DE19640488C2 - Verfahren zur Herstellung eines keramischen Kühlelements - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf die Gebiete der Keramik und der Halbleitertechnik und
betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines keramisches Kühlelements, wie es z. B. für
die Kühlung von leistungsstarken Halbleiterbauelementen eingesetzt wird.
Für die Kühlung von Hochleistungshalbleitern werden allgemein Kühlkörper mit
Flüssigkeitskühlung verwendet. Diese Kühleinrichtungen sind in der Regel aus
mindestens zwei elektrisch und thermisch gut leitenden metallischen Kühlplatten
aufgebaut. Durch Fügen der mit Strukturen versehenen Platten entstehen die
erforderlichen inneren Kühlkanäle. Diese Kühlkörper, aufgrund ihrer zylindrischen Form
auch als Kühldosen bezeichnet, können auch als einteilige Metallgußstücke hergestellt
werden (DE 26 40 000 C2, DE 33 19 837 A1).
Eine Übertragung der bekannten Technologien aus der Metallfertigung auf die
Fertigung von Keramikbauteilen ist nicht ohne weiteres möglich, da es sich bei der
Keramik um einen Pulverwerkstoff handelt.
Als Kühlmedien sind elektrisch nichtleitende Mineralöle oder Fluor-Chlor-
Kohlenwasserstoffe erforderlich. Sie werden jedoch aus Gründen des Brand- und
Umweltschutzes immer mehr durch unkritische Stoffe ersetzt. Wird Wasser mit seiner
geringen Viskosität und seiner hohen spezifischen Wärmekapazität als Kühlmittel
angewendet, kann es vielfach nur entionisiert eingesetzt werden, um einen ausreichend
hohen spezifischen elektrischen Widerstand zu gewährleisten. Favorisiert wird aber
Kühlwasser, nichtentionisiert und mit Frostschutzmittel versehen, das gut verfügbar und
über einen größeren Temperaturbereich auch bei Frost einsetzbar ist. Es muß jedoch
aufgrund seiner elektrischen Leitfähigkeit von den auf hohem elektrischen Potential
liegenden Teilen isoliert werden.
Erste vorgeschlagene Lösungen, die eine elektrische Isolation zwischen Kühlkörper
und Kühlmedium gewährleisten, sind:
- - die Kühlkanäle im Inneren der Kühldosen mit einer Isolierschicht zu versehen und auch die Kühlmittelanschlüsse isolierend zu gestalten (DE 36 01 140 A1),
- - zwischen den metallischen Dosen und den Halbleiterbauelementen Isolierplatten aus elektrisch isolierenden, aber möglichst wärmeleitenden Materialien anzuordnen. Eine Konstruktion dazu, bestehend aus einem Verbund von einer Kühldose aus Kupfer, Isolierplatten aus Aluminiumoxid, äußere Kontaktplatten ebenfalls aus Kupfer mit einer zylindrischen Ummantelung aus Kunststoff zur Verhinderung von Kriechströmen zwischen den metallischen Komponenten, wird in DE 37 40 233 A1 beschrieben.
Neue Möglichkeiten zur Lösung des Problems werden durch die Substitution der
metallischen Kühlkomponenten durch solche aus keramischen Material eröffnet,
welches, in sich das Eigenschaftspotential einer hohen Wärmeleitfähigkeit mit
ausreichendem elektrischen Isolationsvermögen vereint.
Die Mehrzahl der keramischen Werkstoffe weist üblicherweise niedrige oder mittlere
Wärmeleiteigenschaften auf. Es sind jedoch auch Keramiken bekannt, die eine sehr
hohe Wärmeleitfähigkeit, durchaus mit der von Metallen vergleichbar, besitzen, wie z. B.
Berylliumoxid, Siliciumcarbid oder Aluminiumnitrid.
Aluminiumnitrid weist beispielsweise bei einem sehr geringen thermischen linearen
Ausdehnungskoeffizienten (3,3 × 10-6 K-1 bei 20-200°C) eine Wärmeleitfähigkeit
von 100-200 Wm-1K-1 und einen elektrischen Widerstand von über 1012 Ωcm
(20°C) auf.
