DE19624596C2 - Prädatorenschutz für Nützlingeier und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Prädatorenschutz für Nützlingeier und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Prädatoren
schutz zum gegen Eiräuber geschützten Ausbringen der
Eier von Nützlingen im Rahmen der biologischen
Schädlingsbekämpfung, insbesondere auf land- oder
forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie im Gartenbau.
Sie betrifft in gleicher Weise ein Verfahren zur
Herstellung eines derartigen Prädatorenschutzes.
In der Land- und Forstwirtschaft besteht eine Tendenz
zum biologischen Pflanzenschutz. Das gleiche gilt für
den Gartenbau und weitere Gebiete, in denen Insekten
oder andere Schädlinge Schäden verursachen. Dies
hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß zunehmend
nachteilige Auswirkungen von früher unbedenklich
ausgebrachten chemischen Pflanzenschutzmitteln für
das jeweilige Ökosystem bekannt werden. Hier spielt
u. a. eine Rolle, daß viele Biozide nicht allein den
jeweiligen zu bekämpfenden Schädling vernichten,
sondern im allgemeinen auch Tiere zahlreicher anderer
Arten schädigen. Überdies kann das jeweilige Biozid
über die Nahrungskette von anderen Tieren,
insbesondere auch von Nützlingen aufgenommen werden.
Ein Beispiel für derzeit praktizierten biologischen
Pflanzenschutz ist die Bekämpfung des Maiszünslers
durch Trichogramma, eine Schlupfwespenart. In
Deutschland werden jährlich auf mehr als 5.000 ha
Maisanbauflächen Eier von Trichogramma ausgebracht.
Die sich hieraus entwickelnden Schlupfwespen legen
ihrerseits ihre Eier in die Eier des Maiszünslers und
stören auf diese Weise deren Entwicklung.
Das Ausbringen der Eier der Nützlinge (z. B. Tricho
gramma) erfolgt unter Einsatz von Prädatorenschutzen,
welche die Nützlingeier vor Eiräubern (Florfliegen,
Marienkäfer, Vögel und dgl.) schützen. Nur ein zuver
lässig arbeitender Prädatorenschutz stellt sicher,
daß sich die zur biologischen Schädlingsbekämpfung
eingesetzten Nützlinge entwickeln können.
Ein Prädatorenschutz der eingangs genannten Art ist
bspw. aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 93 01 465 U1
bekannt. Er wird durch Falten eines aus Karton
bestehenden Zuschnitts hergestellt. Dies hat sowohl
im Hinblick auf die Herstellung wie auch im Hinblick
auf die praktische Brauchbarkeit des
Prädatorenschutzes Nachteile. So ist die Herstellung
teuer durch die Notwendigkeit eines aufwendigen
Stanzwerkzeugs sowie einer ebenfalls aufwendigen
Maschine, welche den zunächst ebenen Zuschnitt in
mehreren Schritten zu dem fertigen Prädatorenschutz
faltet. Und beim praktischen Einsatz des bekannten
Prädatorenschutzes ist besonders kritisch zu beurteilen, daß
dieser durch das mehrfache Falten unter Spannung
steht. Wird der Prädatorenschutz feucht, was in der
Praxis stets der Fall ist, quillt der Karton auf und
die Spannungen nehmen zu, bis schließlich die
Verriegelung versagt und der Prädatorenschutz sich
öffnet und auf diese Weise seine Schutzwirkung
verliert. Zu beachten ist des weiteren, daß der
Hersteller des Prädatorenschutzes nicht flexibel auf
Kundenwünsche, was die Bestückung des
Prädatorenschutzes mit mit Nützlingseiern
parasitierten Wirtseiern anbelangt, reagieren kann;
vielmehr eignet sich ein bestimmter Zuschnitt nur für
eine bestimmte Menge von parasitierten Wirtseiern.
