DE19603393A1 - Durchflußmengenregler oder dergleichen Drossel - Google Patents
Durchflußmengenregler oder dergleichen DrosselInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Durchflußmengenregler, Durchfluß
begrenzer oder dergleichen Drossel, der in eine Wasserleitung
zwischengeschaltet und dort im Bereich einer Kupplungs- oder
Trennstelle mündungsseitig einschiebbar ist.
Aus der EP 0 566 813 ist bereits ein flexibler Wasserschlauch
bekannt, dessen Schlauchanschluß mündungsseitig eine Ausnehmung
hat, in die ein Durchflußbegrenzer einsetzbar ist. Da der
vorbekannte Wasserschlauch bereits in seinem Schlauchanschluß einen
Durchflußbegrenzer aufweist, kann auf einen derartigen Begrenzer
im Bereich der Wasserarmaturen und Mischer verzichtet werden,
wo er die Struktur dieser Armaturen beeinflussen und zu Schwierig
keiten bei der Herstellung, dem Zusammenbau sowie der Anwendung
führen kann.
Der vorbekannte Durchflußbegrenzer ist auch in Verbindung mit
einem Rückflußverhinderer einsetzbar. Die Anpassung der im
Schlauchanschluß vorgesehenen Ausnehmung an die Längserstreckung
des Durchflußbegrenzers einerseits und des Rückflußverhinderers
andererseits legt die Funktionen des vorbekannten Wasserschlauches
jedoch fest. Zudem müssen der Durchflußbegrenzer sowie der
Rückflußverhinderer bei der Schlauchmontage umständlich einzeln
in die Ausnehmung eingesetzt werden, womit Fehlmontagen und ein
nicht unerheblicher Mehraufwand verbunden sein können.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, einen Durchflußmen
genregler oder dergleichen der eingangs erwähnten Art zu schaffen,
der auf einfache Weise und mit möglichst geringem Aufwand in eine
Wasserleitung zwischengeschaltet werden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem
Durchflußmengenregler oder dergleichen insbesondere darin, daß
der Durchflußmengenregler oder dergleichen mit einem Rückfluß
verhinderer zu einer als Einsatzpatrone ausgebildeten Baueinheit
zusammengefaßt ist.
Der erfindungsgemäße Durchflußmengenregler oder dergleichen ist
mit einem Rückflußverhinderer zu einer als Einsatzpatrone oder
Einsatzkartusche ausgebildeten Baueinheit zusammengefaßt, die auf
einfache Weise und mit geringem Aufwand an der Kupplungs- oder
Trennstelle einer Wasserleitung mündungsseitig einschiebbar ist.
Durch eine entsprechende Ausgestaltung des Patronengehäuses
und/oder durch eine entsprechende Kennzeichnung an seinem
Umfangsmantel können Fehlmontagen entgegengewirkt werden.
Die Einsatzpatrone verbindet nicht nur die Vorteile der in ihr
zusammengefaßten Bauteile, nämlich den Wasserspareffekt des
Durchflußmengenreglers und den Rückflußstop verschmutzten
Brauchwassers in das Leitungsnetz, insbesondere im Bereich
flexibler Wasserschläuche, mittels des Rückflußverhinderers.
Vielmehr kann die Einsatzpatrone auch dort vorteilhaft eingesetzt
werden, wo infolge stark schwankender Wasserdrücke im Warm- oder
Kaltwasserbereich ein dominanter Wasserdruck an der Armatur und
insbesondere an einem Einhebelmischer anliegt. Während der
Durchflußmengenregler in einem solchen Fall die Durchflußmenge
pro Zeiteinheit auf einen Höchstwert vergleichmäßigt und das
Einregeln und Mischen der gewünschten Wassertemperatur erleichtert,
wird mittels dem Rückflußverhinderer verhindert, daß infolge eines
dominanten Wasserdrucks im Warmwasserbereich heißes Wasser in den
Kaltwasserbereich des Leitungsnetzes übertreten und zu wei
tergehenden Schäden der zum Teil aus nicht hitzebeständigem
Kunststoff bestehenden Wasserverbraucher, beispielsweise eines
Spülkastens, führen kann.
Das somit synergetische Zusammenwirken der in der Einsatzpatrone
zusammengefaßten Bauteile kann funktionell gesichert werden, wenn
die Einsatzpatrone ein zuströmseitig angeordnetes Vorsatzsieb
aufweist.
Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor,
daß dem Rückflußverhinderer der Einsatzpatrone in Strömungsrichtung
der Durchflußmengenregler und dem Durchflußmengenregler gegebenen
falls das Vorsatzsieb vorgeschaltet ist. Da der Durchflußmengenreg
ler hohe Literleistungen vergleichmäßigt, fallen hinter dem
Durchflußmengenregler häufig höhere Strömungsgeschwindigkeiten
an, die in dem demgegenüber abströmseitigen Rückflußverhinderer
derart reduziert werden können, daß hier geringere geräuschbildende
Turbulenzen entstehen.
Aus Gründen der Geräuschminimierung und im Hinblick auf eine
konstruktiv möglichst einfache Ausgestaltung des Erfindungsgegen
standes kann es demgegenüber aber auch zweckmäßig sein, wenn dem
Durchflußmengenregler der Einsatzpatrone in Strömungsrichtung der
Rückflußverhinderer und dem Rückflußverhinderer gegebenenfalls
das Vorsatzsieb vorgeschaltet ist.
Die Anordnung des Durchflußmengenreglers sowie des Rückfluß
verhinderers in einer Einsatzpatrone erlaubt es, für bestimmte
Anwendungsbereiche nur den Durchflußmengenregler oder nur den
Rückflußverhinderer in der Einsatzpatrone unterzubringen, ohne
daß beispielsweise ein anderer Wasserschlauch oder ein anderer
Schlauchanschluß verwendet werden müßte. Zu diesem Zweck kann
es vorteilhaft sein, wenn der Durchflußmengenregler, der
Rückflußverhinderer sowie gegebenenfalls auch das Vorsatzsieb als
separate, gegebenenfalls auch auswechselbare Funktionseinsätze
ausgebildet sind, die in einem gemeinsamen Patronengehäuse
angeordnet sind.
Hinsichtlich des Vorsatzsiebes ist es aber auch möglich, daß dieses
mit dem im Patronengehäuse zuströmseitig angeordneten Funktionsein
satz insbesondere lösbar verbindbar oder verbunden ist.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn an der Innenwand des Patronengehäuses
für den Durchflußmengenregler und/oder den Rückflußverhinderer
sowie gegebenenfalls auch für das Vorsatzsieb jeweils ein Auflager
vorgesehen ist. Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung
sieht vor, daß die Auflager versetzt zueinander angeordnet und
vorzugsweise als stufenförmig versetzt zueinander angeordnete
Ringbünde ausgebildet sind. Insbesondere bei einer in Strömungs
richtung stufenförmig versetzten Anordnung der Auflager sitzen
die Funktionseinsätze ausreichend fest im Patronengehäuse, um auch
einem hohen Wasserdruck standhalten zu können.
Um eine gute Funktionsweise des Erfindungsgegenstandes zu
begünstigen, ist es vorteilhaft, wenn der zwischen dem Außenmantel
des Patronengehäuses einerseits und der Leitungsinnenwand der
Wasserleitung andererseits verbleibende Zwischenraum mittels
zumindest einer Ringdichtung abgedichtet ist. Diese Ringdichtung
verhindert, daß ein Teilstrom an der Einsatzpatrone vorbei durch
den Zwischenraum durchfließen kann.
Die Ringdichtung kann beispielsweise als Dichtring ausgebildet
sein, der zwischen einem Anschlagflansch des Patronengehäuses
einerseits und einer mündungsseitigen Stirnfläche eines Kupplungs
teiles andererseits angeordnet und untergelegt ist. Um jedoch
die Längserstreckung der Einsatzpatrone möglichst kleinzuhalten,
ist es vorteilhaft, wenn am abströmseitigen Endbereich des
Patronengehäuses ein Dichtring als Ringdichtung vorgesehen ist,
wobei der Dichtring beispielsweise in einer Ringnut des äußeren
Patronen-Gehäusemantels angeordnet sein kann.
Das Patronengehäuse kann mit einem Gehäusedurchmesser ausgebildet
werden, der die Montage der Einsatzpatrone auch in die vorhandenen
Eckventile oder dergleichen Kupplungsstellen erlaubt. Bevorzugt
wird jedoch eine Weiterbildung gemäß der Erfindung, bei der ein
insbesondere abströmseitiges Kupplungsteil mündungsseitig eine
als Patronenaufnahme ausgebildete Ausnehmung hat.
