DE1577270B2 - Vorrichtung zum Verpacken von verdichtetem Müll - Google Patents
Vorrichtung zum Verpacken von verdichtetem MüllInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpakken von verdichtetem Müll, mit einer Presse zum
Verdichten des Mülls und einem Formkasten mit rechteckigem Querschnitt, in den der verdichtete Müll
ausgestoßen und anschließend verpackt wird.
In Stadtgebieten mit hoher Bevölkerungsdichte und bei der industriellen Massenproduktion von Lebensmitteln
fallen erhebliche Mengen von Abfall an, so daß eine wirkungsvolle Vernichtung oder Beseitigung von Abfall
ein Problem von zunehmender Wichtigkeit darstellt, wenn in den umgebenden Gebieten einwandfreie
sanitäre Bedingungen aufrechterhalten werden sollen.
Nach bisher bekannten Verfahren wird Abfall durch Verbrennen beseitigt, jedoch sind diese Verfahren
wegen der großen Brennstoffmengen und auch wegen der erheblichen erforderlichen Zeit unwirtschaftlichen,
insbesondere wenn es sich um nassen Abfall handelt, für den größere Brennstoffmengen erforderlich sind.
Darüber hinaus verunreinigen durch unvollständige Verbrennung entstehender Schmutz, Ruß und schädliche
Gase die Luft.
Ferner sind Verfahren und Vorrichtungen zum Vergraben von Abfall oder zum Ablagern unter Wasser
bekannt, die jedoch Abfall in seiner ursprünglichen, unveränderten Form verwenden, und daher großen
Platz zum Vergraben oder Versenken beanspruchen. Auch sind diese Verfahren oder Vorrichtungen nicht
hygienisch einwandfrei.
Aus der DT-PS 4 88 558, der GB-PS 2 20 018, der US-PS 27 80 987 und der Zeitschrift »Iron und Steel
Engineer«, Juli 1965, S. 61 bis 71, sind allerdings auch bereits Pressen zum Verdichten von Schrott oder
Holzmehl bekanntgeworden, wie sie grundsätzlich auch zum Verdichten von Müll Verwendung finden könnten,
wobei sich in den vorgenannten Druckschriften allerdings keine konkreten Hinweise dafür finden, wie
ίο das verdichtete Material zur Aufrechterhaltung der
erzielten Konsistenz zusammengehalten wird. Dieses überrascht deswegen nicht, weil sich im Falle von
Schrott ein zusätzliches Zusammenhalten erübrigt. Im Falle der auf ein Verdichten von Holzmehl gerichteten
US-PS 27 80 987 findet sich in dieser Druckschrift lediglich der Hinweis, daß die Preßlinge mit einer Hülle
versehen werden, ohne daß dort jedoch Angaben über die Art und Weise einer solchen Umhüllung der
Preßlinge gemacht sind.
Allerdings ist mit der DT-PS 12 74 051 auch bereits vorgeschlagen worden, Müll durch Pressen zu verdichten,
und die so erhaltenen Preßlinge zur Aufrechterhaltung der durch das Pressen bis zu einer Wasserdichte
übersteigenden Dichte erhaltenen Konsistenz mit einem wasserunlöslichen Stoff zu umhüllen, wobei vor dieser
Umhüllung ggf. noch eine Umhüllung des Preßlings mit einem Drahtgewebe vorgesehen sein kann.
Zum Aufbringen der wasserundurchlässigen Umhüllung werden die Preßlinge durch eine Behandjungszone
gefördert, in welches ein geeignetes flüssiges Überzugsmaterial unter Druck auf die Preßlinge aufgebracht
wird.
Dieses Verfahren ist mithin ersichtlich außerordentlich aufwendig und dafür für eine verbreitete Verwen-
J5 dung zum Beseitigen von Müll ungeeignet.
Aus der DT-PS 10 82 861 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Aufbereitung von Stadtmüll bekanntgeworden,
bei denen der vorsortierte Müll zerkleinert, sodann gepreßt und anschließend luftdicht verpackt
wird, wobei sich das Verpackungsmaterial nach gewisser Zeit zersetzen soll, da der vorher in geeigneter
Weise aufbereitete Müll gemäß dieser Druckschrift als Düngemittel Verwendung finden soll.
Auf diese Weise läßt sich ersichtlich nur ein geringer Anteil des anfallenden Mülls verwerten, so daß auch
dieses bekannte Verfahren für eine breite Anwendung nicht geeignet ist. Im übrigen gibt diese Druckschrift
keine Hinweise darauf, auf welche Art und Weise eine Verpackung von verdichtetem Müll zweckmäßigerweise
erfolgen könnte.
