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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument für ein Endoskop.
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Aus
dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 295 05 619 U1 ist ein chirurgisches Instrument
bekannt, welches in Verbindung mit einem Endoskop verwendet werden
kann. Dieses bekannte chirurgische Instrument umfaßt ein langgestrecktes,
flexibles Betätigungskabel,
das aus einem Kabelmantel und einer in diesem angeordneten und bezüglich diesem verschiebbaren
Kabelseele gebildet ist. Kabelmantel und Kabelseele sind mit einer
Handbetätigungseinheit
verbunden, mittels welcher der Kabelmantel bezüglich der Kabelseele in Längsrichtung
verschoben werden kann. Dieses bekannte chirurgische Instrument
umfaßt
ferner eine Ummantelungseinheit, die aus einem langgestreckten flexiblen
Ummantelungselement und einem mit dem Ummantelungselement fest verbundenen
Ummantelungs-Endstück
gebildet ist. Das langgestreckte, flexible Ummantelungselement umgibt
das Betätigungskabel
im wesentlichen entlang seiner gesamten Länge. Die Handbetätigungseinheit
ist bezüglich
der Ummantelungseinheit in Längsrichtung
zwischen einer vorgeschobenen Stellung und einer zurückgezogenen
Stellung verschiebbar. In der vorgeschobenen Stellung ragt ein patientennahes
Ende des Betätigungskabels
aus dem patientennahen Ende des Ummantelungselements heraus. In
der zurückgezogenen
Stellung ist das patientennahe Ende des Betätigungskabels vollständig in
das Ummantelungselement zurückgezogen.
D.h., die zurückgezogene
Stellung entspricht einer Stellung, in welcher das so aufgebaute
chirurgische Instrument beispielsweise in einen in einem Endoskop
vorgesehenen Aufnahmekanal eingeführt werden kann und somit das
patientennahe Ende des Betätigungskabels
zum gewünschten
Ort im Körper eines
Patienten bewegt werden kann. Ist das patientennahe Ende des Betätigungskabels
einmal an seinem gewünschten
Ort positioniert, so wird die Handbetätigungseinheit bezüglich der
Ummantelungseinheit gegen Federvorspannung in die vorgeschobene Stellung
gebracht. In der vorgeschobenen Stellung ist die Handbetätigungseinheit
bezüglich
des Ummantelungs-Endstücks
in der Längsrichtung
festlegbar. Wenn die Handbetätigungseinheit
einmal in der vorgeschobenen Stellung ist und somit das patientennahe
Ende des Betätigungskabels
aus dem Ummantelungselement herausragt, kann durch Manipulation
der Handbetätigungseinheit
beispielsweise durch einen Chirurgen ein am patientennahen Ende des
Betätigungskabels
angeordnetes chirurgisches Werkzeug betätigt werden.
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Ein
derartiges chirurgisches Werkzeug umfaßt beispielsweise Hämostase-
oder Markierungsclips. Mit Hilfe derartiger Clips können Läsionen,
d.h. Verletzung innerer Organe, vor operativen Eingriffen markiert
werden. Ferner können
derartige Clips zur Blutstillung durch Abklemmen von Adern verwendet werden.
Um ein Austreten von Flüssigkeit,
beispielsweise einem Körperfluid,
aus dem Endoskop-Kanal, in welchen das chirurgische Instrument eingeführt ist, zu
verhindern, ist das chirurgische Instrument im Bereich des Ummantelungs-Endstücks fluiddicht
mit dem Endoskop verbunden. In diesem fluiddicht verbundenen Zustand
ist eine Bewegung, insbesondere eine Drehung, des chirurgischen
Instruments bezüglich
des Endoskops nicht möglich.
D.h., wenn das so aufgebaute chirurgische Instrument einmal in das Endoskop
eingeführt
ist, und beispielsweise ein Markierungsclip durch Bewegen der Handbetätigungseinheit
in die vorgeschobene Stellung in seine zur Anbringung im Körper vorgesehene
Position aus dem Ummantelungselement heraus bewegt ist, dann ist
ein Ausrichten des Markierungsclips im Körper nicht mehr möglich.
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Im
Bereich der Medizintechnik sind ferner chirurgische Instrumente
gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 bekannt, die im wesentlichen wie das vorangehend beschriebene,
aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 295 05 619 U1 bekannte chirurgische Instrument
aufgebaut sind. Zusätzlich
ist bei diesen chirurgischen Instrumenten jedoch an der Handbetätigungseinheit
ein Rändelrad
vorgesehen, das mit der Kabelseele des Betätigungskabels drehfest verbunden
ist. Durch Drehen des Rändelrads kann
also die Kabelseele gedreht werden, wodurch ebenso ein am patientennahen
Ende des Betätigungskabels
mit der Kabelseele gekoppeltes chirurgisches Werkzeug, wie z.B.
