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DE1247612B - Verfahren und Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von kaschierten Platten aus Polyurethanhartschaum - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von kaschierten Platten aus Polyurethanhartschaum

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DE1247612B
DE1247612B DES98366A DES0098366A DE1247612B DE 1247612 B DE1247612 B DE 1247612B DE S98366 A DES98366 A DE S98366A DE S0098366 A DES0098366 A DE S0098366A DE 1247612 B DE1247612 B DE 1247612B
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Germany
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foam
cleats
edges
conveyor belt
edge strips
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DES98366A
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English (en)
Inventor
Heinz Suellhoefer
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Landscapes

  • Casting Or Compression Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Moulds For Moulding Plastics Or The Like (AREA)

Description

Ill
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.
B29d
Deutsche Kl.: 39 a3 - 27/00
Nummer: 1.247 612
Aktenzeichen: S98366X/39a3
Anmeldetag: 22. Juli 1965
Auslegetag: 17. August 1967
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von auf beiden Seiten mit einer dünnen, biegsamen Folie kaschierten Platten aus Polyurethanhartschaum, bei dem die Reaktionskomponenten nach ihrer Vereinigung auf eine der sich mit einer der Reaktionsgeschwindigkeit entsprechenden Geschwindigkeit fortbewegenden Folien aufgebracht und aufgeschäumt werden, die Ränder der kaschierten Bahn beschnitten werden und die Bahn auf Länge geschnitten wird.
Es ist ein Verfahren zur fortlaufenden Herstellung von endlosen Platten, Bahnen oder Folien aus aufschäumbaren Stoffen, insbesondere solchen auf Polyurethanbasis bekannt, bei dem die Reaktionskomponenten nach ihrer Vereinigung auf eine sich mit einer der Reaktionsgeschwindigkeit entsprechenden Geschwindigkeit fortbewegende Unterlage aufgebracht und aufgeschäumt werden. Dabei besteht die bewegliche Unterlage aus zwei einander gegenüber angeordneten Transportbändern, deren einander zugekehrte, durch Platten abgestützte Trume den Raum begrenzen, in dem sich die Aufschäumung vollzieht. Durch diese Begrenzung wird die Stärke der zu erzeugenden Platten festgelegt. Die Ausdehnung in der Breite wird durch beiderseits der Schaumstoffbahn eingelegte Gummibänder oder Streifen begrenzt. An den beiden Innenseiten der Transportbänder sind von Vorratsrollen ablaufende Gewebebahnen aus Textil- oder anderen Faserstoffen vorgesehen, die von den Transportbändern mitgeführt werden. Während dieser Mitnahme tritt zwischen dem sich bildenden Schaumstoff und diesen Gewebebahnen eine feste Verklebung ein, so daß sich ein beiderseits mit Stoffbahnen bedecktes Schaumstofferzeugnis ergibt. Obwohl dieses Verfahren schon seit vielen Jahren bekannt ist, können beidseitig kaschierte Schaumstoffplatten noch nicht einwandfrei hergestellt werden, weil das Kaschiermaterial immer wieder Falten wirft. Es ist schon versucht worden, diese Faltenbildung durch sehr starkes Pressen des Schaumstoffes zwischen den Abstützplatten beim Aufschäumen zu vermeiden, doch werden die Falten dabei lediglich zerquetscht und der Schaumstoff verdichtet, so daß er ein wesentlich höheres Raumgewicht bis zu 90kg/ms und mehr erhält, wogegen nichtverpreßter Schaumstoff ein Raumgewicht von nur 25 kg/m3 hat. Außerdem ist der Verschleiß höher und ein größerer Aufwand an Material und Antriebsleistung notwendig.