Der vorliegenden Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verpacken
von verdichtetem Müll der eingangs beschriebenen Gattung zu schaffen, mittels welcher sich der verdichtete
Müll auf einfache Weise und so sicher verpacken läßt, daß sich die verpackten Müllblöcke nicht nur vergraben,
versenken oder verbrennen lassen, sondern sich auch für die Befestigung von Meeres- oder Flußufern ο. dgl.
eignen.
Als Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß vier Falteinrichtungen zum Umlegen eines Bogens
aus Verpackungsmaterial um den Formkasten vorgesehen sind, von denen die erste Falteinrichtung den Bogen
um drei Seiten des Formkastens faltet, die zweite Falteinrichtung im Zusammenwirken mit der ersten
Falteinrichtung den über die Öffnung des Formkastens überstehenden Rand des Bogens zu einem Verschluß
zusammenfaltet, und die dritte und vierte Falteinrich-
tung die Enden des Bogens auf der vierten Seite des Formkastens übereinanderlegen.
Zwar ist auch bereits aus der US-PS 3146 565
allgemein eine Verpackungsvorrichtung bekannt, die Falteinrichtungen zum Falten des Umhüllungsmaterials
um einen Führungsschacht aufweist, durch welchen gleichzeitig das zu verpackende Material in die
Umhüllung eingefüllt wird, doch läßt sich mit dieser im übrigen verhältnismäßig kompliziert ausgebildeten
Vorrichtung eine geeigente Verpackung von Müll nicht erzielen.
Die bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung angewandten Drücke hängen von der Art des zu
beseitigenden Mülls oder/und dem Verwendungszweck der verdichteten Müllblöcke ab.
Wenn beispielsweise die Müllblöcke in Wasser versenkt werden sollen, werden hohe Verdichtungsdrücke angewandt, damit die Müllblöcke im Wasser
versinken. Wenn dagegen lediglich Müllblöcke zum Verbrennen hergestellt werden sollen, können die
ausgeübten Drücke ersichtlich erheblich kleiner sein, um damit zugleich gut brennbare und leicht transportable
Müllblöcke zu erstellen.
Als Verpackungsmaterial können Kunststoffbahnen aus Vinylchlorid, Polyäthylen o. dgl. verwendet werden,
die vorzugsweise durch Drahtgeflecht o. dgl. verstärkt sind. Außerdem kommen beispielsweise Metallfolien
mit oder ohne Verstärkung in Frage. Es können jedoch auch netzförmige Überzüge wie Drahtnetze, Segeltuchabschnitte
o. dgl. Verwendung finden.
Falls es erwünscht ist, die verdichteten Blöcke geruchsmäßig abzuschließen, wird vorzugsweise film-
bzw. folienförmiges Verpackungsmaterial verwendet.
Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung ist nachstehend an Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufbereiten von Abfall; -to
F i g. 2 eine Draufsicht auf den Vorpreßkasten und einen zweiten Preßkasten der Vorrichtung;
Fig.3 ein Querschnitt längs der Linie B in Fig. 1
durch die Verpackungsvorrichtung;
Fig.4 eine perspektivische Ansicht der in der
Vorrichtung verwendeten Faltvorrichtung;
Fig.5a bis 5d schematische Ansichten von der Faltvorrichtung in verschiedenen Arbeitstellungen;
Fig.6 eine perspektivische Ansicht eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung hergestellten Abfallblockes;und
Fig.7 und 8 Querschnittsansichten von weiteren Einzelheiten der Vorrichtung.
F i g. 1 zeigt den allgemeinen Aufbau der Vorrichtung. Ein Vorpreßkasten 1 weist einen rechteckigen Beschikkungskasten
2 und einen Preßkasten 3 auf, die rechtwinklig zueinander angeordnet sind. Die Böden
der Kästen 2 und 3 sind mit einer Anzahl von Löchern 19 zum Abführen des Wassers ausgestattet, wie später
im einzelnen erläutert werden wird. Die Oberseite des Beschickungskastens 2 ist mit einer Einlaßöffnung 4
versehen, durch die der zusammenzupressende Abfall oder anderes Material eingegeben wird. Die Löcher 19
können auch an den Seitenwänden der Kästen angeordnet sein.
In dem Beschickungskasten 2 ist eine Preßplatte 5 gleitend angeordnet, die mit dem Vorderende der
Kolbenstange 7 eines vorzugsweise hydraulisch betätigten Zylinders 6, der an dem äußeren Ende des
Beschickungskastens 2 angebracht ist, befestigt ist.
In dem Preßkasten 3 ist eine Preßplatte 8 gleitend angeordnet, die an der Kolbenstange 10 eines
hydraulischen Zylinders 9 angebracht ist, der ähnlich dem Zylinder 6 ausgebildet und an dem Ende des
Preßkastens 3 durch eine Halterung 14 befestigt ist. Durch die Bewegung des hydraulischen Zylinders 9 wird
die Preßplatte 8 in dem viereckigen Führungsschacht 11,
der mit dem offenen Ende des Preßkastens 3 verbunden ist, hin und her bewegt.
