DE19649045A1 - Schutzvorrichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für die Spleißstelle zweier
Lichtwellenleiter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Für das Spleißen der kunststoffbeschichteten Lichtwellenleiter werden deren
Fasern an kurzen Endabschnitten von ihrer Kunststoffummantelung befreit. Die
miteinander verbundenen, ungeschützten Endabschnitte verlieren gegenüber
den ummantelten Glasfasern sehr stark an Festigkeit. Bei einem mechanischen
Spleiß, bei dem das Mittel zur Faserausrichtung Bestandteil der endgültigen
Lichtwellenleiterverbindung ist, ist an sich schon ein gewisser Schutz der
miteinander verbundenen Glasfasern gegeben. Im Gegensatz dazu ist bei einem
Verschmelzspleiß unbedingt ein zusätzlicher Schutz der miteinander
verbundenen Glasfasern erforderlich, um die gespleißten Glasfasern handhabbar
zu machen und gegen Umwelteinflüsse zu schützen.
Es sind eine Reihe von Schutzvorrichtungen für den Schutz solcher Spleißstellen
bekannt, nämlich Sandwich-, Schrumpfschlauch- und Kunststoffmantelrestau
rierungs-Schutzvorrichtungen.
Eine Sandwich-Schutzvorrichtung geht beispielsweise aus dem Artikel "Spleiß-
und Montagetechnik" von H. Feilhauer et al., veröffentlicht in "ANT Technische
Berichte", Heft 3, Dezember 1983, Seiten 51-60, hervor. Diese ist z. B. bei der
Deutschen Telekom in der Linientechnik für geschweißte Lichtwellenleiter
eingeführt. Ein länglicher, L-förmig abgewinkelter Aluminiumträger ist mit einer
dauerelastischen, klebrigen Masse beschichtet und wird über der freien
Spleißstelle wie ein Etui zugeklappt. Die Montage dieser Schutzvorrichtung ist
einfach. Die Nachteile bestehen aber darin, daß diese Schutzvorrichtung nur für
primärbeschichtete Glasfasern geeignet, nicht zentralsymmetrisch angeordnet,
relativ groß und nicht mit der Glasfaser kompatibel ist. Diese Schutzvorrichtung
bietet verhältnismäßig wenig Schutz, der jedoch ausreicht, wenn die
gespleißten Glasfasern zusätzlich in Spleißkassetten oder Spleißmuffen
untergebracht werden. Für sekundärbeschichtete Glasfasern ist die
Schutzvorrichtung ungeeignet, und in offenen Gehäusen ist sie weniger
geeignet.
Schrumpfschlauch-Schutzvorrichtungen sind beispielsweise aus dem Artikel
"New reinforcement for arc-fusion spliced fibre" von M. Miyauchi et al.,
veröffentlicht in der Zeitschrift "Electronics Letters", 17 (1981), Seiten 907-
908, und aus dem Artikel "Design and characteristics of reinforcement method
for fusion spliced optical fiber" von M. Matsumoto et al., veröffentlicht in der
Zeitschrift "J. Lightwave Technology", LT-3 (1985), Seiten 322-327, bekannt.
Diese Schutzvorrichtungen weisen einen Schrumpfschlauch, ein in diesem
angeordnetes Röhrchen aus einem Schmelzkleber (z. B. EVA, Ethylenvenylazetat)
und als Beilage einen meist aus Metall bestehenden Stab auf, der als
Knickschutz für die gespleißten Lichtwellenleiter dient. Vor der Präparation der
Glasfaserenden wird eine der Glasfasern durch das Schmelzkleber-Röhrchen
geschoben. Nach der Herstellung der Spleißverbindung wird die
Schutzvorrichtung über der Spleißstelle in Position gebracht und der
Schrumpfschlauch aufgeschrumpft, wobei der Schmelzkleber erweicht und die
zu schützende, abgemantelte Glasfaser umschließt.
