtung und/oder
gemeinsames biegeelastisches Kraftübertragungselement
zugeordnet sein. Im letztgenannten Fall hat es sich als
vorteilhaft herausgestellt, daß gemäß einer weiteren
Ausführungsform der beiden zuvor genannten erfindungsgemäßen
Vorrichtungen die Kupplungseinrichtung und/oder das
biegeelastische Kraftübertragungselement als ein im
wesentlichen parallel zur Längsrichtung der langgestreckten
Funktionseinheit verlaufendes langgestrecktes Bauteil
ausgestaltet ist. Ein derartiges langgestrecktes Bauteil
gestattet nicht nur eine besonders einfache und rasche
Befestigung einer Vielzahl von Stellgliedern der
Stelleinrichtung an der Kupplungseinrichtung bzw. dem
biegeelastischen Kraftübertragungselement, sondern ermöglicht
bei einer entsprechend flexiblen Auslegung dieses Bauteils in
Längsrichtung der langgestreckten Funktionseinheit, d. h. in
Maschinenbreitenrichtung, sowohl eine über im wesentlichen
gesamte Maschinenbreite gleichmäßige als auch bei Bedarf
zonenweise unterschiedliche, spiel- und spannungsfreie
Verstellung der Funktionseinheit.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsvariante der bei
den erfindungsgemäßen Vorrichtungen ist vorgesehen, daß
wenigstens eine der folgenden Komponenten der Vorrichtung
mindestens einen ersten Adapter aufweist, der mit mindestens
einem zweiten korrespondierenden Adapter von wenigstens einer
weiteren dieser Komponenten spielfrei in Eingriff steht: das
biegeelastische Kraftübertragungselement, die
Kupplungseinrichtung, die Stelleinrichtung. Der erste und
zweite Adapter können sowohl eine starre als auch eine
flexible bzw. dreh- oder schwenkbare Verbindung bilden. Die
beiden Adapter erleichtern sowohl den Zusammenbau als auch
die Demontage der Vorrichtungskomponenten und erleichtern
darüber hinaus die Wartung einer mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung ausgestatteten Streichanlage. Des weiteren
fördern die Adapter eine Standardisierung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung und gestatten einen Einsatz von
biegeelastischen Kraftübertragungselementen,
Kupplungseinrichtungen und Stelleinrichtungen auch bei
anderen, mit einem entsprechenden Adaptertyp ausgestatteten
Streichanlagen.
Als besonders geeignet haben sich Adapter erwiesen, die einen
Kugelkopf oder einen kreisförmigen Materialabschnitt
umfassen, der in eine entsprechende Kugelpfanne oder einen
kreisbogenförmig ausgebuchteten Materialabschnitt eines
entsprechenden Gegenstückes eingreift. Diese Adapterart
ermöglicht demnach eine gelenkige Anbindung der
Vorrichtungskomponenten, und ermöglicht einen zusätzlichen
Ausgleich von Fertigungstoleranzen und eventuellen
Einbaufehlern sowie die Vermeidung von schädlichen
Verspannungen während einer Verstellung der Funktionseinheit
bzw. der Stelleinrichtung.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird überdies
gelöst durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit den
Merkmalen des Anspruchs 7. Diese Vorrichtung zum Verbinden
von mindestens einer Stelleinrichtung mit mindestens einer
langgestreckten, translatorisch und/oder rotatorisch
verstellbaren Funktionseinheit einer Streichanlage umfaßt
wenigstens eine Kupplungseinrichtung, welche die
Stelleinrichtung und die langgestreckten Funktionseinheit
spielfrei miteinander verbindet, sowie wenigstens eine der
Stelleinrichtung und/oder der langgestreckten
Funktionseinheit und/oder der Kupplungseinrichtung
zugeordnete spielfreie Gelenkeinrichtung mit zwei zur
Längserstreckung der langgestreckten Funktionseinheit im
wesentlichen parallelen Gelenkachsen. Bei der
Gelenkeinrichtung kann es sich im Sinne der Erfindung sowohl
um eine Einrichtung mit "echten" Gelenken handeln, d. h.