Daneben sind auch Prädatorenschutze in Form von aus
einem ebenen Zuschnitt gefalteten Pappschachteln
bekannt (AID-Broschüre 1030 "Biologische
Schädlingsbekämpfung", S. 22). Derartige
Pappschachteln, die allseitig geschlossen sind und
vom Anwender im Bereich eines der beiden
großflächigen Deckelemente mit einer Schlupföffnung
für die Nützlinge versehen werden können, weisen im
wesentlichen die vorstehend im Zusammenhang mit dem
Stand der Technik gemäß dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 93 01 465 U1 erläuterten Probleme auf. Auch hier ist der
Herstellungsaufwand beträchtlich; und die von der Faltung
herrührenden inneren Spannungen können bei
Feuchtigkeit durch Aufquellen und Aufweichen des
Kartons so stark zunehmen, daß sich der
Prädatorenschutz öffnet mit der Folge, daß die Eier
nicht mehr gegen Eiräuber geschützt sind.
Gänzlich schutzlos gegen Eiräuber sind die mit
Nützlingen parasitierten, offen auf Papierbögen
aufgebrachten Wirtseier, wie sie von der Fa. Sautter
und Stepper GmbH, Ammerbuch angeboten werden.
Generell gilt, daß der biologische Pflanzenschutz
teurer ist als der Einsatz chemischer Pflanzenschutz
mittel. Es besteht somit ein beträchtlicher Kosten
druck auf die Anbieter im Bereich des biologischen
Planzenschutzes. Hieraus leitet sich die der vorlie
genden Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung
ab, einen kostengünstig herstellbaren Prädatoren
schutz der eingangs genannten Art zu schaffen. Insbe
sondere sollen dabei Prädatorenschutze, die je nach
Kundenwunsch eine unterschiedliche Anzahl von Nütz
lingseiern enthalten, kostengünstig herstellbar sein.
Mit anderen Worten, der Anbieter von biologischem
Pflanzenschutz soll bei Einhaltung möglichst geringer
Herstellungskosten für die mit Eiern gefüllten Prädato
renschutze flexibel auf Kundenwünsche hinsichtlich
der Bestückung der jeweiligen Prädatorenschutze
reagieren können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Prädato
renschutz nach Anspruch 1 gelöst. Zur Herstellung
jenes Prädatorenschutzes eignet sich das in Anspruch
angegebene Verfahren. Der erfindungsgemäße Prädato
renschutz zeichnet sich somit dadurch aus, daß er
zwei flächige Deckelemente umfaßt, die durch genau
zwei zwischen ihnen angeordnete Distanzleisten unter
Ausbildung eines durch die beiden Deckelemente sowie
die beiden Distanzleisten auf genau vier Seiten
begrenzten, zwei einander gegenüberliegende Öffnungen
aufweisenden Eihohlraumes auf Abstand zueinander
gehalten werden, wobei zumindest eines der flächigen
Deckelemente auf seiner dem Hohlraum zugewandten
Oberfläche eine Haftbeschichtung aufweist. Dieser
Aufbau des Prädatorenschutzes gestattet seine
kostengünstige Herstellung am langen Strang, wobei
erst am Ende des Herstellverfahrens die einzelnen
Prädatorenschutze von dem Strang (Streifen)
abgeschnitten werden. Dabei können Kundenwünsche
hinsichtlich der Anzahl der in jedem Prädatorenschutz
enthaltenen Nützlingeier besonders einfach in der
Weise berücksichtigt werden, daß unterschiedlich
lange Abschnitte vom vorgefertigten
Prädatorenschutzstrang abgeschnitten werden. Zwar ist
unvermeidbar, daß beim Abschneiden der einzelnen
Prädatorenschutze von dem vorgefertigten Prädatoren
schutzstrang einige Nützlingeier zerstört werden;
jedoch ist diese Einbuße bei weitem aufgewogen durch
die konkurrenzlos preisgünstige Herstellung der
einzelnen Prädatorenschutze.