Solche Schrumpfschlauch-Schutzvorrichtungen eignen sich sowohl für
primärbeschichtete, als auch für sekundärbeschichtete Glasfasern und ferner
ebenfalls für gemischte Anwendungen, d. h. für primär- und
sekundärbeschichtete Glasfasern. Die Nachteile bestehen jedoch darin, daß die
Schutzvorrichtung asymmetrisch angeordnet ist, die Glasfaser, insbesondere als
Vollader, an der Übergangsstelle von der sekundärummantelten zur
abgemantelten Faser auf Biegung beansprucht wird. Der thermische
Ausdehnungskoeffizient ist nicht an den des Lichtwellenleiters angepaßt.
Dadurch kann es bei Temperaturwechseln zum Bruch des Lichtwellenleiters
kommen, insbesondere dann, wenn der Schrumpfschlauch nicht sorgfältig
aufgeschrumpft wird. Im Vergleich zur Glasfaser ist diese Schutzvorrichtung
auch schwer und steif und hat einen relativ großen Durchmesser; sie stellt einen
Fremdkörper dar, der nicht mit der Glasfaser kompatibel ist.
Die Restaurierung des Kunststoffmantels an der Spleißstelle geht beispielsweise
aus der GB-PS 20 87 585 und der DE-C1-34 09 920 hervor. Diese
Wiederherstellung des Kunststoffmantels ist in denjenigen Fällen wichtig, in
denen die Glasfasern an der Spleißstelle den gleichen Querschnitt und die
gleiche Flexibilität wie die übrigen Glasfaserabschnitte aufweisen müssen, weil
beispielsweise der Spleiß im Lichtwellenleiterkabel mitverseilt werden soll. Von
Nachteil ist jedoch die aufwendige Geräte- und Herstellungstechnik. Damit ist
diese Schutzvorrichtung sehr teuer und nicht für normale Anwendungen
geeignet.
Allgemein bekannt ist auch, daß Quarzglasfasern unmittelbar nach ihrer
Herstellung eine sehr hohe mechanische Festigkeit haben. Die Fasern können
relativ hohen Zug- und Biegekräften ausgesetzt werden, ohne daß die Fasern
brechen. Diese Festigkeit nimmt aber wegen der Spannungsrißkorrosion zeitlich
sehr rasch ab, wenn die Fasern Umwelteinflüssen, beispielsweise der normalen
Atmosphäre, den Staubpartikeln, der Luftfeuchtigkeit oder dem Fingerschweiß,
ausgesetzt werden. Die Festigkeit der Fasern läßt sich in bekannter Weise durch
Aufbringen einer dünnen Kunststoffbeschichtung, z. B. einer Schicht aus Silikon,
UV-härtenden Klebern, wie Acrylaten oder Epoxidharzen, oder mit einer
Metallisierung erhalten, so daß die Fasern nicht brüchig werden.
Allgemein bekannt sind auch Quarzglaskapillaren, die vom Material her mit den
als Lichtwellenleiter benutzten Glasfasern vergleichbar sind und die außen mit
einer dünnen Kunststoffbeschichtung, vorzugsweise einer
Polyimidbeschichtung, versehen sind und in der Kapillar-Gas-Chromatografie
verwendet werden. Diese Kapillaren sind gegenüber Umwelteinflüssen
unempfindlich und behalten ihre hohe Festigkeit. Auf der Innenwand dieser
Kapillaren ist keine Kunststoffbeschichtung vorgesehen. Wird eine derartige
Glaskapillare zweckentfremdet über eine kunststoffbeschichtete Glasfaser
geschoben, dann wird die Festigkeit der Glaskapillare drastisch reduziert, auch
wenn die Glasfaser vorher sorgfältig von Staubpartikeln gereinigt wurde. Ein
Röhrchen, das zuvor fast nicht zu zerbrechen war, läßt sich später leicht in
kleine Stücke zerbrechen.
