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DE1782596C3 - Verpackungsbehälter mit einem Behälterkörper und einer in diesen eingesetzten Auskleidung sowie Verfahren und Vorrichtung zu dessen Herstellung - Google Patents

Verpackungsbehälter mit einem Behälterkörper und einer in diesen eingesetzten Auskleidung sowie Verfahren und Vorrichtung zu dessen Herstellung

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Publication number
DE1782596C3
DE1782596C3 DE19681782596 DE1782596A DE1782596C3 DE 1782596 C3 DE1782596 C3 DE 1782596C3 DE 19681782596 DE19681782596 DE 19681782596 DE 1782596 A DE1782596 A DE 1782596A DE 1782596 C3 DE1782596 C3 DE 1782596C3
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DE
Germany
Prior art keywords
container body
container
blank
lining
packaging container
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19681782596
Other languages
English (en)
Other versions
DE1782596B2 (de
DE1782596A1 (de
Inventor
Anders Ruben Blentarp Rausing (Schweden)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tetra Pak GmbH and Co
Original Assignee
Tetra Pak Rausing and Co KG
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Publication date
Priority claimed from SE1312667A external-priority patent/SE334125B/xx
Application filed by Tetra Pak Rausing and Co KG filed Critical Tetra Pak Rausing and Co KG
Publication of DE1782596A1 publication Critical patent/DE1782596A1/de
Publication of DE1782596B2 publication Critical patent/DE1782596B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1782596C3 publication Critical patent/DE1782596C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

In sehr einfacher Weise kann ein solcher Verpakkungsbehälter gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung dadurch hergestellt werden, daß der Rohling so um einen dem Innenumriß des Behälterkörper weitgehend entsprechenden Dorn gelegt wird, daß sich die s Lappen im Bereich des freien Endes des Domes befinden, daß zur Bildung des Innenmantels der Rohling über den Längsnahtlappen versiegelt wird, und dab der Dorn mit dem Rohling so weit in den Behälterkörper hineingeschoben wird, daß die Lappen an dessen Bo- ι ο denfläche bis zum gegenseitigen teilweisen Überlappen gebogen und in den Überlappungszonen miteinander verschweißt werden.
Die bevorzugte Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens weist einen mit einer Schweißeinrichtung versehenen Dorn auf. Die Schweißeinriehiung dient zum Verschweißen der sich überlappenden Rohlingsbereiche. Dabei empfiehlt es sich, caß der Dorn mit Saugöffnungen versehen und an eine Vakuumquelle angeschlossen ist.
Zur Bildung eines halbkugelförmigen Bodens ist es zweckmäßig, wenn die Lappenlänge gleich oder etwas größer als der entlang der gekrümmten Bodenfläche gemessene Abstand zwischen dem unteren Teil des Innenmantels und dem Mittelpunkt bzw. unteren Ende des Bodens ist und wenn die Summe der Flächeninhalte der Lappen etwas größer als die Bodenfläche ist. Die Lappen sind hierbei im wesentlichen halbkugel-segmentartig ausgebildet.
Zur Versteifung des Behälterkörpers kann dieser mit knappem Sitz in eine Stützhülse eingefügt sein, und dabei empfiehlt es sich, wenn sich ein Außenflansch des Behälterkörpers auf dem oberen Rand der Stützhülse abstützt.
Der Verpackungsbehälter ist trotz sparsamsten Materialverbrauchs und einfacher Herstellung, weshalb er sich ohne weiteres als Einweg- bzw. Wegwerfverpackung eignet, sehr stabil und auch bequem zu handhaben, insbesondere wenn die Stützhülse diesem einen stabilen Stand vermittelt. Er kann als vorteilhafter Ersalz von Konservendosen, die beispielsweise aus Blech bestehen, oder Konservengläsern verwendet werden. Auf Grund seiner Dichte und Stabilität lassen sich auch Flüssigkeiten unter Druck, beispielsweise kohlensäurehaltige Getränke, Bier usw. aufbewahren. Durch geeignete Wahl insbesondere der Metall-Kunststoffolie, die als Auskleidung dient, können Füllgüter auch gewissermaßen konserviert aufbewahrt werden, indem die Diffusion von Sauerstoff oder — bei kohlensäurehaltigen Getränken — von Kohlendioxyd in den Verpackungsbehälter bzw. aus diesem heraus weitgehend verhindert werden kann.
