DE19545219C2 - Verfahren und Anordnung zum Verlegen von Leitungsrohren - Google Patents
Verfahren und Anordnung zum Verlegen von LeitungsrohrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zum Verlegen von Leitungsrohren,
insbesondere von Kanalisationsrohren gemäß Oberbegriff der Patentanspruche 1, 5, 6.
Verfahren der gattungsgemäßen Art, bei denen in eine Startgrube eine Vortriebspresse
eingebracht wird, mit welcher ein Betonrohrelement nach dem anderen nach vorne
geschoben wird, sind im Stand der Technik hinreichend bekannt. Begonnen wird ein
solcher Verlegevorgang immer damit, daß in die sogenannte Startgrube zunächst die
Vortriebspresse so installiert wird, daß sie an der der Rohrverlegeseite gegenüberliegen
den Seite zunächst an einem dort anzubringenden Widerlager montiert wird. Der Arbeits
hub dieser Vortriebspressen ist dabei jeweils größer oder gleich der Länge eines einzelnen
Leitungsrohres. In bekannter Weise geht man so vor, daß zunächst das erste Leitungsrohr
an die Vortriebspresse angelegt wird und sodann am vorderen Betonrohr der Schneidschuh
derart angeordnet wird, daß er sich an dem vorderen Ende des ersten Leitungsrohres als
Widerlage abstützt. Sodann wird die Vortriebspresse ausgefahren und schiebt das Lei
tungsrohr mitsamt dem Schneidschuh nach vorne ins Erdreich. Ist ein gesamter Arbeits
hub ausgeführt, so fährt die Presse anschließend wieder zurück. Sodann wird ein zweites
Leitungsrohr an die Presse angelegt und nach vorne geschoben, wobei dann das vorherige
erste Leitungsrohr mit Schneidschuh sowie das zweite eingelegte Leitungsrohr insgesamt
nach vorne geschoben werden. Eine solche Vorgehensweise ist aus der DE-AS 16 58 772
bekannt. Es ist ferner bekannt, daß die gesamte Grube entlang der verlegt werden soll, mit
Verbautafeln gesichert ist. Es ist jedoch auch bekannt, Leitungsrohre auf diese Art und
Weise ohne Baugrube, d. h., ins geschlossene Erdreich einzuschieben. Die Vortriebspresse
ist bei bekannten Einrichtungen dabei so ausgelegt, daß sie zum einen die Kraft zum Be
tätigen des Schneidschuhs zum Vortrieb aufbringen kann und zum anderen die Mantel
reibungskräfte zum Weiterschieben der gesamten einzelnen Leitungsrohre, wobei sich
dann aus einer Mehrzahl von einzelnen Leitungsrohren ein gesamtes Kanalisationsrohr
über eine bestimmte Strecke ergibt. Mit zunehmender Strecke nimmt natürlich die Anzahl
der zu schiebenden Leitungsrohre zu. Damit nimmt auch die aufzubringende Mantel
reibungskraft zu. Nachteilig ist bei einem Verfahren dieser bekannten Art, daß die Vortriebs
presse durch die Doppelbeanspruchung der Schiebung der gesamten einzelnen Lei
tungsrohre und gleichzeitig des Schneidschuhes überlastet wird. Dadurch entsteht im
übrigen nachteiligerweise eine Begrenzung der insgesamt verlegbaren Leitungsrohrstrecke.
Hinzu kommt, daß durch die stets ansteigende Belastung der Vortriebspresse mit zu
nehmender Anzahl von Leitungsrohren der Vortriebsvorgang immer langsamer wird.
Ferner ist aus der DE 42 41 856 ein Verfahren bekannt, bei welcher die Vortriebspresse in
einem Arbeitsrohr angeordnet ist, und dieselbe in der Nähe des Schneidschuhes in Vor
triebsrichtung immer mitgeführt wird. Eine solche Vortriebspresse wird im allgemeinen als
mitlaufende Vortriebspresse bezeichnet. Durch diesen Prozeß des Mitlaufens wird zwar die
Vortriebspresse entlastet, jedoch muß hier die Baugrube unbedingt offen bleiben, da hinter
der Vortriebspresse stets die Leitungsrohre eingefügt werden müssen. Eine solche
geöffnete Grube ist nicht in jedem Einsatzfall möglich. Ein weiterer Nachteil ergibt sich aus
der Tatsache, daß die zu verlegenden Leitungsrohre immer an den Ort transportiert und
dort eingebracht werden müssen, wo sich die Vortriebspresse gerade befindet. D.h., nicht
nur die Leitungsrohre müssen dort hin transportiert werden, sondern auch die entsprechen
de Hebeeinrichtung, um das Rohr in die Grube einzulassen. Dies führt zu einem erheb
lichen Zeitbedarf während des Verlegevorganges.