ein Markierungsclip oder dergleichen, bezüglich des Ummantelungselements gedreht
wird. Es ist somit möglich,
nach dem Bewegen der Handbetätigungseinheit
in die vorgeschobene Stellung das chirurgische Werkzeug durch Drehen im
Körper
des Patienten auszurichten. Bei diesem bekannten chirurgischen Instrument
besteht jedoch das Problem, daß aufgrund
der Tatsache, daß lediglich
die Kabelseele bezüglich
des Ummantelungselements drehbar ist, beim Drehen der Kabelseele
und dem mit dieser gekoppelten chirurgischen Werkzeug durch Reibungswirkung
eine Klemmung des chirurgischen Werkzeugs am Kabelmantel hervorgerufen werden
kann. Dies kann insbesondere bei der Verwendung von Markierungsclips
als chirurgisches Werkzeug der Fall sein, welche in ihrer zur Einbringung
in den Körper
eines Patienten vorgesehenen Stellung durch Vorspannung zwischen
den patientennahen Enden der Kabelseele und des Kabelmantels gehalten
sind.
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Ein
weiteres chirurgisches Instrument ist aus
EP 0 567 146 A2 bekannt.
Das Instrument umfasst koaxial ineinander angeordnet und in Längsrichtung relativ
zueinander verschiebbar ein äußeres Rohr, ein
inneres Rohr und eine zentrale Stange in dem inneren Rohr. An dem
patientennahen Ende ist über ein
kurzes Betätigungskabel
eine Zange angebracht, die über
eine die zentrale Stange relativ zu dem inneren Rohr längs verschiebende
Handbetätigungseinheit
am anderen Ende der Rohranordnung betätigt wird. Das die Zange tragende
Betätigungskabel
ist gewinkelt und hat Formspeichervermögen, so daß es nach dem Strecken des
Betätigungskabels
selbsttätig
in die Winkelform zurückkehrt.
Um das Betätigungskabel
strecken zu können,
ist das äußere Rohr relativ
zur Handbetätigungseinheit über das
Betätigungskabel
hinweg verschiebbar. Auf der Seite der Handbetätigungseinheit ist das innere
Rohr mit einem Rändelrad
verbunden, mittels dem das innere Rohr und damit die Zange bei Bedarf
gedreht werden kann, unabhängig
davon, ob das äußere Rohr
zur Zange hin vorgeschoben ist oder nicht.
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Schließlich ist
aus
US 4 655 219 A ein
chirurgisches Instrument für
ein Endoskop bekannt, bei welchem in einem fest mit einer Handbetätigungseinheit
verbundenen Ummantelungsschlauch ein Betätigungskabel angeordnet ist,
an dessen patientennahen Ende eine bei der Relativbewegung zwischen
einem Kabelmantel und einer Kabelseele des Betätigungskabels betätigbare
Zange vorgesehen ist. Der Ummantelungsschlauch wie auch die Kabelseele sind
feststehend mit einer Handbetätigungseinheit am
patientenfernen Ende verbunden. Die Handbetätigungseinheit hat einen Schiebegriff,
der den Kabelmantel relativ zur Kabelseele und dem Ummantelungsschlauch
bewegt. Das bekannte Instrument kann in dem Endoskop nur als Ganzes
um seine Längsachse
gedreht werden.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein chirurgisches
Instrument für
ein Endoskop vorzusehen, mit dem in zuverlässiger Art und Weise und bei
einfacher Konstruktion ein chirurgisches Werkzeug in dem Körper eines
Patienten in eine optimale Lage bewegt werden kann.
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Die
Lösung
der Aufgabe ist im Patentanspruch 1 angegeben. Weiterbildungen sind
in den abhängigen
Ansprüchen
enthalten.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein chirurgisches Instrument für ein Endoskop gelöst, welches
umfaßt:
- • ein
langgestrecktes, flexibles Betätigungskabel mit
einem schlauchförmigen
Kabelmantel und einer in dem Kabelmantel in dessen Längsrichtung verschiebbar
geführten
Kabelseele, wobei an einem patientennahen Ende des Betätigungskabels wenigstens
die Kabelseele mit einem beim Verschieben der Kabelseele relativ
zum Kabelmantel betätigbaren
chirurgischen Werkzeug verbindbar ist,
- • eine
an einem patientenfernen Ende des Betätigungskabels mit diesem verbundene
Handbetätigungseinheit
zum Verschieben des Kabelmantels bezüglich der Kabelseite in der
Längsrichtung,
- • ein
das Betätigungskabel
entlang seiner gesamten Länge
umgebendes, schlauchförmiges
Ummantelungselement, welches im Bereich des patientenfernen Endes
des Betätigungskabels
mit einem Ummantelungs- Endstück verbunden
ist, wobei die Handbetätigungseinheit
mit dem Betätigungskabel
bezüglich
des Ummantelungs-Endstücks
und des Ummantelungselements zwischen einer vorgeschobenen Stellung,
in welcher das patientennahe Ende des Betätigungskabels über ein
patientennahes Ende des Ummantelungselements hinausragt, und einer
zurückgezogenen
Stellung, in welcher das patientennahe Ende des Betätigungskabels
in das Ummantelungselement zurückgezogen
ist, in Längsrichtung
verschiebbar ist und wobei die Handbetätigungseinheit in der vorgeschobenen
Stellung mit dem Ummantelungs-Endstück in der Verschieberichtung
koppelbar ist, wobei die Handbetätigungseinheit
so ausgebildet ist, daß die
Kabelseele des Betätigungskabels
zum Ausrichten des chirurgischen Werkzeugs bezüglich des Ummantelungselements
drehbar ist. Bei dem erfindungsgemäßen chirurgischen Instrument
ist ferner vorgesehen, daß die
in der vorgeschobenen Stellung in Verschieberichtung fest mit dem
Ummantelungs-Endstück
koppelbare Handbetätigungseinheit
in der vorgeschobenen Stellung drehbar mit dem Ummantelungs-Endstück gekoppelt
und die Kabelseele zusammen mit dem Kabelmantel in dieser Stellung
durch Drehen der Handbetätigungseinheit
bezüglich
des Ummantelungselements drehbar ist.
