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DE1586733A1 - Filterbeutel und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

Filterbeutel und Verfahren zu seiner Herstellung

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Publication number
DE1586733A1
DE1586733A1 DE19671586733 DE1586733A DE1586733A1 DE 1586733 A1 DE1586733 A1 DE 1586733A1 DE 19671586733 DE19671586733 DE 19671586733 DE 1586733 A DE1586733 A DE 1586733A DE 1586733 A1 DE1586733 A1 DE 1586733A1
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DE
Germany
Prior art keywords
fibers
filter bag
thermoplastic
bag according
filter
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19671586733
Other languages
English (en)
Inventor
Russell Gordon Douglas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Johnson and Johnson
Original Assignee
Johnson and Johnson
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Johnson and Johnson filed Critical Johnson and Johnson
Publication of DE1586733A1 publication Critical patent/DE1586733A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/804Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package
    • B65D85/808Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package for immersion in the liquid to release part or all of their contents, e.g. tea bags

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Filterbeutel und Verfahren zu seiner Herstellung Die vorliegende Erfindung betrifft Filterbeutel, deren Hülle insbesondere aus Tertilfasern besteht und das Verfahren zu deren Herstellung.
  • Die Verwendung von Filterbeuteln verursacht insofern verschiedene Schwierigkeiten, als die Beutel unter anderem dem Getränk keinen Beigeschmack verleihen dürfen. Außerdem müssen die Beutel fest genug sein, um in Wasser, und insbesondere in koohendem Wasser, z.B. beim Aufbrühen von Tee, Kaffe und ähnlichen Getränken dem Quelldruck des Filtergutes ohne zu reißen standzuhalten. Die Beutel müssen zwar porös genug sein, um ein Durchdringen der Flüssigkeit zu ermöglichen, doch müssen die Poren oder Öffnungen von bestimmter Größe und unveränderlich sein, so daß das Filtergut nicht aus dem Beutel herausfallen kann, insbesondere nicht, wenn der Beutel in eine Flüssigkeit singetauoht worden und das Filtergut gequollen ist, wodurch es einen Druck auf die Hülledes Beutels ausübt.
  • Mit der vorliegend gebrauchten Bezeichnung Filterbeutel" ist ein durchlässiger Beutel gemeint, dadurch dessen Hülle eine Fldssigkeit, insbesondere heißes Wasser, hindurchtreten kann.
  • Unter der Bezeichnung "aufbrühbares Filtergut" ist ein Filtergut zu verstehen, das sich in dem Beutel befindet und welches nach dem Aufquellen mittels einer Flüssigkeit, insbesondere heißen Wassers, durch dieses extrahiert wird, Hierbei kann es sich z.B. um Tee, Kaffee o.dgl. Getränkerohstoffe handeln.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen ungewebten Filterbeutel zur Aufnahme eines aufbrühbaren Filtergutes zu schaffen. Mit der Erfindung wird ein Filterbeutel mit poröser, ungewebter Struktur geschaffen, der dadurch gekennzeichnet ist, daß er in kochendem Wasser naßfest und flüssigkeitsdurchlässig ist, eine Dehnbarkeit bis zu 50% seiner ursprünglichen Größe hat und keinen Beigeschmack in dem Getränk hinterläßt.
  • Der erfindungsgemäße Filterbeutel, ist von poröser bzw. mit winzigen Öffnungen versehener ungewebter Struktur aus einzelnen, relativ langen Textilfasern, Vorzugsweise ist die Faserlänge ea. 1,9 cm und länger. Aufgrund solcher Textilfasern kann sich der Beutel verformen. Der Beutel vermag daher auch dem durch das Quellen seines Inhalts verursachten Druck nachzugeben. Fasern geringer Länge haben diese Sigensohaften nicht. Solche relativ kurze Fasern werden bei der Herstellung von Papier und papierähnlichem Materialien starr miteinander verbunden. Papier bzw. papierähnliche Fasermaterialien sind daher nur in geringem Maß. dehnbar, die dem vorstehend erwähnten Quelldruck aufgrund ihrer relativ starren Faserstruktur nicht standhalten können. Die Starrheit hat ihren Grund in der großen Anzahl von Bindemittelstellen, die wegen der geringen Länge dieser Fasern notwendig sind. Ferer werden bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Beutel die herkömmlichen Spinn-, Web- oder Wirkvorgänge überflüssig. Im allgemeinen kann jedes auf eine ungewebte Struktur gerichtete Verfahren angewandt werden, das derartig. einzelne Fasern zur Herstellung eines Stoffes mit poröser oder Öffnungen aufweisender Struktur verwendet, ohne die Fasern zu zerschneiden; vorteilhafterweise wird dabei die Verfahrensweise nach der US-Patentschrift 2 862 251 angewendet.
