DE1786340C3 - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B42—BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
- B42B—PERMANENTLY ATTACHING TOGETHER SHEETS, QUIRES OR SIGNATURES OR PERMANENTLY ATTACHING OBJECTS THERETO
- B42B5/00—Permanently attaching together sheets, quires or signatures otherwise than by stitching
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Textile Engineering (AREA)
- Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
- Sheet Holders (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Binden eines mit Bohrlöchern versehenen Papierstapels in
Buchform durch Vernieten von in den Bohrlöchern eingeführten Stiften aus thermoplastischem Material
mittels Einrichtungen zur Anwendung von Wärme und Druck für die Formung des Nietkopfes.
Als Papierstapel kommen beispielsweise Belege, Rechnungen, Quittungen, Zeitungen oder Zeitschriften
und dergleichen in Frage.
Es besteht häufig der Wunsch, Papiere der oben angegebenen Art, die sich beispielsweise über eine
bestimmte Zeitdauer ansammeln, durch Binden zusammenzufassen, um sie in gebundener Form zur Hand zu
haben oder archivieren zu können. In Büchereien werden z. B. die zwölf Exemplare des Jahrganges einer
Monatszeitschrift zu einem Band zusammengefaßt. Es sind auch viele andere Anwendungsfälle denkbar, wobei
es immer darauf ankommt, Papierstapel der verschiedensten Dicken binden zu können.
Es sind eine Reihe von Bindeverfahren der angegebenen Art bekannt, z. B. das Zusammenfassen des
Papierstapels mit Heftklammern, mit Hanffäden, mit Metalldraht oder sonstige besondere Broschierverfahren.
Metallische Heftklammern sind nicht geeignet zum Heften eines Buches oder eines Papierstapels einer
größeren Dicke von etwa 1 cm. Es kommt hinzu, daß metallische Heftklammern leicht rosten oder korrodieren
und daß das Papier leicht ausreißt. Die Verwendung von Hanffäden setzt wiederum besondere Fähigkeiten
und Geschicklichkeit voraus; das Verfahren ist langwierig und, insbesondere bei der Verwendung von dünnen
Hanffäden, ist wiederum die Gefahr des Einreißens des Papiers groß. Bei der Verwendung von Metalldraht zum
Binden sind die Nachteile ähnlich wie bei der Verwendung von metallischen Heftklammern. Besondere
Broschierverfahren durch Legen einer Naht ergeben zwar gute Bindungen, es muß jedoch die gebundene
Kante des Stapels in der Regel durch Klebstoff oder einen Klebstreifen noch zusammengehalten werden.
Auch dieses Verfahren erfordert eine besondere
ίο Geschicklichkeit, so daß tatsächlich auch nur eine
berufsmäßige Anwendung in der industriellen Massenproduktion festzustellen ist. jedenfalls können ungeübte
Büroangestellte mit diesem Verfahren keine guten und ordentlichen Ergebnisse erzielen, abgesehen davon, daß
auch dieses Verfahren recht langwierig ist.
Ein wesentlicher Nachteil dieser bekannten Bindeverfahren liegt noch darin, daß die verwendeten Verbindungselemente
vollständig oder so gut wie vollständig unelastisch und nirht dehnbar sind, so daß der Band im
Gebrauch schwierig zu handhaben ist und insbesondere das Lesen in den dem Heftrand zunächst liegenden
Randzonen schwierig ist. Diese Schwierigkeiten erhöhen sich mit der Dicke des Bandes. Der genannte
Nachteil führt außerdem noch dazu, daß es schwierig ist, von einer bestimmten Seite Kopien herzustellen, da die
gewöhnlichen Ablichtungsverfahren voraussetzen, daß die zu kopierende Seite in irgendeiner Weise flach
ausgebreitet wird.