Zur Herstellung eines derartigen Prädatorenschutzes
eignet sich insbesondere ein die nachstehenden
Schritte umfassendes Verfahren:
- - Beschichten eines ersten streifenförmigen Flach materials zumindest auf einem Teil seiner Breite mit einem Haftmittel;
- - Aufbringen von zwei Distanzleisten auf das erste Streifenmaterial in der Weise, daß sie im Bereich der Haftbeschichtung einen Abstand zueinander aufweisen;
- - Aufstreuen von Eiern eines Nützlings auf den die Haftbeschichtung aufweisenden Bereich des ersten Streifenmaterials zwischen den Distanzleisten;
- - Abschütteln der nicht an der Haftbeschichtung haftenden Nützlingeier;
- - Aufbringen eines die an der Haftbeschichtung haftenden Nützlingeier abdeckenden zweiten streifenförmigen Flachmaterials auf die beiden Distanzleisten;
- - Abtrennen des einzelnen Prädatorenschutzes von dem auf diese Weise hergestellten Prädatorenschutz streifen.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen des Prädatorenschutzes
und des Herstellungsverfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung
ist die Breite der auf das erste Streifenmaterial
aufgebrachten Haftbeschichtung so bemessen, daß sie
der vorgesehenen Breite der Eifläche zuzüglich der
Breite der beiden Distanzleisten entspricht. Das
heißt, die Haftbeschichtung dient in gleicher Weise
zunächst dem Aufbringen der beiden Distanzleisten auf
das erste Streifenmaterial und anschließend dem
Aufbringen der Nützlingeier in den Bereich zwischen
den beiden Distanzleisten ("Eifläche"). Diese Ausge
staltung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet
sich durch besonders günstige Herstellkosten aus.
Im Rahmen der Erfindung können die beiden Deck
elemente dieselben Abmessungen besitzen. In diesem
Falle weisen die beiden im Rahmen des Verfahrens nach
Anspruch 7 eingesetzten streifenförmigen Flach
materialien dieselbe Breite auf. Es ergibt sich dann
ein Prädatorenschutz, der durch Auswerfen (auch aus
der Luft) ausgebracht werden kann. Sollen hingegen
die einzelnen Prädatorenschutze gezielt ausgebracht
werden, indem sie an einzelnen Kulturpflanzen (z. B.
an Zweigen oder Blättern) aufgehängt werden, so ist
gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung vorgesehen, daß die beiden flächigen Deck
elemente des Prädatorenschutzes unterschiedlich groß
sind, wobei der Überstand des größeren flächigen
Deckelements gegenüber dem kleineren eine Aufhängeöse
umfaßt. Eine dementsprechende Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeich
net, daß die beiden streifenförmigen Flachmaterialien
unterschiedliche Breiten aufweisen, wobei zweck
mäßigerweise das breitere Flachmaterial im Bereich
seines Überstands mit einer Teilung entsprechend der
Länge der herzustellenden Prädatorenschutze gelocht
wird. Besonders vorteilhaft ist dabei, wenn der den
einzelnen Prädatorenschutz vom Strang abtrennende
Schnitt das in dem Überstand hergestellte Loch rand
seitig anschneidet, so daß die im Überstand vorgese
hene Aufhängeöse ganz am Rand angeordnet und daselbst
angeschnitten ist. Dies gestattet es, den einzelnen
Prädatorenschutz mit einer Hand aufzuhängen.
Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Prädatoren
schutzes ist Pappe besonders geeignet, die bei Bedarf
je nach Einsatzumgebung einer besonderen Behandlung
unterzogen werden kann. Vorteilhaft an Pappe oder
vergleichbaren Materialien sind insbesondere die
biologische Abbaubarkeit sowie die geringen Kosten.
Jedoch kommen in gleicher Weise auch andere Werk
stoffe in Betracht.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels, das
einen zum Ausbringen der Eier von Trichogramma
dimensionierten Prädatorenschutz betrifft, näher
erläutert. Die Zeichnung erläutert dabei in gleicher
Weise eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungs
gemäßen Prädatorenschutzes wie auch ein zu seiner
Herstellung geeignetes Verfahren.