Damit die Einsatzpatrone auch hohen Wasserdrücken standhalten kann,
ist es vorteilhaft, wenn am zuströmseitigen Endbereich des
Patronengehäuses ein Einsteckanschlag vorgesehen ist, welcher die
mündungsseitige Stirnfläche des Kupplungsteiles beaufschlagt. Die
Einsatzpatrone kann somit in die Ausnehmung des Kupplungsteiles
bis zu seinem Einsteckanschlag eingeschoben werden, um anschließend
die Wasserleitung durch Verschrauben der an der Kupplungs- oder
Trennstelle vorgesehenen Kupplungsteile wieder zu schließen.
Die einfache Handhabung und inbesondere der leichte Ausbau der
Einsatzpatrone wird begünstigt, wenn am Umfangsrand oder
Umfangsmantel des vorzugsweise als Ringflansch ausgebildeten
Einsteckanschlages eine Angriffsstelle für ein Werkzeug, einen
Fingernagel oder dergleichen vorgesehen ist und daß die ins
besondere als ringnutförmiger Absatz ausgebildete Angriffsstelle
zweckmäßigerweise durch die mündungsseitige Stirnfläche eines
Kupplungsteiles begrenzt ist. Zum Demontieren der Einsatzpatrone
aus der Wasserleitung kann diese somit leicht an der als Ringnut
ausgebildeten Angriffsstelle hintergriffen und beispielsweise aus
der Ausnehmung des Schlauchanschlusses herausgezogen werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Einsatzpatrone im Bereich
einer flexiblen Wasserleitung vorgesehen ist, wie sie beispiels
weise einem Brausekopf oder dergleichen flexiblem Wasserauslauf
vorgeschaltet ist.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbindung
mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale
können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform
gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Durchflußmengenregler in einem Teil-Querschnitt,
der mit einem Rückflußverhinderer sowie einem zuströmsei
tigen Vorsatzsieb zu einer als Einsatzpatrone ausge
bildeten Baueinheit zusammengefaßt ist,
Fig. 2 eine Einsatzpatrone, ähnlich der aus Fig. 1, wobei
hier jedoch der Rückflußverhinderer dem Durchflußmen
genregler zuströmseitig vorgeschaltet ist, und
Fig. 3 die Einsatzpatrone aus Fig. 1 oder 2 in der als
Patronenaufnahme ausgebildeten Ausnehmung eines an einem
flexiblen Wasserschlauch vorgesehenen Schlauchanschlus
ses.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Durchflußmengenregler 2 in zwei
unterschiedlichen Ausführungen dargestellt, der einen Gummiring
4 oder dergleichen elastomeres Bauteil aufweist, welches den
lichten Querschnitt des Durchflußmengenreglers 2 und somit dessen
Literleistung pro Zeiteinheit in Abhängigkeit vom Wasserdruck auf
einen definierten Maximalwert einregelt. Wie aus einem Vergleich
der Fig. 1 und 2 einerseits und der Fig. 3 andererseits
deutlich wird, ist der Durchflußmengenregler 2 mit einem
Rückflußverhinderer 3 zu einer als Einsatzkartusche oder
Einsatzpatrone 1 ausgebildeten Baueinheit zusammengefaßt, welche
in einer als Patronenaufnahme ausgebildete Ausnehmung 5 eines
an einem flexiblen Wasserschlauch 6 vorgesehenen Schlauch
anschlusses 7 mündungsseitig einschiebbar ist. Dabei dient der
Schlauchanschluß 7 als Kupplungsteil zum Ankuppeln des Wasser
schlauches 6 an einer in die Wasserleitung zwischengeschalteten
Kupplungs- oder Trennstelle.
Die Einsatzpatrone 1 weist zuströmseitig ein im Querschnitt etwa
W-förmiges Vorsatzsieb 8 auf, welches die im Wasserstrom eventuell
enthaltenen Schmutzpartikel von dem Durchflußmengenregler 2 sowie
dem Rückflußverhinderer 3 fernhält und insoweit deren ungestörte
Funktion sicherstellen soll.
Aus den Fig. 1 und 2 ist zu erkennen, daß der Durchflußmen
genregler 2, der Rückflußverhinderer 3 sowie das Vorsatzsieb 8
jeweils als separate Funktionseinsätze ausgebildet und formangepaßt
in ein gemeinsames Patronengehäuse 9 der Einsatzpatrone 1
einsetzbar sind.
Die Patronengehäuse 9 in den Fig. 1 und 2 weisen dazu jeweils
zumindest ein als Ringbund oder Ringabsatz ausgebildetes Auflager
10 auf, welches an der Gehäuse-Innenwand im Bereich des ab
strömseitigen Endbereiches vorgesehen ist.