An Hand der Zeichnung ist im folgenden eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung näher beschrieben. Darin zeigen:
F i g. 1 einen zur Herstellung der Auskleidung dienenden Rohling;
F i g. 2 das Einsetzen desselben in den Behälterkörper;
F i g. 3 den fertigen Verpackungsbehälter teilweise im Schnitt und
Fig.4a bis 4c verschiedenartige Ausbildungen des für den Verpackungsbehälter verwendeten Verschlusses.
Im Interesse der Übersichtlichkeit sollen zunächst f>5 die im Folgenden verwendeten Bezeichungen erläutert werden.
Der Ausdruck »Behälterkörper« bezieht sich auf einen vorfabrizierten hohlen Körper aus thermoplastischem Material.
Die »Auskleidung« ist eine in den Behälterkörper eingefügte Metall-Folien-Schicht.
Der Behälterkörper und die Auskleidung bilden zusammen den Verpackungsbehälter, der mit einem Verschluß versehen ist, der die Behälteröffnung abschließt.
Der Verpackungsrohling gemäß F i g. 1 soll in diesem Fall aus einer mit einem thermoplastischen Material überzogenen Aluminiumfolie bestehen. Das thermoplastische Material kann vorteilhafterweise Polyäthylen oder Polypropylen sein. Der Rohling 1 besieht aus einem im wesentlichen rechteckigen Abschnitt 2, der entlang einer seiner kürzeren Seiten einen Längsnahtlappen 4 aufweist. Entlang der einen langen Seile des rechteckigen Abschnitts 2 ist eine Anzahl von gleichen Lappen 3 gebildet.
F i g. 2 zeigt das Einsetzen des Auskleidungsrohlings und das Befestigen desselben an der Innenseite eines vorfabrizierten Behälterkörpers 5 aus Thermoplast, der während des Arbeitsschrittes des Auskleidens in eine Haltevorrichtung eingesetzt ist. Der Auskleidungsrohling 1 wird an ein Werkzeug oder einen Dorn 8 in solcher Weiie angelegt, daß der rechteckige Abschnitt 2 des Auskleidungsrohlings 1 den zylindrischen Mantelabschnitt des Domes 8 einhüllt, und die kürzeren Seiten des rechteckigen Abschnitts 2 werden entlang des Längsnahtlappens 4 mit Überlappung miteinander verbunden.
Die Lappen 3 werden, beispielsweise durch Saugwirkung, einwärts gebogen und zur Anlage an dem gekrümmten Bodenabschnitt des Domes 8 gebracht, während gleichzeitig der Dorn in den Behälterkörper 5 hineinbewegt wird, wobei die Lappen 3, in dem sie einander bis zu einem gewissen Maß überlappen, den gekrümmten Bodenabschnitt des Behälterkörpers 5 gänzlich verdecken.
Wenn die Auskleidung 1 mit Hilfe des Domes 8 in den Behälterkörper 5 eingesetzt ist, wird dem von den einander überlappenden Lappen eingenommenen Raum sowie einem durchgehenden Bereich entlang der öffnung des Behälterkörpers 5 Wärme zugeführt. Dies kann mit Hilfe einer in den Dorn 8 eingesetzten Schweißvorrichtung oder durch getrennte Schweißvorrichtungen geschehen, die in den Behälterkörper 5 eingesetzt werden, nachdem der Dorn 8 aus diesem ausgezogen worden ist. Mittels einer solchen Schweißvorrichtung wird so viel Hitze zugeführt, daß der Thermoplastuberzug auf den überlappenden Teilen der Lappen 3 zu einem undurchlässigen und homogenen Kunststoffilm zusammengeschweißt und die Auskleidung 1 in einer durchgehenden Schweißzone entlang der öffnung des Behälterkörpers 5 an den Behälterkörper angeschweißt wird.
