DE1491876C - Medizinisches Gerät zum Einführen von Medikamenten - Google Patents
Medizinisches Gerät zum Einführen von MedikamentenInfo
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Description
Körperöffnung. Mittels der Zahnstange und des mit einer Riffelung versehenen Rades läßt sich eine kontrollierte
und dosierte Einführung des Suppositoriums mit nur einer Hand und durch den Patienten selbst
erreichen. Durch das Abwerfen des Mundstückes braucht der Hohlkörper, den der Einführende in der
Hand hält, selbst nicht sterilisiert zu werden.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung, bei der das Gerät mit einer Schutzhülle versehen ist, weist
die letztere eine sackartige Erweiterung zur Aufnähme des Suppositoriums und an seinem Öffnungsrand eine kragenartige Umrandung auf.
Hierdurch wird die Sterilität bei der Anwendung des Gerätes erhöht und der Körperteil gegen eine
Berührung zum Gerät hin geschützt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Schutzhülle in ihrer Längenbemessung so gestaltet,
daß nach der Einbringung des Suppositoriums am rückwärtigen Ende der Schutzhülle ein Hohlraum
verbleibt. Durch diesen Hohlraum, der ein Luftpolster bildet, wird der Ausstoßvorgang elastisch
»Λ gestaltet und allmählich vollzogen.
s Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das auswechselbare Mundstück mit der das Suppositorium umhüllenden Schutzhülle als ein Stück ausgebildet. Hierdurch wird eine besonders einfache Handhabung erzielt, da weder der Patient noch der Arzt mit dem Suppositorium in Berührung kommen und das Mundstück und die Schutzhülle nach dem Einführen zusammen abgestoßen werden.
s Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das auswechselbare Mundstück mit der das Suppositorium umhüllenden Schutzhülle als ein Stück ausgebildet. Hierdurch wird eine besonders einfache Handhabung erzielt, da weder der Patient noch der Arzt mit dem Suppositorium in Berührung kommen und das Mundstück und die Schutzhülle nach dem Einführen zusammen abgestoßen werden.
Nach noch einer Ausgestaltung der Erfindung ist das vordere Ende des Mundstückes mit einer mit
einem Aufreißfaden zu öffnenden Schutzhülle verschlossen, während das im hinteren Teil des Mundstückes
befindliche gefaltete oder nachgiebige Ende der Schutzhülle das Mundstück nach hinten verschließt.
Durch diese Maßnahmen wird das Suppositorium bis zum Augenblick der Einführung nach
außen vollkommen abgeschlossen gehalten.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Mundstück mit Festhaltevorrichtungen,
wie Warzen oder einem Innenwulst versehen, um h die Schutzhülle während des Ausstoßens zurück-
'J zuhalten. Auf diese Weise wird verhindert, daß die Schutzhülle eventuell an dem Suppositorium hängen
bleibt und ebenfalls in die Körperöffnung eingeschoben wird oder mit ihr in Berührung kommt.
Nach einer letzten Ausgestaltung der Erfindung ist der Stößel zumindest an seinem vorderen Ende wulstartig
erweitert, wodurch eine sichere Anlage des Stößels an dem Suppositorium und ein verkantungsfreies
Verschieben des letzteren gewährleistet ist.
Beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend an Hand der Zeichnung im einzelnen
beschrieben. Es zeigt F i g. 1 das Einführungsende des Gerätes im Schnitt, F i g. 2 ein Suppositorium mit Schutzhülle,
F i g. 3 den Ausstoßvorgang eines Suppositoriums aus einer Schutzhülle,
F i g. 4 ein Suppositorium in einer gleichzeitig als Mundstück dienenden Verpackung im Schnitt,
F i g. 5 den Ausstoßmechanismus des Gerätes im Schnitt,
F i g. 6 den mit Hilfe eines Rades und einer Zahnstange betätigten Ausstoßmechanismus im Schnitt.
Tn dem zylindrischen gleichzeitig als Handgriff dienenden Hohlkörper 1 nach Fig. 1 ist der Ausstoßmechanismus
untergebracht, der einen Stößel 6 aufweist. Auf einem Ende des Hohlkörpers 1 sitzt ein
Mundstück 2, das zur Aufnahme eines Suppositoriums 3 und zur Einführung in eine Körperöffnung
dient und das an seinem Ausstoßende so ausgebildet ist, daß es leicht in die Körperöffnung eingeführt
werden kann. Das Mundstück 2 ist auswechselbar, wodurch eine Anpassung des Mundstückes an die
körperlichen Gegebenheiten ermöglicht wird und wodurch ferner eine sterile Handhabung gewährleistet
ist. Das Mundstück 2 ist auf das offene Ende des Hohlkörpers 1 aufgesteckt oder aufgesetzt.
