DE19613518C2 - Kettenkratzförderer - Antriebswelle für den Steinkohlenbergbau - Google Patents
Kettenkratzförderer - Antriebswelle für den SteinkohlenbergbauInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer mehrteiligen
Antriebswelle eines Kettenantriebes für Kettenkratzförderer gemäß des
Oberbegriffs von Anspruch 1.
Kettenantriebe für Kettenkratzförderer in Hochleistungsstreben des
Steinkohlenbergbaues gemäß dem Stand der Technik bestehen aus
einem Antriebsrahmen in dessen Seitenwangen die Antriebswelle gelagert
ist. Die Antriebswelle besteht dabei aus einer Grundwelle, auf der die
normalerweise zweiteilig mit Halbschalen ausgeführte außenverzahnte
Kettentrommel - weiterhin als Kettenzahntrommel bezeichnet - befestigt
ist. Die Befestigung erfolgt dabei durch einen reibschlüssigen Klemmsitz,
bei welchem beidseitige Schraubenreihen mit hochvorgespannten
Schrauben die nötige Klemmkraft und damit den Klemmsitz erzeugen.
Durch die hohe Pressung zwischen Grundwelle und aufgeklemmter
Kettenzahntrommel können erhebliche Drehmomente zwischen
Grundwelle und Kettenzahntrommel reibschlüssig übertragen werden.
Dies erfordert jedoch auch eine entsprechende Anzahl an
hochvorgespannten Schrauben. Deshalb wurde auch schon realisiert, die
Verbindung durch zusätzliche formschlüssige Maßnahmen, z. B. mit
Paßfedern oder Nutenkeilen, übertragungsfester zu gestalten.
Die auf der Grundwelle befestigte Kettenzahntrommel weist zahnartige,
sternförmig nach außen ragende Dorne auf, die geometrisch den
Kettengliedern des Kettenbandes und deren jeweiliger Lage angepasste
Eingriffsmöglichkeiten aufweisen. Durch das formschlüssige
Zusammenwirken der radial angeordneten Zähne der Kettenzahntrommel
mit dem Kettenband, wird an den im Eingriff befindlichen Zähnen der
Kettenzahntrommel die Umfangskraft von der Grundwelle über die
Kettenzahntrommel auf das Kettenband übertragen. Es ist dazu eine
genaue Übereinstimmung der Zahnteilung der auf der Kettenzahntrommel
ausgeführten Zähne mit der Kettengliedteilung der das Kettenband
bildenden Kettengliedersträngen erforderlich.
Das System Kettenantrieb ist ein Teilsystem des Kettenkratzförderers mit
der Aufgabe, Zugkräfte in das Kettenband zu übertragen, die zur
Überwindung der Bewegungswiderstände erforderlich sind. Die
Hauptfunktion des Kettenantriebs ist also die Übertragung der
erforderlichen Zugkräfte und die Übertragung der Bewegungsgröße der
Antriebsmaschine auf die Arbeitsmaschine und Umlenkung der
Bewegungsrichtung des Übertragungselementes Kettenband.
Das Teilsystem Kettenantrieb selbst besteht aus den Baugruppen:
- - Antriebswelle, welche die rotatorische Arbeit in translatorische Arbeit umformt und dabei die Kraft- und die Bewegungsrichtung ändert;
- - Kettenband, die der Übertragung der Kraft sowie der Übertragung der örtlichen und zeitlichen Lageänderung der Mitnehmer dient.
Diese beiden Baugruppen besitzen aufeinander abgestimmte
Abmessungen, die in DIN-Normen und Werksnormen festgelegt sind.
Bei den Grundwellen älterer Bauart handelt es sich um einteilige
Wellen mit ein- oder beidseitig überkragenden außenverzahnten
Wellenstümpfen, auf die der innenverzahnt ausgeführte Getriebeausgang
des nachgeschalteten Getriebes aufgeschoben werden kann. Die
fortgeschrittenere Lösungsvariante sieht Innenverzahnungen an dem oder
den Enden der Grundwelle vor, mit denen dann durch Einschieben von
außenverzahnten Steckwellen der formschlüssige Verbund zum Getriebe
und damit zur Antriebsmaschine hergestellt wird.
Bei den heutigen in Hochleistungsstreben des Steinkohlebergbaus
eingesetzten Kettenbändern vom Typ DMKB oder MKB der
Standardgrößen 30 × 108, 34 × 126 oder gar 38 × 137 an den Strebförderern
(DMKB: Doppelmittenkettenband, MKB: Mittenkettenband) treten
Vorspannkräfte von teilweise erheblich mehr als 100 kN auf für
Streblängen um ca. 200 m.
