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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Errichten eines Schutzgeländers im
Bereich des Ortgangs eines Hausdaches, mit einer an einem Dachbalken
festzuspannenden Spanneinrichtung, die einen Spannarm enthält, an dem
ein gegen den Dachbalken zu spannender Spannbacken in Arm-Längsrichtung
verschiebbar geführt
ist und der eine Halteeinrichtung zum Anbringen des Schutzgeländers vor dem
Ortgang trägt,
wobei dem verschiebbaren Spannbacken eine von der Dach-Oberseite
her von Hand betätigbare
Antriebseinrichtung zugeordnet ist.
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Eine
aus der
DE 92 17 451
U1 bekannte Vorrichtung dieser Art wird am Stirnende eines
von einer Pfette gebildeten Dachbalkens mit hochstehendem Spannarm
festgespannt.
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Bei
der Anwendung werden mehrere solche Vorrichtungen an aufeinanderfolgenden
Pfetten festgespannt, wonach man die von Vorrichtung zu Vorrichtung
laufenden Elemente des Schutzgeländers anbringt.
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Bei
der Montage steht der Arbeiter auf dem Dach und hält die betreffende
Vorrichtung vor dem Ortgang nach unten und setzt sie an die jeweilige Pfette
an. Sodann betätigt
er bzw. ein zweiter Arbeiter von oben her die Antriebseinrichtung,
so dass eine feste Verspannung an der Pfette erreicht wird.
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Die
Befestigung der bekannten Vorrichtung ist auf Pfetten beschränkt, so
dass die für
ein Schutzgeländer
erforderlichen Vorrichtungen einen durch die Pfetten vorgegebenen
Abstand zueinander einnehmen. Eine Befestigung an dem äußersten
Dachsparren würde
dagegen einen beliebigen Abstand zwischen den Vorrichtungen ermöglichen.
Für eine Befestigung
an einem Dachsparren ist die bekannte Vorrichtung jedoch nicht geeignet.
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Ausgehend
hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
für die
Befestigung an einem Dachsparren geeignete Vorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die möglichst
leichtgewichtig ist und deren Antriebseinrichtung sich ohne Schwierigkeiten
betätigen
läßt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass bei einer Vorrichtung mit einer an einem Dachsparren festzuspannenden
Spanneinrichtung der Spannarm in Gebrauchslage rechtwinkelig vom
Dachsparren zum Ortgang hin ab- und vor diesen vorsteht und die
Halteeinrichtung vor dem Ortgang vom Spannarm hochsteht und dass
die Antriebseinrichtung einen zum Spannarm parallelen Gewindetrieb
mit zwei in Gewindeeingriff miteinander stehenden Antriebsteilen
enthält,
von denen das eine Antriebsteil in Längsrichtung feststehend und
dabei drehbar oder drehfest mit dem Spannarm und das andere Antriebsteil
mit dem verschiebbaren Spannbacken in Längsrichtung verschiebefest
und dabei drehfest bzw. drehbar verbunden ist, wobei das drehbare
Antriebsteil mittels einer Dreheinrichtung von der Dach-Oberseite
her verdrehbar ist.
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Ein
solcher Gewindetrieb läßt sich
verhältnismäßig leichtgewichtig
ausbilden. Ferner stehen dem Fachmann einfache Möglichkeiten zur Verfügung, wie
er das Antriebsteil von oben her verdrehen kann.
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Im
einfachsten Falle kann das drehbare Antriebsteil mit einer Angriffseinrichtung
zum Ansetzen eines Betätigungswerkzeugs
von oben her versehen sein, das eine mit der Angriffseinrichtung
in Dreheingriff gelangende Eingriffspartie und eine von dieser abstehende
Handhabe aufweist. Daß ein
solches Betätigungswerkzeug
gewichtsmäßig unwesentlich
ist und mühelos
zur Anwendung gebracht werden kann, liegt auf der Hand.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Spanneinrichtung ist ihre
Robustheit und Unanfälligkeit
gegen Störungen.