  • Es ist wichtig, daß in dem erfindungsgemäßen Stoff mindestens 6% thermoplastische Fasern, bezogen auf das Fasergesamtgewicht, vorhanden sind, und daß sich diese Fasern.in konzentrierter Form in einer Oberflächenschicht bzw. im Bereich der Oberfläche des Stoffes befinden, so daß sie dort etwa 12% bis etwa 25% der Fasern ausmachen. Sind die Fasern so in dem Stoff verteilt, daß weniger als etwa 12% der in der Oberflächenschicht befindlichen Fasern thermoplastische Fasern sind, so hat das vorgesehene Heißverkleben, das erforderlich ist, um zwei Randabsohnitte eines aus diesem Stoff hergestellten Beutels zu verschließen, nicht die gewünschte Stärke, da die thermoplastischen Fasern nicht innerhalb des Stoffes gelagert sind, um einen größtmöglichen Kontakt zwischen den thermoplastischen Fasern jeder der miteinander zu verbindenden Randabschnitte zu schaffen. Bei mehr als etwa 25% thermoplastischer Fasern in der Oberfläche der zu verbindenden Randabschnitte bleibt der Stoff während des Heißverklebens an der Vorrichtung zum Heißverkleben haften.
  • Sind Jedoch weniger als 6% Gewichtsporzent thermoplastischer Fasern in dem Stoff vorhanden, so reicht dieses thermoplastische Material nicht aus, ein vollkommen wirksames Heißverkleben zweier Randabschnitte des Stoffes zu verschließen. In diesem Fall kann es leicht geschehen, daß die aneinander geschweißten Randabschnitte sich voneinander trennen und das Filtergut aus dem Beutel herausfällt.
  • 2 Der erfindungsgemäße Stoff kann etwa 0,00163 g/cm@, vorzugeweise 0,0019 g/cm2 nichtthermoplastischer Fasern enthalten.
  • Ist der Anteil an nichtthermoplastischen Fasern geringer, so reicht dieser Anteil nicht aus, die Bildung schwacher Punkte an und nach der vorspringenden Kante zu verhindern, die entstdit, wenn die gemeinsamen, nichtkontinuierlichen Kanten der oberen und unteren Fläche des Stoffes ihrer gemeinsamen nichtkontinuierlichen Kante entlang miteinander verbunden werden. Dies wird im folgenden in der Figurenbeschreibung der Figuren 6a und 6b näher beschrie-2 ben. Bei einem Gehalt von weniger als o,oo163 g/cm2 nichtthermoplastischer Fasern ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß beim Heißverkleben der Beutelränder Risse oder Faltenbildungen entstehen, da die nicht-thermoplastischen Fasern beim Heißverkleben der Beutelränder nicht in ihrer Lage verharren. Solche unregelmäßigen Randzonen des verklebten Beutels sind nicht nur unerwünscht, weil sie unansehnlich sind, sondern weil dadurch beim masohinenmäßigen Füllen und Ves packen des Beutels Schwierigkeiten auftreten.
  • Es ist zu beachten, daß das Filterbeuteimaterial nach der Erfindung nur im Oberflächenbereich zur einen Seite hin thermoplastische Fasern zu enthalten braucht, da aufeinander zu liegen kommende, entsprechende Seiten sich dann auch noch durch Wärme oder auf andere Weise verbinden lassen, wobei ein ausreichendes Verkleben erzielt wird. In diesem Fall ist es lediglich erforderlich, daßdie die thermoplastischen Fasern enthaltende Oberflächenschicht mindestens ca. 12% des Gesamtgewichts, vorzugsweise 25% der in dieser Schicht befindlichen Fasern thermoplastische Fasern sind. Der erfindungsgemäße Stoff kann aus verschiedenen Bahnen hergestellt sein, wobei dann mindestens eine aus thermoplastischen Fasern bestehen sollte bzw. thermoplastische Fasern enthält.
  • Die für die Herstellung des erfindungsgemäßen Beutels verwendeten thermoplastischen Fasern sollten aus denjenigen ausgewählt werden, die im wesentlichen keinen Beigeschmack im Tee hinterlassen. Desgleichen muß ihr Schmelzpunkt innerhalb des Temperaturbereiches von etwa 1200C bis etwa 1750C liegen, da ihr Erweichungspunkt über dem Siedepunkt des Wassers liegen muß und die maximale Schmelztemperatur durch diejenige Temperatur bestimmt wird, die ein Versengen der in dem Filterstoff enthaltenen nichtthermoplastischen Fasern und dadurch ein Sprödewerden derselben verursacht. Sie müssen ungiftig und bezüglich ultravioletten Lichtes farbecht sein.
  • Deshalb werden die thermoplastischen Fasern aus Kunststoffen ausgewählt, die aus Polypropylen, linearem Polyäthylen, Mischpolymerisaten derselben, nichtplastifiziertem Polyvinylchlorid o, dgl. ungiftigen Stoffen bestehen.