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Bei
dem erfindungsgemäßen chirurgischen Instrument
ist also sichergestellt, daß zur
Ausrichtung des am Betätigungskabel
angeordneten chirurgischen Werkzeugs im Körper eines Patienten alle mit
dem chirurgischen Werkzeug betriebsmäßig zusammenwirkenden und mit
diesem in Verbindung stehenden Bauteile, d.h. sowohl Kabelmantel
als auch Kabelseele, gemeinsam gedreht werden, so daß keine
Klemmungen durch Reibungseinwirkung oder dergleichen hervorgerufen
werden können.
Somit kann durch das erfindungsgemäße chirurgische Instrument
das mit diesem zu manipulierende chirurgische Werkzeug in zuverlässiger Art
und Weise in seine vorgesehene Arbeitsstellung bewegt werden. Bei
dem Ummantelungselement und/oder dem Kabelmantel kann es sich um
einen flexiblen Schlauch, z.B. einen Kunststoffschlauch, oder eine
insbesondere aus Metalldraht gebildete Wendelfeder handeln. Die
Wendelfeder kann im Abstand verlaufende Windungen haben; vorzugsweise
liegen die Windungen jedoch mit Vorspannung aneinander an, so daß sich das
Betätigungskabel
selbsttätig
in seiner Strecklage zu halten sucht. Bei der Kabelseele kann es
sich um ein Seil, eine Litze oder auch um einen Einzeldraht handeln.
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Bei
dem chirurgischen Instrument kann in einer bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen sein, daß das
Ummantelungs-Endstück
zwei um eine in Längsrichtung
des Betätigungskabels
verlaufende Drehachse relativ zueinander drehbar aneinander gehaltene
Endstückteile
umfaßt,
von denen ein erstes der Endstückteile
mit dem Ummantelungselement verbunden und ein zweites der Endstückteile
in der vorgeschobenen Stellung mit der Handbetätigungseinheit koppelbar ist.
Dabei kann das zweite Endstückteil
an seiner dem ersten Endstückteil
zugewandten Seite einen axialen Vorsprung aufweisen, welcher in
eine axiale Ausnehmung des ersten Endstückteils ragt und in dieser
axial unverschiebbar, jedoch um eine Ummantelungs-Endstück-Längsachse drehbar gehalten ist.
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Die
Drehkopplung zwischen dem ersten Endstückteil und dem zweiten Endstückteil kann
in einfacher Weise dadurch erzeugt werden, daß an einer Außenumfangsfläche des
axialen Vorsprungs wenigstens eine Umfangsnut vorgesehen ist, in
welche wenigstens ein am ersten Endstückteil vorgesehener Radialvorsprung
eingreift.
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Dabei
kann der wenigstens eine Radialvorsprung durch ein Schraubenelement
gebildet sein, welches in einer im ersten Endstückteil im wesentlichen radial
ausgebildeten Innengewindeöffnung
in radialer Richtung verlagerbar angeordnet ist. Alternativ ist
es möglich,
daß der
wenigstens eine Radialvorsprung durch ein am ersten Endstückteil angeordnetes
Rastverbindungselement gebildet ist.
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Weiter
kann bei dem erfindungsgemäßen chirurgischen
Instrument vorgesehen sein, daß das zweite
Endstückteil
als Rändelrad
ausgebildet ist.
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Am
zweiten Endstückteil
der Handbetätigungseinheit
können
zusammenwirkende Mittel zum lösbaren
Koppeln der Handbetätigungseinheit
mit dem zweiten Endstückteil
vorgesehen sein. Derartige Mittel können beispielsweise eine Schraubverbindung,
eine Bajonettverbindung oder dergleichen umfassen.
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Wenn
am zweiten Endstückteil
ein mit diesem lösbar
verbundenes, in einer dem ersten Endstückteil entgegengesetzten Richtung
axial vorstehendes Hülsenstück angeordnet
ist, an welchem die Mittel des zweiten Endstückteils zur lösbaren Kopplung
mit der Handbetätigungseinheit
vorgesehen sind, dann können
einerseits das Endstückteil
und andererseits die Kopplungsmittel aus jeweils für deren
Funktion am besten geeignetem Material hergestellt werden. Beispielsweise
kann das Endstückteil aus
leichtem, gut greifbarem Kunststoff bestehen, während die Kopplungsmittel aus
sehr formstabilem Metall oder dergleichen bestehen können.