Zwischen dem Preßkasten 3 und dem Führungsschacht 11 ist eine Führung 12 angeordnet, in der ein
Schieber 13 von außen eingeschoben werden kann. Der Schieber 13 ist mit der Kolbenstange 17 eines durch eine
Halterung 15 gehaltenen hydraulischen Zylinders 16 verbunden. Dieser Schieber 13 öffnet und schließt bei
Betätigung des hydraulischen Zylinders 16 eine öffnung 18 zwischen Preßkasten 3 und Führungsschacht 11.
Die Durchführung des Verfahrens mit den beschriebenen einzelnen Elementen geht so vor sich, daß der in
' den Beschickungskasten 2 eingeführte Abfall durch die Preßplatte 5 in die Preßkasten 3 geschoben wird, worauf
die Preßplatte 8 den Abfall unter wesentlicher Verfestigung gegen den Schieber 13 preßt. Das aus dem
Abfall gepreßte Wasser wird durch die Löcher 19 abgeführt. Das schmutzige Wasser kann in bekannter
Weise gesammelt und in einen Kanal abgeleitet werden. Während die Preßplatte 8 ihre Bewegung ausführt, wird
die Preßplatte 5 vorzugsweise in ihrer am weitesten vorgeschobenen Position belassen.
An dem Vorpreßkasten 1 befindet sich ein Gehäuse 37 (Fig. 1) mit der vorerwähnten Einlaßöffnung 4. Auf
einer Seite des Gehäuses 37 ist ein um eine Drehachse 39 schwenkbarer Deckel 38 angebracht. Das Ende der
Kolbenstange 42 eines bei 40 auf dem Vorpreßkasten 3 schwenkbar gelagerten hydraulischen Zylinders 41 ist
beweglich an der Oberseite des Deckels 38 befestigt, der auf diese Weise durch Betätigung des Zylinders geöffnet
und geschlossen werden kann. An einer Seitenwand des Gehäuses 37 ist ein Behälter 43 bei 44 schwenkbar
angebracht, der relativ zur Einlaßöffnung 4 durch einen nicht dargestellten hydraulischen Zylinder oder eine
ähnliche Vorrichtung bewegt werden kann.
In F i g. 2 ist ein zweiter Preßkasten 20 dargestellt, der beispielsweise im wesentlichen eine rechteckige Form
aufweist und an einer Seite mit einer kleinen Kammer 26 verbunden ist. Der zweite Preßkasten 20 ist
rechtwinklig zum Preßkasten 3 unterhalb des Auslasses 21 des Führungsschachts 11 angeordnet. An der
Oberseite des zweiten Preßkastens 20 ist eine Einlaßöffnung 22 vorgesehen. Die räumliche Anordnung
dieser Teile wird aus F i g. 1 deutlich. In dem zweiten Preßkasten 20 gleitet eine Preßplatte 23, die an
der Kolbenstange 25 eines an einem Ende des zweiten Preßkastens 20 angeordneten hydraulischen Zylinders
24 befestigt ist, und von diesem im zweiten Preßkasten 20 hin und her bewegt wird.
In der Kammer 26 ist eine weitere Preßplatte 27 angeordnet, die an der Kolbenstange 30 eines
hydraulischen Zylinders 29 befestigt ist. Der hydraulische Zylinder 29 ist an der Kammer 26 mit einer
Halterung 28 befestigt. Die Preßplatte 27 bewegt sich in einer zu der Bewegungsrichtung der vorgenannten
Preßplatte 23 senkrechten Richtung.
Das offene Ende des zweiten Preßkastens 20 liegt den Teilen 23 bis 25 gegenüber und ist mit einer Führung 31
versehen, in der sich ein an der Kolbenstange 34 eines
hydraulischen Zylinders 33 befestigter Schieber 32 bewegen kann. Der hydraulische Zylinder 33 ist an der
Halterung 28 befestigt. Der Schieber 32 öffnet und schließt die öffnung 35 des zweiten Preßkastens 20 bei
Betätigung des hydraulischen Zylinders 33. An die öffnung 35 schließt sich eine Rampe 36 an.
Wenn der vorgepreßte Anfallblock auf seinem Weg zum zweiten Preßkasten 20 durch den Preßkasten 3 und
den Führungsschacht 11 den zweiten Preßkasten 20 erreicht hat, wird er dort einer starken Pressung
unterworfen, und weiter verfestigt und mit einem Überzug aus einem Verpackungsmaterial versehen, wie
später im einzelnen erklärt wird.
