DE19648519C2 - Verfahren und Anlage zur Stofftrennung mittels Membranfiltration - Google Patents
Verfahren und Anlage zur Stofftrennung mittels MembranfiltrationInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anlage zur Stofftrennung mittels Membranfiltration, insbesondere zur biologischen Abwasserreinigung. Prinzipiell sind das Verfahren und die Anlage aber auch überall dort einsetzbar, wo eine Fest-Flüssig-Trennung bis zur Abtrennung kolloidaler Partikel (> ca. 100 nm) oder auch eine Flüssig-Flüssig-Trennung im Bereich der Emulsionen erreicht werden soll. Die vorliegende Erfindung umfaßt demnach ein Verfahren und eine Anlage zur Stofftrennung mittels Membranfiltration, wobei die zu filtrierenden Stoffe eine Vielzahl von horizontal angeordneten Tubular- oder Kapillarmembranen von unten anströmen, die innerhalb einer Rahmenkonstruktion zu Membraneinheiten zusammengefaßt sind, und wobei die Tubular- oder Kapillarmembranen durch mindestens zwei an den Membranenden angeordneten Platten miteinander verbunden sind und die Filtration infolge transmembraner Druckdifferenz von außen nach innen erfolgt und die Ableitung des Permeats über die Platten vorgenommen wird. Die transmembrane Druckdifferenz wird durch Anlegen von Überdruck auf der Konzentratseite durch die Wassersäule einer Behälterbiologie erzeugt. Die Membraneinheit ist in einem mit der Behälterbiologie verbundenen separaten Behälter oder direkt in der Behälterbiologie angeordnet, wobei die Tubular- oder Kapillarmembran beweglich sind und Druckstabilität in jede mögliche Filterrichtung aufweisen. Der Rahmen der Einheiten wird mit Schwingungen beaufschlagt, die auf die ...
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anlage zur Stofftrennung mittels
Membranfiltration, insbesondere zur biologischen Abwasserreinigung. Prinzipiell sind
das Verfahren und die Anlage aber auch überall dort einsetzbar, wo eine Fest-
Flüssig-Trennung bis zur Abtrennung kolloidaler Partikel (< ca. 100 nm) oder auch
eine Flüssig-Flüssig-Trennung im Bereich der Emulsionen erreicht werden soll.
Bei der kommunalen und industriellen Abwasserreinigung werden zur Abtrennung
abfiltrierbarer Stoffe bzw. Schlämme vom gereinigten Abwasser im wesentlichen drei
Verfahren angewendet:
- - Schwerkraftentwässerung mittels Sedimantation (Nachklärbecken bzw. Eindicker),
- - Flotation,
- - konventionelle Oberflächen- und Tiefenfiltration (Sand-, Kies- und Mehrschichtfilter).
Nachklärbecken und Eindicker sind auf leicht sedimentierbare Stoffe angewiesen.
Oftmals werden Schwebstoffe bzw. kleine, schwer sedimentierende Partikel nicht
erfaßt und finden sich im Anlagenablauf wieder, wo sie zur Erhöhung von
Ablaufparametern (abfiltrierbare Stoffe, CSB, Phosphor, etc.) führen können. Hinzu
kommt ein hoher Platzbedarf zur Errichtungder Anlagen; dies gilt insbesondere bei
Erweiterungen bestehender Anlagen in Ballungsgebieten.
Die Flotation führt in der Regel zwar zu höheren Trockenstoffgehalten, ist jedoch nur
bei geringen Dichteunterschieden zwischen Partikel und Abwasser anwendbar.
Die konventionelle Filtration ist zwar prinzipiell in der Lage, kleinere Partikel
abzuscheiden, kann allerdings bei zu hohen Feststoffgehalten zur schnellen
Verstopfung der Aggregate führen. Wenn die Rückspülintervalle zu kurz sind, ist die
Wirtschaftlichkeit der Filtration in Frage gestellt. Zudem können keine Feinstpartikel
zurückgehalten werden, die aufgrund ihrer großen spezifischen Oberfläche
nennenswerte Mengen an zu entfernenden Stoffen enthalten können. Die
Abtrennung beruht stets auf dem Prinzip, daß sich der Filter belädt und bei einem
vorher als noch wirtschaftlich erachtetem Druckverlust rückgespült werden muß.
Insbesondere aufgrund der geforderten Reinigungsleistung gewinnen
Membranverfahren immer stärker an Bedeutung. Dabei ist allerdings der
Druckverlust über die Membran zu bedenken, so daß bei den in der
Abwasserreinigung vorkommenden Volumenströmen nur Mikrofiltrationsverfahren
wirtschaftlich betrieben werden können. Die Entwicklung der Module ist mittlerweile
soweit gediehen, daß nur noch geringe Druckdifferenzen aufgeprägt werden
müssen, um einen ausreichenden Permeatstrom (entspricht dem gereinigten
Abwasserstrom) zu gewährleisten. Dies verringert den erforderlichen Energieeintrag
entscheidend. Problematisch bei der Anwendung von Membranverfahren im relativ
feststoffreichen Abwasserbereich ist die Gefahr eines schnellen Fouling, d. h. einer
Membranverblockung und somit einer frühzeitigen Beendigung des Betriebes. Um
dem zu begegnen, werden die Membranen im Kreuzstrom (Crossflow) betrieben, so
daß das Aufwachsen von Belägen vermieden oder zumindest stark vermindert
werden kann.
