DE19651934A1 - Transferpresse - Google Patents
TransferpresseInfo
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- B21—MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
- B21D—WORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
- B21D43/00—Feeding, positioning or storing devices combined with, or arranged in, or specially adapted for use in connection with, apparatus for working or processing sheet metal, metal tubes or metal profiles; Associations therewith of cutting devices
- B21D43/02—Advancing work in relation to the stroke of the die or tool
- B21D43/04—Advancing work in relation to the stroke of the die or tool by means in mechanical engagement with the work
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transferpresse nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine gattungsgemäße Transferpresse ist in der EP-PS 0 383 168
der Anmelderin beschrieben. Gleichzeitig wird auf die
Beschreibungseinleitung sowie den dort ausgewiesenen Stand
der Technik hingewiesen. Insbesondere ist auch aus der
JP-A-63 230 238 eine Stufenpresse bekannt geworden, die eine
Einrichtung zur Ablage und/oder Veränderung der Lage von
Werkstücken in einer Zwischenstufe aufweist, die auch als
Orientierungsstation bezeichnet wird. Hierdurch kann das
Werkstück sowohl in seiner Höhe als auch in seiner Lage
verändert werden.
Die EP-0-383-168 verbessert eine solche Ablagevorrichtung in
einer Zwischenstufe dahingehend weiter, daß bei einer
Großteil-Stufenpresse eine variable Lage der Werkstücke in
den einzelnen Werkzeugstufen ermöglicht wird, wobei
insbesondere auch den Anforderungen an beengte
Platzverhältnisse zwischen den einzelnen Werkzeugstufen
aufgrund der dort angeordneten Ablagevorrichtung bzw.
Zwischenablage Rechnung getragen wird. Dabei sieht diese
bekannte Großteil-Stufenpresse vor, daß zum einen
großflächige Einzelteile wie Seitenteile, Dächer oder
Bodenbleche eines KFZ in einer Orientierungsstation oder
Ablagevorrichtung mit an die Werkstückkontur angepaßten
Ablegeschablonen bearbeitet werden können (s. Fig. 8 der
EP 0 383 168). Sofern durch die variable Großteil-Stu
fenpresse kleinere Teile wie Seitentüren oder dergleichen
bearbeitet werden sollen, geschieht dies in der Zwischenstufe
beispielsweise mit zwei parallel angeordneten
Ablagevorrichtungen (s. Fig. 7 der EP 0 383 168).
Die bekannte Großteil-Stufenpresse gemäß der EP 0 383 168 hat
demzufolge zwar den Vorteil, daß in den
Zwischenablagestationen zwischen den Werkzeugstufen sowohl
Großteile als auch kleinere Werkstücke abgelegt werden
können, wobei zur Lageänderung beliebige Freiheitsgrade zur
Verfügung stehen. Nachteilig ist jedoch der hohe apparative
Aufwand in der Zwischenablagestufe sowie deren Umrüstvorgang
von großflächigen auf kleinere 2-fach-Werkstücke bei
entsprechender Werkstückänderung in der Presse.
Der Erfindung liegt demzufolge die Aufgabe zugrunde, eine
Transferpresse oder auch Großteil-Stufenpresse vorzuschlagen,
welche flexibel einsetzbar ist sowohl für großflächige Teile
als auch für kleinere Teile mit entsprechender variabler
Einfach- oder Mehrfachanordnung der Werkzeuge in den
Bearbeitungsstufen, wobei eine universell einsetzbare
Ablagevorrichtung oder Orientierungsstation zwischen den
Werkzeugstufen geschaffen wird, die sowohl für Großteile als
auch für mehrere Kleinteile verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Transferpresse nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen sind
vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Transferpresse angegeben.
