DE19503377C2 - Verfahren und Vorrichtung zum funkenerosiven Drahtschneiden eines Werkstücks - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum funkenerosiven Drahtschneiden eines WerkstücksInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum funkenerosiven
Drahtschneiden eines Werkstücks, bei dem Brückenteile durch
eine Überbrückungsvorrichtung zum Werkstück geführt werden,
um einen Kern, der durch Schneiden des Werkstücks in eine
vorgegebene Konturform unter Verwendung einer Drahtelektrode
gebildet wird, relativ zum bearbeiteten Werkstück in einer
ursprünglichen Position zu halten. Ferner betrifft die
Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung dieses
Verfahrens.
Ein Verfahren und eine Vorrichtung dieser Art sind aus
JP 57-201 127 bekannt und im folgenden anhand von Fig. 19 der
Zeichnungen näher beschrieben.
Bei dieser Vorrichtung wird ein Werkstück 1 mittels einer
Drahtelektrode (nachstehend als "Draht 2" bezeichnet)
bearbeitet. Eine obere Düse 3 führt den Draht 2 oberhalb des
Werkstückes 1 zu, und eine untere Düse 4 führt den Draht 2
vom Werkstück 1 weg. Infolge der Bearbeitung eines Kerns, der
von dem Werkstück 1 durch den Draht 2 abgeschnitten werden
soll, wird Arbeitsspalt 6 zwischen dem Werkstück 1 und einem
Kern 5 gebildet. Ein Brückenteil 10, welches den entstehenden
Arbeitsspalt 6 überspannt, wird dazu verwendet, den Kern 5
mit dem Werkstück 1 in Verbindung zu halten. Eine
Überbrückungsvorrichtung 11 dient zum Zuführen des
Brückenteils 10.
Im Betrieb wird eine Spannung zwischen dem Werkstück 1 und
dem Draht 2 durch eine nicht dargestellte
Bearbeitungsenergieversorgung angelegt, und erzeugt eine
Entladung. Der Draht 2 wird durch die obere Düse 3 und die
untere Düse 4 in der Nähe des Werkstückes 1 angeordnet. Das
Werkstück 1 und der Draht 2 werden in Bezug aufeinander auf
der Grundlage eines Befehls von einer nicht gezeigten NC-
Vorrichtung bewegt, um das Werkstück 1 in eine vorbestimmte
Konturform zu schneiden, wodurch der Kern 5 ausgebildet wird,
während der Spalt 6 zwischen dem Kern 5 und dem Werkstück 1
ausgebildet wird. Unmittelbar bevor der Schneidvorgang beendet
wird, wird die Bearbeitung angehalten und die
Überbrückungsvorrichtung 11 in Betrieb gesetzt, um das
Brückenteil 10 mit dem Kern 5 und dem Werkstück 1 über dem
gebildeten Spalt 6 zu verbinden. Nachdem die Überbrückung
sichergestellt ist, wird der zum Schneiden noch verbliebene
Abschnitt der Bahnkurve bearbeitet.
Die voranstehend beschriebene bekannte Erodiervorrichtung
weist die Schwierigkeit auf, daß der Kern nach dem Schneiden
verkippen oder sich verschieben kann, abhängig von der Form
und/oder den Abmessungen des Kerns 5, oder dem
Befestigungsverfahren für die Brückenteile 10.
Weiterhin tritt bei einer derartigen Vorrichtung die
Schwierigkeit auf, daß dann, wenn mehrere Kerne von einem
Werkstück 1 entfernt werden sollen, das Brückenteil 10 einen
benachbarten Bearbeitungsbereich stören kann, insbesondere
wenn die Kerne 5 klein sind, so daß der nächste
Bearbeitungsvorgang nicht ohne weiteres stattfinden kann.
Wurde das Brückenteil 10 so angeordnet, daß es keine
derartigen Störungen hervorruft, so verringert sich
allerdings die Anzahl an Kernen, die von dem Werkstück 1
entfernt werden können, was zu einem schlechteren
Wirkungsgrad führt.
Eine weitere Schwierigkeit, die bei der bekannten
Erodiervorrichtung auftritt, besteht darin, daß das
Brückenteil 10 die obere Düse 3 stören kann, abhängig von den
Abmessungen des Kerns 5 oder den Abmessungen oder
Befestigungspositionen der Brückenteile 10. Dadurch kann die
Bearbeitung des jeweiligen Werkstücks häufig nicht
hinreichend effizient durchgeführt werden kann.
Bei dem Verfahren nach der DE 41 31 650 C2 werden zum Sichern
eines Formstücks bei einer funkenerosiven
Drahtschneidemaschine keine Brückenteile, sondern
Ablagerungen verwendet, für die geeignete Stellen in nicht
näher beschriebener Weise automatisch bestimmt werden können.
Nach der US-PS 52 42 555 werden beim Elektroerodieren eines
Werkstücks die Geometrie und Anordnung von Keilen als
Sicherungseinrichtungen in ebenfalls nicht näher erläuterter
Weise automatisch bestimmt.
Beim Verfahren und der Vorrichtung zum funkenerosiven
Drahtschneiden nach der DE 33 09 624 C2 erfolgt eine
Steuerung der Halterung des Werkstücks, beispielsweise eines
Kerns, nach Bedarf.
Verschiedene Ausführungsformen von Brückenteilen sind in US
46 95 210 beschrieben. Die Anordnung von Brückenteilen über
mehrere Kerne ergibt sich aus der DE 27 55 724 C2, wobei als
Halterung ein verstellbarer Tisch vorgesehen ist.
Der CH-Prospekt "AGIECUT, Mehr Präzision und Zeitgewinn mit
Schneiderosion" von der Firma AGIE, Nr. 013.468.4 S,
April 1994, Seiten 16 und 17, erwähnt die prinzipielle
Möglichkeit von Kollisions-Checks bei einer CAD-unterstützten
Werkzeugmaschine. Auch der CH-Prospekt "ROBOFIL 2020-4020-
6020, Die hochpräzisen Werkzeugmaschinen" von der Firma
CHARMILLES TECHNOLOGIES S. A., Nr. 4979950/D/04.94, April
1994, Seiten 12 und 13, nennt ein Antikollisionssystem für
einen Maschinenkopf bei Universalmaschinen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der
eingangs genannten Art anzugeben, mit dem eine effiziente
Bearbeitung eines Werkstückes bei sicherer Halterung des
jeweils entstehenden Kerns unter Berücksichtigung der
Bearbeitungsdaten und der im Zuge der Bearbeitung zu
erwartenden Verkippung des Kerns ermöglicht wird. Ferner
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine zur
Durchführung dieses Verfahrens geeignete Vorrichtung zu
schaffen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 bzw. des Patentanspruchs 18 gelöst.
