DE1782792C - Selbstladewagen zur Ernte von Hack fruchten Ausscheidung aus 1482245 - Google Patents
Selbstladewagen zur Ernte von Hack fruchten Ausscheidung aus 1482245Info
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Selbstladewagen zur Ernte von Hackfrüchten, vorzugsweise Zukkerrüben
direkt aus dem Feldbestand mit einem Laderaum und diesem zugeordneten Ernte- und Fördereinrichtungen,
das heißt ein Gerät zur mechanisierten Ernte von Hackfrüchten, vorzugsweise Zuckerrüben,
in Verbindung mit an sich bekannten Ladewagen.
Bisher wurden Zuckerrüben unter Verwendung zahlreicher und verschiedener Handgeräte, Gespanngeräte
oder motorisch gezogener bzw. angetriebener Geräte sowohl halbautomatisch, als auch vollautomatisch
vorwiegend so geerntet, daß durch mehrere, voneinander unabhängige Arbeitsgänge zunächst die Blät
ter von den Rüben getrennt, dann auf Haufen oder Schwaden gebracht und anschließend aufgeladen und
abgefahren wurden. Wenn das Feld oder einzelne Streifen des Feldes vom Blatt freigeräumt waren,
wurden meist mit anderen Geräten die Rüben gerodet, auf Schwaden oder Haufen gebracht, aufgeladen und
abgefahren.
Es liegt auf der Hand, daß die Aufgabe der Aberntung eines Zuckerrübenbestandes, das heißt zweier
getrennter Partien eines empfindlichen Erntegutes mit völlig verschiedener physikalischer Beschaffenheit,
von verhältnismäßig großem Gewicht und Volumen, mittels einer Vielzahl verschiedener einzelner Arbeitsgänge
(köpfen-schwaden. laden, abfahren, roden, Schwaden abfahren, zwischenlagern, aufladen, transportieren,
entladen) unter oft ungünstigen Witterungsverhältnissen eine schwierige und arbeitsaufwendige
Arbeit darstellt, deren Bewältigung ohne zusätzliche Saisonhilfskräfte oder gar duch eine einzelne Arbeitskraft
bisher kaum möglich war.
Man hat deshalb versucht, sogenannte Vollerntemaschinen für Blätter oder Rüben, sowie auch neuerdings
für Blätter und Rüben zu entwickeln, die mehrere oder alle Arbeitsgänge ausführen können und
das getrennte Erntegut entweder in sogenannte Längs oder Querschwaden auf dem Felde ablegen
bzw. am Feldrand in Mieten bringen oder auf andere Transportfahrzeuge umladen können.
Obwohl diese Maschinen sehr teuer sind, erlauben sie bis heute weder die Durchführung der gesamten
Erntearbeit einschließlich der anfallenden Transporte mit einem Bedienungsmann noch mit einem Schlepper
oder mit einem Gerät. Nach wie vor ist ihr Einsatz an Großbetriebe oder Lohnunternehmer gebunden.
Nur in Ausnahmefällen ist die sofortige und restlas';
Räumung des Feldes möglich. Die Durchführung aller Ernte-Arbeitsgänge aus der Gare heraus,
das heißt bei unberührtem Ackerboden ohne schädliches, vorhergehendes Durch- oder Festfahren des Bodens
ist nur mit vorwiegend einreihig arbeitenden Vollerntegeräten von verhältnismäßig geringer Stundenleistung
möglich, die das Erntegut vorwiegend in Schwaden auf das Feld ablegen.
Alle bisher bekannten Maschinen haben trotz der halb- oder vollautomatischen Arbeitsweise den Nachteil,
daß sie jeweils nur für einen kleinen Teil aller Ernte-Arbeitsgänge brauchbar sind, so daß für andere
Arbeitsgänge und zumindest für den Abtransport des Erntegutes vom Feld weitere Maschinen,
Transportwagen oder Ladegeräte und Bedienungskräfte benötigt werden.