In der DE-PS 87 883 ist eine Vorrichtung zum Aufnadeln eines Stapels von Papier, Stoffen und
dergleichen beschrieben, mit der beim einmaligen Niederdrücken eines Stempels ein Nagel durch einen
zwischen Tischplatte und Preßbalken liegenden Blätterstapel hindurchgetrieben wird, wobei eine auf dem
Blätterstapel liegende Anhängöse durch den sie durchdringenden Nagel mit dem Blätterstapel verbunden
wird, während eine auf der Tischplatte liegende Metallscheibe mit dem Nagel vernietet wird, um ein
Abgleiten der Papiere vom Nagel zu verhindern. Für den mit dieser Vorrichtung zusammengehefteten
Papierstapel gelten die Nachteile, die oben bereits beschrieben sind. Es kommt hinzu, daß diese bekannte
Vorrichtung nicht geeignet ist, in Bohrlöchern des Papierstapels eingeführte Stifte aus thermoplastischem
Material zu vernieten.
In der GB-PS 10 28 535 ist eine Vorrichtung zum Binden eines Folienstapels beschrieben, mit der der
zusammengepreßte Papierstapel mittels eines Kunststoffbandes, das durch Randperforationen des Stapels
hindurchgeführt wird und dann zu einer Schlaufe zusammengeschweißt wird, zusammengehalten wird.
Als Kunststoffmaterial sind Thermoplaste, beispielsweise Polyäthylen, angegeben. Wegen der angestrebten Art
des Zusammenhaltes des Papierstapels ist die bekannte Vorrichtung nicht geeignet, zum Vernieten eines Stiftes
aus thermoplastischem Material verwendet zu werden.
In der US-PS 30 25 082 ist beschrieben, wie man einen Papierstapel mittels eines Stiftes aus Kunststoff so
verbinden kann, daß das entstandene Buch weit geöffnet werden kann. Hierfür wird in die öffnungen des
Papierstapels plastisches Kunststoffmaterial eingeführt, indem dieses Material in nicht ausgehärteter Form in die
Bohrungen eingebracht wird, das auf diese Weise die einzelnen Papierblätter miteinander verbindet, wobei
nach dem Aushärten des Kunststoffmaterials in der Bohrung auf dem obersten und dem untersten Blatt eine
Verbreiterung aus Kunststoffmaterial gebildet wird. Bei Löchern mit sehr geringem Durchmesser wird ein Rohr
verwendet, um das Kunststoffmaterial einfüllen zu können. In der Patentschrift ist aber auch beschrieben,
daß in eine solche Bohrung ein Stift in das Einführungsrohr in fester Form eingeführt werden kann,
dessen Enden außerhalb des Stapels duich Anwendung von Wärme und Druck verformt werden. Es entstehen
auf diese Weise an dem Stift Köpfe die den Stapel zusammenhalten.
Das in der US-PS 30 25 082 beschriebene Verfahren und die hierfür angegebenen Mittel sind jedoch nicht ΐυ
geeignet, einen Papierstapel auf besonders einfache Weise und insbesondere von ungeübten Büroangestellten
zu einer Buchform zu binden. Es kommt hinzu, daß die bloße Verformung der Enden des Stiftes mittels
Wärme und Druck nicht zu ausreichend großen Köpfen des Stiftes führen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung anzugeben, die es ermöglicht, Papierstapel
in jeder gewünschten Dicke leicht, schnell und ohne besondere Geschicklichkeit sauber zu Linden. Die zu
bindenden Papiere sollen weiterhin beim Bindevorgang nicht beschädigt werden und es soll möglich sein, die
Bindung wieder leicht aufzuheben.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Vorrichtung der eingangs angegebenen Art durch die Merkmale des
Patentanspruches 1 gekennzeichnet.
Bevorzugte Ausführungsformen sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet.
