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Die Erfindung bezieht sich auf eine selbsttätige Filmfortschaltvorrichtung
für Kameras, bei der zwischen einen Antriebsmotor und ein Filmtransportorgan eine
Rutschkupplung eingeschaltet ist.
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Im allgemeinen wird der Verschluß gleichzeitig mit dem Filmfortschalten
aufgezogen, und zwar durch eine Antriebsverbindung zwischen dem Filmaufzug und dem
Verschluß. Nach dem Fortschalten des Films um eine Bildlänge bleibt der Film zunächst
gespannt. Diese Spannung überträgt sich auch auf die Teile des aufgezogenen Verschlusses,
so daß das nachfolgende Auslösen durch übermäßige Reibung zwischen den einander
ablaufenden Teilen behindert wird. Die Filmspannung kann auch dazu führen, daß der
Film nicht mehr in der Bildebene liegt, sondern eine gekrümmte Fläche bildet, die
sich im wesentlichen außerhalb der Bildebene befindet.
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Bei einer bekannten selbsttätigen Filmfortschaltvorrichtung wird die
Antriebsenergie von einem Motor durch eine Nockenkupplung auf die Filmaufwickelwelle
übertragen. Nach dem Filmfortschalten um eine Bildlänge wird der Antriebsteil von
der Filmaufwickelwelle getrennt, so daß die Aufwickelbewegung beendet wird. Anschließend
wird der Film entspannt. Die Nockenanordnung benötigt jedoch eine sehr kompliziert
gestaltete Nockenoberflächenform. Diese Form ist schwer herzustellen, und die Bearbeitungsgenauigkeit
beeinflußt sehr stark das Drehmoment der Antriebsübertragung.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine selbsttätige Filmfortschaltvorrichtung
zu schaffen, bei der der Film zwischen der Aufwickelwelle und den Filmfortschalt-Stachelrädern
nach dem Fortschalten um je eine Bildlänge selbsttätig entspannt wird, wobei aber
sämtliche Teile dieser Vorrichtung ohne Schwierigkeiten herstellbar sein sollen.
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Diese Aufgabe wird bei der eingangs genannten Filmfortschaltvorrichtung
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen die als Formschluß-Rutschkupplung ausgebildete
Rutschkupplung und die Aufwickelwelle eine Freilaufkupplung eingeschaltet ist, die
die Antriebsbewegung nur in der Filmaufwickelrichtung überträgt, und daß ein Umkehrgetriebe
zwischen den beiden Hälften der Rutschkupplung vorgesehen und nur bei ausgerückter
Rutschkupplung eingeschaltet ist.
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Nach dem Fortschalten um eine Bildlänge wird der Film durch die Stachelräder
der Kamera angehalten. Dadurch erhöht sich die Spannung im Film zwischen der Aufwickelwelle
und diesen Rädern. Infolge der erhöhten Spannung rückt die Formschluß-Rutschkupplung
aus, wodurch das Umkehrgetriebe eingeschaltet wird. Hierdurch wird die Antriebsverbindung
zur Filmaufwickelwelle in die entgegengesetzte Drehrichtung gebracht. Daraufhin
kuppelt die Freilaufkupplung aus, so daß die Filmaufwickelwelle nicht aktiv rückwärts
gedreht wird. Sie wird aber freigegeben und kann sich so weit drehen, daß der Film
entspannt wird.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung benötigt nur einfach zu bearbeitende
Bauteile und führt daher nicht zu den Herstellungsschwierigkeiten und Kosten wie
die bekannte Vorrichtung.
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Es ist schon eine selbsttätige Filmfortschaltvorrichtung der eingangs
genannten Art bekannt (USA.-Patentschrift 3 132 528), bei der in die Antriebsverbindung
zwischen einem Antriebsmotor und einem zur Filmfortschaltung dienenden Schieber
eine Rutschkupplung und ein Klinkengesperre eingeschaltet ist. Diese Teile dienen
aber nicht zum Entspannen des Films. Vielmehr sind die Klinken des Klinkengesperres
im Kameragehäuse ortsfest angebracht und halten Klinkenräder fest, die drehfest
auf einer Welle im Zuge der Antriebsverbindung sitzen. Durch die Rutschkupplung
wird, während der Motor läuft, auf diese Welle dauernd ein Antriebsdrehmoment ausgeübt,
das aber nur dann zu einer Filmfortschaltung führt, wenn die Klinken die Klinkenräder
für eine Fortschaltbewegung freigeben. Hier wird also eine andere Aufgabe gelöst
als durch die Erfindung, und es wird keine Freilaufkupplung verwendet, die nur in
der einen Drehrichtung eine Drehbewegung überträgt, sondern es wird durch gehäusefeste
Klinken zu einem anderen Zweck eine Drehbewegung normalerweise unterbunden.
