DE1247612B - Verfahren und Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von kaschierten Platten aus Polyurethanhartschaum - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von kaschierten Platten aus PolyurethanhartschaumInfo
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Description
Ill
DEUTSCHES
PATENTAMT
Int. Cl.
B29d
Deutsche Kl.: 39 a3 - 27/00
Nummer: 1.247 612
Aktenzeichen: S98366X/39a3
Anmeldetag: 22. Juli 1965
Auslegetag: 17. August 1967
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur fortlaufenden Herstellung von auf beiden Seiten mit einer dünnen, biegsamen Folie kaschierten
Platten aus Polyurethanhartschaum, bei dem die Reaktionskomponenten nach ihrer Vereinigung
auf eine der sich mit einer der Reaktionsgeschwindigkeit entsprechenden Geschwindigkeit fortbewegenden
Folien aufgebracht und aufgeschäumt werden, die Ränder der kaschierten Bahn beschnitten
werden und die Bahn auf Länge geschnitten wird.
Es ist ein Verfahren zur fortlaufenden Herstellung von endlosen Platten, Bahnen oder Folien aus aufschäumbaren
Stoffen, insbesondere solchen auf Polyurethanbasis bekannt, bei dem die Reaktionskomponenten
nach ihrer Vereinigung auf eine sich mit einer der Reaktionsgeschwindigkeit entsprechenden Geschwindigkeit
fortbewegende Unterlage aufgebracht und aufgeschäumt werden. Dabei besteht die bewegliche
Unterlage aus zwei einander gegenüber angeordneten Transportbändern, deren einander zugekehrte,
durch Platten abgestützte Trume den Raum begrenzen, in dem sich die Aufschäumung vollzieht.
Durch diese Begrenzung wird die Stärke der zu erzeugenden Platten festgelegt. Die Ausdehnung in der
Breite wird durch beiderseits der Schaumstoffbahn eingelegte Gummibänder oder Streifen begrenzt. An
den beiden Innenseiten der Transportbänder sind von Vorratsrollen ablaufende Gewebebahnen aus Textil-
oder anderen Faserstoffen vorgesehen, die von den Transportbändern mitgeführt werden. Während dieser
Mitnahme tritt zwischen dem sich bildenden Schaumstoff und diesen Gewebebahnen eine feste
Verklebung ein, so daß sich ein beiderseits mit Stoffbahnen bedecktes Schaumstofferzeugnis ergibt. Obwohl
dieses Verfahren schon seit vielen Jahren bekannt ist, können beidseitig kaschierte Schaumstoffplatten
noch nicht einwandfrei hergestellt werden, weil das Kaschiermaterial immer wieder Falten wirft.
Es ist schon versucht worden, diese Faltenbildung durch sehr starkes Pressen des Schaumstoffes zwischen
den Abstützplatten beim Aufschäumen zu vermeiden, doch werden die Falten dabei lediglich zerquetscht
und der Schaumstoff verdichtet, so daß er
ein wesentlich höheres Raumgewicht bis zu 90kg/ms
und mehr erhält, wogegen nichtverpreßter Schaumstoff ein Raumgewicht von nur 25 kg/m3 hat. Außerdem
ist der Verschleiß höher und ein größerer Aufwand an Material und Antriebsleistung notwendig.
Es ist auch ein Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von porösen Formkörpern bekannt, bei
dem die zu treibende Masse zwischen Begrenzungsbändern aus Papier, Gewebe oder Gummi durch eine
Verfahren und Vorrichtung zur fortlaufenden
Herstellung von kaschierten Platten
aus Polyurethanhartschaum
Herstellung von kaschierten Platten
aus Polyurethanhartschaum
Anmelder:
Heinz Süllhöfer,
Düsseldorf, Niederrheinstr. 158
Als Erfinder benannt:
Heinz Süllhöfer, Düsseldorf
Heinz Süllhöfer, Düsseldorf
Abfüllvorrichtung und anschließend durch eine Heizkammer geführt wird, in der die Masse treibt, wobei
dafür gesorgt ist, daß die aus der Masse geformten Streifen sich bis zu einem gewünschten Grad ausdehnen
können. Auf diese Welse können sowohl poröse Betonmaterialien, gegebenenfalls mit Füllstoffen,
als auch poröse Kunstharzformkörper oder poröse Gipsformkörper hergestellt werden, je nach
Breite der Begrenzungsbänder auch in Form von
a5 Platten. Dabei kann die untere Bahn breiter sein als
die obere Bahn und auf beiden Seiten um die obere Bahn umgeschlagen werden, so daß nach dem Treiben
der Masse die obere Bahn an die umgefaltete Bahn zu liegen kommt. Die fertige. Plattenbahn wird
auf Länge geschnitten. Obwohl auch dieses Verfahren schon seit vielen Jahren bekannt ist, konnten
beidseitig kaschierte Schaumstoff platten noch nicht einwandfrei hergestellt werden, weil das Kaschiermaterial
immer wieder Falten warf. Durch das Umschlagen der unteren, breiteren Bahn auf beiden Seiten
um die obere, schmalere Bahn hat die treibende Masse keine Möglichkeit mehr, seitlich auszuweichen.
