DE1791013C2 - Kupplung für den Anschluß eines zahnärztlichen Hand- oder Winkelstückes an einen als Kleinstmotor ausgebildeten elektrischen Antriebsmotor - Google Patents
Kupplung für den Anschluß eines zahnärztlichen Hand- oder Winkelstückes an einen als Kleinstmotor ausgebildeten elektrischen AntriebsmotorInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kupplung für den Anschluß eines zahnärztlichen Hand- oder Winkelstükkes
an einen als Kleinstmotor ausgebildeten elektrischen Antriebsmotor, bei der das Hand- oder Winkelstück
auf eine an der Antriebsseite des Kleinstmotors befestigte Aufsteckhülse aufgeschoben wird, und bei der
ein mit einem sich radial erstreckenden Verriegelungsansatz einen Bund am hinteren Ende des angekuppelten
Hand- oder Winkelstückes oder eines Zwischenstückes hintergreifendes Verriegelungselement der Kupplung
unter der Wirkung einer radial wirkenden Feder in Verriegelungsstellung gehalten wird, wobei ein dem
Verriegelungselement zugeordnetes Betätigungselement im wesentlichen innerhalb einer mit dem
antriebsseitigen Ende des Kleinstmotors verbundenen Scheibe untergebracht ist und unter der Wirkung der
Feder radial aus dem Umfang der Scheibe hervorsteht, während beim Eindrücken des Hetatigungselementes
entgegen der Wirkung der Feder der Verriegelungsansatz den Bund freigibt.
Eine derartige Kupplung mit Verriegelungseinrichtung ist aus der FR-PS 14 83 766 bekannt Diese
Patentschrift beschreibt und zeigt außerdem auch eine bereits bekannte Anordnung, bei der die am Ende einer
Antriebsvorrichtung angeordnete Verriegelungseinrichtung aus einer inneren Aufsteckhülse besteht, auf die
ein. an einem Ende nach unten gebogener und am anderen Ende durch Fingerdruck betätigbarer Verriegelungshaken
mittels einer Blattfeder an der Aufsteckhülse befestigt und elastisch verschwenkbar ist Das
hintere Ende des auf die Aufsteckhülse aufsteckbaren .Griffstücks ist mit einer Längsnut versehen, in der das
nach unten gebogene Ende des Verriegelungshakens geführt wird, bevor es unter der Wirkung der Blattfeder
in -eine Kerbe des Griffstücks einrastet. Wie die genannte Patentschrift ausführt, ist die bereits bekannte
Anordnung insofern mit Nachteilen behaftet, als der über den Umfang des Griffstückes herausragende
Verriegelungshaken die Handhabung erheblich behindert, die Längsnut im aufsteckbaren Griffstück eine
Schwächung sowie eine Deformierung verursacht und die beiden Hülsen nur einer einzigen, ganz bestimmten
gegenseitigen Stellung miteinander verbunden werden können.
Die Erfindung gemäß der FR-PS 14 83 766 soll die geschilderten Nachteile der bereits bekannten Kupplung
beheben und schlägt eine Verriegelungsvorrichtung für Steckverbindungen, insbesondere bei Griffstükken
an zahnärztlichen Bohrern vor, bei der die innere Aufsteckhülse an der Antriebseinrichtung mit einer
Blattfeder versehen ist, die sich über die ganze Länge der Aufsteckhülse erstreckt. Die Blattfeder hat an einem
Ende einen Befestigungsring und am anderen Ende einen Entriegelungsansatz, in dessen Nähe ein Verriegelungszapfen
angebracht ist. Am freien Ende der inneren Aufsteckhülse befindet sich eine Ringnut, in der der
Befestigungsring der Blattfeder festsitzt, die in einer Längsnut der Aufsteckhülse frei beweglich ist. Der
Entriegelungsansatz arbeitet n<it einem radial verschiebbaren
Druckbolzen zusammen, der beim Betätigen der Blattfeder in die Längsnut drückt und
gleichzeitig den Verriegelungszapfen absenkt, der beim Loslassen des Druckbolzens unter der Wirkung der
Blattfeder in eine im hinteren Ende der Außenhülse vorgesehene Ringnut einrastet Durch diese Anordnung
wird zwar die Handhabung vereinfacht, weil das Zusammensetzen der Steckverbindung kein gegenseitiges
Ausrichten der Hülsen erfordert, jedoch ist der bauliche und fertigungstechnische Aufwand sehr groß,
zudem wird insbesondere die innere Aufsteckhülse durch die Eindrehungen und die axial über deren ganze
Länge verlaufende Nut stark geschwächt und kann leicht durch öl, Staub od. dgl. verschmutzen.
