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DE1300082B - Vorrichtung zur Schwemmklaerung von Zuckerpulpen und Schwemmverfahren unter Verwendung dieser Vorrichtung - Google Patents

Vorrichtung zur Schwemmklaerung von Zuckerpulpen und Schwemmverfahren unter Verwendung dieser Vorrichtung

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DE1300082B
DE1300082B DE1965S0097804 DES0097804A DE1300082B DE 1300082 B DE1300082 B DE 1300082B DE 1965S0097804 DE1965S0097804 DE 1965S0097804 DE S0097804 A DES0097804 A DE S0097804A DE 1300082 B DE1300082 B DE 1300082B
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SARANIN ALEXANDER PETER
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Description

  • Die Erfindung betrifft in erster Linie eine Vorrichtung zur Schwemmklärung von Zuckerpulpen und ein Schwemmverfahren unter Verwendung dieser Vorrichtung.
  • Allgemein wirken in Schwemmklärvorriehtungen Gasblasen auf das Schwemmaterial ein, wodurch ein Oberflächenschaum gebildet wird. Die Vorrichtung muß daher eine Reaktionskammer enthalten, in welcher die Fremdstoffe und die Blasen mit der Suspension gemischt werden, ferner eine Einspeisung für die Mischung in den Schwemmraum, Einrichtungen für den Schaumaustrag sowie für das Entfernen der klaren Zuckerpulpe.
  • Bei bekannten Arten von Schwemmklärvorrichtungen ist der Schwemmraum bzw. die Klärzelle ein rechtwinkliger oder U-förmiger Tank oder Trog. Die Einspeisung erfolgt an einem Ende, die Schaumabführung am entgegengesetzten Ende und die Entnahme der Zuckerpulpe am Boden.
  • Solche Anordnungen bringen verschiedene Nachteile mit sich: Räumlich gesehen benötigen sie eine große Bodenfläche. Das Aufgabegut mischt sich mit dem Schaum und dispergiert den letzteren wieder. Dadurch tritt ein kurzgeschlossener Strömungsweg auf. Schließlich ist der gebildete Schaum nicht so dicht, wie dies wünschenswert ist.
  • Bei der Klärung von Zuckerpulpe durch Flotation besteht die Hauptaufgabe darin, die Pulpe intensiv mit kleinen Luftbläschen zu durchsetzen. Der Zweck der intensiven Durchmischung der Aufschwemmung mit Luftbläschen besteht darin, möglichst viele der abzutrennenden Teilchen durch die Luftbläschen zu erfassen und an den Flüssigkeitsspiegel zu transportieren. Je intensiver die Durchmischung ist, desto ; mehr Partikeln werden erfaßt und desto intensiver ist die Anreicherung des auf dem Flüssigkeitsspiegel sich entwickelnden Schaumes mit abzutrennendem Klärgut. Da im allgemeinen ein derartiger Flotationsprozeß in einer einzigen Flotationsstufe nicht ohne , ziemlich große Restbestände, also Verunreinigungen in der Zuckerpulpe, durchführbar ist, sind je nach dem Trennwirkungsgrad in den einzelnen Stufen zur Erzielung einer optimalen Klärung mehrere Stufen hintereinander erforderlich. Bei bekannten Flotationszellen, auch solchen, die nicht auf dem Gebiet der Zuckergewinnung, sondern auf gattungsfremden Gebieten Anwendung finden, ist dadurch ein relativ hoher apparativer Aufwand als auch ein erheblicher Platzbedarf notwendig.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Vorrichtung zur Schwemmklärung von Zuckerpulpen mit mindestens einer Flotationszelle mit oben gelegenen Schaumaustragungseinrichtungen und mit unten angeordnetem Ablaß für die geklärte Flüssigkeit sowie einer unterhalb des Flüssigkeitspegels liegenden Einspeisevorrichtung für die Aufschwemmung vorzuschlagen, bei der der Klärwirkungsgrad so verbessert ist, daß dadurch ein Minimum an Platzbedarf erforderlich ist.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Einspeisevorrichtung ein mit einer Reaktionskammer in Verbindung stehender, innerhalb der Flotationszelle horizontal liegender Rohrring ist.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind die Rohrringe mit einem zentral angeordneten Zuführrohr rotierend in der Flotationszelle angeordnet. In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist jede der Flotationszellen in an sich bekannter Weise kegelstumpfförmig ausgebildet, und an jedem oberen Ende sind ringförmige Ansätze vorgesehen, auf die zylindrische Schaumführungskanäle aufgesetzt sind. Die Reaktionskammer, in der Luft mit der zu klärenden Zuckerpulpe unter Druck gelöst wird, ist zweckmäßigerweise unmittelbar unterhalb des kegelförmigen Bodens der Flotationszelle angeordnet.
