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DE19603393A1 - Durchflußmengenregler oder dergleichen Drossel - Google Patents

Durchflußmengenregler oder dergleichen Drossel

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DE19603393A1 DE19603393A DE19603393A DE19603393A1 DE 19603393 A1 DE19603393 A1 DE 19603393A1 DE 19603393 A DE19603393 A DE 19603393A DE 19603393 A DE19603393 A DE 19603393A DE 19603393 A1 DE19603393 A1 DE 19603393A1
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Description

Die Erfindung betrifft einen Durchflußmengenregler, Durchfluß­ begrenzer oder dergleichen Drossel, der in eine Wasserleitung zwischengeschaltet und dort im Bereich einer Kupplungs- oder Trennstelle mündungsseitig einschiebbar ist.
Aus der EP 0 566 813 ist bereits ein flexibler Wasserschlauch bekannt, dessen Schlauchanschluß mündungsseitig eine Ausnehmung hat, in die ein Durchflußbegrenzer einsetzbar ist. Da der vorbekannte Wasserschlauch bereits in seinem Schlauchanschluß einen Durchflußbegrenzer aufweist, kann auf einen derartigen Begrenzer im Bereich der Wasserarmaturen und Mischer verzichtet werden, wo er die Struktur dieser Armaturen beeinflussen und zu Schwierig­ keiten bei der Herstellung, dem Zusammenbau sowie der Anwendung führen kann.
Der vorbekannte Durchflußbegrenzer ist auch in Verbindung mit einem Rückflußverhinderer einsetzbar. Die Anpassung der im Schlauchanschluß vorgesehenen Ausnehmung an die Längserstreckung des Durchflußbegrenzers einerseits und des Rückflußverhinderers andererseits legt die Funktionen des vorbekannten Wasserschlauches jedoch fest. Zudem müssen der Durchflußbegrenzer sowie der Rückflußverhinderer bei der Schlauchmontage umständlich einzeln in die Ausnehmung eingesetzt werden, womit Fehlmontagen und ein nicht unerheblicher Mehraufwand verbunden sein können.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, einen Durchflußmen­ genregler oder dergleichen der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der auf einfache Weise und mit möglichst geringem Aufwand in eine Wasserleitung zwischengeschaltet werden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Durchflußmengenregler oder dergleichen insbesondere darin, daß der Durchflußmengenregler oder dergleichen mit einem Rückfluß­ verhinderer zu einer als Einsatzpatrone ausgebildeten Baueinheit zusammengefaßt ist.
Der erfindungsgemäße Durchflußmengenregler oder dergleichen ist mit einem Rückflußverhinderer zu einer als Einsatzpatrone oder Einsatzkartusche ausgebildeten Baueinheit zusammengefaßt, die auf einfache Weise und mit geringem Aufwand an der Kupplungs- oder Trennstelle einer Wasserleitung mündungsseitig einschiebbar ist. Durch eine entsprechende Ausgestaltung des Patronengehäuses und/oder durch eine entsprechende Kennzeichnung an seinem Umfangsmantel können Fehlmontagen entgegengewirkt werden.
Die Einsatzpatrone verbindet nicht nur die Vorteile der in ihr zusammengefaßten Bauteile, nämlich den Wasserspareffekt des Durchflußmengenreglers und den Rückflußstop verschmutzten Brauchwassers in das Leitungsnetz, insbesondere im Bereich flexibler Wasserschläuche, mittels des Rückflußverhinderers. Vielmehr kann die Einsatzpatrone auch dort vorteilhaft eingesetzt werden, wo infolge stark schwankender Wasserdrücke im Warm- oder Kaltwasserbereich ein dominanter Wasserdruck an der Armatur und insbesondere an einem Einhebelmischer anliegt. Während der Durchflußmengenregler in einem solchen Fall die Durchflußmenge pro Zeiteinheit auf einen Höchstwert vergleichmäßigt und das Einregeln und Mischen der gewünschten Wassertemperatur erleichtert, wird mittels dem Rückflußverhinderer verhindert, daß infolge eines dominanten Wasserdrucks im Warmwasserbereich heißes Wasser in den Kaltwasserbereich des Leitungsnetzes übertreten und zu wei­ tergehenden Schäden der zum Teil aus nicht hitzebeständigem Kunststoff bestehenden Wasserverbraucher, beispielsweise eines Spülkastens, führen kann.
