DE19603099C2 - Rollo, insbesondere für ein Fondseitenfenster eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
Rollo, insbesondere für ein Fondseitenfenster eines KraftfahrzeugesInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Rollo nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Ein Rollo dieser Art in Form einer Vertikalmarkise ist in der
Patentschrift DE 31 17 997 C2 offenbart. Die dortige Markise ist
zum Abdecken eines Fensters mit einem oberen, zur Horizontalen
geneigten Rahmenteil vorgesehen, wobei das Markisentuch in einen
rechteckförmigen Tuchabschnitt und einen dreieckförmigen Tuchab
schnitt geteilt ist. Der rechteckförmige Tuchabschnitt ist auf
eine drehbar gelagerte Walze aufwickelbar, und der dreieckförmi
ge Tuchabschnitt ist zwischen dem oberen geneigten Rahmenteil
und der Walze harmonikaartig faltbar angebracht. Die Walze ist
zur Entfaltung des dreieckförmigen Tuchabschnitts über dem obe
ren, dreieckförmigen Fensterabschnitt um einen seitlichen Ge
lenkpunkt verschwenkbar. Zur Betätigung der Vertikalmarkise die
nen Aufziehband- oder Aufziehschnurvorrichtungen, von denen eine
die Schwenkbewegung und eine andere die Wickelbewegung der Walze
bewirkt. Alternativ werden entsprechend wirkende Elektromotoren
verwendet.
Ein Rollo, bei dem die vordere, freie Kante der abwickelbaren
Rollobahn schräg zur Walzenachse verläuft, ist in der Patent
schrift DE 41 11 400 C1 offenbart. Dies dient dem Zweck, eine
Fensterauszugsfläche, deren in Rolloauszugsrichtung vordere Fen
sterkante schräg zur Walzenachse des Rollos verläuft, ganzflä
chig mit der Rollobahn abdecken zu können, ohne daß das Rollo
wesentlich über die abzudeckende Fensterfläche hinaussteht.
In der Offenlegungsschrift DE 38 22 378 A1 ist eine Fenster
rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug beschrieben, das eine im
wesentlichen dreieckige und eine rechteckige Rollobahn aufweist.
Für jede Rollobahn ist eine eigene, an Fensterrahmenteilen fest
fixierte Walze vorgesehen, und die Rollobahnen werden unabhängig
voneinander und in verschiedene Auszugsrichtungen betätigt.
Die Patentschrift DE 6 44 744 offenbart einen Rollvorhang für
dreieckige, eine kreisförmig gewölbte Kante aufweisende Fenster,
bei dem eine an die Fensterabmessungen angepasste, einteilige
Rollobahn von einer Kegelrolle abgewickelt wird.
Der Erfindung liegt als Aufgabe die Bereitstellung eines einfach
montierbaren und handhabbaren Rollos zugrunde, mit dem sich auch
unsymmetrisch geformte Fenster ohne wesentlichen Rolloüberstand
abdecken lassen.
Diese Aufgabe wird durch ein Rollo mit den Merkmalen des An
spruchs 1 gelöst. Bei diesem Rollo ist die Walzenaufnahme end
seitig um eine zur Rollobahn-Abwickelebene senkrechte Achse ver
schwenkbar an einem Hauptträger gehalten, und der durch diese
Schwenkbewegung zwischen einer Ausgangslage der Walzenaufnahme
und einer dazu verkippten Abwickellage entstehende dreieckförmi
ge Raum ist von einer auffaltbaren Bespannung abdeckbar. Dies
macht es möglich, mit dem Rollo gezielt eine Fensterfläche oder
dergleichen ganzflächig abzudecken, die eine zur Rollobahn-
Abwickelrichtung nicht senkrecht, sondern schräg verlaufende
Querkante besitzt. Dazu wird der Hauptträger derart am Rand des
abzudeckenden Bereichs festgelegt, daß die Bespannung mit ihrer
am Hauptträger festgelegten Seite im wesentlichen parallel zu
dieser schrägen Querkante verläuft. Bei Betätigung des Rollos
wird dann zunächst die Walzenaufnahme in ihre Abwickellage ver
schwenkt, in der die Walzenachse senkrecht zu den parallel zur
Rollobahn-Abwickelrichtung verlaufenden Kanten des abzudeckenden
Bereichs ist, wobei sich die Bespannung fächerförmig auffaltet
und den dreieckförmigen Flächenbereich zwischen Ausgangslage und
Abwickellage der Walzenaufnahme abdeckt. Sobald die Walzenauf
nahme ihre Abwickellage erreicht hat, hat ein weiteres Ziehen am
freien Ende der Rollobahn zur Folge, daß selbige zur Abdeckung
des restlichen Flächenbereichs von der Walze abgewickelt wird.