Es ist auch ein Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von porösen Formkörpern bekannt, bei dem die zu treibende Masse zwischen Begrenzungsbändern aus Papier, Gewebe oder Gummi durch eine Verfahren und Vorrichtung zur fortlaufenden
Herstellung von kaschierten Platten
aus Polyurethanhartschaum
Anmelder:
Heinz Süllhöfer,
Düsseldorf, Niederrheinstr. 158
Als Erfinder benannt:
Heinz Süllhöfer, Düsseldorf
Abfüllvorrichtung und anschließend durch eine Heizkammer geführt wird, in der die Masse treibt, wobei dafür gesorgt ist, daß die aus der Masse geformten Streifen sich bis zu einem gewünschten Grad ausdehnen können. Auf diese Welse können sowohl poröse Betonmaterialien, gegebenenfalls mit Füllstoffen, als auch poröse Kunstharzformkörper oder poröse Gipsformkörper hergestellt werden, je nach Breite der Begrenzungsbänder auch in Form von
a5 Platten. Dabei kann die untere Bahn breiter sein als die obere Bahn und auf beiden Seiten um die obere Bahn umgeschlagen werden, so daß nach dem Treiben der Masse die obere Bahn an die umgefaltete Bahn zu liegen kommt. Die fertige. Plattenbahn wird auf Länge geschnitten. Obwohl auch dieses Verfahren schon seit vielen Jahren bekannt ist, konnten beidseitig kaschierte Schaumstoff platten noch nicht einwandfrei hergestellt werden, weil das Kaschiermaterial immer wieder Falten warf. Durch das Umschlagen der unteren, breiteren Bahn auf beiden Seiten um die obere, schmalere Bahn hat die treibende Masse keine Möglichkeit mehr, seitlich auszuweichen. Sie wird deshalb zwischen den Wanderformplatten verdichtet, so daß sie ein höheres Raumgewicht erhält als von derartigen Formplatten erwartet wird. Außerdem sind der Verschleiß der Vorrichtung, der Aufwand an Material und Antriebsleistung größer.
Es ist auch schon eine Einrichtung zur Herstellung von Bahnen, Platten oder flächigen Gebilden aus Schaumkunststoffen bekannt, bei der die schaumbildende Mischung aus einer Düse auf ein umlaufendes Band mit seitlichen Begrenzungsvorrichtungen austritt und der aus dem umlaufenden Band und den seitlichen Begrenzungsvorrichtungen gebildete Trog nach oben offen ist. Die Ränder der fertigen Schaumstoffbahn werden beschnitten. Zur besseren Abdichtung des unteren Randes der seitlichen mitlaufenden
709 637/646
Bänder auf dem umlaufenden Band sind an den seitlichen Bändern elastische Streifen aus biegsamem Werkstoff befestigt. Diese elastischen Streifen sind mit den seitlich mitlaufenden Bändern fest verbunden und haben eine Abdichtungsfunktion. Die elastischen Streifen können aber die seitlich über die Ränder einer unteren, auf dem unteren Förderband aufliegenden Abdeckfolie hinausragenden Ränder des unteren Förderbandes gegen Aufspritzen von Schaumstoff nicht schützen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, mit der beidseitig kaschierte Platten aus Polyurethanhartschaum ohne Faltenbildung des Kaschiermaterials und mit einem möglichst geringen Raumgewicht von nur 25 kg/m3 fortlaufend hergestellt werden können. Das wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die Ränder der unabhängig von der oberen, breiteren Folie seitlich frei bewegbaren unteren, schmaleren Folie vor dem Aufbringen der vereinigten Reaktionskomponenten mit je einem schmalen Randstreifen unterlegt werden, die Randstreifen hochgefaltet werden und beide Folien mit den Randstreifen während des Aufschäumens seitlich frei beweglich und überflüssigen Schaumstoff seitlich zv/ischen den Randstreifen der oberen Folie frei entweichen lassend geführt werden.
Der damit erzielbare technische Fortschritt beruht auf folgenden Vorteilen. Durch die voneinander unabhängige freie Beweglichkeit der beiden Abdeckfolien und der Randstreifen können sich die Folien und Streifen der Bewegung des aufschäumenden Schaumstoffes anpassen, d.h., sie bewegen sich so wie sich der Schaumstoff bewegt. Dadurch treten keine Relativbewegungen zwischen Schaumstoff und Kaschiermaterial auf, so daß sich keine Falten mehr bilden können. Durch die Ausweichmöglichkeit des Schaumstoffes zwischen den Randstreifen und der oberen Abdeckfolie wird ein starkes Zusammenpressen des Schaumstoffes vermieden und ein geringes Raumgewicht erzielt. Der Schaumstoff steigt nämlich ungleichmäßig hoch. Durch das hohe Aufschäumvermögen von etwa 1: 30 verursachen schon ganz geringe Ungleichmäßigkeiten beim Auftragen der flüssigen Reaktionskomponenten große Unterschiede in der Höhe, die zum Verdichten des Schaumstoffes führen wurden, wenn dieser nicht Gelegenheit hätte, auszuweichen. Die Randstreifen haben lediglich den Zweck, ein Ankleben des Schaumstoffes an dem unteren Förderband und den seitlichen Stollen zu verhindern. Sie werden nach dem Aufschäumen zusammen mit den Rändern der kaschierten Bahn teilweise abgeschnitten, teilweise fallen sie ab. Durch den geringen Materialaufwand sind die Platten besonders leicht und preisgünstig.