Das somit synergetische Zusammenwirken der in der Einsatzpatrone zusammengefaßten Bauteile kann funktionell gesichert werden, wenn die Einsatzpatrone ein zuströmseitig angeordnetes Vorsatzsieb aufweist.
Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß dem Rückflußverhinderer der Einsatzpatrone in Strömungsrichtung der Durchflußmengenregler und dem Durchflußmengenregler gegebenen­ falls das Vorsatzsieb vorgeschaltet ist. Da der Durchflußmengenreg­ ler hohe Literleistungen vergleichmäßigt, fallen hinter dem Durchflußmengenregler häufig höhere Strömungsgeschwindigkeiten an, die in dem demgegenüber abströmseitigen Rückflußverhinderer derart reduziert werden können, daß hier geringere geräuschbildende Turbulenzen entstehen.
Aus Gründen der Geräuschminimierung und im Hinblick auf eine konstruktiv möglichst einfache Ausgestaltung des Erfindungsgegen­ standes kann es demgegenüber aber auch zweckmäßig sein, wenn dem Durchflußmengenregler der Einsatzpatrone in Strömungsrichtung der Rückflußverhinderer und dem Rückflußverhinderer gegebenenfalls das Vorsatzsieb vorgeschaltet ist.
Die Anordnung des Durchflußmengenreglers sowie des Rückfluß­ verhinderers in einer Einsatzpatrone erlaubt es, für bestimmte Anwendungsbereiche nur den Durchflußmengenregler oder nur den Rückflußverhinderer in der Einsatzpatrone unterzubringen, ohne daß beispielsweise ein anderer Wasserschlauch oder ein anderer Schlauchanschluß verwendet werden müßte. Zu diesem Zweck kann es vorteilhaft sein, wenn der Durchflußmengenregler, der Rückflußverhinderer sowie gegebenenfalls auch das Vorsatzsieb als separate, gegebenenfalls auch auswechselbare Funktionseinsätze ausgebildet sind, die in einem gemeinsamen Patronengehäuse angeordnet sind.
Hinsichtlich des Vorsatzsiebes ist es aber auch möglich, daß dieses mit dem im Patronengehäuse zuströmseitig angeordneten Funktionsein­ satz insbesondere lösbar verbindbar oder verbunden ist.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn an der Innenwand des Patronengehäuses für den Durchflußmengenregler und/oder den Rückflußverhinderer sowie gegebenenfalls auch für das Vorsatzsieb jeweils ein Auflager vorgesehen ist. Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß die Auflager versetzt zueinander angeordnet und vorzugsweise als stufenförmig versetzt zueinander angeordnete Ringbünde ausgebildet sind. Insbesondere bei einer in Strömungs­ richtung stufenförmig versetzten Anordnung der Auflager sitzen die Funktionseinsätze ausreichend fest im Patronengehäuse, um auch einem hohen Wasserdruck standhalten zu können.
Um eine gute Funktionsweise des Erfindungsgegenstandes zu begünstigen, ist es vorteilhaft, wenn der zwischen dem Außenmantel des Patronengehäuses einerseits und der Leitungsinnenwand der Wasserleitung andererseits verbleibende Zwischenraum mittels zumindest einer Ringdichtung abgedichtet ist. Diese Ringdichtung verhindert, daß ein Teilstrom an der Einsatzpatrone vorbei durch den Zwischenraum durchfließen kann.
Die Ringdichtung kann beispielsweise als Dichtring ausgebildet sein, der zwischen einem Anschlagflansch des Patronengehäuses einerseits und einer mündungsseitigen Stirnfläche eines Kupplungs­ teiles andererseits angeordnet und untergelegt ist. Um jedoch die Längserstreckung der Einsatzpatrone möglichst kleinzuhalten, ist es vorteilhaft, wenn am abströmseitigen Endbereich des Patronengehäuses ein Dichtring als Ringdichtung vorgesehen ist, wobei der Dichtring beispielsweise in einer Ringnut des äußeren Patronen-Gehäusemantels angeordnet sein kann.
Das Patronengehäuse kann mit einem Gehäusedurchmesser ausgebildet werden, der die Montage der Einsatzpatrone auch in die vorhandenen Eckventile oder dergleichen Kupplungsstellen erlaubt. Bevorzugt wird jedoch eine Weiterbildung gemäß der Erfindung, bei der ein insbesondere abströmseitiges Kupplungsteil mündungsseitig eine als Patronenaufnahme ausgebildete Ausnehmung hat.