F 1 g. 3 zeigt in teilweise geschnittener Perspektive einen Verpackungsbehälter, der außer dem besprochenen Behälterkörper und der Auskleidung noch eine äußere Slützhülse 7 aufweist, deren Funktion darin besieht, den Mantel des Behälterkörpers zu versteifen und als Fuß zum Aufstellen des Verpackungsbehälters zu dienen. Wie aus der Figur ersichtlich, besteht der Verpackungsbehälter, außer aus der Stützhülse 7. aus dem Behälterkörper 5, der mit knappen Sitz in der Stützhülse 7 sitrt. Zum Ermöglichen des Abdichtens der oberen Kante der Stützhülse 7 und zur Erleichterung des Verschließens des Verpackungsbehälters ist der Behälterkörper 5 vorzugsweise mit einem nach außen vorspringenden Flansch 11 entlang der öffnung
des Behälterkörpers verschen. Die in der Figur gezeigte Auskleidung 1 wird in den Behälterkörper 5 eingesetzt, und die kurzen Seiten des Rcchteckabschnitics 2 der Auskleidung 1 werden durch einen undurchlässigen Längsnahtlappcn 4 miteinander verbunden. Die Lappen 3 der Auskleidung 1, die einander entlang der Überlappungszonen 10 überlappen, werden zur Anlage am Bodenabschnitt des Behälterkörpers 5 gebracht und miteinander entlang der Überlappungszonen 10 versehweißt, so daß sie eine undurchlässige Bodenauskleidung bilden. Die Auskleidung 1 wird ferner an der Innenseite des Behälterkörpers 5 entlang einer durchgehenden Schweißzone 9 angeschweißt.
Der in F i g. 3 gezeigte Verpackungsbehälter kann vorlcilhafterweise dadurch verschlossen werden, daß an dem nach außen umgebogenen Flansch 11 ein Oberteil oder ein Deckel aus Kunststoff angeschweißt oder dichtend angebracht wird. Verschiedene Ausführungsformen möglicher Verschlüsse sind in Fig.4 gezeigt. F i g. 4a zeigt einen konischen Oberteil 12, der vorzugsweise aus dem gleichen thermoplastischen Material wie der Behälterkörper 5 hergestellt ist. Der konische Teil 12 ist am besten mit einer Innenverkleidung aus Metallfolie versehen und weist eine Vorrichtung zum öffnen in der Form einer Kappe 13 auf. Fig.4b zeigt einen Verpackungsbehälter, bei dem ein ebener Deckel oder eine Folie an den Flansch 11 angeschweißt ist. F i g. 4c zeigt das Anbringen eines gekrümmten Oberteiles 15, der mit einer Kappe 13 ausgestattet ist. oberhalb der öffnung des Verpaekungsbehälters. Sowohl die ebene Folie 14 als auch der gekrümmte Oberteil sollten natürlich an der Innenseite mit einer Metallfoiienvcrkleidung versehen sein, damit der Verpackungsbehälter als ganzes die gleiche befriedigende Undurchlässigkeit aufweist wie der ausgekleidete Behälterkörper 5.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung besteht die Auskleidung aus einer Anzahl von getrennten Rohlingen aus mit Kunststoff überzogener Metallfolie, deren jeder an einem seiner Enden einen
s lappcnförmigcn Abschnitt aufweist. Diese Rohlinge werden mit überlappten Kanten auf einen Dorn 8 in solcher Weise aufgebracht, daß der zylindrische Abschnitt des Domes vollständig eingehüllt ist. und die Rohlinge werden an dem Dorn beispielsweise durch
ίο Saugwirkung festgehalten, indem in dem Dorn mindestens eine Ansaugöffnung vorgesehen ist. die an eine Vakuumquellc anschließbar ist. In der bereits oben beschriebenen Weise wird der Dorn in einen vorfabrizierten Behälterkörper 5 hincinbcwegt, wobei die an dem Dorn 8 angebrachten Rohlinge mit der Innenseite des Behälterkörpers 5 zur Berührung gebracht werden, so daß die ganze Innenseite des Behälterkörpers 5 mit der aus den Rohlingen bestehenden Auskleidung ausgekleidet wird. Damit diese Auskleidung undurchlässig ist,
:<> müssen natürlich die Auskleidungsrohlingc entlang sämtlicher überlappender Kanten miteinander dichtend verbunden sein. Die Auskleidungsrohlinge sollen außerdem in der oben bereits beschriebenen Weise an dein Behälterkörper 5 angeschweißt werden, und /war mindestens in einer durchgehenden Zone im Bereich der Öffnung des Behälterkörpers 5.