Der vorliegenden Erfindung liegt der Kerngedanke zugrunde,
daß nur eine universell verwendbare Ablagevorrichtung für
großflächige Einzelwerkstücke als auch für kleinflächige
Werkstücke verwendet wird und daß beim Umrüstvorgang von
großflächigen auf kleinere Werkstücke oder umgekehrt
möglichst wenig an der Ablagevorrichtung geändert werden muß,
wo es letztlich nur auf die zwingende Änderung der auf die
Werkstücke angepaßten Ablegeschablonen ankommt. Die
Ablegeschablonen müssen jedoch flexibel an die Werkstückgröße
anpaßbar sein, wobei je nach Anzahl von Werkstücken auf der
Ablagevorrichtung eine flexible Lageveränderung aller
Ablegeschablonen erfolgt. Der Grundgedanke der Erfindung
liegt demzufolge darin, die Ablagevorrichtung oder
Orientierungsstation universell und flexibel zur Aufnahme von
einem oder mehreren Werkstücken mit jeweils eigenen
Ablegeschablonen zu gestalten, die unabhängig und getrennt
voneinander eine Werkstücklageveränderung durchführen können.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß bei mehreren
Werkstücken nicht mehrere Ablagevorrichtungen, z. B. zwei
nebeneinanderliegende Ablagevorrichtungen in der
Zwischenstufe angeordnet sein müssen, was zu einer
wesentlichen Vereinfachung und Kostenreduzierung führt.
Die Werkstücke in der Zwischenablage können in ein bis fünf
Freiheitsgraden verändert werden. Hierfür sind entsprechende
Antriebe und Einrichtungen zur Umsetzung dieser
Lageveränderung vorgesehen.
In Weiterbildung der Erfindung sind verschiedene
Verstellmittel vorgesehen, die die Lageveränderung in
beliebige Freiheitsgrade durchführen. Dies sind
beispielsweise eine in Transportrichtung des Werkstücks
verlaufende Längsbewegung, eine Hubbewegung sowie eine
entsprechende Schwenkbewegung in und gegen die
Transportrichtung des Werkstücks. Diese Bewegungen werden
vorteilhafterweise sowohl für großflächige als auch für
kleinere Werkstücke durch einen gemeinsamen Antrieb mit
zugehörigen Antriebsmitteln ausgeführt. Wird die
Ablagevorrichtung oder Orientierungsstation z. B. mit einem
großflächigen Werkstück betrieben, so kann ein gemeinsamer
großer oder zwei zusammengesteckte Werkstückablageträger mit
entsprechenden Schablonen verwendet werden, der bei
Großteilen in aller Regel nur in und gegen die
Transportrichtung verschwenkt werden muß, so daß sich eine
Querbewegung hierzu üblicherweise erübrigt.
Selbstverständlich kann auch eine solche quer gerichtete
Schwenkbewegung noch vorgesehen sein.
Speziell kleinere Werkstücke können mit zwei nebeneinander
angeordneten Werkzeugen in den Werkzeugstufen bearbeitet
werden. Für diese muß in den Zwischenstufen zwischen den
Werkzeugstufen eine eventuell auch unabhängige
Lageveränderungsmöglichkeit vorgesehen werden, die eine
Vielzahl von Freiheitsgraden aufweist.
Hierzu sieht die Erfindung weiterhin vor, daß der für das
Großteil vorgesehene Werkstückablageträger oder
Schablonenträger aufgeteilt werden kann in beispielsweise
zwei Schablonenträgerabschnitte, die dann jeweils zur
Aufnahme eines Werkstücks dienen. Jeder
Schablonenträgerabschnitt ist gegenüber der
Werkstücktransportrichtung in der Presse quer verschiebbar
gelagert und kann gegebenenfalls eine zusätzliche
Schwenkbewegung in Querrichtung zur
Werkstücktransportrichtung durchführen. Trennt man zwei
parallel verlaufende Werkstückablageträger für großflächige
Teile über eine entsprechende Absteckvorrichtung auf, so
erhält man vier Schablonenteilträger für z. B. zwei
Werkstücke, die unabhängig voneinander in ihrer Lage
verändert werden können. Möglich ist auch eine Ausführung mit
z. B. drei Werkstückablageträgern und damit eine entsprechende
Ablage von mehr als zwei Werkstücken.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, daß die
Werkstückablageträger oder Schablonenträger in ihrer
zusammengesteckten Form von der Ablagevorrichtung oder
Orientierungsstation entnommen werden können, um sie
beispielsweise mit neuen Werkstückschablonen zu versehen.