Diese Maschinen, Fahrzeuge usw. stellen daher sehr hohe Anforderungen an die Betriebsorganisation
und erfordern einen so erheblichen Aufwand, daß die ser auf die Dauer für die meisten landwirtschaftlichen
Betriebe nicht tragbar ist. Die beim Einsatz der bisherigen verschiedenartigen Maschinen (Erntemaschinen,
Belade- und Entladegeräte, Transportfahrzeuge) unvermeidliche wiederholte Zwischenlagerung des Gutes
auf dem Feld, verursacht ferner unnötige Arbeitsgänge des Auf- und Abladens. zusätzliche Lohnkosten,
Zeitaufwand, erhebliche Beschädigungen oder die Verschmutzung des Erntegutes, sowie eine Erhöhung
des Wetterrisikos und die spätere Räumung des Feldes für die Nachfrucht. Unvermeidliche Störungen
in der Organisation der aufeinanderfolgenden Ar beitsgänge. z. B. durch Witterungseinflüsse, verursachen
vielfach erhöhte Kosten, Wartezeiten, Rüstzei ten und vor allem auch Verluste an Qualität und
Menge des Erntegutes. /.. B. durch Atmung geköpfter Rüben, deren sofortige Rodung nicht möglich ist
oder durch am Feld zwischengelagerte Blätter oder Rüben bei verspäteter Abfuhr usw.
Die durch die vorliegende Erfindung gelöste Aufgabe besteht darin, diese geschilderten Nachteile der
heute bekannten Verfahren zu vermeiden bzw. ein Gerät zu schaffen, das durch einen Mann bedient
werden kann, geringe Anschaffungskosten und Rüstzeiten verursacht, eine hohe Leistung aufweist und sowohl
für die verlustfreie und saubere Ernte der Blät ter und Rüben direkt aus dem Feldbestand, als auch
für das Aufladen, den Transport und für die Entleerung des Erntegutes auf dem Hof geeignet ist.
Die vorstehende Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß einfache, an sich z.T. bekannte
Erntegeräte für die Blätter und/oder auch für die Rüben anstelle oder zusätzlich zu der an sich bekannten
Aufnahme- und Fördereinrichtung in bekannte Seibstiadewagen eingebaut werden, und daß die vorzugsweise
mit Roll- oder Kratzboden versehene Ladefläche dieses Selbstladewagens während des Erntevorganges
das Erntegut aufnimmt. Der Transport des Erntegutes zum Hof erfolgt vorzugsweise unmittelbar
anschließend nach dem einfachen Ausheben der Ernteorgane ohne jede Rüstzeit. Das Entladen erfolgt
durch den Kratzboden an jeder beliebigen Stelle. Die Erfindung ermöglicht es auch, entweder Erntegeräte
für die Blätter einerseits oder Rodegeräte für die Rüben andererseits im Wechsel oder nacheinander in
denselben Selbstladewagen einzubauen, oder sowohl Erntegeräte für die Blätter als auch Rodegeräte für
Rüben nebeneinander für eine oder mehrere Reihen des Erntegutes zum Einbau vorzusehen, oder sie hintereinander
für eine beliebige Anzahl von Reihen so anzuordnen, daß Blätter und Rüben gleichzeitig geerntet,
gerodet und getrennt auf die Ladefläche geladen werden können.
Selbstverständlich bleibt es unbenommen, einen der
art ausgerüsteten Ladewagen nach Beendigung der Erntesaison der Zuckerrüben wieder mit der an sich
bekannten Aufnahme- und Fördertrommel ausschließlich auszurüsten und während des übrigen Jahres
zum Laden, Transportieren und Entladen von sonsti gen Erntegütern zu verwenden.
Die Lösung dieser Aufgabe ist an Hand mehrerer Ausführungsbeispiele in den Zeichnungen so darge
stellt, daß gleiche Bezugsziffern gleiche Teile bedeuten. Dabei können selbstverständlich gewisse Einzelmerkmale
in an sich bekannter Weise zwischen einzelnen Ausführungsbeispielen ausgetauscht oder mitein
κι ander in weiteren Ausführungsformen kombiniert werden.
Fig. 1 zeigt die Seitenansicht eines angehängten Selbstladewagens mit einem Ernte- und Aufnahmegerät
für Rübenblätter zum gleichzeitigen Köpfen. Laden und Transportieren von 3 Reihen Rübenblatt.
Fig. 2 zeigt die Draufsicht zu Fig. 1, bei welcher
aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit gewisse Einzelheiten des Selbstladewagens nicht dargestellt sind.
Fig. 3 zeigt die Maschine nach Fig. 1 mit zusatz
2(i lieh angebrachter Vorrichtung zum Roden der Zukkerrüben
nach dem Köpfen mit anschließender Ablage in einer Reihe.
Fig. 4 zeigt die Draufsicht zu Fig. 3.
Fig. 5 zeigt eine etwas abgeänderte Ausführungs 5 form eines angehängten Selbstladewagens.
