DE19651417A1 - Auflöseeinrichtung für Offenend-Spinnmaschinen - Google Patents
Auflöseeinrichtung für Offenend-SpinnmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Auflöseeinrichtung für Offenend-Spinn
maschinen mit einer Auflösewalze, die in einem unter Unter
druck stehenden Gehäuse umläuft und gegenüber diesem im Bereich
einer an die freie Atmosphäre angrenzenden Stirnseite mit einer
Labyrinthdichtung abgedichtet ist, die im Bereich einer umfangs
seitigen Kämmgarnitur der Auflösewalze mit einem als Ringspalt
ausgebildeten ersten Dichtungsspalt beginnt und mit einem davon
beabstandeten, als Ringspalt ausgebildeten zweiten Dichtungsspalt
an die freie Atmosphäre anschließt, wobei diese Dichtungsspalte
durch erste und zweite zylindrische Ringbundflächen der Auflöse
walze und entsprechende hohlzylindrische Gegenflächen des
Gehäuses gebildet sind.
Bei einer Auflöseeinrichtung dieser Art (DE 23 29 223 B2, Fig.
6) sollen die Dichtungsspalte der Labyrinthdichtung eine
bestimmte kleine Luftströmung von der freien Atmosphäre zur
Kämmgarnitur der Auflösewalze zulassen. Da jedoch erfahrungsgemäß
sowohl im Bereich der freien Atmosphäre als auch im Bereich der
Kämmgarnitur einzelne Fasern das Bestreben haben, von außen in
die Labyrinthdichtung einzudringen, besteht die Gefahr, daß die
Labyrinthdichtung mit der Zeit durch Faserflug verstopft. Die
Auflösewalze muß dann stillgesetzt, demontiert und gereinigt
werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil
weitgehend zu vermeiden und eine Auflöseeinrichtung zu schaffen,
bei welcher der Faserflug weitgehend von der Labyrinthdichtung
ferngehalten wird.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß sowohl die dem ersten
Dichtungsspalt zugeordnete erste Ringbundfläche als auch die dem
zweiten Dichtungsspalt zugeordnete zweite Ringbundfläche mit
faserflugabweisenden Kerben versehen ist, deren Wirkungsrichtung
jeweils von der Labyrinthdichtung hinweggerichtet ist.
Insbesondere ist die Wirkungsrichtung der Kerben der ersten
Ringbundfläche zur Kämmgarnitur hin und die Wirkungsrichtung der
Kerben der zweiten Ringbundfläche zur freien Atmosphäre hin
gerichtet. Dadurch wird erreicht, daß von der Kämmgarnitur
herrührender Faserflug wieder zur Kämmgarnitur abgeschlagen wird
und daß die in der freien Atmosphäre befindlichen herumschwir
renden Fasern wieder zur freien Atmosphäre abgewiesen werden.
Die faserflugabweisenden Kerben selbst sind als schräg zur
Umlaufrichtung der Auflösewalze verlaufende Nuten ausgebildet
und haben - im Querschnitt - auf ihrer der Umlaufrichtung
abgewandten Seite jeweils eine Abschlagfläche, die radial zur
Auflösewalze verläuft. Aus Gründen des Unwuchtausgleiches sind an
jeder Ringbundfläche mehrere, vorzugsweise drei oder vier Kerben
angeordnet. Damit die Dichtungswirkung der Labyrinthdichtung
gesteigert wird, haben die die Kerben aufweisenden ersten und
zweiten Ringbundflächen unterschiedliche Durchmesser. Dabei kann
vorgesehen sein, daß die ersten und zweiten Dichtungsspalte durch
wenigstens eine als Ringkammer ausgebildete Expansionskammer
getrennt sind.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung sind die erste und die
zweite Ringbundfläche an einem gemeinsamen, von der Auflösewalze
trennbaren Bauteil angeordnet. Dies ist beispielsweise eine
Spannscheibe, mit welcher ein auf einen Grundkörper der
Auflösewalze aufgeschobener, die Kämmgarnitur enthaltender
Garniturring befestigt wird.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Auflöseein
richtung, von der Bedienungsseite der Offenend-Spinnmaschine aus
betrachtet,
Fig. 2 in etwas vergrößertem Maßstab einen Schnitt durch die
Auflöseeinrichtung längs der Schnittfläche II-II der Fig. 1,
Fig. 3 in stark vergrößerter Ausführung eine Teilansicht der
Fig. 2 im Bereich der Labyrinthdichtung,
Fig. 4 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles IV der Fig. 3 auf
eine faserflugabweisende Kerbe,
Fig. 5 und 6 jeweils Teilansichten ähnlich Fig. 3, jedoch
in etwas verkleinertem Maßstab, auf andere Ausgestaltungen der
Labyrinthdichtung.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Auflöseeinrichtung 1 ist
in bekannter Weise Bestandteil einer nicht weiter dargestellten
Offenend-Spinnvorrichtung. Die Auflöseeinrichtung 1 dient dem
Zuführen eines Faserbandes 2 und dessen Auflösen zu Einzelfasern.
