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Die
Erfindung betrifft einen III-V-Verbindungshalbleiter, der durch
die allgemeine Formel InuGavAlwN (wobei gilt: u + v + w = 1, 0 ≤ u ≤ 1, 0 ≤ v ≤ 1 und 0 ≤ w ≤ 1) dargestellt
wird, und eine lichtemittierende Vorrichtung bzw. ein lichtemittierendes
Bauelement, die bzw. das diesen verwendet.
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Als
Material für
lichtemittierende Vorrichtungen, z. B. eine ultraviolettes oder
blaues Licht emittierende Diode, eine Ultraviolett- oder Blaulaserdiode usw.,
ist ein III-V-Verbindungshalbleiter
bekannt, der durch die allgemeine Formel InxGayAlzN (wobei gilt:
x + y + z = 1, 0 < x ≤ 1, 0 ≤ y < 1 und 0 ≤ z < 1) dargestellt
wird. Nachstehend werden x, y und z in dieser allgemeinen Formel
mitunter als ”InN-Mischkristallverhältnis”, ”GaN-Mischkristallverhältnis” bzw. ”AlN-Mischkristallverhältnis” bezeichnet.
III-V-Verbindungshalbleiter, die InN in einem Mischkristallverhältnis von
nicht unter 10% enthalten, sind besonders wichtig für Anzeigeanwendungen,
weil eine Lumineszenzwellenlänge
im sichtbaren Bereich entsprechend dem InN-Mischkristallverhältnis eingestellt werden
kann.
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Im übrigen war
der Verbindungshalbleiter und die lichtemittierende Vorrichtung,
die diesen verwendet, mit folgenden Problemen behaftet.
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Zunächst ist
versucht worden, eine Schicht aus dem III-V-Verbindungshalbleiter auf verschiedenen
Substraten (z. B. Saphir, GaAs, ZnO usw.) auszubilden. Ein Kristall
mit ausreichend hoher Qualität muß jedoch
erst noch hergestellt werden, da die Gitterkonstanten und die chemischen
Eigenschaften der Substrate sich von denen des Verbindungshalbleiters stark
unterscheiden. Deshalb ist versucht worden, zuerst einen GaN-Kristall zu ziehen,
dessen Gitterkonstanten und chemische Eigenschaften denen des Verbindungshalbleiters äußerst ähnlich sind,
und den Verbindungshalbleiter darauf zu ziehen, um einen ausgezeichneten
Kristall herzustellen (japanisches Patent Kokoku Nr.
JP 55-3 834 A ). Es ist jüngst berichtet
worden, daß eine
hocheffektive lichtemittierende Vorrichtung realisiert werden kann,
wenn die Dicke der Leuchtschicht so gesteuert wird, daß sie etwa
20 Å in
einer lichemittierenden Vorrichtung mit einem Halbleiter, der durch
In
xGa
yN (wobei gilt:
x + y = 1, 0 < x < 1 und 0 < y < 1) dargestellt
wird, als aktive Schicht aufweist (NAKAMURA, S.: High-Brightness InGaN
Blue, Green and Yellow Light-Emitting
Diodes with Quantum Well Structures; Japanese Journal of Applied
Physics, 1995, Bd. 34 S. L797). In diesem Fall ist jedoch auch berichtet
worden, daß sich
die Lichtausbeute verringert, wenn das InN-Mischkristallverhältnis der
Leuchtschicht erhöht
wird.
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Zweitens
hängt eine
Gitterkonstante des III-V-Verbindungshalbleiters
weitgehend vom InN-Mischkristallverhältnis ab, und die Gitterkonstante
wird größer, wenn
sich das InN-Mischkristallverhältnis
erhöht.
Deshalb weisen, selbst wenn versucht wird, einen III-V-Verbindungshalbleiter
mit einem großen
InN-Mischkristallverhältnis
auf einem III-V-Verbindungshalbleiter
zu ziehen, der kein In (z. B. GaN usw.) enthält, lediglich diejenigen mit
einer ausreichend kleinen Schichtdicke gute Kristallinität auf. Es ist
jedoch bekannt, daß es
schwierig ist, einen Kristall mit einer Gitterkonstanten herzustellen,
die sich weitgehend von der einer Grundschicht unterscheidet, und
zwar wegen einer sogenannten Selbstregulierungswirkung des Mischkristallverhältnisses
auf die Gitteranpassung, wenn die Schichtdicke klein ist. Diese
Tatsache zeigt also, daß es
schwierig ist, eine dünne
Schicht des Verbindungshalbleiters mit hohem InN-Mischkristallverhältnis auf der Halbleiterschicht, die
kein In (z. B. GaN usw.) enthält,
auszubilden. Demzufolge war es schwierig, eine Wellenlänge der lichtemittierenden
Vorrichtung durch Erhöhung
des InN-Mischkristallverhältnisses
zu verlängern.
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Andererseits
wurde als Verfahren zur Herstellung einer lichtemittierenden Vorrichtung
mit einer langen Lumineszenzwellenlänge unter Verwendung einer
Leuchtschicht mit einem niedrigen InN-Mischkristallverhältnis ein
Verfahren zur wesentlichen Verlängerung
einer Lumineszenzwellenlänge
durch Ausübung
einer Zugspannung auf eine Leuchtschicht in einer li chtemittierenden
Vorrichtung mit einer Supergitterstruktur, die einen III-V-Verbindungshalbleiter als
die Leuchtschicht verwendet, vorgeschlagen (
EP 0 716 457 A ). Um die Zugspannung
auf den Verbindungshalbleiter mit einer Gitterkonstanten, die größer ist
als die der Grundschicht, auszuüben,
kann jedoch nicht vermieden werden, daß viele Fehlanpassungsversetzungen
bzw. Gitterfehlstellen auf der Grenzfläche zwischen der Grundschicht
und der Leuchtschicht entstehen, und dadurch konnte eine Verschlechterung
der Kristallinität
der Leuchtschicht nicht vermieden werden. Der Begriff ”Fehlanpassungsversetzung”, der hier
verwendet wird, bedeutet eine Versetzung, die auf der Grenzfläche zwischen beiden
Schichten wegen der Differenz der Gitterkonstanten zwischen beiden
aufeinandergeschichteten Schichten ausgebildet ist.
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JP 07-249795 A beschreibt
ein lichtemittierendes Halbleiterelement, das Licht kurzer Wellenlängen mit
einer hohen Lichtstärke
emittiert und durch Wachsen einer dünnen, auf AlGaInN basierenden
Schicht auf einem Saphirsubstrat hergestellt wird.
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JP 07-302929 A beschreibt
die Herstellung einer III-V-Halbleiterverbindung mit einer hohen
Qualität
und großen
Oberfläche
und einer lichtemittierenden Diode mit einer hohen Lichtstärkeneffizienz durch
ein Verfahren, bei dem man einen III-V-Verbundhalbleiter auf einer
speziellen laminierten Struktur wachsen läßt.