  • Die nichtthermoplastischen Fasern gewährleisten, daß beim Heißverklebqn der Filterstoff unversehrt bleibt. Die nichtthermoplastischen Fasern sind daher für den erfindungsgemäßen Filterbeutel von ebenso großer Bedeutung wie die thermoplastischon Fasern. Sie müssen gegenüber ultraviolettem Licht farbbeständig sein, in kochendem Wasser fest bleiben und ungiftig sein. Desgleichen dürfen sie keinen Beigeschmack in dem Getränk hinterlassen, das unter Verwendung des erfindungsgemäßen Filterbeutels hergestellt wird. Das nichtthermoplastische Fasermaterial kann aus zellulosehaltigen Fasern, wie gebleichter Baumwolle und gebleichter Kunstseide (Rayon) gewählt sein. Es ist natürlich bekannt, daß das Bleichen der Baumwolle und der Kunstseide die Geschmacksstoffe aus der Faser entfernt. Die für den Gegenstand der Erfindung nur verwendbaren Zellulosefasern'können auch durch den Schmelzpunkt der thermoplastischen Fasern bestimmt sein, da die Fasern nicht bei der Temperatur verbrennen oder versengen dürfen, bei der die thermoplastischen Fasern plastisch gemacht werden, um das erforderliche Heißverkleben zu bewirken. Alle diese Bedingungen, die an die nichtthermoplastischen Fasern in dem erfindungsgemäßen Filterbeutel gestellt werden, lassen sich leicht erfüllen.
  • Die miteinander vermischten einzelnen Fasern werden zweckmäßigerweise gekrempelt, damit weitgehend eine Wirrfaserstruktur erhalten wird. Die Fasern können dann durch jedes beliebige Verfahren zur Herstellung einer porösen oder Öffnungen aufweisenden Bahn neu geordnet werden. Zweckmäßigrweise geschieht dies gemäß der in der US-Patentschrift 2 862 251 offenbarten Lehre; Jedoch ist auch jedes andere Verfahren zur Herstellung einer derartigen Bahnstruktur anwendbar.
  • Die derart neu geordneten einzelnen Fasern in der Bahn werden dann erfindungsgemäß mit Bindemittel oder anderem Klebematerial verbunden, ao daß ein derartiger ungewebter Faserstoff die erforderliche Festigkeit und Haltbarkeit erhält. Die Festigkeit des ungewebten Fasersçoffes kann auf verschiedene Weise erfolgen.
  • So kann der ungewebte Stoff mit einem bestimmten Muster von in Abständen angeordnet eh einzelnen Faserverbindungsstellen oder sich über den un gewebten Stoff erstreckenden Faserverbindungslinien versehen sein.
  • Die einzelnen, sich durch diese VerbindungsstelLen oder Verbindungslinien erstreckenden Fasern schließen sich zu einer festen, in sich geschlossenen Faserstruktur zusammen. Die Paserverbindungsstellen können auch jede beliebige, mit der Stoffstruktur übereinstimmende Form annehmen, einschließlich der von Kreisen, Ringen, Ovalen, Ellipsen, Dreieoken, Vierecken, Quadraten, Rauten, Parallelogrammen oder anderen Polygonen oder von entweder regelmäßig oder unregelmäßig ausgebildeten Kombinationen dieser Formen.
  • Die Faserverbindungslinien oder die Bereiche solcher Faserverbindungen können parallel angeordnet sein oder sich gegenseitig kreuzen, um Rauten oder unregelmäßige Vieleckfiguren zu bilden.
  • Solche Faserverbindungen können kontinuierlich oder diskontinuierlich verlaufen, gerade, gekrümmt, verschlungen oder unregelmäßig sein. Ingsgesamt sollten die Faservibindungsstellen im wesen lichen nicht weniger als etwa 35* der Gesamtoberfläche des ungewebten Stoffes ausmachen, da ein geringerer Prozentsatz als der angegebene nicht ausreicht, die Faserbündel bzw. die zwischen den Poren oder Öffnungen befindlichen Bereiche so unbeweglich zu machen, daß eine Zerstörung der Poren aufgrund von Faserverschiebungen in kochendem Wasser verhindert wird.
  • Die Menge des verwendeten thermoplastischen Bindemittels sollte so bemessen sein, daß mindestens ungefähr ein Bindemittelteil auf ein Teil vereinzelter Fasern entfällt. (Wenn ein zellulosehaltiges Bindemittel verwendet wird, so können sogar nur Bindemittelteile pro Gesamtfasermenge verwendet werden.) Dies stellt den niedrigsten Wert dar, bei dem genügend Bindemittel vorhanden ist, um die erforderliche Festigkeit des Beutels in kochendem Wasser sicherzustellen. Unter dieser Grenze läßt die Wirksamkeit der. Faserverbindungsstellen nach. Eine obere Grenze ist durch die Wirtschaftlichkeit bestimmt und könnte auf etwa zwei Bindemittelteile je Faserteil festgesetzt werden.
