Ausgehend
hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde,
einen Stuhl der eingangs genannten Art zu schaffen, der bei einfachem
und stabilem Aufbau und bequemer Handhabung eine gute Anpassung
der Sitztiefe an die jeweilige Sitzhöhe ermöglicht.
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Tiefenverstellung des Sitzes in Abhängigkeit von der Höhenverstellung
selbsttätig erfolgt,
derart, dass sich der Sitz bei seiner Verstellung nach oben gleichzeitig
nach vorne und bei seiner Verstellung nach unten gleichzeitig nach
hinten verstellt.
Auf
diese Weise passt sich bei einem vernünftig gewählten Wegverhältnis die
Sitztiefe automatisch an die jeweilige Sitzhöhe an. Es ist ja stets so,
dass bei niedriger Sitzhöhe
für Kinder
der Sitz weiter nach hinten bzw. bei oben befindlichem Sitz für Erwachsene
der Sitz weiter nach vorne verschoben sein muss. Da die beiden Halteholme
lineare Gestalt aufweisen, kann ein über den Höhenverstellbereich hinweg gleichbleibendes Übersetzungsverhältnis zwischen
der Höhenverstellung
und der Tiefenverstellung gewählt
werden, d.h. der in Tiefenrichtung zurückgelegte Weg des Sitzes ist
durchweg proportional zum den Halteholmen entlang zurückgelegten Weg.
Des
weiteren sind die seitlichen, schräg nach hinten hochstehenden
Halteholme dazu geeignet, dem Stuhl sozusagen schwingende Eigenschaften zu
geben, was den Sitzkomfort erhöht.
Bei
alledem ist der erfindungsgemäße Stuhl konstruktiv
einfach und ohne Schwierigkeiten zu bedienen.
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sowie zweckmäßige Ausgestaltungen,
wie sie in den Unteransprüchen
angegeben sind, werden nun anhand der Zeichnung erläutert. Es
zeigen:
1 einen
erfindungsgemäßen Stuhl
in schematischer Schrägansicht,
2 den
Stuhl nach 1 in Seitenansicht,
3 den
gleichen Stuhl in der Darstellungsweise der 2, wobei
hier Lehne und Sitz für
einen kleineren Benutzer nach unten und der Sitz gleichzeitig nach
hinten verstellt sind,
4 den
Stuhl nach den 1 bis 3 in explodierter
Darstellung in der 1 entsprechender Schrägansicht,
5 den
gleichen Stuhl in Rückansicht
gemäß Pfeil
V in 2, wobei nur der den Sitz und die Lehne enthaltende
Stuhlbereich gezeigt ist, und
6 einen
Stuhl in den 2 und 3 entsprechender
Seitenansicht in die Verbindung von Sitz und Seitenholm zeigender
Teildarstellung, wobei die Tiefenverstellung des Sitzes in Abhängigkeit
von der Höhenverstellung
selbsttätig
erfolgt.
Der
aus der Zeichnung hervorgehende Stuhl 1 ist insbesondere
für Kinder
und Jugendliche gedacht. Der Sitz 2 und die Lehne 3 weisen
daher keine fest vorgegebene Höhe
auf. Sitz 2 und Rückenlehne 3 können vielmehr
unabhängig
voneinander jeweils mittels einer Halteeinrichtung über einen
Höhenverstellbereich
hinweg in der Höhe
verstellt werden, so dass die Höhe
an die Körpergröße des Benutzers und dessen
Proportionen angepaßt
werden kann. Der Sitz 2 läßt sich außerdem in von vorne nach hinten
bzw. umgekehrt gerichteter Tiefenrichtung gemäß Pfeil 4 verstellen,
so daß sich
auch die Sitztiefe anpassen läßt.
Aus
den 2 und 3 gehen zwei Sitzpositionen
hervor. Dabei nehmen in 2 Sitz und Lehne etwa die für einen
Erwachsenen benötigte
Höhenlage
mit entsprechend eingestellter Sitztiefe ein. In 3 sind
Sitz und Lehne dagegen nach unten und der Sitz dazuhin nach hinten
geschoben, so daß ein Kind
sitzen kann.