Es sind bereits Vorrichtungen zur Belebtschlammbehandlung und zur kommunalen
Abwasserbehandlung bei denen Membranverfahren eingesetzt werden bekannt
geworden. Das EP 0 510 328 beinhaltet eine Vorrichtung zur
Belebtschlammbehandlung, bestehend aus einem Belebtschlammbehälter, in dem
vertikal angeordnete Membranmodule in definierten Abständen zueinander
eingehängt sind und die aufwärts überströmt werden. Mit dieser Vorrichtung wird
beispielsweise der Einsatz von Membranen in Plattenpaketen direkt im
Belebungsbecken einer kommunalen Kläranlage ermöglicht. Wenn das Becken von
vornherein für den Einsatz von Membranen ausgelegt wurde, kann auch vollständig
auf ein Nachklärbecken verzichtet werden. Der Ablauf ist frei von abfiltrierbaren
Stoffen sowie Bakterien und den meisten Viren. Nachteilig bei dieser Vorrichtung
erweist sich der Zeitaufwand für die Reinigung der Membranen der erforderlich ist
um einem Fouling entgegenzuwirken. Dieser hat eine Anlagenverfügbarkeit von ca
83% zur Folge. Dies erfolgt mittels Permeat-Rücklauf, sowie der auch bei der
Beschickung vorhandenen Anströmung der Membran. Der Permeatdruck ist zu
gering, um eine schnelle, effektive Spülung zu gewährleisten. Während der
Beschickung ist keine Möglichkeit gegeben, die Membranen von Ablagerungen zu
befreien. Die Plattenpakete sind nur unzureichend druckstabil, um den hohen
Belastungen bei einer schlagartigen druckbeaufschlagten Rückspülung
standzuhalten. Da die Platten in relativ geringen Abständen parallel zueinander
angeordnet sind, nimmt der Druckverlust und damit die aufzuwendende
Energiemenge mit steigender Plattenhöhe stark zu. Zur Erzeugung eines Vakuums
auf der Saugseite der Membranen muß Energie aufgewendet werden.
Aus der DE 27 46 460 ist eine Umlauf-Filtrationsanlage, insbesondere für
Ultrafiltration bekannt, bei der die geodätische Höhe als transmembrane
Druckdifferenz eingesetzt wird.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin die bekannten Lösungen zur Stofftrennung
mittels Membranfiltration zu verbessern und insbesondere die Anlagenverfügbarkeit
zu erhöhen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Ansprüche 1 und 5 gelöst.
Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindungen sind in den zugehörigen Unteransprüchen
enthalten.
Die vorliegende Erfindung umfaßt demnach ein Verfahren zur Stofftrennung mittels
Membranfiltration, bei der die zu filtrierenden Stoffe eine Vielzahl von horizontal
angeordneten Tubular- oder Kapillarmembranen von unten anströmen, die innerhalb
einer Rahmenkonstruktion zu Membraneinheiten zusammengefaßt sind, wobei die
Tubular- oder Kapillarmembranen durch mindestens zwei an den Membranenden
angeordneten Platten miteinander verbunden sind und die Filtration infolge
transmembraner Druckdifferenz von außen nach innen erfolgt und die Ableitung des
Permeats über die Platten vorgenommen wird. Die transmembrane Druckdifferenz
wird durch Anlegen von Überdruck auf der Konzentratseite durch die Wassersäule
einer Behälterbiologie erzeugt. Die Membraneinheit ist in einem mit der
Behälterbiologie verbundenen separaten Behälter oder direkt in der Behälterbiologie
angeordnet, wobei die Tubular- oder Kapillarmembranen beweglich sind und
Druckstabilität in jede mögliche Filterrichtung aufweisen. Der Rahmen der Einheiten
wird mit Schwingungen beaufschlagt, die auf die Filtermembranen übertragen
werden.
Die horizontale Anordnung der Membranen und die Anströmung der Membranen von
unten durch das zu behandelnde Medium wirkt dem Anlagenfouling entgegen und
erreicht eine erhebliche Verringerung bzw. Vermeidung von Ablagerungen auf den
Membranen.
