DE1480643A1 - Selbsttragende Wand fuer Fahrzeugaufbauten oder Grossbehaelter - Google Patents
Selbsttragende Wand fuer Fahrzeugaufbauten oder GrossbehaelterInfo
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Description
Selbsttragende Wand für Fahrzeugaufbauten oder Großbehälter
Die Erfindung betrifft eine selbsttragende Wand für Fahrzeugaufbauten oder Großbehälter aus unmittelbar durch Verhakung miteinander verbundenen, profilierten Wandstreifen,
von welchen Jedes Wandstreifenprofil an seinem einen Längsrand eine in die Nut des benachbarten Wandstreifenprofils eingreifende Feder hat. Eine solche selbsttragende
Wand hat den Vorteil, daß sie durch Aneinanderreihen einer entsprechenden Anzahl von Wandstreifen jeweils den erforderlichen Größen angepaßt und außerdem leicht und schnell aufgebaut bzw. montiert werden kann.
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Es sind bereits derartig aufgebaute Wände bekannt, bei wel*-
chen dann die aus Strangpreßprofilen bestehenden Wandstreifen unmittelbar miteinander verhakt sind, so daß
Säulen zur Befestigung der Streifen entfallen können (schweiz. Patentschrift 345 256). Diese bekannten Wände
haben jedoch den Nachteil, daß eine Übertragung der Normal- und Querkräfte von einem Wandstreifen auf den
Nachbarstreifen nicht möglich ist, da das Verhaken der Wandstreifen bei dieser bekannten Wand noch eine gegenseitige
Längsverschiebung der.verbundenen Wandstreifen zuläßt.
Ziel der Erfindung ist daher eine Wand der eingangs genannten Gattung, bei welcher eine absolut sichere Übertragung der
Normal- und Querkräfte auf den Nachbarwandstreifen möglich ist, ohne daß besondere Fügarbeiten erforderlich sind. Dies wird
erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß sowohl die Nut als auch die Feder keilförmig ausgebildet sind, wobei die Nut
sich zum Nutboden einander nähernde Seitenwände hat, so daß die keilförmige Feder klemmend in diese Nut eingreift, und
daß in den in Richtung der Wandfläche überlappenden Längsrändern der Wandstreifenprofile Bohrungen vorgesehen sind, die
koaxial zu den Bohrungen des angeschlossenen Nachbarprofils angeordnet sind und mit diesen Bohrungen zur Aufnahme von
gemeinsamen Zugschrauben dienen, durch welche Feder und Nut der miteinander verbundenen Wandbauprofile ineinanderpreßbar
sind.
Es sind zwar bereits Nut- und Federverbindungen bei Wandbauelementen
für Großraurafahrzeuge bekannt (DAS 1 093 222
und Zeitschrift "Automobile Engineer", 1955» Seiten II5 bis
118). Bei der einen Ausführung handelt es sich jedoch um Bodendielen, die also keiner nennenswerten Schubbeanspruchung
in ihrer Längsrichtung ausgesetzt und an ihrem Längsrand an Querträgern befestigt sind. Die Nut- und Federverbindung
dient lediglich zum gegenseitigen Verhaken der Dielenprofile, nicht jedoch zu einem festen kraftschlüssigen Verklemmen.
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Ein festes Ineinanderpressen von Feder und Nut ist bei dieser bekannten Bedielung nicht möglich, da der die Feder aufweisende
Längsrand der Bodendielen mit einem Steg frei und ohne Schraubenbefestigung auf einem vorspringenden Flansch des
Nachbarprofils anliegt, mit welchem dieses Nachbarprofil an einem Querträger festgeschraubt ist. Aus den vorgenannten
Giünden können diese bekannten Dielenprofile auch nicht für
säulenlose selbsttragende Wände verwendet werden.
Bei der anderen Ausführung handelt es sich um eine bei Bretterdielen allgemein übliche Anordnung von Nut und Feder
an den Profillängsrändern, wobei hier eine gegenseitige Verhakung der Profile fehlt und infolgedessen zur einigermaßen
festen Verbindung Schrauben erforderlich sind, die im Nut-Feder-Bereich angeordnet sind. Eine kraftschlüssige, die
erforderlichen Schub- und Querkräfte aufnehmende Verbindung ist hier aber ebenfalls nicht gegeben, so daß auch diese bekannten
Profile nicht für säulenlose selbsttragende Wände benutzt werden können.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der nach der Erfindung ausgebildeten Wand sind die Wandstreifen an beiden Längsrändern
mit Flanschen versehen, die mit den Flanschen des Nachbarprofils überlappen und so angeordnet sind, daß jeder
Flansch im Abstand seitlich neben dem Flansch des Nachbarprofils sich etwa senkrecht zur Nuttiefe und der Eingreifrichtung
der Feder erstreckt, und daß die Bohrungen zur Aufnahma der gemeinsamen Zugschrauben koaxial in diesen
beiden Flanschen angeordnet sind.
Die Teilung der Zugschrauben kann dabei je nach den zu übertragenden
Normal- und Querkräften gewählt werden. Damit ist es ohne Schwierigkeit möglich, die Festigkeit der Verbindung
den gegebenen Erfordernissen anzupassen. Die Wandstreifenprofile können ferner Zwischenversteifungen in Form von mit
dem Profil einstückigen in Streifenlängsrichtung sich erstreckenden Rippen oder Flanschen haben.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben
ßieh aus der folgenden Beschreibung des in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles eines zum Bau einer erfindungsgemäß ausgebildeten Viand dienenden Wandstreifenprofils:
Fig. 1 zeigt dieses Wandstreifenprofil von seinem einen
Stirnende her gesehen.