Damit die Einsatzpatrone auch hohen Wasserdrücken standhalten kann, ist es vorteilhaft, wenn am zuströmseitigen Endbereich des Patronengehäuses ein Einsteckanschlag vorgesehen ist, welcher die mündungsseitige Stirnfläche des Kupplungsteiles beaufschlagt. Die Einsatzpatrone kann somit in die Ausnehmung des Kupplungsteiles bis zu seinem Einsteckanschlag eingeschoben werden, um anschließend die Wasserleitung durch Verschrauben der an der Kupplungs- oder Trennstelle vorgesehenen Kupplungsteile wieder zu schließen.
Die einfache Handhabung und inbesondere der leichte Ausbau der Einsatzpatrone wird begünstigt, wenn am Umfangsrand oder Umfangsmantel des vorzugsweise als Ringflansch ausgebildeten Einsteckanschlages eine Angriffsstelle für ein Werkzeug, einen Fingernagel oder dergleichen vorgesehen ist und daß die ins­ besondere als ringnutförmiger Absatz ausgebildete Angriffsstelle zweckmäßigerweise durch die mündungsseitige Stirnfläche eines Kupplungsteiles begrenzt ist. Zum Demontieren der Einsatzpatrone aus der Wasserleitung kann diese somit leicht an der als Ringnut ausgebildeten Angriffsstelle hintergriffen und beispielsweise aus der Ausnehmung des Schlauchanschlusses herausgezogen werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Einsatzpatrone im Bereich einer flexiblen Wasserleitung vorgesehen ist, wie sie beispiels­ weise einem Brausekopf oder dergleichen flexiblem Wasserauslauf vorgeschaltet ist.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Durchflußmengenregler in einem Teil-Querschnitt, der mit einem Rückflußverhinderer sowie einem zuströmsei­ tigen Vorsatzsieb zu einer als Einsatzpatrone ausge­ bildeten Baueinheit zusammengefaßt ist,
Fig. 2 eine Einsatzpatrone, ähnlich der aus Fig. 1, wobei hier jedoch der Rückflußverhinderer dem Durchflußmen­ genregler zuströmseitig vorgeschaltet ist, und
Fig. 3 die Einsatzpatrone aus Fig. 1 oder 2 in der als Patronenaufnahme ausgebildeten Ausnehmung eines an einem flexiblen Wasserschlauch vorgesehenen Schlauchanschlus­ ses.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Durchflußmengenregler 2 in zwei unterschiedlichen Ausführungen dargestellt, der einen Gummiring 4 oder dergleichen elastomeres Bauteil aufweist, welches den lichten Querschnitt des Durchflußmengenreglers 2 und somit dessen Literleistung pro Zeiteinheit in Abhängigkeit vom Wasserdruck auf einen definierten Maximalwert einregelt. Wie aus einem Vergleich der Fig. 1 und 2 einerseits und der Fig. 3 andererseits deutlich wird, ist der Durchflußmengenregler 2 mit einem Rückflußverhinderer 3 zu einer als Einsatzkartusche oder Einsatzpatrone 1 ausgebildeten Baueinheit zusammengefaßt, welche in einer als Patronenaufnahme ausgebildete Ausnehmung 5 eines an einem flexiblen Wasserschlauch 6 vorgesehenen Schlauch­ anschlusses 7 mündungsseitig einschiebbar ist. Dabei dient der Schlauchanschluß 7 als Kupplungsteil zum Ankuppeln des Wasser­ schlauches 6 an einer in die Wasserleitung zwischengeschalteten Kupplungs- oder Trennstelle.
Die Einsatzpatrone 1 weist zuströmseitig ein im Querschnitt etwa W-förmiges Vorsatzsieb 8 auf, welches die im Wasserstrom eventuell enthaltenen Schmutzpartikel von dem Durchflußmengenregler 2 sowie dem Rückflußverhinderer 3 fernhält und insoweit deren ungestörte Funktion sicherstellen soll.
Aus den Fig. 1 und 2 ist zu erkennen, daß der Durchflußmen­ genregler 2, der Rückflußverhinderer 3 sowie das Vorsatzsieb 8 jeweils als separate Funktionseinsätze ausgebildet und formangepaßt in ein gemeinsames Patronengehäuse 9 der Einsatzpatrone 1 einsetzbar sind.
Die Patronengehäuse 9 in den Fig. 1 und 2 weisen dazu jeweils zumindest ein als Ringbund oder Ringabsatz ausgebildetes Auflager 10 auf, welches an der Gehäuse-Innenwand im Bereich des ab­ strömseitigen Endbereiches vorgesehen ist.