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Zweckmäßige Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
in Schrägansicht,
wobei strichpunktiert ein Dachsparren, an dem die Vorrichtung festgespannt
ist, sowie zwei von der Vorrichtung gehaltene Geländerbretter angedeutet
sind,
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2 die
Vorrichtung nach 1 im Schnitt gemäß der Schnittlinie
II-II,
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3 das
in den 1 und 2 der Übersichtlichkeit wegen weggelassene,
vom drehbaren Antriebsteil durchgriffene und am Tragarm lösbar festgelegte
Betätigungswerkzeug
in dem Pfeil III in 1 entsprechender Seitenansicht
und
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4 das
Betätigungswerkzeug
in zur 3 rechtwinkeliger Ansicht, wobei sich das Betätigungswerkzeug
in seiner mit dem drehbaren Antriebsteil in Dreheingriff stehenden
wirksamen Stellung befindet.
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Um
bei Bauarbeiten ein Herabfallen der Arbeiter vom Dach zu verhindern,
muß an
diesem ein Schutzgeländer
angebracht werden. Dies gilt auch für die Dachkante an der Giebelseite
eines Satteldaches, den sogenannten Ortgang.
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In 1 ist
der giebelseitige Bereich eines Satteldaches 1 mit der
Ortgang genannten Dachkante 2 strichpunktiert angedeutet.
Das Satteldach 1 ist auf Dachsparren befestigt, von denen
der dem Ortgang 2 zugewandte äußerste Dachsparren 3 ebenfalls
strichpunktiert angedeutet ist. Der Dachsparren 3 verläuft mit
Abstand zum Ortgang 2 parallel zu diesem. An diesem Dachsparren 3 werden
dem einem Satteldach entsprechend schräg ansteigenden Ortgang 2 entlang
mehrere Vorrichtungen 4 mit Abstand zueinander festgespannt,
die in Gebrauchslage den Ortgang umgreifen und oben eine Halterung
zum Anbringen von Schutzgeländerelementen 6 aufweisen, so
daß ein
dem Ortgang 2 entlang hochstehendes Schutzgeländer gebildet
wird.
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Die
Vorrichtung 4 weist eine am Dachsparren 3 festzuspannende
Spanneinrichtung auf, die einen in Gebrauchslage rechtwinkelig vom
Dachsparren 3 zum Ortgang 2 hin abstehenden und
dabei vor diesen vorstehenden Spannarm 7 enthält. Am in
Gebrauchslage dem Dachsparren 3 zugewandten Ende des Spannarms 7 ist
ein feststehender Spannbacken 8 angeordnet. Ferner ist
am Spannarm 7 ein zweiter, gegen den Dachsparren 3 zu
spannender Spannbacken 9 in Arm-Längsrichtung
verschiebbar geführt angeordnet.
Der Spannbacken 9 kann also zum feststehenden Spannbacken 8 hin
bzw. von diesem weg bewegt werden. Die Vorrichtung 4 wird
bei ihrer Montage vom auf dem Dach 1 stehenden Arbeiter
am Ortgang 2 nach unten gehalten, so daß sich der die beiden Spannbacken 8, 9 tragende
Endbereich des Spannarms 7 unterhalb des Dachsparrens 3 befindet,
wonach die Vorrichtung angehoben wird, so daß der Dachsparren 3 zwischen
die beiden Spannbacken 8, 9 gelangt. Sodann wird
der Dachsparren 3 zwischen den beiden Spannbacken 8, 9 verspannt, indem
man den verschiebbaren Spannbacken 9 gegen die betreffende
Seitenfläche
des Dachsparrens 3 preßt.
Hierbei wird der feststehende Spannbacken 8 gegen die entgegengesetzte
Dachsparren-Seitenfläche
gezogen.
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Der
Spannarm 7 steht, wie bereits erwähnt, in seiner Gebrauchslage
vor den Ortgang 2 nach außen hin vor. Er trägt hier
eine nach oben hin abstehende Halteeinrichtung 10 zum Halten des
Schutzgeländers 6.