Hierfür wird der wieder zusammengesteckte
Werkstückablageträger mit den Schablonen durch zwei seitlich
an den jeweiligen Schiebetischen vorgesehenen Schwenkhebel
oder Schwenkarme erfaßt und von der Ablagestation abgenommen.
Die Werkstückablageträger mit den Schablonen können dann mit
den Schiebetischen aus der Presse heraus fahren, um umgerüstet
zu werden.
Ein vorteilhaftes und zweckmäßiges Ausführungsbeispiel ist in
den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine Ansicht auf eine Ablagevorrichtung oder
Orientierungsstation für Werkstücke in einer
Zwischenablage einer Transferpresse in Richtung
Transportrichtung des Werkstücks gesehen und zwar
für die Anordnung mit einem großflächigen Werkstück
und zusammengesteckten Schablonenträgern,
Fig. 2 eine Anordnung wie in Fig. 1 dargestellt, jedoch
mit zwei seitlich versetzt angeordneten
Schablonenträgern zur Aufnahme von mehreren
Werkstücken,
Fig. 3 eine Ansicht quer zur Transportrichtung auf eine
Ablagevorrichtung oder Orientierungsstation nach
Fig. 1 oder 2 mit seitlich angeordneten
Werkzeugstufen,
Fig. 3a eine Einzelheit X aus Fig. 3,
Fig. 4 die Darstellung nach Fig. 1, jedoch mit
Werkstückablageträger in Wechselstellung am
Schiebetisch und
Fig. 5 eine Seitenansicht oder Queransicht der Darstellung
zu Fig. 4.
Die in den Figuren nur prinzipiell dargestellte
Transferpresse 1 besteht aus mehreren Bearbeitungsstufen 2, 3
mit nicht näher dargestellten Bearbeitungswerkzeugen, die als
Einzelwerkzeuge für ein einzelnes Werkstück oder aus mehreren
nebeneinander angeordneten Werkzeugen für mehrere Werkstücke
in einer Pressenstufe ausgebildet sein können.
Zwischen den Bearbeitungsstufen 2, 3 befindet sich eine
Zwischenablagestufe oder Leerstufe 4, in welcher eine
Ablagevorrichtung 5 für die Werkstücke angeordnet ist. Diese
Ablagevorrichtung 5 wird auch als Orientierungsstation dann
bezeichnet, wenn sie zur Lageveränderung des oder der darauf
abgelegten Werkstücke dient. Fig. 1 zeigt die
Ablagevorrichtung in Richtung des Werkstücktransports durch
die Transferpresse. Diese Richtung ist in Fig. 1 und 3 mit 6
angegeben.
Die Ablagevorrichtung oder Orientierungsstation 5 weist gemäß
der Darstellung in Fig. 1 und 3 eine Vielzahl von Antrieben
auf, die zur Lageänderung eines darauf abgelegten Werkstücks
oder mehrerer Werkstücke dient. Dabei liegt die Besonderheit
darin, daß mit ein und derselben Ablagevorrichtung entweder
ein sehr großflächiges Werkstück, z. B. ein Seitenteil, ein
Dach, ein Bodenblech oder dergleichen eines Kraftfahrzeuges
manipuliert werden kann oder aber auch mit der gleichen
Ablagevorrichtung entsprechend der geänderten Darstellung in
Fig. 2 mehrere kleinere Teil als Doppelteile oder
Vierfachteile wie z. B. Türen eines Kraftfahrzeugs usw., die
aus entsprechenden Mehrfach-Werkzeugstufen kommen.
Die Anordnung in Fig. 1 dient zur Ablage eines großflächigen
Einzelteils, welches nicht näher dargestellt ist.
Die Ablagevorrichtung gemäß Fig. 1 ist weitestgehend
symmetrisch zur Längsmittelebene 7 aufgebaut und weist einen
stationären Grundrahmen 8 auf, auf welchem sich ein Schlitten
9 für eine Bewegung der Ablagevorrichtung in und gegen die
Transportrichtung bewegt. Ein zugehöriger Antriebsmotor 10
dient diesem Bewegungsvorgang über ein entsprechendes
Umlenkgetriebe mit Spindel 11.