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An
der Handbetätigungseinheit
kann in ihrem mit dem zweiten Endstückteil koppelbaren Bereich
ein vorzugsweise als Rändelrad
ausgebildetes Griffelement vorgesehen sein, welches im mit dem zweiten
Endstückteil
gekoppelten Zustand der Handbetätigungseinheit
benachbart dem zweiten Endstückteil
angeordnet ist. Somit kann der Kopplungszustand zwischen der Handbetätigungseinheit
und dem Endstückteil
in einfacher Weise durch Ergreifen des Griffelements und Drehen
des Griffelements bezüglich
des zweiten Endstückteils
hergestellt werden.
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Wenn
dabei ferner vorgesehen ist, daß das Griffelement
bezüglich
seines Durchmessers oder/und seiner Umfangsform oder/und der Beschaffenheit
seiner Außenumfangsfläche im wesentlichen dem
Durchmesser bzw. der Umfangsform bzw. der Beschaffenheit der Außenumfangsfläche des
zweiten Endstückteils
entspricht, dann bilden das zweite Endstückteil und das Griffelement
der Handbetätigungseinheit
eine mit einer Hand sehr gut zu ergreifende Einheit, mittels welcher
das Betätigungskabel im
Ummantelungselement gedreht werden kann. Die gute und exakte Ergreifbarkeit
führt zu
dem Vorteil, daß die
Drehung des Betätigungskabels
mit sehr hoher Genauigkeit durchgeführt werden kann.
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Bei
dem erfindungsgemäßen chirurgischen Instrument
kann ferner vorgesehen sein, daß die Handbetätigungseinheit
einen langgestreckten Führungsschaft,
der an seinem einen Ende ein Handstützteil trägt und an dessen anderen Ende
der Kabelmantel festgelegt ist, und einen relativ zum Führungsschaft
in Längsrichtung
verschiebbaren Schiebegriff aufweist, der in dem Führungsschaft
mit der Kabelseele verbunden ist. Bei dem Handstützteil kann es sich um eine
an der Handinnenfläche,
insbesondere dem Daumenballen abstützbares Platten- oder Stegteil,
aber auch um einen Fingergriff, wie z.B. Daumenring, handeln.
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Wenn
dann ferner der Schiebegriff bezüglich seines
Durchmessers oder/und seiner Umfangsform im wesentlichen dem Durchmesser
bzw. der Umfangsform des zweiten Endstückteils oder/und des Griffelements
der Handbetätigungseinheit
entspricht, dann ist wiederum sichergestellt, daß alle mit dem Betätigungskabel
drehbaren Bauteile des erfindungsgemäßen chirurgischen Instruments
eine aufgrund ihrer Umfangsabmessungen und Beschaffenheit gut zu
ergreifende Einheit bilden, welche eine sehr genaue Manipulation
des Betätigungskabels und
somit des mit diesem gekoppelten chirurgischen Werkzeugs ermöglicht.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden
Zeichnungen detailliert beschrieben. Es zeigt:
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1 ein
chirurgisches Instrument zum Legen von Hämostase- oder Markierungsclips,
wobei eine Handbetätigungseinheit
bezüglich
eines Ummantelungs-Endstückes
einer Ummantelungseinheit in einer zurückgezogenen Stellung angeordnet
ist,
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2 eine
vergrößerte Schnittdarstellung
eines Teils des Ummantelungs-Endstücks und der Handbetätigungseinheit,
wobei die Handbetätigungseinheit
in ihrer mit dem Ummantelungs-Endstück gekoppelten vorgeschobenen
Stellung positioniert ist,
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3 eine
Explosionsdarstellung eines für das
chirurgische Instrument der 1 und 2 geeigneten
Markierungsclips, und
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4 eine
alternative Ausgestaltung zur drehbaren Kopplung des ersten Endstückteils
mit dem zweiten Endstückteil.
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In
den 1 und 2 ist ein chirurgisches Instrument
zum Legen von Hämostase-
oder Markierungsclips dargestellt. Das chirurgische Instrument umfaßt eine
Handbetätigungseinheit 1,
die über
ein flexibles langgestrecktes Betätigungskabel 3 mit
einem chirurgischen Werkzeug verbindbar ist. Das Betätigungskabel
ist aus einem Kabelmantel 13 und einer in dem Kabelmantel 13 in
einer Längsrichtung
bezüglich
des Kabelmantels 13 verschiebbaren Kabelseele 15 gebildet.
An einem patientennahen Ende 2 ist in der dargestellten
Ausführungsform
an der Kabelseele 15 ein Verankerungshaken 5 für ein später mit
Bezug auf die 3 beschriebenes chirurgisches Werkzeug
vorgesehen.