Aus der DE 27 41 304/Patentschrift, ist eine Vorpresseinrichtung bekannt, die mit
Zwischenpreßstationen arbeitet. Diese Zwischenpreßstationen werden bei sehr
großen Strecken verwendet. Sie werden dann eingesetzt, wenn die Mantel
reibungskräfte für die Hauptpresse zu groß werden. Sie sind dann innerhalb der
verlegten Rohrstrecke so platziert, daß sie einen Teil des Rohrstranges vor sich
her schieben bzw. pressen, und im übrigen von dem dahinter liegenden Rohr
strang über die Vortriebspresse mit nach vorne geschoben werden. Die Hübe
der Zwischenpreßstation betragen nur einen Bruchteil des möglichen Hubes der
Hauptpreßstation. Nachteilig ist auch hierbei, daß die Hauptpresse sowie die
Zwischenpreßstation sowohl zum Vorpressen eines Rohrstranges als auch für
die eigentliche Schneithubbewegung des Schneidschuhes gemeinsam auf
kommen müssen. Auch eine solche Vorgehensweise ist zeitaufwendig, obwohl
sie die Länge des verlegbaren Rohrstreckenabschnittes erhöht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den Verlegevorgang an sich zu
vereinfachen, in einer erheblich kürzeren Zeit zu bewerkstelligen und dennoch die
eigentliche Vortriebspresse zu entlasten.
Die gestellte Aufgabe wird bei einem Verfahren der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß
durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1) gelöst. Das Wesen der
Erfindung besteht darin, daß der Schneidschuh, unabhängig von der stationären
Vortriebspresse über eine zweite Schneidschuhpresse ins Erdreich schiebbar ist, und daß,
nachdem die Schneidschuhpresse einen vollen Arbeitshub ausgefahren ist, nachfolgend
von einem Arbeitshub der Vortriebspresse über den bereits verlegten Rohrabschnitt wieder
zusammengefahren wird. Hierbei sind also zwei Pressen, nämlich eine Vortriebspresse für
das Vorschieben der Leitungsrohre und eine Schneidschuhpresse zum Schneiden der
Verlegeöffnung ins Erdreich. Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich natürlich auch auf
herkömmliche sogenannte Schildvortriebverfahren anwenden.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist angegeben, daß der Arbeitshub der
stationären Vortriebspresse, mit welcher das bereits verlegte Rohr nach vorne geschoben
wird, etwa gleich dem Arbeitshub ist, mit welchem die Schneidschuhpresse den
Schneidschuh nach vorne schiebt, wobei die Arbeitshübe gleich oder größer der Länge
eines Rohres sind. Dadurch ist es in optimaler Weise möglich, daß durch den Arbeitshub
der Vortriebspresse das bereits verlegte Rohr entlang der gesamten Strecke nach vorne
geschoben wird in einem Maß, das ausreicht, um die ausgefahrene Schneidschuhpresse
bzw. die Ausfahrzylinder der Schneidschuhpresse, wieder komplett einzufahren. In weiterer
vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß während des Arbeitshubes der
Schneidschuhpresse dieselbe sich an dem bereits verlegten gesamten Rohrabschnitt,
ausgenommen dem ersten Leitungsrohr, als Widerlager abstützt. Die Vortriebspresse muß
dabei lediglich beim ersten, allenfalls noch beim zweiten verlegten Rohrabschnitt ein
gewisses Widerlager während des Ausfahrens der Schneidschuhpresse geben. Vorteilhaft
ergibt sich, daß bei jedem weiteren Rohr, d. h., bei längerwerdender Strecke des so
verlegten Rohres die Mantelreibungskräfte genügen, um ein ausreichendes Widerlager für
die Schneidschuhpresse zu bilden. Dies wirkt sich derart vorteilhaft aus, daß in weiterer
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung während des Zuführens und Einlegens eines
neuen Rohres in die Startgrube die Schneidschuhpresse den Schneidschuh bzw. das
Vortriebswerkzeug bereits nach vorne schieben kann. Hieraus ergeben sich in
Zusammenwirkung dieser Maßnahmen insgesamt erhebliche Vorteile wie nachfolgend
aufgeführt. Die gleichzeitige Abwicklung des Einlege- und Zuführvorganges während des
Schneidvorganges hat eine erhebliche Zeitersparnis zur Folge. Im Prinzip kann so die
Arbeitszeit zunächst nahezu halbiert werden. Eine weitere Zeitersparnis ist dadurch