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Bei einer anderen, nicht motorisch antreibbaren Filmfortschaltvorrichtung
(deutsches Patent 874104) ist in bekannter Weise zwischen der Aufwickelwelle und
ihrem Betätigungsknopf eine Rutschkupplung vorgesehen. Außerdem ist eine Freilaufkupplung
vorgesehen. Diese liegt aber nicht in der Antriebsverbindung zur Aufwickelwelle,
sondern in einer Antriebsverbindung zwischen der Aufwickelwelle und den Stachelrädern.
Der Freilauf soll beim Rückspulen des Films verhindern, daß sich Film zwischen der
Aufwickelwelle und den Stachelrädern und in dem Gehäuse um die Aufwickelwelle herum
staut und dadurch den einwandfreien Rücktransport behindert. Diese Aufgabe hat nichts
mit der durch die vorliegende Erfindung gelösten Aufgabe gemeinsam.
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Weiterhin ist es bekannt (deutsches Patent 654 423), in einen Handantrieb
zu den Stachelrädern einer Kamera einen Freilauf einzubauen. Dieser Freilauf ist
aber deshalb nötig, weil die Aufwickelwalze mit höherer Umfangsgeschwindigkeit angetrieben
wird als die Stachelräder. Beim Aufwickeln des Films werden die Stachelräder also
vom Film selbst frei mitgenommen, wobei sie gegenüber ihrem eigenen Antrieb voreilen.
Dieses Voreilen wird durch den Freilauf ermöglicht. Diese Aufgabe und Lösung stehen
der folgenden Erfindung fern, wo gerade die Stachelräder nach dem Fortschalten um
je eine Bildlänge fest stehenbleiben sollen und es sich darum handelt, den Film
zwischen den festen Stachelrädern und der Aufwickelwelle zu entspannen.
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Vorzugsweise wird als Formschluß-Rutschkupplung eine Kupplung nach
Anspruch 2 verwendet. Sobald sich das Drehmoment bei der Filmspannung erhöht, drückt
die Kugel die beiden Kupplungshälften auseinander, so daß der Formschluß beseitigt
wird und die Kupplung nun als Rutschkupplung wirkt.
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Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden an Hand
der Zeichnung beschrieben.
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F i g. 1 und 2 zeigen die eine Ausführungsform der Vorrichtung bei
eingerückter bzw. ausgerückter Formschluß-Rutschkupplung; F i g. 3 zeigt die Freilaufkupplung
(Schnitt nach Linie III-III in F i g. 1); F i g. 4 zeigt einen Teil der Vorrichtung
nach F i g. 1 und 2, jedoch in einer etwas abgeänderten Ausführungsform; F i g.
5 zeigt Teile der für beide Ausführungsformen verwendeten Formschluß-Rutschkupplung.
Ein Antriebsmotor 1 wird aus einer Batterie E gespeist.
und zwar
über einen Stromkreis, der einen Handschalter S, enthält und einen weiteren Stromkreis,
der einen Synchronschalter S.., enthält. Dieser wird beim Schließen des Verschlusses
geschlossen, z. B. synchron mit dem Niederschwenken des Spie-(Yels einer einäugigen
Spiegelreflexkamera. Zwischen beiden Stromkreisen ist ein Umschalter S.,-S. angeordnet,
der synchron mit der Kamera arbeitet, wie später beschrieben wird.
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Ein Antriebszahnrad 2 ist auf einer Achse 3 drehbar und axial verschiebbar
angeordnet. Das Antriebszahnrad 2 wird normalerweise durch eine Feder 4 nach links
(in F i g. 1) gedrückt. Der Motor 1 treibt über Zahnräder 5, 6 und 7 das Antriebszahnrad
2 an. An dem einen Stirnende des Antriebszahnrades 2 ist eine Antriebsscheibe 8
befestigt, die normalerweise dicht an einer Scheibe 9 anliegt. Beide sind Teile
der Formschluß-Rutschkupplung, die eine Stahlkugel 10
aufweist. Wie F i g.
5 zeigt, besitzen die Antriebsscheibe 8 und die Scheibe 9 Löcher 8a bzw. 9a zur
Aufnahme der Stahlkugel 10.
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An der Scheibe 9 ist ein Kegelzahnrad 11 befestigt, das auf der Achse
3 drehbar ist. Mit dem Kegelrad 11 kämmt ein Kegelrad 12, das über eine Klinkenkupplung
15 nach F i g. 3 mit einer Mitnehmerhülse 1.4 für die Filmaufspulwelle 13 gekuppelt
ist. Wie F i g. 3 zeigt, ist eine Klinke 16 drehbar an dem Kegelrad 12 angebracht.