Während in Fig. 1 die aufeinander aufliegenden Funktionseinsätze
2, 3, 8 am Auflager 10 abgestützt werden, sind beim Patronengehäuse
9 gemäß Fig. 2 zwei stufenförmig versetzt zueinander angeordnete
Auflager 10, 11 vorgesehen. Während auf dem abströmseitigen
Ringbund 10 in Fig. 2 der Durchflußmengenregler 2 angeordnet
ist, wird der Rückflußverhinderer 3 von einem davon zuströmseitig
beabstandeten Ringbund 11 gehalten. Das Vorsatzsieb sitzt in den
Fig. 1 und 2 jeweils auf dem zuströmseitigen Funktionseinsatz
2 oder 3 auf, wobei es an diesem Funktionseinsatz gegebenenfalls
auch vorzugsweise lösbar verrastbar oder dergleichen befestigt
sein könnte.
Der Durchflußmengenregler 2, der Rückflußverhinderer 3 sowie das
Vorsatzsieb 8 sind üblicher Bauart, wobei sie auch abweichend
von den hier dargestellten Ausführungsformen ausgebildet sein
können.
In Fig. 1 ist dem Rückflußverhinderer 3 der Einsatzpatrone 1
in Strömungsrichtung Pf1 der Durchflußmengenregler 2 und dem
Durchflußmengenregler 2 das Vorsatzsieb 8 vorgeschaltet. Da der
Durchflußmengenregler 2 eventuell auch hohe Literleistungen zu
bewältigen hat, fallen abströmseitig hinter dem Durchflußmengenreg
ler 2 häufig höhere Strömungsgeschwindigkeiten an, die in dem
demgegenüber abströmseitigen Rückflußverhinderer 3 derart reduziert
werden können, daß sich die Einsatzpatrone 1 gemäß Fig. 1 durch
geringere geräuschbildende Turbulenzen auszeichnet.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Einsatzpatrone ist dem Durch
flußmengenregler 2 in Strömungsrichtung der Rückflußverhinderer
3 und dem Rückflußverhinderer 3 das Vorsatzsieb 8 vorgeschaltet.
Diese Ausführungsform gemäß Fig. 2 kann sich insbesondere dann
anbieten, wenn der mit der Einsatzpatrone 1 verbundene Aufwand
in Konstruktion und Herstellung möglichst gering gehalten werden
soll. Wie aus Fig. 2 deutlich wird, kann der am Ventilkegel 12
des Rückflußverhinderers 3 vorgesehene Führungsstift 13 gegebenen
falls in einen vom Gummiring 4 umgriffenen Regelkern des
Mengenreglers 2 eintauchen.
Am Patronengehäuse 9 gemäß den Fig. 1 bis 3 ist zwischen dem
Außenmantel des Patronengehäuses 9 einerseits und der Leitungs
innenwand der Wasserleitung andererseits verbleibende Zwischenraum
15 mittels zumindest einer Ringdichtung abgedichtet, die hier
als ein am abströmseitigen Endbereich des Patronengehäuses 9
vorgesehene Dichtring 16 ausgebildet ist, welcher sich in einer
außenseitigen Ringnut 17 des Patronengehäuses 9 befindet.
Wie aus den Fig. 1 und 2 deutlich wird, ist am zuströmseitigen
Endbereich des Patronengehäuses 9 ein hier als Ringflansch
ausgebildeter Einsteckanschlag 18 vorgesehen, welcher die
mündungsseitige Stirnfläche des am zuströmseitigen Schlauchanschluß
des Wasserschlauches 6 vorgesehenen Kupplungsteils beaufschlagt.
Die Einsatzpatrone 1 kann somit in die am Schlauchanschluß 7 oder
dergleichen Kupplungsteil des Wasserschlauches 6 vorgesehene
Ausnehmung 5 bis zum Einsteckanschlag 18 mündungsseitig eingescho
ben werden. Dabei ist am Umfangsrand des Einsteckanschlages 18
eine als ringnutförmiger Absatz ausgebildete Angriffsstelle 19
vorgesehen, die zum Demontieren und Herausziehen der Einsatzpatrone
1 aus dem Schlauchanschluß 7 leicht mit Hilfe eines Fingernagels
oder eines Werkzeuges hintergriffen werden kann.