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Die
erste Aufgabe der Erfindung ist es, einen III-V-Verbindungshalbleiter mit hoher Kristallinität und hoher
Qualität
und eine lichtemittierende Vorrichtung, die diesen verwendet und
die eine hohe Lichtausbeute aufweist, bereitzustellen.
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Die
zweite Aufgabe der Erfindung ist es, eine lichtemittierende Vorrichtung
bereitzustellen, die in der Lage ist, die Ausbildung einer Fehlanpassungsversetzung
auf der Grenzfläche
der Leuchtschicht zu verhindern und Licht mit einer längeren Wellenlänge auf
einfache Weise zu emittieren.
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Unter
diesen Umständen
haben die Erfinder der vorliegenden Anwendung intensive Studien durchgeführt. Im
Ergebnis ist festgestellt worden, daß durch Bereitstellung einer
spezifischen Grundschicht, die aus mindestens drei Schichten zwischen der
Leuchtschicht und dem Substrat besteht, die Kristallinität der Schicht,
die auf der Grundschicht gezogen wird, deutlich verbessert worden
ist.
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Es
ist außerdem
festgestellt worden, daß durch
Steuerung des AlN-Mischkristallverhältnisses von mindestens einer
Schicht zwischen der Leuchtschicht und dem Substrat, so daß dieses
in einem spezifischen Bereich liegt, und durch Steuerung der Gitterkonstanten
der Leuchtschicht, so daß diese
einen Wert hat, der größer ist
als der der Grundschicht, die Leuchtschicht mit einer Druckverformung
in Kontakt mit der Grundschicht ausgebildet wird, wodurch die Ausbildung
der Fehlanpassungsversetzung verhindert und die Lumineszenzwellenlänge verlängert wird.
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Die
Erfindung betrifft somit eine III-V-Verbindungshalbleitervorrichtung
und eine lichtemittierende Vorrichtung mit einer derartigen III-V-Verbindungshalbleitervorrichtung
gemäß den Ansprüchen.
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Die
Erfindung wird nachstehend ausführlich mit
Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine
Schnittansicht, die eine erfindungsgemäße Ausführungsform des III-V-Verbindungshalbleiters
darstellt;
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2 eine
Schnittansicht, die die in Beispiel 1 ausgeführte, erfindungsgemäße lichtemittierende Vorrichtung
darstellt;
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3 eine
Schnittansicht, die die in Beispiel 6 dargestellte, erfindungsgemäße lichtemittierende Vorrichtung
darstellt.
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Der
erfindungsgemäße III-V-Verbindungshalbleiter
weist eine Grundschicht und eine Supergitterstrukturschicht auf
einem Substrat in dieser Reihenfolge auf. Die Supergitterstrukturschicht
ist die Schicht, in der eine Schicht (nachstehend mitunter als ”Leuchtschicht” bezeichnet),
die durch die allgemeine Formel InxGayAlzN (wobei gilt:
x + y + z = 1, 0 < x ≤ 1, 0 ≤ y < 1 und 0 ≤ z < 1) dargestellt
wird, zwischen Schichten (nachstehend als ”Ladungsinjektionsschicht” bezeichnet),
die durch die allgemeine Formel Inx'Gay'Alz'N (wobei gilt:
0 ≤ x' ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1, 0 ≤ z' ≤ 1
und x' + y' + z' = 1) dargestellt
werden und einen Bandabstand haben, der größer ist als der der Leuchtschicht,
die in Kontakt mit diesen ist. Es wird vorausgesetzt, daß x', y' und z' in der allgemeinen Formel,
die zwei Ladungsinjektionsschichten darstellt, gleich oder unterschiedlich
sind.
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Die
erfindungsgemäße Grundschicht
besteht aus mindestens drei Schichten, und alle Schichten werden
durch die allgemeine Formel InuGavAlwN (wobei gilt:
0 ≤ u ≤ 1, 0 ≤ v ≤ 1, 0 ≤ w ≤ 1 und u +
v + w = 1) dargestellt. Es wird vorausgesetzt, daß u, v und
w in der allgemeinen Formel, die mindestens drei Schichten in der
Grundschicht darstellt, gleich oder unterschiedlich sein können.
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In
der erfindungsgemäßen Grundschicht
ist mindestens eine Schicht in der Grundschicht zwischen zwei Schichten
mit einem InN-Mischkristallverhältnis
angeordnet, das kleiner ist als das dieser Schicht, die in Kontakt
mit diesen ist.
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Die
Schicht, die zwischen den Schichten mit einem kleineren Mischkristallverhältnis in
der erfindungsgemäßen Grundschicht
angeordnet ist, wird mitunter als ”verformte Schicht” bezeichnet.
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Wenn
man die verformte Schicht mit der Schicht vergleicht, die mit der
verformten Schicht von der Substratseite in Kontakt ist, ist die
Differenz des InN-Mischkristallverhältnisses zwischen der verformten
Schicht und der Schicht, die mit der verformten Schicht von der
Substratseite in Kontakt ist, nicht kleiner als 0,05, besonders
bevorzugt nicht unter 0,1, am besten nicht unter 0,2. Wenn die Differenz
des Mischkristallverhältnisses
kleiner ist als 0,05, ist die erfindungsgemäße Wirkung nicht ausreichend.
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Eine
Dicke der verformten Schicht ist vorzugsweise nicht kleiner als
5·10–10 m.
Wenn die Dicke der verformten Schicht kleiner ist als 5·10–10 m,
ist die erfindungsgemäße Wirkung
nicht ausreichend.
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Da
die verformte Schicht eine Gitterverformung hat, entstehen mitunter
Gitterdefekte, wenn die Dicke zu groß ist. In diesem Fall verschlechtert
sich schließlich
die Kristallinität
der auf der verformten Schicht gezogenen Schicht, und dies wird
nicht bevorzugt. Der bevorzugte obere Grenzwert der Dicke der verformten
Schicht hängt
von einer Differenz des InN-Mischkristallverhältnisses zwischen der verformten
Schicht und der vor der verformten Schicht gezogenen Schicht ab.
Insbesondere ist die Dicke der verformten Schicht vorzugsweise nicht
größer als 600·10–10 m,
wenn die Differenz des InN Mischkristallverhältnisses 0,05 ist. Die Dicke
der verformten Schicht ist vorzugsweise nicht größer als 100·10–10 m,
wenn die Differenz des InN-Mischkristallverhältnisses 0,3 beträgt. Das
heißt,
das Produkt aus der Differenz des Mischkristallverhältnisses
und der Dicke (·10–10 m)
der verformten Schicht ist vorzugsweise nicht größer als 30, wenn die Differenz
des InN-Mischkristallverhältnisses
nicht größer ist
als 0,3. Die Dicke der verformten Schicht ist vorzugsweise nicht
größer als
100·10–10 m,
wenn die Differenz des InN-Mischkristallverhältnisses 0,3 überschreitet.