Bei der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung mit zwei einander gegenüber angeordneten Förderbändern, deren einander zugekehrte, durch Platten abgestützte Abschnitte den Raum begrenzen, innerhalb dessen der Hartschaum aufgeschäumt wird, sind im Abstand von den Rändern der unteren Folie über den Rändern des unteren Förderbandes und im Abstand von der oberen Folie Stollen angeordnet, an welchen die Randstreifen hochgefaltet sind. Der Abstand der Stolleninnenseite von den Rändern der unteren Folie ist so bemessen, daß sich die untere Abdeckfolie der Bewegung des Schaumstoffes anpassen kann. Der Abstand der Stollenoberseite von der oberen Folie ist so bemessen, daß ein bestimmter Anpreßdruck zwischen den Stützplatten nicht überschritten wird. Damit die Randstreifen allmählich und gleichmäßig hochgefaltet werden, sind die Stollen an ihren am Einlaufende des Aufschäumraumes gelegenen vorderen Enden angeschrägt. Um eine gute Führung der Plattenbahn zu erzielen, erstrecken sich die Stollen über die ganze Länge der Stützplatte. Zur Einstellung
ίο verschiedener Plattenbreiten sind die Stollen seitlich verschiebbar und zur Einstellung verschiedener Höhen gegen höhere oder niedrigere Stollen auswechselbar. Die Stollen können auch mit dem unteren Förderband fest verbunden sein. Dann muß allerdings bei einer Änderung der Plattenbreite oder -höhe das Band ausgewechselt werden. Je nach Art des Kaschiermaterials ist an Stelle des oberen Förderbandes lediglich eine Umlenkrolle vorgesehen.
Die Erfindung ist in der Zeichnung an einem Aus-
ao führungsbeispiel veranschaulicht. Es zeigt
F i g. 1 eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung schematisch in Seitenansicht,
F i g. 2 die Draufsicht zu F i g. 1 und
F i g. 3 den Schnitt nach Linie III-III der F i g. 1 in vergrößertem Maßstab.
In einem nicht weiter dargestellten Maschinenrahmen sind in an sich bekannter Weise mit regelbarer Drehzahl angetriebene Walzen gelagert, von denen die Walzen 10 und H ein endloses Förderband 12 antreiben. Im Abstand über dem Förderband 12 ist ein endloses Förderband 13 angeordnet, das um Walzen 14 und 15 geführt ist. Die einander zugekehrten Abschnitte der Förderbänder 12 und 13 sind mittels Platten 16 und 17 abgestützt, die den Raum begrenzen, in dem der Hartschaum aufgeschäumt wird. Die Stützplatten 16, 17 sind mit dem Maschinenrahmen fest verbunden. Das untere Förderband 12 zieht von einer Vorratsrolle 18 eine Abdeckfolie 19, beispielsweise eine Papierbahn, und das obere Förderband 13 von einer Vorratsrolle 20 eine Abdeckfolie 21 ab. Das untere Förderband 12 zieht außerdem von zwei Vorratsrollen 22 und 23 je einen schmalen Streifen 24, 25 aus z. B. Kreppapier ab, die auf die Ränder des unteren Förderbandes 12 so auf? gelegt werden, daß die untere Abdeckfolie 19 mit ihren Rändern auf sie zu liegen kommt.
An den Seitenflächen der unteren Stützplatten 16 sind Winkelstücke 26 angebracht, an denen die Laschen 27 von Stollen 28 mittels Langlöcher 29 und Schrauben 30 befestigt sind. Die Stollen 28 sind unmittelbar auf dem unteren Förderband 12 und im Abstand von der oberen Abdeckfolie 21 angeordnet, die breiter ist als die untere Abdeckfolie 19, so daß zwischen den Stollen und der oberen Abdeckfolie ein schmaler Spalt frei bleibt. Außerdem sind die Stollen 28 auch im Abstand von der unteren Abdeckfolie 19 angeordnet, so daß diese zwischen den Stollen frei beweglich ist. Ebenfalls im Maschinenrahmen
drehbar gelagert sind Stützrollen 31 und Schneidmesser 32, mit denen die Ränder der Schaumstoffbahn beschnitten werden.
