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DE19603099C2 - Rollo, insbesondere für ein Fondseitenfenster eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Rollo, insbesondere für ein Fondseitenfenster eines Kraftfahrzeuges

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DE19603099C2 DE1996103099 DE19603099A DE19603099C2 DE 19603099 C2 DE19603099 C2 DE 19603099C2 DE 1996103099 DE1996103099 DE 1996103099 DE 19603099 A DE19603099 A DE 19603099A DE 19603099 C2 DE19603099 C2 DE 19603099C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Rollo nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein Rollo dieser Art in Form einer Vertikalmarkise ist in der Patentschrift DE 31 17 997 C2 offenbart. Die dortige Markise ist zum Abdecken eines Fensters mit einem oberen, zur Horizontalen geneigten Rahmenteil vorgesehen, wobei das Markisentuch in einen rechteckförmigen Tuchabschnitt und einen dreieckförmigen Tuchab­ schnitt geteilt ist. Der rechteckförmige Tuchabschnitt ist auf eine drehbar gelagerte Walze aufwickelbar, und der dreieckförmi­ ge Tuchabschnitt ist zwischen dem oberen geneigten Rahmenteil und der Walze harmonikaartig faltbar angebracht. Die Walze ist zur Entfaltung des dreieckförmigen Tuchabschnitts über dem obe­ ren, dreieckförmigen Fensterabschnitt um einen seitlichen Ge­ lenkpunkt verschwenkbar. Zur Betätigung der Vertikalmarkise die­ nen Aufziehband- oder Aufziehschnurvorrichtungen, von denen eine die Schwenkbewegung und eine andere die Wickelbewegung der Walze bewirkt. Alternativ werden entsprechend wirkende Elektromotoren verwendet.
Ein Rollo, bei dem die vordere, freie Kante der abwickelbaren Rollobahn schräg zur Walzenachse verläuft, ist in der Patent­ schrift DE 41 11 400 C1 offenbart. Dies dient dem Zweck, eine Fensterauszugsfläche, deren in Rolloauszugsrichtung vordere Fen­ sterkante schräg zur Walzenachse des Rollos verläuft, ganzflä­ chig mit der Rollobahn abdecken zu können, ohne daß das Rollo wesentlich über die abzudeckende Fensterfläche hinaussteht.
In der Offenlegungsschrift DE 38 22 378 A1 ist eine Fenster­ rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug beschrieben, das eine im wesentlichen dreieckige und eine rechteckige Rollobahn aufweist. Für jede Rollobahn ist eine eigene, an Fensterrahmenteilen fest fixierte Walze vorgesehen, und die Rollobahnen werden unabhängig voneinander und in verschiedene Auszugsrichtungen betätigt.
Die Patentschrift DE 6 44 744 offenbart einen Rollvorhang für dreieckige, eine kreisförmig gewölbte Kante aufweisende Fenster, bei dem eine an die Fensterabmessungen angepasste, einteilige Rollobahn von einer Kegelrolle abgewickelt wird.
Der Erfindung liegt als Aufgabe die Bereitstellung eines einfach montierbaren und handhabbaren Rollos zugrunde, mit dem sich auch unsymmetrisch geformte Fenster ohne wesentlichen Rolloüberstand abdecken lassen.