Weitere Einzelheiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus der nachfolgend anhand der
Zeichnung gegebenen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
F i g. 1 ist die schaubildliche Darstellung einer Bindeeinrichtung nach der vorliegenden Erfindung,
F i g. 2 zeigt weitere Einzelheiten, insbesondere die elektrische Verdrahtung,
Fig. 3 zeigt aufgeschnitten eine Beheizungseinrichtung
zur Verwendung in der Vorrichtung,
Fig.4 zeigt einen Querschnitt durch einen Formstempel
zum Ausformen des Kopfes, F i g. 5 zeigt einen Papierniederhalter,
Fig. 6 zeigt schaubildlich eine aufgeschnittene Mutter zur Verwendung beim Niederhalter nach F i g. 5,
Fi g. 7 zeigt, wie der zum Binden verwendete Stift im
Papierstapel zu liegen kommt,
Fig.8 und 9 zeigen Varianten der Kopfform des
Stiftes,
Fig. 10 zeigt eine Abschneideeinrichtung für eine evtl. Überlange des Stiftes,
Fig. 11 und 12 zeigen schematisch die Wirkung der
Beheizungseinrichtung auf das überstehende Ende des Stiftes,
Fig. 13 zeigt das Ausformen eines Kopfes durch die Kopfformungseinrichtung,
Fig. 14a zeigt schließlich die Vorteile eines erfindungsgemäß gebundenen Buches gegenüber einem in
Fig. 14b gezeigten Buch, welches in bisher üblicher Weise gebunden wurde.
Für die Arbeitsweise mit der Vorrichtung gemäß der Erfindung wird der Papierstapel wie folgt vorbereitet.
Die zu bindenden Papiere werden zunächst in üblicher Weise gestapelt, Kante »"■' ',. He gebracht, niedergehalten
und gebohrt; sodann wird in das Bohrloch oder in die Bohrlöcher je ein Stift aus thermoplastischem
Material eingeführt. In der Vorrichtung sind auch Einrichtungen enthüllten, mit denen der Stapel in dieser
Weise vorbereitet werden kann und mit denen der Stift entsprechend der Höhe des Stapels abgeschnitten wird.
Danach wird am Ende des Stifles durch Erhitzen ein Kopf derart angeformt, daß der Papierstapel zusammengehalten
wird. Zweckmäßig werden Stifte benutzt, die an einem Ende bereits einen vorbereiteten Kopf
aufweisen, welcher mit seiner Auflagefläche vorzugsweise konkav ausgebildet ist Die Länge des Stiftes kaun
der Dicke des Stapels bereits angepaßt sein. Der Stift besteht zweckmäßig aus Polyäthylen. Beim Abschneiden
der in die Bohrlöcher eingeführten Stifte ist dafür Sorge zu tragen, daß eine ausreichende Länge derselben
nach oben überragt Mit der Heizeinrichtung wird dieses überragende Ende bis zum Abschmelzen erwärmt und
dann mit der Druckvorrichtung zur Bildung eines Kopfes am erweichten Ende verformt, wobei während
dieser Verformung und danach gekühlt wird. Der Metallkörper der Druckeinrichtung weist einen der
gewünschten Kopfform des Stiftes entsprechend konkav ausgebildeten Formteil auf. Der Metallkörper ist
beispielsweise mit Kühlrippen versehen. Er kann darüber hinaus eine Innenkammer zur Aufnahme eines
Kühlmittels aufweisen.
Beide Werkzeuge, sowohl die Heizeinrichtung als auch die Druckeinrichtung = Kopfformungseinrichtung
sind zweckmäßig um einen Zapfen schwenkbar gelagert, so daß sie, vorzugsweise in der waagerechten
Ebene, in eine Betriebsstellung schwenkbar sind. Hierbei sind die Zapfen auf einem gegabelten
Auslegearm angeordnet, der seinerseits getragen wird von einer mit Innengewinde versehenen Muffe, weiche
auf einer Gewindestange sitzt, die ihrerseits mit einer Handkurbel od. dgl. zur Auf- und Abbewegung des
Auslegearms und damit der Heiz- und Druckeinrichtung in Tätigkeit gesetzt werden kann.