Zwischen dem Führungsschacht 11 und der Einlaßöffnung
22 des zweiten Preßkastens 20 ist eine horizontale Bodenplatte 45 von erheblicher Länge vorgesehen, die
eine längliche öffnung 46 aufweist, die sich von dem unteren Ende des Führungsschachtes 11 zu dem oberen
Ende der Einlaßöffnung 22 erstreckt. Über der Einlaßöffnung 22 ist ein Gleitrahmen 48 mit einer
Abdeckplatte 47 angebracht. Der Deckel 47 ist mit der Kolbenstange 51 eines hydraulischen Zylinders 50
verbunden, welcher durch eine Halterung 49 gehalten wird und die Abdeckplatte 47 vor- und zurückschieben
kann, um einen der länglichen öffnung 46 entsprechenden Abschnitt abzudecken oder freizugeben.
Im folgenden soll die Verpackungsvorrichtung beschrieben werden. Dabei wird insbesondere auf die
Fig. 1 und 3 Bezug genommen, die eine gemeinsame Achse B haben, wobei Fig.3 einen senkrechten
Querschnitt durch einige Teile der in F i g. 1 dargestellten Vorrichtung zeigt. Im folgenden wird beschrieben,
wie eine Verpackung aus blattförmigem Material von bestimmter Länge um einen vom Führungsschacht 11
aus zugeführten Abfallblock mittels vier Faltvorrichtungen 52, 53, 54, 55 herumgefaltet wird (siehe F i g. 1 und
F i g. 4 zeigt die Faltvorrichtung 52, die aus U-förmig gebogenem, federndem Stahlblech besteht. Die das
Umfalten bewirkenden Schenkel 56 sind durch zwei senkrechte Schlitze 57 in Leisten unterteilt, die an ihren
oberen Kanten etwas nach innen gebogen sind. Im unteren Teil des vorderen Endes dieser Faltvorrichtung
ist eine Stegplatte 58 vorgesehen, deren oberer Teil leicht U-förmig ausgebildet ist.
Wie in F i g. 3 dargestellt, ist die Faltvorrichtung 52 an dem oberen Ende einer Kolbenstange 61 eines
hydraulischen Zylinders 60 befestigt, der durch eine Halterung 59 unterhalb des Führungsschachtes 11
abgestützt ist. Bei der Aufwärtsbewegung passiert die Faltvorrichtung 52 die öffnung 46 und tritt mit den
beiden Seiten des Führungsschachtes in Eingriff, während die Stegplatte 58 des Bügels vorsteht und das
vordere Ende des Führungsschachtes 11 abdeckt. Bei der Abwärtsbewegung nimmt die Faltvorrichtung 52
wieder ihre Ausgangsstellung ein.
Die Faltvorrichtung 53 hat eine von der Faltvorrichtung 52 verschiedene Form und befindet sich oberhalb
des Führungsschachtes 11. Diese Faltvorrichtung 53 weist eine nach unten gerichtete Stegplatte 62 auf, die
ähnlich geformt ist, wie die oben erwähnte Stegplatte 58 der Faltvorrichtung 52. Die Faltvorrichtung 53 ist an der
Kolbenstange 65 eines hydraulischen Zylinders 64 (F i g. 1) befestigt, der durch eine Halterung 63 gehalten
wird. Bei Betätigung des Zylinders 64 bewegt sich die Faltvorrichtung 53 abwärts, wobei sich die Stegplatte 62
vor das Ende des Führungsschachtes 11 legt, wie die entsprechende Stegplatte 58, und nimmt bei der
Aufwärtsbewegung die Ausgangsposition ein.
Wenn die Faltvorrichtungen 52 und 53 gemeinsam bewegt werden, um in ihre Faltposition gebracht zu
werden, überlappen sich die Stegplatten 58 und 62 teilweise (siehe Fig.5d). Wie Fig. 1 zeigt, ist an dem
hinteren Ende der Faltvorrichtung 53 eine bogenförmige Führung 66 angebracht, die an der Halterung 63
befestigt ist und zur Führung der Faltvorrichtung 53 während ihrer Bewegung dient.
ίο Wenn die Faltvorrichtungen 52 und 53 oberhalb und
unterhalb des Führungsschachtes 11 in Ausgangsstellung sind, befindet sich eine dritte Faltvorrichtung 54 auf
der in F i g. 3 linken Seite. Die Faltvorrichtung 54 hat ein U-förmig ausgebildetes Teil 67, das dem Führungsschacht
11 gegenüberliegt, und an der Vorderseite eine sich nach unten erstreckende flache Druckplatte 68 hat.
Wie in F i g. 1 gezeigt, ist die Faltvorrichtung 54 an einer Kolbenstange 71 eines hydraulischen Zylinders 70
befestigt, der durch eine Halterungsvorrichtung 69 getragen ist und die Faltvorrichtung 54 in Richtung auf
den Führungsschacht 11 und von diesem weg bewegen kann. Bei der Vorwärtsbewegung schiebt sich das
U-förmige Teil 67 auf den Führungsschacht zu und über diesen hinweg, während die Druckplatte 68 vor dem
Führungsschacht 11 angeordnet ist (siehe F i g. 5c).