möglich, daß die einzubringenden Leitungsrohre stets immer an derselben Stelle
eingebracht werden. Dies hat zur Folge, daß die Entladung sowie die Stationierung eines
Hebezeuges während des gesamten Verlegevorganges ortsfest bleiben kann. Insgesamt
ergibt sich damit gegenüber bekannten Verfahren eine enorme Zeitersparnis. Hinzu kommt
außerdem in erheblich vorteilhafter Weise, daß durch die kraft- und arbeitsablaufmäßige
Unabhängigkeit von erfindungsgemäßer Schneidschuhpresse in Verbindung mit der
Vortriebspresse erheblich größere Leitungsabschnitte verlegt werden können als durch
bekannte Verfahren. Dies, weil die Vortriebspresse lediglich nur noch Leitungsrohre nach
vorne schieben muß, also lediglich nur noch die Mantelreibungskräfte aufbringen muß. Die
Schneidschuhpresse kann dabei stets mit der Kraft arbeiten, die die gesamte Summe der
Mantelreibungskräfte der einzelnen Rohrabschnitte als Widerlager entgegenhalten.
Die gestellte Aufgabe ist hinsichtlich einer zweiten Ausführungsform der Erfindung
erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Verfahrensanspruches 5
gelöst. Zur Durchführung der Verfahren ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung angegeben.
Diese löst die Aufgabe, ausgehend von einer gattungsgemäßen Vorrichtung, erfindungs
gemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 6.
Hinsichtlich der zweiten verfahrensmäßigen Ausführungsform gemäß Anspruch 5 ist
dieses Verfahren entweder für sich oder in Verbindung mit dem Verfahren nach einem oder
mehreren der Verfahrensanspruche 1 bis 4 möglich. Bei dem Verfahren nach Anspruch 5
verwendet das Verfahren einen mit Verbautafeln gesicherten längstrichterförmigen Graben.
Erfindungsgemäß wird dabei der längstrichterförmige Graben oberhalb des zu verlegenden
bzw. des verlegten Rohres angelegt und der sich nach unten verjüngende Graben ist dort,
also unten, in der Breite so angelegt, daß er der im Schneidschuh angeordneten Aus
baggerungs-Ausnehmung entspricht. Dieses Verfahren kann für sich alleine
angewendet werden, und somit die gestellte Aufgabe in erfindungsgemäßer Weise lösen.
Es ist jedoch auch erheblich vorteilhaft, das Verfahren nach Anspruch 5 in Verbindung mit
dem Verfahren nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der Anspruche 2 bis 4 durch
zuführen. Generell betrifft das Verfahren nach Anspruch 5 im Kern den erfindungsgemäßen
Gedanken, den an sich bekannten längstrichterförmigen Graben, welcher auch in
bekannter Weise mit Verbautafeln gesichert ist nicht insgesamt zu verlegen, d. h., nicht das
Rohr selbst in einen längstrichterförmigen Graben zu verlegen, sondern einen längstrichter
förmigen Graben oberhalb desjenigen Grabens vorzusehen, den der Schneidschuh
schneidet und in dem das Rohr verlegt wird. Dies hat erhebliche Vorteile gegenüber
bekannten Verfahren. Aus der DE 33 14 813 C1 ist beispielsweise ein Verfahren bekannt,
bei dem ausschließlich lotrechte Verbautafeln in einem entsprechend mit lotrechten
Seitenwänden versehenen Grabens verlegt sind. Es hat sich gezeigt, daß trotz der
Böschungen, die der Schneidschuh in den Erdboden erzeugt, keinen oder nur einen
geringen Einfluß auf die Effektivität der Ausbaggerung des vom Schneidschuh geförderten
Erdmaterials bringt. Von daher liegt der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung nach
Anspruch 5 die Erkenntnis zugrunde, daß lediglich im Bereich der Ausbagger-Ausnehmung
des Schneidschuhs der Bagger einen Zugang zum Austragen des Erdreiches benötigt. Es
können dabei Baggerschaufeln verwendet werden, die in die Ausnehmung des
Schneidschuhs nahezu schlüssig hineinpassen. Dadurch, daß nunmehr der
längstrichterförmige Graben sich nicht in der ganzen Tiefe des Rohres erstreckt sondern
trichterförmig auf die Öffnung des Schneidschuhs hinzuläuft, fällt dasjenige Material, das
vom Bagger nicht ganz erfaßt werden kann, entlang der Seitenwände des Längstrichters
wieder nach unten in die Ausbaggerungsausnehmung des Schneidschuhs.
