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Es ist bereits bekannt, aus einlagigen Kunststoff-Folienbahnen Ventilsäcke
herzustellen, indem entlang einem Bahnrand in der gewünschten Sacklänge entsprechenden
Abständet doppelt gefaltete Ventilblätter aufgeschweißt, die Bahn sodann zum Schlauch
geformt und die Bahnränder unter Einbeziehung der Ventilblätter durch eine Längsschweißnaht
verbunden werden, worauf quer zur Bahnlängsrichtung Querschweißnähte erzeugt werden,
welche die freien Kanten der doppelt gelegten Ventilblätter erfassen und diese gleichzeitig
mit der Herstellung einzelner Säcke zum Ventilschlauch schließen. Derartige durch
Schweißung hergestellte Kunststoffsäcke haben aber bei der Herstçllung und auch
: im Gebrauch verschiedene Nachteile. Insbesondere, ist das Material an der Stelle
der Schweißnähte-stets durch Änderung seiner Struktur geschwächt, so da an diesen
Stellen ein Aufreißen des Sackes bei rauher Behandlung möglich ist.
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Aus der USA.-Patentschrift 2 209 901 ist die Herstellung von Seitenfaltenbeuteln
ohne Ventil aus Papier bekannt, wobei in der Papierbahn durchgehende Querschwächungslinien
angebracht werden, die auf den zur Bildung der Vorder- und Rückseiten der Beutel
bestimmten Bahnteilen zueinander in Bahnlängsrichtung versetzt verlaufen. Zur Schlauchbildung
erhält die Bahn an einer Randkante einen durchgehenden streifenförmigen Klebstoffauftrag
in Bahnlängsrichtung, während an dem anderen Bahnrand kein Klebstoffauftrag vorgesehen
ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung
von einfachen Seitenfalten-Ventilsäcken aus Kunststoffolien anzugeben, bei welchem
die Säcke durch Verklebung mittels marktüblicher Kunststoffkteber hergestellt werden,
so daß etwa die gleichen Vorteile erzielt werden wie mit dem bekannten Verfahren,
ohne daß jedoch dessen Nachteile in Kauf genommen werden müßten.
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Das zur Lösung dieser Aufgabenstellung vorgeschlagene Verfahren zur
Herstellung von geklebten Seitenfalten-Ventilsäcken aus einlagigen Kunststoff-Folienbahnen
sieht vor, daß 1. an einer einlagigen Kunststoffbahn durchgehende Querschwächungslinien
angebracht werden, die auf den zur Bildung der Vorder- und Rückseiten der Säcke
bestimmten Bahnteilen zueinander in Bahnlängsrichtung versetzt verlaufen, 2. an
dem einen Bahnrand auf der einen Seite der Folie ein durchgehender streifenförmiger
Klebstoffauftrag in Längsrichtung und an dem anderen Bahnrand auf der anderen Seite
der Folie mindestens jeweils im Ventilbereich ein Klebstoffauftrag erfolgt, 3. aus
Kunststoff bestehende Ventilblätter so um eine zur Bahnlängsrichtung senkrechte
Faltkante doppelt gelegt und so auf die Klebstoffaufträge aufgebracht werden, daß
ihre Seitenkanten einseitig mit der Bahnseitenkante bündig liegen und die freie
Endkante ihrer mit der Bahn verklebten Lage die jeweilige Schwächungslinie jeweils
etwas überragt, während die freie Endkante der anderen Lage die Endkante der aufgeklebten
Lage ebenfalls etwas überragt, 4. die Bahn durch Umschlagen der Seitenteile, Einlegen
der Seitenfalten und Verkleben der Längsränder zum Seitenfaltenschlauch geformt
wird,
5. vom Seitenfaltenschlauch entlang den Schwächungslinien Schlauchabschnitte
abgerissen werden, 6. die Schlauchabschni:tenden jeweils an der gestaffelten Seite
mit einem sich über die Innenseite der längeren und die Außenseite der kürzeren
Lage erstreckenden Klebstoffauftrag versehen werden, 7. die beiden Lagen des Schlauchabschnittes
um in geringem Abstand von der freien Kante der kürzeren-Lage angeordnete Falzlinien
umgeschlagen und die Umschlagteile mit der Außenseite der kürzeren Lage verklebt
