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"Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Kunststoff-Folie,
insbesondere für Tragetaschen" Aus thermoplastischer Kunststoff-Folie hergestellte
Tragetaschen mit in der Mitte im Bereich der Einfüllöffnung in beiden Seitenwänden
angeordneten Grifflöchern sind bekannt. Bei diesen einwandig hergestellten Taschen
ist es für die Haltbarkeit des Griffes notwenig eine Verstärkung des oberen Beutelrandes
vorzusehen. Es wurde deshalb der obere Beutelrand im Tragbereich umgeschlagen und
die Einschläge mit den Seitenwänden verschweißt. In den dadurch entstehenden Bund
werden die Grifflöcher eingestanzt.
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Gemäß einer anderen benannten Ausführungsform wird über den oberen
Beutelrand ein Folienstreifen gestülpt und der U-förmig den Beutelrand umfassende
Streifen mit den Beutelwandseiten verschweißt, so daß sich ein dreiwandiger Tragbereich
ergibt. Diese bekannten Tragtaschen haben den Nachteil, daß einerseits für die Ausbildung
des Beutelrandes gesonderte Maschineneinrichtungen für das Umschlagen
des
Beutelrandes bzw. das Aufbringen des zusätzlichen Folienstreifens erforderlich sind
und andererseits entsteht durch die Schweißnaht zwischen dem einwandigen Tragbeutel
und dem doppel- oder dreiwandigen Beutelrand eine gefahrdete schwache Stelle. Durch
den verbleibenden stufenförmigen Übergang vom einwandigen Tragbeutel über die Schweißnaht
zum doppel- oder dreiwandigen Beutelrand konnte eine wesentliche Verstärkung des
Tragbeutels bzw. einer Tragetasche nicht erreicht werden.
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Es wurd-e Serner bereits ein Tragbeutel aus Kunststoff-Folie mit am
Öffnungsrand angeschweißten Randstreifen vorgeschlagen, wobei die Ausnehmungen zur
Bildung eines Traggriffes in diesem angeschweißten Randstreifen angeordnet sind.
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Der aufzuschweißende Randstreifen soll gemäß diesem Vorschlag unterhalb
der Ausnehmungen eine geringere Stärke aufweisen als oberhalb der Ausnehmungen.
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Diese Ausführungsformbat den Nachteil, daß ein zusätzlicher Folienstreifen
auf den Beutel aufgeschweißt werden muß, wobei sich wiederum durch die Schweißnaht
eine gefSrdete Stelle ergibt. Der Übergang vom Beutel zum Tragrand ist stufenförmig.
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Schließlich kennt man eine aus einem Folienschlauch hergeste-llte
Tragetasche,
bei der oberhalb und unterhalb einer jeden Grifföffnung eine mit dem Blasen des
Schlauches im Extruder erhaltene, sich über die gesamte Beutelbreite erstreckende
Verstärkungsrippe vorgesehen ist. Durch diese Rippen soll eine Versteifung des oberen
Tragetaschenrandes erreicht und die beimTragenvon gefüllten Taschen vom Griffloch
ausgehenden Beanspruchungen gleichmässiger über die Tasche verteilt werden. Dieses
Ziel kann durch die ringförmigen Rippen nicht im gewünschten Maße erreicht werden.
Der einwandige Tragetaschenbereich zwischen den ringförmigen Rippen erlaubt keine
starken Beanspruchungen der Tasche. Diese Ausführungsform konnte sich deshalb nicht
gegenüber den Taschen mit mehrwandig ausgebildetem Beutelrand durchsetzen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine zur
tTerstellung Vorrichtung/i--ner Folie anzugeben, bei deren Verwendung sich Tragetaschen,
Beutel, Kleiderschutzbeutel u.dgl. in einfachster Weise bei geringen Materialkosten
herstellen lassen, und wobei die Nachteile der bekannten Tragtaschen bzw. Beutel
vermieden werden.
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Das Verfahren gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß
die Folie in an sich bekanter Weise geblasen wird und daß über einen Längsbereich
der Folie deren Wandstärke vergrößert, mindestens verdoppelt wird. Mittels einer
derartigen Folie lassen sich einwandige Tragetaschen u.dgl. herstellen, deren gegen
Überbeanspruchungen besonders gefährdete Stellen, wie beispielsweise der Tragbereich
oder der Boden, verstärkt ausgebildet sind, wenn die Faltung und Der
schweißung
der Folie so erfolgt, daß der normalwandige Folienabschnitt die Tasche und der starkwandige
Folienabschnitt die Tragseite bzw. den Boden der tasche bildet. Zur Herstellung
der erfindungsgemässen Folie mit Verstärkungsbereichen wird weiter eine Vorrichtung,
insbesondere ein Spritzkopf vorgeschlagen, der durch eine Schlitzdüse gekennzeichnet
ist, deren Schlitz Aussparungen aufweist, die die Foliendicke in der gewünschten
Abstufung bestimmen. In besonders vorteilhafter Weise ist die Schlitzdüse in der
Weise ausgebildet, daß die starkwandigen Folienbereiche stufenlos in die normalwandigen
Folienbereiche übergehen. Dies wird dadurch erreicht, daß die Aussparungen der Schlitzdüse
für die Versätärkungsbereiche unter leichtem Verlauf in den Schlitz für die Normalfolienstärke
übergehen.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann das Blasen der Folie
zu einem Folienschlauch erfolgen, wobei die Wandstärke des Folienschlauches erfindungsgemäß
im Bereich eines oder mehrerer Mantellängsabschnitte verstärkt wird und die starkwandigen
Folien--wandigen bereiche dabei stufenlos in die normal-Ä7 . Folienbereiche übergehen.