Diese Vorspannkräfte werden durch die Betriebskräfte je nach
Antrieb im Beharrungszustand der Förderung und beim Anfahren um ein
Mehrfaches übertroffen und erreichen mitunter Werte über 500 kN.
Diese Werte machen deutlich, welche Umfangskräfte im Kraftfluß
zwischen Grundwelle, Kettenzahntrommel und Kettenband wirksam
umgesetzt werden müssen, um die erforderlichen Kettenkräfte im
Kettenband aufzubringen.
Bei der gemäß dem Stand der Technik zweiteilig mit Halbschalen
ausgebildeten Kettenzahntrommel wird versucht, den Kraftfluß form- und
reibschlüssig zu sichern. Dies wird dadurch bewerkstelligt, daß die
Grundwelle und eine Halbschale der Kettenzahntrommel mit einer Keilnut
versehen sind, in die beim Anziehen der Schrauben ein Federkeil
eingepresst wird. Zusätzlich werden durch das Anziehen der Schrauben
die Halbschalen der Kettenzahntrommel auf die Grundwelle geklemmt.
Die erforderliche Anzahl der Schrauben und deren Nenndurchmesser, um
den Kraftfluß sicher zu realisieren, hat jedoch bereits ein Ausmaß erreicht,
daß aus Platzgründen Ausrundungen an den Zahnfüßen der Kettenzahn
trommel unumgänglich sind.
Dies wirkt sich entsprechend schwächend auf die Zahnfußfestigkeit,
die Dauerfestigkeit und damit auf die Standzeit der Kettenzahntrommel
aus und steht dem Ziele einer beanspruchungsgerechten Gestaltung
entgegen.
Aus der AT 344 599 ist bereits bekannt, dass das Kettenrad(Zahnrad)
mittels Presssitz mit einer Kettenzahntrommel (Trommel) verbunden ist
und aus der DE 296 08 293 U1 ist bekannt, das Antriebskettenrad für
Kettenstetigförderer im Bergbau, bestehend aus zwei Kettenradteilstücken
mit radial gerichteten Trennstellen auszuführen, wobei die
Kettenradteilstücke axiale Verlängerungen aufweisen, die mittels
tangential gerichteter Verbindungsschrauben verbindbar sind und sich
sich dadurch auszeichnen, dass in die Trennstelle der Kettenteilstücke
passfederartige Mittel eingesetzt sind, die die Trennfuge überbrücken.
Diese können als Bolzen ausgeführt sein, die in parallel zueinander und
parallel zur Zusammenfügungsrichtung der Teilstücke gerichtete passende
Ausnehmungen eingesetzt sind. Für längere Einsatzzeiten wurde auch
schon vorgesehen, dass die passfederartigen Mittel Demontagehilfs
schrauben aufweisen, mittels derer sie wieder aus dem Press- oder
Passsitz der Ausnehmung herausdrängbar sind. Ein dazu vergleichbarer
Stand der Technik ist der DE OS 27 09 414 zu entnehmen, da auch
daraus bekannt ist, die auf die Grundwelle befestigte Kettenzahntrommel
durch radial verlaufende Schnitte mehrteilig auszuführen.
Aus DE OS 28 22 175 und DE AS 11 14 140 sind Lösungen bekannt,
eine Verbindung mittels Schweißen herzustellen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Verbindung Grundwelle
/Kettenzahntrommel so zu gestalten, dass der Kraftfluß und das zu
übertragende Drehmoment auch bei Hoher Leistungsübertragung
beherrscht wird, ohne die nachteiligen Folgen der Standzeitminderung,
Materialermüdung oder gar Zahnabrissen während der betrieblichen
Einsatzdauer zufolge einer konstruktiven Zahnfußschwächung der Zähne
der Kettenzahntrommel.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Kettenzahntrommel gemäss
den kennzeichnenden Merkmalen des Verfahrens nach Anspruch 1
aufgebracht wird, wobei die auf der Grundwelle zu befestigende
Kettenzahntrommel durch radial verlaufende Schnitte mehrteilig
ausgeführt und in mehreren oder in allen Einzelteilen auf die Grundwelle
aufgeschrumpft wird.
Die reibschlüssige Herstellung einer Welle-Nabe-Verbindung durch
Schrumpfsitz oder Presssitz ist schon lange bekannt und an geometrisch
einfachen Körpern und Teilen verwirklicht worden.