werden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren geht hierbei von einem bekannten Verfahren
zur Herstellung von Seitenfaltensäcken ohne Ventil aus Papier aus, bei dem der Schlauch
mit versetzt zueinander liegenden Schnittkanten der Vorder- und Rückwand hergestellt
wird und die Böden durch Umschlagen und Verkleben der hierdurch gebildeten Lappen
gebildet werden (USA.-Patentschrift 3 203 620). Erfindungsgemäß ist das dort gezeigte
Verfahren zur Herstellung von verklebten Seitenfalten-Ventilsäcken aus einlagigen
Kunststoff-Folienbahnen weiterentwickelt worden, wobei durch die besondere-Einlegung
und Anordnung der doppelt gelegten Ventilblätter dafür Sorge getragen ist, daß der
Ventilschlauch ohne zusätzliche Maßnahmen beim Umschlagen und Verkleben der Umschlagteile
gebildet wird, weil jede der beiden Lagen des doppelt gelegten Ventilblatts einen
Klebstoffauftrag erhält und beim Verkleben des Sack-Endumschlages mit verklebt wird.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können die Ventilblätter
entlang deren mit der Bahnseitenkante bündigen Kanten mit Verstärkungen versehen
sein, die zur Verstärkung der Füllöffnung dienen. Besonders vorteilhaft ist es,
wenn derartige Verstärkungen durch Umfalten in Längsrichtung der zur Ventilherstellung
dienenden Bahn gebildet werden.
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Die Erfindung ist in der nachstehenden Beschrei bung an Hand der
Zeichnung näher erläutert, die im Prinzip die Fertigung eines Sackes nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren und den erfindungsgemäßen Sack in seiner Endform zeigt. In der Zeichnung
zeigt Fig. 1 die Flachfolienbahn vor der Schlauchbildung in der Draufsicht, F i
g. 2 die Bahn nach F i g. 1 in der Seitenansicht, F i g. 3 ein von der Schlauchbahn
abgetrenntes Schlauchstück mit eingelegtem Ventil vor der Bodenschließung, F i g.
4 einen Schnitt durch das Schlauchstück nach Fig. 3 entlang der Linie IV-IV der
F i g. 3 und F i g. 5 den fertigen, erfindungsgemäß hergestellten Sack, bei welchem
die von außen nicht sichtbaren Teile des Ventils gestrichelt dargestellt sind.
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Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren werden an einer in Pfeilrichtung
laufenden Folienbahn 1 zunächst in den der gewünschten Sacklänge entsprechenden
Abständen Querschwächungslinien 2 angebracht. Handelt es sich bei der Folienbahn
1 um ein bekanntes Folienmaterial, bei welchem zwei sehr dünne in einem Winkel von
vorzugsweise 450 zu ihrer Längsrichtung gereckte und miteinander kreuzender Reckungs-
oder Orientierungsrichtung mitzueinander vereinigte Folien, so können die Schwächungslinie
erfindungsgemäß
dadurch gebildet werden, daß die Folienbahn mit einem entsprechend gebogenen beheizten
Draht plastifiziert wird. Hierdurch geht an den Stellen, wo sich infolge der Plastifizierung
das Materialgefüge ändert, die durch die Rekkung erzielte hohe Festigkeit wieder
verloren, so daß das Folienmaterial an diesen Stellen Soll-Reißlinien aufweist.
Die Folienbahn 1 wird später durch Falten längs der Linien 3, 4, 5 und 6, 7, 8 in
einer bekannten Schlauchbildevorrichtung zu einem Seitenfaltenschlauch mit den Seitenfalten
3', 4', 5' und 6', 7', 8' gelegt. Vorher werden an der einen Längskante auf der
Oberseite der Foliel der Längsleimstreifen 10 und an der anderen Längskante an der
Unterseite der Folie der Längsleimstreifenll aufgebracht, welche einmal zur Bildung
der geklebten Längsnaht des fertigen Schlauches und andererseits zur Befestigung
des Füllventils 13 dienen. Dieses wird im Anschluß an die Aufbringung der Leimstreifen
vor der Schlauchbildung auf den Leimstreifen 10 aufgelegt und durch diesen mit der
Folie 1 verklebt.
