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DE19506417B4 - Vorrichtung zum Errichten eines Schutzgeländers im Bereich des Ortgangs eines Hausdaches - Google Patents

Vorrichtung zum Errichten eines Schutzgeländers im Bereich des Ortgangs eines Hausdaches Download PDF

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DE19506417B4 DE19506417A DE19506417A DE19506417B4 DE 19506417 B4 DE19506417 B4 DE 19506417B4 DE 19506417 A DE19506417 A DE 19506417A DE 19506417 A DE19506417 A DE 19506417A DE 19506417 B4 DE19506417 B4 DE 19506417B4
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Abstract

Vorrichtung zum Errichten eines Schutzgeländers im Bereich des Ortgangs eines Hausdaches, mit einer an einem Dachbalken festzuspannenden Spanneinrichtung, die einen Spannarm enthält, an dem ein gegen den Dachbalken zu spannender Spannbacken in Arm-Längsrichtung verschiebbar geführt ist und der eine Halteeinrichtung zum Anbringen des Schutzgeländers vor dem Ortgang trägt, wobei dem verschiebbaren Spannbacken eine von der Dach-Oberseite her von Hand betätigbare Antriebseinrichtung zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Vorrichtung mit einer an einem Dachsparren (3) festzuspannenden Spanneinrichtung der Spannarm (7) in Gebrauchslage rechtwinkelig vom Dachsparren (3) zum Ortgang hin ab- und vor diesen vorsteht und die Halteeinrichtung (10) vor dem Ortgang vom Spannarm (7) hochsteht und dass die Antriebseinrichtung (23) einen zum Spannarm (7) parallelen Gewindetrieb mit zwei in Gewindeeingriff miteinander stehenden Antriebsteilen (24, 25) enthält, von denen das eine Antriebsteil (24) in Längs richtung feststehend und dabei drehbar oder drehfest mit dem Spannarm (7) und das andere Antriebsteil (25) mit...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Errichten eines Schutzgeländers im Bereich des Ortgangs eines Hausdaches, mit einer an einem Dachbalken festzuspannenden Spanneinrichtung, die einen Spannarm enthält, an dem ein gegen den Dachbalken zu spannender Spannbacken in Arm-Längsrichtung verschiebbar geführt ist und der eine Halteeinrichtung zum Anbringen des Schutzgeländers vor dem Ortgang trägt, wobei dem verschiebbaren Spannbacken eine von der Dach-Oberseite her von Hand betätigbare Antriebseinrichtung zugeordnet ist.
  • Eine aus der DE 92 17 451 U1 bekannte Vorrichtung dieser Art wird am Stirnende eines von einer Pfette gebildeten Dachbalkens mit hochstehendem Spannarm festgespannt.
  • Bei der Anwendung werden mehrere solche Vorrichtungen an aufeinanderfolgenden Pfetten festgespannt, wonach man die von Vorrichtung zu Vorrichtung laufenden Elemente des Schutzgeländers anbringt.
  • Bei der Montage steht der Arbeiter auf dem Dach und hält die betreffende Vorrichtung vor dem Ortgang nach unten und setzt sie an die jeweilige Pfette an. Sodann betätigt er bzw. ein zweiter Arbeiter von oben her die Antriebseinrichtung, so dass eine feste Verspannung an der Pfette erreicht wird.
  • Die Befestigung der bekannten Vorrichtung ist auf Pfetten beschränkt, so dass die für ein Schutzgeländer erforderlichen Vorrichtungen einen durch die Pfetten vorgegebenen Abstand zueinander einnehmen. Eine Befestigung an dem äußersten Dachsparren würde dagegen einen beliebigen Abstand zwischen den Vorrichtungen ermöglichen. Für eine Befestigung an einem Dachsparren ist die bekannte Vorrichtung jedoch nicht geeignet.