Die Klinke ist entgegen dem Uhrzeigersinn vorgespannt und arbeitet mit einem Klinkenrad
17 zusammen, das an der Hülse 14 befestigt ist.
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Wie F i g. 1 zeigt, ist auf dem Antriebszahnrad 2 durch die Scheibe
8 eine Hülse 18 gehaltert. Das eine Ende der Hülse 18 besitzt einen abgestuften
Teil 18 a und das andere Ende einen Flansch 18 b. Ein Schalthebe119 und ein Hebel
20 sind am Kameragehäuse drehbar angebracht. Das eine Ende jedes dieser Hebel drückt
normalerweise gegen den abgestuften Teil 18a. Das andere Ende des Hebels 19 liegt
neben dem Umschaltkontakt S., während das andere Ende des Hebels 20 den Verschluß
nach dem Auslösen sperrt, damit Doppelbelichtungen vermieden werden.
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An einer verschiebbaren Welle 21 ist eine Anschlagscheibe 22 befestigt.
Durch eine Feder 23 wird über die Welle die Anschlagscheibe 22 gegen den Flansch
18 b gedrückt. An der Welle 21 ist ein Ritzel 24 befestigt, das mit einem Zahnkranz
der Scheibe 9 kämmt. Ein an der Welle 21 befestigtes weiteres Ritzel 25 wird mit
dem Zahnrad 7 in Eingriff gebracht, wenn die Welle 21 nach rechts in F i g. 1 verschoben
wird. Dies wird später noch beschrieben.
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Bei einer anderen Ausführungsform, die in F i g. 4 dargestellt ist,
ist für eine Zeitsteuerung gesorgt. Die Welle 21 wird nämlich erst dann nach rechts
verschoben, wenn der Flansch 18 b sich dem Ende seines Verschiebungsweges nähert.
Erst dann greift das Ritzel 25 in das Zahnrad 7 ein. Zu diesem Zweck ist ein Sperrarm
26 um einen ortsfesten Stift 26e
schwenkbar angeordnet. Mit einem abgewinkelten
Teil 26 b greift er von rechts hinter die Anschlagscheibe 22. Er besitzt einen Stift
26a, der sich in der Verschiebungsbahn des Flansches 18 b befindet. Bewegt sich
die Hülse 18 beim Auskuppeln nach rechts, so wird kurz vor dem Ende der Verschiebungsbewegung
von dem Flansch 18 b der Stift 26 a mitgenommen, der Hebel 26 im Uhrzeigersinn geschwenkt
und die Anschlagscheibe 22 von dem abgewinkelten Teil 26 b freigegeben. Das Ritzel
2.5 wird dann unter dem Einfluß der Feder 23 mit dem Zahnrad 7 in Eingriff gebracht.
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In der Stellung nach F i g. 1 wird der Film aufgewickelt. Der Kontakt
S,, ist geschlossen, und der Schalter S., wurde am Ende der Verschlußauslösung geschlossen,
z. B. bei der Niederschwenkbewegung des Spiegels. Der Motor l erhält also Strom
und treibt über die eingerückte Kupplung 8, 9, 10 und die Klinkenkupplung 15 die
Filmaufspulwelle 13 an.
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Ist Film entsprechend einer Bildlänge aufgewickelt, so wird eine weitere
Bewegung des Films durch die in seine Perforation eingreifenden, nicht dargestellten
Zahnräder angehalten. Unter dem Einfluß des beschriebenen Antriebes wird der Film
gespannt, und das von der Formschluß-Rutschkupplung zwischen den Scheiben 8 und
9 übertragene Antriebsdrehmoment erhöht sich. Infolgedessen werden durch die Stahlkugel
10 die Scheiben 9 und 8 auseinandergedrückt, und der Antrieb der Filmaufspulwelle
1.3 hört auf.
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Von der Scheibe 8 wird die Hülse 18 gegen die Feder 4 nach rechts
gedrückt, und die von der Anschlagscheibe 22 gehaltene Welle 21 folgt ihr unter
dem Einfluß der Feder 23. Dabei bleibt das Ritzel 24
im Eingriff mit dem Zahnrad
9, und das Ritzel 25 greift in das Zahnrad 7 ein. Infolgedessen wird die Antriebsbewegung
des Motors über die Welle 21 auf die Scheibe 9 übertragen, und zwar im umgekehrten
Drehsinn gegenüber der vorher beschriebenen Aufwickelbewegung (F i g. 2).
