DE19535602A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Wabenmaterial - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von WabenmaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Herstellung von Wabenmaterial aus Bahnen eines
prägefähigen Materials, wie z. B. Karton, Kunststoff oder
Leichtmetall. Die Erfindung betrifft auch eine
Vorrichtung zur Herstellung dieses Wabenmaterials.
Bei der bekannten Herstellung von Wabenmaterial
werden Materialbahnen mit querverlaufenden Klebstreifen
abgelängt, die Bögen werden derart versetzt aufeinander
gestapelt, daß die Klebestreifen eines Bogens jeweils
über der Mitte der klebstoffreien Streifen des folgenden
Bogens zu liegen kommen. Die Klebeschichten in dem
gebildeten Stapel werden dann z. B. durch Druck
aktiviert. Schließlich wird der Stapel senkrecht zu den
Bögen unter Bildung des Wabenmaterials expandiert. Das
bekannte Verfahren liefert nur bei dünnen Bahnmaterialien
ein gleichmäßig strukturiertes Wabenmaterial. Bei
dickerem Bahnmaterial, wie z. B. Papier mit einem
spezifischen Gewicht von mehr als 180 g/m² , treten beim
Expandieren Mängel auf, da infolge der Materialdicke
keine exakte geradlinige Knickung des Materials
beiderseits der Klebestreifen erfolgt, so daß die
Wabenstruktur unregelmäßig wird und die
Stützstoffeigenschaften des Wabenmaterials schlechter
werden.
Bestimmte potentielle Anwendungsgebiete für
Wabenmaterial, wie z. B. Luftfrachtpaletten, erfordern
ein dickeres Basismaterial mit einem Gewicht von
beispielsweise 300-400 g/m² oder auch ein zwar dünneres,
aber trotzdem schlecht knickfähiges Basismaterial, das
sich nach dem bekannten Verfahren nur mangelhaft
verarbeiten läßt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von Wabenmaterial
aus Bahnen eines prägefähigen Materials, wie z. B.
Karton, Kunststoff- oder Leichtmetallfolie herzustellen,
das infolge seiner Dicke und/oder seiner erhöhten
Knickfestigkeit nicht nach dem Expansionsverfahren
verarbeitbar ist. Weiterhin liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von
Wabenmaterial aus Materialbahnen zu schaffen, das voll
kontinuierlich arbeitet und in einfacher Weise auf
unterschiedliche Dimensionen des herzustellenden
Wabenmaterialblocks eingestellt werden kann. Das
erfindungsgemäße Verfahren soll außerdem die Herstellung
von Wabenmaterial mit anderer als der üblichen
gleichseitig sechseckigen Wabenstruktur ermöglichen,
sofern nur die Struktur durch Aneinanderfügen von
periodisch geprägten Materialbahnen aufgebaut werden
kann. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren und mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung soll Wabenmaterial aus so
unterschiedlichen Basismaterialien wie Karton,
Kunststoffolie oder Leichtmetallfolie hergestellt werden
können, ohne daß größere Umrüstungen der Vorrichtung
erforderlich sind. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren gelöst, bei dem man a) in eine erste
prägefähige Materialbahn in periodischer Aufeinanderfolge
Halbwaben einprägt, b) in eine zweite prägefähige
Materialbahn in periodischer Aufeinanderfolge ebenfalls
Halbwaben einprägt, c) die beiden Halbwabenbahnen
phasenversetzt zusammen führt und unter Bildung einer
Wabenbahn dauerhaft verbindet und d) einen Endabschnitt
der Wabenbahn vor einen zuvor gebildeten Wabenblock
positioniert und mit diesem vor oder nach Abtrennung von
der Wabenbahn dauerhaft verbindet und diese Stufe
vielfach wiederholt.
Als Ausgangsmaterial können unterschiedliche
Materialien dienen, wie z. B. Karton, Kunststoffolie oder
Leichtmetallfolie. Voraussetzung %st nur, daß das
Material prägefähig ist, d. h. nach einer Knickung diesen
Knick beibehält, wobei eine teilweise Rückerholung
tolerierbar ist. Dabei kann zur Unterstützung der Prägung
neben den mechanischen Prägekräften auch z. B. Wärme
angewandt werden, wenn dies zur Erreichung der Knickung
des Bahnmaterials an den Trägestellen oder zur
Reduzierung der Rückerholung vorteilhaft ist. Zunächst
werden aus den von den Rollen abgezogenen, ebenen
Materialbahnen die Halbwabenbahnen hergestellt, indem
periodisch komplementäre Halbwaben in die Bahnen
eingeprägt werden, die beim Zusammenführen der beiden
Halbwabenbahnen mit entsprechendem Phasenversatz eine
Wabenbahn mit querliegenden, nur an den beiden Seiten
offenen Waben des gewünschten Querschnitts ergeben.
Hierbei können außer den üblichen Waben mit gleichseitig
sechseckigem Körperquerschnitt auch Waben mit anderem
Querschnitt realisiert werden. Zur Bildung des
Wabenmaterials werden vom Ende der Wabenbahn Abschnitte
abgelängt. Der Wabenblock wird dann aus einer Vielzahl
dieser Wabenbahnabschnitte gebildet, indem ein Abschnitt
nach dem anderen an dem Wabenblock angesetzt wird.
Vorzugsweise führt man die beiden Halbwabenbahnen
um eine halbe Prägeperiode phasenversetzt zusammen und
verbindet sie an den Kontaktflächen durch Klebstoff und
Druck. Insbesondere bei Halbwabenbahnen mit eingeprägten
halben Sechseckwaben ergibt sich nach der genannten
Verbindung eine Wabenbahn aus querverlaufenden parallelen
Sechseckwaben, die durch Stege miteinander verbunden sind
und an den Stirnseiten offen sind. Ausgehend von einer
Mehrzahl nebeneinanderliegender Bahnenstreifen (Litzen)
entsteht so eine Mehrzahl von Wabenbahnenstreifen, deren
Breite gleich der Höhe des herzustellenden
plattenförmigen Endprodukts ist.
Nach der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
positioniert man den Endabschnitt der Wabenbahn in Phase
oder phasenversetzt zur benachbarten Wabenreihe des
bereits gebildeten Wabenblocks und verbindet ihn durch
Klebstoff und Druck mit dem Wabenblock. Durch diesen
Vorgang wächst der Wabenblock bzw. wachsen die
nebeneinanderliegenden Wabenblöcke jeweils um eine
Wabenbahndicke. Zweckmäßigerweise erzeugt man den Druck
auf die zu verbindenden Flächen des
Wabenbahnendabschnitts und des Wabenblocks durch
Einführen von Preßluft in die diesen Flächen zugehörigen
Waben.