Ferner ist durch den Artikel "Long-length fibre containing high-strength splices"
von Y. Miyajima et al. in der Zeitschrift "Electronics Letters", 17 (1981), Seiten
670-672, bekannt, zur Beseitigung von feinen Haarrissen an Glasfasern eine
Oberflächenbehandlung vorzunehmen, die beispielsweise im Abätzen der
Glasfasern mit Flußsäure bestehen kann. Im Artikel "Tensile strengths <4 GPa
for lightguide fusion splices" von J. T. Krause et al. in der Zeitschrift
"Electronics Letters" 17 (1981), Seiten 812, 813, ist weiterhin beschrieben,
daß die Behandlung der Glasfaser mit einer Chlor-Knallgasflamme zu besseren
mechanischen Eigenschaften der Glasfaser führt. Ferner ist in der EP-B1-0 257 841
offenbart, eine dünne Glasschicht mit hoher Festigkeit durch
Ionenaustausch zu erzeugen, wofür jedoch eine spezielle Glasmischung
erforderlich ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Schutzvorrichtung der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art zu schaffen, die zuverlässiger
und kostengünstiger ist.
Diese Aufgabe wird mit den im Anspruch 1 oder Anspruch 3 angegebenen
Merkmalen gelöst.
Die Metallröhrchen sind insbesondere als Edelstahlröhrchen recht preiswert, da
sie als Meterware erhältlich sind. Edelstahl hat außerdem einen kleinen
thermischen Ausdehnungskoeffizienten. Werden Röhrchen aus sprödem
Material, beispielsweise Siliziumverbindungen oder vorzugsweise Glas,
insbesondere Quarzglas, verwendet, so läßt sich durch die Schutzummantelung
die kurz nach der Fertigung der Röhrchen vorhandene Festigkeit der Röhrchen
über lange Zeit erhalten. Quarzglasröhrchen sind handelsüblich und damit sehr
preiswert.
Weitere Vorteile der Erfindung sind die konzentrische und damit symmetrische
Anordnung von Schutzvorrichtung und zu schützender Glasfaser, die hohe
Flexibilität der Schutzvorrichtung, die geringe Beanspruchung der Glasfaser bei
Biegung und die dünne und schlanke Form der Schutzvorrichtung mit kleinen
Abmessungen und niedrigem Gewicht und damit die Kompatibilität der Schutz
vorrichtung mit der Glasfaser. Ferner eignet sich die Schutzvorrichtung für
primärbeschichtete Glasfasern, für sekundärbeschichtete Glasfasern und für
gemischte Anwendungen, d. h. für primär- und sekundärbeschichtete
Glasfasern. Hat das Röhrchen dazu noch den gleichen thermischen
Ausdehnungskoeffizienten wie die Glasfaser, wie es beispielsweise bei einem
Quarzglasröhrchen der Fall ist, dann bleibt die Glasfaser auch bei
Temperaturänderungen kräftefrei.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung können den Unteransprüchen
und der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen entnommen
werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung zweier gespleißter
Lichtwellenleiter und einer ersten Ausführung der
Schutzvorrichtung in Form eines Schutzröhrchens gemäß
der Erfindung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des Aufbaus des in Fig. 1
gezeigten Schutzröhrchens,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführung
der Schutzvorrichtung in Form eines Schutzröhrchens,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung einer dritten Ausführung
der Schutzvorrichtung mit einem Schrumpfschlauch und
darinnen angeordneten Schutzröhrchen,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer vierten Ausführung
der Schutzvorrichtung mit einem Schutzröhrchen und auf
deren Enden befindlichen Schrumpfschlauchstücken,
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung der fertiggestellten
Schutzvorrichtung nach Fig. 4 mit den gespleißten
Lichtwellenleitern,
Fig. 7 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer fünften
Ausführung der Schutzvorrichtung mit einem
Schutzröhrchen und zwei Kappen,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung mehrerer gespleißter
Lichtwellenleiter und einer sechsten Ausführung der
Schutzvorrichtung in Form von geschlitzten Schutzröhrchen,
Fig. 9 einen Querschnitt durch mehrere gespleißte Lichtwellenleiter
einer siebenten Ausführung der Schutzvorrichtung und
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung mehrerer gespleißter
Lichtwellenleiter und einer achten Ausführung der
Schutzvorrichtung.
In Fig. 1 ist die Verbindung zweier Glasfasern 8, 9 dargestellt, deren
Kunststoffmantel für das Verschweißen der Lichtwellenleiter 1, 2 entfernt
wurde, so daß letztere freigelegt sind. Über die Glasfaser 9 ist ein
Schutzröhrchen 4 geschoben.
