DE19607537C1 - Auspackmaschine für Rollen, insbesondere Druckpapierrollen - Google Patents
Auspackmaschine für Rollen, insbesondere DruckpapierrollenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Auspackmaschine für Rollen, insbesondere
Druckpapierrollen, die eine von stirnseitigen Abdeckungen freie
Hülle, insbesondere aus Packpapier, aufweisen, nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Zeitungspapier und anderes zum Bedrucken auf Rotationsmaschinen
vorgesehenes Papier wird üblicherweise in Form verpackter Rol
len geliefert. Die Verpackung, die in der Druckerei entfernt
werden muß, besteht meist aus kreisförmigen Abdeckungen an bei
den Stirnseiten jeder einzelnen Rolle sowie einer um die Rolle
herumgewickelten, mehrlagigen Hülle aus Packpapier. Beim Aus
packen werden zuerst die stirnseitigen Abdeckungen entfernt;
dies geschieht von Hand oder mit bekannten Vorrichtungen und
ist nicht Gegenstand dieser Erfindung. Auspackmaschinen der
genannten Gattung sind dazu bestimmt, Rollen, die schon von
ihren stirnseitigen Abdeckungen befreit oder ohne solche Ab
deckungen geliefert worden sind, ihrer im wesentlichen zylin
drischen Umhüllung zu entkleiden.
Solche Auspackmaschinen haben üblicherweise ein Maschinenge
stell, an dem ein Radialschlitten entsprechend dem Durchmesser
einer auszupackenden Rolle einstellbar geführt ist. Die Rolle
ist in bezug auf das Maschinengestell zentriert, z. B. dadurch,
daß sie mit ihrer Mantelfläche auf einem Paar achsparalleler
Walzen abgesetzt worden ist. Zur Auspackmaschine gehört ferner
ein Messerschlitten, der an einer Längsführung entlang einer
Mantellinie der Rolle über deren Länge bewegbar ist. Die Längs
führung ist am Radialschlitten abgestützt, nimmt also an dessen
radialen Einstellbewegungen teil. Am Messerschlitten ist ein
Messer angeordnet, das von einer Stirnseite her in die Hülle
einführbar ist, um diese von innen her aufzuschneiden.
Eine dem neuesten Stand der Technik entsprechende Auspackma
schine der genannten Gattung ist aus der EP 0 634 329 A1 be
kannt. Dort ist am Radialschlitten ein Greifer mit zwei Backen
angeordnet, die im wesentlichen radial gegen die aus Packpapier
bestehende Hülle einer auszupackenden Rolle drückbar und dann
gegensinnig im wesentlichen tangential zueinander hin bewegbar
sind, um in der Hülle eine tunnelartige Ausbuchtung zu bilden.
Das Messer ist keil- oder sichelförmig gestaltet und dringt bei
der Längsbewegung des Messerschlittens in die Ausbuchtung ein,
um diese von innen nach außen aufzuschneiden. Davon ist im all
gemeinen auch die oberste Lage nutzbaren, sogenannten "weißen"
Papiers betroffen, die beim tangentialen Zusammenbewegen der
beiden Greiferbacken von der untersten Lage Packpapier durch
Reibung mitgenommen wird und deshalb einen Bestandteil der Aus
buchtung bildet.