Die Hub- und Senkbewegung innerhalb der Ablagevorrichtung 5
erfolgt über einen Hubantrieb 12 mit Gelenkwelle 13,
Umlenkgetriebe 14 sowie einer vertikal ausgerichteten Spindel
15, wobei eine Hubsäule 16 in zugehörigen Vertikalführungen
17 geführt ist.
Auf einem solchen Unterbau ist ein Tragrahmen 18 angeordnet,
der seinerseits einen Schwenkrahmen 19 trägt. Auf dem
Schwenkrahmen 19 sind Führungsschlitten 20 mit Führungen 20'
angeordnet, die quer zur Transportrichtung der Werkstücke
ausgerichtet sind. Auf diesen Schlitten 20 befinden sich in
einem Abstand l1 von der Längsmittelebene 7 zwei
Schwenkantriebe 21, 22, die auf den Schlitten 20 in
Querrichtung in den Führungen 20' verfahrbar sind. Hierzu
dienen Antriebsmotor 23 mit Spindel 24 und einer
entsprechenden Spindelmutter 25.
Die beiden Schwenkantriebe 21, 22 weisen eine in
Transportrichtung der Werkstücke liegende Antriebswelle 26
auf, an dessen beiden Wellenenden 27, 28 je eine
Andockvorrichtung 29 für je einen Werkstückablageträger 30
oder auch Schablonenträger 30 vorgesehen ist. Die
Werkstückschablone 31 ist schematisch in den Fig. 3, 3a
und 5 dargestellt.
Mittels des Antriebsmotors 32 kann die Antriebswelle 26
verdreht werden (Pfeil 33), was jedoch erst für die
Ausführungsform nach Fig. 2 maßgebend ist.
Das auf die Schablonen 31 des Werkstückablageträgers 30
abzulegende Werkstück kann mittels eines auf den
Schwenkrahmen 19 bzw. auf die Schablonenträger 30
einwirkenden Antriebsmotors 34 mit einer entsprechenden
Umlenkeinrichtung 35 derart verschwenkt werden, daß eine
Schwenkbewegung in und gegen die Werkstücktransportrichtung 6
erfolgt.
Wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt, besteht der
Werkstückablageträger 30 aus zwei Trägerabschnitten 36, 37,
die über eine Absteckvorrichtung 38 im Bereich der
Längsmittelebene 7 miteinander verbindbar sind. Diese
Absteckvorrichtung oder Kupplung 38 dient zum Zusammenstecken
der Trägerabschnitte 36, 37 beim Werkzeugwechsel und in dem
Falle, wo nur ein durchgehender Schablonenträger gewünscht
wird, falls nur ein großflächiges Teil abgelegt werden soll.
In diesem Fall wird die Schwenkbewegung um die Antriebswellen
26 außer Kraft gesetzt.
Sollen gemäß der Darstellung in Fig. 2 jedoch Doppelteile in
der Zwischenablage bzw. auf der Orientierungsstation abgelegt
werden, so können die beiden Trägerabschnitte 36, 37 mittels
der Antriebe 23 bis 25 in Querrichtung auseinanderfahren
(Position l2), wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Sodann
kann die Schwenkbewegung (Pfeil 33) aktiviert werden, so daß
sich die Trägerabschnitte 36, 37 jeweils unabhängig
voneinander in Querrichtung zur Werkstücktransportrichtung
verschwenken lassen, wie dies in Fig. 2 in gestrichelter Form
dargestellt ist. Die Schwenkbewegung entsprechend dem Pfeil
33 erfolgt durch eine Drehbewegung der Wellenenden 26 in
Wirkverbindung mit den der Schwenkantrieben 32.
