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Die Erfindung bezieht sich auf ein Gehäuse, das aus Montageplatte
und topfartiger Schutzkappe besteht und zur Aufnahme von elektrischen Schaltgeräten,
vorzugsweise zur Aufnahme von Zeitschaltgeräten, dient.
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Es ist ein der elektrischen Aufladung von Weidezäunen dienendes Gerät
bekannt, das in einem Gehäuse aufgenommen ist, in dessen oberseitig offenem Unterteil
die Batterie angeordnet ist, und dessen topfförmiger Oberteil den Unterteil seitlich
übergreift und eine in ihn einsetzbare Bodenplatte besitzt, die die Anschlüsse-
für die im Unterteil befindliche Batterie und in ihrem den Unterteil überragenden
Teil die Außenanschlüsse aufweist.
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Es -sind auch Gehäuse für elektrische Schaltgeräte bekannt, die im
allgemeinen aus Grundplatte und Abdeckkappe bestehen, wobei die Grundplatte häufig
aus Formstoff besteht, Sie- trägt die das Schaltgerät bildenden einzelnen Geräteteile,
beispielsweise Relais, Laufwerke, Widerstände, Kondensatoren u. dgl., und besitzt
außerdem die erforderlichen Anschlußklemmen und Befestigungslöcher od. ä., um das
Gerät auf eine Unterlage, beispielsweise an eine Schalttafel, anzuschrauben. Wegen
der hohen Formkosten wird die Grundplatte in bezug auf Festigkeit und Klemmenzahl
oft so ausgebildet, daß sie für eine möglichst große Anzahl verschiedener Geräte
verwendbar ist. Die Schutzkappe dient im wesentlichen zum Schutz des Gerätes. Werden
außerhalb des Gehäuses Einstellmittel benötigt, wie beispielsweise bei Zeitrelais,
dann erhält die Schutzkappe Durchbrüche, um die am Gerät befestigten Einstellmittel
bedienen zu können, oder die Schutzkappe erhält Bohrungen, durch welche Achsen hindurchgeführt
werden, an welche die Einstellmittel - wie Zeitskalen, Drehknöpfe od. ä. - angeschraubt
werden. Im letztgenannten Fall wirkt es störend, daß sich die Schutzkappe nur entfernen
läßt, wenn die anschraubbaren Einstellmittel vorher entfernt werden. Bei dem Wiederanschrauben
muß außerdem die Winkelstellung, beispielsweise des Einstellknopfes zur Achse, beachtet
werden. Es sei noch darauf hingewiesen, daß bei Durchbrüchen oder Bohrungen in der
Schutzkappe zusätzliche Mittel angewendet werden müssen, um zum wenigsten den erforderlichen
Staubschutz zu gewährleisten.
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Sehr häufig stellt es sich bei der Kalkulation als Nachteil heraus,
daß die Kosten für das Gehäuse der beschriebenen Bauart einen nicht zu vertretenden
Anteil an dem gesamten Gerät ausmachen.
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Bei dem Zusammenbau von Schaltanlagen auf einer Schalttafel sind in
der Regel Schaltschütze notwendig, die ebenfalls in einem aus Montageplatte und
Schutzkappe bestehenden Gehäuse angeordnet sind. Derartige Schaltschütze besitzen
zum weitaus größten Teil ihre elektrischen Anschlüsse an der Frontplatte des Gehäuses.
Bei erforderlicher Verdrahtung solcher Schaltschütze mit Schaltgeräten, beispielsweise
Zeitschaltgeräten, bestehen bei den bekannten Gehäusen insofern Schwierigkeiten,
als es erforderlich ist, von den in der Grundplatte der Schaltgeräte angeordneten
elektrischen Anschlüssen zu den an der Frontplatte liegenden elektrischen Anschlüssen
der Schaltschütze zu gehen; es ergeben sich Leitungsverbindungen, die von der Oberseite
des einen Gerätes zur Unterseite des anderen Gerätes geführt werden müssen.
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Der Erfinder hat sich die Aufgabe gestellt, ein Gehäuse zur Aufnahme
elektrischer Schaltgeräte zu schaffen, bei dem eine Lösung der Schutzkappe ohne
Vornahme irgendwelcher Manipulationen an dem Gerät oder dessen Einstellvorrichtungen
möglich ist und das unter Anordnung kürzestmöglicher Leitungsverbindungen zusammen
mit Schaltschützen verwendbar ist.