Diese Bewegungsabfolge wird dadurch gewährleistet, daß die
Rollobahn gegen die Wirkung einer elastischen Kraft von der Wal
ze abwickelbar ist und die Walzenaufnahme von einem hierzu vor
gesehenen, elastischen Element selbsttätig in ihre Ausgangslage
zurückgeführt wird, während das Verschwenken der Walzenaufnahme
in ihre Abwickellage die Überwindung der zugehörigen elastischen
Rückstellkraft erfordert, die kleiner ist als die zum Abwickeln
der Rollobahn von der Walze erforderliche Kraft. Gleichzeitig
dient das elastische Element als fadenartige Führung für die fä
cherartig auffaltbare Bespannung.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 ist die
Walzenaufnahme in der Ausgangslage sichtgeschützt im Hauptträger
untergebracht.
In Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 3 ist das elasti
sche Element als Gummiband ausgebildet.
In einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 kann das
Rollo vorteilhafterweise zur Abdeckung eines Kraftfahrzeug-
Fondseitenfensters dienen, dessen Vorderkante einen zur Vertika
len geneigten Verlauf besitzt.
Eine bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird nachfolgend beschrieben.
Die einzige Figur zeigt eine schematische Seitenansicht eines
zur Abdeckung eines Kraftfahrzeug-Fondseitenfensters dienenden
Rollos im ausgezogenen Zustand.
Das gezeigte Rollo beinhaltet ein als Walzenaufnahme dienendes
erstes Gehäuse (1), in welchem an zwei stirnseitig angeordneten
Lagern (2, 3) eine Walze (4) drehbar gelagert ist, von der eine
Rollobahn (5) aus Stoff in der angedeuteten Auszugsrichtung (A)
gegen die elastische Aufwickelkraft eines der Walze (4)
zugeordneten, nicht gezeigten Walzenfederelements abwickelbar
ist. Die in Auszugsrichtung (A) vordere Seite (5a) der Rollobahn
ist passend zum Verlauf der Hinterkante eines von dem Rollo
abzudeckenden Fondseitenfensters eines Kraftfahrzeuges schräg
gebogen gestaltet. Die ausgezogene Rollobahn (5) kann in einer
herkömmlichen Weise, z. B. mittels Saugnäpfen oder einer Haken-
Ösen-Verbindung im gezeigten, ausgezogenen Zustand festgelegt
werden.
Neben diesen herkömmlichen Komponenten beinhaltet das Rollo des
weiteren einen als zweites, längliches Hauptgehäuse,
ausgebildeten Hauptträger (6), der in nicht näher gezeigter
Weise Mittel zu seiner Befestigung an der Innenseite des B-
Säulenbereichs des Kraftfahrzeuges aufweist. Dabei wird dieses
Hauptgehäuse (6) so an der Innenseite der B-Säule befestigt, daß
es mit seiner Längserstreckung parallel zur gegenüber der
Vertikalen schräg verlaufenden Vorderkante des abzudeckenden
Fondseitenfensters verläuft. Das Hauptgehäuse (6) ist außerdem
so gestaltet, daß es das Walzenaufnahmegehäuse (1) in dessen
Ausgangslage aufnimmt. Dabei ist das Walzenaufnahmegehäuse (1)
an seinem in der Figur unteren, linken Eckbereich um eine zur
Ebene der ausgezogenen Rollobahn (5) senkrechte Drehachse (D)
schwenkbeweglich an dem ortsfest mit der B-Säule des Fahrzeugs
zu verbindenden Hauptgehäuse (6) gelagert. Damit kann das
Walzenaufnahmegehäuse (1), wie mit dem Schwenkbewegungspfeil (P)
angedeutet, zwischen der gezeigten Abwickellage, in der die
Drehachse (4a) der Walze (4) senkrecht zur horizontalen
Rollobahn-Auszugsrichtung (A) verläuft, und einer Ausgangslage
verschwenkt werden, in welcher es sichtgeschützt vollständig in
dem Hauptgehäuse (6) aufgenommen ist.