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Zur Herstellung eines Folienschlauches mit verstärkten Mantellängsabschnitten
sieht die Erfindung einen Spritzkopf vor, der aus einer Düsenplatte und einem Außenring
besteht und wobei die Düsenplatte und/oder der Außenring in ihrem Außenrand bzw.
der Spalttildende Innenrand des Außenringes Fcrmänderungenß wie Aussparungen und
dergleichen zur stufenlosen Veränderung der Düsenspaltweite in bestimmten Spaltbereichen
aufweisen. Bei der Herstellung
einer Tragetasche beispielsweise
aus einem Folienschlauch mit verstärktem Mantellängsabschnitt ist es in einfacher
Weise möglich, nach Trennung des Folienschlauches in Schlauchabschnitte, diese Schlauchabschnitte
quer zur Werkstoffbahn entlang der Abschnittlinien mit Schweißnähten zu versehen
und im Bereich des werstärkten Längsstreifens die Tragelemente der Tasche und die
Taschenöffnung anzuordnen. Die Tragelemente, die in einfacher Ausführung als GriSS-löcher
ausgebildet sind, werden in den starkwandigen Taschenabschnitt eingestanzt. Im Boden
der Tragtasche kann eine Falte zugleich bei der Anbringung der Querschweißnähte
vorgesehen sein.
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Die Verstärkung der Folienwanddecke kann im Bereich von der 1,2 bis
zur 5*fachen Normaldicke der Folie liegen. Es liegt im Bereich der Erfindung, Folien
bzw. Folienschläuche herzustellen, deren Wandstärke beispielsweise für den Tragabschnitt
einer daraus anzufertigenden Tragetasche anders gewählt ist, als die Wandstärke
des für den Taschenboden bestimmten Folienabschnittes. Ferner ist es natürlich auch
möglich, als Tragelemente Löcher im starkwandigen Tragtaschenabsohnitt vorzusehen
und durch diese Zugbänder zu führen.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale werden im folgenden an Hand der
Zeichnung näher erläutert, dabei zeigt Fig. 1 als AusSührungsbeispiel eine Tragetasche
mit den Merkmalen der Erfindung im Schnitt, Fig. 2 eine erfindungsgemässe Flachfolie
mit zwei Verstärkungslängsbereichen, Fig. 3 eine erfindungsgemäße Flachfolie mit
einem Verstärkungslängsbereich,
Fig. 4 einen erfindungsgemässen
Folienschlauchabschnitt mit verstärktem Mantellängsabschnitt, der stufenlos in den
normalwandigen Folienschlauchbereich übergeht, Fig. 5 eine schematisch dargestellte
Schlitzanordnung für einen Spritzkopf zur Herstellung einer Folie mit einem Verstärkungslängsbereich
und Fig. 6 einen Spritzkopf zur Herstellung eines Folienschlauches mit verstärktem
Mantellängsabschnitt.
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Die Tragetasche 1 weist im Boden eine an sich bekannte Falte 2 auf.
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In dem verstärkt ausgebildeten Tragbereich 3 der Tasche 1 sind Grifflöcher
4 eingestanzt. Die-Tragetasche gemäß der Erfindung wird vorzugsweise aus Polyaethylen,insbesondere
Hochdruckpolyaethylen hergestellt, wobei die Wandstärken der zur Verwendung kommenden
Folie stufenlos ineinander übergehen.
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Nach der Erfindung kann zur Herstellung von Tragetaschen eine Flachfolie
dienen, die zwei Verstärkungslängsbereiche 20, 20'auSweist.
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In-dem die starkwandigen Bereiche zur Deckung gebracht und die sich
bildenden Seitenwände verschweißt werden, entsteht in einfachster Weise eine Tragetasche,
deren Tragbereich verstärkt ausgebildet und deren Beutel aus dem normalwandigen
Folienabschnitt 21 gebildet ist.