Sie wird deshalb zwischen den Wanderformplatten verdichtet, so daß sie ein höheres Raumgewicht erhält
als von derartigen Formplatten erwartet wird. Außerdem sind der Verschleiß der Vorrichtung, der
Aufwand an Material und Antriebsleistung größer.
Es ist auch schon eine Einrichtung zur Herstellung von Bahnen, Platten oder flächigen Gebilden aus
Schaumkunststoffen bekannt, bei der die schaumbildende Mischung aus einer Düse auf ein umlaufendes
Band mit seitlichen Begrenzungsvorrichtungen austritt und der aus dem umlaufenden Band und den
seitlichen Begrenzungsvorrichtungen gebildete Trog nach oben offen ist. Die Ränder der fertigen Schaumstoffbahn
werden beschnitten. Zur besseren Abdichtung des unteren Randes der seitlichen mitlaufenden
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Bänder auf dem umlaufenden Band sind an den seitlichen
Bändern elastische Streifen aus biegsamem Werkstoff befestigt. Diese elastischen Streifen sind
mit den seitlich mitlaufenden Bändern fest verbunden und haben eine Abdichtungsfunktion. Die elastischen
Streifen können aber die seitlich über die Ränder einer unteren, auf dem unteren Förderband aufliegenden
Abdeckfolie hinausragenden Ränder des unteren Förderbandes gegen Aufspritzen von
Schaumstoff nicht schützen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, mit der
beidseitig kaschierte Platten aus Polyurethanhartschaum ohne Faltenbildung des Kaschiermaterials
und mit einem möglichst geringen Raumgewicht von nur 25 kg/m3 fortlaufend hergestellt werden können.
Das wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die Ränder der unabhängig von der oberen, breiteren
Folie seitlich frei bewegbaren unteren, schmaleren Folie vor dem Aufbringen der vereinigten Reaktionskomponenten mit je einem schmalen Randstreifen
unterlegt werden, die Randstreifen hochgefaltet werden und beide Folien mit den Randstreifen während
des Aufschäumens seitlich frei beweglich und überflüssigen Schaumstoff seitlich zv/ischen den Randstreifen
der oberen Folie frei entweichen lassend geführt werden.
Der damit erzielbare technische Fortschritt beruht auf folgenden Vorteilen. Durch die voneinander unabhängige
freie Beweglichkeit der beiden Abdeckfolien und der Randstreifen können sich die Folien
und Streifen der Bewegung des aufschäumenden Schaumstoffes anpassen, d.h., sie bewegen sich so
wie sich der Schaumstoff bewegt. Dadurch treten keine Relativbewegungen zwischen Schaumstoff und
Kaschiermaterial auf, so daß sich keine Falten mehr bilden können. Durch die Ausweichmöglichkeit des
Schaumstoffes zwischen den Randstreifen und der oberen Abdeckfolie wird ein starkes Zusammenpressen
des Schaumstoffes vermieden und ein geringes Raumgewicht erzielt. Der Schaumstoff steigt nämlich
ungleichmäßig hoch. Durch das hohe Aufschäumvermögen von etwa 1: 30 verursachen schon
ganz geringe Ungleichmäßigkeiten beim Auftragen der flüssigen Reaktionskomponenten große Unterschiede
in der Höhe, die zum Verdichten des Schaumstoffes führen wurden, wenn dieser nicht Gelegenheit
hätte, auszuweichen. Die Randstreifen haben lediglich den Zweck, ein Ankleben des Schaumstoffes an
dem unteren Förderband und den seitlichen Stollen zu verhindern. Sie werden nach dem Aufschäumen
zusammen mit den Rändern der kaschierten Bahn teilweise abgeschnitten, teilweise fallen sie ab. Durch
den geringen Materialaufwand sind die Platten besonders leicht und preisgünstig.