Der
Stuhl 1 weist ein Stuhlgestell auf, das zwei sich von unten
nach oben erstreckende Halteholme 5, 6 enthält, die
beiderseits des Sitzes 2 verlaufen, so daß der Sitz 2 zwischen
den Halteholmen 5, 6 angeordnet ist. An diesen
Halteholmen 5, 6 sind der Sitz 2 und
die Lehne 3 höhenverstellbar
gehalten. Die Halteholme 5, 6 weisen ferner mindestens
im Höhenverstellbereich,
beim zweckmäßigen Ausführungsbeispiel über ihre
gesamte Länge,
eine durchgehend im wesentlichen gleichbleibende, von vorne unten
nach hinten oben verlaufende Neigung auf. Auf Grund dieser Neigung
verlagern sich Sitz 2 und Lehne 3 beim Nach-oben-Verstellen nach hinten,
so daß gleichzeitig
der Schwerpunkt des in größerem Alter schwereren
Benutzers entsprechend nach hinten verlagert wird, was die Stabilität erhöht. Der
lineare Holmverlauf ergibt ferner einen praktisch über die
gesamte Holmlänge
sich erstreckenden Verstellbereich. Wären an den Holmen Abbiegungen
od.dlg. vorhanden, könnte
man den Sitz oder die Lehne nicht oder nur schwierig über diese
Stellen hinweg verschieben.
Die
beiden Halteholme 5, 6 sind an ihrem unteren Ende
und an ihrem oberen Endbereich jeweils über eine Traverse 7 bzw. 8 miteinander
verbunden, so daß die
Halteholme 5, 6 und die Traversen 7, 8 ein rechteckartiges
Gebilde ergeben.
Beim
Ausführungsbeispiel
ist die untere Traverse 7 mit einem auf dem Boden stehenden
Fußteil 9 des
Stuhlgestells verbunden, so daß das
genannte rechteckartige Gebilde vom Fußteil 9 hochsteht.
Das Fußteil 9 kann
mit Fahrrollen 10 versehen sein, über die der Stuhl auf dem Boden
steht. Die Fahrrollen 10 sind, wie bei Stühlen üblich, über den
Umfang verteilt und in einer solchen Anzahl und radialen Auskragung vorhanden,
daß der
Stuhl nicht kippen kann. Ferner ist beim Ausführungsbeispiel vorgesehen,
daß das Fußteil 9 in
eine bodenseitige Fußteilpartie 11 und
in eine drehbar auf dieser gelagerte, der unteren Traverse 7 zugewandte
Fußteilpartie 12 unterteilt
ist. Die vertikale Drehachslinie 13 befindet sich im Zentrum des
Fußteils 9.
Der auf dem Stuhl sitzende Benutzer kann sich also bei stehenbleibender
bodenseitiger Fußteilpartie 11 um
die Achslinie 13 im Kreise drehen. In Zusammenhang mit
der vorliegenden Erfindung ist es zwar zweckmäßig, jedoch nicht unbedingt erforderlich,
daß sowohl
die Fahrrollen 10 als auch die Drehmöglichkeit um die Drehachslinie 13 gegegeben
sind.
Die
Halteholme 5, 6 sind mit Ausnahme an ihrem unteren
Endbereich zum Fußteil 9 oder
zum Fußboden
hin unabgestützt,
so daß sie,
sieht man von der oberen Traverse 8 und der Sitz- und Lehnenbefestigung
ab, freistehend schräg
nach oben ragen. Dies bringt bei entsprechender Querschnittsgestalt der
Halteholme 5, 6 eine elastische Verbiegbarkeit der
Halteholme 5, 6 mit sich, so daß der Benutzer
je nachdem, wohin er sein Gewicht verlagert, nach hinten oder vorne
wippen kann.