Zur Anfügung des Wabenbahnendabschnitts an den
Wabenblock arbeitet man bei einer Ausführungsform so, daß
man den zuvor gebildeten Wabenblock bis zum
Verbindungskontakt mit dem positionierten Endabschnitt
der Wabenbahn zurückbewegt und nach Abtrennung des
Endabschnitts von der Wabenbahn um die gleiche Strecke
und zusätzlich eine Wabenbahndicke wieder vorbewegt. Der
entstehende Wabenblock führt somit eine hin- und
hergehende Bewegung aus, wobei er sich jedesmal den neu
positionierten Wabenbahnendabschnitt holt und nach vorne
hin wächst. Der positionierte Endabschnitt der Wabenbahn
ist rückseitig abgestützt. Er kann daher beim Kontakt mit
dem Wabenblock und Unterdrucksetzen der benachbarten
Waben von Endabschnitt und Wabenblock nicht nach hinten
ausweichen, wie weiter unten noch erläutert wird. Auf
diese Weise ergibt sich eine feste Verbindung zwischen
dem neu angefügten Endabschnitt der Wabenbahn und dem
bereits gebildeten Block.
Bei einer anderen Arbeitsweise zur Herstellung des
Verbindungskontakts zwischen dem zuvor gebildeten
Wabenblock und dem positionierten Endabschnitt der
Wabenbahn bewegt man den Wabenblock in die
Kontaktstellung zurück und/oder bewegt man den
Endabschnitt in die Kontaktstellung vor. Es sind somit in
der Praxis drei kinetische Varianten möglich:
- 1. Die im vorigen Absatz beschriebene Bewegung des Wabenblocks, bei der der Endabschnitt stationär gehalten wird.
- 2. Die Zurückbewegung des Wabenblocks und die Vorbewegung des Endabschnitts bis zum Kontakt mit dem Wabenblock.
- 3. Der Wabenblock wird zur Herstellung des Verbindungskontakts stationär gehalten, und nur der Endabschnitt wird zum Kontakt mit dem Block vorgefahren. Bei dieser Variante wird der Block nach Vereinigung mit dem Endabschnitt nur vorgefahren, und zwar taktweise jeweils um die Dicke des Wabenbahnenabschnitts. Die praktische Realisierung der Vorbewegung des Endabschnitts wird unten näher erläutert.
Zweckmäßigerweise überknickt man bei der Prägung
die Prägekanten winkelmäßig so weit, daß sich durch die
folgende Winkelerholung der vorgesehene
Halbwabenquerschnitt einstellt. Das Maß der zu wählenden
Überknickung hängt naturgemäß von dem Erholungsvermögen
des Materials und damit von der Art des Materials ab. Das
Maß der Überknickung kann durch einfache Knickversuche an
dem eingesetzten Bahnmaterial festgestellt werden.
Nach der bevorzugten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens nimmt man die Halbwaben
prägung an horizontal laufenden Materialbahnen vor, führt
die Halbwabenbahnen unter gegenseitiger Verbindung zur
vertikal laufenden Wabenbahn zusammen und bewegt den
entstehenden Wabenblock von der Produktionsstelle
horizontal weg. Auf diese Weise kann das Verfahren mit
geringem Raumbedarf durchgeführt werden, insbesondere
kann die zugehörige Vorrichtung mit relativ geringer
Bauhöhe realisiert werden.
Nach der bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens
verarbeitet man eine Vielzahl nebeneinander angeordneter,
schmaler Materialbahnen (Litzen) gleichzeitig.
Dementsprechend entstehen bei dem Prozeß Wabenblöcke
einer Höhe (=Wabenlänge), die gleich der Litzenbreite ist
und die gleichzeitig die Höhe des Fertigprodukts, z. B.
einer Palettenplatte, ist. Auf diese Weise wird das
Schneiden der Wabenblöcke vermieden.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß ferner durch eine
Vorrichtung gelöst, die gekennzeichnet ist durch ein
erstes und ein zweites parallelachsig angeordnetes
Prägerotorenpaar mit auf den Mänteln der Rotoren beider
Paare ausgebildeten, gegenseitig zusammenwirkenden
Prägeflächen für die Bildung von zwei Halbwabenbahnen,
eine Druckeinrichtung mit gegenseitig zusammenwirkenden
Druckflächen für die periodische Verbindung der beiden
Halbwabenbahnen zu einer Wabenbahn, eine senkrecht zur
Wabenbahn verfahrbare Klemmeinrichtung für wenigstens
einen gebildeten Wabenblock und eine Schneideinrichtung
mit quer zur Wabenbahn verlaufender Schnittspur für die
Abtrennung des Endabschnitts von der Wabenbahn. Jedes
Prägerotorenpaar besteht aus zwei unterschiedlichen
Prägerotoren. Der eine Rotor enthält über den Umfang
verteilte matrizenartige Ausnehmungen, in denen während
der Rotation nacheinander die Halbwaben geformt werden.
Der andere Rotor weist über den Umfang verteilte
patrizenartige Vorsprünge auf, die bei der Rotation in
die Matrizen eingreifen und die Ausprägung der Halbwaben
bewirken. Die Druckeinrichtung besteht vorzugsweise aus
einem Paar Druckrotoren, die über ihren Umfang verteilte,
dem herzustellenden Wabenmaterial entsprechend auf
Abstand gehaltene Druckflächen haben, die bei der
Rotation jeweils aufeinandertreffen und die Verbindung
der beiden Halbwabenbahnen an den hierfür vorgesehenen
Stellen bewirken. Zur Herstellung des Wabenblockmaterials
werden von dieser Wabenbahn nacheinander Endabschnitte
gebildet, deren Länge gleich der Breite des Wabenblocks
ist. Diese Endabschnitte werden fortlaufend an den
Wabenblock angesetzt, wobei jeweils der letzte Abschnitt
an dem mit dem Wabenblock bereits vereinigten, vorletzten
Abschnitt zur Anlage kommt und mit ihm verbunden wird.
Zur Vereinigung des gebildeten Wabenblocks mit dem
letzten Endabschnitt der Wabenbahn wird der Wabenblock
auf den stationär gehaltenen Endabschnitt bis zur
Berührung mit ihm zubewegt werden.