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den den
Patentansprüchen 1 bzw. 18 jeweils nachgeordneten
Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand
von Fig. 1 bis 18 der Zeichnungen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum funkenerosiven Drahtschneiden eines
Werkstücks in schematischer Darstellung in der
Ansicht von der Seite,
Fig. 2 Teile der Vorrichtung nach Fig. 1 in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 ein Flußdiagramm zur Erläuterung des Betriebsablauf
bei dieser Ausführungsform,
Fig. 4(a) eine Konturform eines Kerns,
Fig. 4(b) eine aus der Konturform nach Fig. 4(a) hergeleitete
geglättete Konturform dieses Kerns,
Fig. 5 eine bei der Vorrichtung nach Fig. 1 auftretende
Verkippung eines Kerns in schematischer
Darstellung,
Fig. 6 die Anordnung von Brückenteilen zur Halterung des
Kerns bei einer Vorrichtung nach Fig. 1 in
schematischer Darstellung,
Fig. 7 verschiedene Variationen der Anordnung von
Brückenteilen bei der Vorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 8 Teile eines Werkstücks zusammen mit der
Drahtelektrode bei einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung,
Fig. 9 ein Flußdiagramm zur Erläuterung des Betriebsablauf
bei dieser Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 10 Beispiele für die Anordnung eines Brückenteils
gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 11 ein Beispiel für die Anordnung eines Brückenteils
bei dieser Ausführungsform;
Fig. 12 ein Flußdiagramm zur Erläuterung des Betriebsablauf
bei dieser Ausführungsform,
Fig. 13 die Art des Anordnens eines Brückenteils bei einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 14 die Art des Entfernens des Brückenteils bei dieser
Ausführungsform,
Fig. 15 ein Flußdiagramm zur Erläuterung des
Betriebsablaufs bei dieser Ausführungsform,
Fig. 16 ein Brückenteil und die Halterung des Brückenteils
bei einer Ausführungsform der Erfindung in der
Ansicht von oben,
Fig. 17 den Gegenstand von Fig. 16 in Seitenansicht,
Fig. 18 eine Vorrichtung zum Aufbringen eines Klebers bei
einer Ausführungsform der Erfindung in
schematischer Darstellung und
Fig. 19 Teile einer bekannten Vorrichtung zum
funkenerosiven Drahtschneiden eines Werkstücks in
schematischer Darstellung in der Ansicht von der
Seite.
Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung werden im
folgenden näher beschrieben.
Zunächst wird eine Ausführungsform 1 der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf Fig. 1 bis 7 beschrieben,
wobei gleiche Bezugszeichen wie bei Fig. 19 gleiche oder
entsprechende Teile bezeichnen.
Wie aus Fig. 6 hervorgeht, wird zuerst ein Anfangsloch 1a in
das Werkstück 1 eingeschnitten, und mit fortschreitender
Bearbeitung wird längs einer Bahnkurve eine Nut bzw. ein
Spalt 6 ausgebildet, bis ein kleiner Abschnitt 6a der
Bahnkurve übrigbleibt, der noch geschnitten werden muß.
Brückenteile 10, die aus einem hochmagnetischen Material
bestehen, um den Kern 5 an dem Werkstück 1 zu haltern, werden
selektiv an ausgewählten Orten der Bahnkurve angebracht, so
daß sie die Nut 6 überqueren. Die Brückenteile 10 können
kreisförmig sein, oder sie können gemäß Fig. 2 die Form
eines rechteckigen Quaders 10a aufweisen, eines dreieckigen
Brückenteils 10b, oder eines zylindrischen Brückenteils 10c.
Eine Überbrückungsvorrichtung 11, nachfolgend auch
Brückenvorrichtung genannt, besteht aus mehreren Teilen
einschließlich eines Magneten 12, welcher das jeweilige
Brückenteil 10 transportiert, einer in Z-Richtung angeordnete
Hohlwelle 13, welche einen Magneten 12 haltert, um ihn
während der Vertikalbewegung zu führen, eines Antriebs, der
die Hülse 14 in Z-Richtung antreibt, einer Hülse 15, welche
den Magneten 12 während der Längsbewegung in X-Richtung
führt, einer Hülse 16, welche den Magneten 12 während einer
Querbewegung in Y-Richtung führt, und eines XY-Antriebs 17,
welcher die Hülse 15 und die Hülse 16 antreibt.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, umfassen andere wesentliche Teile
eine NC-Vorrichtung 100, welche den XY-Antrieb 17 und den Z-
Antrieb 14 und darüber hinaus die
Drahterodierbearbeitungsvorrichtung steuert. Ein Kleberbad 18
speichert einen Kleber zur Aufbringung auf die Brückenteile
10, und eine Brückenteile-Vorratsvorrichtung 19 wird zum
Aufbewahren von mehreren Brückenteilen 10 verwendet. Eine
Platte 20 haltert an ihrer oberen Fläche das Werkstück 1, und
ein Tisch 21 hält die Platte 20 fest. Ein unterer Arm 22 hält
die untere Düse 4, und ein Behälter 23 für
Bearbeitungsflüssigkeit (Dielektrikum) ist so ausgelegt, daß
er den Tisch 21 sichert und ein Verspritzen des Dielektrikums
verhindert.
Im Betrieb wird der Draht 2 in das Anfangsloch 1a geführt, um
anschließend das Werkstück 1 in eine vorbestimmte Form zu
schneiden. Die Bearbeitung wird in einem bestimmten Moment
angehalten, wobei auf der Bahnkurve der vorbestimmte
Abschnitt 6a übrigbleibt, der noch geschnitten werden muß,
wie in Fig. 6 gezeigt. Dann werden die Form und die Anzahl
der Brückenteile 10 ausgewählt, und ihre Positionen
entsprechend dem Flußdiagramm in Fig. 3 berechnet.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Auswahl und die
Berechnung von der NC-Vorrichtung 100 durchgeführt werden.
Entsprechend der Reihenfolge der Schritte von Fig. 3 wird
das Gewicht des Kerns 5 zuerst berechnet (S1). Diese
Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Daten für die
bearbeitete Form, die Plattendicke und das Material des
Werkstücks 1, die vor der Erodierbearbeitung eingegeben
wurden.