Eine weitere Faltvorrichtung 55 ist gegenüber der oben beschriebenen Faltvorrichtung 54 auf der in F i g. 3
rechten Seite des Führungsschachtes 11 angeordnet. Die Faltvorrichtung 55 weist einen vorspringenden Teil
72 auf, der in den U-förmigen Teil 67 eintreten kann, sowie eine Druckplatte 73, die ähnlich der Druckplatte
68 der Faltvorrichtung 53 ausgebildet ist. Die Faltvorrichtung 54 ist auf einer Kolbenstange 77 eines
hydraulischen Zylinders 76 befestigt, der durch eine Halterung 75 auf einer Konsole 74 (F i g. 3) abgestützt
ist. Die Faltvorrichtung 54 kann durch den Zylinder 76 auf den Führungsschacht 11 zu und von diesem weg
bewegt werden. Die Faltvorrichtungen 52 bis 55 treten mit dem Führungsschacht 11 an dessen hinterem Teil
nicht in Eingriff (vergleiche Fig.4). Wenn die Faltvorrichtungen 54 und 55 gleichzeitig aufeinander zu
bewegt werden, um in die Faltpositionen zu gelangen, treten die Teile 67 und 72 miteinander in Eingriff, und
zwar oberhalb des Führungsschachts 11, wie in Fig.5c
gezeigt. F i g. 3 zeigt, daß die unteren Enden der Druckplatten 68 und 73 der jeweiligen Faltvorrichtungen
54 und 55 auf einer Führungsstange 78 montiert sind, die waagerecht an jeder Seite unterhalb der
normalen Position des Führungsschachtes 11 angeordnet ist, um die Faltvorrichtungen 54 bzw. 55 während
ihrer Bewegung ausgerichtet zu halten.
Im folgenden sollen die Schneidvorrichtung und Verpackungsvorrichtung beschrieben werden, die längliche
Stücke von Verpackungsmaterial in geeigneten Längen schneidet und diese der Unterseite des
Führungsschachtes 11 zuführt. Insbesondere in F i g. 1
und 3 ist gezeigt, wie eine Konsole 74 ein Paar 80 trägt. Die untere Walze 79 kann durch einen Motor 81
angetrieben werden. In F i g. 1 ist eine einfache Antriebsvorrichtung gezeigt, die aus einem umlaufenden
endlosen Riemen oder dergl. besteht. Jedoch können andere geeignete Antriebsvorrichtungen verwendet
werden, wie beispielsweise Getriebe, die wie die Walze 79 zwischen dem Motor 81 und den angetriebenen
Teilen angeordnet sein können.
In einigem Abstand von den Walzen 79 und 80 ist eine Schneidvorrichtung 82 vorgesehen, und zwar ist der
Abstand kürzer als die erforderliche Länge des
Verpackungsmaterials. Ein torförmiger Rahmen 83 weist seitliche Säulen 84 auf, die mit Nuten 85 an den
Innenseiten versehen sind. Ein Schneidmesser 86 ist gleitend in den Nuten angeordnet, während ein weiteres
Schneidmesser 87 an dem unteren Teil des Rahmens 83 befestigt ist. Das Schneidmesser 86 ist an der
Kolbenstange 89 eines hydraulischen Zylinders 88 befestigt, der oben an dem Rahmen 83 montiert ist, so
daß das Messer 86 je nach Wunsch gehoben oder gesenkt werden kann, um zusammen mit dem Messer 87
eine Schneidwirkung hervorzurufen.
Rechts von der Schneidvorrichtung 82 befindet sich ein weiteres Walzenpaar 91 und 92, das an einem
Rahmen 90 befestigt ist, wobei die untere Walze 91 ebenfalls durch den Motor 81, wie in Fi g. 1 dargestellt,
angetrieben wird. Weiter rechts in F i g. 3 trägt ein stabiler Rahmen 93 eine Vorratsrolle 94, auf die das
Verpackungsmaterial 5 aufgewickelt ist. Zwischen den Walzen 91 und 92 und der Schneidvorrichtung 82 und
ebenfalls zwischen der Schneidvorrichtung 82 und den Walzen 79 und 80 sind Führungsplatten 95 und 96
angeordnet, die unterhalb des Verpackungsmaterials zu dem Führungsschacht 11 führen. Aus Übersichtlichkeitsgründen ist die Führungsplatte 95 in Fi g. 1 nicht
dargestellt. Über die öffnung 46 erstrecken sich zwei Stangen 97 die etwas weiter innen als die Führungsstangen
78 (Fig. 1) verlaufen, die dazu dienen, das
Verpackungsmaterial zu dem zu verpackendem Abfallblock zu führen. F i g. 1 zeigt ferner, daß die Größe der
Stangen 97 den senkrechten Schlitzen 57 in der Faltvorrichtung 52 entspricht, so daß diese aufwärts
bewegt werden kann, und zwar über die Stangen 97 hinaus, da diese in die Schlitze 57 passen.