Die Prägeflächen der Prägerotoren sind
zweckmäßigerweise für eine solche winkelmäßige
Überknickung des Materials ausgebildet, daß sich durch
die anschließende Winkelerholung die gewünschte Form der
Halbwabenbahn einstellt. Für unterschiedliche
Bahnmaterialien können zur Prägung der gleichen
Halbwabenstruktur Prägerotoren mit unterschiedlich
ausgebildeter Prägeform erforderlich sein, wenn das
Bahnmaterial unterschiedliches Erholungsvermögen zeigt.
Die Auswahl der für ein bestimmtes Material geeigneten
Prägerotorform ist anhand einfacher Knickversuche
möglich.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Klemmeinrichtung
durch zwei oder mehr parallele Klemmplatten gebildet, die
senkrecht zu den Waben beiderseits des Wabenblocks bzw.
zwischen den mehreren Wabenblöcken und außenseitig der
äußeren Wabenblöcke angeordnet sind und in Richtung der
Waben in und außer Klemmeingriff mit dem Wabenblock bzw.
dem Wabenblöcken bewegbar sind. Durch die Klemmplatten
bzw. das Klemmplattenpaket kann der Wabenblock bzw. die
zwischen den Platten befindlichen Wabenblöcke exakt
gefaßt und verschoben werden. Außerdem bleiben die
Wabenblöcke durch die Bleche getrennt, so daß sich keine
Klebstoffbrücken zwischen den Wabenblöcken bilden können.
Die Klemmplatten sind auf zwei Bolzen verschieblich
geführt, so daß auch sie entsprechend den Litzenbreiten
bzw. den zu erzeugenden Wabenblockhöhen verstellt werden
können.
Vorzugsweise enthalten die Klemmplatten eine Reihe
oder zwei Reihen von jeweils einer Wabe zugeordneten
Durchgangsbohrungen, die ausgefluchtet sind und
außenseitig wenigstens einer der beiden äußeren
Klemmplatten an eine Druckluftquelle anschließbar sind.
Die Klemmplatten können in einer solchen Position den
Wabenblock klemmen, daß die eine Reihe der Bohrungen mit
den Waben des Wabenbahnendabschnitts und ggf. die zweite
Reihe der Bohrungen mit den benachbarten Waben des
Wabenblocks fluchten. Bei Anschluß der
Durchgangsbohrungen der äußeren Klemmplatten an die
Druckluftquelle werden daher die genannten Waben innen
unter Druckluft gesetzt. Der in den Waben herrschende
Überdruck bewirkt eine geringe Vorwölbung der
aufeinanderliegenden Flächen der benachbarten Waben, von
denen jeweils die Kontaktflächen des Wabenbahnabschnitts
eine Klebeschicht tragen. Der zum Ansetzen des
Wabenbahnabschnitts an den bereits gebildeten Wabenblock
erforderliche Druck wird so einfach und ohne großen
mechanischen Aufwand erzeugt, ohne daß es insbesondere
nötig ist, Druckstangen mechanisch in die Waben
einzuführen.
Ferner ist vorzugsweise vorgesehen, daß die
Klemmeinrichtung auf einem senkrecht zur Wabenbahn
verfahrbaren ersten Schlitten angebracht ist. Die
Klemmeinrichtung kann daher den bereits gebildeten
Wabenblock in die Kontaktlage mit der Wabenbahn bringen
und dadurch eine zusätzliche Wabenschicht dem Wabenblock
addieren und nach erfolgter Trennung der Wabenschicht von
der Wabenbahn den so gewachsenen Block wieder vorfahren,
um Platz für den nächsten Wabenbahnabschnitt zu schaffen.
Nach der bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist unter den Klemmplatten
ein über diese nach vorne hinausreichendes Förderband
angeordnet, das im Takt mit den Klemmplatten verfahrbar
ist. Das Förderband trägt die Wabenblöcke, wenn die
Klemmplatten die Wabenblöcke freigegeben haben. Außerdem
wird durch die taktweise Bewegung von Förderband und
Klemmplatten vermieden, daß die Wabenblöcke bei ihrer
Taktbewegung über den Boden schurren und dadurch die
Bodenseite der Blöcke beschädigt wird.
Weiterhin ist vorzugsweise vorgesehen, daß die
Schneideinrichtung zum Schnittvorschub senkrecht zur
Wabenbahn verfahrbar ist. Die Schneideinrichtung hat
zunächst die Aufgabe, von dem vor den Wabenblock
gefahrenen Wabenbahnende das an den Block anzusetzende
Wabenstück abzulängen. Der Schnittvorgang erfolgt, wenn
das Wabenbahnende vor den Block gefahren und der
Wabenblock dann in Berührungskontakt mit dem
Wabenbahnende zurückgefahren ist. Nach der bevorzugten
Ausführungsform ist die Schneideinrichtung auf dem ersten
Schlitten angebracht, so daß die senkrecht zur Wabenbahn
erfolgenden Bewegungen der Klemmeinrichtung und der
Schneideinrichtung durch denselben Schlitten erzeugt
werden können.
Vorzugsweise ist ferner vorgesehen, daß die
Schneideinrichtung auch parallel zur Wabenbahn mit
Abstand zu dieser verfahrbar ist. Durch diese
Verfahrbewegung kann ein zu dem vorgenannten Schnitt
senkrechter Schnitt erzeugt werden, durch den der
erzeugte Wabenblock in seiner Breite geschnitten wird, d. h.
senkrecht zur Produktionsrichtung. Zweckmäßigerweise
ist die Schneideinrichtung auf einem auf dem ersten
Schlitten montierten zweiten Schlitten angebracht. Die
Bewegungsrichtungen der beiden Schlitten stehen senkrecht
aufeinander. Das Bauvolumen der Linearantriebe von
Klemmeinrichtung und Schneideinrichtung ist daher relativ
gering.
Nach der bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Schneideinrichtung
durch einen über Rollen geführten Sägedraht gebildet. Der
im Schneidbereich geradlinig geführte Sägedraht wird
motorisch angetrieben und bedarf zur Änderung der
Schnittrichtung keiner Schwenkung.