Auf einen 86 mm breiten Streifen 1 aus 0,8 mm starker
Pappe wird auf einer Breite von 36 mm eine Haft
beschichtung 2 aufgetragen. Im Bereich der beiden
Ränder der Haftbeschichtung 2 werden anschließend
zwei Distanzleisten 3 aufgebracht und angepreßt, so
daß sie an dem Streifenmaterial 1 fest haften. Die
Distanzleisten bestehen ebenfalls aus Pappe einer
Stärke von 0,8 mm; sie weisen eine Breite von 11 mm
auf. Sie begrenzen eine Eifläche 4 von 14 mm Breite.
Auf die Eifläche 4 werden nun Nützlingeier 5 aufge
streut. Ein Teil von ihnen haftet an der Haft
beschichtung 2 fest. Der nicht haftende Teil der
Nützlingeier wird abgeschüttelt.
Nunmehr wird ein aus 0,8 mm starker Pappe beste
hendes, 36 mm breites zweites Streifenmaterial 6 auf
die beiden Distanzleisten 3 aufgebracht. Es deckt die
Eier 5 ab und begrenzt zusammen mit den beiden
Distanzleisten 3 sowie dem ersten Streifenmaterial 1
einen Eihohlraum mit rechteckigem Querschnitt. Zur
Fixierung des zweiten Streifenmaterials 6 auf den
Distanzleisten 3 kann entweder das zweite Streifen
material randseitig eine Haftbeschichtung 8
aufweisen. Oder aber auf die Distanzleisten 3 wird
vor dem Aufbringen des zweiten Streifenmaterials 6
eine Haftbeschichtung 9 aufgetragen. Das zweite
Streifenmaterial 6 wird anschließend, um die Haftung
zu den beiden Distanzleisten 3 zu verbessern, ange
preßt. Das Ergebnis des vorstehend erläuterten
Verfahrensschritte ist ein Prädatorenschutzstreifen
10, von dem einzelne Prädatoren 11 - je nach Kunden
wunsch mit unterschiedlicher Länge L - abgetrennt
werden können.
Der Überstand 12 des ersten Materials 1 gegenüber dem
zweiten Streifenmaterial 6 wird pro Prädatorenschutz
mit einem Loch 13 mit einem Durchmesser von 40 mm
gelocht. Auf diese Weise entsteht eine Aufhängeöse,
die das Aufhängen des Prädatorenschutzes an Zweigen,
Ästen, Blättern oder dgl. ermöglicht. Der Schnitt,
mit welchem der einzelne Prädatorenschutz 11 vom
Prädatorenschutzstrang 10 abgetrennt wird, schneidet
dabei das Loch 13 randseitig an, so daß zwei einander
gegenüberstehende Zungen 14 gebildet werden. Durch
seitliches Auseinanderbiegen der beiden Zungen 14
kann der Prädatorenschutz 11 mühelos mit einer Hand
über einen Ast oder Zweig gehängt werden.
Der fertige Prädatorenschutz 11 umfaßt in seiner
einfachsten Ausgestaltung zumindest zwei flächige
Deckelemente 16, die durch zwei zwischen ihnen ange
ordnete Distanzleisten 3 unter Ausbildung eines durch
die beiden Deckelemente sowie die beiden Distanz
leisten auf vier Seiten begrenzten Eihohlraumes 15
auf Abstand zueinander gehalten werden, wobei
zumindest eines der beiden flächigen Deckelemente auf
seiner dem Eihohlraum zugewandten Oberfläche eine
Haftbeschichtung 2 aufweist.
Bei Bedarf kann der Eihohlraum 15 jedes einzelnen
Prädatorenschutzes 11 im Bereich seiner beiden stirn
seitigen Öffnungen mit einem Lack oder dgl.
verschlossen werden, um einen vollständig geschlos
senen Eihohlraum zu erhalten.