Es ist natürlich ohne Abweichen vom Erfindungsgedanken möglich, unterschiedliche Typen von Folien, beispielsweise Saranfolic. vorzusehen, und die Vcrwcn-
\o dung von Metallfolie ist nicht erforderlich. Auch können andere Formen von Verpackungsbehältern verwendet werden. Obwohl der Verpackungsbehälter gemäß der Erfindung verhältnismäßig leicht und billig herstellbar ist. zeichnet er sich durch eine ausgcz.cichnete Undurchlässigkeit aus.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Verpackungsbehälter, mit einem mit einem Verschlußdeckel verschließbaren, becherförmigen. formstabilen, im wesentlichen zylindrischen Behälterkörper und einer in diesen eingesetzten, den Innenmantel und Boden bildenden Auskleidung, die aus einer mit thermoplastischem Kunststoff beschichteten Folie besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung (1) aus einem ebenen Rohling geformt ist, der einen im wesentlichen rechteckigen Abschnitt (2) mit nach einer Seite sich fortsetzenden gleichförmigen Lappen (3) aufweist, die zur Bildung eines gekrümmten, z. ß. halbkugelförmigen Bodens in ihren Übenappungszoren (10) dicht miteinander verschweißt sind, und daß zur Bildung des Innenmantels der Abschnitt (2) über einen Längsnahtlappen (4), der sich an der dieser Seite benachbarten Seite befindet, undurchlässig versiegelt ist.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohling aus mehreren Teilrohlingen besteht, die jeweils an einer Seite einen Lappen (3) aufweisen und an den dieser Seite benachbarten Seiten miteinander überlappt verschweißt sind.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2. dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterkörper (5) zur Versteifung mit knappem Sitz in eine Stützhülse (7) eingefügt ist.
4. Verpackungsbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein Außenflansch (U) des Behälterkörpers (5) auf dem oberen Rand der Stützhülse (7) abstützt.
5. Verfahren zur Herstellung eines Verpackungsbehälters nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohling so Um einen dem Innenumriß des Behälterkörpers Weitgehend entsprechenden Dorn gelegt wird, daß die Lappen sich im Bereich des freien Endes des Domes befinden, daß zur Bildung des Innenmaniels der Rohling über den Längsnahtlappen versiegelt Wird, und daß der Dorn mit dem Rohling so weit in den Behälterkörper hineingeschoben wird, daß die Lappen an dessen Bodenfläche bis zum gegenseitigen teilweisen Überlappen gebogen und in den Überlappungszonen miteinander verschweißt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lappen an das gekrümmte freie Ende des Domes angesaugt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung mit dem Behälterkörper verschweißt wird.
8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens •ach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekcnnteichnet, daß der Dorn (8) mit einer Schweißeinrichtung zum Verschweißen der sich überlappenden Rohlingsbereiche versehen ist.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 5 bis 7. dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn (8) mit Saugöffnungen versehen und an eine Vakuumquelle angeschlossen ist.
65 Die Erfindung bezieht sich auf einen Verpackungsbehälter mit einem mit einem Verschlußdeckei verschließbaren, becherförmigen, formstabilen, im wesentlichen zylindrischen Behälterkörper und einer in diesen eingesetzten, den Innenmantel und Boden bildenden Auskleidung, die aus einer mit thermoplastischem Kunststoff beschichteten Folie besteht, sowie auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zu dessen Herstellung.