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Obwohl
die erfindungsgemäße Wirkung
erreicht werden kann, wenn die Anzahl der verformten Schichten eins
ist, kann die größere Wirkung
mitunter dadurch erreicht werden, daß mehrere verformten Schichten
verwendet werden. Beispiele für
die Grundschicht sind eine Struktur aus (2m + 1) Schichten, die
m Schichten mit einem größeren InN-Mischkristallverhältnis und
(m + 1) Schichten mit einem kleineren InN-Mischkristallverhältnis aufweisen,
die aufeinandergeschichtet sind. Außerdem ist m eine positive
ganze Zahl, die nicht kleiner ist als 2.
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In
der Grundschicht der Schichtstruktur, die mehrere dieser verformten
Schichten enthält,
kann das InN-Mischkristallverhältnis, muß jedoch
nicht nach und nach geändert
werden, während
die Dicke jeder verformten Schicht aufrechterhalten wird. Die Dicke
der Schicht kann nach und nach geändert werden, wenn die Dicke
die kritische Schichtdicke nicht überschreitet, während das
InN-Mischkristallverhältnis
jeder verformten Schicht aufrechterhalten wird.
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In
den Schichten mit einem InN-Mischkristallverhältnis, das kleiner ist als
das der verformten Schicht, kann das InN Mischkristallverhältnis oder
die Dicke der Schichten nach und nach geändert werden oder kann so bleiben,
wie es bzw. sie ist.
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Die
Kristallinität
einer auf der Grundschicht gezogenen Schicht, kann deutlich verbessert
werden, indem diese Grundschicht mit der verformten Schicht zwischen
der Leuchtschicht und dem Substrat bereitgestellt wird. Obwohl diese
Wirkung auch erkannt wird, wenn der Verbindungshalbleiter bei einem
atmosphärischen
Druck unter Verwendung eines organometallischen Dampfphasenepitaxieverfahrens,
das später
beschrieben wird, gezogen wird, wird diese Wirkung deutlich, wenn
das Wachstum unter einem verringerten Druck erfolgt.
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Die
Kristallinität
kann durch die Dichte der Ätzgruben
erkannt werden, die auf der Oberfläche des Verbindungshalbleiters,
der mit einer erwärmten Mischsäure aus
Phosphorsäure
und Schwefelsäure behandelt
worden ist, ausgebildet sind. Es gibt Überlegungen, daß die Grundschicht
die Übertragung
von Versetzungen verhindert, die im Verbindungshalbleiterkristall
vorhanden sind, weil die Wirkung der Grundschicht als eine Verringerung
der Ätzgrubendichte
erscheint.
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Ferner
ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Schicht zwischen
der Schicht auf der Substratseite von den beiden Schichten mit einem
kleineren InN-Mischkristallverhältnis und
der Leuchtschicht mit einer n-Verunreinigung
dotiert ist. Spezifische Beispiele dafür sind solche, wo die verformte
Schicht oder die auf der verformten Schicht gezogenen Schicht mit
einem kleineren InN-Mischkristallverhältnis mit einer n-Verunreinigung
dotiert ist.
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Unter
Verwendung der oben beschriebenen Struktur kann vermieden werden,
daß sich
injizierte Träger
in der verformten Schicht rekombinieren und daß die Rekombinationseffizienz
in der Leuchtschicht auch dann herabgesetzt wird, wenn der Bandabstand
der verformten Schicht kleiner wird als der der mit der verformten
Schicht zu verbindenden Schicht, da das InN-Mischkristallverhältnis der
verformten Schicht größer ist
als das der mit der verformten Schicht zu verbindenden Schicht.
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Eine
bevorzugte Konzentration von Trägern in
der n-dotierten
Schicht ist nicht kleiner als 1 × 1017 cm–3,
vorzugsweise nicht kleiner als 1 × 1018 cm–3.
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Eine
Ausführungsform
der Struktur des erfindungsgemäßen III-V-Verbindungshalbleiters
ist in 1 dargestellt. Die in 1 dargestellte
Ausführungsform
ist die, bei der eine Grundschicht aus einer verformten Schicht 2,
einer n-Schicht 1 und einer n-Schicht 3, eine
Schicht mit einer Supergitterstruktur, bei der zwischen zwei Ladungsinjektionsschichten 4, 6 eine
Leuchtschicht 5 angeordnet ist, die in Kontakt mit ihr
ist, und eine p-Schicht 7 in dieser Reihenfolge aufeinandergeschichtet
sind.
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Ein
Strom wird dadurch injiziert, daß eine n-Elektrode auf der
n-Schicht 1 oder der n-Schicht 3 bereitgestellt
wird, eine p-Elektrode auf der p-Schicht 7 bereitgestellt
wird und anschließend
eine Spannung in Vorwärtsrichtung
angelegt wird, wodurch eine Emission aus der Leuchtschicht 5 und
der erfindungsgemäßen lichtemittierenden
Vorrichtung hervorgerufen wird.
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Wenn
die Konzentration von n-Trägern
in der Ladungsinjektionsschicht 4 ausreichend hoch ist, kann
die n-Elektrode auf der Ladungsinjektionsschicht 4 ausgebildet
werden.
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Wenn
der Bandabstand der n-Schicht 3 größer ist als der der Leuchtschicht,
kann die n-Schicht 3 auch als die Ladungsinjektionsschicht
dienen, ohne daß sich
die n-Schicht 3 von der Ladungsinjektionsschicht 4 als
eine andere Schicht unterscheidet, und die Ladungsinjektionsschicht 4 muß nicht
gezogen werden.
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Wenn
die Konzentration der p-Träger
in der Ladungsinjektionsschicht 6 ausreichend hoch ist, kann
eine Elektrode auf der Ladungsinjektionsschicht 6 ausgebildet
werden. In diesem Fall braucht die p-Schicht 7 nicht ausgebildet
zu werden.
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Wenn
die Ladungsinjektionsschicht 4 oder die Ladungsinjektionsschicht 6 mit
einer hohen Konzentration dotiert ist, wird die Kristallinität dieser Schichten
mitunter schlechter. In diesem Fall werden die Leuchtcharakteristik
oder die elektrische Charakteristik schlechter, und dies wird nicht
bevorzugt. In diesem Fall muß die
Konzentration der Störstellen
in der Ladungsinjektionsschicht 4 oder der Ladungsinjektionsschicht 6 verringert
werden. Der Konzentrationsbereich, in dem die Kristallinität nicht
schlechter wird, ist vorzugsweise nicht größer als 1 × 1018 cm–3, besonders
bevorzugt nicht größer als
1 × 1017 cm–3.
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Im übrigen ist
bekannt, daß die
mit einer vergleichsweise hohen Qualität auf einfache Weise hergestellt
für den
Verbindungshalbleiter, der kein In enthält, unter Verwendung einer
richtigen Pufferschicht werden können,
im Vergleich zu dem Verbindungshalbleiter mit In. Deshalb werden
der Ladungsinjektionsträger
und die Leuchtschicht vorzugsweise auf der Schicht ohne In auf dem
Substrat gezogen. Wenn die Schicht mit In als Ladungsinjektionsschicht
verwendet wird, entstehen mitunter Gitterdefekte in der Ladungsinjektionsschicht,
und zwar aufgrund einer Gitterfehlanpassung zwischen der Ladungsinjektionsschicht
und der Schicht ohne In, die vorher auf dem Substrat gezogen worden
ist. In diesem Fall kann die Ausbildung von Gitterdefekten in der
Ladungsinjektionsschicht verhindert werden, indem die erfindungsgemäße Grundschicht
zwischen der Schicht ohne In, die vorher gezogen worden ist, und der
Ladungsinjektionsschicht angeordnet wird.