Für das Niederhalten des Papierstapels sind zwei Klemmschienen vorgesehen, wobei die Auflagefläche
für den Papierstapel derart mit einer Querrinne zur Aufnahme der unteren Klemmschiene versehen ist. daß
der Papierstapel auf die Auflagefläche zu liegen kommt.
Die Auflagefläche weist ferner eine Ausnehmung zur Aufnahme des unteren Kopfes des Stiftes auf, wobei
diese Ausnehmung zentrisch zu einer Öffnung des Auslegers liegt, an dem die Einrichtungen in waagerechter
Ebene schwenkbar und vertikal verschiebbar angeordnet sind. In die öffnung des Auslegers werden
je nach Bedarf die Wirkteile der einzelnen Einrichtungen eingeführt. Auf diese Weise entsteht eine
Zentrierung der Vorrichtung und damit eine vereinfachte Handhabung derselben.
Die Klemmschienen des Niederhalters für den Papierstapel sind mittels zweier Gewindestangen
verbunden und können mit je einer Mutter gegeneinander verspannt werden, wobei zweckmäßig jede Mutter
eine Gewindebohrung und neben dieser eine sich mit ihr teilweise überschneidende glatte Bohrung derart aufweist,
daß die Mutter sowohl auf den Gewindebolzen geschraubt als auch ohne Drehung längs verschoben
werden kann.
Die wesentlichen Arbeitsteile der Vorrichtung 10 sind die Heizeinrichtung 18 und die Kopfformungs- oder
Druckeinrichtung 16. Beide sind befestigt an einem als Ausleger ausgebildeten Auslegearm 14, welcher durch
eine Gewindestange 122 über die Welle 121 mit Hilfe der Kurbel 12 auf- und abbewegt werden kann. Eine
Abschneideeinrichtung 22 dient zum Abschneiden der überschüssigen Länge des zum Binden des Papierstapels
verwendeten Stiftes. Zur Vorrichtung gehört ein Papierniederhalter 50 (Fig.5); die Auflagefläche 24
weist eine Rinne 28 zur Aufnahme des Niederhalters 50
in fixierter Lage auf, wobei eine weitere Auflagefläche 26 zweckmäßig mit einem gewissen Höhenunterschied
gegenüber der Auflagefläche 24 vorgesehen ist. Die Auflagefläche 24 ist weiterhin mit einer Ausnehmung 30
versehen, welche ihrerseits eine zentrale Bohrung 301 aufweist.
Die Heizeinrichtung 18 und der zur Kopfformungseinrichtung 16 gehörende Formkörper 20 mit Kühlrippen
sind mittels Zapfen 32 und 34 in einer waagerechten Ebene schwenkbar gelagert und werden von auf
Führungsstäben 36 und 38 vorgesehenen, in der Zeichnung nicht dargestellten, Federn nach oben
gedrückt. Eine in Fig. 1 dargestellte Abdeckung 40 für
den Heizungsanschlußkontakt 184a (F i g. 2) kann nach rechts geschwenkt werden, wenn die Heizeinrichtung 18
mittels des Heizungshalters 181 nach vorn geschwenkt wird. Eine Heizungsabdeckung 185 kann entfernt
werden, wenn der Heizkörper 182, der mit Inspektionsöffnungen 183 versehenen Heizeinrichtung 18 über die
öffnung 141 (Fig.2) des Auslegerarmes geschwenkt wird, wozu die Abschneideeinrichtung 22 aus der
Öffnung 141 entfernt werden muß. In dieser, in Fig. 2 dargestellten, Lage liegen dann der Heizungsanschlußkontakt
184a dem Heizungsaufnahmekontakt 1846 gegenüber, so daß beim Niederdrücken der Heizeinrichtung
18 entgegen der Wirkung der auf dem Führungsstab 36 vorgesehenen Feder zwischen beiden der
Kontakt hergestellt wird. In Fig. 1 ist die Abschneideeinrichtung 22 in der Öffnung 141 des Auslegerarmes
dargestellt.
