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DE1283937B - Aus Montageplatte und topfartiger Schutzkappe bestehendes Gehaeuse zur Aufnahme von elektrischen Schaltgeraeten - Google Patents

Aus Montageplatte und topfartiger Schutzkappe bestehendes Gehaeuse zur Aufnahme von elektrischen Schaltgeraeten

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DE1283937B
DE1283937B DE1964SC035279 DESC035279A DE1283937B DE 1283937 B DE1283937 B DE 1283937B DE 1964SC035279 DE1964SC035279 DE 1964SC035279 DE SC035279 A DESC035279 A DE SC035279A DE 1283937 B DE1283937 B DE 1283937B
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cover plate
housing
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connections
plate
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    • GPHYSICS
    • G04HOROLOGY
    • G04CELECTROMECHANICAL CLOCKS OR WATCHES
    • G04C23/00Clocks with attached or built-in means operating any device at preselected times or after preselected time-intervals
    • G04C23/02Constructional details
    • G04C23/04Housings, supports, shielding, or similar stationary parts
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Switch Cases, Indication, And Locking (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Gehäuse, das aus Montageplatte und topfartiger Schutzkappe besteht und zur Aufnahme von elektrischen Schaltgeräten, vorzugsweise zur Aufnahme von Zeitschaltgeräten, dient.
  • Es ist ein der elektrischen Aufladung von Weidezäunen dienendes Gerät bekannt, das in einem Gehäuse aufgenommen ist, in dessen oberseitig offenem Unterteil die Batterie angeordnet ist, und dessen topfförmiger Oberteil den Unterteil seitlich übergreift und eine in ihn einsetzbare Bodenplatte besitzt, die die Anschlüsse- für die im Unterteil befindliche Batterie und in ihrem den Unterteil überragenden Teil die Außenanschlüsse aufweist.
  • Es -sind auch Gehäuse für elektrische Schaltgeräte bekannt, die im allgemeinen aus Grundplatte und Abdeckkappe bestehen, wobei die Grundplatte häufig aus Formstoff besteht, Sie- trägt die das Schaltgerät bildenden einzelnen Geräteteile, beispielsweise Relais, Laufwerke, Widerstände, Kondensatoren u. dgl., und besitzt außerdem die erforderlichen Anschlußklemmen und Befestigungslöcher od. ä., um das Gerät auf eine Unterlage, beispielsweise an eine Schalttafel, anzuschrauben. Wegen der hohen Formkosten wird die Grundplatte in bezug auf Festigkeit und Klemmenzahl oft so ausgebildet, daß sie für eine möglichst große Anzahl verschiedener Geräte verwendbar ist. Die Schutzkappe dient im wesentlichen zum Schutz des Gerätes. Werden außerhalb des Gehäuses Einstellmittel benötigt, wie beispielsweise bei Zeitrelais, dann erhält die Schutzkappe Durchbrüche, um die am Gerät befestigten Einstellmittel bedienen zu können, oder die Schutzkappe erhält Bohrungen, durch welche Achsen hindurchgeführt werden, an welche die Einstellmittel - wie Zeitskalen, Drehknöpfe od. ä. - angeschraubt werden. Im letztgenannten Fall wirkt es störend, daß sich die Schutzkappe nur entfernen läßt, wenn die anschraubbaren Einstellmittel vorher entfernt werden. Bei dem Wiederanschrauben muß außerdem die Winkelstellung, beispielsweise des Einstellknopfes zur Achse, beachtet werden. Es sei noch darauf hingewiesen, daß bei Durchbrüchen oder Bohrungen in der Schutzkappe zusätzliche Mittel angewendet werden müssen, um zum wenigsten den erforderlichen Staubschutz zu gewährleisten.
  • Sehr häufig stellt es sich bei der Kalkulation als Nachteil heraus, daß die Kosten für das Gehäuse der beschriebenen Bauart einen nicht zu vertretenden Anteil an dem gesamten Gerät ausmachen.