Fig. 6 zeigt eine Teilansicht des bei der Ausführungsform gemäß F i g. 5 benutzten Elevators und
Fig. 7 zeigt die Seitenansicht eines Ausführungsbei Spieles, das als selbstfahrbare Lade-, Transport und
3n Erntemaschine ausgebildet ist. Die zum Einbau vorge schlagenen Ernte Elemente für die Blätter und für die
Rüben entsprechen etwa denjenigen des Ausführungs beispieles nach Fig. 3.
Fig. 1 und 2 zeigen den vorderen Teil eines ar·
hängbaren Selbstladewagens, der einen an sich be kannten Rahmen 1 mit einer Rahmenverlängerung
la, einen Laderaum 4, einen Kratzboden 3 und eine vor der Ladefläche angeordnete Fördereinrichtung 5
mit einem Förderkanal 6 aufweist. An einem Querträ ger 37, der die Verlängerungen la des Rahmens I
verbindet, ist die Zugvorrichtung 2 zum Anhängen des Selbstladewagens an einen Schlepper 38 und vor
zugsweise auch ein Getriebe 39 und Antriebsteiie 28 für den mechanischen Antrieb der Förder- und Ernte
vorrichtung angebracht. Erfindungsgemäß wird die nicht dargestellte, an sich bekannte Aufnahmetrom
mel, mit einem Teil des Förderkanals, die beim Laden von Zuckerrübenblättern aus dem Schwad vor
handen sind, beim Ernten und Laden aus dem Feldbe ^o stand abgenommen. Anstelle dieser Aufnahmetrom
mel wird vorzugsweise um den Aufhängepunkt 40 der Fördertrommel schwenkbar ein Schwenkrahmen
9 höhenverstellbar eingebaut, an welchem eine rotie rende Zwischenwelle 12 gelagert ist. Diese Zwischen
5 welle 12 erhält ihren Antrieb über ein Kettenradpaar 10, 11 von der Fördereinrichtung 5 aus. vorzugs
weise mit gleichem Drehsinn wie diese. Am Schwenk rahmen 9 befinden sich Lagerböcke 16. deren Zahl
gleich der Zahl der zu köpfenden Blattreihen ist Die Zwischenwelle 12 ist in diesen Lagerböcken 16 entwe
der zusätzlich gelagert oder frei durch sie hindurch geführt, so daß die Bohrung dieser Lagerböcke 16
etwa konzentrisch die Zwischenwelle 12 umschließt. Die Lagerböcke 16 weisen zwei Hohlzapfen 41 auf.
an welchen je eine Schwinge 17 in vertikaler Ebene schwenkbar angebracht ist, die in einem gewissen Abstand
von der Zwischenwelle 12 die Achse 19 an sich bekannter Tastscheiben 18 aufnehmen.
(ο
Diese Achse 19 ist an ihrem einen Ende mit einem Kettenrad 21 verbunden, das mit einem weiteren Kettenrad
20 auf der Zwischenwelle 12 in Antriebs verbindung steht. Durch diese Anordnung ist die Tastscheibe
18 für jede einzelne Reihe unabhängig von \ den Nebenreihen und ohne Beeinträchtigung ihres Antriebes
für sich in der Höhe verstellbar. Alle Tastscheiben 18 werden mit gleicher Drehzahl von der
Zwischenwelle 12 angetrieben. In Arbeitsstellung stützen sie sich auf den Blättern der Rübenreihe ab, so ι ο
daß sie das am anderen Ende der Schwingen 17 befe
stigte Köpfmesser 22, dessen Abstand zur Achse der Tastscheiben einstellbar ist, in bekannter Weise je
weils in die richtige Schnitthöhe zum Zuckerrübenkopf bringen. Anschließend an das Köpfmesser 22 ist
ein Gleitrost 23 vorzugsweise aus einzelnen Stäben oder auch aus einem Gleitblech bestehend angeord
net, auf dem das abgeschnittene Blattbüschel von den folgenden Blättern bis in den Bereich der Zinken 42
der Fördereinrichtung 5 geschoben wird. Die Förder einrichtung 5 schiebt das Gut wie bekannt in dem an
sich bekannten Förderkanal 6 auf die Ladefläche bzw. auf den Roll- und Kratzboden. Da das Blatt keinerlei
Berührung mit der Erde unterliegt, ist eine abso lut saubere und rasche Gewinnung möglich.