Nach einem besonders bevorzugtem Merkmal der Erfindung strömt das zu
behandelnde Medium frei bewegliche Filtermembranen an, die durch den Anstrom in
Bewegung gehalten werden. Durch diese Bewegungen können die Spülintervalle
vergrößert werden, da die Poren der Membranen nicht von im Medium befindlichen
Partikeln zugesetzt werden bzw. wieder abgelöst werden können.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Filtermembranen als Tubular-
oder Kapillarmembranen ausgeführt und weisen eine Druckstabilität sowohl von
innen nach außen als auch von außen nach innen auf. Solche Filtermembranen
können problemlos mit hohen Drücken beaufschlagt werden. Die spezifische
Membranfläche dieser Membranen ist mehr als doppelt so hoch wie beispielsweise
die von Plattenmembranen. Die eingesetzten Membranen besitzen einen
symmetrischen Aufbau und zeichnen sich durch sehr geringe transmembrane
Druckdifferenzen bei hoher Reinigungsleistung und hohen Permeatflüssen aus. Der
symmetrische Aufbau erlaubt einen Betrieb in beide Filterrichtungen mit derselben
Membran. Abrasionen an der Membran führen aufgrund des symmetrischen
Aufbaus nicht zur Zerstörung der aktiven Filterschicht, wodurch die Standzeiten der
Membranen entscheidend verlängert werden können. Zur Erzeugung der
transmembranen Druckdifferenz wird die Wassersäule einer Behälterbiologie
genutzt, wobei die Membraneinheit entweder direkt in der angeordnet ist oder in
einem separaten Behälter untergebracht ist, der mit der Behälterbiologie in
Verbindung steht. Nach einem besonderen Merkmal der Erfindung wird der Rahmen
der Einheiten mit Schwingungen (z. B. Exenter, Ultraschall) beaufschlagt, die auf die
Filtermembranen übertragen werden. Diese Maßnahme wirkt ebenfalls dem
Anlagenfouling entgegen und findet Anwendung bei Medien wo die freie
Beweglichkeit der Membranen selbst nicht ausreicht, um die Poren der Membranen
frei zu halten. Dadurch werden entweder verlängerte Spülintervalle oder höhere
Feststoffgehalte im Behandlungsbecken ermöglicht. Falls mit Schwingungen
gearbeitet werden soll, müssen die zu- und abführenden Rohrleitungen als
Schlauchleitungen ausgeführt werden, um die Schwingungen nicht auf die
Verrohrung zu übertragen.
Die Membranen können bei steigender Druckdifferenz mit Permeat rückgespült
werden. Zur Erzielung einer guten Reinigungsleistung innerhalb kurzer Zeit wird ein
deutlich höherer Druck als beim Filterbetrieb aufgeprägt. Die Rückspülung erfolgt
nach einem bevorzugten Merkmal der Erfindung über die Permeatleitung. Zur
Spülung wird die Ablaufleitung über eine Verschlußarmatur geschlossen und die
Spülwasserleitung geöffnet. Die Tubularmembranen sind ausreichend druckstabil
und müssen nicht mit einer zusätzlichen Stützschicht versehen werden. Die
Membranreinigung kann nach einem weiteren Merkmal der Erfindung einheitenweise
erfolgen, so daß ein ständiger Filterbetrieb über die verbleibenden Einheiten
gewährleistet ist.
Die horizontal angeordneten Membranen werden wie bereits erwähnt von unten vom
zu behandelnden Medium angeströmt. Die Anströmung erfolgt je nach Betriebsweise
entweder durch aufsteigende Luftblasen, die zur Belüftung des Mediums eingesetzt
werden (z. B. bei der aeroben Abwasserbehandlung) oder im Fall anderer
Trennaufgaben durch entsprechende Rührwerke und/oder Flüssigkeitsverteiler, die
eine Anströmung der Membranen zur Minimierung der Deckschichtbildung auf der
Membran bewirken und unterhalb der Membraneinheiten angeordnet sind.
Ein besonders bevorzugtes Merkmal der Erfindung umfaßt eine Anlage zur
Stofftrennung, mittels Membranfiltration. Diese beinhaltet mindestens eine Einheit,
welche aus einer Vielzahl einzelner Filtermembranen besteht, die als Tubular- oder
Kapillarmembranen ausgebildet sind. Die Filtermembranen sind durch mindestens
zwei über Einrichtungen zur Ableitung des Permeats verfügende Platten an den
Membranenden z. B. mittels Vergußmassen miteinander verbunden, wobei die Länge
der Filtermembranen den Abstand der Platten zueinander überschreitet. Innerhalb
dieser Rahmenkonstruktion sind die Filtermembranen in horizontaler Anordnung zu
einer Einheit zusammengefaßt.
Die Filtermembranen sind beweglich, weisen Druckstabilität in jede mögliche
Filterrichtung auf, wobei ihre Länge den Abstand der Platten zueinander
überschreitet. Die Membraneinheit ist in einer Behälterbiologie oder in einem
gesonderten Behälter der mit der Wassersäule der Behälterbiologie in Verbindung
steht so angeordnet, dass die transmembrane Druckdifferenz durch die
Wassersäule der Behälterbiologie bewirkt wird, wobei Mittel vorgesehen sind, die
den Rahmen der Membraneinheit Schwingungen aufprägen, die auf die Membranen
übertragen werden.