Daraufhin wird der Kern 5 in die glattest-mögliche Form
bearbeitet, wie in Fig. 4 gezeigt, so daß die Form des Kerns
in ein vorbestimmtes Muster klassifiziert wird (S2).
Beispielhaft ist eine tatsächliche Kernform in Fig. 4(a)
gezeigt, und eine geglättete Kernform in Fig. 4(b). Die Form
des Brückenteils 10 wird entsprechend dem Muster, dem
Formbereich (berechnet aus Bearbeitungswegdaten, die vor der
Erodierbearbeitung eingegeben wurden), dem Gewicht des Kerns
und dergleichen (S3) ausgewählt, und die Anzahl und
Befestigungspositionen der Brückenteile 10 werden zeitweilig
bestimmt (S4, S5). Unter der Annahme, daß die Brückenteile
10, die wie voranstehend beschrieben zeitweilig bestimmt
wurden, über dem Kern 5 und dem Werkstück 1 befestigt wurden,
und das Abschneiden des Kerns oder die Endbearbeitung beendet
ist, werden der Wert des Verkippens des Kerns 5 infolge des
Drucks des Dielektrikums, welches von der oberen Düse und der
unteren Düse 4 ausgespritzt wird, und der Wert des Verkippens
des Kerns 5 infolge seines Eigengewichtes berechnet (S6).
Dann wird beurteilt, ob die zu diesem Zeitpunkt berechnete
Verkippung einen vorbestimmten Wert nicht überschreitet (S7).
Es wird darauf hingewiesen, daß zur Berechnung der Verkippung
ein Verfahren mit finiten Elementen verwendet wird, um die
elastische Verformung zu berechnen, und es ergibt sich die
maximale Auslenkung δ, wie in Fig. 5 gezeigt ist.
Wenn im Schritt S7 festgestellt wurde, daß die Verkippung
größer ist als ein zulässiger Wert, werden die
Befestigungspositionen sowie die Anzahl und Form der
Brückenteile 10 nacheinander geändert, um die optimale
Anordnung der Brückenteile 10 zu bestimmen.
Falls im Schritt S7 festgestellt wurde, daß die Verkippung
größer als der zulässige Wert ist, so werden die
Befestigungspositionen der Brückenteile 10 zuerst geändert
(S5), und die Berechnungen in den Schritten S6 und S7
durchgeführt. Wenn im Schritt S7 erneut festgestellt wird,
daß die Verkippung größer ist als der zulässige Wert, so
werden die Schritte S5 und S7 wiederholt. Es wird darauf
hingewiesen, daß die Anzahl der im Schritt S6 durchgeführten
Berechnungen im Schritt S8 gezählt wird, und daß die Schritte
S5 bis S7 wiederholt werden, bis die Anzahl der Berechnungen
bei S6 den Wert "vier" erreicht.
Wenn im Schritt S7 festgestellt wird, daß die Verkippung
immer noch größer als der zulässige Wert ist, nachdem die
Befestigungspositionen der Brückenteile 10 viermal geändert
wurden, so wird die Anzahl der Brückenteile 10 geändert (S4),
und dann die Schritte S5 bis S7 durchgeführt. Wenn im Schritt
S7 erneut festgestellt wird, daß die Verkippung größer ist
als der zulässige Wert, so werden die Schritte S5 bis S7 drei
weitere Male für die neue Anzahl der Brückenteile 10
durchgeführt, die im Schritt S4 eingestellt wird. Falls im
Schritt S7 festgestellt wird, daß die Verkippung immer noch
größer ist als der zulässige Wert, nachdem die Änderung der
Befestigungsposition viermal für die neue Anzahl der
Brückenteile 10 durchgeführt wurde, die im Schritt S4
eingestellt wurde, so wird die Anzahl der Brückenteile erneut
geändert (S4), und dann werden die Schritte S5 bis S7 vier
Mal wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, daß die Anzahl an
Berechnungen, die im Schritt S4 durchgeführt werden, im
Schritt S9 gezählt wird, und daß die Schritte S4 bis S7
wiederholt werden, bis die Anzahl an Berechnungen im Schritt
S4 den Wert "vier" erreicht.
Wenn im Schritt S7 festgestellt wird, daß die Verkippung
immer noch größer ist als der zulässige Wert, nachdem die
Befestigungspositionen und die Anzahl an Brückenteilen 10
geändert wurden, so wird die Form der Brückenteile 10
geändert (S3), und dann werden die Schritte S4 bis S7
durchgeführt. Wenn im Schritt S7 erneut festgestellt wird,
daß die Verkippung größer ist als der zulässige Wert, so
werden die Schritte S5 bis S7 drei weitere Male für die neue
Form der Brückenteile 10 durchgeführt, die im Schritt S3
eingestellt wurde. Falls im Schritt S7 festgestellt wird, daß
die Verkippung immer noch größer ist als der zulässige Wert,
nachdem die Änderung der Befestigungsposition viermal für die
neue Form der Brückenteile 10 durchgeführt wurde, die im
Schritt S3 eingestellt wurde, so wird die Anzahl der
Brückenteile 10, welche die neue Form haben, die im Schritt
S3 eingestellt wurde, geändert (S4), und dann werden die
Schritte S5 bis S7 viermal wiederholt. Es wird darauf
hingewiesen, daß die Anzahl der im Schritt S4 durchgeführten
Berechnungen im Schritt S9 gezählt wird, und daß die Schritte
S4 bis S7 wiederholt werden, bis die Anzahl der Berechnungen
im Schritt S4 den Wert "vier" erreicht. Falls im Schritt S7
festgestellt wird, daß die Verkippung immer noch größer ist
als der zulässige Wert, nachdem die Schritte S4 bis S7 wie
voranstehend geschildert für die neue Form wiederholt wurden,
wird erneut die Form der Brückenteile 10 geändert (S3), und
dann werden die Schritte S4 bis S7 wie voranstehend
geschildert wiederholt. Es sei darauf hingewiesen, daß die
Form der Brückenteile 10 durch die Anzahl an Formen der
Brückenteile 10 geändert wird, die in der
Brückenteillagervorrichtung 19 aufbewahrt werden (wird vorher
in die NC-Vorrichtung eingegeben).
