DE1601090C - Isolierbehälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und Getränken - Google Patents
Isolierbehälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und GetränkenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Isolierbehälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Getränken u. dgl.
mit einem zur Aufnahme des Gutes bestimmten Raum und einem aufschraubbaren Deckel, von dessen
Unterseite ein Kühlmittelbehälter unter Freilassung eines Ringraumes in den Behälterraum hineinragt.
Es sind Isolierbehälter zur Aufbewahrung und für den Transport von Lebensmitteln, Getränken oder
auch Bakterienkulturen bekannt, bei denen der Innenraum des Behälters mit einer schulterförmigen
Abstufung versehen ist, welche an dem oberen Ende des Behälters durch eine Erweiterung des Innenraumes
gebildet ist. Auf diese Schulter wurde ein besonderer Behälter aufgesetzt, welcher ein Speichermedium
für Wärme oder Kälte in sich aufnimmt, um die Warmhaltung bzw. Kühlung des Behälterinhaltes für
eine längere Zeit zu erzielen. Nachteilig war bei dem bekannten Isolierbehälter, daß für die Abdichtung
des Behälterinnenraumes nach außen lediglich eine einfache Flachdichtung vorgesehen war und außerdem
der Kühlmittelbehälter als besonderer Teil Verwendung fand (französische Patentschrift 1 380 671).
Es sind auch bereits Isolierbehälter bekannt, bei denen der Deckel mit einem Kühlmittelbehälter zu
einem Werkstück verbunden ist. Der Kühlmittelbehälter ragt hierbei von der Unterseite des Deckels unter
Freilassung eines Ringraumes in den Behälterinnenraum hinein. Das Obere Ende des Behälters ist
hierbei für die Befestigung des Deckels mit einem nach außen vorspringenden Rand und einer darunter
angeordneten Nut ausgestattet und der Deckel umgreift mit einem entsprechend gestalteten nach unten
gerichteten Rand den nach außen gerichteten Vorsprung und greift in die Nut ein. Für die Sicherung
und zusätzliche Abdichtung des Deckels ist hierbei noch eine besondere Schraubkappe vorgesehen. Im
gesamten ist diese bekannte Bauart aufwendig und gewährleistet keine zuverlässige Abdichtung nach
außen (britisches Patent 984 219).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter mit einem vom Deckel in den Kühlraum
hineinragenden Kühlmittelbehälter zu schaffen, bei dem eine große Oberfläche des Kühlmittelbehälters
zum Behälterinnenraum für den Wärmeaustausch zur Verfügung steht und bei dem bei einfacher und gedrungener
Bauart eine gute Abdichtung nach außen gewährleistet ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß am oberen Ende der Behälterinnenwandung eine an sich bekannte Erweiterung
mit einer gleichfalls an sich bekannten schräg nach unten abfallenden Schulter vorgesehen ist und
der Deckel ein in ein Innengewinde der Erweiterung eingreifendes Außengewinde und eine Gegenschulter
aufweist, welche in Schließstellung des Deckels auf der Schulter der Erweiterung in Linienberührung aufliegt
und den Ringraum an dessen oberem Ende nach außen abdichtet.
Bei einem Isolierbehälter nach der Erfindung wird in dieser Weise durch den Ringraum zwischen Kühlmittelbehälter
und Behälterinnenvvand eine große Oberfläche für den Wärmeaustausch zur Verfugung
gestellt und bei einer sehr einfachen und gedrungenen Bauart eine gute Abdichtung des Ringraumes nach
außen erreicht.
Im einzelnen kann der Deckel bei dem Isolierbehälter nach der Erfindung vorteilhaft den oberen
Rand des Behälters kappenartig umgreifen.
Der Isolierbehälter nach der Erfindung kann nicht nur zum Kühlhalten der von dem Innenraum des Behälters
aufgenommenen Gegenstände bzw. Lebensmittel und Getränke sondern auch zur Warmhaltung
dienen, indem der Kühlmittelraum als Wärmespeicher benutzt wird.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht, in welcher ein Tsolierbehälter nach
der Erfindung im Schnitt und in teilweiser Ansicht dargestellt ist.
Der zur Aufnahme von Lebensmitteln oder Getränken dienende Behälter 1 kann sowohl dazu verwendet
werden, seinen Inhalt kalt zu halten als auch ihn warm zu halten. Im ganzen besteht der Behälter 1
aus einem Behälterteil 2 und einem Deckel 3. An der Unterseite des Deckels 3 ist ein Kühlmittelbehälter 4
ausgebildet, in welchem sich Wasser 5 oder eine andere gefrierbare Flüssigkeit befindet. Vor der Verwendung
wird der Deckel 3 derart gekühlt, daß das Wasser 5 zu Eis wird. Dies kann z. B. im Tiefkühlfach
eines Kühlschrankes vorgenommen werden. Wenn das ganze Gefäß dann verwendet werden soll, dann
wird das kalt zu haltende Gut in den Behälterteil 2 gegeben, und der Deckel 3 wird aufgesetzt. Das Eis im
Deckel 3 schmilzt dann langsam, wodurch für lange Zeit eine gute Kühlwirkung entsteht.