Zwischen dem Walzenaufnahmegehäuse (1) und dem Hauptgehäuse (6)
ist eine Bespannung (7) aus Stoff derart vorgesehen, daß der
beim Ausschwenken des Walzenaufnahmegehäuses (1) aus dem
Hauptgehäuse (6) entstehende dreieckförmige Flächenbereich
zwischen Walzenaufnahmegehäuse (1) und Hauptgehäuse (6) von
dieser Bespannung (7) abgedeckt wird. Dazu ist die Bespannung
(7) entlang einer ersten Querseite (7a) an einer bezüglich der
Ausschwenkrichtung des Walzenaufnahmegehäuses (1) rückwärtigen
Wandung (6a) des Hauptgehäuses (6) und mit ihrer
gegenüberliegenden Querseite (7b) an einer entsprechenden,
rückwärtigen Wandung (1a) des Walzenaufnahmegehäuses (1)
fixiert. Die sich beim Herausschwenken des
Walzenaufnahmegehäuses (1) aus dem Hauptgehäuse (6) auffaltende
Bespannung (7) faltet sich beim Zurückschwenken des
Walzenaufnahmegehäuses (1) in das Hauptgehäuse (6)
ziehharmonikaartig zusammen und liegt bei im Hauptgehäuse (6)
aufgenommenem Walzenaufnahmegehäuse (1) platzsparend zwischen
den benachbarten Rückwänden (1a, 6a) von Walzenaufnahmegehäuse
(1) und Hauptgehäuse (6).
Das Walzenaufnahmegehäuse (1) wird mittels eines Gummibandes (8)
elastisch in der Ausgangslage, in welcher es vollständig im
Hauptgehäuse (6) aufgenommen ist, zurückgehalten. Dazu ist das
Gummiband (8) von einem Befestigungspunkt (9) in dem in der
Figur unteren Bereich der Hauptgehäuserückwand (6a) entlang
dieser Rückwand (6a) bis zu einem im gegenüberliegenden
Stirnbereich des Hauptgehäuses (6) liegenden Umlenkpunkt (10)
hochgezogen, von wo es entlang der oberen Längsseite der
Bespannung (7) durch Öffnungen in jeder Falte derselben bis zur
Rückwand (1a) des Walzenaufnahmegehäuses (1) durchgezogen ist,
an der es in einem Befestigungspunkt (11) fixiert ist. Damit
dient das Gummiband (8) einerseits zum Zurückziehen des
herausgeschwenkten Walzenaufnahmegehäuses (1) in seine
Ausgangslage innerhalb des Hauptgehäuses (6) und andererseits
als fadenartige Führung für die Bespannung (7) beim Auffalten
und Zusammenfalten derselben.
Für das gezeigte Rollo ergibt sich somit folgender
Bewegungsablauf, ausgehend von der Ausgangslage mit vollständig
auf der walze (4) aufgewickelter Rollobahn (5) und im
Hauptgehäuse (6) aufgenommenem Walzenaufnahmegehäuse (1). Durch
Ziehen an einem aus dem Walzenaufnahmegehäuse (1)
herausstehenden Abschnitt des freien Endes (5a) der Rollenbahn
(5), beispielsweise an einer zu diesem Zweck angebrachten
Zuglasche, wird zunächst das Walzenaufnahmegehäuse (1) von
seiner Ausgangslage aus dem Hauptgehäuse (6) heraus in die
gezeigte Abwickellage verschwenkt. Mit dem Herausschwenken des
Walzenaufnahmegehäuses (1) aus dem Hauptgehäuse (6) faltet sich
gleichzeitig die Bespannung (7) auf und deckt den
dreieckförmigen Scheibenbereich zwischen dem
Walzenaufnahmegehäuse (1) in Abwickellage und dem ortsfesten
Hauptgehäuse (6) ab.
Sobald die durch einen nicht näher gezeigten Anschlag definierte
Abwickellage erreicht ist, hat ein weiteres Ziehen am freien
Ende (5a) der Rollenbahn (5) in Auszugsrichtung (A) das
Abwickeln der Rollobahn (5) von der Walze (4), entgegen der in
Aufwickelrichtung wirkenden Kraft des Walzenfederelementes zur
Folge. Die abgewickelte Rollobahn (5) kann dann mit ihrem freien
Endbereich (5a) an zugehörigen, im entsprechenden
Fensterrahmenbereich angeordneten Haltemitteln festgelegt
werden, womit die betreffende Fondseitenscheibe durch die
Bespannung (7) und die Rollobahn (5) vergleichsweise
flächengenau abgedeckt ist, ohne daß unnötigerweise zusätzlich
Wandungsbereiche des Fahrzeuginnenraums, z. B. im B-
Säulenbereich, abgedeckt werden.
Wenn das Fenster wieder freigegeben werden soll, wird die
Rollobahn (5) an ihrem vorderen Endbereich (5a) wieder gelöst,
wonach das der Walze (4) zugeordnete Federelement die Rollobahn
(5) selbsttätig auf die Walze (4) aufwickelt. Anschließend
schwenkt das Gummiband (8) das Walzenaufnahmegehäuse (1) unter
Zusammenfalten der Bespannung (7) wieder in das Hauptgehäuse (6)
zurück.
Um den geschilderten Bewegungsablauf zu gewährleisten, ist das
der Walze (4) zum selbstätigen Aufwickeln der Rollobahn (5)
zugeordnete Federelement mit einer größeren Rückstellkraft als
diejenige des Gummibandes (8) auszulegen, so daß zum Abdecken
des Fensters beim Ziehen am freien Ende (5a) der aufgerollten
Rollobahn (5), wie beschrieben, zunächst das
Walzenaufnahmegehäuse (1) von seiner Ausgangslage im
Hauptgehäuse (6) in seine Abwickellage herausgeschwenkt, und
erst dann die Rollobahn (5) von der Walze (4) abgewickelt wird.
Es versteht sich, daß Rollos der erfindungsgemäßen Art nicht
nur, wie beschrieben, zum Abdecken von Fondseitenfenstern mit
einer schrägen Fensterkante geeignet sind, sondern überall dort
Verwendung finden können, wo der Bedarf besteht, die
Rollobahnwalze in eine gegenüber ihrer Abwickellage
schräggestellte Ausgangslage verbringen und zusätzlich den
dadurch entstehenden dreieckförmigen Flächenbereich zwischen
Abwickellage und Ausgangslage abdecken zu können. Das Rollo ist
einfach montierbar und handhabbar und kann beispielsweise in
Kraftfahrzeugen flexibel für unterschiedliche Fenster in
verschiedenen Fahrzeugmodellen eingesetzt werden.
Claims (4)
1. Rollo, insbesondere für ein Fondseitenfenster eines Kraft
fahrzeuges,
- 1. - mit einer Rollobahn (5), die von einer Walze (4) abwickelbar ist, welche drehbar an einer Walzenaufnahme (1) gelagert ist,
- 2. - mit einer einerseits an der Walzenaufnahme (1) und anderer seits an einem feststehenden Hauptträger (6) festgelegten, fächerartig auffaltbaren Bespannung (7),
- 3. - wobei die Walzenaufnahme (1) endseitig um eine zur Abwickelebene der Rollobahn senkrechte Achse (D) zwischen einer Ausgangslage und einer gegenüber dieser verkippten Abwickellage schwenkbeweglich am Hauptträger (6) gehalten ist,
- 1. - daß die Rollobahn (5) gegen die Wirkung einer elastischen Aufwickelkraft von der Walze (4) abwickelbar ist,
- 2. - daß ein die Walzenaufnahme (1) selbsttätig in die Ausgangslage zurückschwenkendes elastisches Element (8) vorgesehen ist, wobei die Rückstellkraft des elastischen Elementes (8) kleiner ist als die elastische Aufwickelkraft der Walze (4),
- 3. - und daß das elastische Element (8) zugleich auch als fadenartige Führung für die fächerartig auffaltbare Bespannung (7) dient.
2. Rollo nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Walzenaufnahme (1) im Hauptträger (6) sichtgeschützt
untergebracht ist.
3. Rollo nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Element als Gummiband (8) ausgebildet ist.
4. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hauptträger (6) schräg an der Innenseite einer ein
Fondseitenfenster begrenzenden B-Säule eines Kraftfahrzeuges
festgelegt ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: DAIMLER-BENZ AKTIENGESELLSCHAFT, 70567 STUTTGART, |
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Owner name: DAIMLERCHRYSLER AG, 70567 STUTTGART, DE |
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