Durch Wiederholen dieser Schritte auf die beschriebene Art
und Weise kann die optimale Anordnung der Brückenteile 10
bestimmt werden. Kann allerdings die optimale Anordnung der
Brückenteile 10 durch Wiederholung dieser Schritte nicht
festgelegt werden, so tritt ein Fehler auf (nicht gezeigt).
In diesem Fall wird der voranstehende Betriebsablauf
wiederholt, nachdem der Benutzer andere Arten von
Brückenteilen 10 vorgesehen hat, die beispielsweise in der
Brückenteil-Lagervorrichtung 19 aufbewahrt werden.
Ein Beispiel für die Anordnung der Brückenteile 10, die
verwendet werden, nachdem diese Vorgehensweise durchgeführt
wurde, ist in Fig. 7 gezeigt. Die Brückenteile 10 werden
über dem Werkstück 1 und dem Kern 5 durch die
Brückenvorrichtung 11 angebracht. Im einzelnen werden der XY-
Antrieb und der Z-Antrieb 14 durch die NC-Vorrichtung 100
aktiviert, und das entsprechende Brückenteil 10 wird unter
den in der Brückenteil-Lagervorrichtung 19 vorhandenen
Brückenteilen ausgewählt und vom Magneten 12 angezogen. Dann
wird der Boden des Brückenteils 10 in den Kleber in dem
Kleberbad 18 eingetaucht. Daraufhin wird das Brückenteil 10
in der vorbestimmten Position angebracht. Der zum Schneiden
übrigbleibende Abschnitt 6a wird dann geschnitten, und die
Bearbeitung beendet.
Es wird darauf hingewiesen, daß das Finite-Elemente-
Verfahren, welches zur Berechnung der Verkippung des Kerns
verwendet wird, durch ein anderes Lösungsverfahren ersetzt
werden kann, beispielsweise das Grenzen-Elemente-Verfahren
oder ein Verfahren, bei welchem die Verkippung approximiert
wird.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 8 und 9 wird nunmehr eine
Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung beschrieben. Es
wird darauf hingewiesen, daß der mechanische Aufbau und
teilweise auch der Betriebsablauf der Vorrichtung ebenso ist
wie bei der Ausführungsform 1. Fig. 8 zeigt den
Betriebsablauf der vorliegenden Ausführungsform, und Fig. 9
ist ein Flußdiagramm, welches diesen Betriebsablauf
beschreibt. Gleiche Bezugszeichen wie in den Zeichnungen von
Ausführungsform 1 bezeichnen in Fig. 8 gleiche oder
entsprechende Teile.
Nunmehr wird der Betriebsablauf beschrieben. Wenn der noch zu
schneidende Abschnitt 6a nahe an der Befestigungsposition des
Brückenteils 10 bei der Ausführungsform 1 liegt, insbesondere
wenn der Kern 5 klein ist, kann die obere Düse 3 das
Brückenteil 10 stören, wenn das Brückenteil 10 angebracht
wird, oder wenn der noch zu schneidende Abschnitt 6a
bearbeitet wird. Daher muß sich die obere Düse 3 frei von dem
Brückenteil 10 bewegen, wie in Fig. 8 gezeigt. Dieser
Betriebsablauf wird auf der Grundlage des Flußdiagramms von
Fig. 9 beschrieben.
Die vorliegende Ausführungsform zeigt einen Betriebsablauf,
der im Schritt der Verbindung des Brückenteils 10 über dem
Werkstück 1 und dem Kern 5 in Fig. 8 bei Ausführungsform 1
durchgeführt wird, und nach diesem Schritt durchgeführt wird.
Zuerst werden die Form, Anzahl und Befestigungspositionen der
Brückenteile 10 festgelegt, wie bezüglich Ausführungsform 1
beschrieben (S10). Dann folgt eine Überprüfung im Hinblick
auf eine gegenseitige Störung zwischen dem entsprechenden
Brückenteil 10 und der oberen Düse 3 zum Zeitpunkt der
Anbringung des Brückenteils 10 (S11), und wenn diese Teile
sich zu stören scheinen, werden eine Richtung und ein
Störungswert berechnet (S12), und die obere Düse 3 bewegt
sich frei vom Brückenteil 10 (S13). Da der XYZ-Antrieb der
oberen Düse 3 bereits bekannt ist, läßt sich dieser ohne
weitere Erläuterung verstehen.
Dann werden die Brückenteile 10 angebracht (S14). Daraufhin,
wenn der noch zu schneidende Abschnitt 6a bearbeitet werden
soll, wird die obere Düse 3 bewegt, um zu beurteilen, ob sie
das entsprechende Brückenteil 10 stört (S15). Falls diese
Teile sich zu stören scheinen, so wird ein Störungswert
zwischen dem Brückenteil 10 und der oberen Düse 3 ermittelt,
und dann wird ein Anstieg berechnet, der für die obere Düse 3
erforderlich ist (S16), die Einstellungen der
Bearbeitungsbedingungen werden geändert, da sich ein
Bearbeitungszustand infolge einer Anhebung der oberen Düse 3
ändert (S17), und die obere Düse 3 wird angehoben (S18). Dann
wird der noch zu schneidende Abschnitt bearbeitet (S19).
Zur Berechnung des Störungswertes wird der Hub-Ursprung der
Erodierbearbeitungsvorrichtung festgelegt zu (0, 0, 0) und
die Positionen des Werkstückes 1, des Brückenteils 10 und der
oberen Düse 3 werden in dreidimensionalen Koordinaten
festgelegt.
Da der noch zu schneidende Abschnitt 6a gewöhnlich eine Länge
von einigen mm aufweist, wenn die obere Düse 3 in Bezug auf
das Brückenteil 10 zum Zeitpunkt der Bearbeitung des noch zu
schneidenden Abschnitts stört, wurde die obere Düse 3 bei der
vorliegenden Ausführungsform zu Beginn der Bearbeitung des
noch zu schneidenden Abschnitts angehoben. Wenn sich jedoch
die Bearbeitungsgeschwindigkeit infolge der Anhebung der
oberen Düse 3 verringert, oder der noch zu schneidende
Abschnitt 6a lang ist, da der Kern 5, der die
Bearbeitungsgenauigkeit beeinflußt, groß ist, kann die obere
Düse 3 unmittelbar dann angehoben werden, bevor es zu einer
Störung mit dem Brückenteil 10 kommt.