Dabei weist die Halteeinrichtung 10 einen rechtwinkelig
vom Spannarm 7 hochstehenden Tragarm 11 auf, der
an seinem dem Spannarm 7 entgegengesetzten Ende ein L-förmiges Halteteil 12 trägt, dessen
einer Schenkel 13, der am Tragarm 11 befestigt
ist, parallel zum Spannarm 7 verläuft, wobei an das zur Seite
der Spannbacken 8, 9 weisende Ende des Schenkels 13 der
andere Halteteilschenkel 14 angesetzt ist, der in Gebrauchslage
nach oben hin hochsteht und die bereits erwähnte Halterung für die Schutzgeländerelemente 6 beispielsweise
in Gestalt von Einhängebügeln 15 aufweist.
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Der
Spannarm 7, der Tragarm 11 und der zum Spannarm 7 parallele
Halteteilschenkel 13 bilden ein den Ortgang bereich des
Daches 1 umgreifendes U. Damit man die Lage des Tragarms 11 an den
jeweiligen Abstand zwischen dem Dachsparren 3 und dem Ortgang 2 anpassen
kann, ist der Tragarm 11 in Längsrichtung des Spannarms 7 verschiebbar und
in der jeweiligen Position feststellbar geführt. Desgleichen kann der Halteteilschenkel 13 in
seiner Längsrichtung
verstellbar am Tragarm 11 festgelegt sein, so daß die Länge, mit
der der Halteteilschenkel 13 über das Dach greift, ebenfalls
eingestellt werden kann. Diese Länge
bestimmt den Abstand zwischen dem Schutzgeländer 6 und dem Ortgang 2.
Prinzipiell könnte
der Tragarm 11 auch unveränderbar fest am Spannarm 7 sitzen,
und zwar an einer von den Spannbacken 8, 9 möglichst
weit entfernten Stelle, wobei dann jedoch der Halteteilschenkel 13 entsprechend
länger
sein sollte, um das Schutzgeländer stets
an die erforderliche Stelle bringen zu können.
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Beim
Ausführungsbeispiel
ist am dem Spannarm 7 zugewandten Ende des Tragarms 11 eine Rechteckhülse 16 angeordnet,
die auf den entsprechenden Querschnitt aufweisenden Spannarm 7 verschiebbar
aufgesteckt ist. Das Festlegen des Tragarms 11 am Spannarm 7 kann
beispielsweise mittels einer mit der Rechteckhülse 16 in Gewindeeingriff stehenden,
durch diese greifenden und gegen den Spannarm 7 wirkenden
Klemmschraube 17 erfolgen.
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Am
entgegengesetzten Ende des Tragarms 11 befindet sich eine
entsprechende Rechteckhülse 18,
durch die der ebenfalls rechteckige Halteteilschenkel 13 geführt ist.
Das Festlegen des Halteteilschenkels 13 am Tragarm 11 erfolgt
beim Ausführungsbeispiel
mit Hilfe von mehreren in Längsrichtung
des Halteteilschenkels 13 verteilt an diesem angeordneten
Stecköffnungen 19 und
einer entsprechenden Stecköffnung 20 an
der Rechteckhülse 18. In
der jeweiligen Längslage
des Halteteilschenkels 13 kann ein die Verbindung herstellender
Steckbolzen 21 durch die Stecköffnung 20 der Rechteckhülse 18 und
die zu dieser fluchtend eingestellte Stecköffnung 19 des Halteteilschenkels 13 gesteckt
werden.
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Die
Halteeinrichtung 10 sitzt unverdrehbar am Spannarm 7.
Sie ist ferner in sich unverdrehbar, das heißt, der Halteteilschenkel 13 ist
drehfest mit dem Tragarm 11 verbunden.