Beim
Ausführungsbeispiel
weist das Fußteil 9 ein
die untere Traverse 7 mit dem Fußteil 9 verbindendes
Verbindungselement 14 auf, das in die Verlaufsrichtung
der Halteholme 5, 6 abgebogen ist. Das Verbindungselement 14 hält also
die untere Traverse 7 und über diese die Halteholme 5, 6,
den Sitz 2 und die Lehne 3 am Fußteil 9,
wobei man durch die genannte Abbiegung eine sozusagen schwingende Verbindung
erhält,
so daß der
Stuhl auch an dieser Stelle hin und her wippen kann. Das auf das
Verbindungs element 14 zurückzuführende Schwingungsverhalten
kann allein ausreichen, so daß die
Halteholme 5, 6 im Falle des Vorhandenseins eines
solchen Verbindungselements auch vollständig starr sein könnten.
Im
Hinblick auf das genannte elastische, d. h. schwingende Verhalten
ist es zweckmäßig, daß das Verbindungselement 14 und/oder
die Halteholme 5, 6 aus Holz, und dabei zweckmäßigerweise
aus lamellenartigen, miteinander verleimten Holzlagen, besteht.
Aus Stabilitätsgründen ist
es dabei von Vorteil, daß die
die Verbindung zwischen den Halteholmen 5, 6 und
dem Verbindungselement 14 herstellende untere Traverse 7 aus
Metall besteht, wobei sich insbesondere Aluminium eignet.
Damit
der Stuhl platzsparend transportiert und dabei auch als Mitnahmemöbel vertrieben
werden kann, können
die Traversen 7, 8, der Sitz 2 und die
Rückenlehne 3 zerlegbar
mit den Halteholmen 5, 6 und die untere Traverse 7 zerlegbar
mit dem Fußteil 9 verbunden
sein. Auf diese Weise ergeben sich die aus der Explosionsdarstellung
gemäß 4 hervorgehenden
Einzelteile. Diese Zerlegbarkeit und der einfache Zusammenbau werden
durch die einfache Rechteckgestalt des von den Halteholmen 5, 6 und den
beiden Traversen 7, 8 dargestellten Gebildes begünstigt.
Zur
einfachen Montage trägt
ferner bei, daß die
untere Traverse 7 auf das Fußteil 14, beim Ausführungsbeispiel
auf das Verbindungselement 14, aufgesteckt ist und die
beiden Halteholme 5, 6 in die untere Traverse 7 eingesteckt
sind. Aus 4 ist ersichtlich, daß die untere
Traverse 7 hierzu an ihrer Unterseite in der Mitte eine
Stecköffnung 15 zur
Aufnahme eines Steckfortsatzes 16 des Verbindungselements 14 und
an ihrer Oberseite im Bereich der beiden Traversenenden jeweils
eine Steckausnehmung 17 bzw. 18 zum Einstecken
der beiden Halteholme 5, 6 aufweist. Zur zusätzlichen
Sicherung kann noch eine Verschraubung stattfinden.
Die
obere Traverse 8 wird beim Ausführungsbeispiel von einem Metall-Rundstab
gebildet, gegen dessen Stirnseiten die Halteholme 5, 6 mit
Hilfe von nicht dargestellten Schrauben gezogen werden. Es versteht
sich, daß die
obere Traverse 8 auch anders ausgebildet und/oder in anderer
Weise mit den Halteholmen 5, 6 verbunden sein
könnte.
Die
Halteholme 5, 6 weisen beim zweckmäßigen Ausführungsbeispiel
einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf, wobei die dem
Sitz abgewandte Außenfläche, die
in den 2 und 3 bei dem Halteholm 5 dem
Betrachter zugewandt ist, vor allem aus optischen Gründen abgerundet
sein kann.
Der
Sitz 2 und die Lehne 3 sind, wie bereits erwähnt, in
Längsrichtung
der Halteholme 5, 6 verstellbar an diesen geführt und
in der jeweiligen Höhenposition
feststellbar. Um den Sitz 2 und die Lehne 3 an
den Halteholmen 5, 6 zu halten, ist jeweils eine Halteeinrichtung 19 bzw. 20 vorhanden.