  • Bei dem Zusammenbau von Schaltanlagen auf einer Schalttafel sind in der Regel Schaltschütze notwendig, die ebenfalls in einem aus Montageplatte und Schutzkappe bestehenden Gehäuse angeordnet sind. Derartige Schaltschütze besitzen zum weitaus größten Teil ihre elektrischen Anschlüsse an der Frontplatte des Gehäuses. Bei erforderlicher Verdrahtung solcher Schaltschütze mit Schaltgeräten, beispielsweise Zeitschaltgeräten, bestehen bei den bekannten Gehäusen insofern Schwierigkeiten, als es erforderlich ist, von den in der Grundplatte der Schaltgeräte angeordneten elektrischen Anschlüssen zu den an der Frontplatte liegenden elektrischen Anschlüssen der Schaltschütze zu gehen; es ergeben sich Leitungsverbindungen, die von der Oberseite des einen Gerätes zur Unterseite des anderen Gerätes geführt werden müssen.
  • Der Erfinder hat sich die Aufgabe gestellt, ein Gehäuse zur Aufnahme elektrischer Schaltgeräte zu schaffen, bei dem eine Lösung der Schutzkappe ohne Vornahme irgendwelcher Manipulationen an dem Gerät oder dessen Einstellvorrichtungen möglich ist und das unter Anordnung kürzestmöglicher Leitungsverbindungen zusammen mit Schaltschützen verwendbar ist.
  • Die Lösung der Aufgabe ist dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte als Deckelplatte für die topfförmige Schutzkappe ausgebildet ist und die erforderlichen Einstellglieder und elektrischen Anschlüsse trägt, und daß der Boden der topfförmigen Schutzkappe als Grundplatte des Gehäuses dient und auf der das Gehäuse tragenden Unterlage, beispielsweise einer Schalttafel, befestigbar ist. Die Vorteile des erfindungsgemäß ausgebildeten Gehäuses bestehen darin, daß die Durchführung für die Einstellglieder staubdicht in der Deckelplatte aufgenommen wird, da die Deckelplatte gleichzeitig als Trägerplatte für die Einzelteile des Schaltgliedes dient, und somit eine staubdichte Durchführung der Betätigungsglieder zuverlässig gewährleistet ist.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Deckelplatte mit sämtlichen Geräteteilen als Ganzes aus der auf der Schalttafel befestigten Schutzkappe herausnehmbar ist, ohne daß die Betätigungsknöpfe der Einstellglieder entfernt werden müssen. Ein anderer Vorteil besteht darin, daß die Anschlüsse der erfindungsgemäßen Geräte sich nicht mehr in der Nähe der Oberfläche der Schalttafel befinden, sondern in annähernd gleicher Höhe mit den Anschlüssen der Schaltschütze liegen, so daß ein müheloses Verdrahten der einzelnen die Schaltanordnung bildenden Geräte bei Verwendung kürzester Leitungsverbindungen möglich ist.
  • Die Erfindung kennzeichnet sich weiter dadurch, daß die elektrischen Anschlüsse außen im Bereich des Randes der Deckelplatte nebeneinanderliegend angeordnet sind, wobei die einzelnen Anschlüsse in durch Zwischenwände voneinander getrennten, in das Material der Deckelplatte zurückspringenden Kammern liegen und die Kammern zur wahlweisen Aufnahme von Löt-, Steck- oder Schraubanschlüssen in an sich bekannter Weise ausgebildet sind.
  • Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Einzelteile des Gerätes, beispielsweise die Relais; Widerstände, Kondensatoren u. dgl., auf der Unterseite der Deckelplatte derart befestigt sind, daß die an ihnen angeordneten Kontaktfahnen die Deckelplatte durchdringen und unmittelbar die Anschlüsse des Gerätes bilden. Der besondere Vorteil dieser erfindungsgemäßen Ausbildung der elektrischen Anschlüsse liegt darin, daß die Anordnung von im Randbereich der Deckelplatte liegenden Anschlüssen nicht mehr erforderlich ist, da die von sich aus an den einzelnen, das Schaltgerät bildenden Teilen vorgesehenen Lötfahnen die Deckelplatte durchdringen und unmittelbar als elektrische Anschlüsse des Gerätes dienen. Bei dieser Ausführungsform ist es möglich, die Dicke der Deckelplatte so weit zu verringern, daß sie lediglich tragende Funktion für die auf ihr befestigten Geräteteile besitzt, so daß die Anordnung besonderer in das Material der Deckelplatte zurückspringender Kammern hier überflüssig wird.