Hierfür ist unter anderem eine in Drehrichtung A angetriebene
Zuführwalze 3 vorgesehen, an die ein Zuführtisch 4 elastisch von
unten andrückbar ist. Der Zuführtisch 4 ist um eine Schwenkachse 5
schwenkbar und durch eine nicht dargestellte Belastungsfeder
gegen die Zuführwalze 3 belastet. Es wird dadurch zwischen der
Zuführwalze 3 und dem Zuführtisch 4 eine Klemmstelle 6 gebildet,
an der das Faserband 2 während seiner Transportbewegung geklemmt
wird. Der Zuführwalze 3 ist ein Einlauftrichter 7 für das
Faserband 2 vorgeschaltet.
Die Zuführwalze 3 bietet das zu Einzelfasern aufzulösende Faser
band 2 einer wesentlich schneller angetriebenen Auflösewalze 8
dar, die gleichlaufend mit der Zuführwalze 3 in Umlaufrichtung B
angetrieben ist. Die Auflösewalze 8 ist in bekannter Weise mit
einer Kämmgarnitur 9 versehen, die beispielsweise aus Sägezähnen
oder Nadeln oder dergleichen bestehen kann.
Zwischen dem Zuführtisch 4 und der Auflösewalze 8 ist eine
Faserbartstütze 10 stationär angeordnet, die das Ende des
aufzulösenden Faserbandes 2, den sogenannten Faserbart, von der
rückwärtigen Seite in die Kämmgarnitur 9 der Auflösewalze 8
hineindrückt.
Die genannten Bauteile sind an einem Gehäuse 11 gehaltert,
welches im wesentlichen aus zwei Teilgehäusen 12 und 13 besteht.
Das Teilgehäuse 12 dient in nicht dargestellter Weise dem
Befestigen des gesamten Gehäuses 11 an einer Halterung der
zugehörigen Offenend-Spinnvorrichtung und des weiteren der
Lagerung der Auflösewalze 8. Hierzu ist das Teilgehäuse 12 mit
einer zylindrischen Aufnahme 14 für ein Lagergehäuse 15 der
Auflösewalze 8 versehen. Das Teilgehäuse 12 besitzt ferner eine
plane Anlagefläche 16, an der das andere Teilgehäuse 13 in nicht
näher dargestellter Weise gehaltert ist.
Das zweite Teilgehäuse 13 dient im wesentlichen der umfangs
seitigen Abdeckung der Auflösewalze 8 und weist zu diesem Zweck
wenigstens eine Umfangsfläche 17 auf, welche die Auflösewalze 8
über einen Teil ihres Umfanges unter Bildung eines Ringraumes 18
umgibt. Am Teilgehäuse 13 sind ferner Leitflächen 19 angebracht,
beispielsweise für das Begrenzen einer an sich bekannten
Schmutzabscheideöffnung 20.
Im Gehäuse 11 beginnt ein Faserzuführkanal 21, der die verein
zelten Fasern von der Kämmgarnitur 9 der Auflösewalze 8 bis zu
einem nicht dargestellten Drallorgan, vorzugsweise einem
Spinnrotor, zuführt. Hierfür ist der Spinnrotor und somit der
Ringraum 18 an eine Unterdruckquelle angeschlossen, die dem
Transport der Einzelfasern dient.