Es ist jedoch auch bekannt, dass die Gestaltung und die Momenten
übertragung einer Schrumpfverbindung rechnerisch nur sehr schwer -
wenn überhaupt, dann nur an einfachen geometrischen Formen -
abgeschätzt werden kann. Gründe dafür sind, der sich unter Pressung
ausbildende mehrachsige Spannungszustand, einsetzende plastische
Verformungen, Druckvorspannungen im Werkstoff, Glättungseffekte an
der Oberfläche usw. All diese Gründe sind Ursachen dafür, dass - im
Sinne eines technischen Vorurteiles - Schrumpfverbindungen an
komplizierten, miteinander zu verbindenden Teilkörpern nicht oder nur
vereinzelt gewagt werden.
Es wurde nun gefunden, den Grad der Kompliziertheit für das
Schrumpfen dadurch zu verringern, dass die aufzuschrumpfende
Kettenzahntrommel durch radiale Schnitte so in Teilkörper zerlegt wird,
dass eine Schrumpfung in mehreren Schrumpfschritten wieder
funktionsgerechte Aneinanderreihung erlaubt.
Durch die so gefundene Lösung zur Herstellung der
Verbindung zwischen Grundwelle und Kettenzahntrommel bzw. den die
Kettenzahntrommel bildenden Teilkörpern - z. B. zwei Hülsen und ein
Kettenstern - kann nicht nur die Geometrie in den Zahnfüßen der
Kettenzahntrommel wieder beanspruchungsgerecht besser ausgebildet
werden, was für sich schon zu einer Erhöhung der Standzeit führt,
sondern auch die Druckvorspannung im Sitz der Grundwelle bewirkt
zusätzlich eine erhöhte Biegebelastbarkeit durch Herabsetzen der
Normalspannungsspitzen bei der Biegebeanspruchung.
Ebenfalls vorteilhaft ist die dadurch günstigere Kerbwirkungszahl der
Verbindung für ein Torsionsbeanspruchung im Vergleich zu einem Sitz
mittels Passfeder oder Nutenkeil.
Es wurde gefunden, dass bereits eine Dreiteilung der Kettenzahntrommel
in zwei Hülsen und einen Kettenstern einen beherrschbaren Schrumpf
vorgang ermöglicht. Allerdings hängen die präzisen Schrumpfparameter
wie Erwärmungstemperatur, Haltedauer und Abkühlgeschwindigkeit
wesentlich von den Abmessungen, insbesondere vom Außendurchmesser
D der Grundwelle und der Wanddicke t der Hülsen bzw. des Ketten
sternes ab.
Für Verhältnisse t/D von 1/20 bis 1/200 mit Aufwärmtemperaturen
zwischen 100 und 300°C und völliger Durchwärmung, kann die Pressung
zwischen Grundwelle und den Schrumpfkörpern variiert werden. Dabei
wird es jedoch problematisch mit jedem °C Temperaturanstieg über die
200°C-Marke hinaus, da der Kettenstern vergütet und die Oberflächen der
Zahnflanken und Taschen gehärtet sind. Eine zu hohe Temperatur beim
Aufwärmen in Verbindung mit einer zu langen Haltedauer beim Durch
wärmen verursacht Phasenumwandlungen im Werkstoff, insbesondere in
den thermisch aktivierbaren Bereichen - Härtezonen -, die die erforderliche
Oberflächenhärte und Einhärtungstiefe zu stark zurückbilden könnte. Auch
eine zügige Abkühlung nach der Zusammensetzung könnte den Gefüge
bereich, der von Phasenumwandlungen betroffen wäre reduzieren. Dem
stehen jedoch andererseits starke Wärmespannungen, vor allem lokal in
den wärmeabflutenden Bereichen, entgegen. Eine zu forcierte Abkühl
geschwindigkeit mit einem stark inhomogenen Temperaturprofil birgt die
Gefahr der Rissbildung, die mit der Wanddicke erheblich zunimmt. In
einem Durchmesserbereich der Grundwelle von z. B. 250 mm bis 300 mm
muß die Abkühldauer in etwa auf 24 h gestreckt werden, um die sich
ausbildenden, transienten Eigenspannungen durch lokale Temperatur
unterschiede und der daraus resultierenden Relativausdehnung zu
beherrschen.
Fig. 1/1 zeigt eine entsprechend dem Lösungsgedanken gestaltete und
gefügte Antriebswelle, bei welcher die mehrteilige Kettenzahntrommel auf
die Grundwelle 1 in zwei Schrumpfschritten aufgebracht ist.
Die Schrumpffolge besteht dabei zunächst aus dem Aufbringen der
rechten Hülse 2 mit nachfolgender gesteuerter Abkühlung und dem dann
folgenden Aufbringen des Kettensternes 3 mit unmittelbarer Nachfolge der
linken Hülse 4 möglichst noch im gleichen Wärmezustand, wonach
ebenfalls ein gesteuerter Temperaturrückgang erfolgt.