Die bekannte Kupplung hat ferner den Nachteil, daß das Innere der Aufsteckhülsen nicht als Luftführung
verwendbar ist, da die Ausnehmungen keine luftdichte Verbindung der miteinander zu kuppelnden Teile
gestatten, so daß die Luft über die Ausnehmungen nach außen entweichen kann. Die Verwendung einer
derartigen Kupplung für Hand- und Winkelstücke mit Druckluftversorgung ist daher nicht ohne weiteres
möglich.
Die US-PS 32 10847 betrifft eine Kupplung für zahnärztliche Hand- und Winkelstücke, die direkt von
''■' einem Schwachstrom-Motor angetrieben werden, um
sperrige Antriebsmittel, beispielsweise Schnurantriebe, zu vermeiden. Auf die unmittelbar am Motor sitzende
innere Kupplungshülse wird — ähnlich wie bei der in
der FR-PS 14 83 766 als bereits bekannt vorausgesetzten Kupplung — ein mit Längsnut und Kerbe
versehenes Griffstück geschoben und mittels eines verhältnismäßig langen federnden Kupplungshakens,
einer sogenannten »Normfeder«, verriegelt. Um zur einwandfreien Kupplung einen ausreichenden Kupplungsweg
(Hebelarm) des Hakens zur Verfügung zu haben, darf der Haken eine gewisse Länge nicht
unterschreiten. Hhvzu k^mmt noch, daß auch die Feder
für den Haken entsprechend bemessen sein muß. Damit der Kupplungshaken in axialer Richtung zur Instrumentenhülse
hin nicht allzu lang wird, ist im Griffstück eine Ausnehmung zum Unterbringen des Kupplungshakens
und der zugehörigen Feder beim Verriegeln vorgesehen. Das bringt eine Schwächung des Griffstückes mit
sich. Um beim Kuppeln der Teile ein Verklemmen zu vermeiden, muß die Ausnehmung verhältnismäßig breit
ausgeführt werden. Das notwendige Spiel beeinträchtigt eine exakte Kupplung. Durch die häufige hebelartige
Beanspruchung weitet sich das Griffstück in der Nähe der Ausnehmung aus. Die Folge ist ein Wackeln der
Instrumente, so daß ein genaues Arbeiten nicln mehr möglich ist.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, unter Abkehr von der »Normfeder«, deren Nachteile
zu vermeiden und eine Kupplung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei der Ausnehmungen
bzw. Schwächungen der zu verriegelnden Aufsteckhülsen nicht erforderlich sind.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Betätigungselement durch das eine Ende des
ebenfalls innerhalb der Scheibe untergebrachten Verriegelungselementes
gebildet ist und die radial wirkende Feder eine Schraubenfeder ist, wobei der Verriegelungsansatz
durch einen radial abgebogenen Haken des anderen achsparallel aus der Vorderseite der Scheibe
herausragenden Endes des Verriegelungselementes gebildet ist.
Durch die vorgeschlagene Formgebung der Enden des Verriegelungselementes ergibt sich eine einstückige
Ausbildung des Verriegelungselementes samt Betätigungselement und Verriegelungsansatz, so daß das
gesamte Verriegelungselement einschließlich der radial auf das eine Ende des Verriegelungselementes wirkenden
Schraubenfeder innerhalb der mit dem antriebsseitigen Ende des Kleinstmotors verbundenen und damit
quer zur Längserstreckung der Aufsteckhülse befindlichen Scheibe liegt. Da diese Scheibe mit dem
antriebsseitigen Ende des Kleinstmotors verbunden ist, bleibt die sich von der Scheibe aus weiter in das
angekuppelte Hand- oder Winkelstück bzw. Zwischenstück hinein erstreckende Aufsteckhülse des Kleinstmotors
frei von jeglichen Ausnehmungen. Damit sind die Schwächungen der Aufsteckhülse vermieden. Infolge
des Fehlens von Ausnehmungen kann das Innere der Aufsteckhülse als Luftführung verwendet werden.