Erfahrungsgemäß kommt es gelegentlich vor, daß nach dem Ent
fernen der Hülle und der obersten Lage weißen Papiers eine oder
mehrere weitere Lagen weißen Papiers entfernt werden müssen, da
nun erkennbar wird, daß sie beschädigt sind. Erst recht müssen
von Rollen, die ohne Umhüllung aus Packpapier oder dgl. gelie
fert worden sind, meist mehrere Lagen weißen Papiers entfernt
werden, die nicht zum Bedrucken geeignet sind. Solches Papier
ist aber meist zu glatt oder zu straff gewickelt, als daß
sich in der beschriebenen Weise mittels eines Greifers eine
Ausbuchtung bilden ließe, die dann mit einem z. B. keil- oder
sichelförmigen Messer von innen nach außen aufgeschnitten
werden könnte. Das Entfernen beschädigten weißen Papiers hat
deshalb bisher einen gesonderten Arbeitsgang, im allgemeinen
auf einer gesonderten Maschine, erfordert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Entfernen schad
haften weißen Papiers zu vereinfachen.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß ausgehend von einer Auspackma
schine der genannten Gattung mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Tandemanordnung von zwei Messern kann
deren erstes in bekannter, beispielsweise keil- oder sichelför
miger Bauart zum Eindringen in eine zuvor von Greiferbacken
gebildete Ausbuchtung einer Hülle aus Packpapier ausgebildet
sein. Das hinter dem ersten Messer am Messerschlitten angeord
nete zweite Messer ist dazu vorgesehen, eine oder mehrere wei
tere, insbesondere aus weißem Papier bestehende Windungen der
Rolle aufzuschneiden. Die erfindungsgemäße Tandemanordnung
zweier Messer ermöglicht es also, zwei bisher getrennte Ar
beitsgänge während eines einzigen Arbeitszyklus des Messer
schlittens auszuführen. Normalerweise arbeiten beide Messer
unmittelbar hintereinander im selben Arbeitshub; es ist aber
auch möglich, das zweite Messer so zu steuern, daß es während
eines Vorwärtshubes des Messerschlittens untätig bleibt und
seine Arbeit erst während des Rückhubes verrichtet.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Ansprüchen 2 bis 8.
Aus der WO 94/11 254 A1 ist eine Auspackmaschine bekannt, die
zum Aufschneiden einer zylindrischen Hülle ein entlang einer
Mantellinie der Hülle bewegbares Messer aufweist, welches mit
tig hinter einem Paar schräggestellter Laufrollen angeordnet
ist und von einer gekrümmten, an ihrer Oberseite scharfen
Klinge oder von einem Kreismesser gebildet und zwischen zwei
die Hülle anhebenden Kufen angeordnet sein kann. Die schräg
gestellten Laufrollen schieben die Hülle im Bereich der Man
tellinie, längs der sie aufgeschnitten werden soll, derart
zusammen, daß die Hülle eine Ausbuchtung bildet, die von der
gekrümmten Klinge bzw. von den Kufen unterfaßt wird. Damit die
Hülle wahlweise bei einer Vorwärts- oder einer Rückwärtsbe
wegung aufgeschnitten werden kann, weist eine Ausführungsform
dieser Auspackmaschine zwei Paar gegensinnig geneigte Lauf
rollen und zwei Kreismesser auf, von denen bei jeder Bewe
gungsrichtung nur ein Kreismesser wirksam wird. Unmittelbar
unter der Hülle liegt das auszupackende Gut, z. B. ein Stapel
Dosendeckel; es ist nicht vorgesehen, unterhalb der Hülle noch
etwas aufzuschneiden.
Ein Ausführungsbespiel der Erfindung wird im folgenden anhand
schematischer Zeichnungen mit weiteren Einzelheiten erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Auspack
maschine,
Fig. 2 die zugehörige Draufsicht,
Fig. 3 die Vorderansicht in Richtung des Pfeils III in Fig. 2,
Fig. 4 Einzelheiten aus Fig. 3 in größerem Maßstab,
Fig. 5 die Ansicht in Richtung der Pfeile V-V in Fig. 3,
Fig. 5a die gleiche Ansicht, jedoch in anderer Betriebsstellung,
Fig. 6 die Teilansicht in Richtung des Pfeils VI in Fig. 2,
Fig. 7 den Schnitt VII-VII in Fig. 6,
Fig. 8 eine vergrößerte Teilansicht in Richtung des Pfeils VIII
in Fig. 7,
Fig. 9 die Ansicht in Richtung des Pfeils IX in Fig. 8 und
Fig. 10 eine stark vergrößerte Teilansicht in Richtung des
Pfeils X in Fig. 9.