In der DE 39 08 996 A1, DE 36 05 554 A1 und DE 40 17 749 A1 werden Kühlelemente
aus Aluminiumnitridkeramik beschrieben.
Danach werden die zwei spiegelsymmetrisch aufgebauten, mindestens einen internen
mit Anschlußstutzen versehenen Kühlkanal enthaltenden Kühlkörperhälften im
Grünzustand zusammengesetzt und danach gesintert. Dabei befinden sich im
Strömungsweg des Kühlmittels stoffschlüssig mit einer Kühlkörperhälfte verbundene
Zapfen.
Unter stoffschlüssig wird das Fügen von mindestens zwei Teilen ohne Spiel verstanden
(Handbuch Technische Keramische Werkstoffe, DKG, Deutscher Wirtschaftsdienst,
Kap. 3.9.0.0, S. 1-15).
Über die Herstellung der mindestens einen internen mit Anschlußstutzen versehenen
Kühlkanal enthaltenden Kühlkörperhälften existieren wenig Veröffentlichungen. Nach
einem Artikel in der cfi, Berichte der DKG 71 (1994) 4, S. 178-180 ist bekannt, daß in
der Praxis derartige Kühlkörperhälften hergestellt werden, indem aus einem
sinterfähigen Aluminiumnitridpulver kompakte Formkörper durch Pressen gefertigt
werden. Anschließend wird das Innere des Grünkörpers nach einem Vorhärten
mechanisch bearbeitet, d. h. die waffelartig angeordneten Kühlzapfen werden
herausgefräst. Danach werden die Grünkörper gesintert, flachgeschliffen und je zwei
gesinterte Formkörper spiegelsymmetrisch durch Kleben aneinandergefügt, wobei die
Durchflußkanäle im inneren des fertigen Kühlelementes entstehen. In die Ein- und
Ausgänge werden rohrförmige Stutzen aus Tonerde mit dem einen Ende eingeklebt,
während das andere Ende metallisiert und mit der metallischen Anschlußleitung
verlötet wird.
Bekannt, sind weiterhin Ausführungsformen eines elektrisch isolierenden
Flüssigkeitskühlkörpers für Halbleiterbauelemente (DE 39 08 996 A1). Es handelt sich
um einen quaderförmigen Kühlkörper, in dessen Inneren einen Vielzahl von
Kühlkanälen verlaufen. Der Kühlkörper besteht aus einem elektrisch isolierenden
keramischen Werkstoff, insbesondere Aluminiumnitrid oder Berylliumoxid, die eine
hohe Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Die Kühlkanäle werden durch Bohren eines
massiven plattenförmigen, keramischen Körpers im Grünzustand hergestellt.
Anschließend wird der Kühlkörper gesintert. An jedem Ende des Kühkanals sind
Anschlußstutzen angebracht, die alle externe Anschlußleitungen zur Kühlmittlelzufuhr
und -abfuhr benötigen. Als Kühlmittel wird vorzugsweise unbehandeltes Wasser
verwendet. Es sind keine Vorrichtungen zur Entionisierung vorgesehen, um einen
ausreichend hohen spezifischen elektrischen Widerstand des Wassers sicherzustellen.
Aus DE 25 23 232 A1 ist eine Kühldose aus Aluminiumoxid oder Berylliumoxid zur
Flüssigkeitskühlung eines Thyristors bekannt, die aus einem hohlzylindrischen
Formstück mit einem zylindrischen Kern besteht und über Kleben oder Löten gefügt ist.
Die Bearbeitung des Innenraumes der Kühldose erfolgt im Grünzustand.
Die Kühlkörper sind in jedem Fall mit mindestens zwei Öffnungen versehen, für den Zu-
und Ablauf des Kühlmittels. Diese Öffnungen enthalten Anschlußstutzen, die in der
Regel elektrisch isolierend ausgeführt sind (DE 36 01 140 A1) und stoffschlüssig mit
dem Kühlkörper verbunden sind (DE 40 17 749 A1).
