DE19640485C2 - Etikett mit wiederverschließbarem Verschluß - Google Patents
Etikett mit wiederverschließbarem VerschlußInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein als Buch oder Broschüre ausgebildetes
Etikett zum Aufkleben auf Behältnisse mit einem Basisblatt, dessen Unter
seite zumindest teilweise mit Klebstoff überzogen ist und einem Deckblatt,
zwischen denen mindestens ein weiteres Blatt angeordnet ist, und mit
einem einen ablösbaren Kleber aufweisenden Verschluß zum mehrfachen
Verschließen des Etikettes, wobei der Verschluß eine an dem Deckblatt
angebrachte, über das mindestens eine Blatt hinausragende Klebetasche
aufweist.
Derartige, als Buch oder Broschüre ausgebildete Etiketten werden häufig
auch als Booklet bezeichnet und kommen vorzugsweise bei Arzneimitteln
oder anderen, im Krankenhaus verwendeten Produkten mit hohem
Erklärungsbedarf zum Einsatz. In diesem Etikett bzw. Booklet können
sämtliche, das Produkt betreffenden Informationen beschrieben werden und
ersetzen somit den bei Arzneimitteln üblichen Beipackzettel. Dabei haben
diese Etiketten bzw. Booklets den Vorteil, das sie stets an der Verpackung
bzw. an der entsprechenden Flasche anhaften und die darin enthaltenen
Informationen somit immer für den Benutzer präsent sind.
Dieses, oftmals auch aus mehreren Blättern bestehende Etikett wird
üblicherweise mit dem Basisblatt an die entsprechende Flasche angeklebt.
Damit die anderen, nunmehr von der Flasche abstehenden Blätter bei der
sachgemäßen Benutzung der Flasche, beispielsweise einer Infusionsflasche,
nicht im Wege sind, befindet sich am freien Ende des Deckblattes eine
Klebelasche, mit der das Deckblatt auf die Flasche aufgeklebt werden kann.
Hierdurch wird das als Buch oder Broschüre ausgebildete Etikett
verschlossen und liegt vollständig an der Flasche an, so daß die Flasche
nun bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
Aus der EP 0 506 202 A1 ist ein solches Etikett bekannt, bei dem auf einem
Basisblatt mehrere, die jeweilige Information tragende Blätter aufgeklebt
sind und bei dem sowohl das Basisblatt, als auch die Informationsblätter
durch ein alles übergreifendes Deckblatt abgedeckt werden. Das Deckblatt
ist auf seiner Unterseite mit Klebstoff versehen und reicht über die
Informationsblätter hinaus, sodaß der überstehende Teil direkt auf der
Flasche aufgeklebt werden kann, um das Etikett zu verschließen. An
diesem freien Ende des Deckblattes ist ein Klebkraftabschwächer
angebracht, um ein mehrfaches Öffnen oder Schließen des Etikettes zu
ermöglichen.
In der Praxis tritt nun häufig die Schwierigkeit auf, daß diese mitunter
schon recht dicken Etiketten auf vergleichsweise schmale Flaschen aufge
klebt werden müssen. Dabei werden die einzelnen Blätter unterschiedlich
stark gekrümmt und es entsteht ein Versatz, so daß die Klebelasche
teilweise auf den darunterliegenden Blättern und nicht auf der Flasche
selbst klebt.
Aus der EP 0 252 608 A1 ist ein aus einem Basisblatt und einem mehrfach
gefalteten Deckblatt zusammengesetztes Etikett bekannt, wobei das
Deckblatt mit seinem unteren Abschnitt auf dem Basisblatt festgeklebt ist.
Die anschließend gefalteten Abschnitte des Deckblattes sind größer als der
festgeklebte Bereich, sodaß die gefalteten Blätter über den unteren Bereich
überstehen. In diesem überstehenden Abschnitt ist auf dem Basisblatt ein
Klebstoff angebracht, der die gefalteten Teile des Deckblattes hält, sofern
das Etikett verschlossen ist. Um das Etikett mehrfach Öffnen und Schließen
zu können ist auf der dem Klebstoff gegenüberliegenden Seite ein
klebstoffabschwächendes Material angebracht.