  • Das Bindemittel muß ungiftig und hitzebeständig sein, darf keinen Beigeschmack in dem Getränk hinterlassen und darf sich im Wasser nicht auflösen. Charakteristische Beispiele sind jedes ungiftige plastifizierte Polyvinylchlorid, Viskose-Polyolofin, lineares Polyäthylen, Polypropylen usw.. Polyvinylidenchlorid ist braucht bar, neigt jedoch zur BraunfärBung, wenn ea Ultraviolettstrahlen ausgesetzt ist. Mischpolimerisate aus zwei oder mehr beliebigen dieser Bindemittel können verwendet werden, und es können auch aringe Mengen sich nicht störend bemerkbar machendes Bestandteile zugegen sein. Wenn das Bindemittel in Form einer Emulsion aufgebracht wird, so ist darauf zu achten, daß der Emulsionsbildner, der dem Getränk einen Beigeschmack verleihen kann, entfernt wird, oder es muß mit Sicherheit feststehen, daß der Emulsionsbildner weder giftig ist noch einen Beigeschmack hinterläßt. Der Emulsionsbildner kann entfernt werden, indem man den Stoff vor Gebrauch heiß wäscht. Ein etwa verwendeter Emulsionsbildner muß natürlich in heißem Wasser löslich sein.
  • Zweckmäßigerweise sind die Öffnungen in dem Stoff in einem regeL-mäßigen Muster angeordnet, sie können jedoch auch beliebig angeordnet sein. Damit in ausreichendem Maße Öffnungen vorhanden sind, um eine genügende Diffusion der Flüssigkeit durch den Stoff und damit einen ungehinderten Zutritt der Flüssigkeit in das Innere des Filterbeutels und zu dem Filtergut zu gewährleisten, muß der Stoff mindestens 15% Poren oder andere Öffnungen haben, da durch einen geringeren Prozentsatz der Eintritt der Flüssigkeit in den Beutel in unzulässiger Weise behindert wird. Die obere Grenze liegt zweckmäßigerweise bei 30%, obwohl auch 35% Öffnungen möglich sind. Was über dieser oberen Grenze liegt, geht auf Kosten der Festigkeit des Beutels und ermöglicht ein leichteres Hindurchtreten des Filtergutes durch die Öffnungen. Die Gesamtheit dieser Öffnungen besteht aus einer Vielzahl von Poren, die je eine Fläche etwa zwischen 0,0258 cm2 und 0,00645 cm2 einnehmen können.
  • Die untere Grenze, des Bereiches, den die einzelnen Poren einnehmen, ist im Hinblick auf die kleinste Öffnung festgesetzt, durch welche die Konvektionsströme heißes Wasser in den Beutel und wieder zurück führen, ohne dabei auf einen übermäßigen wi-. derstand zu stoßen, der eine Verzögerung des Zusammentreffons von Filtergut und Flüssigkeit sowie eine Verzögerung beim Zurückfließen der Flüssigkeit durch die Stoffwände des Beutels verursachen würde. Die von einer kleinen Anzahl einzelner Fasern unterteilten Poren verursaohen keinen allzu großen Widerstand dank des geringen Gesamtquerschnitts dieser wenigen Fasern.
  • Dies ist von Bedeutung, da die Temperatur der Flüssigkeit normalerweise nicht beliebig lange konstant bleibt. Denn die günstigsten Ergebnisse bezüglich der Qualität des mit einem Filterbeutel hergestellten Getränkes werden in dem Maße schlechter, in dem die Flüssigkeit abkühlt, was beim Ziehen des Getränkes sehr schnell geschieht. Deshalb müssen die gonvektionsströme die heiße Flüssigkeit schnell in den Filterbeutel hinein- und aus diesem heraustragen können.
  • Der poröse Filterstoff gemäß der Erfindung hat folgende mechanisehe Festigkeitseigenschaften: In trockenem Zustand betragen diese' in der Produktionsrichtung 2 143 g/om Breite Je Sohicht, in der Querrichtung 339,2 g/om Schicht, während sie in kochendem Wasser gemessen in der Produktionsrichtung 178,58 g/cm und in der Querrichtung 17, 858 g/cm betragen.
  • In trockenem Zustand beträgt die Dehnbarkeit bis zum Zerrissen in der Produktionsrichtung 4,5%, in der Querrichtung 8,9k. In kochendem Wasser beträgt sie in der Produktions- und in der Querrichtung 25% bzw. 88%. Der aus diesem Stoff hergestellte Beutel ist in heißem Wasser relativ fest und besitzt eine ausreichende Naßfestigkeit. Außerdem besitzt der Beutel aufgrund der besonderen ungewebten Struktur des erfindungsgemäßen Filterbeuteis, d.h. aufgrund seiner elastischen Struktur, die Fähigkeit, sich in der Querrichtung bis zu etwa 50% und in der Längsrichtung bis zu etwa 10% auszudehnen, wenn er in heißes Wasser getaucht wird.