Der Nachteil der nach dem bekannten Stand der Technik hergestellten Kühlkörper
besteht darin, daß sie aufwendig und in mehreren Teilschritten hergestellt werden
müssen, wobei auch ein großer Prozentsatz an Ausschuß entsteht. Weiterhin ist auch
eine Miniaturisierung der Kühldose durch die Möglichkeiten der Bearbeitungstechniken
und -werkzeuge für die Kühldose im Grün- oder auch im gesinterten Zustand begrenzt.
Bei größeren Kühldosen steigt der Bearbeitungsaufwand weiter an und es treten
erhebliche Materialverluste auf.
Eine wirtschaftliche Fertigung mit großen Stückzahlen ist unter diesen
Voraussetzungen nicht möglich.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung eines
keramischen Kühlelements anzugeben, wobei dieses Herstellungsverfahren die
mechanische Bearbeitung des keramischen Kühlelementes vermeidet oder stark
einschränkt.
Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung eines keramischen
Kühlelements nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, bei dem mindestens ein sinterfähiges keramisches Pulver für eine
elektrisch isolierende und thermisch gut leitende Keramik mit einem thermoplastischen
Bindemittel gemischt wird, die erhaltene thermoplastische Masse bei einer Temperatur
oberhalb des Erweichungspunktes des thermoplastischen Bindemittels in eine Form
eingebracht wird, wobei die Form die Negativstrukturierung der Außenkontur eines
einstückigen Kühlelements aufweist und mit einem Kern aus einem Hilfswerkstoff, der
die Positivstrukturierung der Kühlkanalanordnung aufweist, versehen ist und wobei die
Form die Negativstrukturierung der ganzen oder geteilten Anschlußstutzen aufweist,
anschließend das Bindemittel und der Kern entfernt werden und danach eine Sinterung
erfolgt, wobei annähernd eine isotrope Schwindung eingehalten wird.
Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung eines keramischen
Kühlelements nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, bei dem mindestens ein sinterfähiges keramisches Pulver für eine
elektrisch isolierende und thermisch gut leitende Keramik mit einem thermoplastischen
Bindemittel gemischt wird, die erhaltene thermoplastische Masse bei einer Temperatur
oberhalb des Erweichungspunktes des thermoplastischen Bindemittels in eine Form
eingebracht wird, wobei die Form die Negativstrukturierung einer Kühlelementhälfte
aufweist, und wobei die Form die Negativstrukturierung der ganzen oder geteilten
Anschlußstutzen aufweist, anschließend das Bindemittel entfernt wird und danach eine
Sinterung erfolgt, wobei annähernd eine isotrope Schwindung eingehalten wird, und
wobei die Sinterung der Kühlelementhälften getrennt oder von zwei
zusammengesetzten Kühlelementhälften gemeinsam durchgeführt wird.
Zweckmäßig ist es, wenn als thermoplastisches Bindemittel ein Polymer-Wachs-
Gemisch eingesetzt wird.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß als
Hilfswerkstoff für den Kern ein zersetzbarer Kunststoff eingesetzt wird.
Eine Ausgestaltungsmöglichkeit der Erfindung besteht auch darin, daß als
Hilfswerkstoff für den Kern eine niedrig schmelzende Metallegierung eingesetzt wird,
wobei der Schmelzpunkt der Metallegierung oberhalb der jeweiligen Einsatztemperatur
des thermoplastischen Bindemittels liegt.
Es ist auch zweckmäßig, wenn als Hilfswerkstoff für den Kern eine Pulver-Bindemittel-
Mischung eingesetzt wird, wobei das Bindemittel und das Pulver aus dem Grünkörper
entfernt werden.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn die Anschlußstutzen ohne Stoffübergang
gleichzeitig mit dem Kühlelement geformt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in zweckmäßiger Weise dahingehend
ausgestaltet sein, daß bei gemeinsamer Sinterung von zwei Kühlelementhälften die
Verbindungsstellen zwischen den Kühlelementhälften mit einer arteigenen Folie oder
einer Suspension beschichtet werden.