Zwar wurde die Störung zwischen der oberen Düse 3 und dem
Brückenteil 14 vorher berechnet, um sie bei der vorliegenden
Ausführungsform zu verhindern, jedoch kann diese Störung auch
durch einen Berührungsdetektor festgestellt werden, der an
der oberen Düse 3 oder dem Brückenteil 10 befestigt ist, um
die Störung zu verhindern, so daß dieselbe Wirkung
hervorgerufen wird.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 10 bis 12 wird nunmehr eine
Ausführungsform 3 der vorliegenden Erfindung beschrieben. Es
wird darauf hingewiesen, daß der mechanische Aufbau und
einige Betriebsabläufe der Vorrichtung ebenso sind wie bei
den Ausführungsformen 1 und 2. Fig. 10 zeigt die
Befestigung eines Brückenteils beim Entfernen
mehrerer Kerne nebeneinander bei der Ausführungsform 1,
Fig. 11 die Befestigung
bei der vorliegenden Ausführungsform, und Fig. 12
ist ein Betriebsablauf-Flußdiagramm für diese Zeichnungen.
Gleiche Bezugszeichen wie bei den Zeichnungen von
Ausführungsform 1 und Fig. 2 bezeichnen in diesen
Zeichnungen gleiche oder entsprechende Teile.
In den Zeichnungen bezeichnet 16 ein Anfangsloch für eine
zweite Bearbeitung, 1c bezeichnet ein Anfangsloch für eine
dritte Bearbeitung, 1d bezeichnet ein Anfangsloch für eine
vierte Bearbeitung, 52 bezeichnet einen Kern für die zweite
Bearbeitung, 53 bezeichnet einen Kern für die dritte
Bearbeitung, 54 bezeichnet einen Kern für die vierte
Bearbeitung, 62 bezeichnet eine bearbeitete Nut für die
zweite Bearbeitung, 63 bezeichnet eine bearbeitete Nut für
die dritte Bearbeitung, 64 bezeichnet eine bearbeitete Nut
für die vierte Bearbeitung, 62a bezeichnet einen noch zu
schneidenden Abschnitt für die zweite Bearbeitung, 63a
bezeichnet einen noch zu schneidenden Abschnitt für die
dritte Bearbeitung, und 64a bezeichnet einen noch zu
schneidenden Abschnitt für die vierte Bearbeitung.
Nachstehend wird der Betriebsablauf beschrieben. Wenn
mehrere, einander benachbarte Kerne von dem Werkstück 1 bei
der Ausführungsform 1 entfernt werden sollen, kann das
Brückenteil 10, das zur Bearbeitung des ersten Kerns
angebracht ist, die Bearbeitungsnut 62 des zweiten Kerns
stören, wie in Fig. 10 gezeigt ist. In einem solchen Fall
tritt eine Störung zwischen der oberen Düse 3 und dem
Brückenteil 10 zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf, wodurch die
Maschine beschädigt wird. Falls die Störung bezüglich der
oberen Düse 3 durch das Verfahren gemäß Ausführungsform 2
verhindert wird, so tritt eine Schwierigkeit auf,
beispielsweise wenn das Brückenteil 10 angebracht werden
soll, um den zweiten Kern 52 zu haltern, da die Brückenteile
10 einander stören, so daß keine Befestigung möglich ist.
Wenn der Abstand zwischen den Kernen vergrößert wird, um eine
derartige Störung zu verhindern, so sinkt die Anzahl von
Kernen, die von dem Werkstück 1 entfernt werden können, was
zu einem schlechteren Wirkungsgrad führt. Die Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die zur Lösung derartiger
Probleme ausgelegt ist, wird auf der Grundlage der Fig. 11
und 12 beschrieben.
Da in Fig. 11 die Anzahl zu bearbeitender Kerne vier
beträgt, ist N = 4 (S20). Zuerst wird der Draht 2 in das
Anfangsloch 1a des ersten Kerns eingebracht, und wird die
Bearbeitung durchgeführt, mit der Ausnahme des noch zu
schneidenden Abschnitts 6a, zur Herstellung der bearbeiteten
Nut (Arbeitsspalt) 6 (S22). Es wird darauf hingewiesen, daß
zu diesem Zeitpunkt infolge der Tatsache, daß der erste Kern
bearbeitet werden soll, der Zählwert für K (Anzahl
bearbeiteter Kerne) 1 beträgt (S21). Dann werden die
Befestigungspositionen der Brückenteile 10 festgelegt, unter
Verwendung der gleichen Logik wie bei der Ausführungsform 1
(S23). Zu diesem Zeitpunkt wird eine Überprüfung bezüglich
einer Störung zwischen dem nächsten Kern 52 und dem
Brückenteil 10 durchgeführt, wie in Fig. 10 (S24). Diese
Störungsüberprüfung kann auf dieselbe Weise durchgeführt
werden wie bei der Ausführungsform 2. Da in diesem Fall eine
Störung auftritt, geht der Betriebsablauf zur Bearbeitung des
nächsten Kerns weiter. Da der zweite Kern bearbeitet werden
soll, wird zu diesem Zeitpunkt K (Anzahl bearbeiteter Kerne)
als K + 1 gezählt (vorherige Anzahl bearbeiteter Kerne + 1)
(S28).
Der Draht 2 wird in das Anfangsloch 16 für den zweiten Kern
eingebracht, und es wird eine Bearbeitung durchgeführt, mit
Ausnahme des noch zu schneidenden Abschnitts 62a, wobei die
bearbeitete Nut 6 ausgebildet wird (S22). Dann wird die
Befestigungsposition des Brückenteils 10 über dem Kern 5 und
dem Kern 52 bestimmt (S23). Da das Brückenteil 10 und der
nächste Kern 53 einander in diesem Falle stören, geht der
Betriebsablauf zur Bearbeitung des nächsten Kerns über.
Entsprechend kann am Ende der Bearbeitung des noch zu
schneidenden Abschnitts des dritten Kerns das Brückenteil 10
nicht angebracht werden, und daher geht der Betriebsablauf
zur Bearbeitung des vierten Kernes über. Da das Brückenteil
10 über den vier Kernen 5, 52, 53 und 54 angebracht werden
kann, wird das Brückenteil 10 wie in Fig. 11 gezeigt
angebracht (S25), und die noch zu schneidenden Abschnitte 6a,
62a, 63a und 64a werden nacheinander bearbeitet (S26). Bei
der vorliegenden Ausführungsform ist die Anzahl zu
bearbeitender Kerne gleich vier, und das Brückenteil 10 wird
am Ende der Bearbeitung der vier Kerne angebracht, mit
Ausnahme der noch zu schneidenden Abschnitte. Daher ist K = N
(S27), und die Bearbeitung wird beendet.