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Unter Verwendung einer Folie 22 gemäß Fig. 3 ist es möglich, eine
Tragetasciie
mit verstärktem Tragbereich zu bilden, falls der Folienabschnit quer zur Werkstoffbahn
gefaltet und mit einer Quer- und einer Bodenschweißnaht wersehen wird. Nach einer
abgewandeltenAusführung können zwei Folienabschnitte 22 aufeinander gelegt und zur
Bildung einer Tragetasche miteinander verschweißt werden, derart, daß im Bereich
der starkwandigen Verstärkungsbereiche 23 dieTaschenöffnung entsteht.
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Die Pt,rfindung sieht für die Herstellung der Tragetasche eine Kunststoff-Folie
vor, die gegenüber den auftretenden Beanspruchungen abgestimmte verschiedene Wandstärken
aufweist. Dabei ist besonderer Wert darauf gelegt, daß die verschiedenen Wandstärkenbereiche
stufenlos ineinander verlaufen. Die Erfindungumfa#t somit auch Taschen mit unterschiedlicher
Wandstärke, bei denen außer dem Tragbereich beispielsweise auch der den Boden bildende
Folien- bzw. Schlauchabschnitt verstärkt ausgebildet ist. Dabei kann wiederum die
Wandstärke für deii Tragabschnitt anders gewählt sein als die bodenwandstärke.
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Durch die Erfindung ist es auf einfache Art möglich, Tragtaschen,
Beutel, Kleiderschutzbeutel u.dgl. den jeweils gestellten Anforderungen anzupassen
bzw. besonders gefährdete Bereiche verstärkt auszugestalten So ist eine zweckmässige
Tragtasche gekennzeichnet durch startçandige Folienbereiche, die insbesondere in
Zugrichtung der Tragelemente, insbesondere in Zugrichtung von Tragbändern, angeordnet
sind. Dabei können die starkweandigen Folienbereiche durchgehend angeordnet sein
und beispielsweise zugleich die Tragbänder bilden.
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In besonders vorteilhafter Weise ist die Herstellung einer Tragetasche
unter Verwendung eines Folienschlauches 24 gemäß Fig. 4 möglich.
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Die einzelnen Schlauchabschnitte werden längs der quer zur Schlauchbahn
liegenden Schnittlinien verschweißt und der Schlauch in der Mitte 25 des verstärkten
Mantellängsabschnittes zur Bildung der Tragetaschenöffnung aufgeschnitten.
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Die in Fig. 5 gezeigte Schlitzdüse für das Ziehen einer Flachfolie
aus thermoplastischem Kunststoff besteht aus einer oberen Düsenbacke 5 und einer
unteren Düsenbacke 6. Die Düsenbacken 5, 6 weisen Kanten 7, 8 auf, die einen Schlitz
bilden und durch ihren Abstand die Folienstärke bestimmen. Gemäß der Erfindung sind
in den Düsenbacken zusätzliche Aussparungen 9, 10 vorgesehen, derart, daß sich beim
Ziehen der Flachfolie ein verstärkter Folienstreifen gegenüber der normalwandigen
Folie ergibt. Der pfeil a zeigt die Fließrichtung des durch die Düse tretenden Kunststoffmaterials
an. Die Aussparungen 9, 10 verlaufen in den Düsenschlitz stufenlos über, so daß
der verstärkte Folienstreifen langsam in den normalwandigen Folienbereich übergeht.
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Der in Fig. 6 dargestellte Spritzkopf 11 ist zum Blasen eine Folienschlauches
mit verstärktem Mantellängsabschnitt vorgesehen und besteht im wesentlichen aus
einer Düsenplatte 12 und einem verstellbaren Außenring 13. Der zwischen Düsenplatte
und Außenring gebildete Düsenspalt 14 ist zur Herstellung einer gleichmässigen Folienschlauchdicke
als Zylinderringspalt ausgebildet. Zur Herstellung eines
Folienschlauches
mit verstärktem Mantellängsabschnitt schlägt die Erfindung vor, in der Düsenplatte
12 eine Aussparung 15 vorzusehen, so daß in einem gewünschten Bereich der Ringspalt
um ein bestimmtes Maß erweitert ist. Der herzustellende Folienschlauch erhält demzufolge
einen verstärkten Mantellängsbereich.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, so können beispielsweise Flachfolien
oder Folienschläuche mit mehreren starkwandigen Folienbereichen geblasen werden,
falls die Düsenschlitze entsprechende Aussparungen aufweisen. Auch ist die Verwendung
der erfindungsgemäß t hergestellten Folie nicht auf Tragetaschen beschränkt. Die
Folie gemäß der Erfindung kann in vorteilhafter Weise auch für andere Zwecke verwendet
werden, wobei jeweils die verstärkt ausgeführten Folienwandteile an den besonders
stark beanspruchten Stellen angeordnet werden.
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- Ansprüche