Gelenken, die aus mindestens zwei Bauteilen bestehen, nämlich
einem ortsfesten und einem dazu beweglichen Bauteil, als auch
um eine Mischform aus einem solchen "echten" Gelenk und einem
Gelenk, welches die Beweglichkeit eines bestimmten Bereiches
oder Bauteils im Sinne der zuvor geschilderten
biegeelastischen Kraftübertragungselemente über mindestens
eine elastische Biegestelle erzielt, z. B. durch eine örtliche
Dünnstelle, eine Biegefederanordnung oder dergleichen.
Auch diese Vorrichtung besitzt die bereits im Zusammenhang
mit den Vorrichtungen nach Anspruch 1 und 3 im Detail
erläuterten Vorteile.
Es hat sich insbesondere eine Konfiguration als vorteilhaft
erwiesen, bei der die Gelenkeinrichtung der Vorrichtung zwei
zwischen der Stelleinrichtung und der langgestreckten
Funktionseinheit im Abstand zueinander angeordnete spielfreie
Gelenkelemente umfaßt, darauf diese Weise sowohl
Fertigungstoleranzen und eventuelle Einbauungenauigkeiten bei
der Montage ausgeglichen als auch die Kraftwirkung der
Stelleinrichtung im laufenden Betrieb spielfrei und
verspannungsfrei auf die langgestreckten Funktionseinheit
übertragen werden kann. Da sich dieser Ausgleichmechanismus
zwischen der Stelleinrichtung und der Funktionseinheit
befindet, kann die Stelleinrichtung ohne größeren Aufwand
starr an einem entsprechenden Befestigungsabschnitt der
Streichanlage fixiert werden.
Bei einem weiteren günstigen Ausführungsbeispiel umfaßt die
Gelenkeinrichtung zwei spielfreie Gelenkelemente, von denen
das eine zwischen der Stelleinrichtung und der
langgestreckten Funktionseinheit und das andere zwischen der
Stelleinrichtung und einem der Stelleinrichtung zugeordneten
Gegenlager der Streichanlage angeordnet ist. Jeweils zu
berücksichtigen, daß das Gegenlager selbst eines der beiden
Gelenkelemente bilden kann. Auch diese Konfiguration besitzt
die zuvor genannten vorteilhaften Ausgleichs- und
Kraftübertragungsfunktionen.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsmerkmal,
umfaßt die Kupplungseinrichtung die Gelenkeinrichtung oder
umgekehrt. Die Kupplungseinrichtung bzw. die
Gelenkeinrichtung übernimmt somit eine Doppelfunktion,
wodurch die Bauteilezahl der erfindungsgemäßen Vorrichtung
reduziert und auch die erforderlichen Montagearbeiten
verkürzt und vereinfacht werden.
Es ist an dieser Stelle anzumerken, daß die
Kupplungseinrichtung jeder der zuvor beschriebenen
erfindungsgemäßen Vorrichtungen nach Anspruch 1, 3 oder 7
grundsätzlich ein- oder mehrteilig ausgebildet sein kann
Eine einteilige Kupplungseinrichtung empfiehlt sich
insbesondere bei der Vorrichtung gemäß Anspruch 3. Die
Erfindung ist jedoch selbstverständlich nicht auf diese
besondere Ausführungsform beschränkt.