Vorzugsweise ist ferner vorgesehen, daß auf dem Weg
zwischen einem oder beiden Prägerotorenpaaren und dem
Druckrotorenpaar laufende Profilzahnriemen zur Führung
der Halbwabenbahn(en) angeordnet sind. Diese
Profilzahnriemen tragen einerseits in üblicher Weise
Zähne zwecks Antrieb durch Zahnräder und andererseits das
Profil der Halbwabenbahn. Die der Halbwabenbahn
entsprechenden Profilausnehmungen des Riemens sind über
Schlitze zur Riemenrückseite hin offen. Der rückseitige
Vakuumanschluß der Schlitze kann über ein oder beide
Antriebszahnräder oder über einen oder mehrere stationäre
Saugkästen erfolgen, mit denen der laufende Riemen
ständig in Berührung ist. Durch den Unterdruck in den
Profilvertiefungen wird die Halbwabenbahn am
Profilzahnriemen gehalten und geführt. In entsprechender
Weise kann auf dem Weg zwischen dem Druckrotorenpaar und
der Klemmeinrichtung ein laufender Profilzahnriemen zur
Führung der in dem Druckrotorenpaar gebildeten Wabenbahn
dienen. Auch dieser Riemen hält die Wabenbahn in den
Profilvertiefungen und gewährleistet eine exakte Führung
und Positionierung des Wabenbahnendes an der Stelle, wo
die Vereinigung mit dem bereits gebildeten Wabenblock
erfolgt.
Nach der bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist an einer Halbwabenbahn
zwischen ihrem Prägerotorenpaar und der Druckeinrichtung
eine Klebstoff-Auftragseinrichtung vorgesehen, die die
vorstehenden Flächen der Halbwabenbahn mit Klebstoff
beschichtet, wenn die Bahn an der Auftragseinrichtung
vorbeiläuft. Es wird die Klebstoffmenge aufgetragen, die
für die anschließende Verbindung der beiden
Halbwabenbahnen in der Druckeinrichtung zu der Wabenbahn
erforderlich ist. In analoger Weise kann an der Wabenbahn
zwischen der Druckeinrichtung (Rotorenpaar) und der
Klemmeinrichtung eine Klebstoff-Auftragseinrichtung
angeordnet sein, die die vorstehenden Flächen der
Wabenbahn zum Zwecke ihrer anschließenden Verbindung mit
dem bereits gebildeten Wabenblock mit einer
Klebstoffschicht versieht. Die Klebstoff-
Auftragseinrichtungen können an sich bekannte
Auftragswalzen sein, die in einem Klebstoffbad rotieren.
Vorzugsweise ist die Klebstoff-Auftragseinrichtung
zwischen einer Auftragsstellung mit Bahnkontakt und einer
Nicht-Auftragsstellung ohne Bahnkontakt bewegbar.
Hierdurch wird ermöglicht, daß die Auftragseinrichtung
von der Bahn zurückgezogen wird, wenn die Bahnbewegung
angehalten wird, z. B. wenn der Bahnendabschnitt
abgeschnitten und mit dem vorgebildeten Wabenblock
vereinigt wird. Es wird so vermieden, daß während der
Standzeiten der Bahn ihre Klebeflächen mit Klebstoff
überladen werden.
Nach der bevorzugten Ausführungsform der
Vorrichtung besteht jedes Prägerotorenpaar aus einem
Matrizenrotor und einem Patrizenrotor. Die über den
Umfang des Matrizenrotors verteilten Matrizen sind in
Querschnitt konkav mit einem zentralen konvexen Bereich
ausgebildet und die über den Umfang des Patrizenrotors
verteilten Patrizen sind in Querschnitt konvex mit einem
zentralen konkaven Bereich ausgebildet.
Vorzugsweise ist ferner vorgesehen, daß die
Druckeinrichtungen durch einen ersten Andruckrotor mit
einem ersten um diesen Motor laufenden profilierten
Zahnriemen und einen zweiten Andruckrotor mit einem
zweiten, um diesen Rotor lautenden, profilierten
Zahnriemen gebildet ist und die Verbindung der beiden
Halbwabenbahnen zwischen den Zahnriemen im Spalt der
Andruckrotoren erfolgt.
Zweckmäßigerweise sind auf dem Weg zwischen beiden
Prägerotorpaaren und dem Druckrotorpaar laufende
Profilzahnriemen zur Aufnahme und Führung der
Halbwabenbahnen angeordnet. Vorzugsweise ist auch der auf
dem Weg zwischen dem Druckrotorenpaar und der
Klemmeinrichtung laufende Profilzahnriemen zur Führung
der Wabenbahn angeordnet. Zur Führung der genannten
Halbwabenbahnen und Wabenbahn weisen die Profilzahnriemen
von der Profilseite zur Rückseite durchgehende Öffnungen
(Schlitze) auf und ist wenigstens im Bereich der
Klemmeinrichtung der Profilzahnriemen rückseitig über
Saugkästen geführt, wobei der Saugkasten im Bereich der
Klemmeinrichtung wahlweise auch mit Druckluft
beaufschlagbar ist. Die Halbwabenbahnen und die Wabenbahn
können durch von den Saugkästen durch die
Profilzahnriemen wirkenden Unterdruck an den Riemen
gehalten und dadurch gelenkt und positioniert werden.
Durch Umschaltung des Saugkastens im Bereich der
Klemmeinrichtung auf Druckluft kann die Wabenbahn von dem
Profilzahnriemen freigegeben und zwecks Vereinigung mit
dem zuvor gebildeten Wabenblock an diesen angedrückt
werden.
Die Erfindung wird anhand der beiliegenden
Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine vereinfachte isometrische
Gesamtdarstellung der Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens;
Fig. 2 einen vertikalen Schnitt der in Fig. 1
gezeigten Anlage;
Fig. 3 eine Teildarstellung der Fig. 2 in
vergrößertem Maßstab;
Fig. 4 den Querschnitt eines Prägerotorenpaares;
Fig. 5 eine die Klemmeinrichtung zeigende
Teildarstellung der Vorrichtung nach Fig. 1 im
Querschnitt;
Fig. 6 ein Bewegungsdiagramm von Klemmeinrichtung
und Band; und
Fig. 7 einen Teilschnitt des Profilzahnriemens mit
der Wabenbahn in der Position zur Vereinigung mit dem
Wabenblock.
Bei der in den Fig. 1 und 2 gezeigten
Ausführungsform werden zwei Materialbahnen 1 über
Bahnführungseingangswalzen 2 den Prägerotorpaaren 3
zugeführt. Die Bahnen 1 bestehen aus einer Vierzahl
nebeneinanderliegender Streifen 1a (Litzen), deren Breite
gleich der gewünschten Höhe des herzustellenden
Wabenmaterials ist. Das Bahnmaterial wird schon im
längsgeschnittenen Zustand angeliefert, wenngleich es
auch möglich ist, die Litzen 1a durch vorgeschaltete
Längsschneider aus der Bahn 1 herzustellen. Die
Prägerotoren 3 haben eine der Litzenzahl entsprechende
Anzahl von Bordscheiben 3a, die der Litzenführung dienen.