Das Schutzröhrchen 4 kann aus Metall, vorzugsweise aus Edelstahl, oder aus
sprödem Material, wie Glas, vorzugsweise Quarzglas, bestehen. Beispielsweise
sind Edelstahlröhrchen für Injektionsnadeln mit handelsüblichen
Außen/Innendurchmessern von 530/260, 620/320 und 920/540 µm
verwendbar. Ferner sind auch beispielsweise Quarzglasröhrchen mit
handelsüblichen Innendurchmessern von 200, 250, 320, 530 und 750 µm und
einer Wandstärke in der Größenordnung von 40 µm verwendbar. Das Röhrchen
4 ist nur wenige Zentimeter lang und länger als der zu schützende Bereich der
Spleißverbindung.
Wenn das Röhrchen aus sprödem Material, wie Siliziumverbindungen oder
Quarzglas, besteht, wird das Röhrchen 4 gemäß Fig. 2 außen und innen mit
einer eine Spannungsrißkorrosion verhindernden Schutzschicht 5 bzw. 6
versehen. Weiterhin ist es vorteilhaft, das in Fig. 2 dargestellte Röhrchen 4 bei
seiner Herstellung oder unmittelbar danach mit den Schutzschichten 5, 6 zu
versehen, damit die Anfangsfestigkeit des Röhrchens 4 nicht verlorengeht. Als
Beschichtungsmaterial eignen sich organische oder anorganische Stoffe, die
eine Spannungskorrosion verhindern. Vorzugsweise wird ein Polyimid
verwendet, dessen Schichtstärke in der Größenordnung von 25 µm liegt. Die
Schutzschichten 5 und 6 müssen nicht aus dem gleichen Material und auch
nicht von gleicher Dicke sein. Daneben ist zur Beseitigung von feinen Haarrissen
eine an sich bekannte Oberflächenbehandlung möglich.
Um ein Verrutschen des Schutzröhrchens 4 über der Spleißstelle zu verhindern,
muß diese in ihrer Lage mit geeigneten Mitteln gehalten werden. Geeignet sind
handelsübliche Ein- oder Zweikomponentenkleber oder Schmelzkleber,
beispielsweise Acrylate, Epoxydharze oder thermoplastische Kunststoffe, die
nach bekannten Verfahren ausgehärtet oder geschmolzen werden.
Um die Glasfaser 8 bzw. 9 besser in das Schutzröhrchen 4 einführen zu
können, ist diese an ihren beiden Enden 17, 17' nach Fig. 3 trichterförmig
erweitert. Das Röhrchen 4 kann auch für diesen Zweck an beiden Enden schräg
angeschnitten sein, wie nicht dargestellt ist.
In Fig. 4 ist ein über das Schutzröhrchen 4 übergeschobener Schrumpfschlauch
7 mit zentrisch innenliegender Hülse 10 gezeigt, die aus einem
thermoplastischen Kunststoff als Schmelzkleber, beispielsweise EVA
(Ethylenvenylazetat), besteht, der auch direkt als Schmelzkleber auf der
Innenseite des Schrumpfschlauchs 7 aufgebracht sein kann und der durch
Wärmezufuhr seinen Querschnitt soweit verringert, daß er auf dem
Schutzröhrchen 4 und auf dem Kunststoffmantel der gespleißten Glasfasern fest
aufsitzt. Die Hülse 10 erfüllt auch die Aufgabe, das Schutzröhrchen 4 gegen
Verrutschen zu sichern und ist im allgemeinen einfacher in der Handhabung als
eine Verklebung. Der Schrumpfschlauch 7 sollte dabei möglichst nur eine
Querschrumpfung und möglichst keine Längsschrumpfung aufweisen, weil
sonst die Gefahr besteht, daß die gespleißten Glasfasern im Schutzröhrchen
gestaucht werden. In vorteilhafter Weise ist der Schrumpfschlauch 7 länger als
das Schutzröhrchen 4, um einen zusätzlichen Knickschutz 14, 15 für die
Glasfasern 8, 9 zu geben, wie aus Fig. 6 hervorgeht. Diese Figur zeigt eine
fertige Spleißverbindung mit einer Schutzvorrichtung nach Fig. 4. Die
überstehende Länge richtet sich nach den zu erwartenden Zugkräften, die auf
die gespleißten Glasfasern einwirken können und abgefangen werden müssen.