Schließlich umfaßt die Kupplungseinrichtung einer jeden der
Vorrichtungen nach Anspruch 1, 3 oder 7, sofern die
Kupplungseinrichtung nicht selbst als spielfreies
Gelenkelement ausgebildet ist, wenigstens eine
Vorspanneinrichtung, welche die Spielfreiheit der
Kupplungseinrichtung gewährleistet. Bei einer derartigen
Vorspanneinrichtung kann es sich etwa um einen zwischen die
beiden Hälften der Kupplungseinrichtung eingefügten
Elastomerwerkstoff, eine Federeinrichtung, wie etwa
Tellerfedern oder dergleichen handeln, welche die miteinander
im Eingriff stehenden Kupplungshälften auseinander oder
aufeinander zu drücken und so eine spielfreie Verbindung
schaffen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung mit
zusätzlichen Ausgestaltsdetails und weiteren Vorteilen sind
nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
näher beschrieben und erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Querschnittsdarstellung einer
ersten bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung im Bereich einer
langgestreckten Funktionseinheit eines Auftragwerks
einer Streichanlage,
Fig. 2 eine schematische, vergrößerte
Querschnittsdarstellung einer zweiten bevorzugten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 3 eine schematische Querschnittsdarstellung einer
dritten bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung im Bereich einer
langgestreckten Funktionseinheit eines Auftragwerks
einer Streichanlage,
Fig. 4 eine schematische Querschnittsdarstellung einer
vierten bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 5a-5c schematische Querschnittsdarstellungen einer
variierten fünften Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit drei
verschiedenen Varianten, im Bereich einer
langgestreckten Funktionseinheit eines Auftragwerks
einer Streichanlage.
In der nachfolgenden Beschreibung und in den Figuren werden
zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche Bauteile und
Komponenten auch mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet,
sofern keine weitere Differenzierung erforderlich ist.
Fig. 1 zeigt eine schematische Querschnittsdarstellung einer
ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung im Bereich einer langgestreckten Funktionseinheit
F eines Auftragwerks 2 einer Streichanlage, beispielsweise
einer Papier- oder Papierveredelungsmaschine. Das stark
vereinfacht dargestellte Auftragswerk 2 ist im vorliegenden
Fall als Freistrahldüsenauftragswerk ausgestaltet und dient
zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder
pastösen Auftragmediums 4 auf eine der Übersichtlichkeit
halber nicht skizzierte laufende Materialbahn.
Wie in der Fig. 1 zu erkennen, umfaßt das Auftragswerk 2 als
wesentliche Bestandteile einen Tragbalken 6 mit einer
Zuleitung 8, durch die das unter Druck stehende
Auftragsmedium 4 in einen zwischen zwei sich über im
wesentlichen die gesamte Maschinenbreite erstreckende Lippen
10, 12 gebildeten Düsenspalt 14 gelangt, aus dem es als ein
durch die Umgebungsatmosphäre verlaufender Freistrahl
austritt. Eine 10 der beiden Lippen 10, 12, an deren freien
Ende sich eine konkave Umlenkfläche 16 anschließt, bildet die
langgestreckte, rotatorisch verstellbare Funktionseinheit F.
Das heißt, die Lippe 10 ist, wie in der Zeichnung durch die
gestrichelten Linien angedeutet, zur Einstellung der
Düsenspaltbreite gleichmäßig über die Maschinenbreite oder
aber zonenweise unterschiedlich verschwenkbar.
Zu diesem Zweck ist eine Vielzahl von über die
Maschinenbreite nebeneinander angeordneten Aktuatoren 18
vorgesehen, die in einen nicht dargestellten Regelkreis der
Streichanlage eingebunden sind. Die Aktuatoren 18 sind starr
an einer mit den Tragbalken 6 verbundenen Halterung 20
fixiert. Zur Übertragung der von einer jeweiligen Schubstange
22 eines Aktuators 18 ausgehenden Zug- bzw. Druckkräfte auf
die verstellbare Lippe 10 ist eine Vorrichtung zum Verbinden
des Aktuators 18 mit der Lippe 10 vorgesehen, die eine den
Aktuator und die Lippe spielfrei miteinander verbindende
Kupplung 24 bzw. Schnellkupplung umfaßt. Gemäß der
Darstellung in Fig. 1 ist hierbei das linke Ende der Kupplung
24 spielfrei mit der Schubstange 22 des Aktuators 18
verbunden, während zwischen dem anderen freien Ende der
Kupplung 24 und der verstellbaren Lippe 10 ein bezogen auf
die durch die Schubstange 22 vorgegebene Stellrichtung des
Aktuators 18, die in der Zeichnung durch einen Doppelpfeil
angedeutet ist, im wesentlichen zug- und druckfestes
Kraftübertragungselement 26 vorgesehen ist, das in mindestens
einer zur Längserstreckung der Lippe 10 im wesentlichen
parallelen Achse B biegeelastisch ausgestaltet ist und eine
spielfreie Verbindung zwischen der Kupplung 24 und der
beweglichen Lippe 10 herstellt. Das biegeelastische
Kraftübertragungselement 26 ist im vorliegenden Fall aus
einem Elastomerwerkstoff hergestellt. Es kann jedoch ebenso
ein blattfederartiger Metallstreifen oder ein vergleichbares
Maschinenelement eingesetzt werden.