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Als
nächstes
wird die Leuchtschicht beschrieben.
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Da
die Gitterkonstante des III-V-Verbindungshalbleiters in Abhängigkeit
vom Mischkristallverhältnis
stark variiert, wird die Dicke der Leuchtschicht vorzugsweise entsprechend
dem Betrag der Verformung, die durch die Gitterfehlanpassung entsteht,
verringert, wenn eine große
Differenz der Gitterkonstante zwischen der Leuchtschicht und der
Ladungsinjektionsschicht des III-V-Verbindungshalbleiters besteht.
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Der
bevorzugte Bereich der Dicke der Leuchtschicht hängt vom Betrag der Verformung
ab. Wenn die Leuchtschicht mit dem InN-Mischkristallverhältnis, das
nicht kleiner als 10% ist, auf der Schicht, die durch GaaAlbN (wobei gilt:
a + b = 1, 0 ≤ a ≤ 1 und 0 ≤ b ≤ 1) als Ladungsinjektionsschicht
dargestellt wird, als die Ladungsinjektionsschicht angeordnet wird,
liegt die bevorzugte Dicke der Leuchtschicht im Bereich von 5 bis
90·10–10 m.
Wenn die Dicke der Leuchtschicht kleiner ist als 5·10–10 m,
wird die Lichtausbeute unzureichend. Wenn andererseits die Dicke
größer ist
als 90·10–10 m,
entstehen Gitterdefekte, und die Lichtausbeute ist ebenfalls unzureichend.
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Da
in die Leuchtschicht Ladungen in hoher Dichte injiziert werden können, indem
die Dicke der Leuchtschicht verringert wird, kann die Lichtausbeute verbessert
werden. Deshalb wird die Dicke der Leuchtschicht vorzugsweise so
gesteuert, daß sie auch
dann in dem gleichen Bereich liegt wie der Bereich der oben beschriebenen
Ausführungsform, wenn
die Differenz der Gitterkonstante kleiner ist als die in der oben
beschriebenen Ausführungsform.
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Wenn
die Leuchtschicht Al enthält,
werden Störstellen,
z. B. Sauerstoff, leicht aufgenommen, und die Lichtausbeute wird
mitunter herabgesetzt. In diesem Fall können solche Schichten, die
durch die allgemeine Formel InxGayN (wobei gilt: x + y = 1, 0 < x ≤ 1 und 0 ≤ y < 1) dargestellt
werden und kein Al enthalten, als die Leuchtschicht verwendet werden.
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Eine
Differenz des Bandabstands zwischen der Ladungsinjektionsschicht
und der Leuchtschicht ist vorzugsweise nicht kleiner als 0,1 eV.
Wenn die Differenz des Bandabstands zwischen der Ladungsinjektionsschicht
und der Leuchtschicht kleiner ist als 0,1 eV, ist die Injektion
von Trägern
in die Leuchtschicht nicht ausreichend, und die Lichtausbeute wird
herabgesetzt. Besonders bevorzugt ist sie kleiner als 0,3 eV. Wenn
andererseits der Bandabstand der Ladungsinjektionsschicht 5 eV überschreitet, wird
die für
die Ladungsinjektion erforderliche Spannung hoch, und dadurch ist
der Bandabstand der Ladungsinjektionsschicht vorzugsweise nicht
größer als 5
eV.
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Die
Dicke der Ladungsinjektionsschicht beträgt vorzugsweise 10 bis 5000·10–10 m.
Auch wenn die Dicke der Ladungsinjektionsschicht kleiner als 5·10–10 m
oder größer als
5000·10–10 m
ist, wird die Lichtausbeute herabgesetzt, und daher wird dies nicht
bevorzugt. Besonders bevorzugt liegt sie im Bereich von 10 bis 2000·10–10 m.
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Die
Leuchtschicht kann aus einer einzelnen Schicht oder aus mehreren
Schichten bestehen. Beispiele für
eine solche Struktur sind eine Schichtstruktur aus (2n + 1) Schichten,
wobei n Leuchtschichten und (n + 1) Schichten mit einem Bandabstand,
der größer ist
als der der Leuchtschichten, alternierend aufeinandergeschichtet
sind. Es wird vorausgesetzt, daß n
eine positive ganze Zahl ist und vorzugsweise 1 bis 50, beson ders
bevorzugt 1 bis 30 ist. Wenn n nicht kleiner als 50 ist, wird die
Lichtausbeute herabgesetzt, und das Ziehen dauert lange, und deshalb wird
dies nicht bevorzugt. Eine solche Struktur mit mehreren Leuchtschichten
ist besonders nützlich
in dem Fall, wo Halbleiterlaser hergestellt werden, bei denen eine
starke Lichtausgangsleistung erforderlich ist.
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Es
kann Licht mit einer Wellenlänge
emittiert werden, die sich von der des Bandabstands der Leuchtschicht
unterscheidet, und zwar indem die Leuchtschicht mit Störstellen
dotiert wird. Dies wird wegen der von den Störstellen ausgehenden Emission
als ”Störstellenemission” bezeichnet.
Bei Störstellenemission
variiert die Lumineszenzwellenlänge
in Abhängigkeit
von der Zusammensetzung des Elements der Gruppe III und des Störstellenelements der
Leuchtschicht. In diesem Fall ist das InN-Mischkristallverhältnis der
Leuchtschicht vorzugsweise nicht kleiner als 5%. Wenn das InN-Mischkristallverhältnis kleiner
ist als 5%, ist fast das gesamte emittierte Licht ultraviolettes
Licht, und es ist keine ausreichende Helligkeit festzustellen. Die
Lumineszenzwellenlänge
wird länger,
wenn sich das InN-Mischkristallverhältnis erhöht, und die Lumineszenzwellenlänge kann
von Violett zu Blau, dann zu Grün
geändert werden.
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Als
die Verunreinigung, die für
die Störstellenemission
geeignet ist, werden Elemente der Gruppe II bevorzugt. Wenn von
den Elementen der Gruppe II Mg, Zn oder Cd zur Dotierung verwendet
werden, ist die Lichtausbeute hoch, und dies wird deshalb bevorzugt.
Zn wird besonders bevorzugt. Die Konzentration dieser Elemente liegt
vorzugsweise im Bereich von 1018 bis 1022 cm–3. Die Leuchtschicht
kann gleichzeitig mit Si oder Ge, zusammen mit diesen Elementen
der Gruppe II dotiert werden. Die Konzentration von Si oder Ge liegt
vorzugsweise im Bereich von 1016 bis 1022 cm–3.