Durch diese erfindungsgemäße Anordnung der Membranen sind diese frei beweglich
und werden durch den Strom des zu behandelnden Mediums in Bewegung gehalten.
Die Behandlungsintervalle können durch die Beweglichkeit der Membranen
verlängert werden, da sich im Medium befindliche Partikel nicht in die Poren der
Membranen setzen können bzw. wieder abgelöst werden.
Die Filtermembranen sind vorzugsweise als Tubular- oder Kapillarmembranen
ausgeführt, die aufgrund ihrer Geometrie gegenüber beispielsweise
Plattenmembranen eine - bei vergleichbarer Anordnung - mehr als doppelt so große
spezifische Filterfläche aufweisen. Bei den Membranen handelt es sich z. B. um
symmetrische Polypropylen (PP)-Membranen, die sich durch sehr geringe
transmembrane Druckdifferenzen bei hoher Reinigungsleistung und hohen
Permeatflüssen auszeichnen. Der symmetrische Aufbau erlaubt einen Filterbetrieb in
beide Filterrichtungen mit derselben Membran.
Sollte die freie Beweglichkeit der Membranen nicht ausreichen um die Poren der
Membranen vor Zusetzung durch im Medium befindlicher zu feiner Partikel zu
schützen, sind nach einem weiteren Merkmal der Erfindung Mittel vorgesehen, die
den Rahmen der Einheit Schwingungen (z. B. Ultraschall) aufprägen, die auf die
Membranen übertragen werden. Dies ermöglicht entweder verlängerte Spülintervalle
oder einen höheren Feststoffgehalt im Behandlungsbecken. In diesem Fall sind die
zu- und abführenden Rohrleitungen als Schlauchleitungen ausgeführt, um die
Schwingungen nicht auf die Verrohrung zu übertragen.
Die Membranen können bei ansteigender Druckdifferenz mit Permeat rückgespült
werden. Zur Erzielung einer guten Reinigungsleistung innerhalb kurzer Zeit wird ein
deutlich höherer Druck als beim Filterbetrieb aufgeprägt. Die Rückspülung erfolgt
über die Permeatleitung. Zur Spülung wird die Ablaufleitung über eine
Verschlußarmatur geschlossen und die Spülwasserleitung geöffnet.
Tubularmembranen sind ausreichend druckstabil und müssen nicht mit einer
zusätzlichen Stützschicht versehen werden. Die Membranreinigung kann
einheitenweise erfolgen, so daß ein ständiger Filterbetrieb über die verbleibenden
Einheiten gewährleistet ist.
Um eine leichte Montage und Demontage der Einheiten sicherzustellen, sind die
Einheiten und Permeatleitungen über Schnellkupplungen miteinander verbunden.
Diese Verrohrung wird aus den selben Gründen vorzugsweise mit druckfesten
Schlauchleitungen hergestellt. Die Schläuche müssen sowohl über- als auch
unterdruckstabil ausgeführt sein, um Filtration und Rückspülung über eine Leitung zu
gewährleisten.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Membranen zur Verringerung
der Druckverluste von unten nach oben so angeordnet, daß die Abstände zwischen
den einzelnen Filtermembranen innerhalb der Einheit von unten nach oben
abnehmen.
Eine besondere Ausführung der Erfindung beinhaltet, daß mindestens eine Einheit
entnehmbar in einem Behandlungsbecken zur Abwasserreinigung mittels
Aufhängungen angeordnet ist. Die Halterungen sind so gestaltet, daß die Einheiten
zur Reinigung mit geringem Aufwand entfernt werden können. Die Einheiten sind
dabei leicht demontierbar, um einzelne Membranen austauschen zu können. Die
Einheiten werden dazu mittig in einem Behandlungsbecken angeordnet, wobei der
Abstand zwischen Beckenrand und Einheit groß genug sein muß zur Entwicklung
einer ausgeprägten Zirkulationsströmung. In den Einheiten strömt das Medium
aufwärts und an den Seiten wieder abwärts. Über die gesamte Länge des Beckens
werden soviel Einheiten direkt aneinander anschließend eingebaut, daß sie mit den
Beckenstirnseiten abschließen. Die Seitenwände der Einheiten grenzen ebenfalls
direkt aneinander an und bilden eine durchgehende Wand, so daß das
aufströmende Medium nicht zur Seite herausgedrückt werden kann. Bei breiten
Behandlungsbecken ist es darüber hinaus möglich, mehrere Einheitenreihen parallel
zueinander anzuordnen; zwischen den Reihen erfolgt die Abwärtsbewegung des zu
behandelnden Mediums.