Die dargestellte Auspackmaschine hat eine Zentriervorrichtung
1, die dazu bestimmt ist, eine Rolle R aus verpacktem Druckpa
pier mit waagerecht liegender Achse A in einer senkrechten Be
zugsebene B, normal zu einer Längsmittelebene C der Auspackma
schine anzuordnen. Die Rolle R hat eine Hülle D, die beispiels
weise aus Packpapier besteht, und entfernt werden soll. Die
Zentriervorrichtung 1 ist unterhalb eines portalartigen vor
deren oder Anfangsbereichs eines Maschinengestells 2 angeord
net, das sämtliche zum Entfernen der Hülle D erforderlichen
Vorrichtungen trägt, nämlich eine Greifvorrichtung 3 zum Bilden
einer Ausbuchtung E in der Hülle D, eine Schneidvorrichtung 4
zum Aufschneiden der Hülle D längs einer Mantellinie, also in
einer zur Achse A im wesentlichen parallelen Richtung, eine
Schälvorrichtung 5 zum Abschälen der aufgeschnittenen Hülle D
von der Rolle R, eine Aufwickelvorrichtung 6 zum platzsparenden
Aufwickeln der abgeschälten Hülle D, eine Schwenkvorrichtung 7
zum Schwenken der aufgewickelten Hülle D in eine zur Achse A
normale Lage, eine Quetschvorrichtung 8 zum Plattquetschen der
aufgewickelten Hülle D und schließlich eine Sortiervorrichtung
9 zum getrennten Entsorgen der Hülle D einerseits und sich
daran anschließenden Druckpapiers, sogenannten weißen Papiers,
andererseits. In den meisten Fällen müssen nach der Hülle D
auch eine oder mehrere Lagen weißen Papiers entfernt werden,
ehe die Rolle R einsatzbereit an eine Rotationsdruckmaschine
oder dgl. übergeben werden kann.
Zur Zentriervorrichtung 1 gehört ein Paar Stützwalzen 10, die
in einer gemeinsamen waagerechten Ebene parallel zueinander
beiderseits eines Förderers 11 gelagert sind. Von den beiden
Stützwalzen 10 ist mindestens eine drehantreibbar. Auf dem För
derer 11, der beispielsweise ein Rollenförderer ist, läßt sich
jeweils eine Rolle R in Richtung ihrer Achse A heranfördern,
während die Stützwalzen 10 eine in Fig. 1 mit strichpunktierten
Linien angedeutete abgesenkte Stellung einnehmen. Die beiden
Stützwalzen 10 sind gemeinsam mit der Rolle R in ihre in Fig. 1
mit vollen Linien gezeichnete Betriebsstellung anhebbar; die
Rolle R ist dann um ihre Achse A drehbar, wobei diese zuver
lässig in der Bezugsebene B liegt; dies ist die senkrechte Mit
telebene zwischen den beiden Stützwalzen 10.
Das Maschinengestell 2 hat oberhalb der Zentriervorrichtung 1
einen zur Bezugsebene B parallelen, waagerechten Träger 12, an
dessen beiden Enden je eine nach oben ragende Stütze 13 be
festigt ist. An den beiden Stützen 13 ist ein Radialschlitten
14 in der Bezugsebene B, also radial zur Rolle R, auf- und
abbeweglich geführt; für seine radialen Bewegungen sorgen zwei
miteinander synchronisierte Motoren 15, z. B. Elektromotoren,
die an je einer der beiden Stützen 13 angeordnet sind. Der
Radialschlitten 14 ist rahmenartig gestaltet und hat eine in
der Bezugsebene B liegende waagerechte Führung 16, an der ein
Zangenschlitten 17 waagerecht geführt und mittels eines Motors
18, beispielsweise einer Kolbenzylindereinheit, parallel zur
Achse A verstellbar ist.