  • In einem mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführten Schwemmverfahren, bei dem eine Anzahl von Flotationszellen Anwendung findet, wird separierter Schaum aus einer ersten Zelle z. B. mit Wasser gelöst, der gelöste Schaum zum Einlaß einer zweiten Zelle geleitet und die geklärte Flüssigkeit der zweiten Zelle zum Einlaß der ersten Zelle zurückgeführt.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung tritt die zu klärende Zuckerpulpe unterhalb des Schaums ein und vermag deshalb nicht diesen wieder zu dispergieren. Wird die Luft in Lösung enthaltende Trübe unter Druck aus den Öffnungen der Rohrringe in die Klärvorrichtung eingestrahlt, so wird einerseits durch die unter Druck eintretenden Strahlen eine rein mechanische Verteilung bewirkt, andererseits tritt durch den innerhalb der Klärvorrichtung auftretenden Druckabfall die gelöste Luft wieder aus, und zwar in Form feinster Bläschen. Daraus resultiert eine intensive Durchmischung. Der entstehende Schaum wird zur Mitte bewegt, während er mit weiterer intensiver Schaumbildung ansteigt. Bei Verwendung der konisch ausgebildeten Flotationszelle verringert sich darüber hinaus die Durchflußgeschwindigkeit der geklärten Zuckerpulpe, wenn diese zu den Entnahmepunkten nach unten strömt, da sich der Querschnitt der Zelle erweitert. Dies ergibt eine wirkungsvolle Erfassung und Abtrennung der enthaltenen Partikeln durch die aufsteigenden Luftbläschen.
  • Einzelheiten der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles an Hand der Zeichnung sowie aus den Unteransprüchen hervor. Es zeigt F i g. 1 einen Vertikalschnitt durch eine Vierzellen-Klärvorrichtung, F i g. 2 einen Vertikalschnitt durch eine Zweizellen-Klärvorrichtung mit einer modifizierten Einspeiseanordnung, F i g. 3 ein Strömungsdiagramm eines zusammengesetzten Schwemmverfahrens nach der vorliegenden Erfindung.
  • In F i g. 1 ist die Klärvorrichtung in einem zylindrischen Körper 10 enthalten, in dem koaxial ein vertikales Rohr 11 angeordnet ist, das in Lagern 12 und 13 drehbar gelagert ist und von einem Motor 14 angetrieben wird. Das Rohr 11 mündet in eine Reaktionskammer 15, in welche ein Haupteinlaß 16 die zu klärende Zuckerpulpe einspeist. Der zylindrische Körper ist durch feste konische Leitwände 18 B, 18 C und 18 D in vier übereinander angeordnete Kammern 17 A, 17 B, 17 C und 17 D unterteilt. Einspeisungsringe 19 A, 19 B, 19 C und 19 D werden vom Rohr 11 gespeist und rotieren mit diesem, wobei sie jede Kammer an einem Punkt zwischen Kopf und Boden schicken. Jeder Einspeisungsring 19 B, 19 C und 19 D ist nahe einem zugehörigen zylindrischen Teil 20 B, 20 C und 20 D angeordnet, der eine nach oben gerichtete zylindrische Verlängerung 21 B, 21 C oder 21D an den Leitwänden 18B, 18C und 18D eng umgibt und sich durch diese hindurch erstreckt. Die Durchmesser der Einspeisungsringe 19 A, 19 B, 19 C und 19 D werden fortschreitend größer. Die Teile 20 B bis 20 D bilden einen zentralen Schaumkanal, dessen Durchmesser nach oben und konzentrisch mit dem Rohr 11 ansteigt. Jede Kammer 17 A bis 17 C hat einen oberen Schaumauslaß 22 A bis 22 C, während die Kammer 17 D einen Auslaß 22 D im obersten Teil des Schaumkanals hat, der durch eine feste zylindrische Verlängerung 23 am Körper 10 gebildet wird.