Wenn der Motor 81 arbeitet und die Walzen 91 und 92 die Bahn 5 von der Rolle 94 abwickeln, läuft die Bahn
durch die Schneidvorrichtung 82 zu den Walzen 79 und 80 über die Führungsplatte 96. Auf diese Weise gelangt
ein Stück Verpackungsmaterial bestimmter Länge anstelle einer kontinuierlichen Bahn 5 zu den Walzen 79
und 80 (F i g. 3). Das Schneiden erfolgt durch Betätigen des hydraulischen Zylinders 88 und das dadurch
erfolgende Absenken des Schneidmessers 86, das anschließend in seine Ausgangsposition zurückgenommen
wird, wenn die Länge der Bahn zwischen den Walzen 79 und 80 zwischen den Schneidmessern 86 und
87 oder die Länge der Bahn hinter den Walzen und unter dem Führungsschacht 11 zum Verpacken des
Abfallblocks lang genug ist. Das Verfahren wird wiederholt, wobei die geschnittenen Bogen nacheinander
unter den Führungsschacht 11 gelangen, während so die kontinuierliche Bahn S die Schneidvorrichtung 82
über die Walzen 91 und 92 passiert.
Die Umlaufgeschwindigkeit des Motors 81, der Abstand zwischen den einzelnen Elementen und die
Steueroperationen zum Betätigen des hydraulischen Zylinders 88 und des Messers 86 werden in der Weise
vorherbestimmt, daß eine zyklische Arbeitsweise gewährleistet ist, und zwar in Übereinstimmung mit den
Arbeitsorganen an den anderen Bauteilen. Beispielsweise wird der Motor 81 anhalten, wenn der abgeschnittene
Bogen S' die Walzen 79 und 80 verläßt. Der nächste geschnittene Bogen folgt nach einer genügend langen
Pause, während der der eigentliche Packungs- oder Umwicklungsvorgang durchgeführt wird.
F i g. 5a bis 5d sowie F i g. 6 zeigen und erläutern die einzelnen Verfahrensphasen. In Fig.5a ist ein Abfallblock
G dargestellt, der bereits in dem Preßkasten 3 gepreßt ist, und sich in dem Führungsschacht 11
befindet. Durch die in F i g. 3 dargestellte Vorrichtung ist ein Bogen von Verpackungsmaterial S' unter den
Führungsschacht 11 geführt worden. Wenn die Faltvorrichtung
52 angehoben wird, was vorzugsweise zugleich mit dem Herabsenken der Faltvorrichtung 53 geschieht,
wickeln oder falten die Leisten 56 den Bogen 5'um den Führungsschacht 11, wie in Fig.5b dargestellt. Dabei
befindet sich der Abfallblock G innerhalb des Führungsschachtes 11.
Darauf werden die Faltvorrichtungen 54 und 55 auf den Führungsschacht 11 zu bewegt, wobei die
Druckplatten 68 und 73 mit beiden Enden des Bogens S' in Eingriff kommen, wie in Fig.5c dargestellt, sowie
miteinander in Eingriff kommen. Darauf werden beide Faltvorrichtungen in ihre Ausgangspositionen zurückgenommen,
nachdem nun die Enden des Bogens S' zusammengefaltet und übereinandergelegt sind, was
durch die Teile 67 und 62 bewirkt wird. Das vordere Ende des Bogens wird durch das Zusammenwirken der
Druckplatten 68 und 73 etwas nach innen gebogen.
Beim Absenken der Faltvorrichtung 53 (Fig.5d) bewirken die Stegplatten 58 und 62 der Faltvorrichtungen
52 und 53 durch ihr Zusammenwirken, daß das Vorderende des Bogens S' umgebogen wird, wodurch
die bis dahin offene Front des quadratischen Bogens beschlossen wird. Darauf werden die Faltvorrichtungen
52 und 53 zurückgezogen, und der Abfallblock G aus dem Führungsschacht 11 ausgestoßen, so daß er in den
gefalteten Bogen 5' eingeführt wird. Der Block und der Bogen werden dann von dem Führungsschacht 11
entfernt, und zwar in Form eines fast vollständig umwickelten oder verpackten Abfallblockes, wie mit G'
dargestellt. Dies ist dadurch möglich, daß das hintere Ende des Bogens 5'noch offen ist, während die anderen
Seiten bereits um den Abfallblock herum gefaltet sind.
Schließlich werden die Faltvorrichtungen 52 und 53 noch einmal betätigt, so daß ihre entsprechenden
Stegplatten 58 und 62 die überlappende Stellung, wie sie in Fig.5d dargestellt ist, erreichen und dadurch die
Rückseite des Abfallblockes abdecken. Auf diese Weise ist der verpackte Block G' vollendet (F i g. 6), der aus
dem kompaktem Abfallblock G besteht und mit dem zugeschnittenen Bogen 5'umwickelt oder verpackt ist.