Der Zangenschlitten 17 ist Bestandteil der Greifvorrichtung 3;
an ihm ist ein Paar zweiarmige Hebel 19 gelagert, die zusammen
einen Greifer 20 bilden und an ihren unteren Enden je einen
Backen 21 aus einem Werkstoff mit hohem Reibungskoeffizienten,
beispielsweise aus Polyurethan, tragen. Die oberen Enden der
beiden Hebel 19 sind durch eine Kniehebelanordnung 22 mit einem
Motor 23 verbunden, der beispielsweise eine pneumatische Kol
benzylindereinheit sein kann.
Zur Schneidvorrichtung 4 gehört eine Längsführung 24, die eben
falls in der Bezugsebene B liegt und sich normalerweise im we
sentlichen parallel zur Achse A der Rolle R erstreckt. Die
Längsführung 24 ist im wesentlichen unterhalb des Radial
schlittens 14 angeordnet und an einem ihrer Enden, dem linken
in Fig. 4, mittels eines Schwenklagers 25 in der Bezugsebene B
schwenkbar am Radialschlitten 14 gelagert. Am entgegengesetz
ten, in Fig. 4 rechten Ende ist die Längsführung 24 durch einen
Stellmotor 26, vorzugsweise einen digital steuerbaren Elektro
motor, mit dem Radialschlitten 14 verbunden. Der Stellmotor 26
ist von einem Sensor 27 gesteuert, der am Radialschlitten 14
mittels eines Motors 28 normal zur Bezugsebene B hin- und
herbeweglich sowie mittels eines Motors 29 in der Senkrechten
verstellbar ist.
An der Längsführung 24 ist ein Messerschlitten 30 mittels eines
Motors 31 zwischen einer in Fig. 4 mit vollen Linien gezeichne
ten Anfangsstellung und einer mit gestrichelten Linien ange
deuteten Endstellung hin- und herbewegbar. Der Weg, den der
Messerschlitten 30 zwischen diesen beiden Stellungen zurück
legt, ist, wie Fig. 4 zeigt, etwas größer als die Länge der
längsten vorkommenden Rolle R. Der Messerschlitten 30 hat eine
erste senkrechte Führung 32, an der ein erster Messerträger 33
geführt und normalerweise durch eine Rastvorrichtung 34 in ei
ner Mittelstellung mit geringer Haltekraft festgehalten ist.
Die Rastvorrichtung 34 ist beispielsweise gebildet von einer im
Messerschlitten 30 geführten, federbelasteten Kugel und einer
in die senkrechte Führung 32 eingearbeiteten Pfanne, in welche
die Kugel einrasten kann. An einer Seite des Messerschlittens
30 ist gemäß Fig. 6 und 7 ein Kurvenfolgeglied 35 angeordnet,
beispielsweise eine Rolle, die um eine zur Bezugsebene B nor
male Achse drehbar ist. Dem Kurvenfolgeglied 35 ist ein Rück
stellführung 36 zugeordnet, die im in Fig. 4 rechten, in Fig. 6
linken Anfangsbereich der Längsführung 24 befestigt ist und das
Kurvenfolgeglied 35 jeweils bei der Rückkehr des Messerschlit
tens 30 in seine Anfangsstellung zentriert. Auf diese Weise ist
dafür gesorgt, daß der erste Messerträger 33 immer in seine
Raststellung gelangt, ehe der Messerschlitten 30 einen Arbeits
weg, in Fig. 4 von rechts nach links, beginnt.
