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DE19542010A1 - Bioaktive Behandlungsanlage als Kompostieranlage - Google Patents

Bioaktive Behandlungsanlage als Kompostieranlage

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DE19542010A1
DE19542010A1 DE1995142010 DE19542010A DE19542010A1 DE 19542010 A1 DE19542010 A1 DE 19542010A1 DE 1995142010 DE1995142010 DE 1995142010 DE 19542010 A DE19542010 A DE 19542010A DE 19542010 A1 DE19542010 A1 DE 19542010A1
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DE
Germany
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air
boxes
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bed
box
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DE1995142010
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Heinrich-Hermann Dipl Ing Esch
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Fertigbau Noerdlingen & C GmbH
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Fertigbau Noerdlingen & C GmbH
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    • B01D53/00Separation of gases or vapours; Recovering vapours of volatile solvents from gases; Chemical or biological purification of waste gases, e.g. engine exhaust gases, smoke, fumes, flue gases, aerosols
    • B01D53/34Chemical or biological purification of waste gases
    • B01D53/74General processes for purification of waste gases; Apparatus or devices specially adapted therefor
    • B01D53/84Biological processes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K1/00Housing animals; Equipment therefor
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C05FORGANIC FERTILISERS NOT COVERED BY SUBCLASSES C05B, C05C, e.g. FERTILISERS FROM WASTE OR REFUSE
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    • C05F17/10Addition or removal of substances other than water or air to or from the material during the treatment
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C05FERTILISERS; MANUFACTURE THEREOF
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Description

Die Erfindung betrifft eine bioaktive Behandlungsanlage mit den Merkmalen des Gattungsbegriffs des Patentanspruchs 1. Eine solche Behandlungsanlage ist Gegenstand des Hauptpatents 44 16 686, dessen Offenbarung hier vollinhaltlich einbezogen wird. Hiergegenüber stellt die Erfindung eine vorteilhafte Weiterbildung dar.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß eine bioaktive Behandlungsanlage als Kompostieranlage im wesentlichen nach den Patentansprüchen 1 und 13 des Hauptpatents sich mit besonderem Vorteil für eine stufenweise Verrottung von Biomüll einsetzen läßt. Die vorliegende Erfindung löst dabei das Problem, in größeren Mengen anfallenden Biomüll, z. B. aus Haushalten, Groß­ küchen und dergl., aber auch aus Gülle oder in Form von Klär­ schlamm, wirtschaftlich und unter weitgehender Ausschaltung einer Geruchsbelästigung benachbarter Ansiedlungen zu Kompost zu verarbeiten.
Die erfindungsgemäße Lösung ist in Patentanspruch 1 angegeben. Die Unteransprüche geben darüber hinausgehend vorteilhafte Aus­ gestaltungsmöglichkeiten an.
Die Aufnahme des zu kompostierenden Materials in getrennten Boxen ermöglicht es, dieses Material nacheinander unterschied­ lichen Kompostierungsphasen entsprechend unterschiedlichen Ver­ rottungsstadien unterziehen und dabei zudem einen nahezu unun­ terbrochenen Betrieb durchführen zu können. Zudem erlaubt es die Luftbeaufschlagung des Betts in der ersten Kompostierungsphase von oben her, die dabei anfallende, in hohem Maße mit Geruchs­ stoffen beladene Abluft vor dem Austritt aus der Anlage einem zweistufigen Reinigungsprozeß zu unterziehen, wie nachfolgend noch erläutert wird. Sofern die Boxen als Behälter nach Art von Transportcontainern ausgeführt sind, können diese zwecks Aus­ tauschs, Beladens und Entladens mit üblichen Containerumsetzvor­ richtungen, wie z. B. einem auf einem LKW montierten Kranarm, um­ gesetzt werden. Anderenfalls werden die Boxen mit Vorteil zum Befahren mittels Radladern oder dergl. nach Art von Fahrsilos ausgebildet.