Ein weiteres Problem der bekannten Etiketten besteht darin, daß die auf der
Flasche aufklebende Klebelasche mit jedem Öffnen und Wiederverschließen
an Klebekraft verliert und nach wenigen Öffnungs- und Schließzyklen nicht
mehr ordnungsgemäß haftet.
Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Etikett zu schaffen, welches vielfach wiederverschließbar ist und
welches sowohl an gerade als auch an gekrümmte Flächen applizierbar ist.
Als technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschla
gen, das Etikett der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden,
daß die Klebelasche auf einem Haftblatt zur Anlage kommt, welches von
dem Basisblatt beabstandet angeordnet ist.
Ein nach dieser technischen Lehre ausgebildetes Etikett hat den Vorteil, daß
die Klebelasche nicht auf der Verpackung bzw. dem Glas direkt zur Anlage
kommt, sondern auf einem sepziell ausgebildeten Haftblatt. Hierdurch wird
der Klebstoff der Klebelasche weniger beansprucht, so daß die Klebelasche
mehrfach geöffnet und geschlossen werden kann.
Der Abstand des Haftblattes vom Basisblatt bestimmt sich durch die
jeweilige Krümmung des Etikettes. Bei einer starken Krümmung, das heißt
insbesondere bei einer schmalen Flasche, ist der Abstand zwischen dem
Basiselement und dem Haftblatt sehr klein, während dieser Abstand bei
einem ebenen Behältnis, beispielsweise bei einer flächenhaften Verpackung,
maximal ist. Durch die Zweiteiligkeit des Etikettes und insbesondere durch
den Abstand zwischen dem Haftblatt und dem Basiselement wird die
unterschiedliche Krümmung des Basisblattes und des Deckblattes
kompensiert, so daß gewährleistet ist, daß die Klebelasche stets exakt auf
dem Haftblatt zur Anlage kommt und daß insbesondere am Basisblatt keine
Zugkräfte durch unterschiedliche Spannung entstehen wodurch eine
Faltenbildung des Basisblattes vermieden wird. Durch diesen Spalt wird
also eine exakte Anlage der Klebelasche auf dem Haftblatt gewährleistet
und der auf der Klebelasche befindliche Klebstoff wird geschont, so daß ein
mehrfaches Öffnen und Schließen der Klebelasche sichergestellt ist.
Als weitere technische Lösung der oben genannten Aufgabe wird
erfindungsgemäß vorgeschlagen, das Etikett der eingangs genannten Art
dahingehend weiterzubilden, daß die Klebelasche auf einem Haftblatt zur
Anlage kommt, dessen der Klebelasche zugewandte Seite mit einem Lack,
insbesondere einem Drucklack, versiegelt ist, um eine glatte Oberfläche zu
erreichen.
Ein nach dieser technischen Lehre ausgebildetes Etikett hat den Vorteil, daß
die mit einem ablösbaren Klebstoff versehene Klebelasche auf einer ganz
glatten Oberfläche zur Anlage kommt. Hierdurch wird bewirkt, daß sich der
Klebstoff beim Abziehen der Klebelasche rückstandsfrei vom Haftblatt
ablöst und somit nahezu unbeschädigt bleibt. Somit können nahezu
beliebig viele Öffnungs- und Schließzyklen durchgeführt werden. Ein
weiterer Vorteil besteht darin, daß ein derartig ausgebildetes Etikett auch
nach mehreren Verschlußzyklen immer noch fast wie neu aussieht und
beim Betrachter einen sauberen und ästetischen Eindruck hinterläßt.
Außerdem wird hierdurch das beispielsweise aus Papier bestehende
Haftblatt vor Zerstörung durch den Klebstoff geschützt.
Die Anlage der Klebelasche auf einem Haftblatt hat weiterhin den Vorteil,
daß die Haftung des gesamten Etikettes auf dem Trägermaterial vor und
während des Spendevorganges maximal ist und das Etikett beim umwickeln
sich nicht unbeabsichtigt von der Trägerfolie löst. Dies wird dadurch
erreicht, daß das Haftblatt des Verschlußes ein Teil des
Orginalhaftverbundes ist und nicht nachträglich aufgebracht werden muß,
wodurch die Haftkraft erhalten bleibt.