Entsprechend einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden bei gemeinsamer Sinterung von zwei Kühlelementhälften die
beiden Kühlelementhälften zusammengesetzt und einem Druck von 0 bis 10 MPa und
einer Temperatur von 0,5 bis 50 K über der Erweichungstemperatur des
thermoplastischen Bindemittels ausgesetzt und anschließend gesintert.
Vorteilhafterweise wird die Sinterung von zwei Kühlelementhälften gemeinsam
durchgeführt, wobei die Verbindungsstellen zwischen den Kühlelementhälften mit einer
arteigenen Folie oder einer Suspension beschichtet, anschließend die beiden
Kühlelementhälften zusammengesetzt werden und einem Druck von 0 bis 10 MPa und
einer Temperatur von 0,5 bis 50 K über der Erweichungstemperatur des
thermoplastischen Bindemittels ausgesetzt und anschließend gesintert werden.
Eine weitere vorteilhafte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin,
daß das Kühlelement aus zwei unter der Bedingung der isotropen Schwindung
gesinterte Kühlelementhälften zusammengelötet oder an den Verbindungsstellen mit
einem Klebstoff versehen und zusammengesetzt wird.
Und ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn zu dem keramischen Pulver und dem
thermoplastischen Bindemittel Sinterhilfsmittel und Formgebungshilfsmittel zugegeben
werden und diese gemeinsam zu der thermoplastischen Masse gemischt werden.
Es ist ebenfalls von Vorteil, wenn die Form beheizt wird.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren verringert sich der Herstellungsaufwand
gegenüber nach dem Stand der Technik mechanisch bearbeiteten Kühlelementen
erheblich. Die Arbeitsschritte mechanische Bearbeitung und Einfügen der
Anschlußstutzen können ganz oder teilweise entfallen. Vor allem für die Serienfertigung
und für eine Automatisierung der Einzelprozesse ist die Vereinfachung der Technologie
entscheidend. Außerdem wird die Funktionssicherheit der Kühlelemente erhöht, indem
das Einfügen der Anschlußstutzen entfällt. Weiterhin kann der Materialeinsatz erheblich
verringert werden, da bei der Herstellung kaum Abfall anfällt.
Durch die erfindungsgemäße Lösung kann ein äußerst kompaktes und platzsparendes
Kühlelement mit einer relativ geringen Bauteilhöhe hergestellt werden.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht in der Möglichkeit, die
endformnah geformten Formkörper bereits nach der Formgebung oder nach der
Entbinderung zusammensetzen zu können, so daß nach dem Sintern des
zusammengesetzten Formkörpers ein fertiges Kühlelement vorliegt. Ein besonderer
Vorteil liegt in der Möglichkeit des arteigenen Fügens. Dabei werden zwei
Kühlelementhälften zusammengesetzt und Druck und Temperatur ausgesetzt, so daß
sich an den Verbindungsstellen eine Erweichung der geformten thermoplastischen
Masse ergibt und damit die arteigenen Stoffe sich miteinander verbinden. Bei der
anschließenden Sinterung treten keine Schwierigkeiten auf, da keine fremden
Materialien verwendet wurden.
Eine besondere Bedeutung bei dem erfindungsgemäßen Verfahren hat die Einhaltung
der Bedingungen für eine isotrope Schwindung bei der Sinterung. Dadurch werden im
Falle der Herstellung von Kühlelementhälften Sinterkörper hergestellt, die eine
Zusammensetzung ohne oder mit sehr geringem mechanischen Bearbeitungsaufwand
an den Verbindungsstellen ermöglichen.
Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß durch das erfindungsgemäße Verfahren
eine hohe Dichtehomogenität selbst bei großem Formkörpervolumen (z. B. 100 cm3 bei
einer Formkörperdicke von 10 mm) möglich ist. Die hohe Dichtehomogenität ist
Voraussetzung für eine isotrope Schwindung beim Sintern. Beim Entbindern der
Formkörper wird das thermoplastische Bindemittel ausgetrieben, wodurch im Volumen
eine feine, gleichmäßig verteilte Porosität verbleibt. Die während des Sinterns
ablaufenden Stofftransportprozesse führen zu einem Verschließen der Porosität, die
mit einer Schwindung des Sinterteiles verbunden ist.