Gewöhnlich sind in der Anlage drei Boxen im Einsatz, davon eine für die erste Kompostierungsphase (Vorrotte) und die beiden üb­ rigen gemeinsam für eine zweite Kompostierungsphase (Nachrotte). Die in der ersten Kompostierungsphase durch das zu kompostie­ rende Material von oben her hindurchgeleitete, im allgemeinen angesaugte Luft, die durch den Kompostiervorgang in starkem Maße mit Geruchsstoffen beladen ist, wird, vermittels des Luftwä­ schers vorgereinigt, durch das bereits fortgeschritten kompo­ stierte Material hindurch ausgeblasen, welches kaum noch Ge­ ruchsstoffe freisetzt, sondern vielmehr als Biofilter wirkt. Dennoch ist es auch hier denkbar, zumindest einen wesentlichen Teil der eingesetzten Luft gemäß Anspruch 14 des Hauptpatents vermittels einer Traglufthalle oder dergl. zirkulieren zu lassen.
Die Verwendung von zwangsbelüfteten Containerbatterien als Bio­ filter ist freilich bereits aus Abfallwirtschafts Journal 7 (1995) Nr. 6, Seiten 392-394, bekannt, ebenso wie deren Ein­ satz in Kompostwerken. Dabei sind Filterkammern aus Beton, die einen durchbrochenen Boden als Filterbetträger aufweisen, aus­ wechselbar auf eine fest installierte Druckkammer aufgesetzt. Die zu reinigende Abluft wird einer Behandlung in einer Befeuch­ tungseinrichtung unterzogen. Dazu können automatische Steueror­ gane wie eine Zeitschaltuhr, Feuchte- und Temperaturregler vor­ gesehen sein. Als Filtermaterial können neben Rinde, Reisig, Stroh oder dergl. auch humusartige Stoffe Verwendung finden, doch ist ein Austausch des Filtermaterials, obgleich dieses letztlich einen hochwertigen Kompost bilden soll, nur in mehr­ jährigen Zeitabständen vorgesehen. Der genannten Literaturstelle ist auch bereits die Lehre zu entnehmen, bei einer mehrstufigen Kompostierung für die Vorrotte eine Saugbelüftung, für die Nachrotte hingegen eine Druckbelüftung anzuwenden. Dagegen wird ein Einsatz der offensichtlich zusätzlich zu einer anderweitigen Kompostieranlage vorgesehenen Filteranlage mit dem Ziel der Kom­ posterzeugung nicht in Betracht gezogen.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen genauer beschrieben. Dabei zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch die betreffende Behandlungsanlage in einer ersten Ausführungsform samt Luftwäscher und Was­ serwiederaufbereitungsanlage ähnlich der einzigen Figur des Hauptpatents,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf eine solche Behandlungs­ anlage, jedoch ohne Darstellung einer Wasserwiederaufbe­ reitungsanlage,
Fig. 3 eine der Boxen einer Behandlungsanlage nach den Fig. 1 und 2 im Längsschnitt und
Fig. 4 einen transportablen Behälter nach Art eines Containers, wie er gemäß einer anderen Ausführungsform eine jede der feststehenden Boxen aus den Fig. 1 und 2 ersetzen kann.
Nach Fig. 1 sind über einem durchbrochenen Betträger 2, der aus auf Betonunterzügen 4 auf ruhenden Spaltenbodenelementen 6 aber auch gelochten Kunststoff- oder Edelstahlplatten bestehen kann, durch Wände 8 bzw. 10 mit ihren Längsseiten nebeneinanderlie­ gende Boxen 12, 14 und 16 gebildet, die Betten 18 bzw. 20 bzw. 22 aus kompostierbarem Material in verschiedenen Verrottungssta­ dien enthalten. Genauer gesagt besteht das Bett 18 in der Box 12 aus zu kompostierendem Material in einem ersten Verrottungssta­ dium (Vorrotte), während die Betten 20 und 22 in den beiden üb­ rigen Boxen 14 und 16 zu kompostierendes Material in einem fort­ geschrittenen Verrottungsstadium (Nachrotte) aufweisen.