Beim Einsatz dieser Anlage direkt in einer aeroben Belebtschlamm-Beckenbiologie
zur Abtrennung des Klarlaufs durch Mikrofiltration ergeben sich nachstehende
Vorteile:
- - bei einer Teilstrombehandlung in bestehenden Kläranlagen wird das Nachklärbecken hydraulisch entlastet,
- - Kläranlagenerweiterungen sind aufgrund der Einsparung neuer Nachklärbecken sehr platzsparend durchführbar,
- - abfiltrierbare Stoffe werden vollständig zurückgehalten; Betriebschwankungen und damit verbundene Variationen der Absetzbarkeit der Festsoffe treten nicht auf,
- - der Feststoffgehalt im Belebungsbecken kann erhöht werden; daraus ergibt sich eine höhere Umsatzrate, das Beckenvolumen kann kleiner gehalten werden,
- - an abfiltrierbaren Stoffen adsorbierte Verunreinigungen werden nicht mehr über den Klarlauf ausgetragen.
Nach einem weiteren bevorzugten Merkmal der Erfindung ist es möglich, daß
mindestens eine Einheit innerhalb eines mit Überdruck beaufschlagbaren Behälters
einer Behälterbiologie zur biologischen Abwasserreinigung angeordnet ist. In diesem
Fall wird der Füllstand so hoch gewählt, daß der Überdruck zum Betrieb der
Mikrofiltrationsmembran allein durch die geodätische Höhendifferenz zwischen
Füllstand und Oberkante der Membraneinheiten aufgebracht wird. Die Begasung
bzw. das Rührwerk müssen entsprechend ausgelegt werden, um die Durchströmung
sicherzustellen. Die Permeatleitung muß auf die verlängerte Entnahme umgerüstet
werden. Bei dieser Variante können die Membraneinheiten nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung auch in einem gesonderten Behälter installiert werden, der
über eine zu- und eine abführende Leitung mit der Behälterbiologie verbunden ist.
Die beim Überpumpen erzeugte Strömungsgeschwindigkeit dient der Anströmung
der Membranen.
Zusätzlich kann zur weiteren Erhöhung der Anströmgeschwindigkeit ein Rührwerk
unterhalb der Einheiten installiert werden. Zur Revision werden die
Verbindungsleitungen verriegelt und die Membraneinheit kann nach Öffnen des
Behälters entnommen werden. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Einheit
nicht aus dem hohen Behälter herausgehoben werden muß. Zudem entfällt eine
relativ komplizierte Führung der Permeatleitung durch die Behälterwand.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert
werden. In der Abbildung zeigen
Fig. 1 schematischer Aufbau und Wirkprinzip einer Filtermembraneinheit,
Fig. 2 Filtration mit Unterdruck,
Fig. 3 Filtrationsbetrieb,
Fig. 4 Rückspülbetrieb,
Fig. 5 schematischer Aufbau, wobei die Membraneinheit direkt in der
Behälterbiologie angeordnet ist,
Fig. 6 schematischer Aufbau einer Behälterbiologie, wobei die
Membraneinheit in einem separaten Behälter untergebracht ist,
Fig. 7 schematische Anordnung der Membraneinheit in einem
Belebtschlammbecken,
Fig. 8 Filtration mit Überdruck,
Fig. 9 schematische Darstellung der Einordnung der Membraneinheit in einer
Anlage zur Flockenseparierung nach erfolgter Fällung/Flockung,
Fig. 10 schematische Darstellung der Einordnung der Membraneinheit in einer
Anlage zur Separierung von Emulsionen aller Art, die nicht zum
Verkleben der Membranen neigen,
Fig. 11 schematische Darstellung der Einordnung der Membraneinheit in einer
Anlage zur Abtrennung von Schwebstoffen bei der
Trinkwassergewinnung,
Fig. 12 schematische Darstellung der Einordnung der Membraneinheit in einer
Anlage zur Verringerung der Keimzahl.
Kommunales Abwasser zeichnet sich durch relativ niedrige
Schadstoffkonzentrationen aus:
NH4-N: | 40-60 mg/l |
TKN: | 50-70 mg/l |
CSB: | 400-900 mg/l |
BSB5: | 200-400 mg/l |
Phosphat: | 8-15 mg/l |
Abfiltrierbare Stoffe: | 200-500 mg/l |
Fig. 2 zeigt die erfindungsgemäße Anlage.