  • Schaber 24 A bis 24 D wirken mit den konischen Abdeckungen der Kammern 17 A bis 17 D zusammen und drehen sich mit dem Rohr 11, an dem sie befestigt sind. Jeder Ableitungsring 25 A bis 25 D führt zu einer getrennten Ableitungsröhre 25. Diese Röhren enden mit ihren oberen Enden in einer Überströmkammer 27 und sind an ihren unteren Enden einzeln mit Ventile aufweisenden Auslässen 28 versehen. In der überströmkammer 27 hat jede Röhre 26 einen einstellbaren Rohrstutzen zur Steuerung des Flüssigkeitsspiegels.
  • Eine Schaumkelle 29 rotiert mit dem Rohr 11 und führt den Schaum über die Lippe 30 eines Ansatzes 23 zum Schaumauslaß 31.
  • Während der Schaum durch den relativ engen und tiefen Endkanal 23 aufsteigt, ist vorgesehen, ihn vor der Entnahme zu waschen. Hierzu wird eine abgemessene Menge Wasser bei 34 eingeführt, damit sie durch die perforierte Röhre 33 in den Schaum eintritt. Dadurch wird die Menge des gelösten Zuckers, der im Schaum zurückgehalten wird, beträchtlich vermindert und macht diesen leichter für die folgende Behandlung. Ein weiterer Waschvorgang kann weiter unten im Schaumkanal vorgesehen werden, beispielsweise durch einen über dem Kanal 22 A angeordneten Waschring 33 A, 34 A. Da Wasser leichter ist als die behandelte Flüssigkeit, hat es, wenn es in geeigneten Mengen zugeführt wird, nur geringe Tendenz, die darunter befindliche Flüssigkeit zu lösen.
  • Im Betrieb wird lufthaltige Flüssigkeit durch die Leitung 16 in die Reaktionskammer 15 gegeben, wo die Bildung von Flocken und deren Verbindung mit Luftblasen vervollständigt wird. Beschickungsgut, das geklärt werden soll, gelangt durch das Rohr 11 und die Einspeisungsringe 19 A bis 19 D in die Kammern 17 A bis 17 D. Mit Luft beladene Teilchen steigen in jeder Kammer durch die Schaumauslässe 22A bis 22 D im Schaumkanal auf und werden durch die Schaumkelle 29 über den Auslaß 31 abgezogen.
  • Die Rotation des Rohres 11 betätigt die Schaber 24 A bis 24 D und dreht die Einspeisungsringe, wodurch das Beschickungsgut gleichmäßig verteilt wird.
  • Klare Flüssigkeit fließt in jeder Kammer nach unten und wird durch die Entnahmeringe 25 A bis 25 D abgezogen.
  • In jeder Kammer kann ein Höhenentnahmerohr 32 vorgesehen werden.
  • Wie an früherer Stelle erklärt, ergibt die konische Ausbildung jeder Kammer einen dichteren Schaum mit einer daraus folgenden Verringerung des Volumens des Schaums, der anschließend zu behandeln ist. Dies bewirkt, daß klare Flüssigkeit, die nach unten zu den Entnahmeringen fließt, ihre Geschwindigkeit verringert und eine noch wirkungsvollere Abtrennung der luftbeladenen Teilchen mit sich bringt. Das Anbringen einer separaten Entnahmeröhre für jeden Ring ermöglicht eine geeignete Steuerung des Flusses in jeder Kammer. Die Zuspeisung an einer Stelle zwischen dem Schaumauslaß und dem Abzug der Flüssigkeit verhindert die Störung des Schaums und jede erneute Dispersion desselben.
  • In F i g. 2 ist eine Zweizellen-Klärvorrichtung dargestellt, die eine besondere Reaktionskammer und verschiedene Einspeisungseinrichtungen hat, die sonst aber im wesentlichen gleich der in F i g. 1 dargestellten ist.
  • Bei dieser Vorrichtung wird eine von der Klärvorrichtung getrennte Reaktionskammer 40 verwendet. Die Flüssigkeit, die mit Luft beladene Flocken enthält, wird durch das Rohr 41 und die Verzweigungsrohre 42 und 43, die durch die Wand der Klärvorrichtung führen, in feste Einspeisungsringe 44. 45 in den beiden Kammern 46 A und 46 B eingespeist. Wie vorher sind Entnahmeringe 47 A und 47 B vorgesehen. Schaum aus der Kammer 46 A steigt durch ein zentrales Rohr 48 auf und fließt über das Wehr 49 in ein Schaumrohr 50, in das auch Schaum aus der Kammer 46 B fließt. Der vereinigte Schaum fließt über das Wehr 51 zum Schaumauslaß 52.