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Das
erfindungsgemäße chirurgische
Instrument umfaßt
ferner eine das Betätigungskabel 3 umgebende
Ummantelungseinheit 7. Die Ummantelungseinheit 7 umfaßt ein Ummantelungselement 23, welches
flexibel und langgestreckt ausgebildet ist und welches das Betätigungskabel 3 im
wesentlichen entlang seiner gesamten Länge umgibt. Das Ummantelungselement 23 ist
im Bereich eines patientenfernen Endes 4 des Betätigungskabels 3 mit
einem Ummantelungs-Endstück 25 fest
verbunden. Im Gebrauch wird das > chirurgische
Instrument mit dem Ummantelungselement 23 und dem darin
positionierten Betätigungskabel 3 beispielsweise
in einen in einem Endoskop ausgebildeten Aufnahmekanal eingescho ben,
so daß das
patientennahe Ende 2 des Betätigungskabels 3 in
den Körper
eines Patienten eingeführt
werden kann. Um ein Austreten von Fluid aus dem im Endoskop vorgesehenen
Kanal vermeiden zu können,
wird im Betrieb die Ummantelungseinheit 7 fluiddicht mit
dem Endoskop gekoppelt.
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Die
Handbetätigungseinheit 1 umfaßt einen länglichen
Führungsschaft 9,
der an seinem patientenfernen Ende einen drehbeweglich angebrachten Daumenring 11 trägt. An seiem
patientennahen Ende ist der Führungsschaft 9 mit
dem beispielsweise durch gewendeltes Drahtmaterial gebildeten Kabelmantel 13 des
Betätigungskabels 3 verbunden.
Die im Kabelmantel 13 geführte und beispielsweise als Litze
oder Volldraht ausgeführte
Kabelseele 15 ist über
eine den Führungsschaft 9 durchsetzende,
in den Figuren nicht dargestellte Kupplungsstange mit einem an dem
Führungsschaft 9 verschiebbar
geführten
Schiebegriff 17 verbunden. Der Schiebegriff 17 ist
beispielsweise durch Zeige- und
Mittelfinger betätigbar.
Anstelle des Daumenrings 11 kann auch platten- oder stegförmiges,
an der Handinnenfläche abstützendes
Stützteil 11' vorgesehen
sein, um größere Betätigungskräfte ausüben zu können.
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Durch
Verschieben des Schiebegriffs 17 in Richtung auf den Daumenring 11 zu
wird die Kabelseele 15 in den Kabelmantel 13 zurückgezogen,
so daß beispielsweise
der Verankerungshaken 5 vollständig in den Kabelmantel 13 zurückgezogen
ist. Am Schiebegriff 17 ist ferner ein nicht dargestelltes Eingriffselement
vorgesehen, welches in Eingriff mit einer Zahnfläche 19 des Führungsschafts 9 federvorgespannt
ist und durch einen Druckknopf 21 aus seinem Eingriff mit
der Zahnfläche 19 gelöst werden kann,
so daß der
Schiebegriff 17 entgegen der Zahnrichtung verschoben werden
kann.
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In
der in 1 dargestellten Stellung befindet sich die Handbetätigungseinheit 1 bezüglich der Ummantelungseinheit
in einer zurückgezogenen Stellung,
in welcher das patientennahe Ende 2 des Betätigungskabels 3 vollständig in
das patienten nahe Ende 6 des Ummantelungselement 23 zurückgezogen
ist. Dies ist eine Stellung zum Einführen des chirurgischen Instruments
in das Endoskop, in welcher Stellung das mit dem patientennahen
Ende 2 des Betätigungskabels 3 gekoppelte
Werkzeug in das Ummantelungselement zurückgezogen ist und somit das Einführen des
Ummantelungselements 3 mit dem Betätigungskabel 13 in
das Endoskop nicht behindert. Ist das chirurgische Instrument dann
vollständig in
das Endoskop eingeschoben und das patientennahe Ende 2 des
Betätigungskabels 3 im
Körper
eines Patienten positioniert, so kann durch Verschieben der Handbetätigungseinheit 1 bezüglich der
Ummantelungseinheit 7 aus der in 1 dargestellten zurückgezogenen
Stellung in die in 2 dargestellte vorgeschobene
Stellung das patientennahe Ende 2 des Betätigungskabels 3 aus
dem Ummantelungselement 23 herausgeschoben werden. Zu diesem Zweck
ist an dem Führungsschaft 9 der
Handbetätigungseinheit 1 ein
als Drehgriff dienendes Rändelrad 27 vorgesehen,
mit welchem die Handbetätigungseinheit 1 auf
das Ummantelungs-Endstück 25 zu
geschoben werden kann und dann in nachfolgend beschriebener Art
und Weise durch Drehen mit diesem fest gekoppelt werden kann.
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Zur
Kopplung der Handbetätigungseinheit 1 mit
dem Ummantelungsendstück 25 in
der in 2 gezeigten vorgeschobenen Stellung der Handbetätigungseinheit 1 ist
ein als Luer-Lock-Verschluß ausgeführter Drehverschluß vorgesehen.