Diese Aufgabe wird durch ein Rollo mit den Merkmalen des An­ spruchs 1 gelöst. Bei diesem Rollo ist die Walzenaufnahme end­ seitig um eine zur Rollobahn-Abwickelebene senkrechte Achse ver­ schwenkbar an einem Hauptträger gehalten, und der durch diese Schwenkbewegung zwischen einer Ausgangslage der Walzenaufnahme und einer dazu verkippten Abwickellage entstehende dreieckförmi­ ge Raum ist von einer auffaltbaren Bespannung abdeckbar. Dies macht es möglich, mit dem Rollo gezielt eine Fensterfläche oder dergleichen ganzflächig abzudecken, die eine zur Rollobahn- Abwickelrichtung nicht senkrecht, sondern schräg verlaufende Querkante besitzt. Dazu wird der Hauptträger derart am Rand des abzudeckenden Bereichs festgelegt, daß die Bespannung mit ihrer am Hauptträger festgelegten Seite im wesentlichen parallel zu dieser schrägen Querkante verläuft. Bei Betätigung des Rollos wird dann zunächst die Walzenaufnahme in ihre Abwickellage ver­ schwenkt, in der die Walzenachse senkrecht zu den parallel zur Rollobahn-Abwickelrichtung verlaufenden Kanten des abzudeckenden Bereichs ist, wobei sich die Bespannung fächerförmig auffaltet und den dreieckförmigen Flächenbereich zwischen Ausgangslage und Abwickellage der Walzenaufnahme abdeckt. Sobald die Walzenauf­ nahme ihre Abwickellage erreicht hat, hat ein weiteres Ziehen am freien Ende der Rollobahn zur Folge, daß selbige zur Abdeckung des restlichen Flächenbereichs von der Walze abgewickelt wird. Diese Bewegungsabfolge wird dadurch gewährleistet, daß die Rollobahn gegen die Wirkung einer elastischen Kraft von der Wal­ ze abwickelbar ist und die Walzenaufnahme von einem hierzu vor­ gesehenen, elastischen Element selbsttätig in ihre Ausgangslage zurückgeführt wird, während das Verschwenken der Walzenaufnahme in ihre Abwickellage die Überwindung der zugehörigen elastischen Rückstellkraft erfordert, die kleiner ist als die zum Abwickeln der Rollobahn von der Walze erforderliche Kraft. Gleichzeitig dient das elastische Element als fadenartige Führung für die fä­ cherartig auffaltbare Bespannung.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 ist die Walzenaufnahme in der Ausgangslage sichtgeschützt im Hauptträger untergebracht.
In Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 3 ist das elasti­ sche Element als Gummiband ausgebildet.
In einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 kann das Rollo vorteilhafterweise zur Abdeckung eines Kraftfahrzeug- Fondseitenfensters dienen, dessen Vorderkante einen zur Vertika­ len geneigten Verlauf besitzt.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben.
Die einzige Figur zeigt eine schematische Seitenansicht eines zur Abdeckung eines Kraftfahrzeug-Fondseitenfensters dienenden Rollos im ausgezogenen Zustand.
Das gezeigte Rollo beinhaltet ein als Walzenaufnahme dienendes erstes Gehäuse (1), in welchem an zwei stirnseitig angeordneten Lagern (2, 3) eine Walze (4) drehbar gelagert ist, von der eine Rollobahn (5) aus Stoff in der angedeuteten Auszugsrichtung (A) gegen die elastische Aufwickelkraft eines der Walze (4) zugeordneten, nicht gezeigten Walzenfederelements abwickelbar ist. Die in Auszugsrichtung (A) vordere Seite (5a) der Rollobahn ist passend zum Verlauf der Hinterkante eines von dem Rollo abzudeckenden Fondseitenfensters eines Kraftfahrzeuges schräg gebogen gestaltet. Die ausgezogene Rollobahn (5) kann in einer herkömmlichen Weise, z. B. mittels Saugnäpfen oder einer Haken- Ösen-Verbindung im gezeigten, ausgezogenen Zustand festgelegt werden.
Neben diesen herkömmlichen Komponenten beinhaltet das Rollo des weiteren einen als zweites, längliches Hauptgehäuse, ausgebildeten Hauptträger (6), der in nicht näher gezeigter Weise Mittel zu seiner Befestigung an der Innenseite des B- Säulenbereichs des Kraftfahrzeuges aufweist. Dabei wird dieses Hauptgehäuse (6) so an der Innenseite der B-Säule befestigt, daß es mit seiner Längserstreckung parallel zur gegenüber der Vertikalen schräg verlaufenden Vorderkante des abzudeckenden Fondseitenfensters verläuft. Das Hauptgehäuse (6) ist außerdem so gestaltet, daß es das Walzenaufnahmegehäuse (1) in dessen Ausgangslage aufnimmt. Dabei ist das Walzenaufnahmegehäuse (1) an seinem in der Figur unteren, linken Eckbereich um eine zur Ebene der ausgezogenen Rollobahn (5) senkrechte Drehachse (D) schwenkbeweglich an dem ortsfest mit der B-Säule des Fahrzeugs zu verbindenden Hauptgehäuse (6) gelagert. Damit kann das Walzenaufnahmegehäuse (1), wie mit dem Schwenkbewegungspfeil (P) angedeutet, zwischen der gezeigten Abwickellage, in der die Drehachse (4a) der Walze (4) senkrecht zur horizontalen Rollobahn-Auszugsrichtung (A) verläuft, und einer Ausgangslage verschwenkt werden, in welcher es sichtgeschützt vollständig in dem Hauptgehäuse (6) aufgenommen ist.
Zwischen dem Walzenaufnahmegehäuse (1) und dem Hauptgehäuse (6) ist eine Bespannung (7) aus Stoff derart vorgesehen, daß der beim Ausschwenken des Walzenaufnahmegehäuses (1) aus dem Hauptgehäuse (6) entstehende dreieckförmige Flächenbereich zwischen Walzenaufnahmegehäuse (1) und Hauptgehäuse (6) von dieser Bespannung (7) abgedeckt wird. Dazu ist die Bespannung (7) entlang einer ersten Querseite (7a) an einer bezüglich der Ausschwenkrichtung des Walzenaufnahmegehäuses (1) rückwärtigen Wandung (6a) des Hauptgehäuses (6) und mit ihrer gegenüberliegenden Querseite (7b) an einer entsprechenden, rückwärtigen Wandung (1a) des Walzenaufnahmegehäuses (1) fixiert. Die sich beim Herausschwenken des Walzenaufnahmegehäuses (1) aus dem Hauptgehäuse (6) auffaltende Bespannung (7) faltet sich beim Zurückschwenken des Walzenaufnahmegehäuses (1) in das Hauptgehäuse (6) ziehharmonikaartig zusammen und liegt bei im Hauptgehäuse (6) aufgenommenem Walzenaufnahmegehäuse (1) platzsparend zwischen den benachbarten Rückwänden (1a, 6a) von Walzenaufnahmegehäuse (1) und Hauptgehäuse (6).
Das Walzenaufnahmegehäuse (1) wird mittels eines Gummibandes (8) elastisch in der Ausgangslage, in welcher es vollständig im Hauptgehäuse (6) aufgenommen ist, zurückgehalten. Dazu ist das Gummiband (8) von einem Befestigungspunkt (9) in dem in der Figur unteren Bereich der Hauptgehäuserückwand (6a) entlang dieser Rückwand (6a) bis zu einem im gegenüberliegenden Stirnbereich des Hauptgehäuses (6) liegenden Umlenkpunkt (10) hochgezogen, von wo es entlang der oberen Längsseite der Bespannung (7) durch Öffnungen in jeder Falte derselben bis zur Rückwand (1a) des Walzenaufnahmegehäuses (1) durchgezogen ist, an der es in einem Befestigungspunkt (11) fixiert ist. Damit dient das Gummiband (8) einerseits zum Zurückziehen des herausgeschwenkten Walzenaufnahmegehäuses (1) in seine Ausgangslage innerhalb des Hauptgehäuses (6) und andererseits als fadenartige Führung für die Bespannung (7) beim Auffalten und Zusammenfalten derselben.
Für das gezeigte Rollo ergibt sich somit folgender Bewegungsablauf, ausgehend von der Ausgangslage mit vollständig auf der walze (4) aufgewickelter Rollobahn (5) und im Hauptgehäuse (6) aufgenommenem Walzenaufnahmegehäuse (1). Durch Ziehen an einem aus dem Walzenaufnahmegehäuse (1) herausstehenden Abschnitt des freien Endes (5a) der Rollenbahn (5), beispielsweise an einer zu diesem Zweck angebrachten Zuglasche, wird zunächst das Walzenaufnahmegehäuse (1) von seiner Ausgangslage aus dem Hauptgehäuse (6) heraus in die gezeigte Abwickellage verschwenkt. Mit dem Herausschwenken des Walzenaufnahmegehäuses (1) aus dem Hauptgehäuse (6) faltet sich gleichzeitig die Bespannung (7) auf und deckt den dreieckförmigen Scheibenbereich zwischen dem Walzenaufnahmegehäuse (1) in Abwickellage und dem ortsfesten Hauptgehäuse (6) ab.
Sobald die durch einen nicht näher gezeigten Anschlag definierte Abwickellage erreicht ist, hat ein weiteres Ziehen am freien Ende (5a) der Rollenbahn (5) in Auszugsrichtung (A) das Abwickeln der Rollobahn (5) von der Walze (4), entgegen der in Aufwickelrichtung wirkenden Kraft des Walzenfederelementes zur Folge. Die abgewickelte Rollobahn (5) kann dann mit ihrem freien Endbereich (5a) an zugehörigen, im entsprechenden Fensterrahmenbereich angeordneten Haltemitteln festgelegt werden, womit die betreffende Fondseitenscheibe durch die Bespannung (7) und die Rollobahn (5) vergleichsweise flächengenau abgedeckt ist, ohne daß unnötigerweise zusätzlich Wandungsbereiche des Fahrzeuginnenraums, z. B. im B- Säulenbereich, abgedeckt werden.
Wenn das Fenster wieder freigegeben werden soll, wird die Rollobahn (5) an ihrem vorderen Endbereich (5a) wieder gelöst, wonach das der Walze (4) zugeordnete Federelement die Rollobahn (5) selbsttätig auf die Walze (4) aufwickelt. Anschließend schwenkt das Gummiband (8) das Walzenaufnahmegehäuse (1) unter Zusammenfalten der Bespannung (7) wieder in das Hauptgehäuse (6) zurück.
Um den geschilderten Bewegungsablauf zu gewährleisten, ist das der Walze (4) zum selbstätigen Aufwickeln der Rollobahn (5) zugeordnete Federelement mit einer größeren Rückstellkraft als diejenige des Gummibandes (8) auszulegen, so daß zum Abdecken des Fensters beim Ziehen am freien Ende (5a) der aufgerollten Rollobahn (5), wie beschrieben, zunächst das Walzenaufnahmegehäuse (1) von seiner Ausgangslage im Hauptgehäuse (6) in seine Abwickellage herausgeschwenkt, und erst dann die Rollobahn (5) von der Walze (4) abgewickelt wird.
Es versteht sich, daß Rollos der erfindungsgemäßen Art nicht nur, wie beschrieben, zum Abdecken von Fondseitenfenstern mit einer schrägen Fensterkante geeignet sind, sondern überall dort Verwendung finden können, wo der Bedarf besteht, die Rollobahnwalze in eine gegenüber ihrer Abwickellage schräggestellte Ausgangslage verbringen und zusätzlich den dadurch entstehenden dreieckförmigen Flächenbereich zwischen Abwickellage und Ausgangslage abdecken zu können. Das Rollo ist einfach montierbar und handhabbar und kann beispielsweise in Kraftfahrzeugen flexibel für unterschiedliche Fenster in verschiedenen Fahrzeugmodellen eingesetzt werden.

Claims (4)

1. Rollo, insbesondere für ein Fondseitenfenster eines Kraft­ fahrzeuges,
  • 1. - mit einer Rollobahn (5), die von einer Walze (4) abwickelbar ist, welche drehbar an einer Walzenaufnahme (1) gelagert ist,
  • 2. - mit einer einerseits an der Walzenaufnahme (1) und anderer­ seits an einem feststehenden Hauptträger (6) festgelegten, fächerartig auffaltbaren Bespannung (7),
  • 3. - wobei die Walzenaufnahme (1) endseitig um eine zur Abwickelebene der Rollobahn senkrechte Achse (D) zwischen einer Ausgangslage und einer gegenüber dieser verkippten Abwickellage schwenkbeweglich am Hauptträger (6) gehalten ist,
dadurch gekennzeichnet,
  • 1. - daß die Rollobahn (5) gegen die Wirkung einer elastischen Aufwickelkraft von der Walze (4) abwickelbar ist,
  • 2. - daß ein die Walzenaufnahme (1) selbsttätig in die Ausgangslage zurückschwenkendes elastisches Element (8) vorgesehen ist, wobei die Rückstellkraft des elastischen Elementes (8) kleiner ist als die elastische Aufwickelkraft der Walze (4),
  • 3. - und daß das elastische Element (8) zugleich auch als fadenartige Führung für die fächerartig auffaltbare Bespannung (7) dient.
2. Rollo nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Walzenaufnahme (1) im Hauptträger (6) sichtgeschützt untergebracht ist.
3. Rollo nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Element als Gummiband (8) ausgebildet ist.
4. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptträger (6) schräg an der Innenseite einer ein Fondseitenfenster begrenzenden B-Säule eines Kraftfahrzeuges festgelegt ist.
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