Um das Suppositorium 3 leicht in das Mundstück 2 einbringen zu können, ist das letztere an seinem Ende
mit einem Schlitz 4 versehen. Das Suppositorium kann z. B. mit Hilfe eines Tuches oder eines Papiers
steril in das Mundstück eingebracht werden. Der Stößel 6 wird in Pfeilrichtung (F i g. 1) bewegt, wodurch
das Suppositorium 3 aus dem Mundstück hinausgedrückt wird. Die Endstellung des Stößels 6 kann
beliebig festgelegt werden, um die Einschiebtiefe des Suppositoriums 3 in die Körperöffnung zu begrenzen.
Nach F i g. 2 wird das Suppositorium 3 vor dem Einbringen in das Mundstück 2 in eine Schutzhülle 7
gebracht. Die Schutzhülle 7 besteht aus einer dünnen Folie mit einer sackartigen Erweiterung Ία und mit
einer kragenartigen Umrandung 7 b an seinem Öffnungsrand. Die letztere bietet Schutz des betreffenden
Körperteiles gegen eine Berührung zum Gerät hin. Die Schutzhülle? ist in ihrer Längsbemessung
so gestaltet, daß nach dem Einbringen des Suppositoriums 3 am rückwärtigen Ende der Schutzhülle 7
ein Hohlraum, der ein Luftpolster L bildet, verbleibt. Dieses Luftpolster dient dazu, den Ausstoßvorgang
elastisch zu gestalten und allmählich zu vollziehen, wie in F i g. 3 angedeutet ist. Nach F i g. 3 ist das
Suppositorium 3 mit einer Schutzhülle 5 umgeben, d. h., das Suppositorium wird, ohne daß es aus der
Schutzhülle 5 herausgenommen wird, die eine Verpackung darstellt, in das Mundstück 2 eingebracht.
Am Öffnungsende der Schutzhülle 5 ist, um das Aufreißen zu erleichtern, eine Perforation 5 α angebracht.
An Stelle der Perforation kann die Schutzhülle an dieser Stelle auch dünner gehalten sein, oder es kann
ein Aufreißfaden vorgesehen sein.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 4 ist die Verpackung des Suppositoriums gleichzeitig als Mundstück
ausgebildet, das zum Gebrauch auf den Hohlkörper 1 aufgesteckt ist und nach Gebrauch abgestoßen
und als Abfall entfernt wird, ohne daß die zu behandelnde Person mit dem Suppositorium in
Berührung kommt. Das Suppositorium ist mit einer Schutzhülle 10 umgeben, die an ihrem vorderen
Ende zum Öffnen mit einem Aufreißfaden 11 ausgestattet ist. Am rückwärtigen Ende 12 steht die
Schutzhülle 10 über das Suppositorium 3 über, so daß beim Ausstoßen des Suppositoriums die Schutzhülle
10 sich stulpenartig über den Stößel 6 schiebt und wenn das Suppositorium in die Körperöffnung
eingeführt ist, im Ausstoßteil 13 des Mundstückes 2 zurückgehalten wird, worauf die Schutzhülle 10 zusammen
mit dem Mundstück abgestoßen und entfernt wird. Vor dem Gebrauch ist das Suppositorium
zusammen mit seiner Schutzhülle 10 versandfertig in dem Ausstoßteil 13 des Mundstückes untergebracht.
Auf der Innenseite des Ausstoßteiles 13 können Festhaltevorrichtungen, z. B. in Form von Warzen
14 oder in Form eines Innenwulstes, angebracht sein,
um sicherzustellen, daß die Schutzhülle 10 nach dem Einführen des Suppositoriums im Mundstück zurückgehalten
wird.
Die Verschiebung des Suppositoriums aus dem Mundstück in die Körperöffnung wird durch den
Stößel 6 bewerkstelligt, der mit einem im Hohlkörper 1 geführten Kolben 8 verbunden ist, wobei
der letztere auf der zu dem Stößel 6 entgegengesetzten Seite mit einer zahnstangenartigen Verlängerung
versehen ist. In diese zahnstangenartige Verlängerung greift ein an seinem Umfang mit einer entsprechenden
Riffelung versehenes Rad 9 ein, das im Hohlkörper 1 drehbar gelagert ist und über dessen Außenumfang
übersteht, so daß es mit einem Finger, z. B.
dem Daumen, gedreht werden kann. Die Drehbewegung des Rades 9 wird in eine Schubbewegung des
Stößels 6 umgesetzt.