Die Querschnittsausbildung der Prägerotoren 3, 3′ wird
weiter unten näher erläutert. Jeder Prägerotor 3 besteht
zweckmäßig aus einer der Litzenzahl gleichen Anzahl von
Prägerotorelementen, die auf die Prägerotorwelle
aufgeschoben sind. Jedes Prägerotorelement hat
zweckmäßigerweise an einer Stirnseite eine Bordscheibe
3a. Zwischen den Prägerotorpaaren 3, 3′ werden die Bahnen
1 zu Halbwabenbahnen verprägt. Die aus dem Prägespalt des
Prägerotorpaares 3, 3′ kommende Halbwabenbahn wird
anschließend durch eine Einrichtung 4 geführt, in der die
Halbwabenbahnen von oben und/oder unten mit Luft
beaufschlagt werden können, um eine möglichst
reibungslose Vorbewegung der Halbwabenbahnen ohne
unerwünschte Verformung zu ermöglichen. Diese Vorbewegung
erfolgt bei der dargestellten Ausführungsform in
horizontaler Richtung.
Die Halbwabenbahnen werden dann von speziell
profilierten Zahnriemen 5, 5′ aufgenommen, die über
Walzenpaare 6, 6′ und 7, 7′ geführt sind. Die Zahnriemen
5, 5′ tragen rückseitig eine der Verzahnung der Walzen 6,
7 entsprechende Zahnung und vorderseitig eine die
Halbwabenbahn vollständig aufnehmende Profilierung, d. h.
die Riemen 5, 5′ haben vorderseitig exakt das Profil der
Halbwabenbahn, so daß diese nach Aufnahme in dem Profil
des Zahnriemens diesem voll flächig anliegt und somit
vollflächig abgestützt wird. Auf diese Weise wird
verhindert, daß sich das Profil der Halbwabenbahn nach
der Prägung verformen kann. Die profilierten Zahnriemen
haben in den Vertiefungen des Profils Schlitze (nicht
dargestellt), die den Riemen quer zu seiner
Längsausdehnung durchstoßen. Außerdem haben wenigsten die
oberen Walzen 6, 7 von ihrer Mantelfläche ins Innere
gehende Vakuumbohrungen. Die mantelseitige Mündung der
Bohrungen trifft auf die Schlitze der Riemen 5, 5′, so
daß die Halbwabenbahnen in das Wabenprofil der
Profilriemen 5, 5′ vollständig hineingesaugt werden, wenn
an die genannten Bohrungen der Walzen 6, 7 Vakuum
angelegt wird. Durch die so erreichte Einsaugung der
Halbwabenbahn in das Wabenprofil der Zahnriemen 5, 5′
wird die Halbwabenbahn nicht nur exakt positioniert und
formstabilisiert, sondern auch zusammen mit den
Zahnriemen 5, 5′ aus der horizontalen in die vertikale
Richtung gelenkt und transportiert. Dies gilt für beide
Halbwabenbahnen, wobei die obere Walze 7 des die von
rechts kommende Wabenbahn aufnehmenden Riemens 5′ mit der
unteren Walze 6′ des die von links kommende Wabenbahn
transportierenden Walzenpaares 6, 6′ zugleich ein
Andruckwalzenpaar bildet, das die beiden profilierten
Zahnriemen 5, 5′ mit den beiden zwischen ihnen liegenden
Halbwabenbahnen zusammendrückt. Die Walze 6′ kann zu
diesem Zweck federnd gelagert sein. Bei Halbwabenbahnen
für die Erzeugung einer Wabenbahn mit Waben von
gleichseitig-sechseckigem Querschnitt werden die beiden
Zahnriemen 5, 5′ mit den geladenen Halbwabenbahnen um
eine halbe Prägeperiode versetzt zusammengeführt, so daß
Erhöhungen und Vertiefungen zusammentreffen. An der in
Fig. 2 von links kommenden Wabenbahn ist nach dessen
Aufnahme in dem Zahnriemen 5 eine Klebstoffauftragswalze
9 angeordnet, die die Erhöhungen der Wabenstruktur der
Halbwabenbahn mit Klebstoff beschichtet, so daß in dem
Andruckspalt zwischen den Walzen 6′ und 7 die beiden
Halbwabenbahnen zu einer Wabenbahn 8 (Fig. 3) vereinigt
werden. Unterhalb der Andruckwalze 6′ ist an der
Wabenbahn 8 eine zweite Klebstoffauftragswalze 9′
angeordnet, durch die die vorspringenden Flächen auf der
einen Seite der Wabenbahn 8 mit Klebstoff beschichtet
werden.
Die so gebildete und mit Klebstoff beschichtete
Wabenbahn 8 ist zur Hälfte in dem Wabenprofil des
Zahnriemens 5′ aufgenommen, der zwischen den Walzen 7 und
7′ umläuft. Der die Wabenbahn 8 haltende Riemen 5′ läuft
rückseitig über Vakuumkästen 10 (Fig. 3), die
vorderseitig derart angeordnete Öffnungen haben, daß die
Riemenschlitze rückseitig über diese Öffnungen laufen und
dadurch die Wabenbahn 8 in dem Wabenprofil des Riemens 5′
genau gehalten wird. Der Riemen 5′ mit der Wabenbahn 8
gelangt auf seiner Abwärtsbewegung zwischen die
Klemmplatten eines Klemmplattenpakets 11, von dem in den
Fig. 2 und 3 nur eine äußere Platte sichtbar ist und das
in Fig. 5 im Schnitt schematisch dargestellt ist. Wie aus
Fig. 3 ersichtlich ist, wird das Plattenpaket 11 durch
eine Konsole 14 mittels zwei Bolzen 15 gehalten. Das
Paket umfaßt zwei Außenplatten 16 und neun Innenplatten
17, so daß zwischen den Platten 16, 17 bei dieser
Ausführungsform insgesamt zehn Zwischenräume zur Aufnahme
je eines gebildeten Wabenblocks vorhanden sind. An der
Konsole 14 sind beidseitig Kolbenzylindereinheiten 18
angebracht, durch die die Platten 16 zusammen- und
auseinandergefahren werden können, wodurch die zwischen
den Platten 16, 17 befindlichen Wabenblöcke 13 geklemmt
und frei gegeben werden können. Die Außenplatten 16
tragen außenseitig im vorderen Bereich einen Mantel 20
und sind dort auch über die gesamte Höhe mit Bohrungen 21
versehen, die in zwei Reihen angeordnet und entsprechend
der Wabenstruktur versetzt sind, wie aus Fig. 3
ersichtlich ist. Die Innenplatten 17 haben ebenfalls
Bohrungen in gleicher Anzahl, Anordnung und Größe.