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Der Bewegung der Hülse 18 nach rechts folgen die Arme der Hebel
19 und 20, die unter dem Einfluß ihrer Federn an dem abgestuften Teil 18a
der Hülse anliegen. Der rechte Arm des Hebels 19 öffnet den Kontakt S,, und schließt
den Kontakt S., so daß im Antriebsstromkreis des Motors nun der Handschalter S,
liegt. Ist dieser geschlossen, so wird dem Motor weiter Strom zugeführt. Die Scheibe
9 wird in der dem Filmaufwickeln entgegengesetzten Richtung angetrieben (im folgenden
»Gegenrichtung« genannt). Durch die Klinkenkupplung 15 wird jedoch der Antrieb in
Gegenrichtung nicht auf die Filmwelle 13 übertragen. Die Klinke 16 bewegt sich im
Uhrzeigersinn in F i g. 3 gegenüber dem Klinkenrad 17 in die strichpunktierte Stellung.
Dann fällt in der Rutschkupplung die Kugel 10 wieder in das Loch 9 a der Scheibe
9 ein, und die Kupplung 8, 9, 10 ist wieder wie ursprünglich eingekuppelt.
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Da während der Gegenbewegung das Klinkenrad 17 freigegeben wurde,
hatte die Filmwelle Gelegenheit, sich unter dem Einfluß der Filmspannung etwas zurückzudrehen,
so daß der Film entspannt wurde. Auch die Verschlußaufzuganordnung, die beim Filmaufwickeln
mit betätigt wird, wurde von der Spannung befreit.
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Bei der Rückbewegung der Hülse 18 in die Stellung nach F i g. 1 wird
der Hebel 20 zurückgeschwenkt. Er entsperrt dabei den Auslöser. Der Schalthebel
19 wird ebenfalls zurückgeschwenkt. Er öffnet den Kontakt S., und schließt den Kontakt
S,, so daß der zunächsi noch geöffnete Synchronschalter S., nun im Motorstromkreis
liegt. Der Schalter S, wird vor einem erneuten Auslösen, beispielsweise beim Hochschwenken
des Spiegels, geöffnet.
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Die Kamera ist nun wieder aufnahmebereit. Das Auslösen läßt sich leicht
und ohne Hemmung durchfuhren, da die Filmspannung beseitigt wurde, so daß
die
Teile des Auslösemechanismus nicht mehr unter dem Einfluß der Filmspannung gegeneinandergepreßt
werden, also nicht durch erhöhte Reibung den Auslösevorgang behindern.
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Am Ende eines neuen Belichtungsvorganges wird der Synchronschalter
S2 gegen Ende der Bewegung des Kameraverschlusses geschlossen. Während der Belichtung
ist der Motor 1 also in Ruhe, so daß die Belichtung nicht durch das Anlaufen des
Motors gestört wird. Sofort nach dem Belichten läuft der Motor jedoch an und wird
der Film weitergeschaltet, wie oben beschrieben.
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Bei der Ausführungsform nach F i g. 4 wird beim Auskuppeln der Formschluß-Rutschkupplung
ebenfalls die Hülse 18 nach rechts geschoben. In der oben beschriebenen Weise wird
nach einiger Verschiebung der Hülse 18 von dem abgebogenen Teil 26b des Hebels 26
die Welle 21 freigegeben, so daß dann das Ritzel 25 in das Zahnrad 7 eingreift.
Auf diese Weise wird die Umschaltung der Antriebsrichtung der Scheibe 9 mit größerer
Genauigkeit durchgeführt.
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Die Arbeitsweise sei noch einmal kurz zusammengefaßt: Sobald eine
vorbestimmte Filmlänge aufgewickelt ist, wird durch das Ausrücken der Kupplung 8,
9, 10 der Antrieb in Filmaufwickelrichtung unterbrochen und die Antriebsrichtung
umgekehrt. Hierbei rückt die Klinkenkupplung 15 aus, gibt die Filmaufspulwelle frei
und läßt den Film sich entspannen. Hierdurch wird vermieden, daß die nachfolgende
Auslösung durch Spannung des Verschlusses behindert wird.
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Während der Verschlußauslösung arbeitet die Filmaufwickelanordnung
nicht. Die Teile des Kameraverschlusses haben für ihre Tätigkeit ausreichend Zeit.
Die Filmfortschaltung für die nächste Aufnahme folgt automatisch auf den Verschlußauslösevorgang.
Da eine herkömmliche Nockenkupplung nicht verwendet wird, sind die Ausbildung, die
Bearbeitung und die Montage der Teile einfach und billig auszuführen.
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Der Schalter S1 schließt nur kurzzeitig, z. B. für etwa 1/1o Sekunde,
während die Scheibe 8 beim Rutschen der Kupplung zum Stillstand kommt.
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Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann der Film um bis zu 2,5
bis 3 Bilder pro Sekunde weitergeschaltet werden.