Unter dem Betträger 2 befinden sich, durch eine Zwischenwand 24 voneinander getrennt, Hohlräume 26 und 28, von denen der Hohl­ raum 26 nur der Box 12, der Hohlraum 28 aber den beiden Boxen 14 und 16 gemeinsam angehört.
Die Hohlräume 26 und 28 sind mit einem Luftwäscher 30 verbunden in Gestalt von an den beiden äußersten Boxen, 12 und 16, ent­ langlaufenden Betonkanälen 32 bzw. 34, wie sie im Prinzip als "A-Profile" bekannt sind, und darin oberseitig angeordneten Sprühleitungen 36 mit jeweils einer Folge von Sprühdüsen 38. Genauer gesagt, steht der Kanal 32 mit dem Hohlraum 26 über eine Folge seitlicher Öffnungen 40 in Verbindung, während der Hohl­ raum 28 mit dem Kanal 34 über seitliche Öffnung 42 kommuniziert.
Stirnseitig an jeweils einem Ende der Kanäle 32 und 34 sind Ven­ tilatoren 44 bzw. 46 angeordnet, wie sie in Fig. 1 nur angedeu­ tet sind. Dabei saugt der Ventilator 44 Luft durch das Bett 18 in der Box 12, den Hohlraum 26 und den Kanal 32 hindurch an, während der Ventilator 46 Luft in den Kanal 34 hinein und über diesen durch den Hohlraum 28 und die Betten 20 und 22 in den Boxen 14 und 16 hindurch nach außen drückt.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, sind die beiden mit den Ventilatoren 44 und 46 versehenen Enden der Kanäle 32 und 34 außerhalb der Boxen 12-16 über eine stirnseitig daran vorbeilaufende Ver­ bindungsleitung 48 miteinander verbunden, so daß der Ventilator 44 aus dem Kanal 32 in den Kanal 34 fördert. Aus diesem Grund kann auch einer der beiden Ventilatoren 44 und 46 entfallen. Den Sprühleitungen 36 in beiden Kanälen, 32 und 34, wird Abwasser aus einer Wasserwiederaufbereitungsanlage 50 zu beiden Seiten außerhalb der Kanäle 32 und 34 zugeführt, die Abwasser aus dem Luftwäscher 30 aufnimmt. Da eine solche Wasserwiederaufberei­ tungsanlage im Hauptpatent genauer beschrieben ist und nicht den Gegenstand vorliegender Erfindung bildet, erübrigt sich hier in­ soweit eine nähere Beschreibung.
Innerhalb oder über der Box 12 kann, falls erforderlich, eine Beregnungseinrichtung 52 vorgesehen sein, die mit Frisch- und/ oder Abwasser - letzteres dann wieder aus der Wasserwiederaufbe­ reitungsanlage 50 - gespeist werden kann, doch enthält die Vor­ rotte zumeist genügend Eigenfeuchtigkeit, um eine Beregnung zu erübrigen. Obgleich die durch die Vorrotte (Bett 18) hindurchge­ leitete Luft in hohem Maße mit Geruchsstoffen beladen ist, wird eine Geruchsbelästigung weitestgehend vermieden, weil diese Luft infolge des Saugbetriebs an der Box 12 nicht unbehandelt nach außen dringen kann.