Der Aktuator 18, die Kupplung 24 und das biegeelastische
Kraftübertragungselement 26 sind durch eine vorgefertigte
Adaptereinrichtung verbunden. Diese umfaßt einen an dem
freien Ende der Schubstange 22 des Aktuators 18 angeordneten
Kugelkopf 28, der spielfrei in eine korrespondierende
Kugelpfanne 30 der Kupplung 24 eingreift sowie eine dazu
analog ausgestaltete Kugelkopfverbindung 28, 30 zwischen der
Kupplung 24 und dem biegeelastischen Kraftübertragungselement
26. Der Kugelkopf 28 des biegeelastischen
Kraftübertragungselementes 26 kann entweder integral aus dem
Elastomerwerkstoff des Kraftübertragungselementes 26 selbst
oder aus einem entsprechend geformten Metallanschluß geformt
sein, der in dem der Kupplung 24 zugeordneten Randbereich des
Kraftübertragungselementes 26 eingebettet ist, ohne dabei die
biegeelastischen Eigenschaften des Kraftübertragungselementes
26 zu beeinträchtigen. Das der verstellbaren Lippe 10
zugeordnete Ende des biegeelastischen
Kraftübertragungselementes 26 verfügt über entsprechende
geeignete Befestigungsmittel, die ebenfalls eine spielfreie
Anbindung an die Lippe 10 sicherstellen.
Fig. 2 zeigt analog zu der Darstellungsweise in Fig. 1 eine
vergrößerte Ansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung. Die Anordnung
und Ausgestaltung dieser Vorrichtung entspricht im
wesentlichen der nach Fig. 1, davon abweichend ist jedoch ein
zweites biegeelastisches Kraftübertragungselement 26.2
vorgesehen, das sich zwischen dem in der Fig. 2 nicht
dargestellten Aktuator und der Kupplung 24 befindet. Wie der
Fig. 2 des weiteren detaillierter zu entnehmen, ist die
Kupplung 24 aus zwei halbschalenförmigen Hälften 24.2, 24.4
zusammengesetzt, die durch eine Schraubverbindung 32
aneinander fixiert die jeweiligen Kugelkopfenden 28 der
beiden biegeelastischen Kraftübertragungselement 26, 26.2
spielfrei und unbeweglich zwischen sich einklemmen.
Die Fig. 3 zeigt in einer schematischen
Querschnittsdarstellung eine dritte bevorzugte
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Bereich
einer langgestreckten Funktionseinheit F eines Auftragswerks
einer Streichanlage. Bei der langgestreckten Funktionseinheit
F handelt es sich hierbei um eine auf einer Rakelklinge 34
einwirkende, translatorische, verstellbare Andrückleiste 36.
Ähnlich wie bei der Fig. 1 ist ein jeweiliger Aktuator 18
über eine Kupplung 38 spielfrei mit der Andrückleiste 36
verbunden. Die Besonderheit der Ausführungsvariante nach Fig.
3 besteht darin, daß die Kupplung 38 selbst als ein in
mindestens einer zur Längserstreckung der Andrückleiste 36 im
wesentlichen parallelen Achse B biegeelastisches und in Bezug
auf die Stellrichtung des Aktuators 18 im wesentlichen zug- und
druckfestes Kraftübertragungselement ausgebildet ist. Die
Kupplung 38 ist zu diesem Zweck einstückig aus einen
Elastomerwerkstoff geformt. Starre Anschlußelemente 40 des
Aktuators 18 und der Andrückleiste 36 stehen gemäß der
Darstellung in Fig. 3 jeweils formschlüssig und spielfrei mit
einen linken bzw. rechten Randabschnitt der Kupplung 38 in
Eingriff. Der biegeelastisch verformbare Bereich der Kupplung
38 liegt also zwischen diesen beiden Randabschnitten.