Für den Fall, daß als elektrisch isolierender und thermisch gut leitender keramischer
Werkstoff Aluminiumnitridpulver eingesetzt wird, ist bei der Sinterung mindestens eine
stickstoffhaltige Atmosphäre erforderlich.
Weiterhin ist es nach der erfindungsgemäßen Lösung möglich, daß die
Anschlußstutzen als Rohrstück an nur eine Kühlelementhälfte unmittelbar bei der
Formgebung dieser Kühlelementhälfte mit geformt werden. Eine zweite
Kühlelementhälfte wird ohne Anschlußstutzen hergestellt. Beide Kühlelementhälften
werden dann zusammengesetzt. Der Vorteil dieser Verfahrensvariante besteht darin,
daß kreisrunde Anschlußstutzen herstellbar sind.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß durch den
Einsatz eines thermoplastischen Bindemittels es erstmals möglich geworden ist, ein
keramisches Kühlelement einstückig herzustellen, d. h. in einem Stück zu fertigen.
Dabei wird ein der Positivstruktur der Kanalanordnung entsprechender Kern aus einen
Hilfswerkstoff geformt und dieser in die Form mit der Negativstrukturierung der
Außenkontur des Kühlelementes eingesetzt. Anschließend wird die thermoplastische
Masse in die Form eingebracht. Nachdem eine temperaturstabile Festigkeit erreicht ist,
wird das Kühlelement aus der Form entnommen und der Kern entfernt.
Der geometrischen Gestaltungsvielfalt sind durch diese Variante der Erfindung nahezu
keine Grenzen gesetzt.
Im weiteren wird die Erfindung durch mehrere Ausführungsbeispiele näher erläutert.
1000 g Aluminiumnitridpulver mit einer spezifischen Pulveroberfläche von 3 m2/g und
einem Zusatz von 40 g Yttriumoxid als Sinterhilfsmittel zur Ausbildung einer
Flüssigphase beim Sintern, werden mit 300 g thermoplastischen Bindemittel (170 g
Polyethylen, 50 g Paraffin, 80 g Stearinsäure) bei 150°C auf einem Extruder
compoundiert. Die erhaltene thermoplastische Masse wird granuliert und auf einer
Schneckenspritzgießmaschine bei Zylindertemperaturen von 170°C unter einem Druck
von 105 MPa mit einem Nachdruck im Profil von 75 MPa (5 s), 55 MPa (3 s) 25 MPa (2 s)
in eine auf 70°C temperierte Form eingebracht. Die Innenkontur der Form weist die
Negativstrukturierung der Außenkontur der Kühlelementhälfte zuzüglich des
Schwindungsmaßes auf. Nach dem Aushärten des Bindemittels wird der Formkörper
aus der Form entformt und hat die Abmessungen: 85 mm Außendurchmesser, 10 mm
Dicke, 5 mm Strukturtiefe, 2,3 mm Kanalbreite. Anschließend wird der Formkörper
entbindert und dabei verringert sich sein Gewicht um ca 20%. Der Formkörper wird
anschließend bei 1800°C unter Stickstoffatmosphäre gesintert, wobei eine isotrope
Schwindung von ca. 20% auftritt. Zwei derartig hergestellte Kühlelementhälften mit
identischer Geometrie werden an den Verbindungsstelle mit einem Klebstoff versehen
und spiegelsymmetrisch zusammengesetzt, so daß damit ein fertiges Kühlelement
entsteht.
1000 g Aluminiumnitridpulver mit einer spezifischen Pulveroberfläche von 3 m2/g und
einem Zusatz von 30 g Yttriumoxid als Sinterhilfsmittel zur Ausbildung einer
Flüssigphase beim Sintern, werden mit 300 g thermoplastischen Bindemittel (220 g
Paraffin, 80 g Stearinsäure) bei 100°C in einer beheizten Kugelmühle compoundiert.