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Bei
der Störstellenemission
wird das Emissionsspektrum im wesentlichen breit. Wenn der Betrag der
injizierten Ladung steigt, verschiebt sich das Emissionsspektrum
mitunter. Wenn hohe Farbreinheit gefordert wird oder wenn es erforderlich
ist, eine Lichtleistung in dem schmalen Wellenlängenbereich zu konzentrieren,
wird daher eine Bandkantenemission bevorzugt. Es wird bevorzugt,
die Menge der Störstellen,
die in der Leuchtschicht enthalten sind, zu verringern, um eine
lichtemittierende Vorrichtung mit Bandkantenemission zu realisieren.
Insbesondere ist die Konzentration von Elementen, z. B. Si, Ge,
Mg, Cd und Zn vorzugsweise nicht größer als 1019 cm–3, besonders
bevorzugt nicht mehr als 1018 cm–3.
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Wenn
Bandkantenemission verwendet wird, hängt die Lichtausbeute von Gitterdefekten
in der Leuchtschicht ab und wird mit der Menge der Gitterdefekte
kleiner. Es ist deshalb erforderlich, die Menge der Gitterdefekte
in der Leuchtschicht so klein wie möglich zu halten. Demzufolge
hat die erfindungsgemäße Grundschicht
eine große
Wirkung für
eine Verbesserung der Lichtausbeute der lichtemittierenden Bandkantenemissionsvorrichtung.
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Wenn
bei dem III-V-Verbindungshalbleiter das InN-Mischkristallverhältnis der Leuchtschicht hoch
ist, ist die thermische Stabilität
nicht ausreichend, und es kommt während des Kristallwachstums
oder des Halbleiterverfahrens mitunter zu einer Verschlechterung
des Halbleiters. Um eine solche Verschlechterung zu verhindern,
kann der Ladungsinjektionsschicht 6 mit einem kleinen InN-Mischkristallverhältnis eine
Schutzschicht-Funktion verliehen werden, indem die Ladungsinjektionsschicht
auf der Leuchtschicht mit einem hohen Mischkristallverhältnis (nachstehend
wird die Ladungsinjektionsschicht in diesem Fall mitunter als ”Schutzschicht” bezeichnet)
angeordnet wird. Das InN- und das AlN-Mischkristallverhältnis der
Schutzschicht ist vorzugsweise nicht größer als 10% bzw. nicht kleiner
als 5%, um der Schutzschicht eine ausreichende Schutzfunktion zu
verleihen. Besonders bevorzugt ist das InN-Mischkristallverhältnis nicht größer als
5% und das AlN-Mischkristallverhältnis nicht
kleiner als 10%.
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Die
Dicke der Schutzschicht ist vorzugsweise 10·10–10 m
bis 1 μm,
um der Schutzfunktion eine ausreichende Schutzfunktion zu verleihen.
Wenn die Dicke der Schutzschicht kleiner ist als 10·10–10 m, kann
keine ausreichende Wirkung erreicht werden. Wenn andererseits die
Dicke größer ist
als 1 μm,
wird die Lichtausbeute herabgesetzt, und dies wird deshalb nicht
bevorzugt. Besonders bevorzugt beträgt sie 50 bis 5000·10–10 m.
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Es
wird bevorzugt, daß die
Schutzschicht angesichts der Effizienz der Strominjektion in die
lichtemittierende Vorrichtung eine p-Leitfähigkeit aufweist. Es muß mit einer
Akzeptorverunreinigung in hoher Konzentration dotiert werden, um
der Schutzschicht die p-Leitfähigkeit
zu verleihen. Spezifische Beispiele für die Akzeptorverunreinigung
sind Elemente der Gruppe II. Von diesen werden Mg und Zn, besonders Mg
bevorzugt. Wenn die Schutzschicht mit der Verunreinigung in hoher
Konzentration dotiert wird, verschlechtert sich die Kristallinität der Schutzschicht, und
die Charakteristik der lichtemittierenden Vorrichtung verschlechtert
sich mitunter ebenfalls. Der Konzentrationsbereich der Verunreinigung,
bei der sich die Kristallinität
nicht verschlechtert, ist vorzugsweise nicht größer als 1 × 1019 cm–3,
besonders bevorzugt nicht größer als
1 × 1018 cm–3.
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Als
nächstes
wird das erfindungsgemäß verwendete
Substrat und der Zieh- bzw. Wachstumsvorgang beschrieben.
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Als
das Substrat zum Ziehen eines Kristalls des III-V-Verbindungshalbleiters
werden beispielsweise Saphir, ZnO, GaAs Si, SiC, NGO (NdGaO3), Spinell (MgAl2O4) und dgl. verwendet. Da Saphir lichtdurchlässig ist,
kann ein Kristall mit einer großen Fläche und
einer hohen Qualität
hergestellt werden, was wichtig ist.
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Beim
Ziehen unter Verwendung dieser Substrate kann ein Halbleiter (z.
B. GaN, AlN, GaAlN, InGaAlN usw.) mit einer hohen Kristallinität in einem sogenannten
zweistufigen Ziehvorgang gezogen werden, bei dem eine dünne Schicht,
z. B. aus ZnO, SiC, GaN, AlN, GaAlN usw., oder eine Schichtung dieser
Schichten auf dem Substrat als eine Pufferschicht verwendet werden,
und dies wird bevorzugt.
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Beispiele
für das
Verfahren zur Herstellung des Verbindungshalbleiters der Gruppe
III-V sind u. a. folgende Verfahren: Molekularstrahlepitaxie (nachstehend
mitunter als ”MBE” bezeichnet),
organometallische Dampfphasenepitaxie (nachstehend mitunter als ”MOVPE” bezeichnet),
Hybriddampfphasenepitaxie (nachstehend mitunter als ”HVPE” bezeichnet)
und dgl. Wenn das MBE-Verfahren verwendet wird, wird normalerweise
ein Gasquellenmolekularstrahlepitaxie-(nachstehend mitunter bezeich net
als ”GSMBE”-)Verfahren
verwendet, das ein Verfahren zur Zuführung eines Stickstoff-Rohmaterials
(z. B. Stickstoffgas, Ammoniak, andere Stickstoffverbindungen usw.)
im Gaszustand darstellt. In diesem Fall wird ein Stickstoffatom
nicht ohne weiteres im Kristall eingelagert, weil das Stickstoffrohmaterial
mitunter chemisch inert ist. In diesem Fall kann die Einlagerungseffizienz
des Stickstoff erhöht
werden, indem das Stickstoffrohmaterial mit Mikrowellen erregt und im
aktiven Zustand zugeführt
wird.
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Als
nächstes
wird das Herstellungsverfahren nach dem MOVPE-Verfahren für den erfindungsgemäßen III-V-Verbindungshalbleiter
beschrieben.
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Beim
MOVPE-Verfahren werden die folgenden Rohmaterialien verwendet.