Dem Reaktor (1), in dem sich der Belebtschlamm befindet, wird das zu reinigende
Abwasser mittels Zulaufpumpe (2) oder im freien Gefälle (3) zugeführt. Der Reaktor
(1) kann als offener oder geschlossener Behälter oder als Betonbecken ausgeführt
werden. Die Aufstellung kann oberirdisch oder im Boden versenkt erfolgen. Im
Reaktor (1) ist die bereits in Fig. 1 beschriebene Membraneinheit (3) mittels
geeigneter Aufhängungen über den Belüftungseinrichtungen (4) derart installiert, daß
eine Airliftströmung (11) durch die horizontal angeordneten Membranen (5) einer
Membraneinheit (3) induziert wird (siehe auch Fig. 1). Durch die Airliftströmung und
die durch die Membranen (5) hindurchtretenden Luftblasen wird die
Deckschichtbildung minimiert. Bei Bedarf kann die Überströmung der Membranen
durch Rührorgane (6) oder Umwälzpumpe (7) mit Flüssigkeitsverteiler (8) erhöht
werden. Die Membraneinheiten (3) werden in der Reihe, d. h. mit den Stirnseiten der
permeatabführenden Platten (9) hintereinander, über den Belüftungsorganen (4)
installiert, so daß sich zwischen den permeatabführenden Platten (9) und den
Reaktorwänden (10) eine Schlaufenströmung (11) ausbildet. Die zur Abtrennung des
gereinigten Wassers von Belebtschlamm notwendige transmembrane Druckdifferenz
wird durch permeatseitigen Unterdruck mittels Vakuumpumpe (12) erzeugt. Das
gereinigte Wasser verläßt den Reaktor (1) über die Permeatleitung (13). Fig. 3 zeigt
eine Detailzeichnung des Filtrationsbetriebes. Angetrieben durch den mittels
Vakuumpumpe erzeugten Unterdruck im Inneren der Membranen (5) strömt das
gereinigte Wasser von außen durch die membranaktive Schicht in das Innere der
Membranrohre oder -kapillare (5) und wird über die Endplatten (9) der
Membraneinheit (3) und die Permeatleitung (13) durch das geöffnete Ventil (14)
abgeführt. Das Ventil (16) ist während der Filtrationsphase geschlossen. Es kommen
Membranen mit Porenweiten von 0,1-0,5 µm zur Anwendung, so daß der
Belebtschlamm (Bakteriengröße ca. 1 µm) zurückgehalten wird und im Reaktor
verbleibt. Durch diese sichere Rückhaltung des Belebtschlammes sind
Biomassekonzentrationen von 20-40 g/l, im Reaktor einstellbar, die um den Faktor 5
-15 höher liegen als bei konventionellen Belebtschlammanlagen mit Nachklärung.
Daraus ergibt sich wie oben beschrieben eine entsprechende Erhöhung der Raum-
Zeit-Ausbeute bzw. entsprechende Volumeneinsparungen. Im weiteren werden auch
Keime und Viren zurückgehalten, womit die Einleitung des gereinigten Wassers
ohne weitere Desinfektion in Badegewässer möglich ist.
Die das Permeat abführende Vakuumpumpe (12) erzeugt je nach Betriebszustand
der Membranen und geforderten Abflußmengen einen Unterdruck von 0,3-0,5 bar.
Die sich bei der Filtration aus zurückgehaltenen Stoffen bildende Deckschicht auf
den Membranen (5) wird in ihrer Dicke durch die oben beschriebene Anströmung
minimiert, erzeugt jedoch einen ihrer Dicke und Konsistenz entsprechenden
Filterwiderstand. Zur Ablösung der Deckschicht werden periodisch
Membranrückspülungen (siehe Fig. 4) eingeleitet. Dazu wird die Vakuumpumpe
(12) abgeschaltet und das Permeatventil (14) geschlossen. Anschließend wird das
Rückspülventil (16) geöffnet und mit der Rückspülpumpe (17) Filtrat für wenige
Sekunden entgegen der Filterrichtung durch die Membranen gedrückt. Durch den
dabei entstehenden Druckstoß wird die Membranoberfläche freigespült. Für die
Rückspülung werden je nach Erfordernissen Überdrücke von 1-3 bar eingestellt.
Die Rückspülhäufigkeit der Membranelemente (3) richtet sich nach dem jeweiligen
Einsatzfall und der Betriebsweise, wobei jedes einzelne Membranelement (3)
separat rückspülbar ist. Für Revisionsfälle und zur Intensivreinigung sind die
Membranelemente (3) einzeln entnehmbar.
Die für aerobe biologische Abbauprozesse erforderliche Luft wird dem Reaktor über
Belüftungsorgane (4) zugegeben. Die Abluft verläßt den Reaktor über den
Abluftstutzen (18).
Der bei der biologischen Abwasserreinigung entstehende Überschußschlamm wird in
Abhängigkeit der gewünschten Biomassekonzentration im Reaktor über einen
Stutzen (19) durch Öffnen des Schlammablaßventils (20) abgezogen.