Abgesehen von dem baulichen und fertigungstechnisch erforderlichen Aufwand bei der Herstellung der
bekannten Kupplungen, erfordern sie zur Wahrung der Stabilität hochwertige und kostspielige Werkstoffe.
Die Normfeder hat sich zwar lange Zeit bewährt, doch lassen Instrumente mit dieser Kupplungsart nur
Drehzahlen von höchstens 20 000 U/min zu, während die erfindungsgemäßc Kupplung Drehzahlen bis zu
120 000 U/min erreicht Gerade weil diese Kupplungs· art liihrzehnte als Norm für die Kupplung zahnärztlicher
Hand- oder Winkelstücke mit dem Antriebsteil
palt, war der Erfolg einer Abkehr von der bekannten Bauart nicht von vornherein zu übersenen, und dieser
Versuch bedeutete ein nicht geringes Wagnis.
Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kupplung besteht darin, daß das innerhalb der
Scheibe angeordnete Verriegelungselement als radial beweglicher Schieber ausgebildet ist, der im mittleren
Teil eine Ausnehmung besitzt, die mit ausreichendem Spiel die Antriebswelle umgreift
Eine andere Ausführungsform der Erfindung besteht
ίο darin, daß das innerhalb der Scheibe angeordnete
Verriegelungselement als Doppelhebel ausgebildet ist, der um eine ebenfalls in der Scheibe befestigte Achse
schwenkbar ist.
In den Zeichnungen sind die beiden Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 die eine Ausführungsform der Kupplung mit Antriebsmotor und angekuppeltem Zwischenstück in
Seitenansicht teilweise im Schnitt,
F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II von F i g. 1,
F i g. 3 die andere Ausführungsform d?.· Kupplung mit
Antriebsmotor in Seitenansicht, teilweise im Schnitt, F i g. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV von F i g. 3,
F i g. 5 ein Handstück zum unmittelbaren Ankuppeln an den Antriebsmotor in Seitenansicht, teilweise im
Schnitt sowie in einer gegenüber den F i g. 1 bis 4 verkleinerten Darstellungsweise,
F i g. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI von F i g. 4. In den Zeichnungen ist mit 1 der Antriebsmotor
bezeichnet, an dessen antriebsseitigem Ende 2 eine
ω Scheibe 3 der Aufsteckhülse 4 anliegt. Aus F i g. 1 und 3
ist femer erkennbar, daß die Hülse des Antriebsmotors
1 einen vorstehenden Rand 5 besitzt, so daß die äußere Fläche 6 der Scheibe 3 die Hülse des Antriebsmotors 1
bündig abschließt.
j5 Die F i g. 1 und 2 zeigen die Kupplung mit dem radial
beweglichen Schieber 7, der mit seinem mittleren Teil eine kreisförmige Ausnehmung 8 besitzt, damit die
Antriebswelle 9 bei einer Betätigung der Kupplung nicht beeinträchtigt wird. Das radial aus dem Scheibenumfang
herausragende abgewinkelte Ende 10 des Schiebers 7 dient als Betätigungselement für die
Kupplung. Wie Fig. 1 erkennen läßt, steht das abgewinkelte Ende 10 des Schiebers 7 unter der
Wirkung einer Schraubenfeder 11, die ebenfalls innerhalb der Scheibe 3 angeordnet ist. Das andere
achsparallel abgewinkelte Ende 12 des Schiebers 7 besitzt einen Haken 13, der einen Bund 14 des
anzukuppelnden Instrumentes oder Zwischenstückes hintergreift. Durch diese Kupplung ist wie bei anderen
bekannten Kupplungen eine freie Drehbarkeit des angekuppelten Instrumentes oder Zwischenstückes
gewährleistet. In Fig.2 sind noch Bohrungen 15 erkennbar, durch die Schrauben geführt werden, um die
Scheibe 3 mit den Kupplungselementen am Antriebsmotor 1 anschrauben 7j können.