Der Heizungsanschlußkontakt 184a ist über eine Sicherung 42, einen Hauptschalter 44 und eine
elektrische Leitschiene 48 mit einer nicht dargestellten elektrischen Energiequelle verbunden. Als Einschaltkontrolle
dient eine Kontrollampe 46. die mit am Hauptschalter 44 hängt.
Der Heizkörper 182 der Heizeinrichtung 18 (F i g. 3) besteht aus einem elektrisch isolierenden Material, z. B.
Porzellan, oder eine andere geeignete, etwa durch Brennen gewonnene poröse Substanz. Im Inneren sind
Heizelemente 1826, z. B. geeignete Widerstandsdrähte,
verlegt. Anschlußdrähte A und B sind durch kleine Bohrungen nach außen geführt und mit dem Heizungsaufnahmekontakt
1846 verbunden. Im in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das Heizelement
aus einer in dreifacher Windung verlegten Heizspirale. Selbstverständlich können auch Heizplatten
oder dgl. verwendet werden. In Fig.4 ist ein Formkörper zum Ausformen der Stiftköpfe dargestellt.
Er besteht im wesentlichen aus einem Haltezapfen 201, einem für die Abstrahlung von Hitze geeigneten Teil
202 und einem Ausformungswerkzeug Ijzw. Formkörper 203. Im in F i g. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist neben der zu Kühlrippen geformten welligen Außenfläche des Teils 202 im hohlen Inneren ein
geeignetes Kühlmittel c z. B. Wasser, vorgesehen. Dieses Kühlmittel ist hermetisch eingeschlossen. Wenn,
insbesondere bei dem Formen von kleinen Stiften, die aufzunehmende Hitze nicht zu groß ist, so kann auf ein
besonderes Kühlmittel verzichtet werden, und es genügt, wie in Fig. 13 gezeigt, das Vorsehen von
Kühlrippen allein.
Zur erfindungsgemäßen Vorrichtung gehört eine Papierklemmeinrichtung, mit der der Papierstapel
während der einzelnen Operationen zusammengehalten wird. In F i g. 5 ist ein solcher aus zwei Klemmschienen
bestehender Niederhalter 50 gezeigt. Die beiden Klemmschienen 52 und 54 sind mit Gewindezapfen 56
und 58 miteinander verbunden, auf denen die Muttern 60 und 62 sitzen. Jede Klemmschiene besteht aus einem
im Querschnitt rechteckigen hohlen Versteifungskörper 52a bzw. 54a, welcher mit den Plattenteilen 526 und 546
eine Einheit bildet. In dem Hohlkörper 52a sind eine Vielzahl von kleinen Löchern 64 vorgesehen, in die ein
Stift 142 eingeführt werden kann, der zum Fixieren des Niederhalters 50 am Auslegerarm 14 dient, wenn der
Niederhalter 50 in die Rinne 28 der Auflagefläche eingelegt wird. Wenn der Hohlkörper 52a auf die
bezeichnete Art fixiert ist, wird der Papierstapel zwischen den flächigen Teilen 526 und 546 ausgerichtet
und durch Anziehen der Muttern 60 und 62 niedergehalten.