Am ersten Messerträger 33 ist mittels eines Gelenks 37, dessen
Achse sich normal zur Bezugsebene B erstreckt, ein erstes Mes
ser 38 gelagert, dessen Neigung in bezug auf den ersten Messer
träger 33 mittels eines Paars Einstellschrauben 39 einstellbar
ist. Das erste Messer 38 ist im wesentlichen keilförmig, mit
einer leicht konkaven Schneide 40 ausgestattet und trägt eine
dünne, flache Führungsklinge 41 aus hochelastischem Material,
beispielsweise gehärtetem Federstahl, die sich über das vordere
Ende der Schneide 40 soweit hinauserstreckt, daß sie imstande
ist, bei der Vorwärtsbewegung des Messerschlittens 30 kufen
artig auf der Rolle R zu gleiten und dabei die Höhenlage des
ersten Messerträgers 33 in bezug auf seine Führung 32 zu be
stimmen. Die Beweglichkeit des ersten Messerträgers 33 in bezug
auf die erste senkrechte Führung 32 nach unten ist durch einen
Anschlag 42 begrenzt.
Hinter der ersten senkrechten Führung 32, in Fig. 4, 8 und 9
rechts davon, ist am Messerschlitten 30 eine zweite senkrechte
Führung 43 angeordnet, an der ein mittels eines Motors 44,
beispielsweise einer pneumatischen Kolbenzylindereinheit,
verstellbarer zweiter Messerträger 45 senkrecht verschiebbar
geführt ist. Auf einer Achse 46, die sich normal zur Bezugs
ebene B erstreckt und am zweiten Messerträger 45 drehbar ge
lagert ist, sind zwischen zwei Flanschen 47 ein als Kreismesser
ausgeführtes zweites Messer 48 und zwei Laufräder 49 lösbar
eingespannt. Die beiden Laufräder 49 definieren eine äußere
Zylinderfläche, über die das zweite Messer 48 mit seiner
kreisförmigen Schneide geringfügig, beispielsweise um 0,1 mm,
hinausragt. Bei genügend starkem Anpreßdruck kann das zweite
Messer 48 schon dann wirksam sein, wenn sein Radius mit dem
jenigen der beiden Laufräder 49 ungefähr übereinstimmt, die
kreisförmige Schneide also über die zylindrischen Mantelflächen
der Laufräder 49 nicht nennenswert hinausragt. Der radiale Über
stand der kreisförmigen Schneide über die genannten Mantelflä
chen soll im allgemeinen nicht mehr als 0,2 mm betragen.
Soweit die Auspackmaschine bisher beschrieben worden ist, ar
beitet sie folgendermaßen:
Die Ankunft einer Rolle R auf dem Förderer 11 wird wie üblich
von nicht dargestellten Sensoren überwacht. Der Förderer 11
wird stillgesetzt, sobald die Rolle R eine bezüglich der Längs
mittelebene c symmetrische Lage erreicht hat, wie in Fig. 2 und
3 mit strichpunktierten Linien angedeutet, wobei in Fig. 3 die
beiden am weitesten voneinander entfernten senkrechten strich
punktierten Linien den beiden stirnseitigen Enden einer Rolle R
mit der größtmöglichen Länge, und die beiden übrigen senkrech
ten strichpunktierten Linien den beiden Enden einer Rolle mit
der kürzestmöglichen Länge entsprechen. Aus Fig. 1 und 3 ist
außerdem ersichtlich, in welchem Maß der Durchmesser der Rol
len R, die sich auf der erfindungsgemäßen Maschine auspacken
lassen, variieren kann.
Sobald eine Rolle R ihre in bezug auf die Längsmittelebene c
symmetrische Lage erreicht hat und während die Rolle R durch
Anheben der Stützwalzen 10 auch bezüglich der Bezugsebene B
zentriert wird, sorgt ein weiterer nicht dargestellter Sensor
üblicher Bauart dafür, daß der Zangenschlitten 17 von seinem
Motor 18 in eine Stellung bewegt wird, die der Länge der aus
zupackenden Rolle R angepaßt ist. Dabei stehen die Backen 21
des Greifers 20 in einem an die Ebene der vorderen, in Fig. 3
und 4 rechten Stirnfläche der Rolle R angrenzenden Bereich. Aus
Fig. 3 ist ersichtlich, daß die Backen 21 eine in Richtung der
Achse A gemessene Länge haben, die im Verhältnis zur Länge der
Rolle R, selbst der kürzesten vorkommenden Rolle, gering ist.