Die Anordnung des Durchflußmengenreglers 2 sowie des Rückfluß
verhinderers 3 in der Einsatzpatrone 1 erlaubt es, für bestimmte
Anwendungsbereiche nur den Durchflußmengenregler 2 oder nur den
Rückflußverhinderer 3 in Verbindung mit dem Vorsatzsieb 8 im
Patronengehäuse 9 unterzubringen, ohne daß beispielsweise ein
anderer flexibler Wasserschlauch 6 oder Schlauchanschluß 7
verwendet werden müßte. Dabei kann die Einsatzpatrone 1 auf
einfache Weise und mit geringem Aufwand in die auch vom
Wasserschlauch 6 gebildete Wasserleitung zwischengeschaltet werden,
wobei der Einsteckanschlag 18 zwischen den mündungsseitigen
Stirnflächen der die Kupplungs- oder Trennstelle bildenden
Kupplungsteile eingespannt wird.
In Fig. 3 weist der als Kupplungsteil dienende Schlauchanschluß
7 ein Außengewinde auf, auf das zum Abdichten der Wasserleitung
eine hier nicht dargestellte und beispielsweise an einem Eckventil
vorgesehene Überwurfmutter als Gegen-Kupplungsteil aufschraubbar
ist.
Claims (13)
1. Durchflußmengenregler (2), Durchflußbegrenzer oder dergleichen
Drossel, der in eine Wasserleitung zwischengeschaltet und
dort im Bereich einer Kupplungs- oder Trennstelle mündungs
seitig einschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Durchflußmengenregler (2) oder dergleichen mit einem
Rückflußverhinderer (3) zu einer als Einsatzpatrone (1)
ausgebildeten Baueinheit zusammengefaßt ist.
2. Durchflußmengenregler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einsatzpatrone (1) ein zuströmseitig angeordnetes
Vorsatzsieb (8) aufweist.
3. Durchflußmengenregler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Rückflußverhinderer (3) der Einsatz
patrone (1) in Strömungsrichtung (PF1) der Durchflußmengenreg
ler (2) und dem Durchflußmengenregler (2) gegebenenfalls das
Vorsatzsieb (8) vorgeschaltet ist (vgl. Fig. 1).
4. Durchflußmengenregler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Durchflußmengenregler (2) der
Einsatzpatrone (1) in Strömungsrichtung (Pf1) der Rückfluß
verhinderer (3) und dem Rückflußverhinderer (3) gegebenenfalls
das Vorsatzsieb (8) vorgeschaltet ist (vgl. Fig. 2).
5. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Durchflußmengenregler (2),
der Rückflußverhinderer (3) sowie gegebenenfalls auch das
Vorsatzsieb (8) als separate Funktionseinsätze ausgebildet
sind, die in einem gemeinsamen Patronengehäuse (9) angeordnet
sind.
6. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenwand des Patronen
gehäuses (9) für den Durchflußmengenregler (2) und/oder den
Rückflußverhinderer (3) sowie gegebenenfalls auch das
Vorsatzsieb (8) jeweils ein Auflager (10, 11) vorgesehen
ist.
7. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflager (10, 11) versetzt
zueinander angeordnet und vorzugsweise als stufenförmig
versetzt zueinander angeordnete Ringbünde oder Ringabsätze
ausgebildet sind.
8. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen dem Außenmantel des
Patronengehäuses (9) einerseits und der Leitungsinnenwand
der Wasserleitung andererseits verbleibende Zwischenraum (15)
mittels zumindest einer Ringdichtung abgedichtet ist.
9. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß am abströmseitigen Endbereich
des Patronengehäuses (9) ein Dichtring (16) als Ringdichtung
vorgesehen ist.
10. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß ein insbesondere abströmseitiges
Kupplungsteil mündungsseitig eine als Patronenaufnahme
ausgebildete Ausnehmung (5) hat.
11. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß am zuströmseitigen Endbereich
des Patronengehäuses (9) ein Einsteckanschlag (18) vorgesehen
ist, welcher die mündungsseitige Stirnfläche des Kupplungs
teiles (7) beaufschlagt.
12. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß am Umfangsmantel des vorzugsweise
als Ringflansch ausgebildeten Einsteckanschlages (18) eine
Angriffsstelle (19) für ein Werkzeug oder dergleichen
vorgesehen ist, und daß die insbesondere als ringnutförmiger
Absatz ausgebildete Angriffsstelle zweckmäßigerweise durch
die mündungsseitige Stirnfläche (20) eines Kupplungsteiles
(7) begrenzt ist.
13. Durchflußmengenregler nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatzpatrone (1) im Bereich
einer flexiblen Wasserleitung (6) vorgesehen ist.
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