In dem beschriebenen Reaktor Fig. 2 werden die Abwasserinhaltsstoffe CSB und
BSB5 biologisch oxidiert. Die Suspensa und die Biomasse (abfiltrierbare Stoffe)
werden vollständig zurückgehalten. Das Phosphat wird zu etwa 40% biologisch, d. h.
durch Inkorporation in die entstehende Biomasse, eliminiert. Eine erhöhte
biologische Phosphorelimination kann durch Vorschaltung einer Anaerobstufe (nicht
dargestellt) erreicht werden. Mit zusätzlicher simultaner chemischer Fällung können
die jeweils geforderten Phosphat Einleitgrenzwerte sicher eingehalten werden. Das
Ammonium wird bei hohen Raum-Zeit-Ausbeuten zu Nitrat oxidiert. Zur biologischen
Denitrifikation des Nitrats befindet sich vor dem oben beschriebenen Reaktor (Fig.
2) ein anoxisch betriebener Bioreaktor (nicht dargestellt) nach dem Prinzip der
vorgeschalteten Denitrifikation. Die mit der patentgemäßen Anlage erzielbaren
Ablaufwerte sind:
NH4-N: | < 1 mg/l |
NO3-N: | 5 mg/l |
CSB: | 45 mg/l |
BSB5: | 10 mg/l |
Phospat: | < 1 mg/l |
Suspensa: | 0 mg/l |
Die Abbildung Fig. 5, Fig. 6, Fig. 7 und Fig. 8 zeigen weitere
Ausführungsbeispiele der Vorrichtung.
Fig. 5 zeigt einen Reaktor (1) in dem die Membranelemente (3) über den
Belüftungsorganen (4) installiert werden. In dieser Anwendung wird die
Differenzwassersäule (19) zur Erzeugung der für die Filtration erforderlichen
transmembranen Druckdifferenz genutzt. Eine Vakuumpumpe ist hier nicht
erforderlich. Der für die Filtration wirksame Überdruck ergibt sich direkt aus der
Differenzhöhe von Wasserspiegel Bioreaktor und Permeatablaufrohr (13) (z. B. 10 m
≅ 1 bar). Fig. 6 zeigt eine Variante der Anwendung aus Fig. 5 bei der die
Membranelemente (3) in einen separaten Behälter (21) untergebracht sind, der über
eine Umwälzleitung (22) mit Umwälzpumpe (7) mit der Behälterbiologie verbunden
ist. Die Anströmung der Membranen (5) der Membranelemente (3) wird mit dem
Umwälzustrom durch ein Flüssigkeitsverteilsystem (8) realisiert, ggf. durch
Rührorgane (6) unterstützt. Vorteil dieser Variante ist die bessere Zugänglichkeit der
Membraneinheiten (3) zur Revision und für Intensivreinigungen der Membrane. Dazu
wird der separate Behälter (21) durch die Ventile (23) und (24) von der Hochbiologie
(1) getrennt. Nach Entfernung eines Deckels können die Membranelemente
entnommen werden (nicht dargestellt). Die Betriebs- und Funktionsweise entspricht
ansonsten den obigen Ausführungen.
Fig. 7 zeigt die Anwendung der patentgemäßen Vorrichtung in bestehenden
Belebungsanlagen. Die Membraneinheit (3) wird mittels geeigneter Aufhängungen
(25) entnehmbar in einem bestehenden Belebungsbecken über den
Belüftungsorganen (4) eingeordnet, wobei der Abstand zwischen Beckenrand (10)
und der permeatableitenden Endplatte (9) groß genug ist zur Ausbildung einer
Schlaufenströmung (11). Diese Anwendung ermöglicht eine Entlastung überlasteter
Belebungs- und Nachklärbecken. Durch die Entnahme von gereinigtem Wasser
mittels Membraneinheiten (3) aus den Belebungsbecken wird die hydraulische
Belastung des Nachklärbecken deutlich reduziert. Durch die sichere Rückhaltung der
Biomasse kann die Biomassekonzentration im Belebungsbecken erhöht werden,
womit eine deutliche Leistungssteigerung der Belebungsanlage erreicht wird.
Fig. 8 zeigt eine Variante der Anwendung aus Fig. 2 bei der die erforderliche
transmembrane Druckdifferenz nicht durch eine Vakuumpumpe erzeugt wird,
sondern durch Anlegen von Überdruck auf der Konzentratseite erzeugt wird. Der
Überdruck wird bei aerobem Betrieb der Anlage durch die Begasung mit
Druckhalteventil (26) in der Abluftleitung (27) erzeugt.
Die bisher aufgeführten Anwendungen der patentgemäßen Anlage zur aeroben
biologischen Abwasserreinigung können auch für die anaerobe Abwasserreinigung
zur Anwendung gebracht werden, indem statt der Belüftungsorgane Rührwerke
und/oder Umwälzpumpe mit Flüssigkeisverteilern zur Anströmung der Membranen
eingesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Rezirkulation von Faulgas und
Einbringen über Gasverteiler unterhalb der Membraneinheiten (3) (nicht dargestellt).