Sowohl der Behälterteil 2 als auch der Deckel 3 sind zur Unterstützung des Kühlhaltens in Isolierbauweise
ausgeführt. Der Behälterteil 2 weist zu diesem Zweck eine innere Schale 6 und eine äußere Schale 7
auf, die zwischen sich einen Raum 8 einschließen. Im Raum 8 ist ein gut isolierendes Material 9 vorgesehen,
z. B. ein Kunststoffschaum wie Polyurethanschaum oder Polystyrenschaum. Es können auch andere
Isolierstoffe verwendet werden, wie z. B. Glasfasern oder gemahlener Kork. Zweckmäßig wird Polyurethanschaum
verwendet, welches zwischen den Schalen 6 und 7 ausgeschäumt wird.
Die innere und die äußere Schale 6 bzw. 7 bestehen zweckmäßig aus Kunststoff, wie z. B. Polypropy-
len, Polyähtylen, Polystyren od. dgl. Die innere Schale hat im wesentlichen die Gestalt eines Topfes
mit Boden 10 und im wesentlichen zylindrischer Innenwandung 12. Im Bereich des oberen Endes ist die
Innenwandung 12 mit einer inneren Gegenschulter 13 ausgebildet. Oberhalb der Schulter 13 ist eine Erweiterung
14 in der Seitenwand vorgesehen.
Die äußere Schale 7 besteht aus einem oberen Abschnitt 15 und einem unteren Abschnitt 16. Der
obere Abschnitt 15 ist einstückig mit der inneren Schale 6 ausgebildet, während der untere Abschnitt
16 als eigenes Teil hergestellt ist. Der obere Abschnitt 15 weist einen ringförmigen Seitenwandabschnitt
17 auf. Nahe dem oberen Ende ist eine Ringschulter 18 am Seitenwandabschnitt 17 ausgebildet.
Oberhalb der Schulter 18 weist der Seitenwandabschnitt 17 einen Abschnitt 19 mit verringertem
Durchmesser auf. Ein im wesentlichen horizontaler Flansch 20 verbindet die Erweiterung 14 und den*
Abschnitt 19 der inneren und der äußeren Schale 6 bzw. 7. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist
der Flansch 20 einstückig mit der Innenschale 6 und dem oberen Abschnitt 15 der Außenschale 7 hergestellt.
Der untere Abschnitt 16 der äußeren Schale 7 besteht im wesentlichen aus einem zylindrischen Wandabschnitt
21 und einem Boden 22.
Der Deckel 3 besteht zweckmäßig auch aus einem oberen und einem unteren Teil 26 bzw. 27. Beide
Teile bestehen zweckmäßig aus entsprechenden Kunststoffmaterialien, wie sie oben bereits für den
Behälterteil angegeben wurden. Das untere Teil 27 ist schalenförmig ausgebildet und weist ein Bodenteil 28
und eine etwa zylindrische Seitenwand 29 auf. In der Seitenwand 29 ist eine schräg nach unten abfallende
Schulter 30 ausgebildet und oberhalb der Schulter 30 befindet sich die Erweiterung 14.
Der obere Teil 26 des Deckels 3 weist eine Scheibe 32 mit Ringflansch 33 auf. Der Ringflansch übergreift
kappenartig den Abschnitt 19 des äußeren Seitenwandabschnittes 17. Durch den herabhängenden
Flansch 33 am Deckel erhält man auch eine gute Möglichkeit den Deckel zu fassen.
Der Deckel 3 und der Behälterteil 2 mit Innengewinde 38 ist mit Außengewinde 39 versehen.
Zur Herstellung einer dichten Verbindung zwischen dem Behälter und dem Deckel liegt die Schulter
30 des Deckels 3 an der Schulter 13 des Behälter-Teiles 2 in Schließstellung linienförmig auf.
Mit Hilfe der Erfindung gelingt es in einfacher Weise Getränke und Lebensmittel ziemlich lange Zeit
kühl zu halten. Diese Kühlzeit ist bei den erfindungsgemäßen Gefäßen mindestens so gut, wie bei den
üblichen vakuumisolierten Thermosflaschen.
Ein ganz besonders wichtiger Vorteil der Behälter nach der Erfindung besteht darin, daß sie praktisch
unzerbrechlich sind, weil nur unzerbrechliche Materialien, wie z. B. Kunststoff und Metalle verwendet
werden. Im Gegensatz zu den üblichen Thermosflaschen aus Glas kann man also Behälter nach der Erfindung
ohne weiteres Schulkindern mitgeben. Ein erheblicher Vorteil der Behälter nach der Erfindung
besteht auch darin, daß sie in der Herstellung billig sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Isolierbehälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Getränken u. dgl. mit einem zur Aufnahme
des Gutes bestimmten Raum und einem aufschraubbaren Deckel, von dessen Unterseite
ein Kühlmittelbehälter unter Freilassung eines Ringraumes in den Behälterraum hineinragt, d a durch
gekennzeichnet, daß am oberen
Ende der Behälterinnenwandung (1.2) eine an sich bekannte Erweiterung (14) mit einer gleichfalls
an sich bekannten schräg nach unten abfallenden Schulter (30) vorgesehen ist und der Deckel (3)
ein in ein Innengewinde (38) der Erweiterung (14) eingreifendes Außengewinde (39) und eine
Gesenschulter (13) aufweist, welche in Schließstellung des Deckels (3) auf der Schulter (30) der
Erweiterung (14) in Linienberührung aufliegt und den Ringraum an dessen oberem Ende nach
außen abdichtet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (3) den oberen
Rand des Behiiltertciles (2) kappenartig umgreift.
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
US59316266 | 1966-11-09 | ||
DEA0056712 | 1967-09-06 |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1601090C true DE1601090C (de) | 1973-03-08 |
Family
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