  • Ein weiteres Merkmal der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß in an sich bekannter Weise zwei einander gegenüberliegende Seitenwandungen der topfförmigen Schutzkappe mit mindestens je einer auf der Innenseite der Wandungen angeordneten Einsehubrinne zur Aufnahme von Halteplatten für einzelne Geräteteile und[oder gedruckte Schaltungen vorgesehen sind. Hierbei ist von Bedeutung, daß die den auf der Halteplatte befestigten einzelnen Geräteteilen zugeordneten elektrischen Anschlüsse des Gerätes als.die Deckelplatte durchdringende, über Leitungen mit den Geräteteilen verbundene Kontaktfahnen ausgebildet sind.
  • Die Zeichnungen zeigen beispielsweise Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Gehäuses, und: es bedeutet A b b. 1 perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Gehäuses, A b b. 2 Aufsicht auf eine Deckelplatte des Gehäuses in abgeänderter Ausführungsform, A b b. 3 Seitenansicht gemäß A b b. 2 mit einem an der Deckelplatte befestigten Relais, A b b . 4 perspektivische Darstellung des Gehäuses gemäß A b b. 1 mit abgenommener Deckelplatte, A b b. 5 Aufsicht auf die Halteplatte gemäß A b b. 4 mit auf ihr angeordneten Schaltelementen, A b b. 6 Darstellung gemäß A b b. 5 mit einer eine gedruckte Schaltung aufweisenden Halteplatte.
  • Die A b b. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung das Gehäuse 1 mit einer abnehmbaren Deckelplatte 2, die mit dem Gehäuse mittels Schrauben 3 verbindbar ist. Das Gehäuse 1 besitzt, wie A b b. 4 erkennen läßt, einen geschlossenen Boden 4. Die von dem Gehäuse aufgenommenen Schaltelemente, beispielsweise Relais, Widerstände, Kondensatoren u. dgl., sind an der Unterseite der Deckelplatte 2 befestigt. Die A b b. 1 zeigt ein Zeiteinstellmittel 5; die Deckelplatte 2 besitzt an einem Rand 6 nebeneinanderliegende Kammern 7, die durch Trennwände 8 voneinander getrennt sind. Diese Kammern 7 dienen zur Aufnahme der Anschlußmittel, die wahlweise als Schraubanschlüsse, als Steckanschlüsse oder als Lötanschlüsse ausgebildet sein können, so daß bei Lieferung des Gehäuses wahlweise ein Schraub-, Steck-oder Lötanschluß vorgenommen werden kann. Die in den Kammern 7 angeordneten Durchbohrungen 9 dienen zur Aufnahme der Schraubanschlüsse, während Federn 10 als Steckanschlüsse dienen: die Federn 10 sind mit Durchbohrungen 11 versehen, um eine Anschlußdurchlötung zu ermöglichen.
  • Die A b b. 2 zeigt eine abgewandelte Deckelplatte 12, die in gleicher Weise mit dem Gehäuse 1 verbindbar ist. In der Deckelplatte 12 sind rechteckige, die Platte durchdringende Schlitze 13 vorgesehen. Außerdem ist die Deckelplatte 12 mit Durchbohrungen zur Einbringung von Befestigungsschrauben 14 ausgestattet.
  • Wie die A b b. 3 zeigt, ist beispielsweise auf der Rückseite der Deckelplatte 12 ein Relais 15 mittels eines mit der Deckelplatte verschraubten Haltebügels 16 befestigt. Wie die A b b. 3 erkennen läßt, sind die Anschlüsse 17 der Relaiswicklungen durch die schlitzartigen Durchbrechungen 13 der Deckelplatte 12 hindurchgeführt, so daß von außen her der erforderliche Lötanschluß erfolgen kann. Das gleiche gilt für die Anschlüsse 18 der Kontaktfedern, die ebenfalls durch entsprechende Schlitze 13 der Deckelplatte 12 geführt sind. Auf der Rückseite der Deckelplatte 12 kann erforderlichenfalls eine gedruckte Schaltung angeordnet sein, die die auf der Deckelplatte befestigten einzelnen Schaltelemente in geforderter Weise miteinander verbindet. Das Gehäuse ist an seinem Boden 4 mit entsprechenden Durchbohrungen 19 versehen, -mittels derer das Gehäuse mit der auf ihm befestigten Deckelplatte 2 bzw. 12 auf einer nicht dargestellten Schalttafel durch Verschrauben befestigt werden kann.