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Erfindungsgemäß besteht das Füllventil 13 aus einem Ventilblatt,
welches von einer zweckmäßig in der gleichen Richtung wie die Folienbahn 1 laufenden,
nicht dargestellten Bahn abgeschnitten und längs der Kante 17 quergefalzt wird.
Die Kante 17 wird hierbei an dem Folienabschnitt so gelegt, daß die Schnittkante
15 die Schnittkante 14 in der aus der Zeichnung ersichtlichen Weise um ein gewisses
Maß überragt. Ferner wird der derartig gefalzte Ventilzettel so eingelegt und mit
Hilfe des Leimstreifens 10 mit der Bahn so verleimt, daß die Schnittkante 14 ihrerseits
die Schwächungslinie 2 um ein bestimmtes Maß überragt. Beim Legen und Verkleben
des Schlauches mittels der zur gegenseitigen Verklebung kommenden Längsklebstoffstreifen
10 und 11 kommt das doppelt gefaltete Ventilblatt 13 zwischen die einander überlappenden
Folienbahnränder zu liegen.
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Der fertige Schlauch wird in bekannter Weise durch Zerreißen an den
Schwächungslinien 2 in einzelne Abschnitte zertrennt, wobei sich der über die Schwächungslinie
2 hinausragende Teil des Ventils 13 wieder von dem nachfolgenden Schlauchende löst.
Es entstehen hierbei die Schlauchkanten 18, 19 und 18', 19', welche in Schlauchlängsrichtung
gegeneinander versetzt sind. Die Abschnittkanten 14, 15 des Ventils 13 überragen
nun die Schlauchkante 18. Ferner überragt die Kante 15 die Abschnittkante 14 in
der Lage des Ventilblattes, die durch den Leimstreifen 10 mit der Folienbahn verklebt
wurde. Im Bereich des Ventilendes sind deshalb die beiden Schlauchabschnittlagen
gestaffelt und die beiden Lagen des zur Bildung des Ventilschlauches dienenden doppelt
gelegten Blattes 13 ebenfalls gegeneinander und gegen die Lagen des Sack-Schlauchstückes
gestaffelt.
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Vor dem Schließen des Bodens wird nun die Beleimung 20 aufgebracht,
die sich über dem offenliegenden Teil der im Bereich dieses Endes längeren Schlauchstücklage
an der Innenseite und über einen Teil der Außenseite der im Bereich dieses Endes
kürzeren Schlauchstücklage sowie über diejenigen Teile des Ventilblatts 13 erstreckt,
die die Schlauchkante 18 bzw. die Abschnittkante 14 überragen. Anschließend wird
der Schlauch längs der Linie 12 gefalzt, die sich etwas unterhalb der Schlauchkante
18 befindet. Am geschlossenen Sack, der in F i g. 5 dargestellt ist, bildet sich
auf diese Weise die Kante 12'.
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Infolge des Klebstoffauftrags 20 verbinden sich die
überstehenden Teile
des Ventils 13 mit der äußeren Sackwand, so daß durch das Falzen ein Ventilschlauch
entsteht, der mit den Sackwänden fest verleimt ist.
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Zur Verstärkung der Füllöffnung kann das Ventil 13 mit einer Verstärkung
16 versehen sein, die beispielsweise durch Umschlagen eines Randteiles der zur Ventilherstellung
dienenden Bahn oder durch Aufbringen eines Verstärkungsstreifens auf diese Bahn
mittels Klebung gebildet werden kann.
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Das dem Ventilende des Schlauches entgegengesetzte Ende wird durch
Aufbringen der Beleimung 21 auf der Unterseite des Schlauches und durch Falzen und
Umlegen des Schlauchendes nach hinten längs der Linie 22 gebildet.
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Der zum Befestigen des Ventils 13 dienende Leimstreifen 10 kann in
seiner Länge unterbrochen und auf den Bereich des einzuklebenden Ventils 13 beschränkt
sein, wenn der Leimstreifen 11 für eine gute Verklebung der Längsnaht des Schlauches
ausreicht.