Es wird darauf hingewiesen, daß dann, wenn die Anzahl der zu
bearbeitenden Kerne vier beträgt, und das Brückenteil ohne
Störung mit dem anderen Kern am Ende der Bearbeitung von zwei
Kernen mit Ausnahme der noch zu schneidenden Abschnitte
angebracht werden kann, der Betriebsablauf sofort zu den
Schritten S25 und S26 übergeht, und im Schritt S27
festgestellt wird, daß K = N ist. Daher geht der
Betriebsablauf zu S28 über, und die Schritte S22 bis S27
werden wiederholt.
Wenn das ausgewählte Brückenteil und die Nut des benachbarten
Kerns bei der vorliegenden Ausführungsform einander stören,
so wird darüber hinaus die Störungsüberprüfung wieder
aufgenommen, nachdem der Kern, der durch das entsprechende
Brückenteil gehalten wird, mit Ausnahme seines noch zu
schneidenden Abschnitts bearbeitet wurde. Allerdings kann die
vorliegende Ausführungsform so ausgelegt sein, daß sie zur
tatsächlichen Bearbeitung übergeht, nachdem eine Überprüfung
bezüglich einer Störung zwischen dem vorher ausgewählten
Brückenteil und der Nut des benachbarten Kerns durchgeführt
wurde, ohne daß eine tatsächliche Bearbeitung durchgeführt
wird.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 13 und 14 wird nunmehr eine
Ausführungsform 4 der vorliegenden Erfindung beschrieben. Es
wird darauf hingewiesen, daß der mechanische Aufbau und
einige Betriebsabläufe der Vorrichtung ebenso sind wie bei
den Ausführungsformen 1 und 2. Fig. 13 zeigt, wie der Kern
durch die Brückenvorrichtung gehalten wird, und Fig. 14
zeigt, wie der Kern von dem Werkstück entfernt wird.
Identische Bezugszeichen wie in den Zeichnungen zu den
Ausführungsformen 1 und 2 bezeichnen in diesen Zeichnungen
gleiche oder entsprechende Teile.
Nachstehend wird der Betriebsablauf beschrieben. Das
Brückenteil 10, welches über den Kern 5 und das Werkstück 1
bei der Ausführungsform 1 aufgepaßt wurde, vor der
Bearbeitung des noch zu schneidenden Abschnitts, wird nur auf
den Kern 5 bei der vorliegenden Ausführungsform aufgepaßt,
wie in Fig. 13 gezeigt ist. Während der Kern 5 durch die
Brückenvorrichtung 11 gehalten wird, wird dann der noch zu
schneidende Abschnitt 6a bearbeitet, und der Kern 5
abgeschnitten. Daraufhin wird, wie in Fig. 14 gezeigt, der
Draht 2 abgeschnitten, die obere Düse 3 in die nicht störende
Position bewegt, und der Z-Antrieb 14 angetrieben, um die
Hülse Z13 anzuheben, damit der Kern 5 vom Werkstück 1
hochgezogen wird. Dann wird der Kern durch die
Brückenvorrichtung 11 in eine vorbestimmte Position
verschoben, und von dem Magneten 12 getrennt. Zu diesem
Zeitpunkt ist die Befestigung des Brückenteils 10 so gewählt,
daß die Verkippung des Kerns 5 nicht stärker ist als der
vorbestimmte Wert, wie bei der Ausführungsform 1, und es wird
eine Maßnahme zur Vermeidung einer Störung wie bei der
Ausführungsform 2 getroffen, wenn das Brückenteil 10 die
obere Düse 3 zum Zeitpunkt der Anbringung des Brückenteils 10
oder während eines Teils der Bearbeitung des noch zu
schneidenden Abschnitts stört.
Es wird darauf hingewiesen, daß zwar bei der vorliegenden
Ausführungsform eine Brückenvorrichtung zum Haltern des Kerns
verwendet wurde, jedoch mehrere Brückenteile angebracht
werden können, und mehrere Brückenvorrichtungen zum Haltern
des Kerns verwendet werden können, um dieselben Wirkungen
hervorzurufen.
Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung wird
nachstehend auf der Grundlage von Fig. 15 beschrieben. Der
Aufbau der Vorrichtung ist gleich jener gemäß Ausführungsform
1. Ein Betriebsablauf-Flußdiagramm der vorliegenden Erfindung
ist in Fig. 15 dargestellt.
Bei den konventionellen Verfahren zur Handhabung des Kerns 5
wurde der Kern zur Außenseite der Maschine gebracht, und das
Werkstück, also der Rohling, wurde endbearbeitet, wie in der
japanischen Veröffentlichung eines offengelegten Patents Nr.
HEI2-303725. Bei einem derartigen Verfahren wurde die
Endbearbeitung nach Stanzen des Kerns 5 durchgeführt. Wenn
jedoch ein Stanzen des Kerns 5 bei der
Drahterodierbearbeitungsvorrichtung erfolgen soll, so ist es
schwierig, sämtliche Betriebsabläufe automatisch
durchzuführen, da Änderungen der Aufspannung vorgenommen
werden müssen, und ein Werkstück durch eine spezielle
Aufspannvorrichtung gehalten werden muß.
Das Ziel dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
besteht in der Überwindung dieser Nachteile und darin, ein
automatisches Schneiden und Endbearbeiten zu ermöglichen. Wie
aus dem Flußdiagramm von Fig. 15 hervorgeht, erfolgt zuerst
ein erster Schnitt mit Ausnahme des noch zu schneidenden
Abschnitts (S30). Dann wird der bearbeitete Abschnitt (der
zuerst geschnittene Abschnitt) endbearbeitet (S31). Daraufhin
werden die Brückenteile 10 angebracht, um den Kern 5 zu
haltern (S32). Zu diesem Zeitpunkt wird die Befestigung der
Brückenteile 10 so eingestellt, daß die Verkippung des Kerns
5 nicht stärker ist als der zulässige Wert, wie bei der
Ausführungsform 1, und es wird eine Maßnahme zur Verhinderung
von Störungen wie bei der Ausführungsform 2 ergriffen, wenn
das Brückenteil 10 und die obere Düse 3 einander zum
Zeitpunkt der Anbringung des Brückenteils 10 oder während
eines Teils der Bearbeitung des noch zu schneidenden
Abschnitts stören. Dann wird in dem noch zu schneidenden
Abschnitt ein erster Schritt durchgeführt (S33). Schließlich
wird der noch zu schneidende Abschnitt endbearbeitet (S34).