Um vor der Anwendung ein Verrutschen des Schutzröhrchens 4 im
Schrumpfschlauch 7 zu vermeiden, wird dieser teilweise oder schon ganz auf
das Schutzröhrchen 4 aufgeschrumpft, wie in Fig. 4 dargestellt ist, wobei die
überstehenden Längen 12 trichterförmig aufgeweitet bleiben, damit die
Glasfaser leichter in das Schutzröhrchen 4 eingeführt werden kann.
Nach Fig. 5 kann der Schrumpfschlauch auch in Form von kurzen Abschnitten
13 auf den Enden des Schutzröhrchens 4 angebracht sein. Dadurch erhöht sich
die Flexibilität der Schutzvorrichtung. Die offenen Enden 12 werden wiederum
trichterförmig ausgebildet.
Nach Fig. 7 können aber auch statt des Schrumpfschlauchs 7 mit dem
Schmelzkleber 10 über dem Schutzröhrchen 4 beidseitig enganliegende Kappen
16, 16' aus elastischem Material, beispielsweise aus Silikonkautschuk,
aufgesetzt werden, um das Schutzröhrchen 4 in seiner vorgesehenen Position
zu halten. Dies erfordert bei der Montage weniger Zeit. Die Kappen 16, 16'
bieten zugleich einen Knickschutz für die Glasfasern. Allerdings können diese
Kappen keine größeren Zugkräfte und auch keine Torsionskräfte aufnehmen,
weshalb diese Schutzart nur für Spleiße zur Unterbringung in Spleißkassetten
oder Spleißmuffen geeignet ist.
Bei einer weiteren Ausbildung der Erfindung ähnlich der Fig. 8 ist das
Schutzröhrchen in Längsrichtung geschlitzt, um dieses nachträglich über der
Spleißstelle anbringen zu können. Dabei wird statt des Schrumpfschlauches
über dem Schutzröhrchen ein Kleber in das Schutzröhrchen eingebracht,
vorzugsweise ein Schmelzkleber. In den erweichten Kleber können die
gespleißten Glasfasern leicht eingelegt werden. UV-Licht-härtende Kleber oder
andere Kleber können ebenfalls eingesetzt werden.
Um auch Mehrfachspleißverbindungen schützen und auf kleinem Raum
unterbringen zu können, werden mehrere Schutzröhrchen oder geschlitzte
Schutzröhrchen nebeneinander angeordnet. In Fig. 8 sind mehrere geschlitzte
Schutzröhrchen 18 nebeneinander angeordnet dargestellt, die kraftschlüssig
miteinander verbunden, beispielsweise verklebt, verschweißt oder
verschmolzen, werden.
Dabei empfiehlt es sich, die miteinander verbundenen Schutzröhrchen 18 mit
einem gemeinsamen Schrumpfschlauch oder alternativ mit elastischen Kappen
zu versehen.