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Beispiele
für das
Rohmaterial der Gruppe III sind also Trialkylgallium, das durch
die allgemeine Formel R1R2R3Ga (wobei R1, R2 und R3 eine niedere Alkylgruppe
sind) dargestellt wird, z. B. Trimethylgallium [(CH3)3Ga, nachstehend mitunter als ”TMG” bezeichnet],
Triethylgallium [(C2H5)3Ga, nachstehend mitunter als TEG” bezeichnet)]
und dgl.; Trialkylaluminium, das durch die allgemeine Formel R1R2R3Al (wobei
R1, R2 und R3 wie oben definiert sind) dargestellt wird,
Trimethylaluminium [(CH3)3Al],
Triethylaluminium [(C2H5)3Al, nachstehend mitunter als ”TEA” bezeichnet],
Triisobutylaluminium [(i-C4H9)3Al] und dgl.; Trimethylaminalan [(CH3)3N:AlH3];
Trialkylindium, das durch die allgemeine Formel R1R2R3In (wobei R1, R2 und R3 wie oben definiert sind) dargestellt wird,
z. B. Trimethylindium [(CH3)3In,
nachstehend mitunter als ”TMI” bezeichnet],
Trimethylindium [(C2H5)3In] und dgl. Diese werden allein oder in
Kombination verwendet.
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Beispiele
für das
Rohmaterial der Gruppe V sind Ammoniak, Hydrazin, Methylhydrazin,
1,1-Dimethylhidrazin, 1,2-Dimethylhidrazin,
t-Butylamin, Ethylendiamin und dgl. Diese werden allein oder in Kombination
verwendet. Von diesen Rohmaterialien werden Ammoniak und Hydrazin
bevorzugt, weil sie kein Kohlenstoffatom im Molekül enthalten
und eine geringe Kohlenstoffkontamination im Halbleiter bewirken.
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Als
das p-Dotiermittel des III-V-Verbindungshalbleiters sind Elemente
der Gruppe II wichtig. Spezifische Beispiele dafür sind Mg, Zn, Cd, Hg, Be und dgl.
Von diesen wird Mg bevorzugt, weil ein p-Mg mit einem geringen Widerstand
auf einfache Weise hergestellt wird.
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Als
das Rohmaterial für
das Mg-Dotiermittel wird vorzugsweise eine organometallische Verbindung
verwendet, die durch die allgemeine Formel (RC5H4)2Mg (wobei R Wasserstoff
oder eine niedere Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen darstellt) dargestellt
wird (z. B. Biscyclopentadienylmagnesium, Vinylmethylcyclopentadienylmagnesium,
Bisethylcyclopentadienylmagnesium, Bis-n-Propylcyclopentadienylmagnesium,
Bis-i-Propylcyclopentadienylmagnesium
usw.), und zwar wegen ihres geeignetes Dampfdrucks.
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Als
das n-Dotiermittel für
den III-V-Verbindungshalbleiter sind Elemente der Gruppe IV und
der Gruppe VI wichtig. Spezifische Beispiele dafür sind Si, Ge und O. Von diesen
wird Si besonders bevorzugt, da ein n-Si mit einem niedrigen Widerstand
auf einfache Weise hergestellt wird, und solche mit hoher Rohmaterialreinheit
möglich
sind. Als das Rohmaterial für
das Si-Dotiermittel werden Silan (SiH4),
Disilan (Si2H6),
Monomethylsilan (Ch3SiH3)
und dgl. bevorzugt.
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Beispiele
für das
Ziehen der Vorrichtung nach dem MOVPE-Verfahren, das zur Herstellung des
III-V-Verbindungshalbleiters verwendet werden kann, sind ein Einscheibenreaktor,
ein Mehrscheibenreaktor und dgl. Beim Mehrscheibenreaktor wird vorzugsweise
bei verringertem Druck gezogen, um die Gleichmäßigkeit der Epitaxieschicht
in der Scheibenoberfläche
aufrechtzuerhalten. Der bevorzugte Bereich des Ziehdrucks im Mehrscheibenreaktor
beträgt
0,1 bis 81 kPa (0,001 bis 0,8 Atmosphären).
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Als
das Trägergas
können
solche Gase verwendet werden wie Wasserstoff, Stickstoff, Argon, Helium
und dgl., allein oder in Kombination. Wenn Wasserstoff im Trägergas enthalten
ist, wird mitunter keine ausreichende Kristallinität erreicht,
wenn der Verbindungshalbleiter mit einem hohen InN-Mischkristallverhältnis gezogen
wird. In diesem Fall muß der
partielle Druck des Wasserstoffs im Trägergas verringert wer den. Der
bevorzugte partielle Druck des Wasserstoffs im Trägergas ist
nicht größer als 9,81
kPa (0,1 Atmosphären).
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Von
diesen Trägergasen
werden Wasserstoff und Helium bevorzugt, weil eine kinetische Viskosität größer ist,
und eine Konvektion nicht ohne weiteres entsteht. Helium ist teuer
im Vergleich zu dem anderen Gas, und die Kristallinität des Verbindungshalbleiters
ist nicht gut, wie oben beschrieben, wenn Wasserstoff verwendet
wird. Da Stickstoffgas und Argon vergleichsweise billig sind, können sie
zweckmäßig verwendet
werden, wenn eine große
Menge Trägergas
verwendet wird.
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Beispiele
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Die
folgenden Beispiele stellen die Erfindung ferner ausführlich dar,
schränken
ihren Schutzumfang jedoch nicht ein.
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Beispiel 1
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Ein
III-V-Verbindungshalbleiter mit einer Struktur gemäß 2 wurde
nach einem MOVPE-Verfahren hergestellt.
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Die
Saphir-C-Oberfläche
wurde spiegelpoliert und mit einem organischen Lösungsmittel gespült, und
dann wurde das daraus resultierende Ergebnis als ein Substrat 8 verwendet.
Als das Ziehverfahren wurde ein zweistufiges Ziehverfahren unter Verwendung
von GaN als tieftemperaturgezogene Pufferschicht verwendet. Die
GaN-Pufferschicht 9 mit einer Dicke von etwa 300·10–10 m
(550°C),
eine n-Schicht 1 aus Si-dotiertem GaN mit einer Dicke von etwa
2,5 μm (1050°C) und eine
undotierte GaN-Schicht 10 mit
einer Dicke von 1500·10–10 m wurden
unter Druck von 12,26 KPa (1/8 Atmosphären) unter Verwendung von Wasserstoff
als das Trägergas
gezogen.
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Dann
wurde eine Si-dotierte In0,3Ga0,7N-Schicht
als die verformte Schicht 2 bei der Substrattemperatur
von 750°C
für 70
Sekunden unter Zuführung
von Stickstoff als Trägergas,
TEG, TMI, Silan, das auf ein ppm mit Stickstoff verdünnt worden ist,
und Ammoniak jeweils in einer Menge von 4 Normlitern, 0,04 Normkubikzentimetern,
0,6 Normkubikzentimetern, 5 Normkubikzentimetern bzw. 4 Normlitern
gezogen. Ferner wurde eine n-Schicht 3 aus
Si-dotiertem Ga0,8Al0,2N
bei der gleichen Temperatur für
10 Minuten unter Zuführung
von TEG, TEA, dem oben erwähnten
Silan und Ammoniak jeweils in der Menge von 0,032 Normkubikzentimetern,
0,008 Normkubikzentimetern, 5 Normkubikzentimetern bzw. 4 Normlitern
gezogen.