Bei einer Betätigung des Rades 9 wird also zunächst durch den Stößel 6, der an seinem vorderen
Ende wulstartig erweitert ist, das Suppositorium aus dem Mundstück hinausgeschoben und in eine Körperöffnung
eingeführt. Nach Beendigung des Einführvorganges wird das Rad 9 weitergedreht, bis
ίο der Kolben 8 auf das Mundstück trifft und dieses aus dem Hohlkörper 1 hinausdrückt. Danach kann auf
den Hohlkörper 1 ein neues Mundstück aufgesetzt werden. Das ganze Gerät ist zweckmäßigerweise aus
Kunststoff geformt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Medizinisches Gerät zum Einführen von mit einem zylindrischen, als Handgriff dienenden
Medikamenten, vorzugsweise Suppositorien und 5 Hohlkörper, der einen mit einem Kolben versehenen
Tampons, in Körperöffnungen, mit einem zylin- Ausstoßmechanismus umfaßt und mit einem ausdrischen
als Handgriff dienenden Hohlkörper, wechselbaren Mundstück.
der einen mit einem Kolben versehenen Aus- Medizinische Geräte der vorgenannten Art sind
Stoßmechanismus umfaßt und mit einem aus- bekannt (deutsche Gebrauchsmuster 1762 629,
wechselbaren Mundstück, dadurchgekenn- io 1895 722, 1855 799; deutsche Patentschrift 889 686).
zeichnet, daß das Mundstück (2) mit einem Bei diesen Geräten wird ein Stößel durch Fingerrückwärtigen
Bund in den Hohlkörper (1) ein- druck verschoben, wodurch das Suppositorium in die
steckbar ist; daß am Hohlkörper (1) im Bedie- betreffende Körperöffnung eingeführt wird. Die Genungsbereich
zur Handhabung durch einen Fin- rate haben den Nachteil, daß sie vor jeder Anger
(Daumen) ein mit einer zahnartigen Riffe- 15 wendung erneut sterilisiert werden müssen. Ihre
lung versehenes Rad (9) gelagert ist, das in eine Handhabung ist, falls sie vom Patienten selbst vorzahnstangenartige
rückwärtige Verlängerung des genommen werden soll, umständlich und läßt keine Kolbens (8) eingreift; daß an der Vorderseite feinfühlige Einführung des Suppositoriums zu.
des Kolbens (8) ein Stößel (6) angeordnet ist und Es sind ferner Geräte dieser Art bekannt (österdaß der Kolben (8) durch die Betätigung des 20 reichische Patentschrift 41222, USA.-Patentschrift Rades (9) einerseits in eine erste Lage, in welcher 2 007 626, deutsche Patentschrift 545 259, deutsches der Stößel (6) das Suppositorium (3) aus dem Gebrauchsmuster 1 886 990), bei denen die Suppo-Mundstück (2) verschiebt, und andererseits in eine sitorien zwar mittels eines Kolbens verschoben und zweite Lage verschiebbar ist, in welcher der KoI- in die Körperöffnung eingeführt werden, es ist aber ben (8) am rückwärtigen Bund des Mundstückes 25 kein abwerfbares Mundstück vorgesehen, so daß eine (2) anliegend dieses vom Hohlkörper (1) abwirft. Sterilität nicht gewährleistet ist.
des Kolbens (8) ein Stößel (6) angeordnet ist und Es sind ferner Geräte dieser Art bekannt (österdaß der Kolben (8) durch die Betätigung des 20 reichische Patentschrift 41222, USA.-Patentschrift Rades (9) einerseits in eine erste Lage, in welcher 2 007 626, deutsche Patentschrift 545 259, deutsches der Stößel (6) das Suppositorium (3) aus dem Gebrauchsmuster 1 886 990), bei denen die Suppo-Mundstück (2) verschiebt, und andererseits in eine sitorien zwar mittels eines Kolbens verschoben und zweite Lage verschiebbar ist, in welcher der KoI- in die Körperöffnung eingeführt werden, es ist aber ben (8) am rückwärtigen Bund des Mundstückes 25 kein abwerfbares Mundstück vorgesehen, so daß eine (2) anliegend dieses vom Hohlkörper (1) abwirft. Sterilität nicht gewährleistet ist.