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Die Lösung der Aufgabe ist dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte
als Deckelplatte für die topfförmige Schutzkappe ausgebildet ist und die erforderlichen
Einstellglieder und elektrischen Anschlüsse trägt, und daß der Boden der topfförmigen
Schutzkappe als Grundplatte des Gehäuses dient und auf der das Gehäuse tragenden
Unterlage, beispielsweise einer Schalttafel, befestigbar ist. Die Vorteile des erfindungsgemäß
ausgebildeten Gehäuses bestehen darin, daß die Durchführung für die Einstellglieder
staubdicht in der Deckelplatte aufgenommen wird, da die Deckelplatte gleichzeitig
als Trägerplatte für die Einzelteile des Schaltgliedes dient, und somit eine staubdichte
Durchführung der Betätigungsglieder zuverlässig gewährleistet ist.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Deckelplatte mit sämtlichen
Geräteteilen als Ganzes aus der auf der Schalttafel befestigten Schutzkappe herausnehmbar
ist, ohne daß die Betätigungsknöpfe der Einstellglieder entfernt werden müssen.
Ein anderer Vorteil besteht darin, daß die Anschlüsse der erfindungsgemäßen Geräte
sich nicht mehr in der Nähe der Oberfläche der Schalttafel befinden, sondern in
annähernd gleicher Höhe mit den Anschlüssen der Schaltschütze liegen, so daß ein
müheloses Verdrahten der einzelnen die Schaltanordnung bildenden Geräte bei Verwendung
kürzester Leitungsverbindungen möglich ist.
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Die Erfindung kennzeichnet sich weiter dadurch, daß die elektrischen
Anschlüsse außen im Bereich des Randes der Deckelplatte nebeneinanderliegend angeordnet
sind, wobei die einzelnen Anschlüsse in durch Zwischenwände voneinander getrennten,
in das Material der Deckelplatte zurückspringenden Kammern liegen und die Kammern
zur wahlweisen Aufnahme von Löt-, Steck- oder Schraubanschlüssen in an sich bekannter
Weise ausgebildet sind.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Einzelteile
des Gerätes, beispielsweise die Relais; Widerstände, Kondensatoren u. dgl., auf
der Unterseite der Deckelplatte derart befestigt sind, daß die an ihnen angeordneten
Kontaktfahnen die Deckelplatte durchdringen und unmittelbar die Anschlüsse des Gerätes
bilden. Der besondere Vorteil dieser erfindungsgemäßen Ausbildung der elektrischen
Anschlüsse liegt darin, daß die Anordnung von im Randbereich der Deckelplatte liegenden
Anschlüssen nicht mehr erforderlich ist, da die von sich aus an den einzelnen, das
Schaltgerät bildenden Teilen vorgesehenen Lötfahnen die Deckelplatte durchdringen
und unmittelbar als elektrische Anschlüsse des Gerätes dienen. Bei dieser Ausführungsform
ist es möglich, die Dicke der Deckelplatte so weit zu verringern, daß sie lediglich
tragende Funktion für die auf ihr befestigten Geräteteile besitzt, so daß die Anordnung
besonderer in das Material der Deckelplatte zurückspringender Kammern hier überflüssig
wird.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß
in an sich bekannter Weise zwei einander gegenüberliegende Seitenwandungen der topfförmigen
Schutzkappe mit mindestens je einer auf der Innenseite der Wandungen angeordneten
Einsehubrinne
zur Aufnahme von Halteplatten für einzelne Geräteteile und[oder gedruckte Schaltungen
vorgesehen sind. Hierbei ist von Bedeutung, daß die den auf der Halteplatte befestigten
einzelnen Geräteteilen zugeordneten elektrischen Anschlüsse des Gerätes als.die
Deckelplatte durchdringende, über Leitungen mit den Geräteteilen verbundene Kontaktfahnen
ausgebildet sind.
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Die Zeichnungen zeigen beispielsweise Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Gehäuses, und: es bedeutet A b b. 1 perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen
Gehäuses, A b b. 2 Aufsicht auf eine Deckelplatte des Gehäuses in abgeänderter Ausführungsform,
A b b. 3 Seitenansicht gemäß A b b. 2 mit einem an der Deckelplatte befestigten
Relais, A b b . 4 perspektivische Darstellung des Gehäuses gemäß A b b. 1 mit abgenommener
Deckelplatte, A b b. 5 Aufsicht auf die Halteplatte gemäß A b b. 4 mit auf ihr angeordneten
Schaltelementen, A b b. 6 Darstellung gemäß A b b. 5 mit einer eine gedruckte Schaltung
aufweisenden Halteplatte.