Dort kann der Bagger die auszutragende Erdmenge wieder optimal erfassen. Desweiteren
ergibt sich gegenüber der DE 33 14 813 C1 der Vorteil, daß durch den Verzicht auflot
rechte Verbautafeln und statt dessen Einsatz von entlang einer Böschung verlaufenden
längstrichterförmig geneigten Bautafeln, daß die Grabungen sowie auch das Verlegen der
Verbauplatten erheblich erleichtert wird. Dies führt insgesamt wiederum im Einsatz der
gesamten Erfindung dazu, daß aufgabengemäß der Verlegevorgang erheblich verkürzt
wird.
Hinzu kommt, daß die Breitenbemessung des Grabens gegenüber der DE 33 14 813 C1
unabhängig vom Durchmesser des zu verlegenden Kanalrohres wird. Somit ist das Ver
fahrens insgesamt auch universeller einsetzbar.
Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen zur Durchführung des bzw. der Verfahren haben die
Eigenschaft, den Schneidschuh unabhängig von der eigentlichen, die Leitungsrohre vor
schiebenden Vortriebspresse zu bewegen. Dies optimiert den Grabungsvorgang in der
Weise, daß auch während des Baggerns im Bereich des Schneidschuhs, welcher bei
spielsweise während des Baggerns in ausgefahrener Position stehen kann, die in der Start
grube stationierte Vortriebspresse das Leitungsrohr bereits vorschieben kann, wobei der
Schneidschuh stillsteht, währenddem die Vortriebspresse das Rohr nach vorne schiebt
so lange, bis die Ausfahrzylinder der Schneidschuhpresse wieder eingefahren sind.
Während dieses Vorganges kann dabei in der erfindungsgemäßen Weise weitergebaggert
werden. Somit tragen alle Elemente der Erfindung sowohl in verfahrensgemäßer als auch
in vorrichtungsgemäßer Weise dazu bei, daß der Verlegevorgang zeitlich sowie auch tech
nisch erheblich optimiert ablaufen kann.
Die Erfindung ist u. a. hinsichtlich ihres Ablaufes in der Zeichnung dargestellt und im nach
folgenden noch näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 Einlegen eines neuen Leitungsrohres sowie die Positionen der Vortriebspresse und der
Schneidschuhpresse.
Fig. 2 Ausfahren der Schneidschuhpresse.
Fig. 3 Ausfahren der Vortriebspresse.
Fig. 4 Schneidschuh mit Schneidschuhpresse.
Fig. 5 Verlegegraben mit eingebrachtem Schneidschuh.
Fig. 1 zeigt die Situation des Einbringens eines Leitungsrohres 20 in die Startgrube 50.
Innerhalb der Startgrube 50 ist stationär eine Vortriebspresse 1 angeordnet. Diese stützt
sich in diesem Beispiel an einem dort montierten Widerlager 30 ab. In die Startgrube ist
ebenfalls bereits eingelegt ein erstes Leitungsrohr 10. An dem vorderen Ende des Leitungs
rohres 10 ist der Schneidschuh 60 angelegt. Innerhalb des ersten verlegten Betonrohres 10
ist die Schneidschuhpresse angeordnet, die im wesentlichen aus einer Reihe von Ausfahr
zylindern 2 besteht. Diese Ausfahrzylinder sind an einer Seite mit einem Druckring ver
bunden, der an der dem Schneidschuh gegenüberliegenden Seite des Betonrohres
angelegt ist. Die entsprechend andere Seite der Ausfahrzylinder greift wieder über einen
Druckring oder direkt an dem Schneidschuh 60 an. Der Abstand zwischen eingefahrener
Vortriebspresse 1 und dem Betonrohr 10 mitsamt dem Druckring 40 entspricht mindestens
der Länge eines weiteren zu verlegenden Leitungsrohres, beispielsweise Leitungsrohr 20.