2. Medizinisches Gerät nach Anspruch 1 mit Bei einigen weiteren bekannten Geräten wird das
einer aus einer dünnen Folienhaut bestehenden Suppositorium mittels eines Druckballes in die Kör-Schutzhülle,
dadurch gekennzeichnet, daß die perÖffnung gedrückt, was insofern nachteilig ist, als
Schutzhülle (7) eine sackartige Erweiterung (7 a) 30 hiermit ebenfalls keine feinfühlige kontrollierte Einzur
Aufnahme des Suppositoriums (3) und an führung möglich ist (französische Patentschriften
seinem Öffnungsrand eine kragenartige Umran- 1128 643 und 1 231 235).
dung (7 b) aufweist (F i g. 2). Man kennt einige weitere Geräte, bei denen mit
3. Medizinisches Gerät nach Anspruch 2, da- Hilfe eines Druckballes flüssige oder pastöse Mittel
durch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle (7) in 35 in eine Körperöffnung eingeführt werden sollen,
ihrer Längenbemessung so gestaltet ist, daß nach Keines dieser Geräte ist mit einem abstoßbaren
der Einbringung des Suppositoriums (3) am rück- Mundstück oder einer geeigneten Schutzhülle zur
wärtigen Ende der Schutzhülle (7) ein Hohlraum Gewährleistung einer sterilen Handhabung versehen
(Luftpolster L) verbleibt. (deutsche Patentschrift 106 568, schweizerische Pa-
4. Medizinisches Gerät nach den Ansprüchen 1 40 tentschrift 179 257).
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das aus- Schließlich sind Geräte bekannt, bei denen das
wechselbare Mundstück (2) mit der das Suppo- Suppositorium mittels eines Schraubgewindes einge-
sitorium (3) umhüllenden Schutzhülle (7,10) als führt wird, was sehr umständlich ist (österreichische
ein Stück ausgebildet ist. . Patentschrift 226 357, deutsche Patentschrift 365 710)
5. Medizinisches Gerät nach den Ansprüchen 1 45 oder die nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind
und 2, wobei das Mundstück als Verpackung für (deutsche Patentschrift 667 996).
das Suppositorium oder den Tampon dient, da- Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde,
durch gekennzeichnet, daß das vordere Ende des ein medizinisches Gerät zum Einführen von Medika-
Mundstückes (2) mit einer mit einem Aufreiß- menten in Körperöffnungen zu schaffen, das, eine
faden (11) zu öffnenden Schutzhülle (10) ver- 50 sterile und kontrollierte Einführung des Medika-
schlossen ist und daß ein im hinteren Teil des mentes ermöglicht.
Mundstückes (2) befindliches gefaltetes oder nach- Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß
giebiges Ende (12) der Schutzhülle (10) das Mund- das Mundstück mit einem rückwärtigen Bund in den
stück (2) nach hinten verschließt. Hohlkörper einsteckbar ist; daß am Hohlkörper im
6. Medizinisches Gerät nach den Ansprüchen 1 55 Bedienungsbereich zur Handhabung durch einen
und 2, wobei das Mundstück als Verpackung für Finger (Daumen) ein mit eine zahnartigen Riffelung
das Suppositorium oder den Tampon dient, da- versehenes Rad gelagert ist, das in eine zahnstangendurch
gekennzeichnet, daß das Mundstück (2) artige rückwärtige Verlängerung des Kolbens ein-Festhaltevorrichtungen,
z. B. in Form von War- greift; daß an der Vorderseite des Kolbens ein Stößel zen (14) oder in Form eines Innenwulstes auf- 60 angeordnet ist und daß der Kolben durch die Beweist,
um die Schutzhülle (10) während des Aus- tätigung des Rades einerseits in eine erste Lage, in
Stoßens zurückzuhalten. welcher der Stößel das Suppositorium aus dem
7. Medizinisches Gerät nach einem der An- Mundstück verschiebt, und andererseits in eine zweite
sprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lage verschiebbar ist, in welcher der Kolben am
Stößel (6) zumindest an seinem vorderen Ende 65 rückwärtigen Bund des Mundstücks anliegend dieses
wulstartig erweitert ist (Fig. 1 und 3). vom Hohlkörper abwirft.
Das erfindungsgemäße Gerät ermöglicht eine vollkommen
sterile Einführung der Suppositorien in eine
Family
ID=
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3032354A1 (de) * | 1980-08-28 | 1982-04-01 | Hermann Rudolf 7883 Görwihl Worch | Halterung fuer medikamentoese formkoerper und zugehoerige verpackung |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3032354A1 (de) * | 1980-08-28 | 1982-04-01 | Hermann Rudolf 7883 Görwihl Worch | Halterung fuer medikamentoese formkoerper und zugehoerige verpackung |
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