Fig. 2 zeigt in größerem Maßstab die Verbindung zweier V/andstrei f enprof ile gemäß Fig. 1 im Querschnitt.
Der in der Zeichnung dargestellte Wandstreifen besteht aus einem Strangpreßprofil, das aus Leichtmetall hergestellt
sein kann. An seinem rechten Längsrand ist eine nach oben offene Nut 1 mit in Richtung der Nuttiefe sich einander
nähernden Nutwänden vorgesehen, während der gegenüberliegende
Längsrand des Streifens mit einer Feder 2 versehen ist; diese ist zum Eingreifen in die Nut 1 des Nachbarprofils
bestimmt und hat einen dem Nutquerschnitt angepaßten kei] förmigen
Querschnitt. An der Bodenwand der Nut 1 ist uer Tragsteg 5 eines sich nach beiden Seiten über diesen Steg
hinaus erstreckenden und sich parallel zu den Wandflächenbereichen
5 (ies Wandstreifens erstreckenden Flansches H vorgesehen.
In unmittelbarer Nähe der Feder 2 befindet sich ein weiterer Flansch '■■ an einem Tragsteg 'J, der sich parallel
zum Flansch H und in etwas geringerem Abstand als dieser von
den Wandflächenbereichen 5 des Profils erstreckt.
Diese beiden Flansche k, 6 sind mit derartigen Bohrungen 8,9
versehen, daß sich nach dem Einhaken der Feder 2 in die Nut 1 des Nachbarprofils die Bohrimg 9 im Flansch 6 koaxial
zur Bohrung 8 im Flansch H des Nachbarprofils erstreckt. Beide Bohrungen dienen zur Aufnahme von Zugschrauben Io,
durch welche die - nach dem Aneinandersetzen zweier Wandstreifenprofile
- in geringem gegenseitigen Abstand neben-
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einanderliegenden Flansche 4 und 6 dieser Profile senkrecht zur Wandfläche soweit aneinander herangezogen werden
können, bis die Feder 2 kraftschlüssig in der Nut 1 festsitzt. Um hierbei ein Verbiegen der Tragstege 3, 7 weitgehend
zu vermeiden, ist an dem Tragsteg 7 des Flansches 6 ein rippenförmiger Vorsprung 11 vorgesehen, der sich bei
aneinandergesetzten Wandbauprofilen gegen den Tragsteg 3 des Nachbarstreifens abstützt.
Die Flansche 4 und 6 dienen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
zusammen mit ihren Tragstegen 3 und 7 nicht nur zur Gewährleistung einer kraftschlüssigen gegenseitigen
Verbindung zweier benachbarter Wandstreifenprofile, sondern auch zur Erhöhung der Profllsteifigkeit. Zum gleichen Zweck
kann dazu auch in der Profilmitte noch ein weiterer Flansch an einem Tragsteg 13 vorgesehen sein, der sich ebenso wie die
Flansche 4,6 in Wandstreifenlängsrichtung erstreckt. An der den Flanschen gegenüberliegenden Breitseite des Streifenprofils
sind außerdem Längsrippen 14 vorgesehen, die der Wand ein ansprechendes Ansehen verleihen.
- Patentansprüche -
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Claims (2)
1. Selbsttragende Wand für Fahrzeugaufbauten oder Großbehälter aus unmittelbar durch Verhakung miteinander verbundenen
profilierten Wandstreifen, von welchen jedes Wandstreifenprofil an seinem einen Längsrand eine Nut
und an seinem anderen Längsrand eine in die Nut des benachbarten Wandstreifenprofils eingreifende Feder hat,
dadurch gekennzei chne t, daß sowohl die Mut (l) als auch die Feder (2) keilförmig ausgebildet
sind, wobei die Nut sich zum Hutboden einander nähernde Seitenwände hat, so daß die keilförmige Feder
klemmend in diese Nut eingreift, und daß in den in Richtung der Wandfläche überlappenden Längsrändern (4,5)
der Wandstreifenprofile Bohrungen (8, 9) vorgesehen sind, die (in an sich bekannter Weise) koaxial zu den
Bohrungen des angeschlossenen Macnbarprofils angeordnet sind und mit diesen Bohrungen zur Aufnahme von gemeinsamen
Zugschrauben (lo) dienen, durch welche F>der und
Nut der miteinander verbundenen Wandbauprofile ineinanderpreßbar
sind.
2. Wand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstreifen an beiden Längsrändern
Flansche (4, 6) haben, die mit den Flanschen des Nachbarprofils überlappen und so angeordnet sind, daß jeder
Flansch im Abstand seitlich neben dem Flansch des Nachbarprofils sich etwa senkrecht zur Nuttiefe und der
Eingreifrichtung der Feder (2) erstreckt, und daß die
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Unterlagen [Art 7 11 Abs. 2 Nr. I Satz 3 des XndefUHt««·. ν· * 9.1ö
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Bohrungen (8, 9) zur Aufnahme der gemeinsamen Zugschrauben
(lo) koaxial in diesen beiden Flanschen angeordnet sind.
Wmd nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der in der Nähe der Feder (2)
befindliche Flansch (6) jedes Wandbauprofils von seinem Tragpteg (7) aus sich vom Profilrand weg erstreckt und
daß der Steg einen entgegengesetzt gerichteten Vorsprung (II) trägt,der sich gegen den Steg (3) des Nachbarflansches
(2O des anschließenden Wandbauprofiles abstützt.
T7and nach den Ansprüchen 1 und 2,dadurch g e k e η η ze
i ohne t, daß der an bzw. in der Nähe der Hut (1)
befindliche Flansch (2O des V/f.ndstreifenprofils sich
beiderseits seines Tragsteges (3) erstreckt.
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