Die voranstehende Vorgehensweise gestattet eine Bearbeitung,
ohne daß Änderungen der Aufspannung erforderlich sind.
Bei jeder der voranstehend beschriebenen Ausführungsformen
ist das Material des Brückenteils 10 bzw. der Brückenteile 10
nicht auf ein hochmagnetisches Material begrenzt, und muß
kein Elektromagnet dazu verwendet werden, das Brückenteil zu
übertragen. Jede Einrichtung zum Haltern des Kerns an dem
Werkstück kann zur Bereitstellung derselben Wirkung
eingesetzt werden.
Eine Ausführungsform einer derartigen Einrichtung ist in den
Fig. 16 und 17 gezeigt. Es wird darauf hingewiesen, daß
Fig. 16 eine Aufsicht auf das Brückenteil und die
Übertragungsvorrichtung ist, Fig. 17 eine Seitenansicht von
Fig. 16, und daß in diesen Zeichnungen gleiche Bezugszeichen
wie in Fig. 1 gleiche oder entsprechende Teile bezeichnen.
Wie aus diesen Zeichnungen hervorgeht, ist eine Roboterhand 31
antriebsmäßig mit dem bodenseitigen Ende der Hülse 13
verbunden und bildet einen Teil der Übertragungsvorrichtung
11. Eine von dem Antrieb 30 getriebene Hand 31, die zwei
Klauen aufweist, bildet ebenfalls einen Teil der
Übertragungsvorrichtung 11. Ein Brückenteilkörper 40 ist
einstückig mit einem Griff 41 vorgesehen, so daß der
Brückenteilkörper 40 mit Hilfe der Hand 31 gehalten werden
kann. Ein Anschlag 42 ist dazu vorgesehen, zu verhindern, daß
der Griff 41 des Brückenteilkörpers 40 herunterfällt, wenn er
von der Hand 31 gehalten wird, und bildet zusammen mit dem
Brückenteilkörper 40 und dem Griff 41 das Brückenteil.
Nachstehend wird der Betriebsablauf beschrieben, beginnend
bei der Anbringung des Brückenteils am Kern 5. Das
erforderliche Brückenteil wird unter den Brückenteilen
ausgewählt, die in der Brückenteil-Lagervorrichtung 19
angeordnet sind, der Antrieb 30 wird in Betrieb gesetzt, der
Griff 41 des Brückenteilkörpers 40 wird durch die Hand 31
ergriffen, die untere Oberfläche des Brückenteilkörpers 40
wird in das Kleberbad 18 eingetaucht, und das Brückenteil
wird zum vorbestimmten Ort des Kerns 5 übertragen und dort
befestigt.
Zwar wurde das Brückenteil 40 bei jeder der vorherigen
Ausführungsformen in das Bad 18 eingetaucht, jedoch kann der
Kleber auch auf das Brückenteil 40 unter Verwendung anderer
Verfahren aufgebracht werden. In Fig. 18 bezeichnen gleiche
Bezugsziffern wie in Fig. 1 gleiche oder entsprechende
Teile, wobei 40 ein Brückenteil bezeichnet, das aus einem
ferromagnetischen Material besteht, 40a ein Durchgangsloch
bezeichnet, welches in das Brückenteil 40 gebohrt ist, 43 ein
Kleberbad bezeichnet, das auf der Hülse 13 angebracht ist,
und 44 ein Elektromagnetventil bezeichnet, das durch ein Rohr
an einen Vorratsbehälter 43 für den Kleber und an das
Durchgangsloch 40a des Brückenteils 40 angeschlossen ist, um
den Zufluß von Kleber zu steuern. Im Betrieb wird das
Brückenteil 40 an den Elektromagnet 12 angezogen und durch
diesen transportiert, um auf einen Kern 5 eines Werkstücks 1
aufgesetzt zu werden. Dann wird das Elektromagnetventil 44
geöffnet, um den Kleber in den Boden des Brückenteils 40
durch dessen Durchgangsloch 40a hineinfließen zu lassen, und
das Brückenteil 40 wird mit dem Kern 5 verbunden, oder es
wird das Brückenteil 40 mit dem Kern 5 und dem Werkstück 1
verbunden. Der Kleber wird also durch ein Zuflußrohr und ein
elektromagnetisch gesteuertes Ventil vom Vorratsbehälter 43 an
das Brückenteil 40 herangeführt.
Während ein Brückenteil mit quadratischer, dreieckiger oder
ähnlicher Form bei den voranstehend beschriebenen
Ausführungsformen verwendet wird, kann auch ein Teil als
Brückenteil eingesetzt werden, welches aus einem Klebemittel
in halb ausgehärtetem Zustand besteht.
Claims (23)
1. Verfahren zum funkenerosiven Drahtschneiden eines
Werkstücks, bei dem Brückenteile (10; 40) durch eine
Überbrückungsvorrichtung (11) zum Werkstück (1)
geführt werden, um einen Kern (5), der durch Schneiden
des Werkstücks in eine vorgegebene Konturform unter
Verwendung einer Drahtelektrode (2) gebildet wird,
relativ zum bearbeiteten Werkstück (1) in einer
ursprünglichen Position zu halten, mit folgenden
Schritten:
- a) Eingeben von Daten über die jeweils vorgegebene, den Kern bildende Konturform sowie von Daten über Stärke und Material des Werkstücks im Bereich des durch Schneiden der vorgegebenen Konturform zu bildenden. Kerns in eine Berechnungs- und Steuervorrichtung (100);
- b) Schneiden des Werkstücks längs einer durch die vorgegebene Konturform bestimmten Bahnkurve (6), bis ein vorbestimmter, noch zu schneidender Kurvenabschnitt (6a) der Bahnkurve übrigbleibt;
- c) auf der Grundlage der eingegebenen Daten Berechnen der tatsächlichen Form des zu bildenden Kerns und seines Gewichts und Umrechnen der tatsächlichen Form in eine der tatsächlichen Form nahekommende einfachere Ersatzform;
- d) Auswählen von Brückenteilen (10; 40) nach Form, Anzahl und Anbringungsposition an der Bahnkurve (6) entsprechend den in Schritt (c) durchgeführten Berechnungen;
- e) Berechnen der Verkippung des Kerns (5) auf der Grundlage seines Gewichts und der nach Form, Anzahl und Anbringungsposition an der Bahnkurve (6) ausgewählten Brückenteile (10; 40);
- f) Prüfen, ob der berechnete Wert der Verkippung des Kerns (5) einen vorbestimmten Wert nicht überschreitet;
- g) bei Überschreiten des berechneten Wertes der Verkippung des Kerns (5) über den vorbestimmten Wert ein oder ggf. mehrmaliges Wiederholen der Schritte (e) und (f) mit geänderter Auswahl von Brückenteilen (10; 40) in Bezug auf Form, Anzahl und/oder Anbringungsposition an der Bahnkurve (6);
- h) Anbringen der ausgewählten Brückenteile (10; 40) an der jeweils ausgewählten Anbringungsposition mittels der Überbrückungsvorrichtung (11); und
- i) Bearbeiten des noch zu schneidenden Kurvenabschnitts (6a).