  • Da. der Beutel eine ungewebte Struktur hat, bilden die Fasern Vielecke, die aufgrund des Abstandes zwischen den Faserschnittpunkten, der Biegsamkeit der Fas-ern wie auch der Geschmeidigkeit des thermoplastischen Bindemittels ausweitbar sind. Der Beutel vermag daher dem Quellen des Filtergutes in ausreichendem Maße nachzugeben.
  • Die Größe der Fasern wird dadurch bestimmt, daß ein Deckungsfaktor in Betracht gezogen werden muß, da mit feineren Fasern ein besserer Deckungsfaktor und ein wirksameres Binden, d.h. mehr Bindemittelstellen pro cm, erzielt werden können. Weiter wird das Aussehen bei geringerem Deckungsfaktor immer nachteiliger verändert und die Filterleistung wird immer weniger zuverlässig, da immer weniger Faserschnittpunkte vorhanden sind, je größer der Faserdurchmesser wird. 1,5 bis 3 Deniers sind besonders vorteilhaft. Gewöhnlich wird ein Appreturmittel verwendet, wenn die nichtthermoplastische Faser aus Rayon besteht. Dies ist erwünscht, da hierdurch die für die Verarbeitung notwendigen Eigenschaften erhalten werden, z.B. eine bessere Gleitfähigkeit beim Krempeln. Das Appreturmittel wird aus einer Stoffgruppe gewählt, die diese Eigenschaft besitzt sowie antistatische Eigenschaften aufweist, nur in sehr unbedeutendem Maße oder gar nicht giftig ist, und die in diese Gruppe gehörenden Stoffe müssen leicht durch Wasser entfernt werden können. Das bevorzugte Appreturmittel ist Polyoxyäthylen-Sorbitan-Monolaurat. Die hohe Wasser-und Fettlöslichkeitsziffer dieses Stoffes (16,7) kennzeichnet ihn als leicht löslich in hartem oder weichem Wasser. Infolgedessen kann er leicht durch Waschen aus der Faser oder dem Stoff entfernt werden.
  • Obgleich der erfindungsgemäße Filterbeutel aus einem Gemisch aus thermoplastischen und nichtthermoplastischen Fasern besteht, kann er eigentlich als verstärkter plastischer Beutel bezeichnet werden, da der thermoplastische Bestandteil überwiegt. Er ist porös genug, um Wasser, insbesondere heißem Wasser, ungehinderten Zutritt zu gestatten; jedoch müssen seine Öffnungen so groß und so klar abgegrenzt sein, um eine solche Faserzerstreuung zu verhindern, die eine genügend große Kapillarwirkung hat, um den Flüssigkeitseintritt in den Beutel zu 1 und das Durchdringen desselben beträchtlich zu behindern, wodurch sich die Zeit erklärt, die die Flüssigkeit benötigt, um mit dem aufbrühbaren Filtergut in Berührung zu kommen, und der Grad, in dem ein Fließen der Fldssigkeit dadurch dieses Filtergut oder an ihm vorbei möglich ist.
  • Ein schnelles Eindringen des Wassers vor dem Abkühlen hat einen unmittelbaren Einfluß auf den Geschmack, d.h., es verbessert diesen beträchtlich.
  • So sind beispielsweise viele Teekenner der Ansicht, daß die wünschenswertesten Geschmaokskomponenten bei einer Temperatur von etwa 800C aus dem Tee gewonnen werden. Es ist daher äußerst vorteilhaft, wenn das heiße Wasser so schnell wie möglich mit dem Tee in Berührung kommen kann, nachdem ein Teebeutel in das kochende Wasser getaucht winde. Hierdurch wird gewährleistet, daß man den bestmöglichen Geschmack erhält. Der Filterbeutel gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht dieses schnelle Zusammentreffen von Wasser und Tee, und es fehlt im ganz die unerwünschte leichte Abgabe seines Eigengeschmacks, der dem reinen Teegeschmack abträglich ist.
  • Im Hinblick auf den Geschmacks faktor ist der Beutel so beschaffen, daß kein Faktor vorhanden ist, der dem Geschmack des Kaffees, Tees oder sonstigen mit ihm bereiteten Getränks abträglich sein könnte, so daß man einen in keiner Weise beeinträchtigten Geschmack des Getränkes erhält.
  • In den Figuren 1 bis 8 der Zeichnungen ist der Gegenstand der Erfindung anhand eines besonders bevorzugten Ausführungsbei spiels dargestellt, welches nachstehend näher erläutert ist.
  • Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivisohe Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform, d.h. einen teilweise im Schnitt dargestellten Teebeutel mit dem darin enthaltenen Tee; Fig. 2 einen vergrößerten Querschnitt entlang der Linie II-II von Fig. 1; Fig. 3 einen Schnitt einer unter Druck stehenden Wand ent lang der Linie X-X von Fig. 2; Fig. 4 einen Teil einer Aufsicht auf den mit X-X bezeichneten Abschnitt des Querschnitts von Fig. 2; Fig. 5 einen Teil einer Aufsicht entlang der Linie Y-Y von Fig. 2; Fig. 6a einen dem rechten Teil van Fig. 2 entsprechenden Teil eines Schnitts; Fig. 6b einen dem rechten Teil von Fig. 2 entsprechenden Teil eines Schnitts; Fig. 7 ein Schema eines Verfahrens zur Herstellung des porösen Filtermaterials der vorliegenden Erfindung; Fig. 8 ein Schema des Verfahrens, nach dem der mit dem Filtergut gefüllte Beutel hergestellt wird.