Die Abbildungen Fig. 9, 10, 11, 12 zeigen nichtbiologische Anwendungen der
patentgemäßen Vorrichtung für unterschiedliche Stofftrennaufgaben. In der Fig. 9
ist die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Abtrennung von
Fällungsprodukten nach erfolgter Fällung/Flockung dargestellt. Die Fig. 10 zeigt
eine Anwendung der Vorrichtung zur Emulsionsaufbereitung. In Fig. 11 ist die
Anwendung der Vorrichtung zur Abtrennung von Schwebstoffen bei der
Trinkwasserreinigung aus Oberflächen- und Grundwässern dargestellt. Fig. 12 zeigt
die Anwendung der Vorrichtung zur Verringerung der Keimzahl im Ablauf von
Kläranlagen.
Claims (10)
1. Verfahren zur Stofftrennung, mittels Membranfiltration, bei der die zu
filtrierenden Stoffe eine Vielzahl von horizontal angeordneten Tubular- oder
Kapillarmembranen von unten anströmen, die innerhalb einer
Rahmenkonstruktion zu Membraneinheiten zusammengefaßt sind, wobei die
Tubular- oder Kapillarmembranen durch mindestens zwei an den
Membranenden angeordneten Platten miteinander verbunden sind und die
Filtration infolge transmembraner Druckdifferenz von außen nach innen erfolgt
und die Ableitung des Permeats über die Platten vorgenommen wird, dadurch
gekennzeichnet, dass
die transmembrane Druckdifferenz durch Anlegen von Überdruck auf der Konzentratseite durch die Wassersäule einer Behälterbiologie erzeugt wird, wobei die Membraneinheit in einem mit der Behälterbiologie verbundenen separaten Behälter oder direkt in der Behälterbiologie angeordnet ist,
dass die Tubular- oder Kapillarmembranen beweglich sind, Druckstabilität in jede mögliche Filterrichtung aufweisen und
dass der Rahmen der Einheiten mit Schwingungen beaufschlagt wird, die auf die Filtermembranen übertragen werden.
die transmembrane Druckdifferenz durch Anlegen von Überdruck auf der Konzentratseite durch die Wassersäule einer Behälterbiologie erzeugt wird, wobei die Membraneinheit in einem mit der Behälterbiologie verbundenen separaten Behälter oder direkt in der Behälterbiologie angeordnet ist,
dass die Tubular- oder Kapillarmembranen beweglich sind, Druckstabilität in jede mögliche Filterrichtung aufweisen und
dass der Rahmen der Einheiten mit Schwingungen beaufschlagt wird, die auf die Filtermembranen übertragen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Membranreinigung periodische Rückspülungen durch permeatseitigen
Überdruck vorgenommen werden, wobei die Permeatleitung geschlossen und
die Spülwasserleitung geöffnet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Membranreinigung einheitenweise erfolgt.
4. Verfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Anströmung der Membranen durch Begasen und/oder Rühren und/oder
Flüssigkeitsverteiler unterstützt wird.
5. Anlage zur Stofftrennung mittels Membranfiltration, welche mindestens eine
Einheit beinhaltet, die eine Vielzahl einzelner Filtermembranen, die als
Tubular- oder Kapillarmembranen ausgebildet sind, umfaßt, die durch
mindestens zwei über Einrichtungen zur Ableitung des Permeats verfügende
Platten an den Membranenden miteinander verbunden sind und die
Filtermembranen innerhalb dieser Rahmenkonstruktion in horizontaler
Anordnung zu einer Membraneinheit zusammengefaßt sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Filtermembranen beweglich sind, Druckstabilität in
jede mögliche Filterrichtung aufweisen und ihre Länge den Abstand der
Platten zueinander überschreitet,
dass die Membraneinheit in einer Behälterbiologie oder in einem gesonderten
Behälter, der mit der Wassersäule der Behälterbiologie in Verbindung steht,
so angeordnet ist, dass die transmembrane Druckdifferenz durch die
Wassersäule der Behälterbiologie bewirkt wird, und dass Mittel vorgesehen
sind, die den Rahmen der Membraneinheit Schwingungen aufprägen, die auf
die Membranen übertragen werden.
6. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine
Verschlußarmatur in der Permeatleitung vorgesehen ist, die eine Rückspülung
der Filtermembranen ermöglicht.
7. Anlage nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
Abstände zwischen den einzelnen Filtermembranen innerhalb der Einheit von
unten nach oben abnehmen.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Membraneinheit entnehmbar in einer Behälterbiologie mittels
Aufhängungen angeordnet ist, wobei der Abstand zwischen Beckenrand und
Membraneinheit groß genug ist zur Entwicklung einer Zirkulationsströmung.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
unterhalb der Membraneinheiten Rührwerke und/oder Begasungseinrichtungen
und/oder Flüssigkeitsverteiler angeordnet sind.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tubular- oder Kapillarmembranen einen symmetrischen Aufbau besitzen.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: PREUSSAG WASSERTECHNIK GMBH, 28359 BREMEN, DE |
|
D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |