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DE19601702C2 - Werkzeug zum Entfernen von über die Werkstückoberfläche hinausragenden Bestandteilen - Google Patents

Werkzeug zum Entfernen von über die Werkstückoberfläche hinausragenden Bestandteilen

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DE19601702C2
DE19601702C2 DE1996101702 DE19601702A DE19601702C2 DE 19601702 C2 DE19601702 C2 DE 19601702C2 DE 1996101702 DE1996101702 DE 1996101702 DE 19601702 A DE19601702 A DE 19601702A DE 19601702 C2 DE19601702 C2 DE 19601702C2
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Germany
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workpiece
tool
shear blade
base plate
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DE1996101702
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Thomas Dr Ing Weisener
Klaus Killmann
Reinhard Dipl Ing Rupprecht
Herbert Widmann
Josef Fleischmann
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Reinhold Hess & Co KG GmbH
Fraunhofer Gesellschaft zur Forderung der Angewandten Forschung eV
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Reinhold Hess & Co KG GmbH
Fraunhofer Gesellschaft zur Forderung der Angewandten Forschung eV
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Publication date
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Priority to PCT/DE1997/000132 priority patent/WO1997026105A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23DPLANING; SLOTTING; SHEARING; BROACHING; SAWING; FILING; SCRAPING; LIKE OPERATIONS FOR WORKING METAL BY REMOVING MATERIAL, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23D71/00Filing or rasping tools; Securing arrangements therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zur Entfernung von über die Werkstückoberfläche hinausragenden und die Glätte der Oberfläche störend beeinträchtigenden Bestandteilen wie Fasern, Grate und dergleichen oder von anderen Fremdpartikeln mit den Merkmalen der in den Oberbegriffen der Patentansprüche 1 und 2 beschriebenen Gattungen.
Werkzeuge zum Entfernen von über die Oberfläche des Werkstückes hinausstehenden Bestandteilen wie Fasern oder Fremdpartikeln sind an sich bekannt. Beispielsweise wird in der Holzoberflächenbehandlung bei der Lackierung der Holzoberflächen in der Regel eine Mehrfachlackierung durchgeführt. Diese Mehrfachlackierung besteht aus einer Grundierung und einem Decklack. Die Aufgabe der Grundierung ist eine feste Verankerung der Decklackschicht im Holzgefüge durch die Sicherstellung einer entsprechenden Eindringtiefe des Grundlacks. Durch die Behandlung der Holzoberflächen mit flüssigen Medien, wie beispielsweise Lacken richten sich die während der vorangegangenen Schleif- und Spannvorgänge angeschnittenen Fasern des Holzes beim Trocknen aufgrund veränderter Spannungszustände auf. Diese Veränderungen der Holzoberfläche führen damit zu einer nicht akzeptablen, störenden Oberflächenqualität für die Weiterverarbeitung. Auf der Oberfläche der zu bearbeitenden Werkstücke sammeln sich auch Fremdpartikel aus den Lackierbädern, die beispielsweise durch mangelnde Filtration oder bei der Lackregeneration entstanden sind, ferner auch Staub- und Schleifpartikel oder Späne des Holzes. Werden die genannten Fremdpartikel und die die Oberfläche beeinträchtigenden Flächen nicht vor dem nächsten Lackiervorgang durch Bearbeiten entfernt, wobei der zweite Lackiervorgang in der Regel meist der abschließende ist, so wird die Qualität der Oberfläche des fertig lackierten Produktes stark beeinträchtigt. Dieses Problem tritt nunmehr verstärkt auf, da zunehmend Wasserlacksysteme eingesetzt werden. Die hervortretenden Fasern werden im allgemeinen durch die Grundierung gehärtet und brechen im Vergleich zu der nicht behandelten rohen Faser relativ leicht ab.
Zur Entfernung der beschriebenen über die Werkstückoberfläche hinausragenden und die Glätte der Oberfläche störend beeinträchtigenden Bestandteile wie Fasern, Grate und andere Fremdpartikel, werden nach dem Stand der Technik Schwingschleifer oder andere Schleifsysteme, Flatterscheiben, Bürsten, Strahlverfahren, Ziehklingen, Klebestrukturen oder Schleifpapier mit Schleifklotz eingesetzt. Bei der Ausführung des bei der Holzoberflächenbehandlung durchgeführten sogenannten Zwischenschliffs z. B. bei Fenster- und Türrahmen, Möbeln und anderen Holzprodukten, gibt es die Möglichkeit, diese Partikel allein manuell, manuell mit einem Werkzeug oder in teil- bzw. vollautomatisierten Vorrichtungen durchzuführen. Die genannten Werkzeuge und Durchführungsmöglichkeiten nach dem Stand der Technik weisen viele Nachteile auf. So wird beispielsweise die Grundierung an den Kanten vollständig, teilweise in nicht homogener Form oder zu stark oder auch in nicht steuerbarer Weise abgetragen. Es kommt außerdem zu einer unregelmäßigen Abtragung der für die Weiterverarbeitung vorgesehenen Ist- Oberfläche und damit zu einer Verletzung dieser Ist-Oberfläche des vorbehandelten Werkstückes durch unregelmäßige Abtragung der Grundierung auf ebener Fläche durch werkstoff- und/oder fertigungsbedingte Welligkeiten in der an sich ebenen vorbehandelten Oberfläche des Werkstücks. Diese Feingestaltabweichung der Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes führt dazu, daß das starre Messer beim Bearbeiten dieser Oberfläche die Wellenberge stark abträgt, während die Wellentäler völlig unbearbeitet bleiben. Die Welligkeit der zu bearbeitenden Oberflächen des Werkstücks liegt in einem Verhältnis von Wellenlänge zu Wellentiefe bei etwa 100 zu 1. Die ebenfalls bei der Bearbeitung von Oberflächen entstehende Rauheit wird in einem Verhältnis von Wellenlänge zu Wellentiefe mit 10 zu 1 definiert. Weiterhin kommt es auch zu unregelmäßiger Abtragung der Grundierung auf der für die Weiterverarbeitung vorgesehenen Ist-Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes durch mangelnde Anpassung der Schleifmittel an als Ist-Oberfläche vorgesehene, gewölbte Flächen. Darüber hinaus verbleiben bei vielen Bearbeitungsformen die von der Oberfläche abgescherten Partikel auf dieser Oberfläche liegen und führen zu weiteren Schleifspuren auf dieser Oberfläche.
Aus der DE-OS 41 43 151 ist ein kraftgetriebenes Handwerkszeug mit einem klingenartigen, auf einer Bahnkurve im wesentlichen parallel zur Oberfläche eines Werkstücks schwingenden Schneidwerkzeug mit mindestens einer Schneide zur spanenden Bearbeitung des insbesondere aus Holz bestehenden Werkstücks bekannt. Dieses Handwerkszeug arbeitet nach dem Prinzip eines Schwinghobelantriebs mit einem ersten gestellfesten Lagerbock, in dem um eine Achse drehbar eine Kurbelschwinge angeordnet ist, an deren freien Ende in einem Drehgelenk eine Schubschwinge gelagert ist. Die Schubschwinge ist in einer als Gleitlagerung ausgestalteten Linearführung hin- und herbewegbar gelagert. Die Linearführung selbst ist gemeinsam mit der Schubschwinge frei drehbar in einem Gelenk gelagert, das in einem zweiten Lagerbock angeordnet ist. Ein Schwinghobel sitzt in einem Motorgehäuse mit Betätigungsschalter und ist mit einem Getriebegehäuse verbunden. Über zwei höhenverstellbare bzw. gelenkige Stützen ist der Schwinghobel mit einer Grundplatte verbunden. Mit dieser Grundplatte kann sich der Schwinghobel auf der Oberfläche eines Werkstücks abstützen. Die Drehbewegung eines Motors wird auf einen Exzenterantrieb in Form eines radförmigen Exzenterträgers übertragen. Dreht sich der Exzenterträger, wird die Schubschwinge auf einer definierten vorgeschriebenen Bahnkurve bewegt. Die Bahnkurve setzt sich aus einer linear hin- und hergehenden Bewegung und einer Schwenkbewegung zusammen. Die Projektion der Bahnkurve verläuft in einer zur Bearbeitungsoberfläche normalen Ebene in Richtung des Vorschubs. Die Bahnkurve kann in ihrem räumlichen Verlauf allerdings auch auf beliebig geformten, z. B. geneigten oder gekrümmten Flächen, verlaufen.
Parallel zur Grundplatte ist bei dem Gegenstand der DE-OS 41 43 151 ein Absaugkanal geführt, dessen Mündung eng benachbart zum Schneidwerkzeug endet. Das Schneidwerkzeug taucht beim Arbeitshub auf einem ersten Teilstück der Bahnkurve schneidend in das Werkstück ein und bei einem Leerhub auf einem anderen Teilstück der Bahnkurve taucht es aus dem Werkstück aus, ohne dabei zu schneiden und ist in einem Abstand zur Werkstückoberfläche geführt. Durch Ändern der Drehrichtung des Exzenterträgers kann die Arbeitsweise des Schwinghobels bei Bedarf auf Stoß umgestellt werden. Dieser kann so auch als Schaber zum Farben- bzw. Tapetenentfernen benutzt werden. In einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der DE-OS 41 43 151 ist darüber hinaus ein u-förmig profiliertes Schneidwerkzeug mit einer ersten scharfen Schneidfläche und mit einer zweiten über das Werkstück nachzuführenden glättenden Fläche, etwa mit Gleit- oder Rollkörper, versehen. Der in der DE-OS 41 43 151 geoffenbarte Gegenstand zeigt keinerlei Maßnahmen zur Verhinderung einer vollständigen oder teilweisen Abtragung von auf der Werkstückoberfläche bereits aufgetragener Grundierung zur Vorbehandlung dieser Flächen. So kann es zur Abtragung dieser Schichten an den Kanten sowie zum ungleichmäßigen Abtragen der Ist-Oberfläche der auf ebenen Flächen auftretenden Welligkeiten kommen, die werkstoffbedingt oder fertigungsbedingt sein können.
Aus der DE-OS 42 39 344 ist eine Bearbeitungsvorrichtung mit Roboter bekannt, die ein Schaberwerkzeug mit einer Schaberklinge aufweist, die auf das Werkstück durch ziehende oder stoßende Bewegungen einwirkt. Dadurch werden minimale Veränderungen der bestehenden Kontur des Werkstücks, z. B. durch das Brechen oder Entgraten von Kanten erzielt. Es ist auch möglich neue Konturen aus dem Werkstück herauszuarbeiten. Die Schaberklinge ist mittels einer Halterung, dem Grundkörper sowie Federelementen im Schaberwerkzeug federnd gelagert, um Toleranzen des Werkstücks oder des Roboters auszugleichen. Es ist eine vorzugsweise ziehende Bewegung der Schaberklinge über die Kanten und Oberflächen des Werkstücks vorgesehen. Das Schaberwerkzeug weist dabei eine Stellvorrichtung auf, um die Lage und oder die Anpreßkraft der federnd gelagerten Schaberklinge bezüglich der Werkstückoberfläche in mindestens einer Richtung zu verändern. Das Schaberwerkzeug kann einen Drucksensor zum Überwachen und oder Steuern der Anpreßkraft der Schaberklinge aufweisen. Das Federelement ist als passive Feder z. B. mit einstellbarer Federhärte oder auch als aktives Element ausführbar. Die Schaberklinge kann T-förmige Gestalt zum Bearbeiten von Nuten haben. Die Schaberklinge ist für das Brechen oder Entgraten von Kanten von Werkstücken oder auch zur Ausarbeitung von neuen Konturen aus dem Werkstück vorgesehen. Die Schaberklinge, nach dem Gegenstand der DE-OS 42 39 344 ist zwar federnd gelagert, jedoch als in sich starre Klinge ausgebildet. Dies führt dazu, daß eine mit Welligkeiten versehene und zu bearbeitende Oberfläche des Werkstücks von der in sich starren Klinge ungleichmäßig abgeschert wird, da sich die Klinge nicht an die unterschiedlichen Höhen und Tiefen der Welligkeiten auf der Oberfläche einzustellen vermag. Die von der Schaberklinge abgescherten Partikel auf der Werkstückoberfläche verbleiben dabei auf dieser Oberfläche und können zu weiteren Verkratzungen, Verletzungen oder Anhäufungen auf der zu bearbeitenden Werkstückoberfläche führen.
Gegenstand der US-PS 14 66 391 ist ein Schleifblatt für eine Schleifmaschine. Das aus Stahl bestehende Schleifblatt ist mit zahlreichen über die gesamte Fläche des Schleifblattes verteilten Öffnungen versehen. Die Öffnungen sind dabei derart ausgeführt, daß ihre Kanten mit gesonderten Graten versehen sind. Diese Grate heben sich über die Fläche der Schleifscheibe heraus und bewirken den eigentlichen Abtrag der Werkstückoberfläche. Die Ränder bzw. Kanten der Öffnungen werden nicht zum Abscheren der Oberfläche des Werkstückes herangezogen. Die Schleifscheibe nach der US-PS 14 66 391 ist für den Erstschliff bzw. für die Herstellung einer neuen Ist-Oberfläche eines Werkstücks geeignet, wobei mit dem Gegenstand der US-PS 14 66 391 zwar aus der Werkstückoberfläche hinausragende und die Glätte der Oberfläche beeinträchtigende Bestandteile wie Fasern, Grate und Fremdpartikel entfernt werden, jedoch gleichzeitig auch die übrige Oberfläche des Werkstückes abgeschliffen wird. Gemäß der US-PS 14 66 391 hat die Schleifscheibe den Vorteil, daß sie mit den vorhandenen Öffnungen Holzspäne von der zu bearbeitenden Oberfläche fernhält. Die Schleifscheibe gemäß der US-PS 14 66 391 ist selbsttragend ausgeführt, d. h. sie ist derart steif, daß die Oberfläche des Werkstückes mittels der Grate spanabhebend bearbeitet werden kann.
Die US-PS 37 85 092 zeigt eine Schleifmaschine, die mit einem Motor angetrieben wird und eine Rundplatte besitzt, auf die über eine elastisch federnde Zwischenschicht aus Gummi oder einem anderen elastischen Material ein Sandpapier gespannt ist. In dem Sandpapier sind Öffnungen vorgesehen, die sich durch die Zwischenschicht fortsetzen und mittels einer geeigneten Absaugeinrichtung zum Entfernen von auf der Oberfläche des Werkstückes abgescherten Partikeln dienen. In Folge der zwischen der starren Grundplatte und dem Sandpapier eingelegten elastischen Zwischenschicht vermag sich auch das Sandpapier elastisch zu verformen. Da jedoch die gesamte Oberfläche des Sandpapiers mit abscherenden Partikeln belegt ist, bewirkt eine Bearbeitung mit dem Schleifgerät nach der US-PS 37 85 092 die Erzeugung einer neuen Werkstück-Ist-Oberfläche, d. h. es werden zwar mit dem Gegenstand der US-PS 27 85 092 auch die aus der Werkstückoberfläche hinausragenden und die Glätte der Oberfläche beeinträchtigenden Bestandteile wie Fasern, Grate und Fremdpartikel mit dem Sandpapier entfernt, gleichzeitig wird jedoch eine völlig neue Werkstückoberfläche erzeugt, die beispielsweise bei einer vorbehandelten Werkstückoberfläche aus Holz in Form der Vorlackierung teilweise oder ganz die durch die Vorbehandlung aufgetragene Schicht wieder entfernt. Wie die US-PS 14 66 391 erzeugt auch die US-PS 37 85 092 bei der Bearbeitung des Werkstückes eine neue Ist-Oberfläche, was jedoch nicht Aufgabe der vorliegenden Erfindung Ist.
Aus der DE-PS 92 66 90 ist ein endloses Ziehklingen-Stahlband zur Oberflächenbearbeitung aus Holz vorbekannt, in das in beliebiger Breite Löcher oder Schlitze eingestanzt sind. Die Ränder dieser Schlitze überragen die Flächenbasis des Bandes halsartig und die Ränder selbst weisen gratartig heraustretende Schneiden auf. Dieses Band ist mit über die gesamte Fläche des Bandes verteilten Öffnungen versehen. Eine Bearbeitung der Werkstückoberfläche mit dem Ziehklingen-Stahlband gemäß der DE-PS 92 66 90 ist nur geeignet, eine neue Ist-Oberfläche des Werkstücks zu erzeugen, da stets die gesamte Oberfläche des Werkstücks abgeschliffen wird und nicht nur die die Werkstückoberfläche überragenden und die Glätte der Oberfläche beeinträchtigenden Bestandteile wie Fasern, Grate und andere Fremdpartikel. Bei der DE-PS 92 66 90 wirken nicht die Ränder bzw. Kanten der Öffnungen als Schleifkanten, sondern vielmehr die ausgebogenen Ränder, die die Flächenbasis des Bandes halsartig überragen und dabei gratartig heraustretende Schneiden aufweisen.
Gegenstand der GB-PS 21 66 676 ist eine Polierplatte, die aus Metallwerkstoff besteht und eine Vielzahl von Schneidzähnen aufweist, die über die gesamte Fläche der Polierplatte verteilt sind. Diese Zähne weisen eine Ebene und glatte Oberfläche auf, wobei zwischen den einzelnen Zähnen jeweils Öffnungen aus dem Metallwerkstoff herausgeätzt sind, aus dem die Polierplatte besteht. Diese Öffnungen zwischen den Zähnen sollen dazu dienen, ein Festsetzen bzw. Verstopfen der Polierplatte durch die abgescherten Partikel auf der Werkstückoberfläche zu verhindern. Die Polierplatte gemäß dem Gegenstand der GB-PS 21 66 676 ist selbsttragend und starr ausgeführt, das bedeutet, daß die Polierplatte gemäß GB-PS 21 66 676 sich der Welligkeit des Ist-Oberfläche von Werkstücken nicht anzupassen vermag und deshalb beispielsweise nur diejenigen aus der Ist-Oberfläche herausragenden Bestandteile, wie Fasern, Grate und Fremdpartikel zu entfernen vermag, die sich auf Wellenbergen befinden. Diejenigen Bestandteile, die sich in Wellentälern befinden, bleiben jedoch unbearbeitet.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Werkzeug zur Entfernung von herausragenden Teilen des Werkstücks oder von anderen Fremdpartikeln zu schaffen, das insbesondere ein definiertes Schneiden nur auf der für die Weiterverarbeitung vorgesehenen Ist-Oberfläche ermöglicht und eine Verletzung der Ist-Oberfläche des vorbehandelten Werkstückes vermeidet, das eine unregelmäßige Abtragung der Ist-Oberfläche auf an sich ebenen Flächen des Werkstücks, die aber durch werkstoffbedingte und/oder fertigungsbedingte Welligkeiten mit unterschiedlichen Wellentiefen verändert sind, verhindert, das ferner eine ungleichmäßige Abtragung der Ist-Oberfläche von zu bearbeitenden gewölbten Oberflächenformen durch ungenügende Anpassung der Schneidmittel an die gewölbte Oberfläche vermeidet und das schließlich die abgetragenen Partikel von der Oberfläche des Werkstücks zu entfernen vermag.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den Patentansprüchen 1 und 2 angebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindungsgegenstände sind in den Merkmalen der Unteransprüche 3 bis 14 gekennzeichnet.
Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, daß bei dem Werkzeug nach der Erfindung eine Schneidvorrichtung vorgesehen ist, die die Merkmale des Schneidens und der elastischen Anpassung an die zu bearbeitende Oberfläche des Werkstücks vereint. Die Schneidvorrichtung ist deshalb als an die Kontur des Werkstücks angepaßtes und auf der Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes in Form einer Gleitebene ausgebildetes und dort aufliegendes Scherblatt ausgebildet, d. h. das Scherblatt liegt großflächig mit der gesamten Oberfläche auf dem Werkstück auf. Das Merkmal des abscherenden Schneidens von Fasern, Graten oder anderen Fremdpartikeln, die auf der Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes hervorstehen, wird durch das Vorsehen von mehreren Öffnungen in dem Scherblatt durchgeführt. Diese Öffnungen sind über die gesamte Fläche des Scherblattes verteilt und die Kanten dieser Öffnungen sind als Messerkanten ausgebildet. Durch die geschilderte Ausführung der Schneidvorrichtung in Form eines mit seiner gesamten Fläche auf der zu bearbeitenden Werkstückoberfläche aufliegenden Scherblattes, das aus elastischem Material hergestellt ist, ist es der Schneidvorrichtung nach der Erfindung möglich, den in der Regel bei bearbeiteten Holzoberflächen auftretenden Welligkeiten mit Wellentälern und Wellenbergen elastisch und geschmeidig an ihrer Ist-Oberfläche zu folgen. Damit wird vermieden, daß die erfindungsgemäße Schneidvorrichtung Teile der Wellenberge abschert, während in den Wellentälern noch Reste von Fasern, Graten oder anderen Fremdpartikeln verbleiben, weil sie dort von der Schneidvorrichtung nicht erfaßt werden können, wenn die erforderliche Elastizität und Nachgiebigkeit fehlt. Die Schneidvorrichtung nach der Erfindung wird durch eine Grundplatte geführt, die Teil eines Führungssystems ist. In einer Ausführungsform der Erfindung ist zwischen dem Scherblatt und der Grundplatte des Führungssystems eine Zwischenschicht angeordnet, die wie das Scherblatt selbst elastisch in sich selbst verformbar ist. Dadurch wird einmal erreicht, daß das Scherblatt des erfindungsgemäßen Werkzeuges gleichmäßig mit seiner Fläche auf der Oberfläche des Werkstücks geführt wird und zum anderen erhöht diese zusätzliche elastische Zwischenschicht die Fähigkeit des Werkzeugs nach der Erfindung auch eine gleichmäßige Abtragung von Fasern, Graten und anderen Fremdpartikeln auf der Ist- Oberfläche von zu bearbeitenden gewölbten Oberflächenformen zu ermöglichen. Das Scherblatt vermag sich aufgrund seiner eigenen Elastizität und der Elastizität der Zwischenschicht in perfekter Weise an die gewölbte Oberfläche anzupassen, dadurch wird vermieden, daß die gewölbten Oberflächen ungleichmäßig abgetragen werden, weil sich die aus dem Stand der Technik bekannten Schneidmittel aufgrund ihrer Eigensteifigkeit nur ungenügend an die gewölbten Oberflächen anpassen lassen.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Öffnungen zum Abscheren von Partikeln auf der Oberfläche des zu bearbeitenden Werkzeuges gleichzeitig ein Raumvolumen umschließen, das zur Speicherung von abgescherten Partikeln der bearbeiteten Werkstückoberfläche dient. Die abgescherten Partikel können dort entweder nur gespeichert oder durch ein an dem Werkzeug angebrachtes Absaugsystem schon während der Bearbeitung entfernt werden. Zu diesem Zweck kann auch die Zwischenschicht zwischen Scherblatt und Grundplatte sowie die Grundplatte selbst mit Kanälen versehen sein, die zu den Öffnungen in dem Scherblatt führen. An diese Kanäle wird dann die Absaugeinrichtung angeschlossen. Dadurch wird es möglich, die von der zu bearbeitenden Oberfläche abgetragenen Partikel vollkommen zu entfernen und so eine weitere Verletzung der Oberfläche durch Verkratzen oder Anhäufung derartiger Partikel zu vermeiden. Die Auflage des Scherblattes mit seiner Gesamtfläche, angepaßt an die Kontur der Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes, führt zu einer absolut gleichmäßigen Auflage auch auf der Oberfläche von Kanten oder Nuten des zu bearbeitenden Werkstückes. Sowohl die gleichmäßige Auflage auf den Oberflächen der Kanten des zu bearbeitenden Werkstückes wie auch die Tatsache, daß sich das Scherblatt und damit das Werkzeug aufgrund seiner flächigen Auflage nicht verkanten kann, führen dazu, daß auch Kanten von Profilen und Nuten absolut gleichmäßig abgetragen werden, während es beim Stand der Technik in der Regel dazu kommt, daß die Kanten stärker abgetragen werden, als die weiter innen liegenden Flächen, was wiederum dazu führt, daß ein bereits aufgetragener Grundlack zu stark entfernt wird und die Festigkeit des danach aufgetragenen Decklacks verringert wird und damit die Qualität der Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes vermindert wird. Das Scherblatt kann lösbar auf der Zwischenschicht oder der Grundplatte aufgebracht sein, so daß abgenützte Scherblätter oder andere Scherblätter für unterschiedliche Anwendungsfälle bei der Bearbeitung von Oberflächen jederzeit ausgetauscht werden können. Das Werkzeug ist mit seiner Grundplatte als Teil eines Führungssystems ausgeführt. Das Führungssystem kann ein rein manuelles Werkzeug sein, eine teilautomatische Vorrichtung, ein durch eine vollautomatisierte Maschine oder ein durch einen Roboter gesteuertes Führungssystem. Das erfindungsgemäße Werkzeug zum Abtragen von unerwünschten Partikeln auf Oberflächen kann somit universell für die gesamte Breite der Bearbeitungsverfahren von Oberflächen eingesetzt werden. Darüber hinaus kann das Scherblatt mit seiner auf dem Werkstück aufliegenden Fläche beispielsweise in U-Form oder in ganz geschlossener Hüllfläche um ein entsprechend geformtes Werkstück herum ausgebildet sein. Die Bearbeitung der Oberfläche des Werkstücks kann auch derart erfolgen, daß die Ausbildung des Scherblattes zur Bearbeitung eines Werkstückes mit mehreren Falzen, die mit abscherenden Öffnungen versehenen Flächenteile des Scherblattes in winklige und räumlich sequenziell nacheinander oder kammförmig ineinandergreifenden Einzelsegmenten ausgeführt ist. Dadurch ist es möglich, die Bearbeitung von Oberflächen räumlich nacheinander durchzuführen. Selbstverständlich lassen sich für die Bearbeitung eines Werkstückes jederzeit nacheinander mehrere derartige Werkzeuge einsetzen, die auch unterschiedlich in ihrer Form ausgebildet sind.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und von Zeichnungen noch näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in Schnittdarstellung eine Prinzipskizze des erfindungsgemäßen Werkzeugs für ebene Flächen,
Fig. 2 das Werkzeug nach Fig. 1 in Schnittdarstellung und als Prinzipskizze für mit Winkeln aneinandergrenzende Flächen,
Fig. 3 jeweils in Draufsicht Schneidvorrichtungen in Form von Scherblättern in verschiedenen Ausführungen,
Fig. 4 in perspektivischer Darstellung das Werkstück mit abgewinkeltem Scherblatt für Falze und
Fig. 5 den Einsatz des Werkzeuges nach der Erfindung auf einem Schiebetisch mit teilautomatischer Bearbeitungsvorrichtung.
Die Fig. 1 und 2 zeigen das erfindungsgemäße Werkzeug in einer Prinzipskizze und in Teilschnittdarstellung. Zu den Darstellungen in den Fig. 1 bis 5 ist grundsätzlich anzumerken, daß alle Darstellungen reine Prinzipdarstellungen sind, bei denen die für den kompletten Einsatz des Werkzeugs erforderlichen Vorrichtungen der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt sind, so z. B. das System, das das erfindungsgemäße Werkzeug in eine Verfahrbewegung versetzt und bei Bedarf zusätzliche Schwingungsbewegungen dieser Verfahrbewegung überlagert, ferner sind nicht dargestellt eine Absaugvorrichtung, die die abgescherten Partikel von der Oberfläche der zu bearbeitenden Werkstückoberfläche bei Bedarf absaugen kann und schließlich sind auch die Vorrichtung zur Führung des bewegten Werkzeugs bei feststehendem Werkstück oder im umgekehrten Fall bei feststehendem Werkzeug und bewegtem Werkstück hier nicht dargestellt worden. Das Werkzeug 1 liegt auf der Ist-Oberfläche 2 eines Werkstücks 3 mit der Schneidvorrichtung auf. Diese Schneidvorrichtung besteht aus zwei Elementen und zwar erstens aus einem an die Kontur des Werkstückes 3 angepaßten und auf der Ist-Oberfläche 2 des zu bearbeitenden Werkstückes 3 in Form einer Gleitebene ausgebildeten und auf dieser Ebene aufliegenden Scherblattes 4. Das zweite Element der Schneidvorrichtung besteht darin, daß das Scherblatt 4 mehrere Öffnungen aufweist, die sich über die gesamte Schneidfläche des Scherblattes erstrecken, wobei die Kanten 8 der Öffnungen als Messerkanten ausgeführt sind. Diese Öffnungen im Scherblatt 4 können als kreisförmige Öffnungen 5, als längliche beispielsweise in Rechteckform ausgeführte Spaltöffnungen 6 und 7, als quadratische Öffnungen, in Trapez-, Prismen-, Sechskantform oder in jeder für den jeweiligen Bearbeitungszweck erforderlich erscheinenden anderen Öffnungsform ausgebildet sein. Die länglich ausgeführten Spaltöffnungen 6 und 7 sind dabei zweckmäßigerweise senkrecht oder schräg zur Fortbewegung in Verfahrrichtung 9 des Werkzeuges bzw. wenn nicht das Werkzeug sondern das Werkstück bewegt wird in Verfahrrichtung des Werkstückes angeordnet, siehe dazu Fig. 3a, Fig. 3b und Fig. 3c.
Das Scherblatt 4 selbst hat eine geringe Höhenausdehnung und ist in sich selbst über die jeweilige Gesamtfläche des Scherblattes elastisch verformbar. Die elastische Verformbarkeit bzw. die Elastizität des Scherblattes 4 wird derart gewählt, daß das Scherblatt der im Anwendungsfall jeweils vorliegenden Art der Welligkeit der zu bearbeitenden Ist-Oberfläche 2 des Werkstücks 3 sich elastisch anpaßt und den Wellenbergen und Wellentälern darin folgen kann. Derartige Welligkeiten auf der Ist-Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstücks treten z. B. häufig bei der Holzoberflächenbearbeitung auf. Nach dem Auftrag der Grundierung auf die Holzoberfläche stellen sich beispielsweise von der vorhergehenden Bearbeitung noch vorhandene Fasern auf oder es heften sich Fremdpartikel aus dem Lackierbad oder der Umgebung, wie beispielsweise Späne, auf die zu bearbeitende Oberfläche. Als Material für das Scherblatt kann beispielsweise Stahl oder jedes andere für einen derartigen Abscherzweck geeignetes Material verwendet werden. Das Scherblatt 4 liegt mit seiner gesamten Fläche auf der Ist-Oberfläche 2 des zu bearbeitenden Werkstücks auf, dadurch kann es sich nicht gegenüber der Ist- Oberfläche 2 verkanten und da das Scherblatt auch elastisch ausgeführt ist, vermag es eine stärkere Abtragung der grundierten Ist-Oberfläche an Erhöhungen wie Wellenbergen gegenüber den Wellentälern, in die es sich ebenfalls anschmiegt, zu vermeiden. An den Kanten von rechteckigen oder mit anderen Winkeln versehenen Übergängen zu weiteren Ist-Oberflächen des Werkstücks ist wegen seiner flächigen Auflage entweder auf allen verschieden geneigten Ist-Oberflächen des Werkstücks oder zumindest durch die Auflage auf mehreren dieser verschieden geneigten Ist-Oberflächen des Werkstücks ein Verkanten auszuschließen und deshalb kann es an den Kanten der Übergänge der verschieden geneigten Werkstückoberflächen nicht zu einer verstärkten Abtragung der bereits grundierten Ist-Oberfläche kommen.
In einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, das zeichnerisch nicht dargestellt ist, ist das Scherblatt 4 direkt auf einer Grundplatte 10 befestigt. Das Scherblatt 4 ist lösbar auf der Grundplatte 10 befestigt, die Grundplatte 10 ist zu diesem Zweck auf ihrer dem Scherblatt zugewandten Seite in ihrer Form der Kontur des Scherblattes bzw. des Werkstückes angepaßt. Die Befestigung des Scherblattes 4 an der Grundplatte 10 kann beispielsweise durch Verklebung geschehen. Jedoch sind auch alle anderen Befestigungsmethoden des Scherblattes 4 an der Grundplatte 10 möglich, die es erlauben erstens das Scherblatt von der Grundplatte wieder abzulösen, um ein entweder mit anderen Eigenschaften und anderen Öffnungen zum Schneiden versehenes Scherblatt oder ein gebrauchtes Scherblatt auswechseln zu können, und zweitens muß das Scherblatt 4 derart an der Grundplatte 10 angebracht sein, daß eine elastische Verformung in sich selbst und über die jeweilige Gesamtfläche des Scherblattes noch möglich ist. Die Anpassung an die Kontur und Form des Werkzeuges bei Scherblatt 4 und Grundplatte 10 bedeutet, daß beide jeweils die Negativform der Positivform der Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes aufweisen.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel, das in den Fig. 1, 2, 4 und 5 jeweils zeichnerisch dargestellt ist, ist das Scherblatt 4 mit der Grundplatte 10 mittels einer Zwischenschicht 11 verbunden. Die als Scherblatt 4 ausgebildete Schneidvorrichtung des erfindungsgemäßen Werkzeugs ist auf ihrer dem Werkstück abgewandten Seite mit der einen Seite dieser Zwischenschicht 11 und die Zwischenschicht ist mit ihrer der Grundplatte 10 zugewandten gegenüberliegenden anderen Seite mit dieser Grundplatte verbunden. Die Grundplatte 10 bildet einen Teil des Führungssystems des Gesamtwerkzeuges. Die beiden dem Scherblatt 4 bzw. der Grundplatte 10 zugewandten Seiten der Zwischenschicht 11 sind wiederum in ihrer Form der Kontur des Scherblattes bzw. des Werkstückes angepaßt. Die Zwischenschicht 11 erstreckt sich ebenso wie die Grundplatte 10 über die gesamte Fläche des Scherblattes 4.
Die Zwischenschicht 11 ist in sich selbst und über ihre jeweilige Gesamtfläche elastisch verformbar ausgeführt und mit dem Scherblatt 4 lösbar verbunden, so daß eine Auswechslung des Scherblattes von der Zwischenschicht bzw. von dem Werkzeug mit der Grundplatte möglich ist. Die gleichmäßige Erstreckung der Zwischenschicht 11 über die gesamte Fläche des Scherblattes 4 ermöglicht es, mit der Grundplatte bzw. dem Führungssystem einen gleichmäßigen Druck auf das Scherblatt 4 und damit auf die Ist-Oberfläche 2 des zu bearbeitenden Werkstückes 3 auszuüben. Die Elastizität der Zwischenschicht 11 ist derart ausgelegt und bietet darüber hinaus den Vorteil, durch die elastische Verformbarkeit des Scherblattes bei dem Gleiten über Wellentäler und Wellenberge den Welligkeiten zu folgen, wie auch die Anpassung des Scherblattes bzw. des erfindungsgemäßen Werkzeuges an gewölbte Ist- Oberflächen von zu bearbeitenden Werkstücken in einfacher und fehlerfreien Weise zu gewährleisten, so daß es nicht zu ungleichmäßigen Abtragungen der vorbehandelten Ist-Oberfläche des zu behandelnden Werkstückes kommen kann. Die verschieden geformten Öffnungen 5, 6 und 7 des Scherblattes 4 weisen einen von diesen Öffnungen jeweils umschlossenen Raum auf, in dem von der Ist-Oberfläche 2 des zu bearbeitenden Werkstücks 3 abgescherte Partikel aufgenommen werden können. In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung können sowohl die Zwischenschicht 11 und/oder die Grundplatte 10 von zu den verschieden geformten Öffnungen 5, 6 und 7 des Scherblattes 4 führenden Kanälen 12 durchsetzt sein. Die Kanäle 12 in der Zwischenschicht 11 bzw. der Grundplatte 10 bilden also eine Fortsetzung der Öffnungen 5, 6 und 7 des Scherblattes 4. Diese Öffnungen vergrößern den Stauraum für abgescherte Partikel. Andererseits ist es jederzeit möglich, an die Grundplatte 10 eine Absaugeinrichtung heranzuführen, die jedoch zeichnerisch nicht dargestellt ist. Die Kanäle 12 in dem Scherblatt bzw. der Zwischenschicht und der Grundplatte werden dann zur ständigen Absaugung der abgescherten Partikel aus den Öffnungen des Scherblattes 4 genutzt. Bei empfindlichen und weichen Ist-Oberflächen 2 des Werkstücks lassen sich damit Verkratzungen durch bzw. das Eindrücken von abgescherten Partikeln auf der Oberfläche vermeiden. Als Material für die Zwischenschicht 11 kann beispielsweise geschäumter Kunststoff wie z. B. Silikone, Naturkautschuk oder jedes andere elastische Material Verwendung finden, das für die Funktion der Zwischenschicht 11 zwischen Scherblatt 4 und der Grundplatte 10 geeignet ist. Da die Grundplatte 10 starr ausgeführt ist, drückt sie stets mit gleicher Kraft auf die Zwischenschicht 11 bzw. das Scherblatt 4, dadurch wird auch verhindert, daß Kanten des Werkstückes 3 stärker abgeschert oder beschädigt werden.
Wenn die abgescherten Partikel von der Ist-Oberfläche mittels eines nicht dargestellten Absaugsystems ständig entfernt werden, wird auch der Entstehung von Aufbauschneiden auf der Ist-Oberfläche entgegengewirkt, d. h. es wird verhindert, daß Partikel sich verklumpen und so die Ist-Oberfläche durch die verklumpten Partikel verändert wird.
Das Scherblatt 4 kann mit seiner auf dem Werkstück 3 aufliegenden Fläche in L- oder U-Form oder in ganz geschlossener Hüllfläche um das entsprechend geformte Werkstück 3 herum ausgebildet sein. Darüber hinaus können bei der Ausbildung des Scherblattes 4 für die Bearbeitung eines Werkstückes mit mehreren Falzen die mit abscherenden Öffnungen 5, 6 und 7 versehenen Flächenteile des Scherblattes in winklige und räumlich sequenziell nacheinander oder kammförmig ineinandergleitenden Einzelsegmenten angeordnet sein. Aufgrund der starr ausgeführten Grundplatte 10 werden auch diese Segmente alle mit gleichgroßer Kraft auf die Ist-Oberfläche 2 des Werkstücks 3 gepreßt. Das Scherblatt 4 kann dabei an vorgeformten Kanten, wie z. B. bei Nuten, an den Ecken 13 über teilweise oder sich ganz über diese Kanten erstreckende offene Schlitze verfügen, die hier jedoch zeichnerisch nicht dargestellt sind. Auch hier wird wiederum verhindert, daß sich Partikel in den Kanten sammeln und diese Ansammlungen das Schneidergebnis an der Ist-Oberfläche beeinträchtigen könnten. Das Werkzeug kann ferner über eine Seitenführung verfügen, die sich an zu der durch das Scherblatt 4 zu bearbeitenden Werkstücksfläche rechtwinkligen Werkstücksseite jeweils abstützt. Damit wird eine planparallele Führung des Werkzeuges 1 auf der Ist- Oberfläche 2 erreicht.
Nachstehend soll nun noch auf das Funktionsprinzip des erfindungsgemäßen Werkzeuges eingegangen werden. Die Arbeitsweise des erfindungsgemäßen Werkzeugs beruht auf dem Abscheren von über die Werkstücks-Ist-Oberfläche hinausragenden und die Glätte der Oberfläche beeinträchtigenden Bestandteilen, wie etwa Fasern, Graten und von anderen auf der Ist- Oberfläche haftenden Fremdpartikeln, wie sie beispielsweise bei der Vorbehandlung mit einem Grundlack auf Holzoberflächen auftreten. Das Arbeitsprinzip besteht darin, daß diese Partikel direkt auf der Ist-Oberfläche 2 des Werkstücks 3 abgeschert werden, ohne daß Teile der Ist-Oberfläche des Werkstücks mit abgeschert werden oder Schleifkörper oder andere auf der Holzoberfläche befindliche Partikel in die Holzoberfläche eingedrückt werden oder Verletzungen dieser Oberfläche durch ein Entlangschleifen auf dieser Fläche ausgeschlossen werden. Das Scherblatt 4 wird auf die zu bearbeitende Ist-Oberfläche abgesenkt. Es liegt nun mit seiner gesamten Fläche und angepaßt an die Kontur und Form der Ist-Oberfläche des Werkstücks auf der zu bearbeitenden Fläche auf. Nun führt das Werkzeug eine Verfahrbewegung, in der Regel eine Translationsbewegung, auf der Ist-Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes aus. Damit werden die vielfach vorhandenen Schneidenflächen in Gestalt der Kanten der Öffnungen 5, 6 oder 7 über die Ist- Oberfläche des Werkstücks gezogen. In Abhängigkeit von der Art des Einsatzfalles kann es zweckmäßig sein, das Werkzeug und damit das Scherblatt 4 in Schwingungen zu versetzen. Der Verfahrbewegung des Scherblattes 4 werden also weitere Bewegungen in Form von Schwingungen überlagert, für die entsprechende Antriebe des Werkzeugs vorgesehen sind, die jedoch nicht zeichnerisch dargestellt sind. Es kann sich dabei um überlagerte Schwingungen in einer oder mehreren Richtungen, um Drehschwingungen oder anders geartete Schwingungen handeln. Zum Einsatz können dabei Schwingungserreger kommen wie beispielsweise Druckluftschwinger, Druckluftvibratoren, Drehschwinger, Tauchspulen, Piezoschwinger und andere. Während des Abscherens der Partikel stützt sich das Scherblatt unter elastischer Anpassung an gewellte oder unebene Ist- Oberflächen 2 ab. Die starr ausgeführte Grundplatte 10 ermöglicht es dem hier nicht dargestellten Führungssystem das Scherblatt stets mit gleicher Kraft über die zu bearbeitenden Werkstückfläche zu führen. Unterstützt wird diese elastische Anpassung an die Ist-Oberfläche durch die Zwischenschicht 11. Die Anordnung von starrer Grundplatte, elastischer Zwischenschicht und elastischem Scherblatt nacheinander erlaubt bei geeigneter Wahl der geometrischen Parameter, wie etwa der Stärke der Einzelschichten und Teile, deren Länge und Breite, sowie einer geeigneten Auswahl der Materialien, die Festigkeit und Härte der einzelnen Bestandteile, wie der Zwischenschicht und dem Scherblatt, optimal an die Ist-Oberfläche des zu bearbeitenden Materials anzupassen. Das Scherblatt wird dabei zur Erzielung einer großen Elastizität nur eine geringe Höhenausdehnung bzw. Dicke aufweisen. Die flexible Anbringung des Scherblattes 4 in dem Werkzeug 1 ermöglicht eine flexible Konturanpassung und den Ausgleich von Toleranzen des Werkstücks und des Werkzeugsystems.
Die Grundplatte 10 ist Teil eines nicht dargestellten Führungssystems und wird durch ein ebenfalls nicht dargestelltes Transportmittel bewegt, dem ein ebenfalls nicht dargestellter Schwingungsantrieb für das Werkzeug 1 zugeordnet ist. Als Teil eines Führungssystems kann die Grundplatte 10 einem manuellen Werkzeug zugeordnet sein, oder einem durch eine teilautomatische Bearbeitungsvorrichtung, einem durch eine vollautomatisierte Maschine oder durch einen Roboter gesteuerten Führungssystem angehören. Das Werkzeug, also insbesondere das Scherblatt, kann auch als endloses Band ausgeführt sein, das elastisch in einer einer Bandschleifmaschine ähnlichen Maschine eingesetzt werden kann. Mit dem erfindungsgemäßen Werkzeug 1 kann selbstverständlich nicht nur eine Holzoberfläche bearbeitet werden, sondern auch Metall oder andere Materialien bzw. Oberflächen, die einer Glättung ohne Verletzung der Ist-Oberfläche bedürfen.
Wie aus der Fig. 4 ersichtlich ist, kann eine teilautomatische Bearbeitungsvorrichtung 14 an einem Arbeitstisch 15 angebracht sein. Der Arbeitstisch 15 besitzt einen Anschlag 16. Auf dem Arbeitstisch 15 kann das hier nicht dargestellte Werkstück bewegt werden, während das Werkzeug an der teilautomatischen Bearbeitungsvorrichtung 14 fixiert ist. Es kann jedoch auch das umgekehrte Prinzip angewandt werden, daß das zu bearbeitende Werkstück 3 fixiert ist und das Werkzeug 1 über die Ist-Oberfläche 2 des Werkstücks 3 bewegt wird.
Bezugszeichenliste
1
Werkzeug
2
Ist-Oberfläche
3
Werkstück
4
Scherblatt
5
Öffnung, kreisförmig
6
Öffnung, schlitzförmig
7
Öffnung, schlitzförmig
8
Kontur der Öffnung
9
Verfahrrichtung
10
Grundplatte
11
Zwischenschicht
12
Kanäle
13
Ecke
14
teilautomatische Bearbeitungsvorrichtung
15
Arbeitstisch
16
Anschlag

Claims (14)

1. Werkzeug zum Entfernen von über die Werkstückoberfläche hinausragenden und die Glätte der Oberfläche beinträchtigenden Bestandteilen, wie Fasern, Grate oder anderen Fremdpartikeln, das mit einem flächenförmig angeordneten, federnden Abtragmittel versehen ist, wobei das Abtragmittel eine Verfahrbewegung über die Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes ausführt und die Steuerung der Bewegung des Abtragsmittels mit Führungsmitteln für das Werkzeug erfolgt, wobei die Federung des Abtragmittels auf ihrer dem Werkstück abgewandten Seite und einer Grundplatte als Teil des Führungssystems des Werkzeugs durch eine elastische Zwischenschicht gebildet wird, wobei die beiden gegenüberliegenden Seiten der Zwischenschicht und die der Zwischenschicht zugewandte Seite der Grundplatte in ihrer Form der Kontur des Werkstückes weitgehend entsprechen, und sich die Zwischenschicht und Grundplatte über die gesamte Fläche des Abtragmittels erstrecken, wobei die Grundplatte starr ausgeführt ist, und wobei das flächenförmige Abtragmittel mehrere über die gesamte Fläche verteilte Öffnungen aufweist, die zur Aufnahme von abgetragenen Partikeln der Werkstückoberfläche dienen, dadurch gekennzeichnet, daß das Abtragmittel als Schneidvorrichtung ausgebildet ist, daß die Schneidvorrichtung durch ein in Form eines als Gleitebene ausgebildeten Scherblattes (4) mit mehreren Öffnungen (5, 6, 7) in dem Scherblatt (4) gebildet wird, daß die Kanten (8) der Öffnungen (5, 6, 7) als Messerkanten ausgebildet sind und daß das Scherblatt (4) über seine Gesamtfläche zur Anpassung an eine Welligkeit der Oberfläche des Werkstückes (3) elastisch verformbar ausgebildet ist.
2. Werkzeug zum Entfernen von über die Werkstückoberfläche hinausragenden und die Glätte der Oberfläche beeinträchtigenden Bestandteilen, wie Fasern, Grate und anderen Fremdpartikeln, das mit einem flächenförmig angeordneten, federnden Abtragmittel versehen ist, wobei das Abtragmittel eine Verfahrbewegung über die Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes ausführt und die Steuerung der Bewegung des Abtragmittels mit Führungsmitteln für das Werkzeug erfolgt, ferner die dem Abtragmittel zugewandte Seite der Grundplatte in ihrer Form der Kontur des Werkstückes entspricht und das Abtragmittel mit der als Teil des Führungssystems des Werkzeug ausgebildeten Grundplatte verbunden ist, und sich die Grundplatte über die gesamte Fläche des Abtragsmittels erstreckt und starr ausgeführt ist, und wobei das flächenförmige Abtragmittel mehrere über die gesamte Fläche verteilte Öffnungen aufweist, die zur Aufnahme von abgetragenen Partikeln der Werkstückoberfläche dienen, dadurch gekennzeichnet, daß das Abtragmittel als Schneidvorrichtung ausgebildet ist, daß die Schneidvorrichtung durch ein in Form eines als Gleitebene ausgebildeten Scherblattes (4) mit mehreren Öffnungen (5, 6, 7) in dem Scherblatt (4) gebildet wird, daß die Kanten (8) der Öffnungen (5, 6, 7) als Messerkanten ausgebildet sind und daß das Scherblatt (4) über seine Gesamtfläche zur Anpassung an eine Welligkeit der Oberfläche des Werkstückes (3) elastisch verformbar ausgebildet ist.
3. Werkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (5, 6, 7) im Scherblatt (4) kreisförmig, quadratisch, in Trapez-, Prismen-, Sechskantform oder als länglich ausgeführte Spalte ausgebildet sind und daß die Spalte senkrecht oder schräg zur Fortbewegung in Verfahrrichtung (9) des Werkzeugs (1) bzw. des Werkstückes (3) angeordnet sind.
4. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung des Scherblattes (4) mit der Zwischenschicht (11) oder mit der Grundplatte (10) lösbar ausgeführt ist.
5. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Elastizität des Scherblattes (4) derart gewählt wird, daß das Scherblatt (4) der im Anwendungsfall jeweils vorliegenden Art der Welligkeit der Oberfläche des Werkstückes (3) elastisch folgt.
6. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherblatt (4) mit seiner auf dem Werkstück aufliegenden Fläche in L- oder U-Form oder in ganz geschlossener Hüllfläche um das entsprechend geformte Werkstück ausgebildet ist.
7. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausbildung des Scherblattes (4) für die Bearbeitung eines Werkstückes mit mehreren Falzen, die mit abscherenden Öffnungen (5, 6, 7) versehenen Flächenteile des Scherblattes in winklige und räumlich sequentiell nacheinander oder kammförmig ineinandergreifenden Einzelsegmenten angeordnet sind.
8. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherblatt (4) als endloses Band ausgeführt ist, das in der Art einer Bandschleifmaschine eingesetzt wird.
9. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherblatt (4) im Fall von vorgeformten Ecken (13), wie z. B. bei Nuten, an den Ecken (13) über teilweise oder ganz sich über diese Kanten erstreckende offene Schlitze verfügt.
10. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (11) und/oder die Grundplatte (10) von zu Öffnungen (5, 6, 7) des Scherblattes (4) führenden Kanälen (12) durchsetzt sind.
11. Werkzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (12) an einer Absaugeinrichtung für die vom Scherblatt (4) abgescherten Partikel angeschlossen sind.
12. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (10) als Teil eines Führungssystems einem manuellen Werkzeug, einem durch eine teilautomatische Bearbeitungsvorrichtung, einem durch eine vollautomatische Maschine oder einem durch einen Roboter gesteuerten Führungssystem angehört.
13. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug eine Seitenführung besitzt, die sich an gegenüber der zu bearbeitenden Werkstücksfläche rechtwinkligen Werkstücksseiten abstützt.
14. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Verfahrbewegung (9) und damit der Bewegung des Scherblattes (4) des Werkzeugs weitere Bewegungen in Form von Schwingungen überlagert sind, die durch entsprechende Antriebe für das Werkzeug erzeugt werden.
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