  • Ausgehend hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine für die Befestigung an einem Dachsparren geeignete Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die möglichst leichtgewichtig ist und deren Antriebseinrichtung sich ohne Schwierigkeiten betätigen läßt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei einer Vorrichtung mit einer an einem Dachsparren festzuspannenden Spanneinrichtung der Spannarm in Gebrauchslage rechtwinkelig vom Dachsparren zum Ortgang hin ab- und vor diesen vorsteht und die Halteeinrichtung vor dem Ortgang vom Spannarm hochsteht und dass die Antriebseinrichtung einen zum Spannarm parallelen Gewindetrieb mit zwei in Gewindeeingriff miteinander stehenden Antriebsteilen enthält, von denen das eine Antriebsteil in Längsrichtung feststehend und dabei drehbar oder drehfest mit dem Spannarm und das andere Antriebsteil mit dem verschiebbaren Spannbacken in Längsrichtung verschiebefest und dabei drehfest bzw. drehbar verbunden ist, wobei das drehbare Antriebsteil mittels einer Dreheinrichtung von der Dach-Oberseite her verdrehbar ist.
  • Ein solcher Gewindetrieb läßt sich verhältnismäßig leichtgewichtig ausbilden. Ferner stehen dem Fachmann einfache Möglichkeiten zur Verfügung, wie er das Antriebsteil von oben her verdrehen kann.
  • Im einfachsten Falle kann das drehbare Antriebsteil mit einer Angriffseinrichtung zum Ansetzen eines Betätigungswerkzeugs von oben her versehen sein, das eine mit der Angriffseinrichtung in Dreheingriff gelangende Eingriffspartie und eine von dieser abstehende Handhabe aufweist. Daß ein solches Betätigungswerkzeug gewichtsmäßig unwesentlich ist und mühelos zur Anwendung gebracht werden kann, liegt auf der Hand.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Spanneinrichtung ist ihre Robustheit und Unanfälligkeit gegen Störungen.
  • Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Schrägansicht, wobei strichpunktiert ein Dachsparren, an dem die Vorrichtung festgespannt ist, sowie zwei von der Vorrichtung gehaltene Geländerbretter angedeutet sind,
  • 2 die Vorrichtung nach 1 im Schnitt gemäß der Schnittlinie II-II,
  • 3 das in den 1 und 2 der Übersichtlichkeit wegen weggelassene, vom drehbaren Antriebsteil durchgriffene und am Tragarm lösbar festgelegte Betätigungswerkzeug in dem Pfeil III in 1 entsprechender Seitenansicht und
  • 4 das Betätigungswerkzeug in zur 3 rechtwinkeliger Ansicht, wobei sich das Betätigungswerkzeug in seiner mit dem drehbaren Antriebsteil in Dreheingriff stehenden wirksamen Stellung befindet.
  • Um bei Bauarbeiten ein Herabfallen der Arbeiter vom Dach zu verhindern, muß an diesem ein Schutzgeländer angebracht werden. Dies gilt auch für die Dachkante an der Giebelseite eines Satteldaches, den sogenannten Ortgang.
  • In 1 ist der giebelseitige Bereich eines Satteldaches 1 mit der Ortgang genannten Dachkante 2 strichpunktiert angedeutet. Das Satteldach 1 ist auf Dachsparren befestigt, von denen der dem Ortgang 2 zugewandte äußerste Dachsparren 3 ebenfalls strichpunktiert angedeutet ist. Der Dachsparren 3 verläuft mit Abstand zum Ortgang 2 parallel zu diesem. An diesem Dachsparren 3 werden dem einem Satteldach entsprechend schräg ansteigenden Ortgang 2 entlang mehrere Vorrichtungen 4 mit Abstand zueinander festgespannt, die in Gebrauchslage den Ortgang umgreifen und oben eine Halterung zum Anbringen von Schutzgeländerelementen 6 aufweisen, so daß ein dem Ortgang 2 entlang hochstehendes Schutzgeländer gebildet wird.