Die andere in den Fig.3, 4 und 6 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kupplung
weist einen Doppelhebel 16 auf, der bei 17 schwenkbar in der Scheibe 3 angeordnet ist. Fig.4 läßt erkennen,
w) daß eine ebenfalls in der Scheibe 3 angeordnete Schraubenfeder 18 das eine aus dem Umfang der
Scheibe 3 herausragende Ende des Doppulhebels 16 beeinflußt. Dieses Ende des Doppelhebels ist wie bei der
Ausführungsform nach den F i g. 1 und 2 in Achsrichtung
"i abgewinkelt, so daß dieses Ende als Betätigungselement
19 dient.
Das andere Ende des Doppelhebels 16 ist, wie insbesondere F i g. 6 erkennen läßt, zweimal abgewin-
kelt, so daß ein Haken 20 gebildet wird, der wie der
Haken 13 nach den F i g. 1 und 2 einen Bund am hinteren Ende des Instrumentes oder Zwischenstückes hintergreift.
In Fig.4 sind die Befestigungsschrauben 21 erkennbar,
mit denen die Scheibe einschließlich der Kupplungselemente an den Antriebsmotor 1 angeschraubt
Das in Fig. 5 im verkleinerten Maßstab dargestellte
Handstück 22 weist an seinem hinteren Ende einen ringförmigen Bund 23 auf, hinter den die 1 laken 13 bzw.
20 der Kupplung greifen, wenn das Instrument 22 an den Antriebsmotor I angekuppelt ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Kupplung für den Anschluß eines zahnärztlichen Hand- oder Winkelstückes an einen als
Kleinstmotor ausgebildeten elektrischen Antriebsmotor, bei der das Hand- oder Winkelstück auf eine
an der Antriebsseite des Kleinstmotors befestigte Aufsterkhülse aufgeschoben wird, und bei der ein
mit einem sich radial erstreckenden Verriegelungsansatz einen Bund am hinteren Ende des angekuppelten
Hand- oder Winkelstückes oder eines Zwischenstückes hintergreifendes Verriegelungselement
der Kupplung unter der Wirkung einer radial wirkenden Feder in Verriegelungsstellung gehalten
wird, wobei ein dem Verriegelungselement zugeordnetes Betätigungselement im wesentlichen innerhalb
einer mit dem antriebsseitigen Ende des Kleinstmotors verbundenen Scheibe untergebracht ist und
unter der Wirkung der Feder radial aus dem Umfang der Scheibe hervorsteht, während beim Eindrücken
des Betätigungselementes entgegen der Wirkung der Feder der Verriegelungsansatz den Bund
freigibt, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement durch das eine Ende (10,19) des
ebenfalls innerhalb der Scheibe (3) untergebrachten Verriegelungselementes (7, 16) gebildet ist und die
radial wirkende Feder eine Schraubenfeder (11, 18) ist, wobei der Verriegelungsansatz durch einen
radial abgebogenen Haken (13, 20) des anderen achsparallel aui der Vorderseite der Scheibe (3)
herausragenden Endes (17) des Verriegelungselementes gebildet ist.
2. Kupplung nach Ansprucli 1, d »durch gekennzeichnet,
daß das innerhalb der Scheibe (3) angeordnete Verriegelungselement als radial beweglicher
Schieber (7) ausgebildet ist, der im mittleren Teil eine Ausnehmung (8) besitzt, die mit
ausreichendem Spiel die Antriebswelle (9) umgreift.
3. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das innerhalb der Scheibe (3)
angeordnete Verriegelungselement als Doppelhebel (16) ausgebildet ist, der um eine ebenfalls in der
Scheibe (3) befestigte Achse (17) schwenkbar ist.
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