Der Schwenkrahmen 9 kann z.B. durch die dargestellte Aufzugskette 43 in an sich bekannter Weise
auf beliebige Höhe eingestellt und vorzugsweise unter Verwendung einer ebenfalls bekannten mechanischen
Hebevorrichtung, die z.B. aus einer motorisch angev
triebenen Gewindespindel 14 bestehen kann, vom Schleppersitz aus über den Bedienungshebe) 25 in
Fahrstellung so weit aufgehoben werden, daß die Tastscheiben 18 mitsamt den Köpfmessern 22 und
dem Gleitrost 23 während der Transportfahrt den Erdboden nicht berühren können. Dabei wird erfin
dungsgemäß die Gelenkverbindung der Schwingen 12 an den Hohlzapfen 41 durch Anschläge 26 beim
Hochheben des Schwenkrahmens 9 selbsttätig blök kiert. In Arbeitsstellung kann der Schwenkrahmen 9 w
entweder durch die Aufzugskette 43 in einer beliebi gen Höhe über dem Ackerboden gehalten oder durch
ein zusätzliches, höhenverstellbares Stützrad 13 in stets gleichbleibendem Abstand zum Boden geführt
werden. Diese Höheneinstellung stellt die Grobeinstellung des ganzen Gerätes dar. während die^Feineinstel
lung für jede Reihe gesondert durch die 1 astscheiben 18 erfolgt. Der Gleitrost 23 reicht etwas über den un
teren Rand des Kanalbodens 24. so daß er die Vertikalbewegungen des Tasters 18 bzw. des Messers 22.
das mittels Stellschrauben 27 fein eingestellt wird, mitmachen kann.
Die Förderung des Ladegutes im Kanal 6 mittels der Zinken 42, die Stapelung entlang des Schwenk
brettes 8, nachdem sich die Zinken 42 durch das Git ss
ter 7 aus dem Kanal herausgezogen haben, ist an Ladewagen ebenso bekannt, wie die Regulierung von
Ladehöhe und Pressung durch Regelung der Ge schwindigkeit des Kratzbodens.
Arbeitsweise: Im Betrieb wird die Maschine durch eo eine Gelenkwelle 29 vom Schlepper aus über ein Ge
triebe 39 angetrieben, dessen Räder in den Zwischenräumen der Rüben laufen. Die Funktion der vorzugsweise
angetriebenen (oder freilaufend ausgebildeten) Taster 18, des Köpfmessers 22 und der Fördereinrichtung
5 bedarf, als an sich bekannt, keiner weiteren Erläuterungen, da deren Bauweise im einzelnen in
jeder bekannten Variation ausgestaltet werden kann.
Nach Beendigung des Ladens einer Fuhre wird die Ernteeinrichtung 5, 44, 45 abgeschaltet, ausgehoben
und der Wagen zur Entladestelle auf dem Hof oder auf dem Feld gefahren und mittels des getrennt einschaltbaren
Kratzbodens durch eine Entladeöffnung vorzugsweise am Heck des Fahrzeuges entleert.
Selbstverständlich kann die Anzahl der Köpfapparate bzw. in einer Fahrt zu bearbeitenden Reihen beliebig
vergrößert oder verkleinert werden.
Fig. 3 und 4 stellt ein weiteres Ausführungsbeispiel dar, bei welchem am Schwenkrahmen 9 zusatz
lieh ein Gelenkrahmen 32 in horizontaler und vertikaler Ebene etwas schwenkbar angebracht ist. Dieser
trägt an einer Arbeitsschiene 45 befestigte, an- sich be
kannte Rodekörper 31, die in bekannter Weise in einer Tasche 34 höhenverstellbar und mit durch Stell
schrauben 27 veränderlichem Anstellwinkel gehalten werden und durch Führungskufen 30, vorzugsweise
selbsttätig der Rübenreihe entlang, geführt werden.
Stab- oder gitterförmige Abweiser 36 lenken die gerodeten
Rüben so ab. daß sie in einer gemeinsamen Reihe liegenbleiben.
Eine Maschine nach diesem Ausführungsbeispiel kann in einem Arbeitsgang Blätter gewinnen, die
Rüben aus voller Gare roden und zwischen der Rad spur des Selbstladewagens ablegen. Die gleichzeitig
angehobenen und aus der Frde geförderten Rüben können auch in an sich bekannter Weise durch nicht
dargestellte Reinigungstrommeln oder Reinigungsket ten zusätzlich einer Reinigung unterzogen und/oder
durch an sich bekannt; Sammelbehälter in sogenann ten Querschwaden so abgelegt werden, daß die späte
re. mechanische Aufnahme möglich ist.