Während in Fig. 1 die aufeinander aufliegenden Funktionseinsätze 2, 3, 8 am Auflager 10 abgestützt werden, sind beim Patronengehäuse 9 gemäß Fig. 2 zwei stufenförmig versetzt zueinander angeordnete Auflager 10, 11 vorgesehen. Während auf dem abströmseitigen Ringbund 10 in Fig. 2 der Durchflußmengenregler 2 angeordnet ist, wird der Rückflußverhinderer 3 von einem davon zuströmseitig beabstandeten Ringbund 11 gehalten. Das Vorsatzsieb sitzt in den Fig. 1 und 2 jeweils auf dem zuströmseitigen Funktionseinsatz 2 oder 3 auf, wobei es an diesem Funktionseinsatz gegebenenfalls auch vorzugsweise lösbar verrastbar oder dergleichen befestigt sein könnte.
Der Durchflußmengenregler 2, der Rückflußverhinderer 3 sowie das Vorsatzsieb 8 sind üblicher Bauart, wobei sie auch abweichend von den hier dargestellten Ausführungsformen ausgebildet sein können.
In Fig. 1 ist dem Rückflußverhinderer 3 der Einsatzpatrone 1 in Strömungsrichtung Pf1 der Durchflußmengenregler 2 und dem Durchflußmengenregler 2 das Vorsatzsieb 8 vorgeschaltet. Da der Durchflußmengenregler 2 eventuell auch hohe Literleistungen zu bewältigen hat, fallen abströmseitig hinter dem Durchflußmengenreg­ ler 2 häufig höhere Strömungsgeschwindigkeiten an, die in dem demgegenüber abströmseitigen Rückflußverhinderer 3 derart reduziert werden können, daß sich die Einsatzpatrone 1 gemäß Fig. 1 durch geringere geräuschbildende Turbulenzen auszeichnet.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Einsatzpatrone ist dem Durch­ flußmengenregler 2 in Strömungsrichtung der Rückflußverhinderer 3 und dem Rückflußverhinderer 3 das Vorsatzsieb 8 vorgeschaltet. Diese Ausführungsform gemäß Fig. 2 kann sich insbesondere dann anbieten, wenn der mit der Einsatzpatrone 1 verbundene Aufwand in Konstruktion und Herstellung möglichst gering gehalten werden soll. Wie aus Fig. 2 deutlich wird, kann der am Ventilkegel 12 des Rückflußverhinderers 3 vorgesehene Führungsstift 13 gegebenen­ falls in einen vom Gummiring 4 umgriffenen Regelkern des Mengenreglers 2 eintauchen.
Am Patronengehäuse 9 gemäß den Fig. 1 bis 3 ist zwischen dem Außenmantel des Patronengehäuses 9 einerseits und der Leitungs­ innenwand der Wasserleitung andererseits verbleibende Zwischenraum 15 mittels zumindest einer Ringdichtung abgedichtet, die hier als ein am abströmseitigen Endbereich des Patronengehäuses 9 vorgesehene Dichtring 16 ausgebildet ist, welcher sich in einer außenseitigen Ringnut 17 des Patronengehäuses 9 befindet.
Wie aus den Fig. 1 und 2 deutlich wird, ist am zuströmseitigen Endbereich des Patronengehäuses 9 ein hier als Ringflansch ausgebildeter Einsteckanschlag 18 vorgesehen, welcher die mündungsseitige Stirnfläche des am zuströmseitigen Schlauchanschluß des Wasserschlauches 6 vorgesehenen Kupplungsteils beaufschlagt. Die Einsatzpatrone 1 kann somit in die am Schlauchanschluß 7 oder dergleichen Kupplungsteil des Wasserschlauches 6 vorgesehene Ausnehmung 5 bis zum Einsteckanschlag 18 mündungsseitig eingescho­ ben werden. Dabei ist am Umfangsrand des Einsteckanschlages 18 eine als ringnutförmiger Absatz ausgebildete Angriffsstelle 19 vorgesehen, die zum Demontieren und Herausziehen der Einsatzpatrone 1 aus dem Schlauchanschluß 7 leicht mit Hilfe eines Fingernagels oder eines Werkzeuges hintergriffen werden kann.