!5 Gelegentlich ergibt sich bei der Bedienung des Papierniederhalters die Notwendigkeit, die Muttern 60
und 62 rasch entlang der Gewindezapfen 56 und 58 zu bewegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Dicke
der zu bindenden Papierstapel sich in weiten Grenzen ändert. Zur Erfüllung dieser Forderung wird eine Mutter
nach Fig.6 benutzt. Die Mutter 60 weist eine mit Gewindegängen versehene Durchgangsöffnung 601 und
eine mit glatter Innenfläche versehene Durchgangsöffnung 602 auf. Auf ihrer Unterfläche weist sie einen
Führungsvorsprung 603 auf, der mit einer entsprechend geformten Ausnehmung (nicht dargestellt) in der
Klemmschiene 52 zusammenwirkt. Der auf der Gewindeseite gelegene Teil 6036 des Führungsvorsprunges
603 ist von größerer Masse als der gegenüberliegende Teil 603a. Auf diese Weise kann die Mutter 60 schnell
entlang des Gewindezapfens 56 hin- und hergeführt werden, ohne daß geschraubt werden muß. Der
Gewindezapfen gleitet dann in der glatten Durchgangsöffnung 602. Wenn allerdings der Führungsvorsprung
603 in die entsprechende Ausnehmung der oberen Klemmschiene 52 zu liegen kommt, nimmt die Mutter 60
eine solche Lage ein. daß die mit Gewindegängen versehene Durchgangsöffnung 601 in Eingriff mit dem
Gewindezapfen 56 gebracht wird, so daß zur weiteren Bewegung in Axialrichtung geschraubt werden muß.
Nur beim Herausbewegen des Führungsvorsprunges 603 aus der zugehörigen Ausnehmung kann die Mutter
seitwärts verschoben werden, so daß der Gewindezapfen in der glatten Durchgangsöffnung zu liegen kommt
und die Mutter verschoben werden kann.
Das Niederhalten des Papiers mit Hilfe des beschriebenen Niederhalters ist zur Entfernung von
Knicken oder Wellen und zum Halten während des folgenden Bohrens wichtig. Wenn an den für die Stifte
vorgesehenen Stellen gebohrt ist, wird der mit dem Niederhalter 50 eingeklemmte Papierstapel derart auf
die Auflagefläche der Bindevorrichtung gelegt, daß die untere Schiene 54 in der Rinne 28 zu liegen kommt und
die gebohrten Löcher mit der Bohrung 301 der Ausnehmung 30 im Auflagetisch korrespondieren. Ist
dies geschehen, so wird durch Betätigung der Kurbel 12 der Auslegerarm 14 abwärts bewegt Wenn ein Stift
benutzt wird, der an einem Ende bereits einen vorbereiteten Kopf trägt, so muß dieser vorher in die
Bohrung im Papierstapel eingeführt werden. Es muß darauf geachtet werden, daß der Kopf in die
Ausnehmung 30 der Auflagefläche 24 zu liegen kommt .lirJ ein Stift ohne vorbereiteten Kopf, etwa in der
Form eines unbeschnittenen Drahtvorrates, benutzt, so
ist die beim späteren Einführen in der Sackbohrung 301 aufgenommene Länge zur späteren Ausformung des
rückseitigen Kopfes notwendig.
Beim Bohren eines Papierstapels läßt es sich nicht
Beim Bohren eines Papierstapels läßt es sich nicht
vermeiden, daß die Bohrränder sich aufwerfen, wie dies in F i g. 7 angedeutet ist. Demgemäß ist der Kopf des
Stiftes f zweckmäßig konkav ausgebildet. Die Auflagefläche des Kopfes kann, wie in Fig.7 dargestellt, etwa
konisch einspringen, oder, wie in F i g. 8 gezeigt, linsenförmig einspringend, oder, wie in F i g. 9 dargestellt,
eine innere zurückgesetzte Fläche aufweisen.
Der Stift t besteht aus thermoplastischem Kunststoff, wobei eine verhältnismäßig weiche Art zur Verhinderung
einer Beschädigung des Papiers vorzuziehen ist. Besonders geeignet ist Polyäthylen wegen seiner
Festigkeit und Weichheit.