Fig. 5. 5a zeigen einen Schnitt und eine Teilansieht eines weiteren Ausführungsbeispieles. Die Ar
beitsweise beim Köpfen. Laden und Roden kann entweder derjenigen in Fig. 3 und 4 entsprechen oder
gemäß Fig. 5 und 5a dadurch verbessert werden,
daß zwischen den Rodekörpern 31 ein an sich zum Teil bekannter Elevator 46 angeordnet wird, der die
gerodeten Rüben mit seinen an einer Elevatorkette 47 angelenkten Mitnehmern 48 erfaßt und in einem
durch Roste 49 und 50 gebildeten Schacht 57 bis oberhalb der Ladefläche fördert und auf diese ablegt.
Erfindungsgemäß werden die Mitnehmer 48 beweglich mit der Kette 47 verbunden, und wie an sich bekannt,
durch Nocken 51. die ar. einem Rost 49 geführt
werden, so gesteuert, daß die Mitnehmer zwecks Raumersparnis am abwärts laufenden Trum
umgelegt sind, die Rüben durch die strichpunktiert dargestellte Bahn beim unteren Umlenkrad 52 erfassen
und beim oberen Umlenkrad 53 abwerfen. Die Nocken 51 des aufwärts laufenden Trums gleiten fer
ner wiederholt über an dem Rost 49 bzw. an der Führung für die Nocken 51 befindliche Warzen 54.
durch welche erfindungsgemäß den Mitnehmern 48 eine Schüttelbewegung übermittelt wird, damit die
Rüben während des Transports gereinigt werden, wobei die Erde durch den geneigten Rost 50 zu
Boden fallen kann.
Auch ohne eine, nicht Gegenstand der vorliegenden Anmeldung bildende, Aufteilung der Ladefläche
bzw. des Kratzbodens in zwei Hälften ist ein sehr vorteilhafter Einsatz der Maschine ferner in der
Weise möglich, daß die Köpfeinrichtungen 44 abwechselnd mit den Rode-Einrichtungen 45 zur Anwendung
kommen. Zunächst werden /.B. zwei Rübenreihen durch die Köpfeinrichtungen 44 geköpft
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ίο
und von der Fördereinrichtung auf die ganze Ladefläche geladen. Die Rode-Einrichtungen können
gleichzeitig abgenommen oder in Fahrstellung ausgehoben bleiben. Nach dem Entladen der Blätter werden
dieselben Reihen in entgegengesetzter Richtung überfahren und die Rode-Einrichtungen bei ausgehobener
oder fehlender Köpfeinrichtung in Arbeitsstellung gebracht. Das Ladegut kann trotz etwas seitlicher
Zuführung durch an sich bekannte Leitbleche auf die ganze Breite des Rollbodens verteilt werden.
Selbstverständlich kann der Elevator 46 auf Wunsch auch zum reinen Aufladen eines gemäß
F i g. 4 vorher abgelegten Längsschwades von Rüben verwendet werden.
Der Einbau des Elevators 46 gemäß Fig. 5 kann
es erforderlich machen, daß Teile der Fördereinrichtung, z. B. das Gitter 7, das Schwenkbrett 8, die Zinken
42 von vornherein am Selbstladewagen teilbar oder abnehmbar so ausgebildet werden, daß sie zum
einen Teil im Bereich der Köpfeinrichtung 44 verwendbar bleiben, zum anderen Teil aber im Bereich
der Rode-Einrichtung 45 vor deren Einbau leicht demontiert werden können. Diese Maßnahmen sind als
solche bekannt.
Erfindungsgemäß kann die Ladefläche anstatt als bekannter Kratzboden auch als Schüttel oder Sieb
rost ausgebildet werden, so daß während des Fül
lens der Ladefläche eine zusätzliche Reinigung der Rüben von anhaftendem Schmutz oder Erde bewirkt
wird.
Fig. 7 zeigt die Seitenansicht eines etwas abgewandelten
Ausführungsbeispieles, bei dem die Maschine selbstfahrend ausgebildet ist.
Dieses Ausführungsbeispiel bringt einen nochmaligen Fortschritt insofern, als die Bedienungs und Fahr
eigenschaften besser sind (Vierradantrieb). Ein weite rer entscheidender Vorteil liegt ferner darin, daß die
selbstfahrende Ausführungsform nach Fig. 7 in der Lage ist. die Blätter und gleich danach die Rüben zu
ernten, ehe irgendein Rad des Fahrzeuges den Feldbestand durchfahren mußte. Auf diese Weise werden
erstmals alle Bodendruckschäden, Fahrspuren und die damit verbundenen Folgen bezüglich einer Erschwerung
des Erntevorganges, der Verschmutzung des Erntegutes und Ernteverluste restlos vermieden.