Die erhaltene thermoplastische Masse wird in einer Heißgießanlage bei einer
Temperatur von 110°C unter einem Druck von 0,6 MPa in eine auf 30°C temperierte
Form eingebracht. Die Innenkontur der Form weist die Negativstrukturierung der
Außenkontur der Kühlelementhälfte zuzüglich des Schwindungsmaßes auf. Nach dem
Aushärten des Bindemittels wird der Formkörper aus der Form entformt. Anschließend
werden zwei derartige Formkörper spiegelsymmetrisch unter einem Druck von 0,05 MPa
zusammengesetzt und bei 55°C 30 min getempert. Der so entstandene
Formkörper wird entbindert, wobei sich sein Gewicht um ca 20% verringert. Der
Formkörper wird anschließend bei 1750°C unter Stickstoffatmosphäre gesintert, wobei
eine isotrope Schwindung von ca. 20% auftritt. Anschließend ist das
Kühlelement fertig.
1000 g Aluminiumnitridpulver mit einer spezifischen Pulveroberfläche von 3 m2/g und
einem Zusatz von 50 g Yttriumoxid als Sinterhilfsmittel zur Ausbildung einer
Flüssigphase beim Sintern werden mit 300 g thermoplastischen Bindemittel (170 g
Polyethylen, 50 g Paraffin, 80 g Stearinsäure) bei 150°C in einem Extruder
compoundiert. Die erhaltene thermoplastische Masse wird granuliert und auf einer
Schneckenspritzgießmaschine bei Zylindertemperaturen von 170°C unter einem
Druck von 105 MPa mit einem Nachdruck im Profil von 75 MPa (5 s), 55 MPa (3 s) 25 MPa
(2 s) in eine auf 70°C temperierte Form eingebracht. Die Innenkontur der Form
weist die Negativstrukturierung der Außenkontur der Kühlelementhälfte zuzüglich des
Schwindungsmaßes auf. Nach dem Aushärten des Bindemittels wird der Formkörper
aus der Form entformt. Anschließend werden zwei derartige Formkörper entbindert,
wobei sich sein Gewicht um ca 20% verringert. Die beiden Formkörper werden an den
Verbindungsstellen mit einer 50 Gew.-%-igen Suspension, bestehend aus
Aluminiumnitrid, Yttriumoxid und einem Lösungsmittel bestrichen, spiegelsymmetrisch
zusammengesetzt und nach dem Trocknen des Lösungsmittels bei 1850°C unter
Stickstoffatmosphäre gesintert, wobei eine isotrope Schwindung von ca. 20% auftritt.
Anschließend ist das Kühlelement fertig.
Durch ein Druckgußverfahren wird ein Kern, der die Positivstrukturierung der
vorgesehenen Kanalanordnung aufweist, aus einer niedrigschmelzenden Zinnlegierung
hergestellt. Dieser Kern wird in eine Form, die die Negativstrukturierung der
Außenkontur des Kühlelementes aufweist eingebracht.
1000 g Aluminiumnitridpulver mit einer spezifischen Pulveroberfläche von 3 m2/g und
einem Zusatz von 30 g Yttriumoxid als Sinterhilfsmittel zur Ausbildung einer
Flüssigphase beim Sintern, werden mit 300 g thermoplastischen Bindemittel (220 g
Paraffin, 80 g Stearinsäure) bei 100°C in einer beheizten Kugelmühle compoundiert.
Die erhaltene thermoplastische Masse wird in einer Heißgießanlage bei einer
Temperatur von 110°C unter einem Druck von 0,6 MPa in die Form, die den Kern
enthält, eingebracht. Nach dem Aushärten des Bindemittels wird der Formkörper aus
der Form entnommen. Anschließend wird der Formkörper entbindert, wobei sich sein
Gewicht um ca 20% verringert und eine temperaturstabile Festigkeit erreicht wird.
Bei Temperaturen oberhalb der Schmelztemperatur der Zinnlegierung wird diese aus
dem Formkörper herausgegossen. Der Formkörper wird anschließend bei 1750°C
unter Stickstoffatmosphäre gesintert, wobei eine isotrope Schwindung von ca. 20%
auftritt. Anschließend ist das Kühlelement fertig.