Ein weiterer Vorteil der Versiegelung mit einem Lack oder Drucklack besteht
darin, daß hierdurch eine besonders glatte Oberfläche erreicht wird, die
kostengünstig geschaffen werden kann und darin, daß keine Fasern beim
Öffnen des Verschlußes von dem Haftelement herausgelöst werden.
In einer bevorzugten Weiterbildung ist der Lack, bzw. der Drucklack mit
Silikon versetzt. Hierbei bewirkt das Silikon eine weitere Glättung und
Versiegelung der Lackoberfläche.
In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform überdeckt mindestens ein
Blatt den Spalt zwischen dem Basisblatt und dem Haftblatt. Dieses Blatt
reicht bis über das Haftblatt. Hierdurch wird erreicht, daß der Spalt für den
Betrachter des Etikettes verdeckt bleibt und so ein ästhetisches Gesamtbild
des Etikettes entsteht.
In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist der ablösbare Kleber ein
Acrylat-Kleber mit klebrigmachenden Harzen, der hochmolekulare, langketti
ge Basispolymere aufweist. Ein derartiger Kleber kann rückstandsfrei von
der Unterlage entfernt werden. Somit kann ein derartiger nichtpermanen
ter Kleber beliebig oft wieder verwendet werden, so daß der diesen ablös
baren Kleber verwendende Verschluß beliebig oft wiederverschließbar ist.
Die Größe des Verschlußes wird je nach Größe und Ausführung des
Etikettes ausgewählt, um einen optimalen Verschluß zu erhalten.
Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Etikettes ergeben sich aus der
Beschreibung und aus der beigefügten Zeichnung. Die erwähnten
Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen,
sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter. Die Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und anhand von Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines auf einer
Flasche angebrachten erfindungsgemäßen Etikettes;
Fig. 2 ein noch nicht appliziertes Etikett gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht des Etikettes gemäß Fig. 1.
Das in Fig. 1 in explosionsartiger Darstellung gezeigte, als Buch oder
Broschüre ausgebildete Etikett 2 umfaßt ein Basisblatt 4 aus Papier, ein
Deckblatt 6 aus PP und zwei zwischen dem Basisblatt 4 und dem Deckblatt
6 angeordnete Doppelblätter, die jeweils ein Unterblatt 8, 19 und ein
Oberblatt 9, 11 umfassen. Das Etikett 2 wird mittels einem auf der Unter
seite des Basisblattes 4 angebrachten Klebstoff auf eine Flasche 12
aufgeklebt.
Auch das aus einer durchsichtigen PP-Folie gebildete Deckblatt 6 ist an
seiner Unterseite mit Klebstoff versehen. Hiermit wird das Deckblatt 6 am
linken Rand des Etikettes 2 auf das bereits bedruckte Basisblatt 4
aufgeklebt. Im weiteren Verlauf klebt das bedruckte Oberblatt 9 des
Doppelblattes an der Unterseite des Deckblattes 6. Dieses Oberblatt 9
reicht bis zum rechten Rand des Deckblattes 6, weist jedoch an diesem Rand eine
Aussparung zur Bildung einer Klebelasche 14 auf.
Das Unterblatt 8 steht freibeweglich vom Deckblatt 6 ab. Nahe einer Falz
16 des Doppelblattes ist ein weiteres, ein Unterblatt 10 und ein Oberblatt
11 aufweisendes Doppelblatt mittels eines schmalen Leimstreifens 15
eingeklebt.
Der als Klebelasche 14 ausgebildete und über die übrigen Blätter hinaus
ragende Teil des Deckblattes 6 bildet zusammen mit einem neben dem
Basisblatt 4 angeordneten Haftblatt 18 einen Verschluß 20. Das Haftblatt
18 ist entsprechend der Klebelasche 14 dimensioniert und ausgestaltet und
wird beabstandet vom Basisblatt 4 auf die Flasche 12 aufgeklebt. Dabei ist
der Abstand des Haftblatt 18 vom Basisblatt 4 so gewählt, daß die
Klebelasche 14 des auf die Flasche 12 aufgeklebten Etikettes 2 auf dem
Haftblatt 18 zur Anlage kommt, sobald das Etikett 2 verschlossen ist.