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Der
verschiebbare Spannbacken 9 sitzt ebenfalls unverdrehbar
am Spannarm 7. Hierzu weist der Spannarm 7, wie
bereits erwähnt,
einen rechteckigen Querschnitt auf. Der verschiebbare Spannbacken 9 ist
mit einer Rechteckhülse 22 starr
verbunden, deren Innenquerschnitt dem Spannarmquerschnitt entspricht
und die auf den Spannarm 7 verschiebbar aufgesteckt ist.
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Dem
verschiebbaren Spannbacken 9 ist eine von der Dach-Oberseite her von
Hand betätigbare Antriebseinrichtung 23 zugeordnet,
mit deren Hilfe der Spannbacken 9 am Spannarm 7 hin
und her bewegt und gegen den Dachsparren 3 gespannt werden
kann. Diese Antriebseinrichtung 23 enthält einen Gewindetrieb mit zwei
zum Spannarm 7 parallelen Antriebsteilen 24, 25,
die in Gewindeeingriff miteinander stehen. Das eine Antriebsteil 24 ist
in Längsrichtung
feststehend mit dem Spannarm 7 verbunden, während das
andere Antriebsteil 25 verschiebefest mit dem verschiebbaren
Spannbacken 9 verbunden ist. Ferner ist eines der Antriebsteile
drehbar und das jeweils andere Antriebsteil drehfest angeordnet. Beim
zweckmäßigen Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei dem Antriebsteil 24 um das drehbare
und bei dem Antriebsteil 25 um das drehfest angeordnete
Antriebsteil. Die Anordnung könnte
diesbezüglich
jedoch auch umgekehrt getroffen sein. Verallgemeinert ist daher
vorgesehen, daß von
den beiden Antriebsteilen das eine Antriebsteil in Längsrichtung
feststehend und dabei drehbar oder drehfest mit dem Spannarm 7 und
das andere Antriebsteil mit dem verschiebbaren Spannbacken 9 in
Längsrichtung
verschiebefest und dabei drehfest bzw. drehbar verbunden ist.
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In
jedem Falle verändern
die beiden Antriebsteile ihre relative Längslage zueinander, wenn man
das verdrehbare Antriebsteil 24 verdreht. Dies bedeutet,
da das eine Antriebsteil 24 in Längsrichtung feststehend am
Spannarm 7 angeordnet ist, daß sich der mit dem anderen
Antriebsteil 25 verschiebefest verbundene Spannbacken 9 verlagert.
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Eines
der Antriebsteile, beim Ausführungsbeispiel
das Antriebsteil 24, weist ein mit einem Innengewinde versehenes
Innengewindeteil 26 auf, während das andere Antriebsteil,
beim Ausführung also
das Antriebsteil 25, eine in das Innengewindeteil 26 eingeschraubte
Gewindespindel 27 enthält
bzw. von einer solchen gebildet wird.
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Das
drehbare Antriebsteil 24 ist, wie bereits erwähnt, mittels
einer Dreheinrichtung von der Dach-Oberseite her verdrehbar. Dies
kann sehr einfach dadurch erfolgen, daß das drehbare Antriebsteil 24 mit
einer Angriffseinrichtung 29 zum Ansetzen eines Betätigungswerkzeugs 28 von
oben her versehen ist, wobei das Betätigungswerkzeug 28 eine
mit der Angriffseinrichtung 29 in Dreheingriff gelangende Eingriffspartie 30 und
eine von dieser abstehende Handhabe 31 aufweist. Die Handhabe 31 sollte
möglichst
lang sein. Sie weist zweckmäßigerweise
eine stielartige Gestalt auf.
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Wie
aus der Zeichnung ferner hervorgeht, kann die Angriffseinrichtung 29 von
einer Außen-Mehrkantfläche 32 gebildet
werden, während die
Eingriffspartie 30 des Betätigungswerkzeugs 28 eine
entsprechende Innen-Mehrkant fläche 33 aufweist.
Setzt man das Betätigungswerkzeug 28 mit seiner
Innen-Mehrkantfläche 33 auf
die Außen-Mehrkantfläche 32 des
drehbaren Antriebsteils 24, ergibt sich eine drehfeste
Verbindung, so daß sich
das verdrehbare Antriebsteil 24 beim Verschwenken der Handhabe 31 des
Betätigungswerkzeugs 28 dreht.
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Eine
weitere zweckmäßige Maßnahme besteht
darin, daß das
drehbare Antriebsteil 24 ein Mehrkantrohr 34 aufweist,
an dessen dem drehfest angeordneten Antriebsteil 25 zugewandten
Ende ein das zugehörige
Gewinde bildendes Teil, beim Ausführungsbeispiel also das Innengewindeteil 26,
angesetzt ist. Die Außenseite
des Mehrkantrohrs 34 bildet die Außen-Mehrkantfläche 32,
die sich somit über
die gesamte Rohrlänge
erstreckt, so daß das
Betätigungswerkzeug 28 dementsprechend
an einer beliebigen Stelle der Rohrlänge angesetzt werden kann.
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Das
drehfest mit dem Mehrkantrohr 34 verbundene Innengewindeteil 26 kann
eine verhältnismäßig kurze
Innengewindehülse
oder eine übliche Gewindemutter
sein.
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Das
mit dem Spannarm 7 verbundene Antriebsteil 24 durchgreift
ein am Tragarm 11 vorgesehenes Durchgangsloch 35 und
ist mit dem dem verschiebbaren Spannbacken 9 entgegengesetzten,
vor den Tragarm 11 vorstehenden Endbereich 36 des Spannarms 7 verbunden.
Dabei kann das Durchgangsloch 35 eine Lagerstelle für das mit
dem Spannarm 7 verbundene Antriebsteil 24 bilden.
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Vorzugsweise
ist, wie dargestellt, das drehbare Antriebsteil 24 mit
dem Spannarm 7 und das drehfeste Antriebsteil 25 somit
mit dem verschiebbaren Spannbacken 9 verbunden. Zur drehbaren
und dabei in Längsrichtung
unverschieblichen Lagerung des Antriebsteils 24 bzw. des
Mehrkantrohres 34 am Spannarm 7 kann dieses ein
endseitig an ihm hochstehendes Lagerteil 37 mit einer Lagerbohrung
aufweisen, durch die ein stirnseitig am Antriebsteil 24 vorstehender
Lagerbolzen 38 gesteckt ist, an dem außen ein Sicherungsteil 39 beispielsweise
in Gestalt eines mit Bezug auf den Durchmesser der Lagerbohrung
längeren
Stiftes befestigt ist, so daß sich
das Lagerteil 37 zwischen dem Sicherungsteil 39 und
der größeren Querschnitt
als die Lagerbohrung aufweisenden Stirnseite des Antriebsteils 24 bzw.
einer zwischengelegten Unterlegscheibe 40 befindet.
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Die
dreh- und verschiebefeste Verbindung zwischen dem verschiebbaren
Spannbacken 9 und dem zugehörigen Antriebsteil 25,
d. h. der Gewindespindel 27, wird in ähnlicher Weise sehr einfach
dadurch erreicht, daß am
Spannbacken 9 an seiner dem feststehenden Spannbacken 8 abgewandten Seite
mit Abstand zu ihm eine beispielsweise von einem auf den Spannbacken 9 aufgesetzten
U-Profilstück
gebildete Lagerplatte 41 angeordnet ist, die eine vom Antriebsteil 25 durchgriffene
Lagerbohrung enthält,
wobei im zwischen der Lagerplatte 41 und dem Spannbacken 9 angeordneten
Bereich des Antriebsteils 25 in der Nachbarschaft der Lagerplatte 41 ein
Sicherungsstift 42 durch das Antriebsteil 25 gesteckt
ist, der das Antriebsteil 25 nicht nur in Längsrichtung,
sondern auch in Drehrichtung sichert, indem mindestens einem seiner
radial vor das Antriebsteil 25 vorstehenden Endbereiche
ein in Drehrichtung wirksamer Anschlag am Spannbacken 9 zugeordnet
ist. Beim Ausführungsbeispiel
ist jedem Ende des Sicherungsstiftes 42 ein solcher Drehanschlag
zugeordnet, wobei die beiden Drehanschläge von den die Lagerplatte 41 mit
dem Spannbacken 9 verbindenden Schenkeln 43, 44 des
bereits erwähnten
U-Profilstücks 45 gebildet
werden, das auch ein Rechteck-Profilstück sein
könnte.