Claims (11)
1. Verfahren zur Herstellung eines keramischen Kühlelements, bestehend aus einem
elektrisch isolierenden und thermisch gut leitenden keramischen Werkstoff, mit
mindestens einem internen Kühlkanal, der mit mindestens zwei ganzen oder geteilten
Anschlußstutzen aus dem gleichen Material wie das Kühlelement versehen ist, wobei
der Strömungsweg eines Kühlmittels durch im Innenraum des Kühlelements befindliche
Hohlräume bestimmt wird und die Hohlräume eine beliebige Form außer einer
geradlinig rohrartigen Form aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein
sinterfähiges keramisches Pulver für eine elektrisch isolierende und thermisch gut
leitende Keramik mit einem thermoplastischen Bindemittel gemischt wird, die erhaltene
thermoplastische Masse bei einer Temperatur oberhalb des Erweichungspunktes des
thermoplastischen Bindemittels in eine Form eingebracht wird, wobei die Form
entweder die Negativstrukturierung der Außenkontur eines einstückige Kühlelementes
aufweist und mit einem Kern aus einem Hilfswerkstoff, der die Positivstrukturierung der
Kühlkanalanordnung aufweist, versehen ist, und wobei die Form die
Negativstrukturierung der ganzen oder geteilten Anschlußstutzen aufweist,
anschließend das Bindemittel und der Kern entfernt werden und danach eine Sinterung
erfolgt, wobei annähernd eine isotrope Schwindung eingehalten wird, oder wobei die
Form die Negativstrukturierung einer Kühlelementhälfte aufweist, und wobei die Form
die Negativstrukturierung der ganzen oder geteilten Anschlußstutzen aufweist,
anschließend das Bindemittel entfernt wird und danach eine Sinterung erfolgt, wobei
annähernd eine isotrope Schwindung eingehalten wird, und wobei die Sinterung der
Kühlelementhälften getrennt oder von zwei zusammengesetzten Kühlelementhälften
gemeinsam durchgeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem als thermoplastisches Bindemittel ein Polymer-
Wachs-Gemisch eingesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem als Hilfswerkstoff für den Kern ein zersetzbarer
Kunststoff eingesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem als Hilfswerkstoff für den Kern eine niedrig
schmelzende Metallegierung eingesetzt wird, wobei der Schmelzpunkt der
Metallegierung oberhalb der jeweiligen Einsatztemperatur des thermoplastischen
Bindemittels liegt.
5. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem als Hilfswerkstoff für den Kern eine Pulver-
Bindemittel-Mischung eingesetzt wird, wobei das Bindemittel und das Pulver aus dem
Grünkörper entfernt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem bei gemeinsamer Sinterung von zwei
Kühlelementhälften die Verbindungsstellen zwischen den Kühlelementhälften mit einer
arteigenen Folie oder einer Suspension beschichtet werden.
7. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem bei gemeinsamer Sinterung von zwei
Kühlelementhälften die beiden Kühlelementhälften zusammengesetzt werden und
einem Druck von 0 bis 10 MPa und einer Temperatur von 0,5 bis 50 K über der
Erweichungstemperatur des thermoplastischen Bindemittels ausgesetzt und
anschließend gesintert werden.
8. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem bei gemeinsamer Sinterung von zwei
Kühlelementhälften die Verbindungsstellen zwischen den Kühlelementhälften mit einer
arteigenen Folie oder einer Suspension beschichtet, anschließend die beiden
Kühlelementhälften zusammengesetzt werden und einem Druck von 0 bis 10 MPa und
einer Temperatur von 0,5 bis 50 K über der Erweichungstemperatur des
thermoplastischen Bindemittels ausgesetzt und anschließend gesintert werden.
9. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Kühlelement aus zwei unter der Bedingung
der isotropen Schwindung gesinterte Kühlelementhälften zusammengelötet oder an
den Verbindungsstellen mit einem Klebstoff versehen und zusammengesetzt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem zu dem keramischen Pulver und dem
thermoplastischen Bindemittel Sinterhilfsmittel und Formgebungshilfsmittel zugegeben
werden und diese gemeinsam zu der thermoplastischen Masse gemischt werden.
11. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Form beheizt wird.
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DE19640488A1 (de) | 1998-04-02 |
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