Es lassen sich auch die geschweißten Verbindungen mehrerer Lichtwellenleiter
schützen, wie in Fig. 9 gezeigt ist. Dort sind mehrere Bündelglasfasern in einem
gemeinsamen Röhrchen untergebracht. Dabei wird nur ein Schutzröhrchen 4,
das geschlitzt sein kann, über eine der Glasfasern angeordnet. Die anderen
Glasfasern erhalten kein Schutzröhrchen. Über alle Verbindungsstellen wird ein
gemeinsamer Schrumpfschlauch 7 geschrumpft. Die Festigkeit eines einzigen
Schutzröhrchens 4 reicht aus, um alle Verbindungen gegen Knicken und zu
starke Biegung zu schützen. Um eine starke Druckbeanspruchung der
abgemantelten Glasfasern durch den Schrumpfschlauch 7 zu vermeiden, ist es
weiterhin vorteilhaft, sowohl den Außenmantel des Schutzröhrchens 4 als auch
die Innenseite des Schrumpfschlauchs 7 mit einem thermoplastischen
Schmelzkleber zu versehen. Alternativ dazu kann für jede Verbindung eine
eigene Schmelzkleberhülse 10a vorgesehen werden, die wiederum um das
Schutzröhrchen 4 symmetrisch angeordnet wird. Dies hat den Vorteil, daß jede
Verbindung einen geordneten Platz zwischen Schutzröhrchen 4 und
Schrumpfschlauch 7 hat. Die Belegung des Schutzröhrchens 4 mit einer
geschweißten Glasfaserverbindung ist dabei nicht notwendig, wenn dadurch
eine symmetrische Anordnung der zu schützenden Glasfasern erreicht wird. Bei
einer Nichtbelegung des Schutzröhrchens 4 ist keine Innenbeschichtung 6
erforderlich; es muß allerdings dafür gesorgt werden, daß das Innere des
Schutzröhrchens nicht den Umwelteinflüssen ausgesetzt wird. Dies kann
dadurch erreicht werden, daß das Schutzröhrchen beispielsweise mit einem
Kunststoff, mit Wachs oder Paraffin oder anderen Stoffen gefüllt oder aber an
den Enden luftdicht abgeschlossen wird.
Weiterhin kann anstatt des Quarzglasröhrchens auch ein mit einer dünnen
Kunststoffschicht versehener Quarzglasstab mit vergleichbarem Durchmesser
einen wirksamen Schutz gegen zu starke Biegung oder Knicken der
Spleißverbindung bieten.
In der Regel wird man bei Einzelfaserverbindungen Schutzröhrchen 4 mit
kreisförmigem Querschnitt wählen. Bei einer weiteren Ausführung der Erfindung
wird das Schutzröhrchen dagegen mit ovalem, elliptischem oder
rechteckförmigem Querschnitt 19 versehen, wie es in Fig. 10 ohne Darstellung
des Schmelzklebers 10 angedeutet ist. In derartigen Schutzröhrchen können
gespleißte Bändchenkabel, wie sie immer mehr im Nahbereich (Ortsnetz, LAN,
MAN) eingesetzt werden, mit bis zu 12 Glasfasern oder auch mehr
aufgenommen werden. Dabei werden die Glasfasern der Bändchen nicht
aufgefächert und einzeln verschweißt, sondern als Gesamtheit in einem
Arbeitsgang und als solche gemeinsam in einem Schutzröhrchen untergebracht.
Ein Schrumpfschlauch 20 wird dann über alles aufgeschrumpft. Alternativ kann
das Schutzröhrchen auf die Fasern geklebt werden, oder es können elastische
Kappen angebracht werden.
Die hierdurch erreichten Vorteile können wie folgt zusammengefaßt werden:
- - symmetrische Anordnung von Spleißschutz und zu schützenden Fasern
- - gleicher thermischer Ausdehnungskoeffizient von Versteifungselementen und von Glasfasern, dadurch bleibt die Faser auch bei Temperaturänderungen kräftefrei
- - sehr hohe mechanische Festigkeit, insbesondere sehr hohe Biegefestigkeit des Spleißschutzes
- - flexibler Schutz
- - bei Biegung geringe Beanspruchung der Glasfaser, da diese in der Zone der "neutralen Faser" liegt
- - kleine Abmessungen, dünn, schlank und niedriges Gewicht, dadurch kompatibel mit der Glasfaser
- - auch als Spleißschutz für Mehrfachfaser-Verbindungen geeignet
- - einfache Handhabung
- - kostengünstig.
Claims (21)
1. Schutzvorrichtung mit einem Röhrchen für die geschweißte Spleißstelle
zweier kunststoffbeschichteter Lichtwellenleiter, wobei deren
Kunststoffbeschichtung an der Spleißstelle entfernt worden ist und das
Röhrchen vor der Verschweißung auf einem der Lichtwellenleiter
aufgeschoben und danach über die Spleißstelle geschoben und dort die
Beschichtungen der beiden Lichtwellenleiter verbindend fixiert wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (4) aus Metall oder Quarzglas besteht.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Metall Edelstahl ist.