  • Wie die A b b. 4 zeigt, sind auf zwei einander gegenüberliegenden Seitenwandungen 20, 21 des Gehäuses 1 innenliegende, senkrecht zur Bodenplatte 4 gerichtete, nutenförmige Ausnehmungen 22, 23 vorgesehen, die zur Aufnahme einer oder mehrerer .Halteplatten 24 dienen. Die Seitenwandungen 20, 21 können auf ihrer gesamten Breite mit derartigen Nuten ausgestattet sein. Diese Halteplatten 24 dienen zur Befestigung von Schaltelementen an sich beliebiger Art. Sie bedingen eine wesentliche Erleichterung der Montage des Gerätes in dem Gehäuse, da die Schaltelemente auf der Halteplatte 24 befestigt werden und diese mit den auf ihr befestigten Elementen in das Gehäuse eingesetzt wird. Vorzugsweise wird bei Gehäusen mit Halteplatten 24 eine Deckelplatte 12 entsprechend A b b. 2 verwendet.
  • Wie A b b. 5 zeigt, sind auf der Halteplatte 24 die jeweils gewünschten Schaltelemente 25 befestigt. Die nach außen zu führenden Verbindungsleitungen dieser Schaltelemente 25 sind an ihrem Ende mit Lötfahnen 26 ausgestattet, die in entsprechende schlitzartige Ausnehmungen 13 der Deckelplatte 12 eingeführt werden.
  • A b b. 6 zeigt die Halteplatte 24 mit einer gedruckten Schaltung 27, wobei ebenfalls die nach außen zu führenden Anschlüsse der gedruckten Schaltung in Lötfahnen 26 enden, die entsprechende Schlitze 13 der Deckelplatte 12 durchdringen.

Claims (5)

  1. Patentansprüche: 1. Aus einer Montageplatte und einer topfförmigen Schutzkappe bestehendes Gehäuse zur Aufnahme von elektrischen Schaltgeräten, vorzugsweise Zeitschaltgeräten, d a d u r c h g e -kennzeichnet, daß die Montageplatte als Deckelplatte (2, 12) für die topfförmige Schutzkappe(1) ausgebildet ist und die erforderlichen Einstellglieder (5) und elektrischen Anschlüsse trägt, und daß der Boden (4) der topfförmigen Schutzkappe als Grundplatte des Gehäuses (1) dient und auf der das Gehäuse tragenden Unterlage, beispielsweise einer Schalttafel, befestig bar ist.
  2. 2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Anschlüsse außen im Bereich des Randes der Deckelplatte (2,12) in an sich bekannter Weise nebeneinanderliegend angeordnet sind, wobei die einzelnen Anschlüsse in durch Zwischenwände (8) voneinander getrennten, in das Material der Deckelplatte zurückspringenden Kammern (7) liegen und die Kammern zur wahlweisen Aufnahme von Löt-, Steck- oder Schraubanschlüssen in an sich bekannter Weise ausgebildet sind.
  3. 3. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelteile des Gerätes, beispielsweise die Relais, Widerstände, Kondensatoren u. dgl., auf der Unterseite der Deckelplatte (12) derart befestigt sind, daß die an ihnen angeordneten Kontaktfahnen (17, 18. 26) die Dekkelplatte durchdringen und unmittelbar die Anschlüsse des Gerätes bilden.
  4. 4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter -Weise zwei einander gegenüberliegende Seitenwandungen (20, 21) der topfförmigen Schutzkappe (1) mit mindestens je einer auf der Innenseite der Wandungen angeordneten Einschubrinne (22,23) zur Aufnahme von Halteplatten (24) für einzelne Geräteteile und/oder gedruckte Schaltungen vorgesehen sind.
  5. 5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die den auf der Halteplatte (24) befestigten einzelnen Geräteteilen (25,27) zugeordneten elektrischen Anschlüsse des Gerätes als die Deckelplatte (12) durchdringende, über Leitungen mit den Geräteteilen verbundene Kontaktfahnen (26) ausgebildet sind.
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