Der Fig. 4 ist eine schematische Querschnittsdarstellung
einer vierten bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung zu entnehmen.
Ähnlich wie bei der Variante nach Fig. 3 ist hier die
Kupplung 42 selbst als ein biegeelastisches
Kraftübertragungselement ausgestaltet. Im Gegensatz zur Fig.
3 ist die Kupplung 42 jedoch als ein aus mehreren
Einzelkomponenten zusammengesetztes Differenzialbauteil
konstruiert, das sowohl starre als auch elastische bzw.
federnde Einzelteile umfaßt, welche die besonderen
biegeelastischen Eigenschaften der Kupplung 42 gewährleisten.
So umfaßt die Kupplung 42 zwei zueinander im wesentlichen
axial ausgerichtete zylindrische, jeweils mit einem freien
Ende aus einem zweiteiligen Kupplungsgehäuse 44 herausragende
Anschlußelemente 46, 48 deren im Gehäuse 44 befindlichen
Enden jeweils mit einer vergrößerten Endscheibe 50 bzw. 52
versehen sind. Die sich axial in einem Abstand
gegenüberliegenden Endscheiben 50, 52 werden durch eine
Überwurfmuffe 54 und einen mit dieser verschraubten Spannring
56, die zusammen das Kupplungsgehäuse 44 bilden, im Gehäuse
44 unverlierbar gesichert. Sowohl zwischen den beiden
Endscheiben 50, 52 als auch zwischen einer Endscheibe 52 und
einer inneren Stirnseite der Überwurfmuffe 54 ist jeweils ein
scheibenförmiges, elastisches bzw. biegeelastisches
Federelement 58 vorgesehen, das im vorliegenden Fall
einteilig aus einem Elastomerwerkstoff hergestellt ist. Als
Federelemente können ebenso metallene Tellerfedern oder
ähnliches verwendet werden. Der Spannring 56 ist soweit in
die Überwurfmuffe 54 eingeschraubt, daß er die beiden
Anschlußelemente 46, 48 über ihre Endscheiben 50, 52 gegen
die Rückstellkraft der Federelemente 58 spielfrei aber
biegeelastisch bewegbar gegeneinander und gegen die innere
Stirnseite der Überwurfmuffe 54 drückt. In Abhängigkeit der
Einschraubtiefe des Spannringes 56 kann also die
Vorspannkraft der Federelemente 58 eingestellt und somit die
Eigenschaften der Kupplung 42 manipuliert werden. Die aus dem
Kupplungsgehäuse 44 herausragenden Enden der Anschlußelemente
46, 48 sind jeweils mit einem Schraubgewinde 60 versehen, das
mit einem entsprechenden Schraubanschluß eines Aktuators 18
beziehungsweise der langgestreckten Funktionseinheit F zu
verbinden ist und so die lösbare, spielfreie Anbindung der
Kupplung 42 an den Aktuator 18 und die langgestreckte
Funktionseinheit F ermöglicht.
