DE19523168A1 - Elektrischer Steckverbinder - Google Patents
Elektrischer SteckverbinderInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen elektrischen
Steckverbinder, der in Eingriff mit einer
Steckverbinderaufnahmekammer eines Steckverbindergehäuses
gebracht werden kann und zur Herstellung von Verbindungen in
elektrischen Schaltungen verwendet wird.
Seit einiger Zeit ist es erwünscht, derartige
Steckverbindergehäuse zu miniaturisieren und mit mehrpoligen
Anordnungen zu versehen, da die elektrischen Schaltungen
immer komplizierter und dichter gepackt werden. Aufgrund
derartiger Gesichtspunkte wurde die nachstehend geschilderte
Anordnung zum Miniaturisieren des Steckverbindergehäuses
vorgeschlagen. Bei dieser Anordnung ist ein Eingriffsteil wie
beispielsweise eine Lanzenspitze oder ein Arm auf dem
Steckverbinder vorgesehen, der in der
Steckverbinderaufnahmekammer des Steckverbindergehäuses
eingerastet werden soll, so daß das Eingriffsteil mit einem
Eingriffsteil in Eingriff tritt, welches in der
Steckverbinderaufnahmekammer vorgesehen ist.
Ein derartiger Steckverbinder ist in der US 5094636
beschrieben. Der Steckverbinder weist auf seinen Seitenwänden
erhöht ausgebildete Teile auf. Im Gebrauch wird der
Steckverbinder, an welchen eine Leitung angeschlossen ist, so
in ein Steckverbindergehäuse eingeschoben, daß die erhöhten
Stücke mit Eingriffsvorsprüngen in Eingriff treten, die einer
Steckverbinderaufnahmekammer ausgebildet sind.
Allerdings kann es bei der voranstehend geschilderten
Anordnung auftreten, daß die erhöhten Teile durch eine äußere
Kraft verformt werden, während der Herstellung eines
Kabelbaums oder beim Transport des Steckverbinders, infolge
ihrer Vorsprungsform. Die erhöhten Teile können daher
gequetscht oder eingedrückt werden, so daß der Steckverbinder
nicht mit dem Steckverbindergehäuse verrastet werden kann,
und sich der Wirkungsgrad beim Herstellungsvorgang
verschlechtert.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht daher in der
Bereitstellung eines sehr verläßlichen Steckverbinders, durch
welchen der Aufbau der Steckverbinderaufnahmekammer
vereinfacht werden kann, und welcher auf sichere Weise mit
der Steckverbinderaufnahmekammer verrastet werden kann, so
daß sich auf einfache Weise eine Miniaturisierung des
Steckverbindergehäuses und die Herstellung eines
Steckverbindergehäuses mit hoher Packungsdichte erreichen
läßt.
Das voranstehend geschilderte Ziel kann durch einen
elektrischen Steckverbinder erreicht werden, der in eine
Steckverbinderaufnahmekammer eines Steckverbindergehäuses
eingeschoben werden soll, wobei der elektrische
Steckverbinder aufweist:
einen Steckverbinderkörper, der durch Abkanten einer Platte aus leitfähigem Metall ausgebildet wird,
eine Schutzabdeckung, die so angeordnet ist, daß sie den Steckverbinderkörper abdeckt, und aus Isoliermaterial besteht, sowie eine Endöffnung aufweist, durch welche der Steckverbinderkörper eingeführt werden soll, und
ein flexibles Eingriffsteil, welches auf der Schutzabdeckung vorgesehen ist, und einen Eingriffsvorsprung aufweist, durch welchen der elektrische Steckverbinder in das Steckverbindergehäuse eingerastet werden kann.
einen Steckverbinderkörper, der durch Abkanten einer Platte aus leitfähigem Metall ausgebildet wird,
eine Schutzabdeckung, die so angeordnet ist, daß sie den Steckverbinderkörper abdeckt, und aus Isoliermaterial besteht, sowie eine Endöffnung aufweist, durch welche der Steckverbinderkörper eingeführt werden soll, und
ein flexibles Eingriffsteil, welches auf der Schutzabdeckung vorgesehen ist, und einen Eingriffsvorsprung aufweist, durch welchen der elektrische Steckverbinder in das Steckverbindergehäuse eingerastet werden kann.
Da bei der voranstehend geschilderten Anordnung das flexible
Eingriffsteil auf der Schutzabdeckung zum Abdecken des
Steckverbinderkörpers vorgesehen ist, können die
Standfestigkeit und die Verläßlichkeit des Teils wesentlich
verbessert werden, im Vergleich mit dem konventionellen
flexiblen Teil, welches durch Erhöhen eines Teils des
Steckverbinderkörpers ausgebildet wird, so daß der
Steckverbinder auf sichere Weise in Eingriff mit der
Steckverbinderaufnahmekammer des Steckverbindergehäuses
gelangen kann. Infolge der von dem Steckverbinderkörper
getrennten Anordnung ist es darüberhinaus möglich, zu
verhindern, daß das flexible Eingriffsteil durch eine äußere
Kraft verformt wird, die beim Zusammenbauvorgang des
Steckverbinders mit dem Steckverbindergehäuse oder während
des Transports des Steckverbinderkörpers durch das
Steckverbindergehäuse auftritt, wodurch sich die Anzahl an
defekten Steckverbindern verringern und daher die
Verläßlichkeit verbessern läßt. Da bei dem Steckverbinder
gemäß der vorliegenden Erfindung die Konstruktion der
Steckverbinderaufnahmekammer vereinfacht werden kann, kann
darüberhinaus das Steckverbindergehäuse miniaturisiert und so
hergestellt werden, daß es eine hohe Dichte an
Steckverbindern aufnehmen kann.
Vorzugsweise wird gemäß der vorliegenden Erfindung das
flexible Eingriffsteil durch zwei parallele Schlitze
gebildet, die in der Nähe der einen Endöffnung der
Schutzabdeckung vorgesehen sind.
Besonders bevorzugt weist der Steckverbinderkörper einen
Kontaktabschnitt für elektrischen Strom auf, der aus
gegenüberliegenden elastischen Teilen besteht, wobei der
Kontaktabschnitt für elektrischen Strom durch die
Schutzabdeckung abgedeckt ist.
Weiterhin weist vorzugsweise der elektrische Steckverbinder
gemäß der vorliegenden Erfindung ein flexibles Eingriffsteil
auf, welches auf der Schutzabdeckung vorgesehen ist, und sind
vorzugsweise die flexiblen Eingriffsteile auf der Oberwand
beziehungsweise Bodenwand der Schutzabdeckung vorgesehen.
Bei der voranstehend geschilderten Anordnung ist vorzugsweise
die Schutzabdeckung mit einer Öffnung versehen, durch welche
ein Steckverbinder im Gegenstück in den Stromkontaktabschnitt
eingeführt werden kann.
Besonders bevorzugt weist die Schutzabdeckung auf ihrer
Innenwand einen Vorsprung auf, und ist der
Steckverbinderkörper mit einer Öffnung zum Eingriff mit dem
Vorsprung versehen.
Weiterhin besteht vorzugsweise die Schutzabdeckung aus
Kunstharz.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
Fig. 1 eine Perspektivansicht eines Steckverbinders
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung;
Fig. 2 eine Perspektivansicht eines wesentlichen
Abschnitts des Steckverbinders von Fig. 1,
wobei ein Teil der dort gezeigten
Schutzabdeckung weggeschnitten ist;
Fig. 3 eine Vorderansicht des Steckverbinders von
Fig. 1;
Fig. 4 eine teilweise Querschnittsansicht von Fig.
1, wobei das Innere der Schutzabdeckung von
Fig. 3 gezeigt ist;
Fig. 5 eine erläuternde Darstellung eines Zustands,
in welchem der Steckverbinder von Fig. 1
dabei ist, in einer
Steckverbinderaufnahmekammer des
Steckverbindergehäuses aufgenommen zu werden
und mit dieser in Eingriff zu treten;
Fig. 6 eine erläuternde Darstellung eines Zustands,
in welchem der Steckverbinder von Fig. 5 mit
der Steckverbinderaufnahmekammer des
Steckverbindergehäuses im Eingriff steht;
Fig. 7 eine teilweise perspektivisch dargestellte
Ansicht des Steckverbinderkörpers von Fig. 1,
wobei eine Einrichtung zum Eingriff mit der
Schutzabdeckung gezeigt ist;
Fig. 8 eine teilweise Querschnittsansicht der
Schutzabdeckung, die mit dem
Steckverbinderkörper von Fig. 7 in Eingriff
treten soll, wobei ein Vorsprung gezeigt ist;
und
Fig. 9 eine erläuternde Darstellung eines Zustands,
in welchem der Steckverbinderkörper von Fig.
7 mit der Schutzabdeckung von Fig. 8 im
Eingriff steht.
Fig. 1 ist eine Perspektivansicht, welche einen elektrischen
Steckverbinder A gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zeigt, wobei ein Stromleitungsdraht oder
Stromleitungskabel an den Steckverbinder A angeschlossen ist.
Auch Fig. 2 ist eine Ansicht des Steckverbinders A, jedoch
als Perspektivansicht, wobei ein Teil weggeschnitten ist, um
den Innenaufbau zu zeigen. Fig. 3 ist eine Seitenansicht des
Steckverbinders A gemäß der vorliegenden Erfindung, und Fig.
4 stellt eine teilweise Querschnittsansicht von Fig. 3 dar.
Wie aus diesen Figuren hervorgeht, besteht der elektrische
Steckverbinder A gemäß der Erfindung aus einem
Steckverbinderkörper 1 und einer isolierenden Schutzabdeckung
2. Der Steckverbinderkörper 1 wird durch Abkanten oder Falten
einer Platte aus leitfähigem Metall gebildet.
An einer Vorderseite des Steckverbinders A weist der
Steckverbinderkörper 1 einen Stromkontaktabschnitt 4 auf, der
aus zwei Paaren gegenüberliegender elastischer Teile 3, 3
besteht. Andererseits ist der Steckverbinderkörper 1 auf
seiner Rückseite mit einem Leiterkontaktabschnitt 6 versehen,
der mit Crimpteilen oder Quetschteilen 5, 5 versehen ist.
Darüberhinaus weist im mittleren Abschnitt des
Steckverbinders A der Steckverbinderkörper 1 weiterhin einen
gestellförmigen Kupplungsabschnitt 7 auf, der zwischen dem
elektrischen Kontaktabschnitt 4 und dem
Leiterkontaktabschnitt 6 angeordnet ist. In den Fig. 1 und
2 sind die jeweiligen Zustände gezeigt, in welchen ein
Stromzuleitungsdraht 8 durch die Crimpteile 5, 5
eingequetscht wird.
Durch Ausformung eines Kunstharzmaterials, welches elektrisch
isolierend ist, weist die Schutzabdeckung 2 die Form eines
Zylinders mit rechteckigem Querschnitt auf, in Anpassung an
den Kupplungsabschnitt 7 des Steckverbinderkörpers 1, und
deckt dessen Stromkontaktabschnitt 4 ab. Die Schutzabdeckung
2 ist auf ihrer Rückseite mit einer Endöffnung 2f versehen,
durch welche der Steckverbinderkörper 1 eingeführt werden
soll. Auf der der Endöffnung 2f entgegengesetzten Seite weist
die Schutzabdeckung 2 eine weitere Öffnung 9 auf, durch
welche ein nicht gezeigter Steckverbinder ("männlicher"
Steckverbinder oder Stecker) eines Gegenstücks in den
Steckverbinder A eingeführt werden soll. Wie aus Fig. 1
hervorgeht, ist die Öffnung 9 so ausgebildet, daß sie sich
von einer Vorderwand 2a der Schutzabdeckung 2 durch deren
beide Seitenwände 2b, 2b erstreckt.