Dabei weist die Halteeinrichtung 19 des Sitzes 2 bei
jedem Holm 5 bzw. 6 ein auf diesen in der Höhe verstellbar
gestecktes Haltestück 21 bzw. 22 auf,
wobei die beiden Haltestücke 21, 11 über einen
Verbindungsstab 23 od.dgl. fest miteinander verbunden sind,
so daß sich eine
starre Einheit ergibt. Die Halteeinrichtung 20 der Lehne 3 ist
beim Ausführungsbeispiel
in gleicher Weise aufgebaut und weist zwei entsprechende, auf die
Holme 5, 6 höhenverstellbar
gesteckte Haltestücke 24, 25 auf,
die über
einen Verbindungsstab 26 od.dgl. fest miteinander verbunden
sind.
Bei
der Montage kann so vorgegangen werden, daß man zunächst die beiden Halteholme 5, 6 mit
der unteren Traverse 7 verbindet, die bereits auf das Verbindungselement 14 gesteckt
sein kann, wonach man den Sitz 2 mittels der Haltestücke 21, 22 und
die Lehne 3 mittels der Haltestücke 24, 25 an
die Halteholme 5, 6 steckt und in die richtige
Höhenlage bringt.
Anschließend
braucht dann nur noch die obere Traverse 8 angebracht zu
werden. Das Aufstecken der Haltestücke 21, 22 und 24, 25 erfolgt
beim Ausführungs beispiel
von den Stirnseiten der Halteholme 5, 6 her in
Holm-Längsrichtung.
Zum
Herstellen der Steckverbindung könnten
die Haltestücke
die Halteholme ringsum umschließen.
Zweckmäßigerweise
ist jedoch vorgesehen, daß die
Haltestücke 21 – 25 den
jeweils zugewandten Halteholm 5, 6 U-ähnlich umgreifen.
Dabei liegt der Quersteg des U an der dem Sitz und der Lehne zugewandten
Innenfläche 27 bzw. 28 des
Halteholms 5 bzw. 6 an, so daß die beiden Haltestückschenkel 29, 30 (siehe 6 bei
dem Haltestück 22) an
der Vorderseite und der Rückseite
des jeweiligen Halteholms angeordnet sind. In diesem Zusammenhang
ist die Anordnung zweckmäßigerweise
so getroffen, daß mindestens
einer der Haltestückschenkel,
beim Ausführungsbeispiel
der rückseitige
Haltstückschenkel 30,
an seinem freien Ende zum betreffenden Halteholm 5 bzw. 6 hin
abgewinkelt ist und mit seinem abgewinkelten Endbereich 31 in
eine Längsnut 32 bzw. 33 des
Halteholms 5 bzw. 6 eingreift, so daß eine nach
allen Richtungen hin gesicherte Steckverbindung vorliegt. Insbesondere
bei schmäleren Halteholmen
könnte
ein dem abgewinkelten Endbereich 31 entsprechend abgewinkelter
Endbereich auch den betreffenden Halteholm insgesamt hintergreifen,
so daß er
an der Holm-Außenfläche angeordnet
wäre.
Die
Längsnut 32 bzw. 33 befindet
sich insbesondere aus optischen Gründen an der Rückseite des
jeweiligen Holms.
Die
Haltestücke 21, 22, 24, 25 bestehen,
wie die Halteeinrichtungen 19, 20 überhaupt,
aus Metall.
Um
den Sitz 2 und die Lehne 3 in der jeweiligen Höhenlage
an den Halteholmen 5, 6 feststellen zu können, weisen
die Halteholme 5, 6 jeweils eine sich in ihrer
Längsrichtung
erstreckende Lochreihe 34 (in der Zeichnung ist nur die
Lochreihe des Holms 6 sichtbar, am anderen Halteholm 5 liegen
aber die gleichen Verhältnisse
vor) auf, der ein sitzseitiges Verriegelungsglied 35 (beim
Holm 5) bzw. 36 (beim Holm 6) und ein
lehnenseitiges Verriegelungsglied 37 (beim Holm 5)
bzw. 38 (beim Holm 6) der jeweiligen Halteeinrichtung
zugeordnet ist. Dabei sind die Verriegelungsglieder 35 – 38 zwischen
einer Verriegelungsstellung und einer Freigabestellung verstellbar, wobei
das Verriegelungsglied in der jeweiligen Höhenposition des Sitzes bzw.