Fig. 5a-5c zeigen schematische Querschnittsdarstellungen
einer fünften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, mit drei verschiedenen Varianten entsprechend
den jeweiligen Fig. 5a bis 5c, im Bereich einer
langgestreckten Funktionseinheit F eines Auftragwerks 2 einer
Streichanlage. Der Aufbau des Auftragwerks 2 sowie die
Anordnung der Aktuatoren 18 der Stelleinrichtung entsprechen
im wesentlichen der nach Fig. 1, so daß weitere Erläuterungen
hierzu nicht erforderlich sind. Im Gegensatz zu den
vorhergehend beschriebenen Ausführungsformen umfaßt die
erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung hier jedoch eine
einem jeweiligen Aktuator 18 sowie der verstellbaren Lippe 10
zugeordnete spielfreie Gelenkeinrichtung mit zwei Gelenken
62, 64, die jeweils zumindest eine Gelenkachse G1, G2
aufweisen, die in einer zur Längserstreckung der
verstellbaren Lippe 10 im wesentlichen parallelen Richtung
verläuft.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5a sind die beiden Gelenke
62, 64 derart angeordnet, daß sich das erste Gelenk 62
zwischen dem Aktuator 18 und einer dem Aktuator 18
zugeordneten Stützfläche 66 der Streichanlage und das zweite
Gelenk 64 zwischen dem Aktuator 18 und der verstellbaren
Lippe 10 befindet. Das erste Gelenk 62 bildet hierbei
gleichzeitig das Lager für den Aktuator 18.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5b sind die beiden Gelenke
62, 64 dagegen in einem Abstand zueinander zwischen dem
Aktuator 18 und der verstellbaren Lippe 10 angeordnet und der
Aktuator 18 ist starr an seiner Stützfläche 66 befestigt.
Sowohl bei der Variante nach Fig. 5a als auch Fig. 5b sind
die verwendeten Gelenke 62, 64 als "echte" Gelenke
ausgestaltet, d. h. Gelenke, die aus mindestens zwei Bauteilen
bestehen, nämlich einem ortsfesten und einem dazu beweglichen
Bauteil. So kommen für diese Anwendung einfache Drehgelenke
mit einem Freiheitsgrad, Drehschubgelenke mit zwei
Freiheitsgraden, Kugelgelenke mit drei Freiheitsgraden oder
Kurvengelenke mit zwei (eben) oder fünf (räumlich)
Freiheitsgraden in Betracht.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5c hingegen wird eine
Gelenkeinrichtung eingesetzt, die eine Mischform aus einem
"echten" Gelenk 64 und einem Gelenk 68 darstellt, das seine
Beweglichkeit über mindestens eine elastische Biegestelle
erzielt, die eine Biegeachse B vorgibt. Weitere
Freiheitsgrade sind selbstverständlich auch bei dieser Lösung
möglich. In der Fig. 5c ist die elastische Biegestelle B mit
Hilfe eines aus einen biegeelastischen Elastomerwerkstoff
hergestellten Bauteils 68 realisiert. Die Ausführungsform
nach Fig. 5c kann auch derart modifiziert werden, daß die
Gelenke 64, 68 genau vertauscht sind.
In den in den Fig. 5a bis 5c skizzierten Beispielen bildet
die spielfreie Gelenkeinrichtung selbst die spielfreie
Kupplungseinrichtung, welche die Stelleinrichtung 18 und die
langgestreckte Lippe 10 miteinander verbindet. Ebenso ist es
natürlich möglich, eine von der Gelenkeinrichtung separate
Kupplungseinrichtung bereitzustellen, die z. B. auch zwischen
dem Aktuator 18 und dessen Stützfläche 66, zwischen einem
Gelenk 62 bzw. 68 und dem Aktuator 18, zwischen einen Gelenk
64 und der Lippe 10 oder zwischen den beiden Gelenken 62 bzw.
68 und 64 angebracht sein kann.