  • Die Vorrichtung 4 weist eine am Dachsparren 3 festzuspannende Spanneinrichtung auf, die einen in Gebrauchslage rechtwinkelig vom Dachsparren 3 zum Ortgang 2 hin abstehenden und dabei vor diesen vorstehenden Spannarm 7 enthält. Am in Gebrauchslage dem Dachsparren 3 zugewandten Ende des Spannarms 7 ist ein feststehender Spannbacken 8 angeordnet. Ferner ist am Spannarm 7 ein zweiter, gegen den Dachsparren 3 zu spannender Spannbacken 9 in Arm-Längsrichtung verschiebbar geführt angeordnet. Der Spannbacken 9 kann also zum feststehenden Spannbacken 8 hin bzw. von diesem weg bewegt werden. Die Vorrichtung 4 wird bei ihrer Montage vom auf dem Dach 1 stehenden Arbeiter am Ortgang 2 nach unten gehalten, so daß sich der die beiden Spannbacken 8, 9 tragende Endbereich des Spannarms 7 unterhalb des Dachsparrens 3 befindet, wonach die Vorrichtung angehoben wird, so daß der Dachsparren 3 zwischen die beiden Spannbacken 8, 9 gelangt. Sodann wird der Dachsparren 3 zwischen den beiden Spannbacken 8, 9 verspannt, indem man den verschiebbaren Spannbacken 9 gegen die betreffende Seitenfläche des Dachsparrens 3 preßt. Hierbei wird der feststehende Spannbacken 8 gegen die entgegengesetzte Dachsparren-Seitenfläche gezogen.
  • Der Spannarm 7 steht, wie bereits erwähnt, in seiner Gebrauchslage vor den Ortgang 2 nach außen hin vor. Er trägt hier eine nach oben hin abstehende Halteeinrichtung 10 zum Halten des Schutzgeländers 6. Dabei weist die Halteeinrichtung 10 einen rechtwinkelig vom Spannarm 7 hochstehenden Tragarm 11 auf, der an seinem dem Spannarm 7 entgegengesetzten Ende ein L-förmiges Halteteil 12 trägt, dessen einer Schenkel 13, der am Tragarm 11 befestigt ist, parallel zum Spannarm 7 verläuft, wobei an das zur Seite der Spannbacken 8, 9 weisende Ende des Schenkels 13 der andere Halteteilschenkel 14 angesetzt ist, der in Gebrauchslage nach oben hin hochsteht und die bereits erwähnte Halterung für die Schutzgeländerelemente 6 beispielsweise in Gestalt von Einhängebügeln 15 aufweist.
  • Der Spannarm 7, der Tragarm 11 und der zum Spannarm 7 parallele Halteteilschenkel 13 bilden ein den Ortgang bereich des Daches 1 umgreifendes U. Damit man die Lage des Tragarms 11 an den jeweiligen Abstand zwischen dem Dachsparren 3 und dem Ortgang 2 anpassen kann, ist der Tragarm 11 in Längsrichtung des Spannarms 7 verschiebbar und in der jeweiligen Position feststellbar geführt. Desgleichen kann der Halteteilschenkel 13 in seiner Längsrichtung verstellbar am Tragarm 11 festgelegt sein, so daß die Länge, mit der der Halteteilschenkel 13 über das Dach greift, ebenfalls eingestellt werden kann. Diese Länge bestimmt den Abstand zwischen dem Schutzgeländer 6 und dem Ortgang 2. Prinzipiell könnte der Tragarm 11 auch unveränderbar fest am Spannarm 7 sitzen, und zwar an einer von den Spannbacken 8, 9 möglichst weit entfernten Stelle, wobei dann jedoch der Halteteilschenkel 13 entsprechend länger sein sollte, um das Schutzgeländer stets an die erforderliche Stelle bringen zu können.
  • Beim Ausführungsbeispiel ist am dem Spannarm 7 zugewandten Ende des Tragarms 11 eine Rechteckhülse 16 angeordnet, die auf den entsprechenden Querschnitt aufweisenden Spannarm 7 verschiebbar aufgesteckt ist. Das Festlegen des Tragarms 11 am Spannarm 7 kann beispielsweise mittels einer mit der Rechteckhülse 16 in Gewindeeingriff stehenden, durch diese greifenden und gegen den Spannarm 7 wirkenden Klemmschraube 17 erfolgen.
  • Am entgegengesetzten Ende des Tragarms 11 befindet sich eine entsprechende Rechteckhülse 18, durch die der ebenfalls rechteckige Halteteilschenkel 13 geführt ist. Das Festlegen des Halteteilschenkels 13 am Tragarm 11 erfolgt beim Ausführungsbeispiel mit Hilfe von mehreren in Längsrichtung des Halteteilschenkels 13 verteilt an diesem angeordneten Stecköffnungen 19 und einer entsprechenden Stecköffnung 20 an der Rechteckhülse 18. In der jeweiligen Längslage des Halteteilschenkels 13 kann ein die Verbindung herstellender Steckbolzen 21 durch die Stecköffnung 20 der Rechteckhülse 18 und die zu dieser fluchtend eingestellte Stecköffnung 19 des Halteteilschenkels 13 gesteckt werden.
  • Die Halteeinrichtung 10 sitzt unverdrehbar am Spannarm 7. Sie ist ferner in sich unverdrehbar, das heißt, der Halteteilschenkel 13 ist drehfest mit dem Tragarm 11 verbunden.
  • Der verschiebbare Spannbacken 9 sitzt ebenfalls unverdrehbar am Spannarm 7. Hierzu weist der Spannarm 7, wie bereits erwähnt, einen rechteckigen Querschnitt auf. Der verschiebbare Spannbacken 9 ist mit einer Rechteckhülse 22 starr verbunden, deren Innenquerschnitt dem Spannarmquerschnitt entspricht und die auf den Spannarm 7 verschiebbar aufgesteckt ist.
  • Dem verschiebbaren Spannbacken 9 ist eine von der Dach-Oberseite her von Hand betätigbare Antriebseinrichtung 23 zugeordnet, mit deren Hilfe der Spannbacken 9 am Spannarm 7 hin und her bewegt und gegen den Dachsparren 3 gespannt werden kann. Diese Antriebseinrichtung 23 enthält einen Gewindetrieb mit zwei zum Spannarm 7 parallelen Antriebsteilen 24, 25, die in Gewindeeingriff miteinander stehen. Das eine Antriebsteil 24 ist in Längsrichtung feststehend mit dem Spannarm 7 verbunden, während das andere Antriebsteil 25 verschiebefest mit dem verschiebbaren Spannbacken 9 verbunden ist. Ferner ist eines der Antriebsteile drehbar und das jeweils andere Antriebsteil drehfest angeordnet. Beim zweckmäßigen Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Antriebsteil 24 um das drehbare und bei dem Antriebsteil 25 um das drehfest angeordnete Antriebsteil. Die Anordnung könnte diesbezüglich jedoch auch umgekehrt getroffen sein. Verallgemeinert ist daher vorgesehen, daß von den beiden Antriebsteilen das eine Antriebsteil in Längsrichtung feststehend und dabei drehbar oder drehfest mit dem Spannarm 7 und das andere Antriebsteil mit dem verschiebbaren Spannbacken 9 in Längsrichtung verschiebefest und dabei drehfest bzw. drehbar verbunden ist.
  • In jedem Falle verändern die beiden Antriebsteile ihre relative Längslage zueinander, wenn man das verdrehbare Antriebsteil 24 verdreht. Dies bedeutet, da das eine Antriebsteil 24 in Längsrichtung feststehend am Spannarm 7 angeordnet ist, daß sich der mit dem anderen Antriebsteil 25 verschiebefest verbundene Spannbacken 9 verlagert.
  • Eines der Antriebsteile, beim Ausführungsbeispiel das Antriebsteil 24, weist ein mit einem Innengewinde versehenes Innengewindeteil 26 auf, während das andere Antriebsteil, beim Ausführung also das Antriebsteil 25, eine in das Innengewindeteil 26 eingeschraubte Gewindespindel 27 enthält bzw. von einer solchen gebildet wird.
  • Das drehbare Antriebsteil 24 ist, wie bereits erwähnt, mittels einer Dreheinrichtung von der Dach-Oberseite her verdrehbar. Dies kann sehr einfach dadurch erfolgen, daß das drehbare Antriebsteil 24 mit einer Angriffseinrichtung 29 zum Ansetzen eines Betätigungswerkzeugs 28 von oben her versehen ist, wobei das Betätigungswerkzeug 28 eine mit der Angriffseinrichtung 29 in Dreheingriff gelangende Eingriffspartie 30 und eine von dieser abstehende Handhabe 31 aufweist. Die Handhabe 31 sollte möglichst lang sein. Sie weist zweckmäßigerweise eine stielartige Gestalt auf.
  • Wie aus der Zeichnung ferner hervorgeht, kann die Angriffseinrichtung 29 von einer Außen-Mehrkantfläche 32 gebildet werden, während die Eingriffspartie 30 des Betätigungswerkzeugs 28 eine entsprechende Innen-Mehrkant fläche 33 aufweist. Setzt man das Betätigungswerkzeug 28 mit seiner Innen-Mehrkantfläche 33 auf die Außen-Mehrkantfläche 32 des drehbaren Antriebsteils 24, ergibt sich eine drehfeste Verbindung, so daß sich das verdrehbare Antriebsteil 24 beim Verschwenken der Handhabe 31 des Betätigungswerkzeugs 28 dreht.
  • Eine weitere zweckmäßige Maßnahme besteht darin, daß das drehbare Antriebsteil 24 ein Mehrkantrohr 34 aufweist, an dessen dem drehfest angeordneten Antriebsteil 25 zugewandten Ende ein das zugehörige Gewinde bildendes Teil, beim Ausführungsbeispiel also das Innengewindeteil 26, angesetzt ist. Die Außenseite des Mehrkantrohrs 34 bildet die Außen-Mehrkantfläche 32, die sich somit über die gesamte Rohrlänge erstreckt, so daß das Betätigungswerkzeug 28 dementsprechend an einer beliebigen Stelle der Rohrlänge angesetzt werden kann.
  • Das drehfest mit dem Mehrkantrohr 34 verbundene Innengewindeteil 26 kann eine verhältnismäßig kurze Innengewindehülse oder eine übliche Gewindemutter sein.
  • Das mit dem Spannarm 7 verbundene Antriebsteil 24 durchgreift ein am Tragarm 11 vorgesehenes Durchgangsloch 35 und ist mit dem dem verschiebbaren Spannbacken 9 entgegengesetzten, vor den Tragarm 11 vorstehenden Endbereich 36 des Spannarms 7 verbunden. Dabei kann das Durchgangsloch 35 eine Lagerstelle für das mit dem Spannarm 7 verbundene Antriebsteil 24 bilden.
  • Vorzugsweise ist, wie dargestellt, das drehbare Antriebsteil 24 mit dem Spannarm 7 und das drehfeste Antriebsteil 25 somit mit dem verschiebbaren Spannbacken 9 verbunden. Zur drehbaren und dabei in Längsrichtung unverschieblichen Lagerung des Antriebsteils 24 bzw. des Mehrkantrohres 34 am Spannarm 7 kann dieses ein endseitig an ihm hochstehendes Lagerteil 37 mit einer Lagerbohrung aufweisen, durch die ein stirnseitig am Antriebsteil 24 vorstehender Lagerbolzen 38 gesteckt ist, an dem außen ein Sicherungsteil 39 beispielsweise in Gestalt eines mit Bezug auf den Durchmesser der Lagerbohrung längeren Stiftes befestigt ist, so daß sich das Lagerteil 37 zwischen dem Sicherungsteil 39 und der größeren Querschnitt als die Lagerbohrung aufweisenden Stirnseite des Antriebsteils 24 bzw. einer zwischengelegten Unterlegscheibe 40 befindet.
  • Die dreh- und verschiebefeste Verbindung zwischen dem verschiebbaren Spannbacken 9 und dem zugehörigen Antriebsteil 25, d. h. der Gewindespindel 27, wird in ähnlicher Weise sehr einfach dadurch erreicht, daß am Spannbacken 9 an seiner dem feststehenden Spannbacken 8 abgewandten Seite mit Abstand zu ihm eine beispielsweise von einem auf den Spannbacken 9 aufgesetzten U-Profilstück gebildete Lagerplatte 41 angeordnet ist, die eine vom Antriebsteil 25 durchgriffene Lagerbohrung enthält, wobei im zwischen der Lagerplatte 41 und dem Spannbacken 9 angeordneten Bereich des Antriebsteils 25 in der Nachbarschaft der Lagerplatte 41 ein Sicherungsstift 42 durch das Antriebsteil 25 gesteckt ist, der das Antriebsteil 25 nicht nur in Längsrichtung, sondern auch in Drehrichtung sichert, indem mindestens einem seiner radial vor das Antriebsteil 25 vorstehenden Endbereiche ein in Drehrichtung wirksamer Anschlag am Spannbacken 9 zugeordnet ist. Beim Ausführungsbeispiel ist jedem Ende des Sicherungsstiftes 42 ein solcher Drehanschlag zugeordnet, wobei die beiden Drehanschläge von den die Lagerplatte 41 mit dem Spannbacken 9 verbindenden Schenkeln 43, 44 des bereits erwähnten U-Profilstücks 45 gebildet werden, das auch ein Rechteck-Profilstück sein könnte. In Längsrichtung – zur entgegengesetzten Seite hin – ist das Antriebsteil 25 ferner durch den Spannbacken 9 selbst gesichert, der eine Anschlagfläche für die Stirnseite des Antriebsteils 25 bildet.