Eine andere Reihung bei der Zusammensetzung der Teile ändert weder
das Ziel der Erfindung noch die zu lösende Aufgabe. Immer stehen die
Schrumpffolge, die erforderlichen Temperaturintervalle und die Höhe der
Temperatur in engem Zusammenhang mit den Maßen und den möglichen
Auswirkungen auf das Werkstoffgefüge.
Die aufzuschrumpfenden Hülsen 2,4 sind an ihren - dem
Kettenstern 3 zugewandten - Stirnseiten mit formschlussfähigen
Aussparungen versehen. In Ergänzung dazu erhält der Kettenstern 3
beidseitig formschlussfähige Auskragungen, die sich mit den
Aussparungen der Hülsen 2, 4 geometrisch passgenau zu einer
formschlüssigen Verbindung ergänzen, die geeignet ist Drehmomente und
damit Antriebsmomente der gewünschten Größe zu übertragen. Nach
Aufschrumpfung der rechts- oder linksseitigen Hülse, z. B. 4, wird der
Kettenstern 3 aufgeschrumpft und die noch aufzuschrumpfende Hülse,
z. B. 2, in einem zweiten Schrumpfvorgang aufgebracht. Die einfache
Geometrie der Hülsen 2, 4 vereinfacht die Herstellung der Schrumpf
verbindung zu Lasten eines höheren Fertigungsaufwandes durch die
Vorbereitung des erforderlichen Formschlusses. Vorteilhafterweise wird
der Formschluss auf mehrere Eingriffe beidseitig der Kettensternes 3
verteilt, da durch die Verteilung auf eine größere Pressfläche die Pressung
an den Eingriffsflächen reduziert wird. Durch einen passgenauen Sitz der
den Formschluss bildenden beidseitigen Auskragungen des Kettensternes
3 wird eine "Lose" im Sitz vermieden. Möglicherweise im Betrieb
erforderliche Umkehrungen der Drehrichtung bleiben deshalb ohne
weitere Folgen wie Schläge, Rucke oder schlagartige Krafteinleitungen,
die sich insbesondere negativ auf die Lebensdauer des Kettenbandes -
allgemein aller betroffenen zugbelasteten Übertragungselemente -
auswirken würden.
1
Grundwelle
2
Hülse
3
Kettenstern
4
Hülse
Claims (3)
1. Verfahren zum kraftschlüssigen Verbinden einer
Kettenzahntrommel mit der Grundwelle eines Kettenantriebes für
Kettenkratzförderer, wobei die Grundwelle eine ein- oder beidseitige
Innenverzahnung zur Aufnahme außenverzahnter Steckwellen für den
Getriebeanschluß aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die auf der Grundwelle (1) zu befestigende Kettenzahntrommel in an sich bekannter Weise aus zumindest einem Kettenstern (3) und zwei diesen beidseitig benachbarten Hülsen (2, 4) zusammengesetzt wird und
dass die Verbindung von Hülsen (2, 4) und Kettenstern (3) mit der Grundwelle (1) durch Aufschrumpfen erfolgt, wobei nacheinander und voneinander unabhängig zunächst eine der Hülsen, dann der Kettenstern (3) und abschließend die zweite Hülse auf die Grundwelle (1) aufgeschrumpft und gesteuert abgekühlt werden.
dass die auf der Grundwelle (1) zu befestigende Kettenzahntrommel in an sich bekannter Weise aus zumindest einem Kettenstern (3) und zwei diesen beidseitig benachbarten Hülsen (2, 4) zusammengesetzt wird und
dass die Verbindung von Hülsen (2, 4) und Kettenstern (3) mit der Grundwelle (1) durch Aufschrumpfen erfolgt, wobei nacheinander und voneinander unabhängig zunächst eine der Hülsen, dann der Kettenstern (3) und abschließend die zweite Hülse auf die Grundwelle (1) aufgeschrumpft und gesteuert abgekühlt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Kettenstern (3) und die zweite Hülse gemeinsam aufgeschrumpft
und abgekühlt werden.
3. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass auf den Stirnseiten von Hülsen (2, 4) und benachbartem Kettenrad
(3) eine zusätzliche Zahnverbindung vorgesehen wird, derart, dass
Aussparungen auf den Stirnseiten des Kettenrades (3) in zugeordnete
Auskragungen auf der jeweils gegenüberliegenden Stirnseite einer Hülse
eingreifen.
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