Dieser umfaßt ein
an einem patientenfernen Ende des Ummantelungs-Endstücks 25 angeordnetes
Hülsenstück 31, welches
in eine Durchgangsöffnung
des Ummantelungs-Endstücks 25 eingeschraubt
ist und zu seiner leichteren Betätigung
ein Rändelrad 33 aufweist.
Auf einem von dem Ummantelungs-Endstück 25 vorstehenden
Teil des Hülsenstücks 31 sind
auf einer Umfangskreislinie zwei radial auswärts abstehende Vorsprünge 35 und 37 einander
diametral gegenüberliegend
ausgebildet. Die Vorsprünge 35, 37 sind
beispielsweise von zwei Ringschulterelementen gebildet. Jeder dieser
beiden Vorsprünge 35 und 37 bildet eine
im wesentlichen axial gerichtete Haltefläche 39. Auf den Führungsschaft 9 ist
ein Mutternkörper 41 aufgeschoben,
der mit einem zweigängigen, jeweils eine
Gegenhaltefläche 43 bildenden
Innenschraubengewinde 45 ausgebildet ist. Entsprechend
den beiden Vorsprüngen 35 und 37 sind
die beiden Gewindegänge
des Innengewindes 45 um 180° gegeneinander versetzt. Für den Fall
mehrerer Vorsprünge und
Gewindegänge
sind diese jeweils um einen gleichen Winkelbetrag gegeneinander
versetzt, um so eine symmetrische Anordnung zu erzielen, die eine klemmungsfreie
Verschraubung ermöglicht.
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Zwischen
einer Ringschulter 47 des Führungsschafts 9 und
einem radial einwärts
abstehenden Ringvorsprung 49 des Ummantelungs-Endstücks 25 ist
eine Vorspannfeder 51 angeordnet, die in der in 2 dargestellten
vorgespannten Stellung der Handbetätigungseinheit 1 komprimiert
ist und letztere in Richtung auf die in 1 dargestellte
zurückgezogene
Stellung vorspannt. Nach der entgegen der Wirkung der Vorspannfeder 51 erfolgten
Annäherung
des Ummantelungs-Endstücks 25 an
den Mutternkörper 41 können durch
Relativdrehung dieser beiden Komponenten gegeneinander um die Ummantelungs-Endstück-Längsachse
A die Halteflächen 39 vor
die Gegenhalteflächen 43 bewegt
werden und so der Schraubverschluß 29 geschlossen werden.
Der Schraubverschluß 29 läßt sich
schnell und sicher schließen,
wenn hierzu eine Drehung von höchstens
360° erforderlich
ist. Es können
jedoch auch Drehungen um 180° bis
270° vorgesehen
sein.
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Der
Führungsschaft 9,
der Mutternkörper 41 und
das Hülsenstück 31 bestehen
bei einer bevorzugten Ausführungsform
aus Metall. Dies garantiert ein stabiles Instrument mit einer langen
Lebensdauer. Das Ummantelungs-Endstück 25 kann beispielsweise
aus Kunststoff gegossen sein.
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Die
Ringschulter 47 bildet auf ihrer axial dem Hülsenstück 31 zugewandten
Seite einen Ringanschlag 53, dem eine radial durch das
Ummantelungs-Endstück 25 hindurch
geschraubte Stellschraube 55 als Gegenanschlag in axialem
Abstand gegenüberliegt.
Dieser Aufbau verhindert bei eingeschraubter Stellschraube 55 ein
weiteres Verschieben der Ummantelungseinheit 7 bezüglich der
Handbetätigungseinheit 1 über die
in 1 dargestelle Stellung hinaus. Zum Auseinandernehmen
des Instruments wird die Stellschraube 55 radial aus dem Bereich
des Anschlags 53 herausgeschraubt, so daß dieser
an der Stellschraube 55 vorbeibewegt werden kann. Die Stellschraube 55 durchsetzt
bevorzugt auch das metallene Hülsenstück 31,
wie insbesondere in 2 zu erkennen. Zweckmäßigerweise
wird in diesem Fall das Hülsenstück 31 mit
einem passenden Schraubgewinde ausgeführt, so daß daß Ummantelungs-Endstück 25 in
diesem Bereich lediglich eine Durchgangsöffnung für die Schraube 55 aufweisen
muß. Dies
gewährleistet
einen dauerhaften und sicheren Halt der Schraube 55. Um
ein gutes Ergreifen des Ummantelungs-Endstücks 25 mit der Hand zu
ermöglichen,
sind an Seitenflächen
desselben Abplattungen 57 vorgesehen.
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Wie
insbesondere in den 1 und 2 zu erkennen
ist, umfaßt
das Ummantelungs-Endstück 25 ein
erstes Endstückteil 73 sowie
ein zweites Endstückteil 75.
Das erste Endstückteil 73 ist
mit dem Ummantelungs-Element 23 gekoppelt, wogegen am zweiten
Endstückteil 75 das
Hülsenstück 31 und
die Schraube 55 in der vorangehend beschriebenen Art und
Weise vorgesehen sind, so daß in
der vorgeschobenen Stellung der Handbetätigungseinheit 1 diese
mit dem zweiten Endstückteil 75 koppelbar
ist.