Beispielsweise liegt die Länge der Backen 21 in der Größenord
nung zwischen etwa einem Fünftel und etwa einem Zehntel der
Rollenlänge.
Sobald die Backen 21 über dem vorderen Bereich der Hülle D an
geordnet sind, werden die beiden Motoren 15 des Radialschlit
tens 14 eingeschaltet und senken diesen ab. An der Abwärtsbe
wegung des Radialschlittens 14 nimmt der Greifer 20 in gemäß
Fig. 5 geöffnetem Zustand teil. Sobald die beiden Backen 21 mit
einem vorbestimmten Druck auf dem vorderen Endbereich der Hülle
D aufliegen und dadurch ein bestimmtes Reaktionsdrehmoment an
den Motoren 15 erzeugen, werden diese abgeschaltet. Daraufhin
wird der Motor 23 gemäß Fig. 5a ausgefahren, so daß sich der
Greifer 20 schließt. Dabei erzeugen seine beiden Backen 21 in
der Hülle D eine tunnelartige Ausbuchtung E, da die Backen 21
die im allgemeinen mehrlagige Hülle D in Richtung zur Bezugs
ebene B zusammenschieben. Davon ist im allgemeinen auch die
äußerste Lage weißen Papiers der Rolle R betroffen, da sie
durch Reibung von dem auf ihr liegenden, die Hülle D bildenden
Packpapier mitgenommen wird.
Gemessen in einer zur Achse A parallelen Richtung, also entlang
einer Mantellinie, ist die tunnelartige Ausbuchtung E nur
ebenso lang wie oder nur weniger länger als die Backen 21; die
tunnelartige Ausbuchtung E erstreckt sich also bei weitem nicht
über die gesamte Länge der Rolle R. Deshalb konzentrieren sich
die von den Backen 21 zunächst im wesentlichen radial und dann
zusätzlich im wesentlichen tangential auf die Hülle D ausge
übten Kräfte auf den Bereiche der an die gemäß Fig. 3 und 4
rechte Stirnfläche der Rolle angrenzt. In diesem Bereich ist
die tunnelartige Ausbuchtung E in jedem Fall so stark ausge
prägt, daß sie für die Führungsklinge 41 leicht und sicher zu
gänglich ist.
Ehe jedoch die Führungsklinge 41 in die Ausbuchtung E einge
führt werden kann, wird deren vom Durchmesser der Rolle R ab
hängige Lage vom Sensor 27 geortet. Zu diesem Zweck wird der
Sensor 27 vom Motor 28 aus seiner gegen die Bezugsebene B seit
lich versetzten Ruhestellung in die Bezugsebene gebracht und
anschließend vom Motor 29 aus einer unteren Endstellung langsam
aufwärts bewegt. Dieser Aufwärtsbewegung folgt die Längsführung
24, da deren Stellmotor 26 so geschaltet ist, daß er vom Motor
29 des Sensors 27 abhängig ist, zweckmäßigerweise mit einem be
stimmten Nachlauf. Sobald der vorzugsweise mit einem Laser
strahl arbeitende Sensor 27 die Ausbuchtung E am in Fig. 4
rechten Ende der Rolle R geortet hat, steht fest, daß das erste
Messer 38 die Höhenstellung einnimmt, in der seine Führungs
klinge 41 in die Ausbuchtung E eindringen kann.