Das Oberblatt 9 reicht, abgesehen von einer kleinen Grifflasche 17, bis ca. 1
mm über das Haftblatt 18 und verdeckt somit den Spalt zwischen dem
Basisblatt 4 und dem Haftblatt 18. Die Unterblätter 8 und 10, sowie das
Oberblatt 11 sind kürzer ausgebildet und sind etwa 1 mm-2 mm kürzer,
als das Basisblatt 4.
Damit der Verschluß 20 mehrfach wiederverschließbar ist, ist einerseits das
Haftblatt 18 mit einem mit Silikon versetzten Drucklack versehen, so daß
eine glatte und versiegelte Oberfläche entsteht, und andererseits ist an der
Klebelasche 14 ein ablösbarer Kleber auf Acrylat-Basis angebracht, der
hochmolekulare, langkettige Basispolymere aufweist und der mit klebrig
machenden Harzen angereichert ist. Durch diesen Acrylat-Kleber ist
gewährleistet, daß keine Kleberückstände am Haftblatt 18 verbleiben,
sondern daß der Acrylat-Kleber vollständig an der Klebelasche 14 haften
bleibt. Weiterhin wird dadurch gewährleistet, daß keine Fasern beim
Öffnen des Verschlußes 20 vom Haftelement 18 herausgelöst werden.
Ein derartiges als Buch oder Broschüre ausgebildetes Etikett ist
verlustsicher an der Flasche befestigt und trägt aufgrund der vielen Seiten
eine große Menge an Informationen. Nach dem Lesen dieser Informationen
kann das Etikett beliebig oft wieder verschlossen werden, ohne daß der
Verschluß seine Klebekraft verliert. Hierdurch hat der Benutzer dieser
Flasche sämtliche über den Flascheninhalt wissenswerten Informationen
ständig zur Verfügung und kann diese stets nachlesen.
2
Etikett
4
Basisblatt
6
Deckblatt
8
Unterblatt
9
Oberblatt
10
Unterblatt
11
Oberblatt
12
Flasche
14
Klebelasche
15
Leimstreifen
16
Falz
17
Grifflasche
18
Haftblatt
20
Verschluß
Claims (6)
1. Als Buch oder Broschüre ausgebildetes Etikett zum Aufkleben auf
Behältnisse mit einem Basisblatt (4), dessen Unterseite zumindest
teilweise mit Klebstoff überzogen ist und einem Deckblatt (6),
zwischen denen mindestens ein weiteres Blatt angeordnet ist, und
mit einem einen ablösbaren Kleber aufweisenden Verschluß (20) zum
mehrfachen Verschließen des Etikettes (2), wobei der Verschluß (20)
eine an dem Deckblatt (6) angebrachte, über das mindestens eine
Blatt hinausragende Klebelasche (14) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klebelasche (14) auf einem Haftblatt (18) zur Anlage kommt,
welches von dem Basisblatt (4) beabstandet angeordnet ist.
2. Als Buch oder Broschüre ausgebildetes Etikett zum Aufkleben auf
Behältnisse mit einem Basisblatt (4), dessen Unterseite zumindest
teilweise mit Klebstoff überzogen ist und einem Deckblatt (6),
zwischen denen mindestens ein weiteres Blatt angeordnet ist, und
mit einem einen ablösbaren Kleber aufweisenden Verschluß (20) zum
mehrfachen Verschließen des Etikettes (2), wobei der Verschluß (20)
eine an dem Deckblatt (6) angebrachte, über das mindestens eine
Blatt hinausragende Klebelasche (14) aufweist, nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klebelasche (14) auf einem Haftblatt (18) zur Anlage kommt,
dessen der Klebelasche (14) zugewandte Seite mit einem Lack
versiegelt ist, um eine glatte Oberfläche zu erreichen.
3. Etikett nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Haftblatt mit einem Drucklack versiegelt ist.
4. Etikett nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Lack bzw. dem Drucklack Silikon beigemischt ist.
5. Etikett nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein weiteres Blatt den Spalt zwischen dem Basisblatt
(4) und dem Haftblatt (18) überdeckt und bis über das Haftblatt (18)
reicht.
6. Etikett nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der ablösbare Kleber ein Acrylat-Kleber mit klebrig machenden
Harzen ist, der hochmolekulare, langkettige Basispolymere aufweist.
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