Die Auflösewalze 8 enthält einen austauschbaren Garniturring 22,
der die Kämmgarnitur 9 aufweist und auf einen Grundkörper 23 der
Auflösewalze 8 aufgeschoben ist. Der Befestigung des Garnitur
ringes 22 auf dem Grundkörper 23 dient eine Spannscheibe 24, die
mittels einer Schraube 26 auf einer Welle 27 der Auflösewalze 8
befestigt ist und die den Garniturring 22 gegen einen Flansch 25
des Grundkörpers 23 verspannt.
Die dem Teilgehäuse 12 abgewandte Stirnseite 28 der Auflösewalze
8 ist nicht durch irgendeinen Deckel abgedeckt und grenzt somit
an die freie Atmosphäre an. Zum Abdichten gegenüber dem unter
Unterdruck stehenden Ringraum 18 ist die der Auflösewalze 8
zugehörige Spannscheibe 24 gegenüber dem Teilgehäuse 13 durch
eine nachfolgend noch näher zu beschreibende Labyrinthdichtung 29
abgedichtet.
Obwohl der Ringraum 18 unter Unterdruck steht, haben die mit der
Kämmgarnitur 9 transportierten Einzelfasern bisweilen das
Bestreben, in das Innere der Labyrinthdichtung 29 einzutreten.
Dies muß durch nachfolgend zu beschreibende Maßnahmen verhindert
werden. Des weiteren gibt es bei Betrieb der Offenend-Spinn
maschine erfahrungsgemäß im Bereich der Stirnseite 28 jeder
Auflösewalze 8 Faserflug, der ebenfalls das Bestreben hat, in das
Innere der Labyrinthdichtung 29 einzutreten und die Labyrinth
dichtung 29 zu verstopfen. Auch dieses muß in nachfolgend zu
beschreibender Weise verhindert werden.
Nachfolgend werden anhand der stark vergrößerten Darstellungen
nach Fig. 3 und 4 die Maßnahmen zum Fernhalten von Faserflug
von der Labyrinthdichtung 29 näher erläutert.
Man erkennt einen der Labyrinthdichtung 29 zugehörigen ersten
Dichtungsspalt 30, der als Ringspalt ausgebildet ist und am
Ringraum 18 im Bereich des Außendurchmessers der Kämmgarnitur 9
beginnt. Der erste Dichtungsspalt 30 erstreckt sich somit in
axialer Richtung der Auflösewalze 8. Man erkennt ferner einen
zweiten Dichtungsspalt 31, der ebenfalls als sich in axialer
Richtung der Auflösewalze 8 erstreckender Ringspalt ausgebildet
ist und der vom ersten Dichtungsspalt 30 beabstandet ist. Der
zweite Dichtungsspalt 31 grenzt an die freie Atmosphäre an.
Der erste Dichtungsspalt 30 wird zwischen einer in Umlaufrichtung
B der Auflösewalze 8 bewegten ersten zylindrischen Ringbundfläche
32 und einer zugeordneten hohlzylindrischen Gegenfläche 34 des
Teilgehäuses 13 des Gehäuses 11 gebildet. In ähnlicher Weise wird
der zweite Dichtungsspalt 31 zwischen einer zweiten zylindrischen
Ringbundfläche 33 der Auflösewalze 8 und einer hohlzylindrischen
Gegenfläche 35 des Teilgehäuses 13 gebildet.