Das im weiteren Verlauf des Verfahrens notwendige
Abschneiden der überschüssigen Länge des Stiftes ist in F i g. 10 dargestellt. Die Abschneideeinrichtung 22 ist so
eingerichtet, eine für die Ausformung des Kopfes ausreichende Länge überstehen zu lassen. Des weiteren
ist eine Maßnahme vorgesehen, den aufgeworfenen Rand der Bohrung niederzudrücken. Geschieht dies
nicht, so besteht die Gefahr, daß ein später ausgeformter Kopf oberhalb der Papierfläche gebildet wird und
die Papiere im Stapel deshalb nur lose gehalten sind und dazu neigen, auszureißen.
Die Abschneideeinrichtung 22 weist deshalb am unteren Ende eines Führungsgliedes einen Vorsprung
223a auf. Weiter ist ein Drehkopf 222 und ein Aufnahmeglied 222a hierfür vorgesehen. Der Drehkopf
ist bei dem Zapfen 224 vom Führungsglied gestützt und exzentrisch drehbar. Wenn die Abschneideeinrichtung
22 zum Zwecke des Abschneidens des Stiftes auf das Papier niedergedrückt wird, wird gleichzeitig der
aufgeworfene Rand der Bohrung niedergedrückt oder zum Verschwinden gebracht.
Nach dem Abschneiden wird die Abschneideeinrichtung 22 aus der Öffnung 141 des Auslegerarmes 14
entfernt und die Heizeinrichtung 18 nach vorne bis zum Anschlag geschwenkt. Auf diese Weise wird die
Heizeinrichtung 18 auf die öffnung 141 ausgerichtet und die Heizeinrichtung kann entgegen der Wirkung der auf
dem Führungsstab 36 vorgesehenen Feder niedergedrückt werden. Hierbei werden die Heizungsaufnahmekontakte
1846 in Verbindung gebracht mit dem Heizungsanschlußkontakt 184a, so daß ein Strom
fließen kann und der jetzt das Stiftende umgebende Heizkörper sich zu erwärmen beginnt. Das Stiftende
wird hierdurch erweicht und formbar. Dieser Vorgang ist schematisch in Fig. 11 und 12 dargestellt Der
Vorgang kann durch die Inspektionsöffnung 183 (F i g. 1) verfolgt werden. Wenn der in F i g. 12 erreichte
Anschmelzzustand erreicht ist, wird die Bedienungsperson die Heizeinrichtung wieder nach oben gleiten lassen
und wegschwenken. Anschließend wird unverzüglich die Kopfformungseinrichtung 16 in die Betriebslage
geschwenkt und niedergepreßt. Wenn die Formungseinrichtung eine kurze Weile in der in Fig. 13 gezeigten
Position gehalten wird, erfolgt gleichzeitig mit dem Ausformen des Kopfes und nachher eine Abkühlung.
Die von der Form aufgenommene Wärme wird im Formkörper 203 ein- und von dem Kühlteil 202
abgeleitet.
Wenn jeder der vorgesehenen Stifte f in der beschriebenen Weise behandelt wurde, ist der Buchbindevorgang
beendet.
Wenn ein Stift t benutzt wird, der keinen vorbereiteten Kopf an einem Ende trägt, so wird auf den fertig
gebohrten und ausgerichteten Papierstapel die AbschneideeinriehUing
22 aufgesetzt und das unvorbereitete Stiftmaterial durch den Schlitz 221 eingeführt, bis
sein Anfang den Boden der Sackbohrung 301 erreicht. Das obere Ende wird darauf in der bekannten Weise
abgeschnitten, angeschmolzen und ausgeformt. Der Stapel wird daraufhin umgedreht, wiederum im
Niederhalter 50 gehalten, worauf das andere Ende des Stiftes t in der beschriebenen Weise behandelt wird.
Um dem Buch ein gefälliges Äußeres zu geben, ist es möglich, den Papierstapel zusammen mit ihn begrenzenden
Einbanddeckeln zu binden. Außeidem kann vor oder nach dem Bindevorgang ein Buchrücken angebracht
werden.