Der fertiggemischte flüssige Schaumstoff wird mittels eines Spritzkopfes 33 möglichst gleichmäßig auf
die untere Abdeckfolie 19 aufgetragen, wobei die seitlich über ihre Ränder hinausragenden Ränder des unteren Förderbandes 12 durch die Randstreifen 24, 25 gegen Aufspritzen von Schaumstoff geschützt wer-
den. Beim Einlaufen in den Aufschäumraum werden die Randstreifen von den an ihren Enden etwas angeschrägten Stollen 28 hochgefaltet, damit der Schaumstoff nicht an den Stollen festklebt. Der Schaumstoff ist so eingestellt, daß er mit den Abdeckfolien fest verklebt. Die Menge des Schaumstoffes, die Länge der Aufschäumstrecke und die Geschwindigkeit der umlaufenden Förderbänder sind so aufeinander abgestimmt, daß am Ende der Aufschäumstrecke der Schaumstoff die obere Abdeckfolie erreicht und mit ihr fest verklebt. Je nachdem, wo der Schaumstoff die obere Abdeckfolie zuerst erreicht, entstehen Kräfte, die die Abdeckfolien gegeneinander verschieben möchten, was durch die freie Beweglichkeit der Abdeckfolien gegenüber den For- »5 derbändern ermöglicht ist. Überflüssiger Schaumstoff, der durch unvermeidbare Ungleichmäßigkeitcn beim Auftragen des Schaumstoffes entsteht, kann durch den schmalen Spalt zwischen den Stollen 28 und der oberen Abdeckfolie 21 an den Randstreifen 24, 25 ao vorbei nach außen entweichen, wodurch ein Verdichten des Schaumstoffes vermieden und somit sein Raumgewicht niedrig gehalten wird.
Am Ende der Aufschäumstrecke ergibt sich eine gleichmäßig hohe und dichte kaschierte Schaumstoff- as bahn, deren Ränder von den Schneidmessern 32 beschnitten werden. Dabei werden die lediglich als Hilfsmittel gegen Verkleben des Schaumstoffes mit dem unteren Förderband 12 und den Stollen 28 benutzten Randstreifen 24, 25 zum größten Teil mit abgeschnitten. Ein außen auf der unteren Abdeckfolie 19 vorhandener schmaler Streifen fällt ab oder wird abgerissen. Anschließend wird die Schaumstoffbahn auf Länge geschnitten.
Wird eine andere Plattenbreite gewünscht, werden die Stollen 28 entsprechend auseinander- oder zusammengerückt. Wird eine andere Plattenhöhe gewünscht, werden die Stollen 28 gegen entsprechend hohe Stollen ausgewechselt. Die Stollen 28 können auch mit dem unteren Förderband 12 fest verbunden sein. Auf das obere Förderband 13 kann verzichtet werden, wenn an Stelle der Walze 15 eine Umlenkwalze angeordnet wird.

Claims (7)

Patentansprüche:
1. Verfahren zur fortlaufenden Herstellung von auf beiden Seiten mit einer dünnen, biegsamen Folie kaschierten Platten aus Polyurethanhartschaum, bei dem die Reaktionskomponenten nach ihrer Vereinigung auf eine der sich mit einer der Reaktionsgeschwindigkeit entsprechenden Ge-
schwindigkeit fortbewegenden Folien aufgebracht und aufgeschäumt werden, die Ränder der kaschierten Bahn beschnitten werden und die Bahn auf Länge geschnitten wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder der unabhängig von der oberen, breileren Folie seitlich frei bewegbaren unteren, schmaleren Folie vor dem . Aufbringen der vereinigten Reaktionskomponenten mit je einem schmalen Randstreifen unterlegt werden, die Randstreifen hochgefaltet werden und beide Folien mit den Randstreifen während des Aufschäumens seitlich frei beweglich und überflüssigen Schaumstoff seitlich zwischen den Randstreifen der oberen Folie frei entweichen lassend geführt werden.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit zwei einander gegenüber angeordneten Förderbändern, deren einander zugekehrte, durch Platten abgestützte Abschnitte den Raum begrenzen, innerhalb dessen der Hartschaum aufgeschäumt wird, dadurch gekennzeichnet, daß im Abstand von den Rändern der unteren Folie (19) über den Rändern des unteren Förderbandes (12) und im Abstand von der oberen Folie (21) Stollen (28) angeordnet sind, an welchen die Randstreifen (24, 25) hochgefaltet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stollen (28) an ihren am Einlaufende des Aufschäumraumes gelegenen vorderen Enden angeschrägt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stollen (28) sich über die ganze Länge der Stützplatte (16) erstrecken.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stollen (28) zur Einstellung verschiedener Plattenbreiten verschiebbar und zur Einstellung verschiedener Plattenhöhen auswechselbar angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stollen (28) mit dem unteren endlosen Förderband (12) fest verbunden sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an Stelle des oberen Förderbandes (13) eine Umlenkwalze vorgesehen ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 859122;
deutsches Gebrauchsrauster Nr. 1754 659.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 637/646 8.67 © Bundesdruckerei Berlin
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