Die Anordnung des Durchflußmengenreglers 2 sowie des Rückfluß­ verhinderers 3 in der Einsatzpatrone 1 erlaubt es, für bestimmte Anwendungsbereiche nur den Durchflußmengenregler 2 oder nur den Rückflußverhinderer 3 in Verbindung mit dem Vorsatzsieb 8 im Patronengehäuse 9 unterzubringen, ohne daß beispielsweise ein anderer flexibler Wasserschlauch 6 oder Schlauchanschluß 7 verwendet werden müßte. Dabei kann die Einsatzpatrone 1 auf einfache Weise und mit geringem Aufwand in die auch vom Wasserschlauch 6 gebildete Wasserleitung zwischengeschaltet werden, wobei der Einsteckanschlag 18 zwischen den mündungsseitigen Stirnflächen der die Kupplungs- oder Trennstelle bildenden Kupplungsteile eingespannt wird.
In Fig. 3 weist der als Kupplungsteil dienende Schlauchanschluß 7 ein Außengewinde auf, auf das zum Abdichten der Wasserleitung eine hier nicht dargestellte und beispielsweise an einem Eckventil vorgesehene Überwurfmutter als Gegen-Kupplungsteil aufschraubbar ist.

Claims (13)

1. Durchflußmengenregler (2), Durchflußbegrenzer oder dergleichen Drossel, der in eine Wasserleitung zwischengeschaltet und dort im Bereich einer Kupplungs- oder Trennstelle mündungs­ seitig einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchflußmengenregler (2) oder dergleichen mit einem Rückflußverhinderer (3) zu einer als Einsatzpatrone (1) ausgebildeten Baueinheit zusammengefaßt ist.
2. Durchflußmengenregler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatzpatrone (1) ein zuströmseitig angeordnetes Vorsatzsieb (8) aufweist.
3. Durchflußmengenregler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rückflußverhinderer (3) der Einsatz­ patrone (1) in Strömungsrichtung (PF1) der Durchflußmengenreg­ ler (2) und dem Durchflußmengenregler (2) gegebenenfalls das Vorsatzsieb (8) vorgeschaltet ist (vgl. Fig. 1).
4. Durchflußmengenregler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Durchflußmengenregler (2) der Einsatzpatrone (1) in Strömungsrichtung (Pf1) der Rückfluß­ verhinderer (3) und dem Rückflußverhinderer (3) gegebenenfalls das Vorsatzsieb (8) vorgeschaltet ist (vgl. Fig. 2).
5. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchflußmengenregler (2), der Rückflußverhinderer (3) sowie gegebenenfalls auch das Vorsatzsieb (8) als separate Funktionseinsätze ausgebildet sind, die in einem gemeinsamen Patronengehäuse (9) angeordnet sind.
6. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenwand des Patronen­ gehäuses (9) für den Durchflußmengenregler (2) und/oder den Rückflußverhinderer (3) sowie gegebenenfalls auch das Vorsatzsieb (8) jeweils ein Auflager (10, 11) vorgesehen ist.
7. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflager (10, 11) versetzt zueinander angeordnet und vorzugsweise als stufenförmig versetzt zueinander angeordnete Ringbünde oder Ringabsätze ausgebildet sind.
8. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen dem Außenmantel des Patronengehäuses (9) einerseits und der Leitungsinnenwand der Wasserleitung andererseits verbleibende Zwischenraum (15) mittels zumindest einer Ringdichtung abgedichtet ist.
9. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am abströmseitigen Endbereich des Patronengehäuses (9) ein Dichtring (16) als Ringdichtung vorgesehen ist.
10. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein insbesondere abströmseitiges Kupplungsteil mündungsseitig eine als Patronenaufnahme ausgebildete Ausnehmung (5) hat.
11. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß am zuströmseitigen Endbereich des Patronengehäuses (9) ein Einsteckanschlag (18) vorgesehen ist, welcher die mündungsseitige Stirnfläche des Kupplungs­ teiles (7) beaufschlagt.
12. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß am Umfangsmantel des vorzugsweise als Ringflansch ausgebildeten Einsteckanschlages (18) eine Angriffsstelle (19) für ein Werkzeug oder dergleichen vorgesehen ist, und daß die insbesondere als ringnutförmiger Absatz ausgebildete Angriffsstelle zweckmäßigerweise durch die mündungsseitige Stirnfläche (20) eines Kupplungsteiles (7) begrenzt ist.
13. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatzpatrone (1) im Bereich einer flexiblen Wasserleitung (6) vorgesehen ist.
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