Einer der wesentlichen Vorteile bei der Verwendung dehnbarer Stifte, insbesondere von Stiften aus Polyäthylen
liegt darin, daß die erhaltenen Bücher weit geöffnet werden können, so daß die gesamte Seite eben aufliegt.
Dies ist in Fig. 14a dargestellt. Der Vergleich mit Fig. 14b, in der die Verwendung eines bekannten
unelastischen Stiftes zugrunde gelegt ist, zeigt, daß das vorliegende Verfahren wesentlich günstigere Ergebnisse
liefert.
Die Heizzeit und die Zeit für die Ausformung des Kopfes hängt ab von dem Material und der Größe des
verwendeten Stiftes. Wenn der Stift etwa einen Durchmesser von 3 mm aufweist, ergibt sich eine
Heizzeit von etwa 20 bis 30 Sek. und eine Ausformzeit von 15 bis 20 Sek.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß ein auf die gezeigte Art erhaltener Band ohne Gefahr einer
Verletzung des Papiers wieder gelöst werden kann. Es genügt das Abschneiden des Kopfes mit einer
Rasierklinge od. dgl, wobei wegen der Konkavität der Auflagefläche des Kopfes nicht unmittelbar in der
Ebene der Auflagefläche geschnitten werden muß.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Vorrichtung zum Binden eines mit Bohrlöchern versehenen Papierstapels in Buchform durch Vernieten
von in den Bohrlöchern eingeführten Stiften aus thermoplastischem Material mittels Einrichtungen
zur Anwendung von Wärme und Druck für die Formung des Nietkopfes, dadurch gekennzeichnet,
daß je eine Einrichtung (16, 18) zur Anwendung von Wärme und Druck vorgesehen ist,
wovon die Heizeinrichtung (18) aus einem Hohlkörper (182) aus wärme- und elektrisch isolierendem
Material, auf dessen Innenfläche elektrische Heizelemente (\82b) verlegt sind, und die Druckeinrichtung
(16) aus einem kühlbaren metallischen Formkörper (20,203) bestehen.
2. Vorrichtung nach Anspruch I1 dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl die Heizeinrichtung (18) als auch die Druckeinrichtung (16) um einen Zapfen (32,
34) in waagerechter Ebene in ihre Betriebssteliung
schwenkbar gelagert sind und die Zapfen (32,34) auf einem Auslegearm (14) angeordnet sind, der an einer
mit Bedienungskurbel (12) versehenen Gewindestange (122) vertikal bewegbar angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- (18) und Druckeinrichtung
(16) entgegen der Wirkung einer Feder auf Führungsstäben (36, 38) nach unten an einen
Anschlag verschiebbar sind und ihre Wirkteile (18, 203) das freie Ende des Stiftes (t) in einer Öffnung
(141) des Auslegearmes (14) erfassen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19681786340 DE1786340B2 (de) | 1968-09-19 | 1968-09-19 | Vorrichtung zum Binden eines mit Bohrlöchern versehenen Papierstapels |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19681786340 DE1786340B2 (de) | 1968-09-19 | 1968-09-19 | Vorrichtung zum Binden eines mit Bohrlöchern versehenen Papierstapels |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1786340A1 DE1786340A1 (de) | 1971-12-30 |
DE1786340B2 DE1786340B2 (de) | 1980-03-27 |
DE1786340C3 true DE1786340C3 (de) | 1980-11-27 |
Family
ID=5706439
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19681786340 Granted DE1786340B2 (de) | 1968-09-19 | 1968-09-19 | Vorrichtung zum Binden eines mit Bohrlöchern versehenen Papierstapels |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE1786340B2 (de) |
-
1968
- 1968-09-19 DE DE19681786340 patent/DE1786340B2/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE1786340B2 (de) | 1980-03-27 |
DE1786340A1 (de) | 1971-12-30 |
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