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Das
zweite Endstückteil 75 ist
am ersten Endstückteil 73 um
die Ummantelungs-Endstück-Längsachse
A drehbar angebracht. Zu diesem Zweck weist, wie in 2 zu
erkennen, das zweite Endstückteil 75 einen
axialen Vorsprung 81 auf, welcher in eine entsprechende
Ausnehmung 79 im ersten Endstückteil 73 ragt. An
einer Außenumfangsfläche des
axialen Vorsprungs 81 des zweiten Endstückteils 75 ist eine
Umfangsnut 83 ausgebildet. An entsprechender axialer Position
ist am ersten Endstückteil 73 eine
Innengewindebohrung 87 vorgesehen, in welcher eine Schraube 85 im
wesentlichen in radialer Richtung einschraubbar ist, so daß sie in
ihrer in 2 dargestellen eingeschraubten
Stellung in die Umfangsnut 83 eingreift. Durch die Schraube 85 ist
das zweite Endstückteil 75 am
ersten Endstückteil 73 in
axialer Richtung unverschiebbar, jedoch um die Achse A drehbar gehalten.
Die Schraube 85 ragt nicht über die Außenumfangsfläche des
ersten Endstückteils 73 hervor,
um die Handhabbarkeit des chirurgischen Instruments nicht zu beeinträchtigen.
Obgleich in 2 lediglich eine einzige Schraube 85 dargestellt
ist, ist es selbstverständlich,
daß um
den Umfang des ersten Endstückteils 73 mehrere
derartige Schrauben angeordnet sein können.
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Die
Drehkopplung zwischen dem ersten Endstückteil 73 und dem
zweiten Endstückteil 75 kann
auf verschiedene andere Arten erzeugt werden. Dazu kann beispielsweise,
wie in 4 dargestellt, anstelle der Schraube 85 ein
am ersten Endstückteil 73 vorgesehenes
federelastisches Rastelement 89 zum Eingriff in die Umfangsnut 83 gebracht
werden. Das Rastelement 89 kann mit dem ersten Endstückteil 73 integral
ausgebildet sein oder als separate Rasteinheit an diesem angebracht
werden. Darüber
hinaus ist es möglich,
daß an
einer Innenumfangsfläche
des ersten Endstückteils 73 eine
Umfangsnut vorgesehen ist und das Rastelement am zweiten Endstückteil 75 angeordnet
ist. Ferner kann das Rastelement beispielsweise durch ein federvorgespanntes
Kugelelement gebildet sein, das an einem der beiden Endstückteile
angeordnet ist und das dann jeweils in eine am anderen Endstückteil vorgesehene Umfangsnut
einrastet und somit das erste Endstückteil drehbar mit dem zweiten
Endstückteil
koppelt.
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Wie
in 2 zu erkennen ist, ist im ersten Endstückteil 73 eine
in Richtung der Ummantelungs-Endstück-Längsachse A verlaufende Durchgangsöffnung 74 für das Betätigungskabel 3 vorgesehen.
Diese Durchgangsöffnung 74 ist
in dem dem zweiten Endstückteil 75 nahen
Endbereich des ersten Endstückteils 73 zum
Bilden der Ausnehmung 79 für den Axialvorsprung 81 am
zweiten Endstückteil 75 erweitert.
In entsprechender Weise ist im ersten Endstückteil 75 eine den
Axialvorsprung 81 und das erste Endstückteil 75 durchsetzende
Durchgangsöffnung 76 vor gesehen,
welche in dem in 2 gezeigten zusammengesetzten
Zustand des Ummantelungs-Endstücks 25 zur
Durchgangsöffnung 74 im ersten
Endstückteil 73 in
Richtung der Ummantelungs-Endstück-Längsachse
A fluchtend ausgerichtet ist. Auch in dem mit dem zweiten Endstückteil 75 verbundenen
Hülsenstück 31 ist
eine entsprechende Durchgangsöffnung 78 ausgebildet,
welche wieder zur Durchgangsöffnung 76 im
zweiten Endstückteil 75 fluchtend
angeordnet ist. Durch die Durchgangsöffnungen 74, 76 und 78 hindurch
ist das Betätigungskabel 3 bezüglich dem
Um mantelungs-Endstück 25 frei
verschiebbar.
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Durch
die drehbare Lagerung des zweiten Endstückteils 75 am ersten
Endstückteil 73 ist
gewährleistet,
daß dann,
wenn das so aufgebaute chirurgische Instrument in ein Endoskop einge
setzt ist und die Ummantelungseinheit 7 fluiddicht an einer Endoskop-Austrittsöffnung festgelegt
ist, das mit der Handbetätigungseinheit 1 gekoppelte
Betätigungskabel 3 bezüglich des
Ummantelungselements 23 gedreht werden kann. Dies kann
in dem in 2 dargestellten vorgeschobenen
und mit dem Ummante lungs-Endstück 25 gekoppelten
Zustand der Handbetätigungseinheit 1 durch
Drehen des mit dem Rändelrad 27 am
Führungsschaft 9 gekoppelten
zweiten Endstückteils 75 durchgeführt werden.