Erfindungsgemäß besteht die selbstfahrende Erntemaschine aus dem an sich bekannten Rahmen 1, der
Fördereinrichtung 5. dem Kratzboden 3, dem Laderaum 4 und vorzugsweise vier Rädern 58, die vorzugsweise
alle amreibbar und von denen wenigstens zwei lenkbar ausgebildet sind. Motor 59, Fahrgetriebe
60, Fahrersitz 61, Bedienungselemente 62 befinden sich an der Frontseite des Fahrzeuges oberhalb
der Köpf- bzw. Aufnahme-Einrichtungen 44, 45. Teile des Fahrgetriebes 60a können auch ohne weiteres
hinter dem Förderkanal 6 bzw. innerhalb der Vorderachse 63 angeordnet werden, da erfindungsgemäß
ι die Kardanwelle 64 vom Motor in einem Tunnel 65 durch den Förderkanal 5 hindurch zu den beiden
Achsen geführt werden kann, der auch z.B. das Lenkgestänge 66 oder Bedienungsseile 67 für die
Bremse u.a. aufnimmt. Die Förderschächte 5, 57 für
in die Blätter bzw. die Rüben liegen zu beiden Seiten
des Tunnels 65, annähernd über die gesamte Breite des Fahrzeuges, so daß eine sehr hohe Stundenleistung
mit diesem Fahrzeug möglich ist.
Der Antrieb der Förder- und Köpfeinrichtung
π sowie des Elevators 46 wird in an sich bekannter Weise vom Getriebe 60a abgenommen, ebenso derjenige
der Aushebeeinrichtung. Letztere könnte auch vorteilhaft mit an sich bekannten hydraulischen Hubzylindern
gelöst werden.
Der Antrieb des Roll- und Kratzbodens erfolgt in an sich bekannter Weise durch einen Kurbeltrieb 68
über eine Zugstange 69. Der Antrieb des zweiten Kratzbodens 30 im oberen Ladekasten 59 kann abschaltbar
von einer Welle des unteren Kratzbodens aus abgenommen werden.
Die Fördereinrichtung 5 wird erfindungsgemäß zweiteilig so ausgeführt, daß beide Teile ihren An
trieb von der Abtriebswelle eines Schneckengetriebes 73 erhalten können, das in dem Tunnel 65 angeordnet
und dessen Schneckenwelle 74 als Teil der im Tunnel 65 gelagerten Getriebewelle 64 ausgebildet sein kann.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, bietet der Platz des Fahrers neben dem Motor 59 an der Frontseite
einen guten Überblick nach vorne und auch nach unten auf die Arbeitsgeräte, der Auf und Abstieg ist
bequem und der Fahrer kann einfach durch ein am Laderaum anzubringendes Schutzdach 70 vor der
Sonne und Regen geschützt werden, ohne daß das Schutzdach 70 den Fahrer behindert.
Der Antrieb der Hinterachse erfolgt in bekannter Weise über eine Kardan Gelenkwelle 71. Da das gesamte
Gewicht des Fahrzeuges über und zum Teil sogar vor den angetriebenen Achsen ruht, erreicht dieses
Fahrzeug eine erstaunliche Geländegängigkeit, ins besondere Steigfähigkeit am Berg.
Die durch die Erfindung vorgeschlagene Anordnung kann in ihren verschieden dargestelken Variationen
für alle in der Landwirtschaft vorkommenden Verhältnisse preisgünstig, leistungsfähig und produk
tiv so eingesetzt werden, daß eine erhebliche Verbüli
gung. Beschleunigung und Vervollkommnung der Erntearbeit
erreicht wird.
Sie stellt daher einen wesentlichen Fortschritt dar.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (33)
1. Selbstladewagen zur Ernte von Hackfrüchten, vorzugsweise Zuckerrüben direkt aus dem
Feldbestand mit einem Laderaum und diesem zu- ; geordneten Ernte- und Fördereinrichtungen, dadurch
gekennzeichnet, daß Köpf- (44) und/oder Rodeeinrichtungen (45) zusätzlich zu
den bereits für die Ernte von Halm- und Blattfrüchten verwendbaren Aufnahme- oder Fördereinrichtungen
(5) in den Selbstladewagen eingebaut sind.
2. Selbstladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rode- (45) und/oder Köpfeinrichtungen
(44) im Bereich des vorderen Endes des Laderaumes (4) und unterhalb des' Rahmens
(.1) des Selbstladewagens angeordnet sind.
3. Selbstladewagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rode- (45) und/oder
Köpfeinrichtungen (44) um eine vor diesen und quer zur Fahrtrichtung verlaufend angeordnete
Achse (12) pendelnd aufgehängt sind.
4. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Fahrtrichtung
verlaufende Pendelachse (12) der Köpf- (44) und Rodeeinrichtungen (45) durch zwei um die
Drehachse des Förderelementes (5) drehbare Tragarme (9) getragen wird.
5. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragarme (9) an
der Drehachse des Förderelementes (5) abnehmbar angeordnet sind.
6. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß den Köpf- (44)
und/oder Rodeeinrichtungen (45) wenigstens ein μ die Umgrenzung des Laderaumes (4) durchdringender
Förderkanal (6), in welchen Förde-relemente
(42) einer Fördereinrichtung (5) eingreifen, zugeordnet ist.
7. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Köpf- (44)
und/oder Rodeeinrichtungen (45) hintereinander im Fahrzeug angeordnet sind.
8. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Köpfeinrichtungen
(44) und Rodeeinrichtungen (45) nebeneinander etwa auf gleicher Höhe, jedoch für verschiedene
Reihen im Fahrzeug angeordnet sind.
9. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Pendelachse (12) so
über nachstellbare, elastische Mittel an der Zugdeichsel (2) des Selbstladewagens aufgehängt ist.
10. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Pendelachse in Arbeitsstellung
der Köpf- (44) und Rodeeinrichtun- ss gen (45) durch ein Stützrad (13), welches höhenverstellbar
sein kann, in einem bestimmten Boden abstand gehalten wird.
11. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 6
und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Köpf-(44) und/oder Rodeeinrichtungen (45) gegenüber
der Pendelachse (12) nachlaufend angeordnet sind.
12. Selbstladewagen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Köpfeinrichtungen (44) und Rodeeinrichtungen (45) jeweils mit demselben Förderkanal
(6) zusammen arbeiten und im Wechsel gegeneinander angebaut werden.
13. Selbstladewagen nach einem oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Köpfeinrichtungen (44) zum Ernten der Blätter, die Fördereinrichtung (5) für
das Laden der Blätter und die Rodeeinrichtungen (45) für das Roden und Ablegen der Rüben in
Schwaden gleichzeitig miteinander oder jeweils einzeln einschaltbar sind
14. Selbstladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Köpfeinrichtungen (44)
und Rodeeinrichtungen (45) zusammen mit einer Fördereinrichtung (5) für die Blätter und einer
Fördereinrichtung (46 bis 49) für die Rüben in ein selbstfahrendes Fahrgestell mit Ladefläche (3, 3c)
und Laderaum (4, 56) eingebaut sind, welches einen Motor (59), Fahrgetriebe (60) Fahrersitz
(61) vor dem Laderaum (4) bzw. den Ernte- und Fördereinrichtungen (44 bis 46, 5) und vorzugsweise
zwei angetriebene, z.T. mit lenkbaren Rädern versehene Achsen (63) hinter den Ernte- und
Fördereinrichtungen (44 bis 46, 5) und unterhalb der Ladefläche aufweist.
15. Selbstladewagen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebs- und Bedienungs^inrichtungen
(62) für die Ernte-, Aufnahme- und Förderorgane (44 bis 46, 5) in einem den Förderkanal (6) durchschneidenden Tunnel (65)
angeordnet sind.
16. Selbstladewagen nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Köpfeinrichtungen
(44). Rodeeinrichtungen (45) und Förderein richtungen (5, 46) ganz oder teilweise in einer Aus
sparung untergebracht sind, welche von den Ver längerungen (la) des Rahmens einem Querträger
(27) mit oder ohne Zugvorrichtung (2) und vorzugsweise Getrieben (39) bzw. Anschlußteilen (28,
59) gebildet wird.
17. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 16. dadurch gekennzeichnet, daß die Ernteeinrichtun
gen (44, 45) an einem höhenverstellbar aufgehäng ten Schwenkrahmen (9), der eine Zwischenwelle
(12) aufweist, welche ihren Antrieb von der Fördereinrichtung (5) erhält, in vertikaler und/oder
horizontaler Ebene schwenkbar und aushebbar angeordnet sind.
18. Selbstladewagen nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß am Schwenkrahmen
(9) Lagerböcke (16) mit Hohlzapfen (41) angebracht sind, an welchen in vertikaler Ebene
schwenkbare Schwingen (17) angelenkt sind, die als Lager für die Achse der durch Kettentriebe
(20, 21) angetriebenen Tastscheiben (18) dienen.