Unterhalb des Plattenpakets 11 erstreckt sich etwa von
dem Zahnriemen 5′ nach vorne das endlose Band 12, das als
Träger und Transportmittel für die zwischen den Platten
16, 17 gebildeten Wabenblöcke 13 dient. Am hinteren
spitzen Ende läuft das Band 12 über eine kleine Rolle 22,
am vorderen Ende über eine größere Antriebsrolle 23. Die
Rolle 24 dient dazu, das Band 12 zu spannen. Die Konsolen
14 sind auf einem Schlitten 25 angebracht, der motorisch
über Spindeltrieb in der gleichen Richtung wie das Band
12 verfahrbar ist. Das Plattenpaket 11 kann demzufolge
durch den Schlitten 25 vor- und zurückbewegt werden und
durch die Kolbenzylindereinheiten 18 geklemmt und
freigegeben werden.
Auf dem Schlitten 25 ist ein zweiter Schlitten 26
angebracht, dessen Verfahrrichtung senkrecht zur der des
Schlittens 25 steht. An dem Schlitten 26 befindet sich
eine U-förmige Konsole 27, deren Abschenkel 27a soweit
auseinanderliegen, daß sie zu beiden Seiten des
Plattenpakets 11 vertikal verfahren werden können. An der
Unterseite der Konsolenschenkel 27a ist ein endloses
Sägeband 28 über vier drehbare Scheiben 29 geführt, von
denen in den Fig. 2 und 3 nur zwei sichtbar sind. Eine
der Scheiben 29 wird durch den Motor 30 angetrieben.
Durch die Kopplung der beiden Schlitten 25 und 26 ist es
möglich, das vordere schneidende Trumm 28′ des Sägebandes
28 entsprechend den Pfeilen in Fig. 3 sowohl horizontal
zum Schneiden der Wabenbahn 8 als auch vertikal zum
Schneiden des Wabenblocks 13 einzusetzen.
Aus der Querschnittsdarstellung des
Prägerotorenpaares 3, 3′ nach Fig. 4 ist ersichtlich, daß
der Matrizenrotor 3 über den Umfang verteilt zehn
Matrizen in Form konkaver Wölbungen 31 hat, die durch
einen konvexen mittleren Bereich 32 getrennt sind. Die
konkaven Bereiche 31 benachbarter Matrizen sind durch
ebene, zum Radius senkrechte Flächen 33 getrennt. Es ist
auch möglich, daß die Flächen 33 zylindrisch nach außen
gewölbt sind, wobei die Zylinderachse vorzugsweise mit
der Rotorachse zusammenfällt. Bei dem Patrizenrotor 3′
sind zur Vereinfachung nur drei Vorsprünge eingezeichnet.
Jeder Vorsprung umfaßt zwei konvexe Bereiche 34, zwischen
denen ein konkaver Bereich 35 angeordnet ist. Die
Vorsprünge 34, 35 sind durch ebene, senkrecht auf dem
Radius stehende Bereiche 36 oder zylindersegmentförmige
Bereiche getrennt, wobei die Zylinderachse mit der
Rotorachse zusammenfällt. Mit den dargestellten Rotoren
3, 3′ können Halbwabenbahnen mit winkelmäßiger
Überprägung der Faltkanten hergestellt werden, so daß
sich nach der Winkelerholung eine Bahn mit Halbwaben für
einen gleichseitig-sechseckigen Querschnitt ergibt. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt daher auch die
Herstellung eines Wabenblockmaterials mit Waben von
gleichseitig- sechseckigem Querschnitt aus verschiedenen
Ausgangsbahnmaterialien. Die Ausbildung der Matrizen und
Patrizen ist lediglich dem Erholungsvermögen des
Bahnmaterials entsprechend zu ändern.
Das Wabenblockmaterial wird erfindungsgemaß wie
folgt hergestellt. Die beiden Bahnen 1 werden durch die
Prägerotorpaare 3, 3′ zu Halbwabenbahnen geprägt und von
den profilierten Zahnriemen 5 bzw. 5′ aufgenommen und
geführt. Einer der beiden Halbwabenbahnen wird an den
vorspringenden Flächen durch die Einrichtung 9 mit
Klebstoff beschichtet. Dann werden beide Halbwabenbahnen
durch die Zahnriemen 5, 5′ zusammengeführt und zwischen
den Walzen 6′, 7 zu der Wabenbahn 8 verbunden. Die
Wabenbahn 8 wird linksseitig (Fig. 2) durch die
Einrichtung 9′ mit Klebstoff beschichtet und in das
Plattenpaket 11 bis auf das Band 12 herabgefahren. Dann
wird das Band 5′ angehalten.
Nun erfolgen die in Fig. 6 graphisch dargestellten
Bewegungsvorgänge der Klemmplatten 16, 17 und des Bandes
12 mit den folgenden Schritten:
- 1. Die Klemmplatten 16, 17 fahren aus der Position A mit geklemmten Wabenkörpern zurück in die Position B, in der die vorspringenden Flächen des Blocks mit den vorspringenden, klebstoffbeschichteten Flächen der zwischen die Platten 16, 17 eingefahrenen Wabenbahn 8 Kontakt erhalten. Gleichzeitig fährt auch das Band 12 um die gleiche Strecke von A nach B zurück.
- 2. Die Klemmplatten 16, 17 werden ohne Verschiebung auseinandergefahren in die Position C. Das Band wird dabei nicht bewegt.
- 3. Das Plattenpaket 11 wird in ungeklemmtem Zustand zusammen und gleichzeitig mit dem Sägedraht 28′ (mittels Schlitten 25) um eine Wabenbahnstärke in die Position D zurückgefahren, wodurch das unterhalb des Sägedrahts 28′ befindliche Wabenbahnstück von der Wabenbahn 8 abgeschnitten wird. Das Band 12 bleibt hierbei in Ruhe.
- 4. Das Klemmplattenpaket 11 wird ohne Verschiebung wieder geklemmt und damit der um eine Wabenbahndicke gewachsene Block wieder gefaßt (Position E). Auch hierbei bleibt das Bahn 12 in Ruhe.
- 5. Das Plattenpaket 11 mit dem geklemmten Wabenblock 13 fährt aus der Position E in die Ausgangsstellung A vor. Gleichzeitig fährt das Band 12 aus der Position B um die gleiche Strecke in eine neue Position C vor.