der Lehne in das ihm gegenüberliegende
Loch der betreffenden Lochreihe 34 eingreift. Für eine Höhenverstellung
des Sitzes bzw, der Lehne müssen
also die beiden sitzseitigen Verriegelungsglieder 35, 36 bzw.
die beiden lehnenseitigen Verriegelungsglieder 37, 38 in
ihre Freigabestellung überführt werden,
in der sie nicht mehr in die jeweils benachbarte Holm-Lochreihe
eingreifen. Die Verriegelungsglieder 35 – 38 können durch
Federkraft in ihrer Verriege lungsstellung gehalten werden, so daß das überführen in
die Freigabestellung entgegen der Federkraft erfolgt. Die zugehörigen Federn
sind der übersichtlichkeit
wegen in der Zeichnung weggelassen worden.
Bei
jedem Halteholm befindet sich die Lochreihe 28 zweckmäßigerweise
an der dem anderen Holm zugewandten Holm-Innenfläche 27 bzw. 28.
In diesem Zusammenhang ist es ferner zweckmäßig, daß die beiden Verriegelungsglieder 35, 36 bzw. 37, 38 der
jeweiligen Halteeinrichtung 19 bzw. 20 innerhalb
des hohl ausgebildeten Verbindungsstabs 23 bzw. 26 angeordnet
und jeweils mittels eines eine Ausnehmung in der Wandung des Verbindungsstabs durchsetzenden
Betätigungsstückes 39, 40 bzw. 41, 42 betätigbar sind.
Bei jedem Verbindungsstab 23 bzw. 26 können also
die beiden Betätigungsstücke 39, 40 bzw. 41, 42 und
somit die damit verbundenen Verriegelungsglieder 35, 36 bzw. 37, 38 in Stab-Längsrichtung verstellt werden.
Die
Rückenlehne 3 ist
an dem Verbindungsstab 26 befestigt, wobei sie beim Ausführungsbeispiel
an zwei Zwischenstücke 43, 44 angeschraubt ist,
die ihrerseits auf dem Verbindungsstab 26 sitzen.
Beim
Sitz 2 ist die Anordnung dagegen etwas anders getroffen.
Der Sitz 2 ist nämlich
nicht nur wie beschrieben in der Höhe, sondern auch in Tiefenrichtung 4 verstellbar,
wozu der Sitz 2 mittels einer Tiefenverstelleinrichtung 45 in
Tiefenrichtung 4 verstellbar an der Halteeinrichung 19 angeordnet
ist.
Der
Sitz 2 ist in Tiefenrichtung 4 verstellbar an
der Halteeinrichtung 19 geführt. Hierzu weist die Halteeinrichtung 19 bei
jedem der beiden Haltestücke 21, 22 eine
Führungsleiste 46 bzw. 47 auf,
die fest mit dem betreffenden Haltestück verbunden ist und von diesem
zum Sitz 2 hin absteht. Dabei kann die Führungsleiste
mit horizontalen Schenkel eines mit dem jeweiligen Haltestück 21 bzw. 22 verschweißten Winkelstücks 48 bzw. 49 gebildet
werden, dessen vertikaler Schenkel 50 bzw. 51 innen
auf das jeweilige Haltestück
aufgesetzt ist und eine sich nach vorne erstreckende dreieckartige
Gestalt aufweist.
Jede
Führungsleiste 46 bzw. 47 greift
in eine an der betreffenden Sitzseite angeordnete Führungsnut 52 bzw. 53,
so dass der Sitz 2 auf den Führungsleisten 46, 47 in
Tiefenrichtung 4 verschiebbar aufliegt.
Die
Tiefenverstellung des Sitzes erfolgt selbsttätig in Abhängigkeit von der Höhenverstellung, derart,
dass sich der Sitz bei seiner Verstellung nach oben gleichzeitig
nach vorne und bei seiner Verstellung nach unten gleichzeitig nach
hinten verstellt. In diesem Falle wird also die schräge Hoch-/Tiefbewegung des
Sitzes mit der Verstellung des Sitzes in Tiefenrichtung gekoppelt.