Im folgenden soll die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung in kontinuierlicher Arbeitsweise
beschrieben werden. Unter Bezug auf F i g. 1 und das Vorstehende, bewegt sich der Abfall von der rechten
oberen Ecke der Figur zu der linken unteren Ecke, wobei die Verpackungsvorrichtung im wesentlichen in
der Mitte dieser Figur dargestellt ist (bei dem Führungsschacht 11). Das Verpackungsmaterial oder
der Bogen bewegt sich von der rechten unteren Ecke zu der linken oberen Ecke, also zu der Verpackungsvorrichtung,
wo der Bogen 5' auf den verdichteten Abfallblock G trifft, mit diesem vereinigt wird, und den
fertigen Abfallblock G'bildet.
Der gesammelte Abfall wird in den Behälter 43 geworfen. Wenn eine genügende Menge in diesem
angesammelt ist, wird der Deckel 38 geöffnet, und der Behälter 43 so gedreht, daß der Abfall durch die
Einlaßöffnung 4 in den Beschickungskasten 2 gelangt. Darauf wird der Zylinder 6 betätigt, um die Preßplatte 5
vorwärts zu bewegen, wodurch der Abfall in den Preßkasten 3 befördert wird. Anschließend wird der
hydraulische Zylinder 9 betätigt, um die Preßplatte 8 vorwärts zu bewegen. Dadurch wird der Abfall in
Richtung auf den Schieber 13 stark zusammengepreßt, so daß er entwässert wird und einen im wesentlichen
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festen Block G bildet, der die Form des Preßkastens 3 hat.
Durch Betätigen des hydraulischen Zylinders 16 wird der Schieber 13 geöffnet, und die Preßplatte 8 wird bis
zum Schieber 13 vorgeschoben, wodurch der Abfallblock in den Führungsschacht 11 gestoßen wird. In
diesem Zustand und an dieser Stelle wird der Bogen S' des Verpackungsmaterials um den Führungsschacht 11
herumgefaltet, worauf beide Enden des Bogens S' gefaltet werden. Darauf wird der vordere Teil wie oben
beschrieben verschlossen, worauf die Preßplatte 8 weiter bis zu dem Auslaß 21 des Führungsschachtes 11
vorgeschoben wird, um den fertigen, eingewickelten Block G'auf die Abdeckplatte 47 vorzuschieben. Darauf
folgt die letzte Betätigung der Faltvorrichtungen 52 und 53, wodurch der Block an seiner Rückseite abgedeckt
wird.
Durch den hydraulischen Zylinder 50 wird nun die Abdeckplatte 47 geöffnet, so daß der umwickelte Block
G'durch die öffnung 46 und die Einlaßöffnung 22 in den zweiten Preßkasten 20 geworfen wird. Darauf wird der
hydraulische Zylinder 29 betätigt, und dadurch die Preßplatte 27 vorwärts bewegt. Hierdurch wird der
Abfallblock G' erneut stark zusammengepreßt, so daß vorzugsweise ein würfelförmiger Block erhalten wird,
der weiter verfestigt ist, und an dem das Verpackungsmaterial fest haftet.
Beim Zurückziehen der Preßplatte 27 wird der hydraulische Zylinder 33 in Tätigkeit gesetzt, um den
Schieber 32 zu öffnen. Der hydraulische Zylinder 24 schiebt die Preßplatte 23 bis zum Schieber 32 vor,
wodurch der Block G' auf die Rampe 36 ausgestoßen wird.
Die festen Blöcke G'können auf Lastwagen verladen
und/oder in irgendeiner üblichen und vorteilhaften Weise zu einer Uferbefestigungsanlage (Deichbau oder
dergl.) oder zu einem Versenkungsgebiet, einer Verbrennungsanlage oder anderweitigem Gebrauch
transportiert werden.
Im folgenden sollen weitere mögliche Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung beschrieben
werden. F i g. 7 zeigt einen leicht abgewandelten zweiten Preßkasten 20' der länger als der Preßkasten 20
in F i g. 2 ist. Wenn der verpackte Abfallblock G' in den zweiten Preßkasten 20' fällt, schiebt die Preßplatte 23
den Abfallblock etwas weiter als in Fig.2. Die starke
Preßwirkung wird darauf, ähnlich wie bei der vorher beschriebenen Vorrichtung, durch die Preßplatte 27
ausgeübt, worauf der Block durch eine weitere Vorwärtsbewegung der Preßplatte 23 aus dem zweiten
Preßkasten 20' entfernt wird, nachdem der Schieber 32 geöffnet worden ist. Da sich die Preßplatte 27 näher als
in dem zweiten Preßkasten 20 am Schieber 32 befindet, ist in F i g. 7 die Richtung in der der Schieber bewegt
werden kann, verändert, wobei jedoch die Verfahrensweise der Vorrichtung in keiner Hinsicht verändert
worden ist.
