DE1586580C3 - Plombierung für kniehebelartige Verschlüsse von Behältern, insbesondere für Atemschutzgeräte - Google Patents
Plombierung für kniehebelartige Verschlüsse von Behältern, insbesondere für AtemschutzgeräteInfo
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Description
Es ist bekannt. Verschlüsse von Behältern, insbesondere von Atemschutzgeräten, zwecks Vermeidung des
unbefugten öffnens mit einer Plombierung zu versehen. Bei einer Ausführungsform ist der Deckel mit dem
Unterteil des Behälters durch einen Plombendraht und mittels einer Plombenkappe mit einem Werkzeichen
gegen unbefugtes öffnen gesichert. Bei einer anderen Ausführungsform wird ein Teil des Verschlusses, der
abgeklappt oder bewegt werden muß, mit dem Gehäu se durch Plombendraht und Plombenkappe gesichert.
Der Nachteil dieser Art der Plombierung ist die umständliche Befestigung des Plombendrahts, das Aufziehen
der Plombenkappe und das Zusammenquetschen der Plombe, das im allgemeinen mit dem Eindrücken
eines Firmen- bzw. Werkzeichens verbunden ist. Diese Art der Plombierung ist vor allem dann sehr störend,
wenn eine größere Anzahl von Geräten gewartet werden muß, da in solchen Fällen der Zeitaufwand für das
Fertigmachen der Geräte, und dazu gehört die Plombierung,
von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Es ist ein Spannring für Fässer od. dgl. bekannt, dessen beide Ringenden über einen Spanndoppelhebel
miteinander verbunden werden. Dazu ist das eine Spannringende mit einer Anschlaglasche versehen, an
der ein Spannhebel angjienkt ist. An den Spannhebel ist ein Zughebel angelenkt, der seinerseits in einem Lagerauge
angelenkt ist, das durch eine weitere Anschlaglasche gebildet ist, die an dem anderen Spannringende
befestigt ist. Der Spannhebel weist in seinen Seitenwänden einander gegenüberliegende Einstecklöcher
zum Einstecken eines Sicherungssplints auf, der durch eine Plombe gesichert werden kann. Aus der Anschlaglasche für diesen Spannhebel ist ein Streifen freigeschnitten
und nach außen ausgedrückt, so daß eine Einstecköse für den Sicherungssplint gebildet ist. Die Anschlaglaschen
sind ihrerseits durch Punktschweißen mit den Spannringenden verbunden. Zu diesem Zweck sind
die Anschlaglaschen mit nach unten herausgedrückten Vorsprüngen versehen, die die Herstellung der
Schweißverbindung erleichtern sollen. Bei der vorbekannten Bauform ist ein Sicherungsstift und eine zusätzliche
Plombe notwendig.
Beim Schließen des Verschlusses muß zuerst der
Beim Schließen des Verschlusses muß zuerst der
ίο Sicherungsstift eingeführt werden, worauf die Plombierung
erfolgen kann. Andererseits muß beim öffnen sowohl die Plombe als auch der Sicherungsstift gelöst
werden (DT-Gbm 1 915 870).
Es ist weiterhin eine Plombe bekannt, die einmal aus
■ 5 einem Gehäuse zylindrischer Form besteht, in dem eine
Scheibe eingepaßt ist Diese ist mit einem in den mittleren Teil hineinragenden Ausschnitt sowie einem größeren
U-förmigen Ausschnitt versehen, so daß zwei federnde, nahezu radial verlaufende Zungen gebildet
werden. Das Gehäuse ist im Bereich des Einschnittes der Scheibe mit einer öffnung versehen. Durch diese
kann das Gegenstück der Plombe eingeführt werden, das mit einer pfeilförmigen und mit Widerhaken versehenen
Spitze versehen ist, wobei sich nach dem Einführen dieses Gegenstückes die federnden Teile der Scheibe
hinter die Widerhaken legen. Ein Herausziehen des Gegenstückes aus dem vorher beschriebenen Bauteil
der Plombe ist nicht möglich. Die Plombe kann nur durch Brechen geöffnet werden. Dazu ist der pfeilförmige
Fortsatz mit einer Durchbohrung versehen (USA.-Patentschrift 1 179 005).
Es ist weiterhin eine Plombe aus Kunststoff bekannt, die aus einem einteiligen, länglichen Formstück besteht.
Diese Plombe besitzt an dem einen Ende des Formstükkes einen Kopf, während das andere Ende einen pfeilspitzenähnlichen
Auslauf aufweist Das längliche Formstück ist vor der Pfeilspitze eingekerbt. Die Pfeilflüge!
sind breiter als dieses längliche Formstück. Der Kopf kann mit einer Löcherung versehen sein. Das Formstück
kann auch zwei oder mehrere Pfeilspitzen aufweisen (DT-Gbm 1 918 165).
Die Erfindung betrifft eine Plombierung für kniehebelartige Verschlüsse von Behältern, insbesondere für
Atemschutzgeräte, bei denen zum öffnen ein Hebelteil vom Gerät abgeklappt wird, bei der in einem Durchbruch
des einen der beiden Hebelteiie ein Riegel zum Verhindern des öffnens des Verschlusses einschiebbar
ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Plombierung zu schaffen, die möglichst einfach im Aufbau ist und aus möglichst wenig Bauteilen besteht, so daß die Plombierung mit einem geringen Zeit- und Kostenaufwand durchführbar ist. Die Erfindung besteht darin, daß der Durchbruch zum Einschieben des Riegels im Oberteil des Verschlusses angeordnet ist und daß der Riegel an einem Ende mit einem Widerhaken und am anderen Ende mit einer Verlängerung versehen ist derart, daß im eingeschobenen Zustand des Riegels dessen Widerhaken hinter einer Kante des Oberteils verriegelbar ist und dessen verlängertes Ende den Unterteil des Kniehebels übergreift. Der erfindungsgemä ße Riegel läßt sich nur einschieben, wenn der Verschluß geschlossen ist. Andererseits läßt sich der Riegel nach dem Einschieben nicht mehr ohne Zerstörung entfernen, so daß der Riegel sogleich eine Plombe bildet. Wenn also der abzukippende Teil des Kniehebelverschlusses zum Öffnen des Gerätes bewegt werden soll, muß der auf dem Unterteil des Kniehebels liegende
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Plombierung zu schaffen, die möglichst einfach im Aufbau ist und aus möglichst wenig Bauteilen besteht, so daß die Plombierung mit einem geringen Zeit- und Kostenaufwand durchführbar ist. Die Erfindung besteht darin, daß der Durchbruch zum Einschieben des Riegels im Oberteil des Verschlusses angeordnet ist und daß der Riegel an einem Ende mit einem Widerhaken und am anderen Ende mit einer Verlängerung versehen ist derart, daß im eingeschobenen Zustand des Riegels dessen Widerhaken hinter einer Kante des Oberteils verriegelbar ist und dessen verlängertes Ende den Unterteil des Kniehebels übergreift. Der erfindungsgemä ße Riegel läßt sich nur einschieben, wenn der Verschluß geschlossen ist. Andererseits läßt sich der Riegel nach dem Einschieben nicht mehr ohne Zerstörung entfernen, so daß der Riegel sogleich eine Plombe bildet. Wenn also der abzukippende Teil des Kniehebelverschlusses zum Öffnen des Gerätes bewegt werden soll, muß der auf dem Unterteil des Kniehebels liegende
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Teil des eingeschobenen Riegels abgebrochen werden. Dieser ohne Zerstörung somit nicht entfernbare Riegel
ersetzt die bekannte Plombenkappe. Er kann als sehr billiges Kumtstoffteil ausgeführt, mit einer auffallenden
Farbe, z. B. rot, und mit einem Firmenzeichen versehen
sein. Er ist beim für den Einsatz fertiggemachten Gerät nur in den Durchbruch hineinzuschieben. Der Widerhaken
oder Vorsprung des Riegels ist dabei durch die Formgestaltung so ausgeführt daß der Riegel wohl hinein-
aber nicht wieder zurückgeschoben werden kann. Es ist jedoch auch möglich, mn Unterstützung einer
Blattfeder od. dgL das Zurückstoßen des Riegels in bekannter Weise zu verhindern.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und sind an Hand der in den
Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsform erläutert, und zwar zeigt
A b b. 1 die Lage eines Kniehebelverschlusses in dem
Deckel bzw. Unterteil eines gebrochen dargestellten Behälters,
A b b. 2 eine Vorderansicht unü eine Seitenansicht des Kniehebels teilweise im Schnitt,
A b b. 3 eine halbperspeklivische Darstellung eines
Behälters mit eingelegtem Verschluß, teilweise aufgebrochen.
A b b. 4 den gleichen Verschluß nach A b b. 3 im Öffnungszustand, ebenfalls teilweise gebrochen.
Der Behälter besteht aus dem Deckel 1 und dem Behälterunterteil 2. An dem Auge 3 des Deckels 1 ist das
Oberteil des Kniehebels befestigt, während das Unterteil in das am Gehäuseunterteil angebrachte Lager 4
eingreift.
Das Oberteil 5 des Kniehebels ist mit den Lagei bohrungen
6 auf der Achse 7 gelagert, die in den Augen 3 des Deckels befestigt ist. Das Unterteil 8 des Kniehebels
umfaßt klauenartig das untere Ende des Oberteils 5 und trägt, zur Verbindung mit dem Oberteil 5 eine
Achse '·), wobei diese gleichzeitig das Widerlager für ein
Paar Spannfedern 10 bildet Diese liegen in einem kastenartigen Federlager 11, in dem das Oberteil 5 endet
Die Achse 9 durchsetzt das Oberteil 5 des Kniehebels in Langlöcher 12, so daß en»sprechend der Länge dieser
Langlöcher 12 die Hebelteile 5 und 8 eine durch die Federn 10 gegebene Elastizität gegeneinander aufweiten.
Wie aus A b b. 2 ersichtlich, ist in einer Durchbrechung 11a das Federlager 11 des Hebeloberteils 5 der
ίο Plombenriegel 13 eingeschoben. Er liegt mit seinem unteren
Ende 14 dem Umertsil fc des Hebels an und ist an seinem unteren Ende mit einem Absatz 15 versehen,
der nach dem Einschieben an einem entsprechenden Absatz 8a des Unterteils 8 zur Anlage kommt so daß
ein weiteres Durchstechen des Riegels 13 nach oben nicht möglich ist. Durch den am Plombenriegel 13 oben
angebrachten Widerhaken 16 ist auch ein Zurückziehen des eingeschobenen Riegels verhindert.
Zum öffnen des Geräts wird das Unterteil 8, wie in
A b b. 4 gezeigt abgeklappt, wobei das untere Ende 14 des Riegels 13 abgebrochen bzw. abgeschert wird. Zur
Erleichterung dieses Abbrechens ist der Riegel 13 an der Sollbruchstelle mit einer Einkerbung 17 versehen.
Der Verschluß ist also derart ausgeführt, daß zum öffnen des Geräts nur ein Abklappen des Unterteils 8
notwendig ist. wobei der Plombierungsriegel 13 abbricht. Das Unterteil 8 des Kniehebels stützt sich in
Geschlossenstellung mit seinen oberen Ansätzen 18 an dem Lager 4 ab. Nachdem die oberen Ansätze 18 beim
öffnen aus dem Lager herausgekippt sind, dreht sich bei der weiteren Öffnungsbewegung das Oberteil 5 um
die Achse 7. Unter Fortführung der Bewegung des Unterteils 8 in Richtung des Pfeils 19 wird, nachdem sowohl
das Hebelunter- als auch das Hebeloberteil ganz
3; nach oben gekippt, d. h. um 180° geschwenkt wird, der Deckel 1 geöffnet. Durch die Spannfeder 10 werden im
übrigen auch Toleranzen zwischen Deckel 1 und Behälterunterteil 2 überbrückt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Plombierung für kniehebelartige Verschlüsse von Behältern, insbesondere für Atemschutzgeräte,
bei denen zum öffnen ein Hebelttil vom Gerät abgeklappt wird, bei der in einen Durchbruch des
einen der beiden Hebelteile ein Riegel zum Verhindern des öffnens des Verschlusses einschiebbar ist
dadurch gekennzeichnet, daß der Durchbruch (Ua) zum Einschieben des Riegels (13) im
Oberteil (5) des Verschlusses (5, 8) angeordnet ist und daß der Riegel (13) an einem Ende mit einem
Widerhaken (16) und am anderen Ende (14) mit einer Verlängerung versehen ist, derart, daß im eingeschobenen
Zustand des Riegels (13) dessen Widerhaken (16) hinter einer Kante des Oberteiles
(5) verriegelbar ist und dessen verlängertes Ende (14) den Unterteil (8) des Kniehebels (5, 8) übergreift.
2. Plombierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Riegel (13) aus Kunststoff hergestellt ist.
3. Plombierung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (13) mit einer
Sollbruchstelle (17). wie einer Einkerbung, versehen ist.
4. Plombierung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (13) in einer
auffallenden Farbe, z. B Signalrot, hergestellt ist.
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