In dieser Darstellung sind sowohl die Vortriebspresse 1 als auch die Schneidschuhpresse 2
eingefahren.
Fig. 2 zeigt den Arbeitszustand, bei dem das zweite Leitungsrohr 20 in die Startgrube ein
gelegt ist. Sodann betätigt die Schneidschuhpresse 2 den Schneidschuh 60. Dadurch ent
fernt sich der Schneidschuh 60 auch vom ersten verlegten Betonrohr 10. Während dieses
Ausfahrvorganges benutzen die Ausfahrzylinder der Schneidschuhpresse 2 das Beton
rohr 20 sowie die Vortriebspresse 1 als Widerlager. Im völlig ausgefahrenen Zustand der
Schneidschuhpresse ist der Schneidschuh 60 vom ersten verlegten Betonrohr 10
mindestens eine Länge eines weiteren zu verlegenden Leitungsrohres beabstandet bzw.
entfernt. Die Schneidschuhpresse 2 ist dann ganz ausgefahren. In diesem Moment des
Verlegeverfahrens ist die Vortriebspresse 1 zunächst noch eingefahren.
Fig. 3 zeigt den nachfolgenden Arbeitsschritt, bei welchem der Schneidschuh 60 im Erd
reich stillsteht und statt dessen die Vortriebspresse 1 ausgefahren wird. Diese schiebt nun
Leitungsrohr 20 sowie Leitungsrohr 10 wieder dem stillstehenden Schneidschuh 60
entgegen, so lange, bis die Arbeits- bzw. Ausfahrzylinder der Schneidschuhpresse wieder
insgesamt eingefahren sind. Mit anderen Worten wird die Schneidschuhpresse, nachdem
sie voll ausgefahren ist, über die Vortriebspresse und die mit der Vortriebspresse nach
vorne geschobenen Rohre wieder zusammengefahren. Hiernach wird, wenn die
Vortriebspresse 1 ganz ausgefahren ist und die Schneidschuhpresse ganz zusammen
gefahren hat, die Vortriebspresse wieder eingefahren, so daß wieder eine Situation, ähnlich
wie in Fig. 1 dargestellt, wieder hergestellt ist. Zwischen dem in Fig. 1 bereits verlegten
Rohrabschnitt, bestehend aus den Leitungsrohren 10 und 20, wird nun ein weiteres Rohr
bzw. Rohrelement, in die Startgrube eingelegt und der Vorgang läuft wieder gemäß den
Fig. 1 bis 3 entsprechend ab. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des
Verfahrens dient gemäß dem Arbeitsschritt nach Fig. 2 nicht mehr die Vortriebspresse 1
als Widerlager, sondern mit der Anzahl der bereits aneinandergereihten Rohrelemente
erhöhen sich auch die dadurch erzeugten Mantelreibungskräfte. Insofern genügt es dann,
wenn während des Ausfahrvorganges der Schneidschuhpresse sich dieselbe an den
übrigen bereits verlegten Rohrelementen dem zweiten Leitungsrohr als Widerlager abstützt.
Dadurch kann, währenddem die Schneidschuhpresse ausfährt, die Vortriebspresse bereits
zurückgefahren, d. h. eingefahren, werden und ein neues Leitungsrohr kann bereits
während des Schneidschuhpressenarbeitshubes in die Startgrube eingelegt werden. Dies
führt, wie oben bereits ausführlich beschrieben, zu den entsprechenden Zeitersparnissen.
Fig. 1 zeigt im übrigen auch die gesamte erfindungsgemäße Anordnung zur Durchführung
des Verfahrens mit den oben angegebenen einzelnen Elementen.
Fig. 4 zeigt im Detail den Schneidschuh sowie die Schneidschuhpresse in ihren wesent
lichen Elementen sowie den ersten verlegten Rohrabschnitt 10 und den zweiten verlegten Rohr
abschnitt 20 teilweise. Der Schneidschuh 60 weist eine Schneidschuhöffnung 61 auf, mit
einer entsprechenden Breite B. Diese Breite ist bei weitem kleiner als der Durchmesser des
Schneidschuhes selbst. Diese dient zur Ausbaggerung der durch den Schneidschuh ge
förderten Erdmenge. Der Schneidschuh 60 selbst liegt entweder an einzelnen Elementen
oder an einem Ring 41 an, die mit den Arbeits- bzw. Ausfahrzylindern 2 verbunden sind.