19. Selbstladewagen nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß an den Schwingen höhenverstellbare
Köpfmesser angebracht sind und daß die Schwingen beim Ausheben durch an sich bekannte Anschläge blockierbar sind.
20. Selbstladewagen nach Anspruch 19. da
durch gekennzeichnet, daß an das Messer (22) ein Gleitrost (23) anschließt, der ein Stück über die
untere Kante des Kanalbodens (24) bzw. bis in den Wirkungsbereich der Förderzinken (42) der
Fördereinrichtung hineinreicht.
21. Selbstladewagen nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkrahmen
(9) in an sich bekannter Weise über eine von Hand bediente und motorisch angetriebene Aushebevorrichtung
(14) vorzugsweise durch einen vom
Schlepperfahrer zu bedienenden Handhebel (25) aushebbar und höhenverstellbar ist
22. Selbstladewagen nach Anspruch 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß am Schwenkrahmen
(9) zusätzlich ein in vertikaler und horizontaler Ebene etwas beweglicher Gelenkrahmen (32) mit
Arbeitsschiene (33) und an sich bekannten Rodekörpern (31), die Führungskufen (30) und Abweiser
(36) aufweisen können, angebracht ist.
23. Selbstladewagen nach Anspruch 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß im Anschluß an die
Rodekörper (31) an sich bekannte Reinigungsketten, Reinigungstrommeln, Zwischensammelbehälter
oder ähnliches für die Zuckerrüben angeordnet sind. is
24. Selbstladewagen nach Anspruch 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß anschließend an die
Rodekörper (31) ein Elevator (46) für die Förderung der Zuckerrüben in einem Förderschacht
(57) zur Ladefläche angeordnet ist.
25. Selbstladewagen nach Anspruch 24, da durch gekennzeichnet, daß der Elevator (46) gelenkig
angebrachte Mitnehmer (48) aufweist, denen während des Förderweges durch an der Führung
bzw. an einem die Wand des Schachtes (57) bildenden Rost (49) angebrachte Warzen (54) eine
Schüttelbewegung vermittelt wird.
26. Selbstladewagen nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (48) tm
Bertich des Rodekörpers (31) bzw. des unteren Umlenkrades (52) zusätzlich zur Bewegung der
Förderkette (47) eine »Raffbewegung« ausführen.
27. Selbstladewagen nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Elevator (46) auch
ohne Rodekörper (31) zum direkten Aufladen von auf dem Boden liegendem Erntegut einsetzbar ist.
28. Selbstladewagen nach Anspruch 27, da durch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung
(5) und/oder das Gitter (7) und/oder das Schwenk brett (8) und/oder die Förderzinken (42) wenig
stens teilweise von vornherein an dem Selbstlade wagen leicht demontierbar derart ausgebildet sind,
daß nach einer etwaigen Abnahme von Teilen oder dieser Bauelemente insgesamt die Funktion
der nicht abgenommenen Restteile, vorzugsweise mit geringerer Arbeitsbreite, gewährleistei bleibt.
29. Selbstladewagen nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladefläche bzw.
der Laderaum (4) ganz oder teilweise als Schüttel- oder Siebrost ausgebildet ist. 5(1
30. Selbstladewagen nach Anspruch 14 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (63) des
Fahrzeuges in an sich bekannter Weise als Trieb achse mit einfacher oder Zwillingsbereifung ausgebildet
ist. "
31. Selbstladewagen nach Anspruch 30. dadurch gekennzeichnet, daß die Ernte-Einrichtungen
(44, 45) und die Fördereinrichtungen (5, 6, 57) vor den Vorderrädern der Maschine angebracht
sind. M
32. Selbstladewagen nach Anspruch 14 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (59) mit
Fahrersitz (60) und Bedienungselementen (62) vor dem Querträger (37) und such vor den Ernte- und
Fördereinrichtungen (44, 45, 5, 6, 57) angebracht μ sind.
33. Selbstladewagen nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (59) mit
dem Fahrersitz (61) und Bedienungselementen (62) durch einen den Förderkanal (6) schneidenden
Tunnel (65) mit dem Schaltgetriebe (60a) bzw. den angetriebenen Achsen (63) bzw. der Lenkung
der Räder in Verbindung stehen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19641782792D DE1782792B1 (de) | 1964-10-24 | 1964-10-24 | Selbstladewagen zur Ernte von Hackfruechten |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1782792C true DE1782792C (de) | 1973-04-19 |
Family
ID=
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