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Es
wird vorausgesetzt, daß ”Normliter” und ”Normkubikzentimeter” Einheiten
einer Gasmenge sind. ”1
Normliter” bedeutet,
daß ein
Gas, das einen Liter eines Volumens einnimmt, im Normalzustand pro
Minute strömt,
und ”1000
Normkubikzentimeter” entspricht ”1 Normliter”.
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Für die Schichtdicke
der Schicht 2 und der Schicht 3 betragen die Ziehraten,
die aus der Dicke der Schicht bestimmt werden, die unter der gleichen Bedingung
für eine
lange Zeit gezogen wird, 43·10–10 m/Minute
bzw. 30·10–10 m/Minute.
Die Schichtdicke, die durch Berechnung aus der oben genannten Ziehzeit
bestimmt wird, beträgt
50·10–10 m
bzw. 300·10–10 m.
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Nach
dem Ziehen der n-Schicht 3 wurden eine Leuchtschicht 5 (50·10–10 m)
aus undotiertem In0,3Ga0,7N
und eine Ladungsinjektionsschicht 6 (300·10–10 m)
aus undotiertem Ga0,8Al0,2N
bei einer Substrattemperatur von 785°C unter dem Ziehdruck von 98,07
kPa (1 Atmosphäre)
gezogen.
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Nach
dem Ziehen der Ladungsinjektionsschicht 6 wurde eine p-Schicht 7 (5000·10–10 m)
aus mit Mg-dotiertem GaN bei einer Substrattemperatur von 1100°C gezogen.
Die derartig hergestellte Probe wurde in Stickstoff bei 800°C unter dem
Druck von 98,07 kPa (1 Atmosphäre)
für 20
min wärmebehandelt,
um den Widerstand der Mg-dotierten Schicht herabzusetzen.
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In
der oben beschriebenen Ausführungsform sind
die Schichten 9, 1, 10, 2 und 3 Grundschichten. Die
Schicht 3 dient als die Ladungsinjektionsschicht.
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Bei
einem normalen Verfahren werden Elektroden auf der derartig hergestellten
Probe ausgebildet, um eine LED herzustellen. Eine Ni-Au-Legierung wurde
als die p-Elektrode verwendet, und Al wurde als die n-Elektrode
verwendet. Ein Strom (20 mA) wurde in Vorwärtsrichtung durch diese LED
geleitet. Infolgedessen emittierte sie klares blaues Licht. Eine Mittenwellenlänge einer
Emissionsspitze betrug 4800·10–10 m
und eine Lichtstärke
betrug 860 mcd.
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Vergleichsbeispiel 1
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Auf
die gleiche Weise, wie im Beispiel 1 beschrieben, wurde mit Ausnahme
des Ziehens einer Leuchtschicht 5, einer Ladungsinjektionsschicht 6 und
einer p-Schicht 7 aus Mg-dotiertem GaN nach dem Ziehen einer
undotierten GaN-Schicht 10 eine LED hergestellt, und dann
wurde die LED ebenso bewertet, wie im Beispiel 1 beschrieben. Im
Ergebnis emittierte sie klares blaues Licht, und eine Lichtstärke betrug
390 mcd.
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Beispiel 2
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Auf
die gleiche Weise, wie im Beispiel 1 beschrieben, wurde, außer daß die Schicht 3 eine Si-dotierte
GaN ist, eine LED hergestellt, und dann wurde die LED auf die gleiche
Weise, wie im Beispiel 1 beschrieben, bewertet. Im Ergebnis betrug
die Lichtstärke
630 mcd (Mittenwellenlänge
der Emissionsspitze: 4600·10–10 m,
Quanteneffizienz des externen Quants: 0,8%).
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Beispiel 3
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Auf
die gleiche Weise, wie im Beispiel 1 beschrieben, wurde mit Ausnahme
des Ziehens einer Mg-dotierten GaN-Schicht 7 unter dem
Ziehdruck von 98,07 kPa (1 Atmosphäre) nach dem ziehen einer undotierten
InGaN-Leuchtschicht bei 750°C
unter 12,26 kPa (1/8 Atmosphären)
unter Verwendung von TEG und TMI jeweils in der Menge von 0,04 Normkubikzentimetern
bzw. 0,6 Normkubikzentimetern und durch Ziehen einer Ladungsinjektionsschicht 6 aus undotiertem
Ga0,8Al0,2N bei
750°C unter
12,26 kPa (1/8 Atmosphären)
unter Verwendung von TEG und TEA jeweils in der Menge von 0,032
Normkubikzentimetern bzw. 0,008 Normkubikzentimetern eine LED hergestellt,
und dann wurde die LED auf die gleiche Weise, wie im Beispiel 1
beschrieben, bewertet. Im Ergebnis betrug die Lichtstärke 520
mcd, und eine Mittenwellenlänge
einer Emissionsspitze betrug 4600·10–10 m.
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Vergleichsbeispiel 2
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Auf
die gleiche Weise, wie im Beispiel 3 beschrieben, wurde mit Ausnahme
des Ziehens einer Leuchtschicht 5, einer Ladungsinjektionsschicht 6 und
einer Mg-dotierten GaN-Schicht 7 ohne das Ziehen einer
verformten Schicht 2 und einer Ga0,8Al0,2N-Schicht 3 nach dem Ziehen einer
undotierten GaN-Schicht 10 eine
LED hergestellt. Dann wurde die LED auf die gleiche Weise, wie im
Beispiel 1 beschrieben, bewertet. Im Ergebnis emittierte sie sehr
schwaches Licht, und eine Lichtstärke betrug nicht mehr als 10–4 cd.
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Beispiel 4
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Auf
die gleiche Weise, wie im Beispiel 3 beschrieben, wurde mit Ausnahme
der Ausbildung einer Struktur durch zweimaliges Ziehen einer verformten
Schicht 2 und einer Ga0,8Al0,2N-Schicht 3 nach dem
Ziehen einer undotierten GaN-Schicht 10 eine LED hergestellt.
Die LED wurde dann auf die gleiche Weise, wie im Beispiel 1 beschrieben,
bewertet. Im Ergebnis betrug die Lichtstärke 240 mcd.
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Beispiel 5
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Auf
die gleiche Weise, wie im Beispiel 3 beschrieben, wurde mit Ausnahme
des Ziehens einer Ga0,7Al0,3N-Schicht 3 anstelle
der Ga0,8Al0,2N-Schicht 3 nach
dem Ziehen einer verformten Schicht 2 eine LED hergestellt.
Dann wurde die LED auf die gleiche Weise, wie im Beispiel 1 beschrieben,
bewertet. Im Ergebnis betrug eine Mittenwellenlänge einer Emissionsspitze 5050·10–10 m,
und eine Lichtstärke
betrug 320 mcd. Eine Lumineszenzwellenlänge war länger als die im Beispiel 3.