Claims (11)
1. Prädatorenschutz (11) zum gegen Eiräuber
geschützten Ausbringen der Eier (5) von Nützlin
gen im Rahmen der biologischen Schädlingsbekämp
fung, insbesondere auf land- oder forstwirt
schaftliche Nutzflächen sowie im Gartenbau,
umfassend zwei flächige Deckelemente (16), die
durch genau zwei zwischen ihnen angeordnete
Distanzleisten (3) unter Ausbildung eines durch
die beiden Deckelemente sowie die beiden Distanz
leisten auf genau vier Seiten begrenzten, zwei
einander gegenüberliegende Öffnungen aufweisenden
Eihohlraumes (15) auf Abstand zueinander gehalten
werden, wobei zumindest eines der beiden flächi
gen Deckelemente auf seiner dem Hohlraum
zugewandten Oberfläche eine Haftbeschichtung (2)
aufweist.
2. Prädatorenschutz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden flächigen Deckelemente unter
schiedlich groß sind, wobei der Überstand des
größeren Deckelements eine Aufhängeöse (13)
aufweist.
3. Prädatorenschutz nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufhängeöse (13) in der Weise randseitig
angeschnitten in dem Überstand (12) des größeren
Deckelements angeordnet ist, daß zwei Zungen (14)
im Überstand (12) ausgebildet sind.
4. Prädatorenschutz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haftbeschichtung (2) des einen Deck
elements der Fixierung der beiden Distanzleisten
(3) wie auch der Nützlingeier (5) dient.
5. Prädatorenschutz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Distanzleisten (3) einseitig eine Haft
beschichtung (9) aufweisen.
6. Prädatorenschutz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eines der beiden Deckelemente randseitig zwei
streifenförmige Haftbeschichtungen (8) aufweist.
7. Verfahren zur Herstellung eines Prädatoren
schutzes (11) zum gegen Eiräuber geschützten
Ausbringen der Eier von Nützlingen im Rahmen der
biologischen Schädlingsbekämpfung, umfassend die
folgenden Schritte:
- 1. - Beschichten eines ersten streifenförmigen Flachmaterials (1) zumindest auf einem Teil seiner Breite mit einem Haftmittel (2);
- 2. - Aufbringen von zwei Distanzleisten (3) auf das erste Streifenmaterial (1) in der Weise, daß sie im Bereich der Haftbeschichtung (2) einen Abstand zueinander aufweisen;
- 3. - Aufstreuen von Eiern (5) eines Nützlings auf den die Haftbeschichtung aufweisenden Bereich des ersten Streifenmaterials (1) zwischen den Distanzleisten (3);
- 4. - Abschütteln der nicht an der Haftbeschichtung (2) haftenden Nützlingeier (5);
- 5. - Aufbringen eines die an der Haftbeschichtung
(2) haftenden Nützlingeier (5) abdeckenden
zweiten streifenförmigen Flachmaterials (6)
auf die beiden Distanzleisten (3); -
Abtrennen des einzelnen Prädatorenschutzes (11) von dem auf diese Weise hergestellten Prädatorenschutzstreifen (10).
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haftbeschichtung (2) auf das erste Strei
fenmaterial (1) in einer Breite aufgetragen wird,
die der vorherbestimmten Breite der Eifläche (4)
zuzüglich der Breite der beiden Distanzleisten
(3) entspricht.
9. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste und das zweite streifenförmige
Flachmaterial (1 bzw. 6) unterschiedliche Breiten
aufweisen.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das breitere der beiden Flachmaterialien im
Bereich des Überstands (12) zur Ausbildung von
Aufhängeösen (13) regelmäßig gelocht wird, wobei
die Teilung des Überstandes für die Lochung der Länge (L) der herzu
stellenden Prädatorenschutze (11) entspricht.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das beim Lochen des Überstands (22) gebildete
Loch durch den den Prädatorenschutz (11) von dem
Prädatorenschutzstreifen (10) abtrennenden
Schnitt unter Ausbildung von zwei Zungen (14) im
Überstand (12) randseitig angeschnitten wird.
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DE19624596A1 (de) | 1998-02-05 |
FR2750570A1 (fr) | 1998-01-09 |
FR2750570B3 (fr) | 1998-08-21 |
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