3. Schutzvorrichtung mit einem Röhrchen für die geschweißte Spleißstelle
zweier kunststoffbeschichteter Lichtwellenleiter, wobei deren
Kunststoffbeschichtung an der Spleißstelle entfernt worden ist und das
Röhrchen vor der Verschweißung auf einem der Lichtwellenleiter
aufgeschoben und danach über die Spleißstelle geschoben und dort die
Beschichtungen der beiden Lichtwellenleiter verbindend fixiert wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (4) aus sprödem Material besteht und außen und innen
mit einer eine Spannungsrißkorrosion verhindernden Schutzschicht (5, 6)
versehen ist, die bei der Herstellung des Röhrchens oder danach auf
dieses aufgebracht ist.
4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material Quarzglas ist.
5. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (4) einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
6. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (4) einen elliptischen Querschnitt aufweist.
7. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (4) einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist.
8. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (18) in Längsrichtung geschlitzt ist.
9. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (4) auf die Lichtwellenleiter aufgeklebt ist.
10. Schutzvorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (4) innen mit einer Kleberschicht versehen ist.
11. Schutzvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber ein Ein- oder Zweikomponentenkleber ist, der thermisch
oder mittels UV-Licht aushärtet.
12. Schutzvorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber ein thermoplastischer Kunststoff als Schmelzkleber ist.
13. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (4, Fig. 3) an den Enden trichterförmig erweitert ist.
14. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Röhrchen (4) an den Enden schräg angeschnitten ist.
15. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß über dem Röhrchen (4) oder bei mehreren nebeneinanderliegenden
Spleißstellen über allen Röhrchen (Fig. 10) ein Schrumpfschlauch (7, 20)
zu dessen bzw. deren Fixierung angeordnet ist, der länger als ein
Röhrchen ist.
16. Schutzvorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Schrumpfschlauch (7, 20) eine das oder die Röhrchen
umschließende Hülse (10) aus einem thermoplastischen Schmelzkleber
angeordnet ist.
17. Schutzvorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schrumpfschlauch (7, 20) innen mit einem Schmelzkleber
beschichtet ist.
18. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schrumpfschlauch (7, 20) und die Schmelzkleberschicht (10) vor
dem Schrumpfen an beiden Enden jeweils eine trichterförmige
Erweiterung (12) aufweist.
19. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf den Enden des Röhrchens (4) oder bei mehreren
nebeneinanderliegenden Spleißstellen aller Röhrchen jeweils ein kurzes
Schrumpfschlauchstück (13) mit einem innenbefindlichen Schmelzkleber
und mit einer trichterförmig erweiterten Öffnung (12) aufgeschrumpft ist.
20. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf den Enden des Röhrchens (4) oder bei mehreren
nebeneinanderliegenden Spleißstellen aller Röhrchen zu dessen bzw.
deren Fixierung jeweils eine elastische Kappe (16, 16') aufgesteckt ist.
21. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei mehreren nebeneinanderliegenden Spleißstellen nur eine
Spleißstelle mit dem Röhrchen (4) versehen wird (Fig. 9).
Priority Applications (3)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1996149045 DE19649045A1 (de) | 1996-11-27 | 1996-11-27 | Schutzvorrichtung |
EP97955061A EP0941495A2 (de) | 1996-11-27 | 1997-11-24 | Schutzvorrichtung |
PCT/EP1997/006550 WO1998039680A2 (de) | 1996-11-27 | 1997-11-24 | Schutzvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
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DE1996149045 DE19649045A1 (de) | 1996-11-27 | 1996-11-27 | Schutzvorrichtung |
Publications (1)
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DE19649045A1 true DE19649045A1 (de) | 1998-05-28 |
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DE1996149045 Withdrawn DE19649045A1 (de) | 1996-11-27 | 1996-11-27 | Schutzvorrichtung |
Country Status (3)
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EP (1) | EP0941495A2 (de) |
DE (1) | DE19649045A1 (de) |
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