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Die A b b. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung das Gehäuse 1 mit
einer abnehmbaren Deckelplatte 2, die mit dem Gehäuse mittels Schrauben 3 verbindbar
ist. Das Gehäuse 1 besitzt, wie A b b. 4 erkennen läßt, einen geschlossenen Boden
4. Die von dem Gehäuse aufgenommenen Schaltelemente, beispielsweise Relais, Widerstände,
Kondensatoren u. dgl., sind an der Unterseite der Deckelplatte 2 befestigt. Die
A b b. 1 zeigt ein Zeiteinstellmittel 5; die Deckelplatte 2 besitzt an einem Rand
6 nebeneinanderliegende Kammern 7, die durch Trennwände 8 voneinander
getrennt sind. Diese Kammern 7 dienen zur Aufnahme der Anschlußmittel, die wahlweise
als Schraubanschlüsse, als Steckanschlüsse oder als Lötanschlüsse ausgebildet sein
können, so daß bei Lieferung des Gehäuses wahlweise ein Schraub-, Steck-oder Lötanschluß
vorgenommen werden kann. Die in den Kammern 7 angeordneten Durchbohrungen 9 dienen
zur Aufnahme der Schraubanschlüsse, während Federn 10 als Steckanschlüsse dienen:
die Federn 10 sind mit Durchbohrungen 11 versehen, um eine Anschlußdurchlötung zu
ermöglichen.
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Die A b b. 2 zeigt eine abgewandelte Deckelplatte 12, die in gleicher
Weise mit dem Gehäuse 1 verbindbar ist. In der Deckelplatte 12 sind rechteckige,
die Platte durchdringende Schlitze 13 vorgesehen. Außerdem ist die Deckelplatte
12 mit Durchbohrungen zur Einbringung von Befestigungsschrauben 14 ausgestattet.
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Wie die A b b. 3 zeigt, ist beispielsweise auf der Rückseite der Deckelplatte
12 ein Relais 15 mittels eines mit der Deckelplatte verschraubten
Haltebügels 16 befestigt. Wie die A b b. 3 erkennen läßt, sind die Anschlüsse 17
der Relaiswicklungen durch die schlitzartigen Durchbrechungen 13 der Deckelplatte
12 hindurchgeführt, so daß von außen her der erforderliche Lötanschluß erfolgen
kann. Das gleiche gilt für die Anschlüsse 18 der Kontaktfedern, die ebenfalls durch
entsprechende Schlitze 13 der Deckelplatte 12 geführt sind. Auf der Rückseite
der Deckelplatte 12 kann erforderlichenfalls eine gedruckte Schaltung angeordnet
sein, die die auf der Deckelplatte befestigten einzelnen Schaltelemente in geforderter
Weise miteinander verbindet. Das Gehäuse ist an seinem Boden 4 mit entsprechenden
Durchbohrungen 19 versehen, -mittels derer das Gehäuse mit der auf ihm befestigten
Deckelplatte 2 bzw. 12 auf einer nicht dargestellten Schalttafel durch
Verschrauben befestigt werden kann.
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Wie die A b b. 4 zeigt, sind auf zwei einander gegenüberliegenden
Seitenwandungen 20, 21 des Gehäuses 1 innenliegende, senkrecht zur Bodenplatte 4
gerichtete, nutenförmige Ausnehmungen 22, 23 vorgesehen, die zur Aufnahme einer
oder mehrerer .Halteplatten 24 dienen. Die Seitenwandungen 20, 21
können
auf ihrer gesamten Breite mit derartigen Nuten ausgestattet sein. Diese Halteplatten
24 dienen zur Befestigung von Schaltelementen an sich beliebiger Art. Sie bedingen
eine wesentliche Erleichterung der Montage des Gerätes in dem Gehäuse, da die Schaltelemente
auf der Halteplatte 24 befestigt werden und diese mit den auf ihr befestigten Elementen
in das Gehäuse eingesetzt wird. Vorzugsweise wird bei Gehäusen mit Halteplatten
24 eine Deckelplatte 12 entsprechend A b b. 2 verwendet.
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Wie A b b. 5 zeigt, sind auf der Halteplatte 24 die jeweils gewünschten
Schaltelemente 25 befestigt. Die nach außen zu führenden Verbindungsleitungen dieser
Schaltelemente 25 sind an ihrem Ende mit Lötfahnen 26 ausgestattet, die in entsprechende
schlitzartige Ausnehmungen 13 der Deckelplatte 12 eingeführt werden.
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A b b. 6 zeigt die Halteplatte 24 mit einer gedruckten Schaltung 27,
wobei ebenfalls die nach außen zu führenden Anschlüsse der gedruckten Schaltung
in Lötfahnen 26 enden, die entsprechende Schlitze 13 der Deckelplatte
12 durchdringen.