Aus den Bewegungsvorgängen ist ersichtlich, daß das
Band 12 den produzierten Wabenblock 13 schrittweise nach
vorne (in Fig. 2 nach links) transportiert, während das
Plattenpaket 11 zwischen den Endpositionen A und E hin-
und herfährt.
Die Fig. 7 zeigt ein Teilstück des profilierten
Zahnriemens 5′ mit der geladenen Wabenbahn 8, die auf den
vorspringenden Flächen Klebstoffschichten 38 trägt. Der
Profilzahnriemen 5′ (die Zähne liegen außerhalb der
Zeichenebene und sind daher nicht dargestellt) hat von
den Profilvertiefungen bis zur Riemenrückseite reichende
Bohrungen 37, die es erlauben, durch Vakuum in dem Kasten
10′ die Wabenbahn 8 an das Profil des Riemens 5′
anzusaugen oder durch Druckluft von dem Riemen 5′
wegzudrücken. Der Kasten 10′ kann daher wahlweise an
Vakuum oder Druckluft angeschlossen werden. Zur
Verbindung des Wabenbahnabschnitts mit dem Wabenblock 13
wird der letztere bis auf einen geringeren Abstand als in
Fig. 7 dargestellt an den Wabenbahnabschnitt 8
herangefahren, so daß durch die Druckluft in Kammer 10′
ein genügender Anpreßdruck auf die Flächen der
Klebeschichten 38 übertragen wird. Wird der Riemen 5′ um
eine halbe Prägeperiode tiefer herabgefahren als in Fig.
7 gezeigt, stehen die Klebstoffschichten 38 den
vorspringenden Flächen des Blocks 13 gegenüber. In diesem
Falle ist es zur Herstellung der Kontaktverbindung nicht
erforderlich, den Block 13 näher an den
Wabenbahnabschnitt 8 heranzufahren.
Die vorstehende Beschreibung bezieht sich nur auf
eine Wabenbahn und einen erzeugten Wabenblock. Es ist
aber ersichtlich, daß gleichzeitig eine Vielzahl von
nebeneinanderliegenden Wabenblöcken erzeugt wird, die
gleich der Anzahl der Litzen einer Bahn 1 ist. Das
erfindungsgemäße Verfahren ist durch die gleichzeitige
Produktion mehrerer Wabenblöcke nicht nur sehr
wirtschaftlich. Es erlaubt darüber hinaus bei Änderung
der Litzenbreite und Austausch der Prägerotorelemente
eine Umstellung auf andere Blockhöhen. Schließlich können
auch Blöcke unterschiedlicher Dicke gleichzeitig erzeugt
werden.
Claims (29)
1. Verfahren zur Herstellung von Wabenmaterial aus
Bahnen eines prägefähigen Materials, wie z. B. Karton,
Kunststoff oder Leichtmetall dadurch gekennzeichnet, daß
man
- a) in eine erste prägefähige Materialbahn in periodischer Aufeinanderfolge Halbwaben einprägt,
- b) in eine zweite prägefähige Materialbahn in periodischer Aufeinanderfolge Halbwaben einprägt,
- c) die beiden Halbwabenbahnen phasenversetzt zusammenführt und unter Bildung einer Wabenbahn dauerhaft verbindet, und
- d) einen Endabschnitt der Wabenbahn vor einem zuvor gebildeten Wabenblock positioniert und mit diesem vor oder nach Abtrennung des Endabschnitts von der Wabenbahn dauerhaft verbindet und diese Stufe vielfach wiederholt.
2. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß man die beiden Halbwabenbahnen um ein
halbe Periode phasenversetzt zusammenführt und an den
Kontaktflächen durch Klebstoff und Druck verbindet.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß man den Endabschnitt der Wabenbahn in
Phase oder phasenversetzt zur benachbarten Wabenreihe des
Wabenblocks positioniert und durch Klebstoff und Druck
mit dem Wabenblock verbindet.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man den Druck auf die zu verbindenden Flächen des
Wabenbahnendabschnitts und des Wabenblocks durch
Einführen von Preßluft in die diese Flächen aufweisenden
Waben erzeugt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß man den zuvor gebildeten Wabenblock
bis zum Verbindungskontakt mit dem positionierten
Endabschnitt der Wabenbahn zurückbewegt und nach
Abtrennung des Endabschnitts um die gleiche Strecke
zuzüglich einer Wabenbahndicke wieder vorbewegt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß man zur Herstellung des
Verbindungskontakts zwischen dem zuvor gebildeten
Wabenblock und dem positionierten Endabschnitt der
Wabenbahn den Wabenblock in die Kontaktstellung
zurückbewegt und/oder den Endabschnitt in die
Kontaktstellung vorbewegt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß man bei der Prägung die Prägekanten
winkelmäßig so weit überknickt, daß sich durch die
folgende Erholung der vorgesehene Halbwabenquerschnitt
einstellt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß man die Halbwabenprägung an
horizontal laufenden Materialbahnen vornimmt, die
Halbwabenbahnen zu einer vertikal laufenden Wabenbahn
zusammenführt und verbindet und den entstehenden
Wabenblock von der Produktionsstelle horizontal
wegbewegt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halbwabenbahnen und die Wabenbahn
durch profilierte Zahnriemen gehalten und geführt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß man eine Vielzahl nebeneinander
angeordneter schmaler Materialbahnen (Litzen)
gleichzeitig verarbeitet.
11. Vorrichtung zur Herstellung von Wabenmaterial aus
Bahnen eines prägefähigen Materials, wie z. B. Karton,
Kunststoff oder Leichtmetall, gekennzeichnet durch
ein erstes und ein zweites parallelachsig angeordnetes Prägerotorenpaar (3, 3′) mit auf den Mänteln der Rotoren beider Paare ausgebildeten, gegenseitig zusammenwirkenden Prägeflächen für die Bildung von zwei Halbwabenbahnen,
eine Druckeinrichtung (6′, 7) mit gegenseitig zusammenwirkenden Druckflächen für die periodische Verbindung der beiden Halbwabenbahnen zu einer Wabenbahn (8),
eine senkrecht zur Wabenbahn verfahrbare Klemmeinrichtung (11) für wenigstens einen gebildeten Wabenblock (13), und
eine Schneideinrichtung (28, 28′) mit quer zur Wabenbahn (8) verlaufender Schnittspur für die Abtrennung des Endabschnitts von der Wabenbahn.