Auf diese Weise paßt sich
bei einem vernünftig
gewählten
Wegverhältnis
die Sitztiefe automatisch an die jeweilige Sitzhöhe an. Es ist ja stets so,
dass bei niedriger Sitzhöhe
für Kinder
der Sitz weiter nach hinten bzw. bei oben befindlichem Sitz für Erwachsene
der Sitz weiter nach vorne verschoben sein muss. Da die beiden Halteholme 5, 6 lineare
Gestalt aufweisen, kann ein über
den Höhenverstellbereich
hinweg gleichbleibendes Übersetzungsverhältnis zwischen
der Höhenverstellung
und der Tiefenverstellung gewählt
werden, d.h. der in Tiefenrichtung zurückgelegte Weg des Sitzes ist
durchweg proportional zum den Halteholmen 5, 6 entlang zurückgelegten
Weg.
Aus 6 ist
eine solche Möglichkeit
einer von der Höhenverstellung
abgeleiteten Tiefenverstellung ersichtlich. Dabei wird darauf hingewiesen,
dass dieser Stuhl mit Ausnahme der Tiefenverstellung des Sitzes
gleich wie oben beschrieben ausgeildet sein kann, wobei in 8 für
entsprechende Teile die gleichen Bezugsziffern unter Hinzufügen eines „a" eingetragen sind.
In
diesem Falle ist an mindestens einem Halteholm 5a eine
in seiner Längsrichtung
verlaufende Zahnstange 61 angeordnet, die in eine Holmnut 62 eingelassen
sein kann. Ferner ist am Sitz 2a mindestens eine in Tiefenrichtung 4 verlaufende
Zahnstange 63 angeordnet, die in Seitenansicht (8) die holmseitige Zahnstange 61 quert,
jedoch in einer anderen Ebene als diese verläuft. Zwischen den beiden Zahnstangen 61, 63 ist
ein Zahnradgetriebe 64 angeordnet, das ein mit der Zahnstange 61 des
Halteholms 5a in Eingriff stehendes treibendes Zahnrad 65 und ein
mit der Zahnstange 63 des Sitzes 2a in Eingriff stehendes
getriebenes Zahnrad 66 enthält. Das Zahnradgetriebe 64 ist
an der Halteeinrichtung 19a des Sitzes angeordnet, von
der in 8 das am Halteholm 5a geführte Haltestück 21a sichtbar
ist.
Zweckmäßigerweise
ist im Bereich beider Halteholme eine solche Zahnleisten- und Zahnradgetriebe-Anordnung
vorhanden, die des Gleichlaufs wegen über eine Welle miteinander
verbunden sind.
Beim
Ausführungsbeispiel
befindet sich die holmseitige Zahnstange 61 an der Holm-Rückseite. Die
Zähne der
sitzseitigen Zahnstange 63 weisen nach unten.
Bei
der Anordnung und Ausbildung der Zahnstangen und des Zahnradgetriebes
muß darauf geachtet
werden, daß sich
der Sitz 2 bei der Höhenverstellung
in der gewünschten
Weise nach vorne bzw. hinten verschiebt. Beim Ausführungsbeispiel sitzt
das mit der holmseitigen Zahnstange 61 kämmende treibende
Zahnrad 65 auf einer quer zur Tiefen- und Höhenverstellrichtung
gerichteten Welle 67, auf der koaxial zum treibenden Zahnrad 65 das
sitzseitige getriebene Zahnrad 66 sitzt, das kleineren Durchmesser
als das treibende Zahnrad 65 aufweist und mit der sitzseitigen
Zahnstange 63 kämmt.
Es versteht sich, dass je nach Anordnung der Zahnstangen auch andere
Zahnradgetriebe, beispielsweise ein Kegelradgetriebe, zur Anwendung
kommen können.