  • Das Betätigungswerkzeug, mit dem sich das verdrehbare Antriebsteil 24 drehen läßt, könnte ein von der Vorrichtung getrenntes Werkzeug sein. Zweckmäßigerweise ist das Betätigungswerkzeug 28 jedoch unverlierbar an der Vorrichtung angeordnet, indem es eine umlaufend geschlossene, von dem mit dem Spannarm 7 verbundenen Antriebsteil 24 durchgriffene Ausnehmung 46 aufweist, wobei mindestens ein Randbereich der Ausnehmung 46 die Eingriffspartie 30 bildet. Da das Antriebsteil 24 kein freies Ende besitzt, sitzt das Betätigungswerkzeug 28 unverlierbar auf ihm. Damit das Betätigungswerkzeug 28 stets griffbereit ist, ist es am Tragarm 11 lösbar festlegbar. Dies kann, wie aus 3 hervorgeht, beispielsweise dadurch erfolgen, daß der Tragarm 11 ein Einhängeloch 47 aufweist, in das sich ein am Betätigungswerkzeug 28 angeordnetes Einhängeglied 48 einhängen läßt.
  • Der obere Endbereich 49 der Handhabe 31 des Betätigungswerkzeugs 28 verläuft versetzt und somit mit Abstand zum Tragarm 11, so daß das Betätigungswerkzeug müheloser ergriffen werden kann.
  • Insbesondere wenn das drehbare Antriebsteil wie beim Ausführungsbeispiel das in Längsrichtung feststehend mit dem Spannarm 7 verbundene Antriebsteil 24 ist, ist es zweckmäßig, daß die Ausnehmung 46 des Betätigungswerkzeugs 28 mit Bezug auf den Querschnitt des sie durchgreifenden Antriebsteils 24 großflächiger ist, derart, daß das Betätigungswerkzeug 28 auf dem Antriebsteil 24 zwischen einer mit diesem in Dreheingriff stehenden wirksamen Stellung (4) und einer unwirksamen Nichteingriffs stellung verlagerbar ist. Die Ausnehmung 46 ist also so groß, daß sich in der Nichteingriffsstellung die Außen-Mehrkantfläche 32 des Antriebsteils 24 in einem solchen Abstand zur Innen-Mehrkantfläche 33 befindet, daß bei einem Verschwenken des Betätigungswerkzeugs 28 keine Drehmitnahme erfolgt. Beim Ausführungsbeispiel bildet die Ausnehmung 46 mit ihrem der Handhabe 31 entgegengesetzten Bereich eine entsprechende Erweiterung 50, in der sich in der Nichteingriffsstellung das Antriebsteil 24 befindet. In der an den Tragarm 11 angehängten Lage nimmt das Betätigungswerkzeug 28 diese Nichteingriffsstellung ein.