ein erstes und ein zweites parallelachsig angeordnetes Prägerotorenpaar (3, 3′) mit auf den Mänteln der Rotoren beider Paare ausgebildeten, gegenseitig zusammenwirkenden Prägeflächen für die Bildung von zwei Halbwabenbahnen,
eine Druckeinrichtung (6′, 7) mit gegenseitig zusammenwirkenden Druckflächen für die periodische Verbindung der beiden Halbwabenbahnen zu einer Wabenbahn (8),
eine senkrecht zur Wabenbahn verfahrbare Klemmeinrichtung (11) für wenigstens einen gebildeten Wabenblock (13), und
eine Schneideinrichtung (28, 28′) mit quer zur Wabenbahn (8) verlaufender Schnittspur für die Abtrennung des Endabschnitts von der Wabenbahn.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Prägeflächen der Prägerotoren (3,
3′) für eine solche winkelmäßige Überknickung des
Materials ausgebildet sind, daß sich durch die folgende
Erholung die gewünschte Form der Halbwabenbahn einstellt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Prägerotorenpaar aus einem
Matrizenrotor (3) und einem Patrizenrotor (3′) besteht,
die über den Umfang des Matrizenrotors (3) verteilten
Matrizen in Querschnitt konkav mit einem zentralen
konvexen Bereich (32) ausgebildet sind und die über den
Umfang des Patrizenrotors (3′) verteilten Patrizen in
Querschnitt konvex mit einem zentralen konkaven Bereich
(35) ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druckeinrichtung durch
einen ersten Andruckrotor (6′) mit einem ersten um diesen
Motor laufenden profilierten Zahnriemen (5) und einen
zweiten Andruckrotor (7) mit einem zweiten, um diesen
Rotor laufenden, profilierten Zahnriemen (5′) gebildet
ist und die Verbindung der beiden Halbwabenbahnen
zwischen den Zahnriemen (5, 5′) im Spalt der
Andruckrotoren (6′, 7) erfolgt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung durch
zwei oder mehr parallele Klemmplatten (16, 17) gebildet
ist, die senkrecht zu den Waben beiderseits des
Wabenblockes (13) bzw. zwischen den mehreren Wabenblöcken
und außenseitig der äußeren Wabenblöcke angeordnet sind
und in Richtung der Waben in und außer Klemmeingriff mit
dem Wabenblock bzw. den Wabenblöcken bewegbar sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmplatten (16, 17) eine Reihe
oder zwei Reihen von jeweils einer Wabe zugeordneten
Durchgangsbohrungen (21) enthalten, die ausgefluchtet
sind und außenseitig wenigstens einer der Klemmplatten
(16) an eine Druckluftquelle anschließbar sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung auf
einem senkrecht zur Wabenbahn (8) verfahrbaren ersten
Schlitten (25) angebracht ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß unter den Klemmplatten (16,
17) ein über diese nach vorne hinaus reichendes
Förderband (12) angeordnet ist, das im Takt mit den
Klemmplatten (16, 17) verfahrbar ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung zum
Schnittvorschub senkrecht zur Wabenbahn (8) verfahrbar
ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung auf
dem ersten Schlitten (25) angebracht ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung
parallel zur Wabenbahn (8) mit Abstand zu dieser
verfahrbar ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung auf
einem auf dem ersten Schlitten (25) montierten zweiten
Schlitten (26) angebracht ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung durch
einen über Rollen (29) geführten Sägedraht (28, 28′)
gebildet ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß an einer Halbwabenbahn
zwischen ihrem Prägerotorenpaar (3, 3′) und dem
Druckrotorenpaar (6′, 7) eine Klebstoff-
Auftragseinrichtung (9) angeordnet ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Wabenbahn (8) zwischen
dem Druckrotorenpaar (6′, 7) und der Klemmeinrichtung
(11) eine Klebstoff-Auftragseinrichtung (9,) angeordnet
ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klebstoff-Auftragseinrichtung (9,
9′) zwischen einer Auftragsstellung mit Bahnkontakt und
einer Nicht-Auftragsstellung ohne Bahnkontakt bewegbar
ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Weg zwischen beiden
Prägerotorpaaren (3, 3′) und dem Druckrotorpaar (6′, 7)
laufende Profilzahnriemen (5, 5′) zur Aufnahme und
Führung der Halbwabenbahn(en) angeordnet sind.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Weg zwischen dem
Druckrotorenpaar (6′, 7) und der Klemmeinrichtung (16) ein
laufender Profilzahnriemen (5′) zur Führung der Wabenbahn
(8) angeordnet ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß die Profilzahnriemen (5, 5′)
von der Profilseite zur Rückseite durchgehende Öffnungen
(37) aufweisen und wenigstens im Bereich der
Klemmeinrichtung (11) der Profilzahnriemen (5′)
rückseitig über Saugkästen (10, 10′) geführt ist, wobei
der Saugkasten (10′) im Bereich der Klemmeinrichtung (11)
wahlweise auch mit Druckluft beaufschlagbar ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995135602 DE19535602A1 (de) | 1995-09-25 | 1995-09-25 | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Wabenmaterial |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995135602 DE19535602A1 (de) | 1995-09-25 | 1995-09-25 | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Wabenmaterial |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19535602A1 true DE19535602A1 (de) | 1997-03-27 |
Family
ID=7773117
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1995135602 Withdrawn DE19535602A1 (de) | 1995-09-25 | 1995-09-25 | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Wabenmaterial |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19535602A1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102005052691B3 (de) * | 2005-10-28 | 2007-03-29 | Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Wabenstruktur |
DE102010033581A1 (de) * | 2010-08-05 | 2012-02-09 | Alfred Waas | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Sandwichplatte sowie Mittellage für eine Sandwichplatte |
WO2014079513A1 (de) | 2012-11-26 | 2014-05-30 | Baumüller Anlagen-Systemtechnik Gmbh & Co. Kg | Antriebssystem für die umformung bahnartigen materials |
WO2018088902A1 (en) * | 2016-11-14 | 2018-05-17 | Newspaperwood B.V. | An assembly for producing a semi-finished product from newspapers as well as a corresponding method |
-
1995
- 1995-09-25 DE DE1995135602 patent/DE19535602A1/de not_active Withdrawn
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WO2018088902A1 (en) * | 2016-11-14 | 2018-05-17 | Newspaperwood B.V. | An assembly for producing a semi-finished product from newspapers as well as a corresponding method |
NL2017777B1 (en) * | 2016-11-14 | 2018-05-25 | Newspaperwood B V | An assembly for producing a semi-finished product from newspapers as well as a corresponding method. |
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Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |