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DE1560300C - Vorrichtung zum Verhüten von Ver stopfungen einer Spinnkamerturbine - Google Patents

Vorrichtung zum Verhüten von Ver stopfungen einer Spinnkamerturbine

Info

Publication number
DE1560300C
DE1560300C DE19661560300 DE1560300A DE1560300C DE 1560300 C DE1560300 C DE 1560300C DE 19661560300 DE19661560300 DE 19661560300 DE 1560300 A DE1560300 A DE 1560300A DE 1560300 C DE1560300 C DE 1560300C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
spinning
spinning turbine
turbine
housing
fibers
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19661560300
Other languages
English (en)
Other versions
DE1560300A1 (de
Inventor
Dipl Ing 8070 Ingolstadt Landwehrkamp Hans
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rieter Ingolstadt Spinnereimaschinenbau AG
Original Assignee
Schubert und Salzer Maschinenfabrik AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schubert und Salzer Maschinenfabrik AG filed Critical Schubert und Salzer Maschinenfabrik AG
Publication of DE1560300A1 publication Critical patent/DE1560300A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1560300C publication Critical patent/DE1560300C/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verhüten von Verstopfungen einer in einem Gehäuse angeordneten, zylindrisch flachen Spinnturbine bei Unterbrechung des Spinnvorganges, beispielsweise bei Fadenbruch.
Wenn der Abtransport des auf Grund der Zentrifugalkraft in der Sammelrinne der Spinnturbine gelagerten Fasergutes unterbrochen ist, z. B. durch Fadenbruch, muß bei den bekannten Verfahren die Einspeisung der Fasern unterbrochen werden, um ein Verstopfen der Spinn turbine zu verhüten.
Am einfachsten läßt sich ein Verstopfen dadurch vermeiden, daß die Speiseeinrichtung für die Zuführung der Fasern abgestellt wird. Bei mehrköpfigen Maschinen bedeutet dies aber ein Unterbrechen der Faserzuführung und demzufolge auch ein Wiederanfahren für die ganze Maschine, wobei an jeder einzelnen Spinnstelle ein Fadenstück in die Spinnturbine eingeführt und die Verbindung mit dem in der Spinnturbine sich bildenden Faserring wieder hergestellt werden muß. Außerdem sind Steuermechanismen, wie z. B. Fadenwächter und Abschaltvorrichtungen, erforderlich, um die Speiseeinrichtung im geeigneten Moment abzuschalten.
Gemäß einem anderen Vorschlag (tschechisches Patent 115 022) wird die Einspeisung von mittels einer Zuführvorrichtung dem Zuführrohr einer Spinnturbine zugeleiteten Stapelfasern bei Fadenbruch dadurch unterbrochen, daß von den beiden Rohren, dem Zuführrohr und dem Ableitrohr, wenigstens eines in zwei Randlagen verschwenkbar angeordnet ist, wobei dieses Verschwenken durch eine Ableiteinrichtung veranlaßt wird, die ihrerseits mittels eines Fadenwächters bei Bruch des Garnes eingeschaltet wird.
Bei dieser Vorrichtung arbeiten zwar die anderen Spinnturbinen ungestört weiter, doch sind auch hier besondere Steuereinrichtungen für das Verschwenken der beiden Rohre erforderlich.
Eine andere Patentschrift (tschechisches Patent 116 050) schlägt vor, das Zuführrohr zwischen seinen beiden Enden mit einer seitlichen Ansaugöffnung zu versehen, die mittels einer vom Fadenwächter für das Garn gesteuerten Klappe verschließbar ist. Auch bei dieser Vorrichtung arbeiten die anderen Spinnturbinen der Maschine ungestört weiter, doch sind wiederum Steuereinrichtungen notwendig, welche das Öffnen der Klappe bei Fadenbruch veranlassen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine mit Hilfe einer Spinnturbine arbeitende Spinnvorrichtung zu schaffen, die auch bei Unterbrechung des Spinnvorganges, beispielsweise bei Fadenbruch, ohne zusätzliche Einrichtung betriebsbereit bleibt und Verstopfungen vermeidet ohne Abstellen der Faserzuführvorrichtung.
Erfindungsgemäß ist zu diesem Zweck die Spinnturbine an einer Stirnseite offen, die Höhe der Umfangswandung so niedrig bemessen, daß überschüssige Fasern über den Rand in das die Spinnturbine umgebende Gehäuse austreten können, und das Gehäuse weist ferner Öffnungen für den Abtransport der austretenden Fasern auf. Das die Spinnturbine umgebende Gehäuse kann dabei zum Abtransport der aus der Spinnturbine austretenden Fasern an eine Absaugung angeschlossen sein. Die Spinnturbine kann aber auch an ihrer äußeren Umfangswandung Schaufeln aufweisen, die die aus der Spinnturbine austretenden Fasern einer oder mehreren öffnungen in dem die Spinnturbine umgebenden Gehäuse zuführen. Es ist zwar bereits eine in einem Gehäuse angeordnete, zylindrisch flache Spinnturbine bekannt (deutsche Auslegeschrift 1 111549). Bei dieser wird die Umfangswandung jedoch nicht durch die offene Stirnseite der Spinnturbine begrenzt, sondern an diese Umfangswandung schließt sich eine radiale ringförmige Wandung an. Es ist somit offensichtlich, daß die Sammelrinne keine definierten Fasermengen aufnehmen kann, sondern daß diese erheblich schwanken. Bei Unterbrechungen des Spinnvorganges ließe sich daher eine Verstopfung der Spinnturbine nicht vermeiden. ·
Auf denkbar einfache Weise ist somit das Problem zum Verhüten von Verstopfungen von Spinnturbinen gelöst, ohne daß Hilfsvorrichtungen zum Abstellen der Speisevorrichtung oder zur Umleitung der aus der Speisevorrichtung austretenden Fasern erforderlich werden. Außerdem werden starke Schwankungen in der Faserspeisung durch Auswerfen der überflüssigen Fasern etwas ausgeglichen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden an Hand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Spinnvorrichtung mit einer Spinnturbine im Schnitt, bei welcher der Abtransport der in das Gehäuse geschleuderten Fasern mittels Saugluft durch eine Absaugung erfolgt;
F i g. 2 eine Variante dieser Spinnvorrichtung mit einer selbstwinderzeugenden Spinnturbine;
F i g. 3 einen Schnitt A-A durch die Spinnvorrichtung der F i g. 2.
In F i g. 1 ist die Spinnturbine 2 mit ihrem Schaft 21 in einem Gehäuse 1 gelagert, welches durch einen Deckel 11 geschlossen ist. Der Deckel 11 ist durch das Gehäuse 1 gegenüber der Spinnturbine 2 ortsfest und bildet gleichzeitig auch den Abschluß für die an einer Stirnseite offene Spinnturbine 2. Ein Faserzu-
führrohr 51 mündet am Deckel 11 exzentrisch in die Spinnturbine 2.
Der Antrieb der Spinnturbine 2 erfolgt über ein auf dem Ende des rohrförmigen Schaftes 21 sitzenden Wirtel 22 durch einen Riemen 23.
In das ortsfeste Gehäuse 1 mündet eine Saugleitung 4, die zu einem nicht dargestellten filterartigen Sammelbehälter führt und mit einem ebenfalls nicht dargestellten Ventilator in Verbindung steht.
Die Arbeitsweise der Spinnvorrichtung ist folgende:
Das zu verspinnende Faserband S wird in aufgelöstem Zustand durch eine Speisevorrichtung 5 über das Faserzuführrohr 51 exzentrisch in die Spinnturbine 2 eingespeist, in welcher sich infolge der Zentrifugalkraft an der Stelle des größten Durchmessers ein Faserring/? bildet. Die Zuführung der FasernF in die Spinnturbine 2 wird durch einen Saugluftstrom aus der Saugleitung 4 bewirkt. Das Ende des fertigen, gedrehten Fadens D steht mit dem Faserring R in Verbindung und erhält somit von der Spinnturbine seinen Umlauf, der zur Drehung des FadensD und der Einbindung der Fasern aus dem mit der Spinnturbine 2 rotierenden Faserring R führt. Wird diese Verbindung jedoch unterbrochen, beispielsweise durch Fadenbruch, oder werden mehr Fasern F als benötigt zugespeist, so treten diese automatisch über den offenen Rand H der Spinnturbine 2 aus.
Die Höhe der Umfangswandung von der Sammelrinne 24 bis zum Randi? hängt von der gewählten Form der Sammelrinne 24 ab und wird gewöhnlich ein solches Ausmaß haben, daß die Rinne etwa einen Faserring/? mit dem Zwei- bis Dreifachen des normalen Volumens faßt. Doch kann sie auch etwas höher und niedriger sein, wenn dennoch gewährleistet ist, daß der gebildete Faden D die gewünschte Maximalstärke erreichen kann und durch Neueinführen eines Fadens D in die Spinnturbine 2 der Spinnvorgang wieder aufgenommen werden kann.
Die in das Gehäuse 1 geschleuderten Fasern F werden durch den Saugluftstrom in die Saugleitung 4
ίο gesaugt und in den nicht dargestellten, filter artigen Sammelbehälter geführt, wo sie dann aufgefangen werden.
Die F i g. 2 und 3 zeigen eine andere, nach dem gleichen Verfahren arbeitende Spinnvorrichtung. An Stelle einer Saugleitung 4 besitzt das Gehäuse 1 eine oder mehrere, vorzugsweise in der durch den Pfeil P angegebenen Rotationsrichtung der Spinnturbine 2 tangential angeordnet Öffnungen 41. Die Spinnturbine 2 besitzt bei dieser Ausführungsart an ihrer Außenseite mehrere Schaufeln 25.
Wird bei dieser Spinnturbine 2 die Verbindung zwischen dem Ende des fertigen, gedrehten Fadens D und dem Faserring R aus irgendeinem Grunde unterbrochen, so werden die über den Rand H der Spinnturbine ausgetretenen Fasern F durch die Schaufeln 25, die durch die Rotation selber einen Wind erzeugen, aufgewirbelt und durch die Öffnungen 41 abtransportiert.
In den Abbildungen wird zwar eine stehend angeordnete Spinnturbine gezeigt, doch läßt sich eine anders angeordnete Spinnturbine, z.B. eine hängende, mit den gleichen Vorteilen verwenden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (3)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Verhüten von Verstopfungen einer in einem Gehäuse angeordneten, zylindrisch flachen Spinnturbine bei Unterbrechung des Spinnvorganges, beispielsweise bei Fadenbruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Spinnturbine (2) an einer Stirnseite offen ist und die Höhe der Umfangswandung so niedrig bemessen ist, daß überschüssige Fasern (F) über den Rand (H) in das die Spinnturbine (2) umgebende Gehäuse (1) austreten können, und daß ferner das Gehäuse (1) Öffnungen (4, 41) für den Abtransport der austretenden Fasern (F) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Spinnturbine (2) umgebende Gehäuse (1) an eine Absaugung angeschlossen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spinnturbine (2) an ihrer äußeren Umfangswandung Schaufeln (25) aufweist, die die aus der Spinnturbine (2) austretenden Fasern (F) einer oder mehreren öffnungen (41) in dem die Spinnturbine (2) umgebenden Gehäuse (1) zuführen.
DE19661560300 1966-08-03 1966-08-03 Vorrichtung zum Verhüten von Ver stopfungen einer Spinnkamerturbine Expired DE1560300C (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DESC039350 1966-08-03
DESC039350 1966-08-03

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE1560300A1 DE1560300A1 (de) 1972-03-30
DE1560300C true DE1560300C (de) 1973-07-19

Family

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