Die Erfindung ist nicht auf die obigen Ausführungsbeispiele,
die lediglich der allgemeinen Erläuterung des Grundgedankens
der Erfindung dienen, beschränkt. Im Rahmen des Schutzumfangs
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung vielmehr auch andere
als die oben beschriebenen Ausgestaltungsformen annehmen. Die
Vorrichtung kann hierbei insbesondere Merkmale aufweisen, die
eine Kombination aus den jeweiligen Einzelmerkmalen der
Ansprüche darstellen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann
auch in Zusammenhang mit anderen als den beschriebenen
langgestreckten Funktionseinheiten zur Anwendung kommen, so
etwa in Verbindung mit verstellbaren Rakelelementen,
Umlenkblechen, Leitflächen, Tragbalken, Halterungen und
dergleichen. Insbesondere ist es denkbar, daß das
biegeelastische Kraftübertragungselement beziehungsweise die
als ein solches Element ausgestaltete Kupplung andere als die
skizzierten Querschnittsformen aufweist, so zum Beispiel
Querschnittsformen mit örtlich verdünnten oder ausgesparten
Abschnitten, die bestimmte gewünschten Biegeeigenschaften
oder eine bestimmte Lage der Biegeachse schaffen. Des
weiteren ist darauf hinzuweisen, daß die erfindungsgemäße
Vorrichtung zwar primär einen Winkel- oder Höhenversatz
bezogen auf eine zur Längserstreckung der langgestreckten
Funktionseinheit im wesentlichen parallelen Achse spiel- und
spannungsfrei ausgleicht, bei geeigneter Ausgestaltung der
Kupplung beziehungsweise des mindestens einen
biegeelastischen Kraftübertragungselementes
selbstverständlich aber auch einen Ausgleich eines
entsprechend Versatzes in weiteren Achsen erlaubt. Dies ist
beispielsweise bei der Variante nach Fig. 4 der Fall.
Bezugszeichen in den Ansprüchen, der Beschreibung und den
Zeichnungen dienen lediglich dem besseren Verständnis der
Erfindung und sollen den Schutzumfang nicht einschränken.
2
Auftragswerk
4
Auftragsmedium
6
Tragbalken
8
Zuleitung in
6
10
Lippe, verstellbar
12
Lippe
14
Düsenspalt
16
Umlenkfläche
18
Aktuatoren/Stelleinrichtung
20
Halterung für
18
22
Schubstange von
18
24
Kupplung
24.2
Hälfte von
24
24.4
Hälfte von
24
26
Biegeelastische Kraftübertragungselement
26.2
Biegeelastischen Kraftübertragungselement
28
Kugelköpfe von
22
und
26
30
Kugelpfannen von
24
32
Schraubverbindung
34
Rakelklinge
36
Andrückleiste
38
Biegeelastische Kupplung
40
Anschlußelemente von
18
und
36
42
Biegeelastische Kupplung
44
Kupplungsgehäuse von
42
46
Anschlußelement von
42
48
Anschlußelement von
42
50
Endscheibe von
46
52
Endscheibe von
48
54
Überwurfmuffe
56
Spannring
58
Federelemente von
42
60
Schraubverbindung
62
Gelenk
64
Gelenk
66
Stützfläche für
18
68
Biegeelastisches Bauteil
B Biegeachse
F Langgestreckte Funktionseinheit
G1 Gelenkachse
G2 Gelenkachse
B Biegeachse
F Langgestreckte Funktionseinheit
G1 Gelenkachse
G2 Gelenkachse
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer
Stelleinrichtung (18) mit mindestens einer
langgestreckten, translatorisch und/oder rotatorisch
verstellbaren Funktionseinheit (F, 10) einer
Streichanlage, umfassend
- - wenigstens eine Kupplungseinrichtung (24, 24.2,
24.4), welche die Stelleinrichtung (18) und die
langgestreckte Funktionseinheit (F, 10) spielfrei
miteinander verbindet,
wobei
- - zwischen der Kupplungseinrichtung (24, 24.2, 24.4) und der Stelleinrichtung (18) und/oder
- - zwischen der Kupplungseinrichtung (24, 24.2, 24.4) und der langgestreckten Funktionseinheit (F, 10)
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das biegeelastische Kraftübertragungselement (26, 26.2)
lösbar (32) oder unlösbar mit der Kupplungseinrichtung
(24, 24.2, 24.4) und/oder der Stelleinrichtung (18) und/oder
der langgestreckten Funktionseinheit (F, 10)
verbunden ist.
3. Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer
Stelleinrichtung (18) mit mindestens einem
langgestreckten, translatorisch und/oder rotatorisch
verstellbaren Funktionseinheit (F, 36) einer
Streichanlage,
umfassend
wenigstens eine die Stelleinrichtung (18) und die
langgestreckte Funktionseinheit (F, 36) spielfrei
miteinander verbindende Kupplungseinrichtung (38, 42),
die als ein in mindestens einer zur Längserstreckung der
langgestreckten Funktionseinheit (F, 36) im wesentlichen
parallelen Achse (B) biegeelastisches und in Bezug auf
die Stellrichtung der Stelleinrichtung (18) im
wesentlichen zug- und druckfestes
Kraftübertragungselement ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kupplungseinrichtung (24; 38; 42) und/oder das
biegeelastische Kraftübertragungselement (26) als ein im
wesentlichen parallel zur Längsrichtung der
langgestreckten Funktionseinheit (F, 10, 36)
verlaufendes langgestrecktes Bauteil ausgestaltet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine der folgenden Komponenten der
Vorrichtung mindestens einen ersten Adapter (28)
aufweist, der mit mindestens einem zweiten
korrespondierenden Adapter (30) von wenigstens einer
weiteren dieser Komponenten spielfrei im Eingriff steht:
- - das biegeelastische Kraftübertragungselement (26),
- - die Kupplungseinrichtung (24; 38; 42),
- - die Stelleinrichtung (18).
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der wenigstens einen Adapter einen Kugelkopf (28) oder
einen kreisbogenförmigen Materialabschnitt umfaßt.
7. Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer
Stelleinrichtung (18) mit mindestens einer
langgestreckten, translatorisch und/oder rotatorisch
verstellbaren Funktionseinheit (F, 10) einer
Streichanlage, umfassend
- - wenigstens eine Kupplungseinrichtung, welche die Stelleinrichtung (18) und die langgestreckte Funktionseinheit (F) spielfrei miteinander verbindet, sowie
- - wenigstens eine der Stelleinrichtung (18) und/oder der langgestreckten Funktionseinheit (F, 10) und/oder der Kupplungseinrichtung zugeordnete spielfreie Gelenkeinrichtung (62, 64, 68) mit zwei zur Längserstreckung der langgestreckten Funktionseinheit (F, 10) im wesentlichen parallelen Gelenkachsen (B, G1, G2).
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Gelenkeinrichtung zwei zwischen der Stelleinrichtung
(18) und der langgestreckten Funktionseinheit (F, 10) im
Abstand zueinander angeordnete spielfreie Gelenkelemente
(62, 64) umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Gelenkeinrichtung zwei spielfreie Gelenkelemente
(62, 64) umfaßt, von denen das eine (64) zwischen der
Stelleinrichtung (18) und der langgestreckten
Funktionseinheit (F, 10) und das andere (62; 68)
zwischen der Stelleinrichtung (18) und einem der
Stelleinrichtung (18) zugeordneten Gegenlager (66)
angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eines der Gelenkelemente (62, 64, 68) ein
biegeelastisches Gelenkelement (68) ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kupplungseinrichtung die Gelenkeinrichtung (62, 64,
68) umfaßt oder umgekehrt.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kupplungseinrichtung (24; 38; 42) wenigstens eine
Vorspanneinrichtung (54, 46, 58) umfaßt, welche die
Spielfreiheit der Kupplungseinrichtung (24; 38; 42)
gewährleistet.
Priority Applications (5)
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DE19652857A DE19652857A1 (de) | 1996-12-18 | 1996-12-18 | Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer Stelleinrichtung mit mindestens einer langgestreckten, translatorisch und/oder rotatorisch verstellbaren Funktionseinheit einer Streichanlage |
FI974514A FI974514A (fi) | 1996-12-18 | 1997-12-15 | Laite ainakin yhden toimilaitteen liittämiseksi päällystyslaitoksen ainakin yhteen pitkänomaiseen, translaatio- ja/tai rotaatiomielessä säädettävään toimiyksikköön |
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DE19652857A DE19652857A1 (de) | 1996-12-18 | 1996-12-18 | Vorrichtung zum Verbinden von mindestens einer Stelleinrichtung mit mindestens einer langgestreckten, translatorisch und/oder rotatorisch verstellbaren Funktionseinheit einer Streichanlage |
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ID=7815254
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JP (1) | JPH10216597A (de) |
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