In der Nähe der Endöffnung 2f der Schutzabdeckung 2 weist
diese weiterhin flexible Eingriffsteile 10, 10 auf, die auf
einer Oberwand 2c bzw. einer Bodenwand 2d angeordnet sind.
Die flexiblen Eingriffsteile 10, 10, die jeweils durch zwei
parallele Schlitze in jeder Wand 2c, 2d gebildet werden, sind
an ihrem freien Ende mit einem Eingriffsvorsprung 11
versehen.
Der Betriebsablauf in Bezug auf die Eingriffsteile 10 wird
nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 5 und 6
beschrieben.
Ein Steckverbindergehäuse B, in welchem der Steckverbinder A
aufgenommen werden kann, ist auf einer Innenwand 12a seiner
Steckverbinderaufnahmekammer 12 mit Vorsprüngen 13 versehen,
die jeweils in Eingriff mit den Eingriffsteilen 10 treten.
Beim Vorgang des Einführens des Steckverbinders A in die
Steckverbinderaufnahmekammer 12 in Richtung eines in Fig. 5
dargestellten Pfeils werden die Eingriffsvorsprünge 11 der
flexiblen Eingriffsteile 10 in Berührung mit den Vorsprüngen
13 der Steckverbinderaufnahmekammer 12 gebracht, und dann
infolge ihrer Flexibilität elastisch heruntergedrückt, so daß
die Eingriffsvorsprünge 11 weiter in die Kammer 12 eindringen
und hierbei über Vorsprünge 13 laufen.
Nach dem Aufgleiten über jeden Vorsprung 13 kehrt daher jedes
flexible Eingriffsteil 10 in seinen Ursprungszustand zurück,
und gleichzeitig stoßen die rückwärtigen Enden 11a der
Eingriffsvorsprünge 11 gegen die Vorderenden 13a der
Vorsprünge 13 an, so daß der Steckverbinder A in der
Steckverbinderaufnahmekammer 12 aufgenommen ist.
Nur durch Bereitstellung der Vorsprünge 13 in der
Steckverbinderaufnahmekammer 12 kann daher, wie voranstehend
geschildert, der Steckverbinder A einfach in das
Steckverbindergehäuse B eingerastet werden. Durch die
voranstehend geschilderte Anordnung kann daher die
Konstruktion des Steckverbindergehäuses B vereinfacht und
miniaturisiert werden.
Als Verfahren zum Vereinigen der Schutzabdeckung 2 mit dem
Steckverbinderkörper 1 gibt es beispielsweise das Verfahren,
bei welchem der Steckverbinderkörper 1 in die Schutzabdeckung
2 im Preßsitz eingeführt wird, unter der Bedingung, daß deren
Innenabmessungen vorher etwas kleiner gewählt werden als die
Außenabmessungen des Kupplungsabschnittes 7.
Bei einer abgeänderten Ausführungsform kann eine Öffnung 14
auf der Oberwand 7a des Kupplungsabschnitts 7 des
Steckverbinderkörpers 1 vorgesehen sein, wie dies in Fig. 7
gezeigt ist, und ein Eingriffsvorsprung 15 auf einer
Innenwand 2e der Schutzabdeckung 2 gemäß Fig. 8 vorgesehen
sein, so daß der Vorsprung 15 mit der Öffnung 14 in Eingriff
gelangen kann.
Da wie voranstehend erläutert gemäß der vorliegenden
Erfindung das flexible Eingriffsteil auf der Schutzabdeckung
zum Abdecken des Steckverbinderkörpers vorgesehen ist, können
die Lebensdauer und die Verläßlichkeit des Teils wesentlich
verbessert werden, im Vergleich mit dem konventionellen
flexiblen Teil, welches durch Erhöhung eines Teils des
Steckverbinderkörpers ausgebildet wird, so daß der
Steckverbinder auf sichere Weise mit der
Steckverbinderaufnahmekammer des Steckverbindergehäuses
verrastet werden kann.
Darüberhinaus ist es gemäß der Erfindung möglich, infolge der
von dem Steckverbinderkörper getrennten Anordnung, zu
verhindern, daß das flexible Eingriffsteil durch eine äußere
Kraft verformt wird, die beim Zusammenbauvorgang des
Steckverbinders mit dem Steckverbindergehäuse oder beim
Transport des Steckverbinderkörpers durch das Gehäuse
hervorgerufen wird, und hierdurch kann die Anzahl defekter
Steckverbinder verringert und die Verläßlichkeit verbessert
werden.
Da die Konstruktion der Steckverbinderaufnahmekammer
vereinfacht wird, entsprechend dem vereinfachten Aufbau des
Steckverbinders gemäß der vorliegenden Erfindung, kann
darüberhinaus das Steckverbindergehäuse miniaturisiert und so
ausgebildet werden, daß es zahlreiche Steckverbinder
aufnehmen kann.
Abschließend wird darauf hingewiesen, daß Fachleuten auf
diesem Gebiet deutlich werden wird, daß auf der Grundlage der
voranstehenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verschiedene Endformen und
Modifikationen vorgenommen werden können, die innerhalb des
Wesens und Umfangs der vorliegenden Erfindung liegen.
Claims (7)
1. Elektrischer Steckverbinder zum Einführen in eine
Steckverbinderaufnahmekammer eines
Steckverbindergehäuses,
dadurch gekennzeichnet, daß der
elektrische Steckverbinder aufweist:
einen aus einer abgekanteten Platte eines leitfähigen Metalls bestehenden Steckverbinderkörper;
eine Schutzabdeckung, die so angeordnet ist, daß sie den Steckverbinderkörper abdeckt, aus Isoliermaterial besteht, und mit einer Endöffnung versehen ist, durch welche der Steckverbinderkörper eingeführt werden kann; und
ein flexibles Eingriffsteil, welches auf der Schutzabdeckung vorgesehen ist, und mit einem Eingriffsvorsprung versehen ist, durch welchen der elektrische Steckverbinder in das Steckverbindergehäuse eingerastet werden kann.
einen aus einer abgekanteten Platte eines leitfähigen Metalls bestehenden Steckverbinderkörper;
eine Schutzabdeckung, die so angeordnet ist, daß sie den Steckverbinderkörper abdeckt, aus Isoliermaterial besteht, und mit einer Endöffnung versehen ist, durch welche der Steckverbinderkörper eingeführt werden kann; und
ein flexibles Eingriffsteil, welches auf der Schutzabdeckung vorgesehen ist, und mit einem Eingriffsvorsprung versehen ist, durch welchen der elektrische Steckverbinder in das Steckverbindergehäuse eingerastet werden kann.
2. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das flexible
Eingriffsteil durch zwei parallele Schlitze gebildet
wird, die in der Nähe der Endöffnung der Schutzabdeckung
vorgesehen sind.
3. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Steckverbinderkörper einen Stromkontaktabschnitt
aufweist, der aus gegenüberliegenden elastischen Teilen
besteht, wobei der Stromkontaktabschnitt durch die
Schutzabdeckung abgedeckt ist.
4. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß weiterhin
flexible Eingriffsteile vorgesehen sind, die auf der
Schutzabdeckung angeordnet sind, wobei die flexiblen
Eingriffsteile auf der Oberwand beziehungsweise
Bodenwand der Schutzabdeckung angeordnet sind.
5. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schutzabdeckung mit einer Öffnung versehen ist, durch
welche ein Steckverbinder in einem Gegenstück in den
Stromkontaktabschnitt eingeführt werden kann.
6. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schutzabdeckung auf ihrer Innenwand mit einem Vorsprung
versehen ist, und daß der Steckverbinderkörper eine
Öffnung zum Eingriff mit dem Vorsprung aufweist.
7. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schutzabdeckung aus Kunstharz besteht.
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