F i g. 8 zeigt eine andere veränderte Preßvorrichtung, die entweder anstelle der ersten Preßvorrichtung oder
der zweiten Preßvorrichtung verwendet werden kann. Als Beispiel ist ein Preßkasten 20" dargestellt, in dem
die Preßplatte 23 (F i g. 2 und 7) weggelassen oder durch eine Preßplatte 27' ersetzt ist. Mit dieser veränderten
ίο Ausführungsform kann sowohl das starke zweite
Pressen und das Vorschieben oder das Herausschieben durchgeführt werden. Dabei ist für die Preßplatte 27' ein
geeigneter hydraulischer Zylinder und ein vor und zurück beweglicher Kolben vorgesehen, ähnlich den
Bauteilen 24 und 25 der oben beschriebenen Preßplatte 23.
Wenn diese zweite Variante als erster Preßkasten verwendet wird, kann auf die Preßplatte 5 und eventuell
auch auf den Beschickungskasten 2 verzichtet werden.
Im ersteren Fall kann die Einlaßöffnung 4 am Vorpreßkasten 1 vorgesehen sein, und die Preßplatte 8
wird dann sowohl das Vorschieben als auch das Vorpressen des Abfalls übernehmen. Da die in F i g. 8
dargestellte Vorrichtung leicht entweder den zweiten Preßkasten 20 oder den Vorpreßkasten 1 in F i g. 2
ersetzten kann, wurde auf eine gesonderte Darstellung dieser Vorrichtungen verzichtet.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine vereinfachte Vorrichtung, in der das zugeschnittene
Verpackungsmaterial 5' von Hand dem Abfallblock G zugeführt und um diesen herum gewickelt wird,
wodurch die in der linken Hälfte der F i g. 3 dargestellte Verpackungsvorrichtung unnötig wird. In diesem Fall
kann das Verpackungsmaterial vorher zugeschnitten und auch unter den Führungsschacht 11 geführt werden,
bevor der Abfallblock G in diesen eingeführt wird.
Erfindungsgemäß kann ferner ein einziger Preßvorgang in Verbindung mit Verpackungsvorrichtung
verwendet werden, wobei der zweite Preßvorgang weggelassen werden kann, um in Fällen in denen
geringere Kompressionen ausreichen oder in denen die Verfahrenskosten niedrig gehalten werden sollen oder
die Zeit kurz sein soll, ein geeignetes Verfahren zu schaffen. In einem solchen Fall können die einmal
gepreßten und dann verpackten Abfallblöcke direkt der Verpackungsstation entnommen werden. Daher kann in
einem solchen Fall eine geeignete Rampe, die ähnlich der Rampe 36 ausgebildet sein kann, dem Führungsschacht 11 angegliedert sein. Diese Rampe kann
entweder fest anstelle der unteren Vorrichtung in F i g. 2 vom zweiten Preßkasten 20 abwärts montiert sein, oder
kann zum leichten Anbringen und Entfernen für einen gelegentlichen Gebrauch geeignet ausgebildet sein.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Verpacken von verdichtetem Müll, mit einer Presse zum Verdichten des Mülls und
einem Formkasten mit rechteckigem Querschnitt, in den der verdichtete Müll ausgestoßen und anschließend
verpackt wird, dadurch gekennzeichnet, daß vier Falteinrichtungen zum Umlegen eines
Bogens (S') aus Verpackungsmaterial um den
Formkasten (11) vorgesehen sind, von denen die erste Falteinrichtung (52) den Bogen um drei Seiten
des Formkastens faltet, die zweite Falteinrichtung (53) im Zusammenwirken mit der ersten Falteinrichtung
den über die Öffnung des Formkastens überstehenden Rand des Bogens zu einem Verschluß
zusammenfaltet, und die dritte und vierte Falteinrichtung (54, 55) die Enden des Bogens auf der
vierten Seite des Formkastens (11) übereinanderlegen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Falteinrichtung
(52, 53) sowie die dritte und die vierte Falteinrichtung (54,55) jeweils auf gegenüberliegenden
Seiten des Formkastens (11) angeordnet und aufeinander zu bewegbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Falteinrichtung (52)
U-förmig angeordnete Faltplatten aufweist, die den Bogen (S') gegen die Wände des Formkastens (11)
legen, und daß an der dritten und vierten Falteinrichtung (54, 55) sich überlappende Stirnflächen
zum Falten der Ränder des Bogens vor der Öffnung des Formkastens vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte und vierte Falteinrichtung
(54,55) Faltteile (67,72) aufweisen, die nach Art einer Nut-Federverbindung ineinandergreifen.
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