Zu diesem Zwecke ist auch das zweite Endstückteil 75 als Rändelrad
ausgebildet. Um die Betätigung
zum Durchführen
der Drehbewegung zu erleichtern bzw. eine präzisere Drehung zu ermöglichen,
ist das Rändelrad 27 in
seinem Durchmesser und ggf. auch seiner Umfangsform im wesentlichen
dem zweiten Endstückteil 75 entsprechend
ausgebildet. Somit bilden das zweite Endstückteil 75 sowie das
Rändelrad 27 eine
zur Betätigung
mit einer Hand kompakt und gut zu ergreifende Einheit. Ferner kann
auch der Schiebegriff 17, welcher mit der Kabelseele 15 gekoppelt
ist, in seinem Durchmesser und seiner Umfangsform im wesentlichen
dem zweiten Endstückteil 75 bzw.
dem Rändelrad 27 entsprechend
ausgebildet sein, so daß auch
dieser zusammen mit dem Rändelrad 27 und/oder
dem zweiten Endstückteil 75 eine
durch eine Hand eines Verwenders gemeinsam zu ergreifende Einheit
bildet.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung, welche
eine gemeinsame Drehung der Kabelseele 15 mit dem Kabelmantel 13 bezüglich des
Ummantelungselements 23 ermöglicht, ist es in nachfolgend beschriebener
Art und Weise möglich,
ein am patientennahen Ende 2 des Betätigungskabels 3 angeordnetes
chirurgisches Werkzeug im Körper
eines Patienten in seine richtige Position zu bringen. Ein derartiges
chirurgisches Werkzeug ist beispielsweise in 3 dargestellt
und umfaßt
einen Markierungsclip mit einer Zange 59 mit zwei in ihre Öffnungsstellung federnd
vorgespannten Zangenarmen 61. Das chirurgische Werkzeug
umfaßt
ferner eine über
die Zange 59 zu schiebende Schiebehülse 63 sowie ein am Verankerungshaken 5 der
Kabelseele 15 mit seinem einen Ende anbringbares Zughakenelement 65.
Mit seinem anderen Ende wird das Zughakenelement 65 in
eine Öffnung 64 der
Zange 59 eingehängt.
Das Zughakenelement 65 weist eine Sollbruchstelle auf, die
bei über
die Zange 59 vorgeschobener Schließhülse 63 ein Abtrennen
des Clips vom Verankerungshaken 5 ermöglicht. Zum Legen des Markierungsclips
wird das Zughakenelement 65 am Verankerungshaken 5 eingehängt und
durch die Schiebehülse 63 hindurch
mit der Zange 59 verbunden. Durch Zurückziehen der Kabelseele 15 relativ
zum Kabelmantel 13 wird die Schiebehülse 63 über die
Zange 59 geschoben. Dabei stützt sich die Schuiebehülse 63 am
Rand der Öffnung
des Kabelmantels 13 ab, an der die Kabelseele 15 aus
dem Kabelmantel 13 austritt. Sobald die Zange 59 vollständig geschlossen
ist, wird bei ausreichender Zugkraft das Zughakenelement 65 von
der Zange 59 abgetrennt und diese somit vom Betätigungskabel 3 gelöst. Das
Betätigungskabel 3 kann
dann durch Herausziehen des chirurgischen Instruments aus dem Endoskop
aus dem Körper
eines Patienten herausbewegt werden.
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Um
nun beispielsweise die Zange 59 in geeigneter Weise im
Körper
eines Patienten anbringen zu können,
muß, nachdem
das Betätigungskabel 3 in seine
vorgesehene Position im Körper
eines Patienten bewegt worden ist, durch Drehen des Betätigungskabels 3 bezüglich des
Ummantelungselements 23 die Zange 59 ausgerichtet
werden. Dieser Ausrichtvorgang kann beispiels weise durch an dem Endoskop
vorgesehene optische Instrumente beobachtet werden. Da, wie vorangehend
beschrieben, der Kabelmantel 13 zusammen mit der Kabelseele 15 gedreht
wird, besteht nicht die Gefahr, daß beim Drehen des ggf. unter
Vorspannung zwischen Kabelseele 15 und Kabelmantel 13 gehaltenen
chirurgischen Werkzeugs, wie z. B. der Zange 59, eine Klemmung
hervorgerufen wird, die ein geeignetes Ausrichten des chirurgischen
Werkzeugs verhindert. Durch das erfindungsgemäße chirurgische Instrument
kann also ein chirurgisches Werkzeug in eine optimale Arbeitsstellung
bewegt werden.
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Obgleich
mit Bezug auf die 3 die Verwendung einer Zange
als chirurgisches Werkzeug beschrieben worden ist, ist es selbstverständlich, daß viele
andere Arten chirurgischer Werkzeuge durch das erfindungsgemäße chirurgische
Instrument betätigt
werden können,
wobei sich ebenfalls die vorangehend beschriebenen Vorteile ergeben.