Die Absteckvorrichtung 38 kann aus einem Bolzen 39 am
Trägerabschnitt 37 bestehen, der in eine entsprechende
Bohrung oder Nut 40 im Trägerabschnitt 36 verriegelbar
eingreift (Fig. 1). In diesem Fall sind die Trägerabschnitte
36, 37 zu einem Trägerabschnitt 30 vereint (Fig. 1). Durch
die alternativen Stellungen der Erfindung nach Fig. 1 und 2
können demzufolge großflächige Werkstücke mit einem
gemeinsamen Schablonenträger oder mit einem geteilten
zusammengesteckten Schablonenträger 30 nach Fig. 1 oder
kleinere Teile als Doppelteile oder Vierfachteile mit einem
geteilten Schablonenträger mit Trägerabschnitten 36, 37 gemäß
der Darstellung in Fig. 2 und 3 in der Zwischenablage auf der
Ablagevorrichtung 5 oder Orientierungsstation manipuliert
werden.
Wird die Presse umgerüstet zur Herstellung anderer Werkstücke
in den Bearbeitungsstationen 2, 3, so erfolgt neben dem
Werkzeugwechsel auf Schiebetischen 41 im allgemeinen auch ein
Wechsel der Werkstückablageträger oder Schablonenträger 30
mit Schablonen 31 zur Anpassung an eine geänderte
Werkstückgeometrie. Hierfür müssen lediglich die
Schablonenträger 30 von der Orientierungsstation 5 abgenommen
werden, was im allgemeinen durch ein Abstecken auf
entsprechende Absteckvorrichtungen an den Schiebetischen
erfolgt.
Bei der vorliegenden Erfindung werden hierfür gemäß der
Darstellung in Fig. 3a Schablonenträger 30 mittels der
Andockvorrichtung 29 von den Absteckbolzen 27 abgenommen,
wobei zuvor ein Spanner 42 mit Umlenkbügel 43 den auf die
Absteckbolzen 27 aufgesteckten Schablonenträger 30 freigibt.
Sodann wird der zusammengesteckte Schablonenträger 30 wie in
Fig. 1 dargestellt, an seinen beiden Enden 44, 45 von einer
über Zylinder 52, 53 verfahrbaren Aufnahme 46, 47 erfaßt, der
über einen Schwenkarm 48, 49 seitlich vom Schiebetisch 41
ausgehend in die Leerstufe eingreift.
Über die Hebelwelle 50, 51 werden die Schwenkarme 48, 49
demzufolge in die Zwischenablage 4 hineingeschwenkt, wie dies
gestrichelt in Fig. 5 dargestellt ist. Mittels des Antriebs
10 für die Schlitten 9 kann die gesamte Ablagevorrichtung 5
in und gegen die Werkstücktransportrichtung nach Pfeil 6
bewegt werden, um den Absteckvorgang der Schablonenträger an
die Greiferarme 46, 47 ggf. zu unterstützen. In der
Darstellung nach Fig. 5 ist der so abgesteckte
Schablonenträger 30 gestrichelt dargestellt. Durch eine
Schwenkbewegung der Schwenkarme 48, 49 nach unten, wie in
Fig. 5 dargestellt, wird der Schablonenträger 30' mit
Schablone 31 nach unten zum Schiebetisch 41 hin verschwenkt.
Fig. 4 zeigt nochmals eine entsprechende Stellung der
Ablagevorrichtung 5 mit von den Schwenkantrieben 21, 22
abgenommenen Schablonenträger 30. Aus Fig. 1 in Verbindung
mit Fig. 4 ist ersichtlich, daß der Schwenkantrieb mit
Schwenkmotor 34 und Umlenkvorrichtung 35 mit seinem Ende 35
auf den jeweiligen Schablonenträger 30 bzw. die
Trägerabschnitte 36, 37 einwirkt.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt vielmehr alle
fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen der
Schutzrechtsansprüche.
Claims (13)
1. Transferpresse oder Pressenstrasse mit mehreren
hintereinander angeordneten Werkzeugbearbeitungsstufen
(2, 3), wobei zwischen zwei benachbarten Werkzeugstufen
(2, 3) eine Zwischenablagestufe (4) mit einer Vorrichtung (5)
zur Ablage und/oder zur Veränderung der Lage des Werkstücks
vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung
(5) zur Ablage und/oder zur Lageveränderung des Werkstücks
wahlweise zur Aufnahme von einem großflächigen
Einzelwerkstück oder von wenigstens zwei kleinflächigen
Werkstücken dient, wobei die Vorrichtung (5) gemeinsame
Mittel zur Lageveränderung entweder eines großen Werkstücks
oder zur unabhängig voneinander durchzuführenden
Lageveränderung von mehreren kleineren Werkstücken aufweist.
2. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ablagevorrichtung (5) ein bis sieben oder mehr Freiheitsgrade
ermöglicht.
3. Presse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ablagevorrichtung (5) Verstellmittel (10, 11) zur
Durchführung einer Längsbewegung der Ablagevorrichtung in und
gegen die Werkstücktransportrichtung (6) und/oder Mittel (12,
13, 14, 15) zur Durchführung einer Hub- und Senkbewegung der
Ablagevorrichtung (5) aufweist, wobei die Antriebe unabhängig
voneinander erfolgen.
4. Presse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Längsbewegung der Ablagevorrichtung (5) über verstellbare
Fahrschlitten (9) auf einem stationären Grundrahmen (8)
und/oder die Hubbewegung über eine in Vertikalführungen (17)
geführte Hubsäule (16) mit einem Antrieb, insbesondere
Spindelantrieb (12 bis 15) erfolgt.
5. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ablagevorrichtung (5)
Verstellmittel (34, 35, 35') zur Durchführung einer
Schwenkbewegung von Werkstückablageträger (30, 36, 37) in und
gegen die Transportrichtung (6) aufweist.
6. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Schwenkbewegung der Ablagevorrichtung (5) in und gegen die
Transportrichtung (6) mittels eines schwenkbar gelagerten
Schwenkrahmens (19) erfolgt, auf welchem wenigstens zwei quer
zur Werkstücktransportrichtung bewegbarer Schlitten mit
Werkstückablageträger (30) und Schablonen (31) gelagert sind.
7. Presse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Werkstückablageträger (30) mittels eines Führungsschlittens
(20) relativ gegenüber dem Schwenkrahmen (19) quer zur
Werkstücktransportrichtung (6) verfahrbar ist.
8. Presse nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Werkstückablageträger (30) über einen separaten
Schwenkantrieb (21, 22, 32) zur Durchführung einer
Schwenkbewegung quer zur Werkstücktransportrichtung (6) mit
dem Schwenkrahmen (19) verbunden ist.
9. Presse nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Schwenkrahmen (19) zwei und
insbesondere vier Werkstückablageträger (30, 36, 37) montiert
sind, wobei insbesondere jeweils zwei Werkstückablageträger
(36, 37) über eine Absteckvorrichtung (38, 39, 40)
miteinander kuppelbar sind und daß im endkuppelten Zustand
jeder Werkstückablageträger (36, 37) in Querrichtung
verschiebbar und/oder in Querrichtung der
Pressentransportrichtung verschwenkbar ist.
10. Presse nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schwenkantrieb (21, 22, 32) für den
Werkstückablageträger (30, 36, 37) wenigstens ein und
insbesondere zwei Wellenenden (26) aufweist, an denen eine
Andockvorrichtung (29) mit Fixierbolzen (27) vorgesehen sind,
auf denen jeweils der Werkstückablageträger (30) aufsteckbar
und abnehmbar ist, wobei vorzugsweise ein Spannelement (42)
mit Umlenkbügel (43) zur Fixierung des Werkstückablageträgers
dient.
11. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die zusammensteckbaren
Werkstückablageträger (30) im zusammengesteckten Zustand
mittels seitlich an jeweils einem Schiebetisch (41)
angeordneten Schwenkhebel (46, 47) von der Ablagevorrichtung
(50) zur Durchführung eines Umrüstvorgangs abnehmbar sind.
12. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Werkstückablageträger (30) über mehrere
Absteckvorrichtungen (38) in mehr als zwei Trägerabschnitte
(35, 36) unterteilbar sind.
13. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Trägerabschnitte (35, 36) im
zusammengesteckten Zustand gemeinsam am Schiebetisch
absteckbar sind.
Priority Applications (4)
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8141 | Disposal/no request for examination |