Die Ausfahrzylinder 2 sind innerhalb des ersten verlegten Betonrohres 10 angeordnet.
An der der Schneidschuhseite gegenüberliegenden Seite ist ein Druckring 40 angeordnet,
der sich an dem zweiten verlegten Betonrohr abstützt. Insgesamt ist die Schneidschuh
presse innerhalb des ersten Betonrohres 10 angeordnet. Somit stützen sich die Ausfahrt
zylinder zur einen Seite gegen den Schneidschuh ab und zur anderen Seite gegen das
vordere Ende des zweiten verlegten Betonrohres 20. Desweiteren kann noch ein Schutz
rohr 62 vorgesehen sein, welches jedoch nicht zwingend ist. Wenn dieses Schutzrohr 62
vorhanden ist, so entspricht es im Außendurchmesser etwa dem Außendurchmesser des
Schneidschuhes 60.
Fig. 5 zeigt den Graben oberhalb der eigentlichen Verlegeöffnung bzw. Erdröhre der
Öffnung, durch die der Schneidschuh hindurchfährt, bzw. die der Schneidschuh im Vortrieb
erzeugt. Der längstrichterförmige Graben ist in der bekannten Weise mit Verbautafeln
gesichert und verjüngt sich nach unten zu einer Breite B, die der Breite der
Schneidschuhöffnung 61 im Schneidschuh 60 entspricht. Hierdurch wird das Ausbaggern
vereinfacht, da die Breite B in zweckmäßiger Weise der Breite der Baggerschaufel in etwa
entspricht. So wird eine Ausbaggerung des nach oben geförderten Erdreiches optimal
möglich. Außerdem ist die Erstellung eines Längstrichtergrabens erheblich einfacher, da bei
der Baggerung ohnehin eine gewisse Böschung naturgemäß entsteht. Dabei wird die
Grabungsöffnung entlang der verlegt wird, in der Tiefe nur soweit ausgebaggert, daß sie
oberhalb des zu verlegenden Rohres endet. Die Ausbaggerung ist durch die Inkaufnahme
der naturgemäß vorgegebenen Seiten optimal einfach und schnell durchführbar. Die
Seitenböschung sollte dabei zusätzlich mit Verbautafeln, wie in bekannter Weise, gesichert
werden. Somit ist die Erstellung eines längstrichterförmigen Grabens erheblich einfacher als
ein Graben mit vertikalen lotrechten Seitenwänden. Die erfindungsgemäße
Grabengestaltung ist durch das bzw. die erfindungsgemäßen Verlegeverfahren sowie die
erfindungsgemäße Anordnung in optimaler harmonischer Zusammenwirkung.
Die gestellte Aufgabe wird durch die Zusammenwirkung von Verlegeverfahren, Anordnung
und Grabengestaltung optimal gelöst.
Bezugszeichenliste
1 Vortriebspresse,
2 Schneidschuhpresse,
10 1. Leitungsrohr,
20 2. Leitungsrohr,
30 Widerlager für Vortriebspresse,
40 Druckring für Schneidschuhpresse,
50 Startgrube,
60 Schneidschuh,
61 Ausbaggeröffnung des Schneidschuhes,
62 Schutzrohr,
41 Befestigungsmittel, oder Druckring,
B Breite der Ausbaggeröffnung im Schneidschuh, entspricht Breite des trichterförmigen Grabens unten
2 Schneidschuhpresse,
10 1. Leitungsrohr,
20 2. Leitungsrohr,
30 Widerlager für Vortriebspresse,
40 Druckring für Schneidschuhpresse,
50 Startgrube,
60 Schneidschuh,
61 Ausbaggeröffnung des Schneidschuhes,
62 Schutzrohr,
41 Befestigungsmittel, oder Druckring,
B Breite der Ausbaggeröffnung im Schneidschuh, entspricht Breite des trichterförmigen Grabens unten
Claims (8)
1. Verfahren zum Verlegen von Leitungsrohren, insbesondere von Kanalisations
rohren wobei ausgehend von einer Startgrube mit einer stationären
Vortriebspresse,
vor welche das zu verlegende Leitungsrohr in die Startgrube eingelegt und von
der Vortriebspresse nach vorne geschoben wird, und im vorderen Bereich des
Rohres ein Schneidschuh vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schneidschuh, unabhängig von der stationären Vortriebspresse, welche
die zu verlegenden Leitungsrohre nach vorne schiebt, über eine zweite, als
Schneidschuhpresse arbeitende Presse ins Erdreich geschoben wird, und daß
nachdem die Schneidschuhpresse einen vollen Arbeitshub ausgefahren ist,
die ausgefahrene Schneidschuhpresse nachfolgend von einem einzigen Arbeits
hub der stationären Vortriebspresse über den bereits verlegten Rohrabschnitt
wieder zusammengefahren wird, und die Arbeitshübe von Schneidschuhpresse
und Vertriebspresse nahezu gleich groß sind.
2. Verfahren zum Verlegen von Leitungsrohren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Arbeitshub der stationären Vortriebspresse, und der etwa gleich große
Arbeitshub der Schneidschuhpresse jeweils größer oder gleich der Länge eines
Rohres ist.
3. Verfahren zum Verlegen von Leitungsrohren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß während des Arbeitshubes der Schneidschuhpresse dieselbe sich an dem
bereits gesamtverlegten Rohrabschnitt als Widerlager abstützt.
4. Verfahren zum Verlegen von Leitungsrohren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß während des Zuführens und Einlegens eines neuen Rohres die Schneidschuh
presse den Schneidschuh bereits nach vorne schiebt.
5. Verfahren zum Verlegen von Leitungsrohren, insbesondere von Kanalisations
rohren, wobei ausgehend von einer Startgrube mit einer stationären Vortriebs
presse, vor welche das zu verlegende Leitungsrohr in die Startgrube eingelegt
und von der Vortriebspresse nach vorne geschoben wird und im vorderen Be
reich des Rohres ein Schneidschuh vorgesehen ist, insbesondere in Anwendung
eines Verfahrens nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß oberhalb des zu verlegenden bzw. des verlegten Rohres ein mit Verbau
tafeln gesicherter längstrichterförmiger Graben angelegt wird und daß der
Graben sich nach unten auf eine Breite verjüngt die der Breite der im Schneid
schuh angeordneten Ausnehmung zur Ausbaggerung entspricht.
6. Anordnung zum Verlegen von Leitungsrohren, insbesondere von Kanalisations
rohren, wobei ausgehend von einer Startgrube mit einer stationären
Vortriebspresse, vor welche das zu verlegende Leitungsrohr in die Startgrube
eingelegt und von der Vortriebspresse nach vorne geschoben wird, und im
vorderen Bereich des Rohres ein Schneidschuh vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die gesamte Anordnung eine weitere, lediglich nur den Schneidschuh (60)
nach vorne schiebende Schneidschuhpresse (2) umfaßt, daß zumindest die Aus
fahrzylinder der Schneidschuhpresse (2) innerhalb des ersten verlegten Leitungs
rohres (10) angelegt sind, und daß das hintere Widerlager der Schneidschuh
presse durch das zweite verlegte Leitungsrohr (20) mittels eines zwischen erstem
und zweitem Leitungsrohr angeordneten Zwischenring (40) gebildet wird, und daß
die möglichen Arbeitshübe von Schneidschuhpresse (2) und Vertriebspresse (30)
etwa gleich sind.
7. Anordnung zum Verlegen von Leitungsrohren nach Anspruch 6.
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schneidschuh (60) in seinem Außendurchmesser größer als der Außen
durchmesser des zu verlegenden Rohres (10, 20, . . .) ist.
8. Anordnung zum Verlegen von Leitungsrohren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste verlegte Leitungsrohr (10) hinter dem Schneidschuh (60) zumindest
über einen Teil seiner Länge in einem Schutzrohr angeordnet ist, welches mit dem
Schneidschuh (60) mitführbar ist und dessen Außendurchmesser in etwa dem des
Schneidschuhs (60) entspricht.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19545219A DE19545219C2 (de) | 1995-12-05 | 1995-12-05 | Verfahren und Anordnung zum Verlegen von Leitungsrohren |
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DE19545219A DE19545219C2 (de) | 1995-12-05 | 1995-12-05 | Verfahren und Anordnung zum Verlegen von Leitungsrohren |
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