  • Figur 1 zeigt einen eine erfindungagemäße Ausführungsform darstellenden porösen Teebeutel 1. Der Teebeutel wird durch einen porösen, entlang der Kante 3 gefalteten Stoff begrenzt. Durch das Falten entsteht eine gemeinsame Randfläche und die obere Wand 4 und eine entsprechende untere (nicht dargestellte) Wand kommen dabei aufeinander zu liegen, die dann in ihrer Lage durch einen Verschluß 5a, Sb und 50 entlang den Kanten des im wesentlichen geradlinigen Teebeutels 1 festgehalten werden. Der Beutel besteht aus neugeordneten einzelnen Fasern, die mit einem Bindemittel versehen sind, um ihre Lage und die genügende Festigkeit des Beutels sicherstellen zu können. Wie aus Fig. 1 ersichtlich,ist der Beutel 1 porös. Durch die Entfernung eines Teiles der oberen Wand 4 in der Mitte des Beutels 1 wird der darin enthaltene Tee 6 sichtbar.
  • Fig. 2 stellt einen Querschnitt entlang der Linie II-II von Fig. 1 dar und zeigt den von der oberen Wand 4 und der darunterliegenden Wand 4a des entlang der fortlaufenden Kante 3 gefalteten und entlang der Kante 5b zusammengehaltenen Teebeutels 1 eingeschlossenen Tee 6. Eine Neuordnung der einzelnen, den Teebeutelstoff bildenden Fasern hat zu einer zeitweiligen Bündelung bzw Zusammenballung 7 von im wesentlichen allen Fasern geführt, um Poren bzw. Öffnungen 10 in dem Beutelmaterial zu bilden.
  • Diese Bündel erstrecken sich im wesentlichen in zwei Richtungen, da sie die hier dargestellte, im wesentlichen geradlinige Pore 10 begrenzen (vgl. Fig. 4). Ferner sind in Fig. 4 sich ungefähr in einem rechten Winkel zu dem Faserbündel 7 erstreckende einzelne Fasern 8 dargestellt.
  • Fig. 3, die einen unter Druck stehenden Teil eines Abschnitts des Querschnittes einer in Fig 2 gezeigten Wand darstellt, zeigt die Faserenden 9 in dem Bündel 7 und die einzelnen, nicht in einem Bündel zusammengefaßten Fasern 8. Wie zu erkennen ist, erstrecken sich einige der vereinzelten Fasern in die Poren, während andere diese überbrücken. Die einzelnen Fasern bestehen aus einem Gemisch aus thermoplastischen Fasern 8a und Zellulosefasern 8b. (Die thermoplastischen Fasern 8a sind zur besseren Kenntlichmachung etwa dicker gezeichnet und befinden si-ch in einander gegenüberliegenden Oberflächen einer jeden Wand).
  • Fig. 4 zeigt einen Teil einer Aufsicht entlang der Linie X-X in Fig. 2. Das Faserbündel 7 erstreckt sich geradlinig, so daß in dem Beutelmaterial im wesentlichen rechteckige Poren oder Öffnungen 10 entstehen. Es ist zu beachten, daß nicht alle der vereinzelten Fasern in Bündeln 7 zusammengefaßt sind, sondern daß sich viele in die Poren hinein erstrecken und diese sogar überbrücken, wie schon vorstehend erwähnt.
  • Fig. 5 zeigt eine Teilaufsicht entlang der Linie Y-Y in Fig. 2, in welcher Y-Y der Bereich ist, in dem die Kante 5b vorgesehen ist, um die äußersten Enden der oberen Wand 4 und der unteren Wand 4a gemeinsam zu schließen. Im vorliegenden Fall wurde zum Verschtteßen Wärme verwendet, wodurch die thermoplastischen Fasern 8a zu fließen beginnen und im wesentlichen ganze Teile zellulosehaltiger Fasern 8b insohljeßen.bzw. überdecken und die zellulosehaltigen Fasern an ihren gemeinsamen Schnittpunkten festhalten.
  • Fig. 6a stellt einen dem rechten Teil von Fig. 2 entsprechenden Schnitt dar; jedoch besteht dieser besondere Abschnitt völlig aus thermoplastischen Fasern. Besonders zu beachten ist die durch das Schließen der Ränder der Jeweiligen Oberflächenabsohnitte 4 und 4a entlang der Linie 12, die die Schließnaht darstellt, gebildete Einbuchtung. Die mit W und W1 bezeichneten Bereiche bezeichnen die bei ausschließlicher Verwendung thermoplastischer Fasern in dem Beutel entstehenden gefährdeten Stellen. Dies beruht auf der mangelnden größenmäßigen Stabilität dieser thermoplastischen Fasern während des Wärmeverklebungsverfahrens, bei dem die Flächen 4 und 4a entlang der Linie 12 vereinigt werden.
  • Es kommt zu einem Zusammenfließen an den dünnen, durch W und W@ gekennzeichneten Stellen entlang dem gazen Beutel als Begleiterscheinung der Verklebungs- bzw. Schließnaht 12, und diese schwachen Stellen sind gefährdet und drohen zu brechen, wenn der in dem Beutel enthaltene Tee während des Ziehens quilLt. In Fig. 6b ist derselbe Abschnitt dargestellt wie in Fig. 6a, nur daß der in Fig." 6a gezeigte Stoff gemäß der Erfindung ein Gemisch aus thermoplastischen und nlchtthermoplastischen Fasern enthält. Da die nichtthermoplastisohen Fasern, welche ihre Unversehrtheit beibehalten, nicht weich werden, was für thermoplastisohe Fasern oharakteristisch ist, die zum Zwecke des Verklebens der Stoffflächen 4 und 4a einer Wärmebehandlung ausgesetzt wurden, entstehen. keine schwachen Stellen und das thermoplastische Material wird so wisch, daß es die nichtthermoplastischen Fasern teilweise oder ganz umschließt (vgl. Fig. 5), um auf diese Weise befestigte Stellen zu schaffen, welche näch dem Abkühlen als Verriegelung dienen, um die Flächen der Stoffe 4 und 4a aufeinander festzuhalten. Dieser Verschluß 12 wird im Gegensatz zu dem im Stoff selbst durch Einbringen des besonderen Bindemittels vorgenommenen Verbindung Heißverklebung" genannt.
  • In Fig. 7 ist ein Schema eines Verfahrens zur Herstellung des erfindungsgemäßen porösen Beutelstoffes dargestellt, das mit dem Mischen der vereinzelten thermoplastischen und der zellulosehaltigen Fasern beginnt, so daß die Fasern beliebig verteilt sind. Hierauf werden die Fasern durch Krempeln ausgerichtet. Dann wird die gekrempelte Bahn einer Vorrichtung zugeführt, die eine Faserneuordnung beispielsweise nach der US-Patentschrift 2 862 251 bewirkt. Hierbei entsteht eine poröse Vlies struktur und das Vlies wird anschließend mit einem Bindemittel gebunden, um die Fasern in ihrer Lage festzuhalten und die Unversehrtheit des Vlieses zu gewährleisten. Der Bindemittelauftrag besteht aus dem Aufdrucken des Bindemittels mit anschließendem Trocknen des Stoffes bei etwa 3,5 at. Dann hat das Vliesmaterial genug Festigkeit, um durch eine Bindemittellösung geführt, d.h. mit ihr durchtränkt zu werden, wodurch eine Trockenbindemittelaufnahme von 1,4 bis 2,0 Teilen auf dem Vliesstoff bewirkt wird; anschließend folgt ein Trocknungsvorgang bei etwa 1,4 bis 5,6 atü. Dann wird der Stoff mit Wasser bei etwa 800C gewaschen, um alle wasserlöslichen Bestandteile aus dem Bindemittel zu entfernen, und getrocknet, um das Wasser zu entfernen. Sodann wird er aufgewickelt.
  • Die Dehaungsfähigkeit des Stoffes ohne zu reißen ist in der Querrichtung größer und beträgt bis zu etwa 90%, während seine Dehnungsfähigkeit in der Produktionsrichtung bis zu etwa 25% bemißt. Hierduroh kann sich die Gesamtfläche des Beutels um etwa 50% und mehr vergrößern. wobei jedoch seine Unversehrtheit gewährleistet ist.
  • Bei der Herstellung eines Materialschubs wird das Verfahren zur Herstellung des Beutelstoffes in zwei Verfahrensab-schnitten durchgeführt. Im ersten Verfahrensabschnitt werden die Fasern wie in dem kontinuierlichen Verfahren gekrempelt, neu geordnet, mit dem Bindemittel versehen und zum erstenmal getrocknet; nach dem ersten Trocknen wird die mit dem Bindemittel versehene Bahn jedoch aufgewickelt und dem zweiten Verfahrensabschnitt zugeführt, in dem sie durch eine Bindemittellösung geführt, d.h. mit dieser getränkt , bei etwa 1,4 bis 5,6 atü getrocknet, in Wasser mit einer Temperatur von 800C gewaschen, wiederum getrocknet und aufgewickelt wird.
  • Der poröse VLiesstoff wird dann gemäß dem in Fig. 8 dargestellten Schema zu ein aufbrühbares Filtergut enthaltenden Filterbeuteln weiterverarbeitet. Dieses Schema zeigt die erfindungsgemäße Herstellung eines Teebeutels, bei der der streifenförmige poröse Vliesstoff V-förmig gefaltet wird, um eine gemeinsame kontinuierliche Kante 3 entlang dem Streifen, sowie eine obere Wand 4 und eine untere Wand 4a zu schaffen,(vgl. Fig. 2). Dann wird das gefaltete Vliesmaterial durch im Abstand angeordnete Greifvorrichtungen in dieser Lage festgehalten und zerschnitten, um einzelne Teebeutel oder -päckohen zu erhalten, die weiter von den Greifvorrichtungen festgehalten werden. Dann wird jeder der Beutel mit einer bestimmten Teemenge gefüllt und entlang der drei gemeinsamen nichtkontinuierlichen Ränder (5a, 5b und 5c in Fig. 1) heißverklebt, wodurch der Tee in dem Teebeutel eingeschlossen wird. Die Beutel lassen sich damit in sehr wirtschaftlicher Weise herstellen.
  • Zur Erfindung gehört.alles dasjenige, was in der Beschreibung enthalten und bzw. oder in den Zeichnungen dargestellt ist, einschließlich dessen, was in Abweichung von den konkreten Ausführungsbeispielen für den Fachmann naheliegt.

Claims (13)

  1. Patentansprüche 1. Filterbeutel mit poröser, ungewebter Struktur mit einer Füllung aus aufbrühbarem Filtergut, dadurch gekennzeichnet, daß der in kochendem Wasser naßfesteund flüssigkeits durchlässige Filerbeutel eine Dehnbarkeit bis zu etwa 50% seiner ursprünglichen Größe hat und keinen Beigeschmack in dem Getränk hinterläßt.
  2. 2. Filterbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus zwei übereinanderliegenden Wänden aus mit einen Bindemittel versehenen einzelnen Fasern besteht, wobei die Wände entlang gemeinsamer Ränder miteinander verbunden sind
  3. 3. Filterbeutel nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel heißverklebte Ränder aufweist, die aus einem Gemisch einzelner thermoplastischer und nicht thermoplastischer, beispiolsweise zellulosehaltiger, zur Herstellung einer porösen Struktur neugeordneter Fasern bestehen, wobei diese Fasern mittels eines ungiftigen, unter dem Einfluß ultravioletter Strahlen farbbeständigen Bindemittels gebunden sind.
  4. 4. Filtorbeutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die offenen Poren etwa 15% bis etwa 35% der porösen Struktur 2 pro om ausmachen.
  5. 5. Filterbeutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Naßfestigkeit in kochendem Wasser in der Produktionsrichtung mindestens otwa 453,6 g und in der Querrichtung etwas 45,36 g beträgt.
  6. 6. Filterbeutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens etwa 6% thermoplastische Fasern (bezogen auf das Gesamtgewicht der in dem Beutel enthaltenen Fasern) vorhanden sind.
  7. 7. Filterbeutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die thermoplastischen Fasern in mindestens einer Oberflächenschicht konzentriert sind und dort etwa 12 bis 25% der Fasern ausmachen.
  8. 8. Filterbeutel nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmelzpunkt der thermoplastischen Fasern oberhalb der Siedetemperatur des Wassers und unterhalb der Sengtemperatur der nichtthermoplastischen Fasern liegt.
  9. 9. Filterbeutel nxch Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schmelztemperatur der thermoplastischen Fasern in einem Temperaturbereich von 1200 bis 1750 liegen.
  10. 10. Filterbeutel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der unvorweben Fasern etwa 1,9 cm und mehr beträgt.
  11. 11. Filterbeutel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindemittelstellen mindestens etwa 35% der Gesamt oberfläche des Beutels ausmachen.
  12. 12. Verfahren zur Herstellung eines Filterbeutels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß a) einzelne thermoplastische und nichtthermoplastische Fasern gemischt werden; b) diese Fasern gekrempelt c) und neugeordnet werden, d) der Stoff mit einem Bindemittel gebunden, e) gewaschen und getrocknet wird, f) in Streifen geschnitten wird, die dann V-förmig derart gefaltet werden, so daß eine gemeinsame fortlaufende Kante entlang den Streifen entsteht, g) der gefaltete Stoff seiner Länge nach unterteilt wird, un offens Päckchen zu bilden, die von die gegenüberliegenden gemeinsamen nichtkontinuierlichen Ränder schließenden Greifvorrichtungen in ihrer Lage festgehalten werden, h) eine bestimmte Menge aufbrtlhbaren Filtergut in diese Päckchen gefüllt wird, und daß i) alle gemeinsamen nichtkontinuierliohen Ränder heißverklebt werden.
  13. 13. Filterbeutel und Verfahren zu seiner Herstellung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, ansonst wie beschrieben und bzw. oder dargestellt.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP0101082A1 (de) * 1982-08-18 1984-02-22 Unilever N.V. Kunststoffilm

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EP0101082A1 (de) * 1982-08-18 1984-02-22 Unilever N.V. Kunststoffilm

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