Schiebt
man den Sitz 2a dem Holm 5a entlang beispielsweise
nach oben, wird das seine Lage innerhalb der Halteeinrichtung beibehaltende
Zahnradgetriebe 65, 66 mitgenommen, wobei sich
das treibende Zahnrad 65 und mit diesem über die
Welle 67 auch das getriebene Zahnrad 66 in Uhrzeigerrichtung
dreht, was ein Nach-vorne-Schieben, in 8 nach
rechts, des Sitzes 2a ergibt.
Die
drehbar an der Halteeinrichtung 19a für den Sitz 2a gelagerte
Welle 67 verläuft
zur anderen Sitzseite und trägt
dort die entsprechenden Zahnräder.
In 6 ist
das beim Ausführungsbeispiel hinter
den Halteholmen unterhalb vom Sitz angeordnete Zahnradgetriebe von
der Seite her sichtbar. Es versteht sich, dass eine geeignete Sichtabdeckung vorhanden
sein kann.
Es
wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Feststellung des Sitzes 2a in
der jeweiligen Höhenlage
in gleicher Weise wie anhand der 1 bis 5 beschrieben
erfolgt (Lochreihen 34, Verriegelungsglieder 35, 36).
Die
Führung
des Sitzes 2a in Tiefenrichtung 4 erfolgt in Übereinstimmung
mit der Beschreibung weiter oben, indem an beiden Seiten des Sitzes
eine in Tiefenrichtung verlaufende Führungsnut 52a vorgesehen
ist, in die eine Führungsleiste 46a der
Halteeinrichtung 19a eingreift, die gleich wie die Führungsleisten 46, 47 ausgebildet
sein kann, indem sie vom zum entgegengesetzten Holm vom Haltestück 21a abstehenden
horizontalen Schenkel eines fest mit dem Haltestück 21a verbundenen
Winkelstücks 48a gebildet
wird.
Auch
die seitliche Haltenut 52a des Sitzes 2a könnte wie
oben beschrieben ausgebildet sein. Bei der aus 6 hervorgehenden
Möglichkeit
wird die Führungsnut 52a dagegen
von einer gesonderten Nutenleiste 68 gebildet, auf der
der Sitz 2a in geeigneter Weise angebracht ist.
Die
sitzseitige Zahnstange 63 kann sich an der Nutenleiste 68,
jedoch auch an einer anderen Stelle des Sitzes befinden.
Im
einfachsten Falle ist der Sitz 2a unverrückbar fest
mit der sitzseitigen Zahnstange 63 verbunden. Es kann jedoch
zweckmäßig sein,
dass man zusätzlich
zu der von selbst erfolgenden Verstellung des Sitzes in Tiefenrichtung
eine weitere Möglichkeit der
Sitzverstellung in dieser Richtung von Hand vorsieht, damit man
die Sitztiefe zusätzlich
noch weiter auf die persönlichen
Bedürfnisse
des Benutzers abstimmen kann.
In
einem solchen Falle wird der Sitz unterteilt in eine die Sitzfläche bildende
Sitzpartie und in eine die sitzseitige Zahnstange tragende Sitzpartie,
wobei die die Sitzfläche
bildende Sitzpartie in Tiefenrichtung verstellbar an der die Zahnstange
tragenden Sitzpartie geführt
und in der jeweiligen Tiefenposition mit dieser verrastbar ist.
Diese
Variante ist nicht gesondert dargestellt, sie ist anhand der 6 jedoch
leicht vorstellbar. Der Sitz 2a würde der die Sitzfläche bildenden Sitzpartie
und die Nutenleiste 68 der die sitzseitige Zahnstange tragenden
Sitzpartie entsprechen. Zwischen den beiden „Sitzpartien" 2a und 68 müsste dann
nur noch eine Verschiebeführung
mit zugehöriger
Verrastung vorgesehen werden, beispielsweise in Gestalt einer Reihe
von Rastausnehmungen und eines Rastgliedes.
Diese
weiteren Ausgestaltungen des aus 6 hervorgehenden
Ausführungsbeispiels
sind von einem Fachmann also ohne weiteres ausführbar.