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem ein mehrmaliges
Auswählen von Brückenteilen (10; 40) nach folgender
Auswahlrangfolge durchgeführt wird:
- 1. (α) mehrmaliges Ändern der Anordnung ausgewählter Brückenteile an der Bahnkurve (6);
- 2. (β) ggf. mehrmaliges Ändern der Anzahl ausgewählter Brückenteile;
- 3. (γ) ggf. mehrmaliges Ändern der Form ausgewählter Brückenteile.
3. Verfahren nach Anspruch 2, bei welchem innerhalb
dieser Auswahlrangfolge (α), (β), (γ) von
Auswahlvorgängen Wiederholungen der zum jeweiligen
Auswahlrang gehörigen Auswahlschritte (S5, S4, S3) in
jeweils einem der Auswahlränge (α), (β), (γ) ohne
gleichzeitige Wiederholung von Auswahlschritten in den
jeweils anderen Auswahlrängen durchgeführt werden,
wobei die maximale Anzahl der in jedem Auswahlrang
(α), (β), (γ) durchführbaren Wiederholungen jeweils auf
einen Höchstwert begrenzt ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, bei welchem
- 1. das Wiederholen von Auswahlvorgängen abgebrochen wird, wenn nach einem der Wiederholvorgänge innerhalb eines Auswahlranges (α), (β), (γ) beurteilt wird, daß der jeweils berechnete Wert der Verkippung des Kerns (5) den vorbestimmten Wert nicht mehr überschreitet, jedoch
- 2. ein Fehler identifiziert wird, wenn nach einer maximalen Anzahl von Wiederholungen in einem Auswahlrang (α), (β), (γ) entsprechend dem für den jeweiligen Auswahlrang geltenden Höchstwert festgestellt wird, daß der jeweils berechnete Wert der Verkippung des Kerns (5) den vorbestimmten Wert immer noch überschreitet.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei
dem die jeweils ausgewählten Brückenteile (10; 40) an
dem Werkstück (1) und dem Kern (5) an der Bahnkurve
(8) außerhalb des noch zu schneidenden
Kurvenabschnitts (6a) angeordnet werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei
dem die Brückenteile (10; 40) ausschließlich am Kern
(5) angebracht werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem beim Schneiden des
noch zu schneidenden Kurvenabschnitts (6a) der Kern
(5) durch die Brückenteile (10; 40) gehalten und
danach entfernt wird.
8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei
dem die Berechnung der Verkippung des Kerns (5) unter
Anwendung der Methode der finiten Elemente erfolgt.
9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei
dem die Berechnung der Verkippung des Kerns (5) unter
Berücksichtigung des Drucks eines aus mindestens einer
Düse (3, 4) einer Schneidvorrichtung zur Bahnkurve (6)
hin austretenden Dielektrikums erfolgt.
10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß beim Auswählen der
Brückenteile (10; 40) eine mögliche gegenseitige
Störung mit der Anordnung einer Dielektrikum
zuführenden Düse (3, 4) einer Schneidvorrichtung
berücksichtigt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, bei welchem die Düse im
Falle einer gegenseitigen Störung mit einem
Brückenteil (10; 40) verstellt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, bei welchem ein
Wert über die gegenseitige Störung von Brückenteilen
(10; 40) und einer Düse (3, 4) durch Festlegen des
Hub-Ursprungs auf (0, 0, 0) und der Positionen des
Werkstücks (1), des jeweiligen Brückenteils (10; 40)
und der jeweiligen Düse (3, 4) in dreidimensionalen
Koordinaten berechnet wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, bei dem
eine Störung zwischen Brückenteil und Düse durch einen
Berührungssensor festgestellt wird.
14. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei
dem an einem einzigen Werkstück (1) mehrere
Schneidbearbeitungen durchgeführt werden, wobei
mehrere Kerne (5, 52, 53, 54) gebildet werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14, bei dem eine Überprüfung
auf eine Störung zwischen einem in Bezug auf einen der
Kerne (5, 52, 53, 54) ausgewählten Brückenteil (10;
40) und einem benachbarten Kern (5, 52, 53, 54)
erfolgt.
16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei
dem die Brückenteile (10; 40) eine mehreckige Form
haben.
17. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei
dem die Brückenteile (10; 40) aus magnetischem
Material und/oder aus Klebemittel in halb
ausgehärtetem Zustand bestehen.
18. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem
der vorangehenden Ansprüche, bei der eine
Steuereinrichtung (100) Antriebsvorrichtungen (14) der
Überbrückungsvorrichtung (11) nach Maßgabe der
durchgeführten Berechnungen steuert.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, bei der ein Kleberbad
(18) vorgesehen ist, in welches ein Brückenteil (10;
40) eingetaucht wird, bevor es durch die
Überbrückungsvorrichtung (11) zur Anbringungsposition
geführt wird.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, bei der die
Überbrückungsvorrichtung (11) einen Magneten (12) zum
Anziehen von Brückenteilen (10; 40) aufweist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, bei
der die Überbrückungsvorrichtung (11) mit einer
Roboterhand (31) versehen ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, bei der die
Überbrückungsvorrichtung (11) zum Erfassen von
Brückenteilen (40) bestimmt ist, die jeweils einen
Griff (41) aufweisen.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 22,
bei der ein Kleber von einem Vorratsbehälter (43) durch
ein Zuflußrohr und ein elektromagnetisch gesteuertes
Ventil (44) an ein mit einer Durchlaßöffnung (40a)
versehenes Brückenteil (40) heranführbar ist.
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