Diese mit Geruchsstoffen aus der Box 12 beladene Luft wird nun in dem Luftwäscher 30 gereinigt und mit Feuchtigkeit angerei­ chert, um sodann durch die Betten 20 und 22 innerhalb der Boxen 14 und 16 hindurch nach außen zu treten. Da sich das Material der Betten 20 und 22, wie gesagt, in einem fortgeschrittenen Verrottungsstadium befindet, bei dem bereits eine weitgehende Mineralisierung eingetreten ist, scheidet hier eine Beladung mit Geruchsstoffen praktisch aus. Im Gegenteil wirken die Betten 20 und 22 für die im Luftwäscher 30 vorgereinigte Luft als eine Art Biofilter, durch den eine weitere Reinigung erfolgt. Dennoch kann im Bedarfsfall, etwa wie in Fig. 1 gezeigt, durch eine Traglufthalle 54, eine Zirkulation der Luft zwischen den Boxen 14 und 16 einerseits sowie Box 12 andererseits erfolgen, wobei erwünschtenfalls und in steuerbaren Mengen, so z. B. in die Lei­ tung 48, Frischluft zugesetzt werden kann.
Fig. 2 zeigt eine gegenüber der Ausführung nach Fig. 1 in gerin­ gem Maße abgeänderten Anlage. Dabei befinden sich unter sämtli­ chen der nebeneinanderliegenden Boxen 12-16 voneinander ge­ trennte Hohlräume (nicht gezeigt), die jedoch über eine stirn­ seitige Verbindungsleitung 56 miteinander verbunden sind. Genauer gesagt, steht die Verbindungsleitung 56 (es kann sich dabei wie bei der Verbindungsleitung 48 um einen Blechkanal han­ deln) mit den einzelnen Hohlräumen über steuerbare Ventile 58 in Verbindung. Des weiteren ist die Verbindungsleitung 56 mit der zweiten Stirnseite des Betonkanals 34 sowie, über ein Ventil 59, auch mit der zweiten Stirnseite des Betonkanals 32 verbunden. Entsprechend steht die Box 12 in diesem Beispiel über ein Ventil 60 mit der Verbindungsleitung 48 in Verbindung, über welche die Luft aus dem Betonkanal 32 dem Betonkanal 34 zugeführt wird. Während die Betonkanäle 32 und 34 weiterhin, wie in Fig. 1 gezeigt, seitliche Öffnungen 40 bzw. 42 aufweisen, sind diese hier, etwa mittels eines Schiebers oder einer Klappe (nicht gezeigt), wahlweise verließbar. Hierdurch und aufgrund der Ven­ tile 58, 59 und 60 können die einzelnen Boxen 12-16 nach Be­ lieben mit Vor- oder Nachrottematerial gefüllt und dementspre­ chend mit Druck- oder Saugbelüftung betrieben werden, je nach dem augenblicklichen Biomüllanfall. Ferner können einzelne Boxen stillgelegt werden, und schließlich können in den beiden Beton­ kanälen 32 und 34 unterschiedliche pH-Werte gefahren werden.
Die erwähnten Ventile wie auch die Verschlüsse der Öffnungen 40 und 42 können zentralgesteuert oder gewünschtenfalls, wie in Fig. 2 gestrichelt angedeutet, etwa seitens eines Zeitgebers 62 und/oder einer oder mehrerer Sonden 64, wie z. B. in die Betten 18, 20, 22 eingebrachter Temperatur- oder CO₂-Sonden, automa­ tisch gesteuert sein.
Die Stillegbarkeit einzelner Boxen ist z. B. dann wünschenswert, wenn es darum geht, diese während des Betriebs der Anlage im übrigen zu entladen oder neu zu beladen. Zu diesem Zweck sind die Boxen 12-16 vorzugsweise, wie in Fig. 3 gezeigt, nach Art eines Fahrsilos von beiden Enden her mit einem Radlader oder dergl. befahrbar ausgebildet. Dabei können ihre Enden, wie dar­ gestellt, als Rampen 66 gestaltet sein, um ungeachtet ihrer stirnseitigen Öffnung das jeweilige Bett zusammenzuhalten.