Bei der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung mit zwei einander
gegenüber angeordneten Förderbändern, deren einander zugekehrte, durch Platten abgestützte Abschnitte
den Raum begrenzen, innerhalb dessen der Hartschaum aufgeschäumt wird, sind im Abstand
von den Rändern der unteren Folie über den Rändern des unteren Förderbandes und im Abstand von
der oberen Folie Stollen angeordnet, an welchen die Randstreifen hochgefaltet sind. Der Abstand der
Stolleninnenseite von den Rändern der unteren Folie ist so bemessen, daß sich die untere Abdeckfolie der
Bewegung des Schaumstoffes anpassen kann. Der Abstand der Stollenoberseite von der oberen Folie
ist so bemessen, daß ein bestimmter Anpreßdruck zwischen den Stützplatten nicht überschritten wird.
Damit die Randstreifen allmählich und gleichmäßig hochgefaltet werden, sind die Stollen an ihren am
Einlaufende des Aufschäumraumes gelegenen vorderen Enden angeschrägt. Um eine gute Führung der
Plattenbahn zu erzielen, erstrecken sich die Stollen über die ganze Länge der Stützplatte. Zur Einstellung
ίο verschiedener Plattenbreiten sind die Stollen seitlich
verschiebbar und zur Einstellung verschiedener Höhen gegen höhere oder niedrigere Stollen auswechselbar.
Die Stollen können auch mit dem unteren Förderband fest verbunden sein. Dann muß allerdings
bei einer Änderung der Plattenbreite oder -höhe das Band ausgewechselt werden. Je nach Art
des Kaschiermaterials ist an Stelle des oberen Förderbandes lediglich eine Umlenkrolle vorgesehen.
Die Erfindung ist in der Zeichnung an einem Aus-
Die Erfindung ist in der Zeichnung an einem Aus-
ao führungsbeispiel veranschaulicht. Es zeigt
F i g. 1 eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung schematisch in
Seitenansicht,
F i g. 2 die Draufsicht zu F i g. 1 und
F i g. 3 den Schnitt nach Linie III-III der F i g. 1
in vergrößertem Maßstab.
In einem nicht weiter dargestellten Maschinenrahmen sind in an sich bekannter Weise mit regelbarer
Drehzahl angetriebene Walzen gelagert, von denen die Walzen 10 und H ein endloses Förderband
12 antreiben. Im Abstand über dem Förderband 12 ist ein endloses Förderband 13 angeordnet, das um
Walzen 14 und 15 geführt ist. Die einander zugekehrten Abschnitte der Förderbänder 12 und 13 sind
mittels Platten 16 und 17 abgestützt, die den Raum begrenzen, in dem der Hartschaum aufgeschäumt
wird. Die Stützplatten 16, 17 sind mit dem Maschinenrahmen fest verbunden. Das untere Förderband
12 zieht von einer Vorratsrolle 18 eine Abdeckfolie 19, beispielsweise eine Papierbahn, und das
obere Förderband 13 von einer Vorratsrolle 20 eine Abdeckfolie 21 ab. Das untere Förderband 12 zieht
außerdem von zwei Vorratsrollen 22 und 23 je einen schmalen Streifen 24, 25 aus z. B. Kreppapier ab, die
auf die Ränder des unteren Förderbandes 12 so auf? gelegt werden, daß die untere Abdeckfolie 19 mit
ihren Rändern auf sie zu liegen kommt.
An den Seitenflächen der unteren Stützplatten 16 sind Winkelstücke 26 angebracht, an denen die
Laschen 27 von Stollen 28 mittels Langlöcher 29 und Schrauben 30 befestigt sind. Die Stollen 28 sind unmittelbar
auf dem unteren Förderband 12 und im Abstand von der oberen Abdeckfolie 21 angeordnet,
die breiter ist als die untere Abdeckfolie 19, so daß zwischen den Stollen und der oberen Abdeckfolie
ein schmaler Spalt frei bleibt. Außerdem sind die Stollen 28 auch im Abstand von der unteren Abdeckfolie
19 angeordnet, so daß diese zwischen den Stollen frei beweglich ist. Ebenfalls im Maschinenrahmen
drehbar gelagert sind Stützrollen 31 und Schneidmesser 32, mit denen die Ränder der Schaumstoffbahn
beschnitten werden.