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Beispiel 6
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Ein
III-V-Verbindungshalbleiter gemäß 3 wird
durch Dampfphasenepitaxie nach einem MOVPE-Verfahren gezogen, um
eine LED mit einer Lumineszenzwellenlänge von 5100·10–10 m
herzustellen.
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Nachdem
GaN (500·10–10 m)
als Pufferschicht 9 auf einem Saphir-(0001-)Substrat 8 bei
der Ziehtemperatur von 600°C
unter dem Druck von 12,26 kPa (1/8 Atmosphären) ausgebildet worden ist, wurde
unter Verwendung von TMG und Ammoniak eine Si-dotierte GaN-Schicht bei 1100°C in der
Dicke von 3 μm
gezogen.
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Eine
Si-dotierte In0,3Ga0,6Al0,1N-Schicht und eine Si-dotierte Ga0,8Al0,2N-Schicht werden wiederholt sechsmal gezogen,
um eine Grundschicht auszubilden, und dann wurde eine Ladungsinjektionsschicht 4 einer
Si-dotierten In0,3Ga0,6Al0,1N-Schicht gezogen.
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Eine
Leuchtschicht 5 einer In0,5Ga0,5N-Schicht (150·10–10 m)
wird gezogen, und dann wird eine Ga0,8Al0,2N-Schicht in der Dicke von 300·10–10 m
gezogen.
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Dann
wird eine Mg-dotierte GaN-Schicht 7 in der Dicke von 5000·10–10 m
gezogen. Nach dem Wachstumsvorgang wird das Substrat aus dem Reaktor
herausgenommen und in Stickstoff bei 800°C wärmebehandelt, um den Widerstand
der Mg-dotierten GaN-Schicht
herabzusetzen.
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Eine
LED mit einem scharfen Emissionsspektrum kann hergestellt werden,
indem Elektroden auf der derartig hergestellten Probe nach einem
normalen Verfahren hergestellt werden.
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Beispiel 7
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Eine
GaN-Pufferschicht 102 mit einer Dicke von etwa 300·10–10 m
(Substrattemperatur: 550°C, Ziehdruck:
98,07 kPa (1 Atmosphäre),
eine n-Schicht 103 mit der Dicke von etwa 300 μm aus Si-dotierten GaN (1100°C) und eine
Schicht 104 (1500 Å)
aus Si-dotiertem
Ga0,8Al0,2N wurden
unter Verwendung von Stickstoff als dem Trägergas gezogen.
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Dann
wurde eine Leuchtschicht aus undotiertem In0,3Ga0,7N (50·10–10 m)
bei der Substrattemperatur von 800°C unter Zuführung von Stickstoff als dem
Trägergas,
TEG, TNI und Ammoniak jeweils in der Menge von 4 Normlitern, 0,04
Normkubikzentimetern, 0,24 Normkubikzentimetern bzw. 4 Normlitern
gezogen.
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Ferner
wurde eine Schutzschicht 106 (300·10–10 m)
aus undotiertem Ga0,8Al0,2N
bei der gleichen Temperatur unter Zuführung von TEG, TEA und Ammoniak
jeweils in der Menge von 0,032 Normkubikzentimetern, 0,008 Normkubikzentimetern
bzw. Normlitern gezogen.
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Nach
dem Ziehen der Schutzschicht 106 wurde die Temperatur des
Substrats auf 1100°C
erhöht,
und eine p-Schicht 107 (5000·10–10 m)
aus Mg-dotiertem GaN wurde gezogen. Die derartig hergestellte Probe
wurde in Stickstoff bei 800°C
unter 98,07 kPa (1 Atmosphäre)
für 20
min wärmebehandelt,
um den Widerstand der Mg-dotierten
Schicht herabzusetzen.
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Bei
einem normalen Verfahren wurden Elektroden auf der derartig hergestellten
Probe ausgebildet, damit eine lichtemittierende Vorrichtung entsteht. Eine
Ni-Au-Legierung wurde als die p-Elektrode verwendet, und Al wurde
als die n-Elektrode
verwendet. Ein Strom (20 mA) wurde in Vorwärtsrichtung durch die lichtemittierende
Vorrichtung geleitet. Im Ergebnis emittierte sie klares blaues Licht.
Eine Mittenwellenlänge
einer Emissionsspitze betrug 4800·10–10 m.
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Auf
die gleiche Weise, wie im oben genannten Beispiel beschrieben, wurde
mit Ausnahme der Verwendung von undotiertem GaN als Grundschicht 4 eine
Probe hergestellt.
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Die
derartig hergestellte Probe wurde bewertet. Im Ergebnis betrug eine
Lumineszenzwellenlänge
4500·10–10 m
bei 20 mA.
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Auf
die gleiche Weise, wie im oben genannten Beispiel beschrieben, wurde
eine Supergitterstruktur, bei der undotiertes GaN (1100°C), eine
undotierte aktive InGaN-Schicht (800°C) und eine undotierte GaAlN-Schutzschicht
(die gleiche Temperatur) aufeinandergeschichtet wurden, hergestellt
und ein Gitterabbild wurde unter Verwendung eines Elektronenmikroskops
beobachtet. Im Ergebnis wurde keine Ausbildung einer Fehlanpassungsversetzung auf
den Grenzflächen
der Leuchtschicht beobachtet. Da die Gitterkonstante von InGaN größer ist
als die von GaN, ist keine Fehlanpassungsversetzung vor und nach
der Supergitterstruktur ausgebildet worden. Deshalb besteht Klarheit,
daß eine
Druckbelastung auf die InGaN-Schicht in der Grenzflächenrichtung ausgeübt wird.
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Beispiel 8
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Auf
die gleiche Weise, wie im Beispiel 7 beschrieben, wurde mit Ausnahme
des Ziehens von undotiertem GaN anstelle von Si-dotiertem n-Ga0,8Al0,2N und des
Ziehens von n-Ga0,6Al0,4N (600·10–10 m
bei 800°C
als der Grundschicht 104 unter Verwendung von Stickstoff
als dem Trägergas
eine Probe hergestellt, und dann wurde die Probe auf die gleiche
Weise, wie in Beispiel 1 beschrieben, bewertet. Im Ergebnis wurde
beobachtet, daß sie
klares grünes
Licht emittiert. Die Lumineszenzwellenlänge bei 1 mA betrug 5200·1010 m.
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Der
erfindungsgemäße III-V-Verbindungshalbleiter
hat hohe Kristallinität
und hohe Qualität, und
eine lichtemittierende Vorrichtung, die diesen verwendet, hat eine
hohe Lichtausbeute, und ihr industrieller Wert ist groß.
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Die
lichtemittierende Vorrichtung, die den erfindungsgemäßen III-V-Verbindungshalbleiter
verwendet, kann die Ausbildung einer Fehlanpassungsversetzung auf
der Grenzfläche
der Leuchtschicht verhindern und Licht mit einer längeren Wellenlänge auf
einfache Weise emittieren. Deshalb kann die Lumines zenzwellenlänge auf
einfache Weise in dem breiten Bereich weitergeleitet werden, und
ihr industrieller Wert ist groß.