  • Da die Einspeisung in die Kammer nicht durch das zentrale Rohr 11 der F i g. 1 erfolgt, wird dieses Rohr nicht benötigt und durch eine rotierende Welle 60 ersetzt. Die Seitenrohr-Einspeisungsanordnung nach F i g. 2 erlaubt es, mit jeder Zelle getrennt zu arbeiten, wenn dies gewünscht wird, so daß die Zellen auch parallel betrieben werden können. Dabei speisen die Kammern 46 A und 46 B durch die Röhren 53 bzw. 54 den Ausgang 55. Durch Schließen des Ventils 56 im Rohr 42 und des Ventils 57 im Rohr 53 und durch das gestrichelt dargestellte Rohr 58 vom Entnahmering 47A zum Rohr 42 kann eine Arbeitsweise in Reihe erreicht werden. In diesem Fall gelangt Beschickungsgut von der Reaktionskammer 40 nur über die Leitung 41 und den Einspeisungsring 44 in die Kammern 46 A. Flüssigkeit, die vom Ring 47 abgezogen wird, gelangt durch die Leitungen 58 und 42 zum Einspeisungsring 45 der Kammer 46 und vom Entnahmering 47 B zum Auslaß 55.
  • Ähnliche Reihenschaltungen können ohne weiteres auch bei der Anordnung nach F i g. 1 gemacht werden. Es können auch verschiedene Kammern parallel betrieben werden, und ihr gemeinsamer Ausgang speist den gemeinsamen Eingang einer anderen Gruppe von Kammern, die ebenfalls parallel betrieben werden.
  • Die beschriebenen Vielzellenvorrichtungen weisen um aufeinanderfolgende Kammern bei verschiedenen Temperaturen zu halten. In diesem Falle kann die Unterteilung, die sie voneinander trennt, doppelt ausgeführt werden mit einer Wärmeisolation dazwischen, um unerwünschte Wärmeverluste zu vermeiden. Dies ist beispielsweise mit der Unterteilung 59 in F i g. 2 dargestellt.
  • Die beschriebene Vielzellenvorrichtungen weisen die folgenden Merkmale auf: a) eine Vielzahl von Zellen (die entweder in Reihe oder parallel betrieben werden). Dies erlaubt die ökonomischste Ausnutzung der Bodenfläche; b) die besondere Anordnung der Speise- und Entnahmeleitungen. Dies ergibt ein wirkungsvolles Abschwemmen unter sehr verschiedenartigen Bedingungen; c) die Schaumwaschanordnung. Diese ergibt geringere Verluste der im Schaum gelösten Stoffe. Diese Merkmale machen es möglich, sowohl technologisch wie wirtschaftlich die Zweischwemmbehandlung in einer kombinierten Weise durchzuführen, d. h., die Abfälle der einen Schwemmbehandlung werden zur vorhergehenden Schwemmstufe zurückgeführt, während der Schaum gelöst wird und zur weiteren Behandlung zur nächsten Zelle oder zu den nächsten Zellen geleitet wird.
  • Die benötigte Anzahl von Zellen, um den kombinierten Schwemmprozeß durchzuführen, sind in einer oder mehreren Klärvorrichtungseinheiten angeordnet.
  • Die geklärte Schmelze - Rohflüssigkeit - wird üblicherweise ohne weitere Behandlung einer Entfärbungsstation zugeführt, während der Schaum der Abschwemmung vorzugsweise behandelt wird, um den Zucker wiederzugewinnen. Das Verfahren der Entzuckerung ist mühsam und kostspielig und bildet den Hauptnachteil des Phosphatierungs-Schwemmverfahrens. Es wird entweder mit Druckfiltration oder Zentrifugaltrennung durchgeführt, welche beide sehr teuer in der Anschaffung und im Betrieb sind. Bessere und billigere Resultate können durch das vorliegende Schwemmverfahren erhalten werden, dessen Strömungsverlauf in F i g. 3 dargestellt ist. In diesem ist der vollständige Prozeß der Klärung, d. h. der Klärung der Schmelze wie auch der Entzuckerung des Schaums durch Schwemmen, dargestellt.
  • Aus praktischen Gründen wird das Verfahren am besten in zwei Kläreinheiten durchgeführt. Die erste Kläreinheit 101 - die Schmelz-Vielzellen-Klärvorrichtung - behandelt die Schmelze. Die zweite Einheit 102 - die Schaum-Vielzellen-Klärvorrichtung -behandelt den Schaum. Die Einheit 102 hat drei Zellen 103,104 und 105. Die ersten zwei sind Schwemmzellen, während die letzte eine Absetzzelle ist.