  • Aus 2 geht noch eine weitere zweckmäßige Maßnahme hervor, daß nämlich am verschiebbaren Spannbacken 9 ein beim Festspannen in den Dachsparren 9 eindringender Dorn 51 angeordnet ist, der eine zusätzliche Sicherheit gegen ein Abrutschen der Vorrichtung 1 vom Dachsparren 3 darstellt.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zum Errichten eines Schutzgeländers im Bereich des Ortgangs eines Hausdaches, mit einer an einem Dachbalken festzuspannenden Spanneinrichtung, die einen Spannarm enthält, an dem ein gegen den Dachbalken zu spannender Spannbacken in Arm-Längsrichtung verschiebbar geführt ist und der eine Halteeinrichtung zum Anbringen des Schutzgeländers vor dem Ortgang trägt, wobei dem verschiebbaren Spannbacken eine von der Dach-Oberseite her von Hand betätigbare Antriebseinrichtung zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Vorrichtung mit einer an einem Dachsparren (3) festzuspannenden Spanneinrichtung der Spannarm (7) in Gebrauchslage rechtwinkelig vom Dachsparren (3) zum Ortgang hin ab- und vor diesen vorsteht und die Halteeinrichtung (10) vor dem Ortgang vom Spannarm (7) hochsteht und dass die Antriebseinrichtung (23) einen zum Spannarm (7) parallelen Gewindetrieb mit zwei in Gewindeeingriff miteinander stehenden Antriebsteilen (24, 25) enthält, von denen das eine Antriebsteil (24) in Längs richtung feststehend und dabei drehbar oder drehfest mit dem Spannarm (7) und das andere Antriebsteil (25) mit dem verschiebbaren Spannbacken (9) in Längsrichtung verschiebefest und dabei drehfest bzw. drehbar verbunden ist, wobei das drehbare Antriebsteil (24) mittels einer Dreheinrichtung von der Dach-Oberseite her verdrehbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Antriebsteile (24 bzw. 25) ein Innengewindeteil (26) bzw. eine in dieses eingeschraubte Gewindespindel (27) aufweisen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das drehbare Antriebsteil (24) mit einer Angriffseinrichtung (29) zum Ansetzen eines Betätigungswerkzeugs (28) von oben her versehen ist, das eine mit der Angriffseinrichtung (29) in Dreheingriff gelangende Eingriffspartie (30) und eine von dieser abstehende Handhabe (31) aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Angriffseinrichtung (29) von einer Außen-Mehrkantfläche (32) gebildet wird und die Eingriffspartie (30) des Betätigungswerkzeugs (28) eine entsprechende Innen-Mehrkantfläche (33) aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das drehbare Antriebsteil (24) ein Mehrkantrohr (34) aufweist, an dessen dem drehfest angeordneten Antriebsteil (25) zugewandten Ende ein das zugehörige Gewinde bildendes Teil angesetzt ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Innengewindeteil (26) an das Mehrkantrohr (34) angesetzt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das mit dem Spannarm (7) verbundene Antriebsteil (24) ein Durchgangsloch (35) in einem vom Spannarm (7) abstehenden Tragarm (11) der Halteeinrichtung (10) durchgreift und mit dem dem verschiebbaren Spannbacken (9) entgegengesetzten, vor den Tragarm (11) vorstehenden Endbereich (36) des Spannarms (7) verbunden ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchgangsloch (35) eine Lagerstelle für das mit dem Spannarm verbundene Antriebsteil (24) bildet.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das drehbare Antriebsteil (24) mit dem Spannarm (7) verbunden ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungswerkzeug (28) eine umlaufend geschlossene, von dem mit dem Spannarm (7) verbundenen Antriebsteil (24) durchgriffene Ausnehmung (46) aufweist, wobei mindestens ein Randbereich der Ausnehmung (46) die Eingriffspartie (30) bildet, und daß das Betätigungswerkzeug (28) am Tragarm (11) lösbar festlegbar ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (46) mit Bezug auf den Querschnitt des sie durchgreifenden Antriebsteils (24) großflächiger ist, derart, daß das Betätigungswerkzeug (28) auf dem Antriebsteil (24) zwischen einer mit diesem in Dreheingriff stehenden wirksamen Stellung und einer unwirksamen Nichteingriffsstellung verlagerbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß am verschiebbaren Spannbacken (9) ein beim Festspannen in den Dachsparren (3) eindringender Dorn (51) angeordnet ist.
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DE9217451U1 (de) * 1992-12-21 1994-04-28 E.J. Lachner Spezialmaschinen Vertriebsgesellschaft mbH, 83075 Bad Feilnbach Absturz-Schutzeinrichtung für Dacharbeiten

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