Andererseits können die einzelnen Boxen 12-16 auch gemäß Fig. 4 als auswechselbare Behälter 68, etwa nach Art von Transport­ containern, ausgebildet sein, wie sie im internationalen Güter­ verkehr üblich sind. Einzige Besonderheit derartiger Behälter ist, daß ihr Boden 70 als Betträger ähnlich dem vorausgehend be­ schriebenen, z. B. unter Verwendung von Spaltenbodenelementen 6 gebildeten Betträger 2 durchbrochen ist, um einerseits das Bett wie z. B. 18, 20, 22 innerhalb des Behälters 68 zu tragen, ande­ rerseits in der beschriebenen Weise den Luftdurchtritt durch dieses Bett zu gestatten.
Derartige Behälter 68 können nach Belieben ausgetauscht werden zwecks Beladens, Entladens, Reinigens und dergl. oder um sie nach erfolgter Vorrotte gemäß Box 12 des vorausgehend beschrie­ benen Beispiels nunmehr für die Nachverrottung an der Stelle der Boxen 14 und 16 einsetzen zu können. Zweckmäßigerweise wird ein weiterer, ebensolcher Behälter 68 in Vorrat gehalten, um die An­ lage während des Ent- und Beladens einzelner Behälter weiterbe­ treiben zu können.
Um die im Einsatz befindlichen Behälter 68 zu tragen und dicht mit dem darunter befindlichen Hohlraum, wie z. B. 26, 28/Fig. 1, zu verbinden, können die im Einsatz befindlichen Behälter 68, wie in Fig. 4 gleichfalls gezeigt, auf einer Gummileiste 72 auf­ sitzen, die von einer Einfassung 74 eines jeden Hohlraumes ge­ tragen wird.
Im Bedarfsfall können die Behälter 68 ebenso wie die vorausge­ hend beschriebenen ortsfesten Boxen 12, 14 und 16 wärmeisoliert sein. Im Falle ortsfester Boxen erfolgt die Wärmeisolierung bei­ spielsweise durch eine als verlorene Schalung auf die Außenwände 8 außen aufgebrachte Hartschaum-Wärmedämmschicht, im Falle be­ weglicher Behälter durch doppelwandige Ausführung mit einem Kern aus Wärmedämmaterial (nicht gezeigt). Dazu noch können beide Arten, insbesondere aber die beweglichen Behälter 68, wie in Fig. 4 gezeigt, mit einem abnehmbaren Deckel 76 versehen werden, der dann etwa die in Fig. 1 gezeigte Traglufthalle 54 ersetzt. In diesem Fall müssen die Boxen bzw. Behälter freilich eigene, seitliche Luftzu- und/oder -abführungen 78 aufweisen, die vor­ zugsweise verschließbar sind. Im Falle beweglicher Behälter kann die in Fig. 1 in der Box 12 angedeutete, fest eingebaute Bereg­ nungseinrichtung 52 - soweit erforderlich - durch eine über den Standort des betreffenden Behälters einfahrbare, z. B. ein­ schwenkbare Beregnungseinrichtung ersetzt sein.

Claims (20)

1. Bioaktive Behandlungsanlage als Kompostieranlage mit einem luftdurchlässigen, auf einem luftdurchlässigen Betträger (2, 70) auf ruhenden und durch diesen hindurch von unten her zwangsbelüfteten, flächigen Bett (18, 20, 22) aus biologisch aktivem, kompostierbarem Material und einer in der Luftzu­ führung zu dem Betträger (2, 70) angeordneten Befeuchtungs­ einrichtung für das Bett (18, 20, 22), die aus mindestens einem Luftwäscher (30), im wesentlichen gebildet von einem seitlich an dem Betträger (2, 70) entlanglaufenden und mit einem unter dem Betträger befindlichen Hohlraum (26, 28) verbundenen Kanal (32, 34) mit axialem Luftdurchtritt be­ steht, der in seinem Inneren oberseitig eine Folge von Sprühdüsen (38) aufweist, nach Hauptpatent 44 16 686, da­ durch gekennzeichnet, daß der Betträger (2, 70) von einem durchbrochenen Boden mindestens einer oben offenen Box (14, 16) gebildet wird, die in ihrem Inneren als Bett (20, 22) kompostierbares Material in einem bereits fortgeschrittenen Verrottungsstadium aufnimmt, und daß danebenliegend minde­ stens eine weitere, ähnliche Box (12) angeordnet ist, die ein Bett (18) aus kompostierbarem Material eines vorausge­ henden Verrottungsstadiums aufnimmt und durch die an­ schließend dem Luftwäscher (30) zugeführte Luft von oben nach unten hindurchtritt.
2. Behandlungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in oder über der weiteren Box (12) eine Beregnungsein­ richtung (52) angeordnet ist.
3. Behandlungsanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beregnungseinrichtung (52) mit - gewünschtenfalls wiederaufbereitetem - Abwasser aus dem Luftwäscher (30) speisbar ist.
4. Behandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Boxen (12, 14, 16) in langgestreckter Form und zueinander parallellaufend neben­ einanderliegend angeordnet sind.
5. Behandlungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftwäscher (30) zu den Boxen parallel läuft.
6. Behandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich unter der weiteren Box (12) ein ebensolcher Hohlraum (26) befindet und daß zumindest die Hohlräume (26, 28) der zweierlei Boxen (12; 14, 16) vonein­ ander getrennt sind.
7. Behandlungsanlage nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zumindest ein Abschnitt des Luftwäschers (30) entlang einer außenliegenden Box (12, 16) angeordnet und mit dem darunterbefindlichen Hohlraum (26, 28) über seitliche Öffnungen (40, 42) verbunden ist.
8. Behandlungsanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Öffnungen (40, 42) - vorzugsweise zen­ tralgesteuert - verschließbar sind.
9. Behandlungsanlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwei Abschnitte des Luftwäschers (30) aufge­ genüberliegenden Seiten der Boxenanordnung auftreten.
10. Behandlungsanlage nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einer der Hohlräume (26, 28) über Ventile (58, 60) mit stirnseitig daran vorbeilaufenden Luftzu- und Luftabführungsleitungen (48, 56) verbunden ist, von denen die Luftzuführungsleitung (56) aus dem Luftwäscher (30) gespeist ist und die Luftabführungsleitung (48) in den Luftwäscher (30) einspeist.
11. Behandlungsanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventile (58, 60) in Abhängigkeit von einem Zeitgeber (62) und/oder von Sensoren (64) automatisch steuerbar sind.
12. Behandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Boxen (12, 14, 16), an zu­ mindest einer Stirnseite öffenbar oder offen, nach Art eines Fahrsilos ausgebildet sind.
13. Behandlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Boxen (12, 14, 16) als einzeln ab­ nehmbare und gegeneinander austauschbare Behälter (68) aus­ gebildet sind.
14. Behandlungsanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter (68) abgedichtet auf einer Einfassung (74) des jeweiligen darunterliegenden Hohlraumes (26, 28) auf­ sitzen.
15. Behandlungsanlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter (68) auf einer von der Einfassung (74) ge­ tragenen Gummileiste (72) aufsitzen.
16. Behandlungsanlage nach einem der Ansprüche 13 bis 15, da­ durch gekennzeichnet, daß sie noch mindestens einen weite­ ren, ebensolchen Behälter (68) umfaßt, der umschichtig mit den übrigen Behältern (68) einsetzbar ist.
17. Behandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Boxen (12, 14, 16) hindurch angesaugte bzw. ausgestoßene Luft gemäß Anspruch 14 des Hauptpatents, etwa vermittels einer Traglufthalle (54), zirkuliert wird.
18. Behandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Luftkreislauf, vorzugsweise vor, in oder nach dem Luftwäscher (30), ein steuerbarer Frischlufteintritt vorhanden ist.
19. Behandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Boxen (12, 14, 16) wärmeiso­ liert sind.
20. Behandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Boxen (12, 14, 16) bei Vor­ handensein eines - vorzugsweise verschließbaren - seitlichen Luftein- oder -austritts (78) einen abnehmbaren Deckel (76) aufweisen.
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