Der fertiggemischte flüssige Schaumstoff wird mittels eines Spritzkopfes 33 möglichst gleichmäßig auf
die untere Abdeckfolie 19 aufgetragen, wobei die seitlich über ihre Ränder hinausragenden Ränder des
unteren Förderbandes 12 durch die Randstreifen 24, 25 gegen Aufspritzen von Schaumstoff geschützt wer-
den. Beim Einlaufen in den Aufschäumraum werden die Randstreifen von den an ihren Enden etwas angeschrägten
Stollen 28 hochgefaltet, damit der Schaumstoff nicht an den Stollen festklebt. Der
Schaumstoff ist so eingestellt, daß er mit den Abdeckfolien fest verklebt. Die Menge des Schaumstoffes,
die Länge der Aufschäumstrecke und die Geschwindigkeit der umlaufenden Förderbänder sind so
aufeinander abgestimmt, daß am Ende der Aufschäumstrecke der Schaumstoff die obere Abdeckfolie
erreicht und mit ihr fest verklebt. Je nachdem, wo der Schaumstoff die obere Abdeckfolie zuerst erreicht,
entstehen Kräfte, die die Abdeckfolien gegeneinander verschieben möchten, was durch die freie
Beweglichkeit der Abdeckfolien gegenüber den For- »5
derbändern ermöglicht ist. Überflüssiger Schaumstoff, der durch unvermeidbare Ungleichmäßigkeitcn beim
Auftragen des Schaumstoffes entsteht, kann durch den schmalen Spalt zwischen den Stollen 28 und der
oberen Abdeckfolie 21 an den Randstreifen 24, 25 ao vorbei nach außen entweichen, wodurch ein Verdichten
des Schaumstoffes vermieden und somit sein Raumgewicht niedrig gehalten wird.
Am Ende der Aufschäumstrecke ergibt sich eine gleichmäßig hohe und dichte kaschierte Schaumstoff- as
bahn, deren Ränder von den Schneidmessern 32 beschnitten werden. Dabei werden die lediglich als
Hilfsmittel gegen Verkleben des Schaumstoffes mit dem unteren Förderband 12 und den Stollen 28 benutzten
Randstreifen 24, 25 zum größten Teil mit abgeschnitten. Ein außen auf der unteren Abdeckfolie
19 vorhandener schmaler Streifen fällt ab oder wird abgerissen. Anschließend wird die Schaumstoffbahn
auf Länge geschnitten.
Wird eine andere Plattenbreite gewünscht, werden die Stollen 28 entsprechend auseinander- oder zusammengerückt.
Wird eine andere Plattenhöhe gewünscht, werden die Stollen 28 gegen entsprechend
hohe Stollen ausgewechselt. Die Stollen 28 können auch mit dem unteren Förderband 12 fest verbunden
sein. Auf das obere Förderband 13 kann verzichtet werden, wenn an Stelle der Walze 15 eine Umlenkwalze
angeordnet wird.
Claims (7)
1. Verfahren zur fortlaufenden Herstellung von auf beiden Seiten mit einer dünnen, biegsamen
Folie kaschierten Platten aus Polyurethanhartschaum, bei dem die Reaktionskomponenten nach
ihrer Vereinigung auf eine der sich mit einer der Reaktionsgeschwindigkeit entsprechenden Ge-
schwindigkeit fortbewegenden Folien aufgebracht und aufgeschäumt werden, die Ränder der kaschierten
Bahn beschnitten werden und die Bahn auf Länge geschnitten wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ränder der unabhängig von der oberen, breileren Folie seitlich frei
bewegbaren unteren, schmaleren Folie vor dem . Aufbringen der vereinigten Reaktionskomponenten
mit je einem schmalen Randstreifen unterlegt werden, die Randstreifen hochgefaltet werden
und beide Folien mit den Randstreifen während des Aufschäumens seitlich frei beweglich
und überflüssigen Schaumstoff seitlich zwischen den Randstreifen der oberen Folie frei entweichen
lassend geführt werden.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit zwei einander gegenüber
angeordneten Förderbändern, deren einander zugekehrte, durch Platten abgestützte Abschnitte
den Raum begrenzen, innerhalb dessen der Hartschaum aufgeschäumt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß im Abstand von den Rändern der unteren Folie (19) über den Rändern des unteren
Förderbandes (12) und im Abstand von der oberen Folie (21) Stollen (28) angeordnet sind,
an welchen die Randstreifen (24, 25) hochgefaltet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stollen (28) an ihren am
Einlaufende des Aufschäumraumes gelegenen vorderen Enden angeschrägt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stollen (28) sich
über die ganze Länge der Stützplatte (16) erstrecken.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stollen (28) zur Einstellung
verschiedener Plattenbreiten verschiebbar und zur Einstellung verschiedener Plattenhöhen
auswechselbar angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stollen (28) mit dem unteren
endlosen Förderband (12) fest verbunden sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an Stelle des oberen Förderbandes
(13) eine Umlenkwalze vorgesehen ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 859122;
deutsches Gebrauchsrauster Nr. 1754 659.
Deutsche Patentschrift Nr. 859122;
deutsches Gebrauchsrauster Nr. 1754 659.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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