Ein derartiger Behälter ist bereits bekannt (US-PS 2814 414)· Hergestellt wird dieser bekannte Behälter im Tiefziehverfahren, wodurch das die Auskleidung und den Behälterkörper bildende Laminat an örtlichen Singularitäten leicht zerstört wird. Mit anderen Worten läßt die Festigkeit hier sehr zu wünschen übrig. Wird ein solcher Verpackungsbehälter dagegen im Spritz-Preß-Verfahren hergestellt, dann sind die Herstellungskosten verhältnismäßig groß.
Darüber hinaus ist es bekannt (BE-PS 6 77 848). in eine zylindrische Stützhülse eine Auskleidung einzuschieben, die einen zylinderförmigen Innenmantel und einen kalottenförmigen Boden aufweist. Obwohl sich derartige Verpackungsbehälter gut bewähren, ist der Boden der dünnwandigen Auskleidung nicht vollkommen durch eine Umkleidung geschützt, weshalb ver sucht wurde, diesen Nachteil durch eine Verdickung des Bodens zu vermeiden, was jedoch höhere Hersicl lungskosten bedingt.
Darüber hinaus ist es bekannt (US-PS 10 30 637). Trinkbecher aus Rohlingen herzustellen, die aus einem rechteckförmigen Papierstück bestehen. Der Boden des Trinkbechers wird hierbei durch schraubenartiges Bewegen des Endes des aus dem rechteckförmigen Rohling gebildeten Zylinders hergestellt; dabei wird dafür gesorgt, daß die sich dort verstärkt ansammelnden Materialteile im Querschnitt gewellt werden, was für viele Anwendungsfälle unerwünscht ist. Es ist auch bekannt (US-PS 13 5b 995), aufklappbare Trinkbecher in Form von Tüten aus Zuschnitten herzustellen, deren Enden Überlappungsbereiche bilden. Die Stabilität solcher aufklappbarer Behälter im aufgeklappten Zustand ist jedoch ohne Verwendung zusätzlicher Spreizvorrichtungen gering.
Auch die Herstellung von Behältern, die aus einem kegelstumpfförmigen Mantel und einem darin eingesetzten flachen Boden bestehen, ist bereits bekannt (DT-Gbm 17 43 908); hierbei wird der Mantel aus einem bogenförmigen Zuschnitt gewickelt. Bei einer ähnlichen bekannten Behälterform (US-PS 29 84 035) wird von einem entsprechenden Zuschnitt ausgegangen, der jedoch aus ästhetischen Gründen lediglich die den eigentlichen Behälterkörper umgebende Manschette bildet.
Der Erfindung liegt — ausgehend von dem eingangs genannten Stand der Technik — die Aufgabe zugrunde, einen Verpackungsbehälter großer Festigkeit mit niedrigen Herstellungskosten, d. h. in einem einfachen Verfahren und mit geringem Materialverbrauch herzustellen.
Die Erfindung besteht darin, daß die Auskleidung aus einem ebenen Rohling geformt ist, der einen im wesentlichen rechteckigen Abschnitt mit nach einer Seite sich fortsetzenden gleichförmigen Lappen aufweist, die zur Bildung eines gekrümmten, z. B. halbkugelförmigen Bodens in ihren Überlappungszonen dicht miteinander verschweißt sind, und daß zur Bildung des Innenmantels der Abschnitt über einen Längsnahtlappen, der sich an der dieser Seite benachbarten Seite befindet, undurchlässig versiegelt ist.
DE19681782596 1967-09-25 1968-09-23 Verpackungsbehälter mit einem Behälterkörper und einer in diesen eingesetzten Auskleidung sowie Verfahren und Vorrichtung zu dessen Herstellung Expired DE1782596C3 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
SE1312667A SE334125B (de) 1967-09-25 1967-09-25
SE1312667 1967-09-25

Publications (3)

Publication Number Publication Date
DE1782596A1 DE1782596A1 (de) 1972-01-20
DE1782596B2 DE1782596B2 (de) 1976-07-01
DE1782596C3 true DE1782596C3 (de) 1977-02-17

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