In Längsrichtung – zur entgegengesetzten
Seite hin – ist
das Antriebsteil 25 ferner durch den Spannbacken 9 selbst
gesichert, der eine Anschlagfläche
für die
Stirnseite des Antriebsteils 25 bildet.
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Das
Betätigungswerkzeug,
mit dem sich das verdrehbare Antriebsteil 24 drehen läßt, könnte ein von
der Vorrichtung getrenntes Werkzeug sein. Zweckmäßigerweise ist das Betätigungswerkzeug 28 jedoch
unverlierbar an der Vorrichtung angeordnet, indem es eine umlaufend
geschlossene, von dem mit dem Spannarm 7 verbundenen Antriebsteil 24 durchgriffene
Ausnehmung 46 aufweist, wobei mindestens ein Randbereich
der Ausnehmung 46 die Eingriffspartie 30 bildet.
Da das Antriebsteil 24 kein freies Ende besitzt, sitzt
das Betätigungswerkzeug 28 unverlierbar
auf ihm. Damit das Betätigungswerkzeug 28 stets
griffbereit ist, ist es am Tragarm 11 lösbar festlegbar. Dies kann,
wie aus 3 hervorgeht, beispielsweise
dadurch erfolgen, daß der
Tragarm 11 ein Einhängeloch 47 aufweist,
in das sich ein am Betätigungswerkzeug 28 angeordnetes
Einhängeglied 48 einhängen läßt.
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Der
obere Endbereich 49 der Handhabe 31 des Betätigungswerkzeugs 28 verläuft versetzt
und somit mit Abstand zum Tragarm 11, so daß das Betätigungswerkzeug
müheloser
ergriffen werden kann.
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Insbesondere
wenn das drehbare Antriebsteil wie beim Ausführungsbeispiel das in Längsrichtung
feststehend mit dem Spannarm 7 verbundene Antriebsteil 24 ist,
ist es zweckmäßig, daß die Ausnehmung 46 des
Betätigungswerkzeugs 28 mit
Bezug auf den Querschnitt des sie durchgreifenden Antriebsteils 24 großflächiger ist,
derart, daß das
Betätigungswerkzeug 28 auf
dem Antriebsteil 24 zwischen einer mit diesem in Dreheingriff
stehenden wirksamen Stellung (4) und einer
unwirksamen Nichteingriffs stellung verlagerbar ist. Die Ausnehmung 46 ist
also so groß,
daß sich
in der Nichteingriffsstellung die Außen-Mehrkantfläche 32 des Antriebsteils 24 in
einem solchen Abstand zur Innen-Mehrkantfläche 33 befindet, daß bei einem
Verschwenken des Betätigungswerkzeugs 28 keine Drehmitnahme
erfolgt. Beim Ausführungsbeispiel
bildet die Ausnehmung 46 mit ihrem der Handhabe 31 entgegengesetzten
Bereich eine entsprechende Erweiterung 50, in der sich
in der Nichteingriffsstellung das Antriebsteil 24 befindet.
In der an den Tragarm 11 angehängten Lage nimmt das Betätigungswerkzeug 28 diese
Nichteingriffsstellung ein.
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Aus 2 geht
noch eine weitere zweckmäßige Maßnahme hervor,
daß nämlich am
verschiebbaren Spannbacken 9 ein beim Festspannen in den Dachsparren 9 eindringender
Dorn 51 angeordnet ist, der eine zusätzliche Sicherheit gegen ein
Abrutschen der Vorrichtung 1 vom Dachsparren 3 darstellt.