Obgleich die Labyrinthdichtung 29 in der Lage ist, ein Stören des
Lufthaushaltes im Ringraum 18 zu vermeiden, kann dennoch ohne die
nachfolgend zu beschreibenden Maßnahmen nicht verhindert werden,
daß sowohl vom Ringraum 18 durch den ersten Dichtungsspalt 30
hindurch als auch von der freien Atmosphäre durch den zweiten
Dichtungsspalt 31 hindurch Faserflug in das Innere der Labyrinth
dichtung 29 eindringt und diese verstopft, so daß der Rundlauf
der Auflösewalze 8 beeinträchtigt wird. Aus diesem Grunde sind im
Zusammenhang mit der Labyrinthdichtung 29 faserflugabweisende
Kerben 36 und 37 vorgesehen, die an den Ringbundflächen 32 und 33
angebracht sind, als Nuten ausgebildet sind und schräg zur
Umlaufrichtung B der Auflösewalze 8 verlaufen.
Die faserflugabweisenden Kerben 36, vorzugsweise drei oder vier
an der Zahl, sind an der ersten zylindrischen Ringbundfläche 32
angebracht und haben eine Wirkungsrichtung C, die zur Kämm
garnitur 9 und damit zum Ringraum 8 hin gerichtet ist. Die
faserflugabweisenden Kerben 37, wiederum drei oder vier an der
Zahl, die an der zweiten zylindrischen Ringbundfläche 33 ange
bracht sind, haben eine Wirkungsrichtung D, die zur freien
Atmosphäre hin gerichtet ist. Die Kerben 36 und 37 weisen jeweils
Abschlagflächen 38 bzw. 39 auf, die radial zur Auflösewalze 8
verlaufen und auf der der Umlaufrichtung B abgewandten Seite der
Kerben 36 und 37 angeordnet sind. Die Abschlagflächen 38 und 39
dienen als mechanische Mittel zum Abweisen von Faserflug von der
Labyrinthdichtung 29 hinweg.
Wie aus der Fig. 3 ferner zu erkennen ist, weisen die erste
zylindrische Ringbundfläche 32 und die zweite zylindrische
Ringbundfläche 33 jeweils unterschiedliche Durchmesser d1 und d2
auf, liegen also in radialer Richtung der Auflösewalze 8 in etwa
übereinander. Dadurch läßt sich erreichen, daß der erste
Dichtungsspalt 30 und der zweite Dichtungsspalt 31 nicht in
axialer Richtung der Auflösewalze 8 zueinander versetzt zu werden
brauchen, wodurch die Labyrinthdichtung 29 in axialer Richtung
kürzer gehalten werden kann. Außerdem wird dadurch die Zahl der
Umlenkungen innerhalb der Labyrinthdichtung 29 vergrößert, was zu
einer verbesserten Dichtungswirkung führt.
Die voneinander beabstandeten ersten und zweiten Dichtungsspalte
30 und 31 sind über radial verlaufende Zwischenspalte 40 und 41
sowie einen dritten Ringdichtungsspalt 43 miteinander verbunden.
Die ersten und zweiten zylindrischen Ringbundflächen 32 und 33
sind an einem gemeinsamen, von der Auflösewalze 8 demontierbaren
Bauteil angebracht, im vorliegenden Falle an der Spannscheibe 24.
Dadurch läßt sich, sollte trotz der erfindungsgemäßen Maßnahmen
einmal eine Reinigung des Inneren der Labyrinthdichtung 29
erforderlich werden, die Labyrinthdichtung 29 durch Demontieren
der Spannscheibe 24 leicht auseinanderbauen und säubern.
Die Ausgestaltung nach Fig. 5 entspricht weitgehend der Aus
führung nach Fig. 3, jedoch mit dem Unterschied, daß gemäß Fig.
5 eine Labyrinthdichtung 44 vorgesehen ist, bei welcher die radial
verlaufenden Zwischenspalte 40 und 41 der Fig. 3 nunmehr durch
Expansionskammern 45 und 46 ersetzt sind. Diese Expansionskammern
45 und 46 sind als Ringkammern ausgebildet, welche den ersten
Dichtungsspalt 30 und den zweiten Dichtungsspalt 31 voneinander
trennen und die in axialer Richtung breiter ausgebildet sind als
die zuvor beschriebenen radial verlaufenden Zwischenspalte 40 und
41. Aufgrund der Querschnittsvergrößerung der Expansionskammern
45 und 46 wird die Luftgeschwindigkeit, die im zweiten Dichtungs
spalt 31 und im Ringdichtungsspalt 43 vorherrscht, zum großen Teil
durch Wirbelbildung und Drosselwirkung vernichtet, wodurch die
Dichtungswirkung der Labyrinthdichtung 44 vergrößert wird. Durch
den ersten Dichtungsspalt 30 kann dann eine nennenswerte Luft
menge nicht mehr in den Ringraum 18 eintreten. Die faserflugab
weisenden Kerben 36 und 37 sind natürlich auch bei dieser Aus
gestaltung vorhanden.
Die Ausgestaltung nach Fig. 6 zeigt eine Labyrinthdichtung 47,
die bei oberflächlicher Betrachtung dem eingangs erläuterten
Stand der Technik entspricht, bei welchem ein erster Dichtungs
spalt 30 mit einem zweiten Dichtungsspalt 31 über eine Expansions
kammer 48 verbunden ist. Abweichend von diesem Stand der Technik
sind jedoch sowohl die erste zylindrische Ringbundfläche 32 als
auch die zweite zylindrische Ringbundfläche 33 jeweils mit
faserflugabweisenden Kerben 36 bzw. 37 versehen, deren Wirkungs
richtung jeweils von der Labyrinthdichtung 47 hinweggerichtet
ist, also entweder zum Ringraum 18 oder zur freien Atmosphäre.
Claims (8)
1. Auflöseeinrichtung für Offenend-Spinnmaschinen mit einer
Auflösewalze, die in einem unter Unterdruck stehenden Gehäuse
umläuft und gegenüber diesem im Bereich einer an die freie
Atmosphäre angrenzenden Stirnseite mit einer Labyrinthdichtung
abgedichtet ist, die im Bereich einer umfangsseitigen Kämm
garnitur der Auflösewalze mit einem als Ringspalt ausgebildeten
ersten Dichtungsspalt beginnt und mit einem davon beabstandeten,
als Ringspalt ausgebildeten zweiten Dichtungsspalt an die freie
Atmosphäre anschließt, wobei diese Dichtungspalte durch erste und
zweite zylindrische Ringbundflächen der Auflösewalze und
entsprechende hohlzylindrische Gegenflächen des Gehäuses gebildet
sind, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die dem ersten Dichtungs
spalt (30) zugeordnete erste Ringbundfläche (32) als auch die dem
zweiten Dichtungsspalt (31) zugeordnete zweite Ringbundfläche (33)
mit faserflugabweisenden Kerben (36, 37) versehen ist, deren Wir
kungsrichtung (C,D) jeweils von der Labyrinthdichtung (29; 44; 47)
hinweggerichtet ist.
2. Auflöseeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wirkungsrichtung (C) der Kerben (36) der ersten Ringbund
fläche (32) zur Kämmgarnitur (9) hin und die Wirkungsrichtung (D)
der Kerben (37) der zweiten Ringbundfläche (33) zur freien
Atmosphäre hin gerichtet ist.
3. Auflöseeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kerben (36, 37) als schräg zur Umlaufrichtung (B) der
Auflösewalze (8) verlaufende Nuten ausgebildet sind.
4. Auflöseeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kerben (36, 37) - im Querschnitt - auf ihrer der Umlauf
richtung (B) abgewandten Seite jeweils mit einer radial zur
Auflösewalze (8) verlaufenden, faserflugabweisenden Abschlag
fläche (38, 39) versehen sind.
5. Auflöseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Kerben (36, 37) aufweisenden ersten
und zweiten Ringbundflächen (32, 33) unterschiedliche Durchmesser
(d1, d2) haben.
6. Auflöseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Dichtungsspalte (30, 31)
durch wenigstens eine als Ringkammer ausgebildete Expansionskammer
(45, 46; 48) getrennt sind.
7. Auflöseeinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die ersten und zweiten Dichtungsspalte (30, 31) in
radialer Richtung der Auflösewalze (8) nicht zueinander versetzt
sind.
8. Auflöseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste und zweite Ringbundfläche (32, 33)
an einem gemeinsamen, von der Auflösewalze (8) trennbaren Bauteil
(24) angeordnet sind.
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