  • Gewaschener Zucker wird bei A, Wasser wird bei C in die Auflösepfanne 90 eingeführt. Der Ausgang der Auflösepfanne wird bei D über ein Sieb 91 und eine Steuerungseinrichtung sowie einen Belüftungsapparat 92 der Lösungsklärvorrichtung 102 zugeführt.
  • Die Rohflüssigkeit T 1, die von der Lösungsklärvorrichtung 101 erhalten wird, wird durch eine Entfärbungsstation (nicht gezeigt) geschickt, während der Schaum S 1 in einem Sammelbehälter 106 gesammelt wird. Dieser erste Schaum wird gelöst, unter Druck belüftet und in die Zelle 103 der Schaumklärvorrichtung 102 eingespeist, wo eine zweite Abschwemmung durchgeführt wird.
  • Die zweiten Abfälle (Zuckerknoten) T 2 werden in die Auflösestation 107 zurückgegeben und zum Schmelzen des gewaschenen Rohzuckers verwendet, der bei A eintritt.
  • Der Schaum S2 der zweiten Schwemmstation wird in einem Sammelbehälter 108 gesammelt, gelöst, unter Druck belüftet und in die Zelle 104 der Schaumklärvorrichtung zum Abschwemmen gegeben. Die dritten Abfälle T 3 werden zur Lösung des Schaums S 1 zum Sammelbehälter 106 zurückgeführt. Der Schaum S 3 wird im Sammelbehälter 109 gesammelt, entlüftet, gelöst und in die Absetzzelle 105 geleitet, wo die Schlammteilchen sich absetzen können und bei B abgezogen werden. Die oben schwimmende Flüssigkeit T 4 wird zur Lösung des Schaums S 2 hinter den Sammelbehälter 108 zurückgeführt.
  • Die Zuckerverluste bei dem beschriebenen kombinierten Schwemmverfahren betragen ohne die vorteilhafte Schaumwaschanordnung ungefähr 0,0072 %. Mit dem Schaumwaschen in jeder Stufe wird der Verlust beträchtlich geringer. Alternativ ergibt die Anwendung der Schaumwaschvorrichtung einen gewünschten Grad von Entzuckerung mit weniger Wasser. Vorläufige Versuche mit Schaumwaschvorrichtungen haben gezeigt, daß diese Technik die Menge des Zuckers, der mit dem Schaum in jede Schwemmstufe überführt wird, um ungefähr 10 bis 20 % reduziert.

Claims (7)

  1. Patentansprüche: 1. Vorrichtung zur Schwemmklärung von Zuckerpulpen mit mindestens einer Flotationszelle mit obengelegenen Schaumaustragungseinrichtungen und mit unten angeordnetem Ablaß für die geklärte Flüssigkeit sowie einer unterhalb des Flüssigkeitsspiegels liegenden Einspeisevorrichtung für die Aufschlämmung, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Einspeisevorrichtung ein mit einer Reaktionskammer (15, 40) in Verbindung stehender, innerhalb der Flotationszelle horizontal liegender Rohrring (19 A bis 19 D) ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrringe (19 A bis 19 D) mit einem zentral angeordneten Zuführrohr (11) rotierend in der Flotationszelle angeordnet sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Flotationszellen in an sich bekannter Weise kegelstumpfförmig ausgebildet ist und an jedem oberen Ende ringförmige Ansätze (21) besitzt, auf die zylindrische Schaumführungskanäle (20) aufgesetzt sind.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und einem der darauffolgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Reaktionskammer (15) unmittelbar unterhalb des kegelförmigen Bodens der Flotationszelle angeordnet ist.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 1 und einem der darauffolgenden, dadurch gekennzeichnet, daß konzentrisch zu den Rohrringen (19) am unteren Ende jeder Flotationszelle Entnahmeringe (25) für die geklärte Flüssigkeit angeordnet sind.
  6. 6. Schwemmverfahren unter Verwendung einer Anzahl von Zellen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Schaum (S 1) aus einer ersten Zelle z. B. mit Wasser gelöst wird (bei 106), der gelöste Schaum zum Einlaß einer zweiten Zelle (103) geleitet wird und die Abfälle (T 2) der zweiten Zelle zum Einlaß der ersten Zelle zurückgeführt werden.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Schaum (S 2) von der zweiten Zelle (103) gelöst wird (bei 108) und zum Einlaß der dritten Zelle (104) geführt wird und die Abfälle der dritten Zelle (104) zurückgeführt werden zum Einlaß der ersten Zelle.
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