Nun wird der Motor 31 eingeschaltet, so daß er den Messerschlit
ten 30 von seiner Ausgangsstellung in seine Endstellung, in
Fig. 4 von rechts nach links, bewegt. Dabei dringt die Führungs
klinge 41 in die Ausbuchtung E ein und führt das erste Messer
38 innerhalb der Ausbuchtung E über etwaige Unregelmäßigkeiten
der Rolle R hinweg. Infolgedessen werden die Hülle D und die im
allgemeinen zusammen mit ihr die Ausbuchtung E bildende äußerste
Lage weißen Papiers auf der gesamten Länge der Hülle D
von innen nach außen zuverlässig aufgeschnitten. Unmittelbar
dahinter wird die zu oberst unter der Ausbuchtung E liegen
gebliebene Lage weißen Papiers vom zweiten Messer 48 radial von
außen nach innen aufgeschnitten. Dies ist im allgemeinen er
forderlich, um sicherzustellen, daß zusammen mit der Hülle D
auch die meist durch Klebungen unbrauchbar gewordene oberste
Lage weißen Papiers entfernt wird.
Die Wirkung des zweiten Messers 48 hängt davon ab, ob und ggf.
in welchem Maß der Motor 44 einen nach unten, bezogen auf die
Rolle R also radial nach innen, gerichteten Druck auf den zwei
ten Messerträger 45 ausübt. Der Motor 44 ist so gesteuert, daß
er diesen Druck erst dann ausübt, wenn das zweite Messer 48 die
Ebene der vorderen Stirnfläche der Rolle R erreicht hat. Die
Eindringtiefe des zweiten Messers 48 ist natürlich auch davon
abhängig, in welchem Maß seine kreisförmige Schneide über die
zylindrische Mantelfläche der beiden Laufräder 49 hinausragt.
Sollte sich nach dem Entfernen der Hülle D sowie einer oder
mehrerer ursprünglich gleichzeitig mit dieser aufgeschnittener
Lagen weißen Papiers herausstellen, daß weitere Lagen des
weißen Papiers unbrauchbar sind, kann der Messerschlitten 30 in
seine Ausgangsstellung zurückgeholt und erneut über die Rolle R
hinwegbewegt werden, wobei das erste Messer 38 nichts mehr
bewirkt und nur noch das zweite Messer 48 weitere Papierlagen
durchtrennt, deren Anzahl von dem Druck abhängt, den der pneu
matische Motor 44 auf den zweiten Messerträger 45 ausübt.
Claims (9)
1. Auspackmaschine für Rollen, insbesondere Druckpapierrollen, die
eine von stirnseitigen Abdeckungen freie Hülle, insbesondere aus
Packpapier, aufweisen, mit
- - einem Messerschlitten (30), der über die Länge einer Rolle (R) bewegbar ist, und
- - einem Messer (38), das am Messerschlitten (30) angeordnet und unter die Hülle (D) einführbar ist, um sie von innen her aufzu schneiden,
dadurch gekennzeichnet, daß am Messerschlitten (30) hinter dem
Messer (38) ein weiteres Messer (48) angeordnet ist, mit dem
während des Aufschneidens der Hülle (D) eine oder mehrere an
diese anschließende Windungen der Rolle (R) aufschneidbar sind.
2. Auspackmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Messer (48) am Messer
schlitten (30) ungefähr radial zur Rolle (R) einstellbar ge
führt ist.
3. Auspackmaschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Messer (48) mit einer
in bezug zur Rolle (R) ungefähr radialen Kraft belastbar ist,
die einstellbar und während einer Bewegung entlang der Rolle
(R) konstant ist.
4. Auspackmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Messer ein Kreismesser
(48) ist.
5. Auspackmaschine nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Kreismesser (48) mindestens ein
seine Eindringtiefe begrenzendes, an der Rolle (R) abwälzbares
Laufrad (49) zugeordnet ist.
6. Auspackmaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kreismesser (48) zwischen zwei
Laufrädern (49) angeordnet ist.
7. Auspackmaschine nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kreismesser (48) und die beiden
Laufräder (49) gleichachsig angeordnet sind.
8. Auspackmaschine nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kreismesser (48) über eine
gemeinsame Tagentialebene der beiden Laufräder (49) um nicht
mehr als 0,2 mm hinausragt.
Priority Applications (2)
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---|---|
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